PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE10351690B4 17.11.2005
Titel Einrichtung zur Herstellung eines Bindemittelschaumes
Anmelder F & B GmbH Feuerschutz & Brandbekämpfung, 39108 Magdeburg, DE
Erfinder Kindermann, Klaus, 88142 Wasserburg, DE;
Meißner, Annett, 39112 Magdeburg, DE
Vertreter Leinung, G., Ing. Pat.-Ing. Dipl.-Jur., Pat.-Anw., 39108 Magdeburg
DE-Anmeldedatum 06.11.2003
DE-Aktenzeichen 10351690
Offenlegungstag 10.02.2005
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 17.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 17.11.2005
IPC-Hauptklasse B28C 5/06
IPC-Nebenklasse B01F 5/04   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Herstellung eines Bindemittelschaumes in Form eines Zementschaumes oder Mörtelschaumes.

Das Aufbringen von geschäumten hydraulisch abbindenden Bindemitteln, beispielsweise als Reparaturmörtel, Wärmedämmmörtel, Schallschutzmörtel, erfolgt im Bauwesen mittels mobiler Vorrichtungen, in denen die aus einem feinteiligen Bindemittel, beispielsweise Zement, und schaumbildender wässriger Suspension mit einem gasförmigen Fluid, in der Regel mit Luft, vermischt werden.

So ist auch bekannt, dass Zementschäume neben den bereits beschriebenen genannten Verwendungszwecken auch zur Herstellung von Schaumbetonkörpern verwendet werden, die dann den unterschiedlichsten Verwendungszwecken zugeführt werden.

Ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Herstellug eines derartigen Bauschaumes wird in der EP 0 517 207 A1 beschrieben.

Dieses bekannte Verfahren zur Herstellung des Bauschaumes aus Luft, Wasser, Schaummittel und einem Zuschlagstoff, insbesondere Zementschaum, ist dadurch charakterisiert, dass Zementschlämme unter hohem Druck in eine Mischkammer eingespritzt und mit einem Schaummittel vermischt wird, wobei die Mischung einer unmittelbar dahinter angeordneten Expansionsdüse zugeleitet wird, und dass in die Expansionsdüse in dosierter Form Druckluft eingeblasen wird und die gesamte Mischung somit aufschäumt.

Die Vorrichtung zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens besteht aus einem Ventilblock mit Anschlüssen für die Zementschlämme, das Schaummittel die Druckluft sowie für eine abgehende Schaumleitung. Die Austrittsachse der Einspritz-Misch-Düse für die Zementschlämme-Schaummittel-Mischung steht quer, im Wesentlichen senkrecht zur mit der Austrittsachse der Drucklufteinspritzdüse fluchtenden Expansionsdüse.

Die komplizierte Ausbildung und Gestaltung der Expansionsdüse schließt Funktionsstörungen nicht aus, so dass ein kontinuierlicher Herstellungsprozess kaum realisiert werden kann.

Eine weitere Vorrichtung zur Erzeugung eines geschäumten Bindemittels, insbesondere eines Zementschaumes, ist mit der DE 195 37 239 C2 bekannt geworden, welche eine Vorrichtung beschreibt, bei der die Eingangsstoffe in einer Expansionskammer vorgemischt werden. Bindemittel, Wasser und Schaumbildner werden über ein bis zur Expansionskammer reichendes Rohr axial in die Vorrichtung eingebracht.

Die Luft tritt in einem bestimmten Winkel zur Rohrachse von dem Mantel der Vorrichtung aus in den zwischen dem Mantel der Vorrichtung und dem Rohr vorhandenen Ringkanal ein und trifft als ringförmige Strömung in der Expansionskammer auf den Suspensionsstrom. In Richtung der Austrittsöffnung wird die Expansionskammer radial von einer ersten Barriere begrenzt, nach der sich eine Mischkammer anschließt, die wiederum radial von einer zweiten Barriere begrenzt wird. Die zweite Barriere ist zur Umlenkung des Bindemittel-Luftgemisches in Richtung des radialen Austritts der Vorrichtung gegenüber dem Durchlass der ersten Barriere angeordnet. Im Kreuzstrom zum Bindemittel-Luftgemisch wird über einen zweiten Lufteintritt, der sich an dem dem Eintritt der Suspension gegenüberliegenden Ende der Vorrichtung befindet, ein zusätzlicher Luftstrom in das Bindemittel-Luftgemisch eingeleitet.

Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist insbesondere, dass zwei Luftanschlüsse erforderlich sind, was zu erhöhten Kosten bei deren Herstellung führt, aber auch zu einem erhöhten technischen Aufwand zur Realisierung der Vorrichtung.

Ein Schaumgenerator, als Vorrichtung zur Schaumerzeugung ausgebildet, ist in der DE 41 26 397 C2 beschrieben. Der vorgestellte Schaumgenerator ist dadurch gekennzeichnet, dass neben der Mischkammer eine Gaseinlasskammer vorgesehen ist, dass zwischen der Mischkammer und der Gaseinlasskammer eine poröse Trennwand angeordnet und dass ein Differenzdruckgeber vorgesehen ist, welcher so ausgebildet und angeordnet ist, dass dieser bei der Schaumerzeugung mindestens ein solches Druckgefälle zwischen der Gaseinlasskammer und der Mischkammer aufrechterhält, welches den Durchtritt des Gases durch die Poren der Trennwand in die Mischkammer gewährleistet und dass das schaumbildende Medium im Wesentlichen turbulenzfrei, somit laminar, durch die Mischkammer geführt wird.

Trotz der einfachen aufgebauten zylindrischen Bauform des Schaumgenerators besitzt dieser den Nachteil, dass zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Schaumgenerators die notwendige Druckdifferenz zwischen Gaseinlasskammer und Mischkammer überwacht werden muss, und zum Durchtritt des Gases durch die Poren muss ständig ein Mindestdruck in der Gaseinlasskammer vorhanden sein.

Ferner sei auf die DE 101 10 917 A1 verwiesen, in der ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Bindemittelschaumes, beispielsweise eines Zementschaumes, beschrieben werden. Das Verfahren, bei dem eine aus einem feinstkörnigen Bindemittel und einem Schaumbildner und gegebenenfalls Zusatzstoffen bzw. -mitteln bestehende wässrige Suspension mit einem Gas, beispielsweise Luft, in einer rohrförmigen Mischkammer vermischt und aus dieser ausgetragen wird, ist dadurch charakterisiert, dass das Gas axial und die wässrige Suspension radial in die Mischkammer eingebracht werden, wobei die Strömungsgeschwindigkeit des Gases ein Mehrfaches größer ist als die der wässrigen Suspension, und das Gas-Suspensions-Gemisch axial aus der Mischkammer ausgetragen wird.

Diese bekannte Vorrichtung besteht aus einer Mischkammer mit einem Anschlussstück für die Zuführung eines Gases, einem Anschlussstück für die Zuführung der Bindemittel-Suspension sowie einem Anschlussstück für die Abführung des Bindemittelschaumes zu einer Schaumaustragsvorrichtung.

Das Zuführungsrohr für die Luft ist in Achsrichtung zur Mischkammer und das der Bindemittel-Suspension ist quer oder in einem spitzen Winkel an der Mischkammer angeordnet.

Diese beschriebene Vorrichtung ist durchaus geeignet, einen Bindemittelschaum in der beschriebenen Konsistenz herzustellen, wobei allerdings die Vorrichtung mit dem Nachteil behaftet ist, dass infolge ihrer konstruktiven Ausbildung diese Vorrichtung nur Bindemittelschaum in kleinsten Mengen bereitstellen kann und für einen industriellen Einsatz ungeeignet bzw. uneffektiv ist.

Unter Beachtung der Nachteile des bekannten Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur Erzeugung eines Bindemittelschaumes zu entwickeln, welche einen einfachen Aufbau besitzt, dabei dem robusten Baustellenbetrieb angepasst ist und so ausgebildet ist, dass ein Bindemittelschaum für die industrielle Verwertung herstellbar ist und mit der die Nachteile des Standes der Technik weitestgehend beseitigt werden.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind in den Unteransprüchen angegeben.

Die geschaffene Einrichtung zur Erzeugung eines Bindemittelschaumes ist als eine mobile Einrichtung gestaltet, welche weitestgehend aus rohrförmigen Bauelementen besteht, die über geeignete Verbindungen auswechselbar zueinander gefügt sind. Die Ausbildung und Anordnung der einzelnen Bauelemente zueinander erfolgt unter Beachtung einer optimalen Verfahrensweise der Einrichtung in der Art, dass drei Wirkbereiche herausgebildet werden. So ein Injektionsbereich, ein Mischbereich und ein Verschäumbereich.

Der Injektionsbereich wird gebildet durch die Bauelemente für die Zuführung des Gases, vorzugsweise der Luft, und der Bauelemente für die Zuführung und das Einbringen der Bindemittel-Suspension.

Der Mischbereich besteht aus einem Förderrohr, in dem in axialer Richtung ein Luftzuführrohr angeordnet ist, wobei letzteres über zueinander beabstandete Trenn-Mischscheiben im Inneren des Förderrohres gelagert ist.

Dem Mischbereich schließt sich der Verschäumbereich an, der Bereich, in dem die aus dem Förderrohr austretenden Stoffströme aus Bindemittel-Schaum und Gas, vorzugsweise Luft, verschäumt werden und gleichzeitig die turbulenten Strömungen innerhalb dieser Elemente beruhigt und ausgerichtet, weitestgehend geglättet werden.

Erfindungswesentlich ist, dass das zentrisch angeordnete Luftzuführrohr mit umfangsseitig vorgesehenen Durchtrittsöffnungen für die im Luftzuführrohr vorhandene Luft ausgebildet ist. Die vorgesehenen Trenn-Mischscheiben, die das Luftzuführrohr innerhalb des Förderrohres stützen und positionieren, bilden innerhalb des Förderrohres einzelne Mischkammern heraus, die über den gesamten Mischbereich der Einrichtung vorgesehen sind. Die Trenn-Mischscheiben sind mit Durchtrittsöffnungen ausgebildet, so dass zum einen ein Durchtritt der Stoffströme aus Bindemittel-Suspension und Luft durch die einzelnen Mischkammern und somit durch den gesamten Mischbereich gesichert wird und zum anderen in den einzelnen Mischkammern eine ausreichende und effektive Vermischung von Bindemittel-Suspension und Luft erfolgt, was insbesondere noch dadurch unterstützt wird, dass das Luftzuführrohr ausgangsseitig, an der Übergangsstelle vom Mischbereich zum Verschäumbereich, verschlossen ist, somit das gemischte Material in ringförmiger Ausbildung in den Verschäumbereich gefördert wird.

Die Herausbildung des Bindemittelschaumes findet mit der erfindungsgemäßen Einrichtung in drei Stufen, in den drei Bereichen der Einrichtung, statt.

Im Injektionsbereich werden die Stoffströme, gebildet aus Bindemittel-Suspension und der Luft, über entsprechende Zuführrohre eingebracht und in diesem Bereich zusammengeführt. Die Luft wird in axialer Richtung der Einrichtung und die Bindemittel-Suspension in radialer Richtung, vorzugsweise unter einem Winkel von 90° zur Achsrichtung der Einrichtung, somit unter 90° zur Förderrichtung, eingebracht. Die Bindemittel-Suspension ist in ihrer Konsistenz fließfähig und umschließt beim Eintreten in den Injektionsbereich das Luftzuführrohr und wird infolge der nachfolgend zugeführten Luft über eine erste Trenn-Mischscheibe in das Förderrohr des Mischbereiches gefördert.

Im Mischbereich findet infolge eines definierten Lufteintrages in die Bindemittel-Suspension eine innige und kontinuierliche Vermischung dieser Komponenten statt, was durch die Herausbildung der einzelnen Mischkammern, durch die Anordnung der Trenn-Mischscheiben, sehr positiv unterstützt wird. Da das Luftzuführrohr ausgangsseitig verschlossen ist, ist sichergestellt, dass die gesamte zugefiührte Luft nur über die umfangsseitig im Luftzuführrohr vorgesehenen Durchtrittsöffnungen in die Bindemittel-Suspension eintreten kann, wodurch diese in den einzelnen Mischkammern zusätzlich mit Luft angereichert wird.

Beim Weitertransport des Bindemittelgemisches von Mischkammer zu Mischkammer wird dieses Gemisch weiter mit Luft beaufschlagt/angereichert, und beim Übertritt von einer zur anderen Mischkammer sowie beim Durchtritt durch die Öffnungen der vorgesehenen Trenn-Mischscheiben wird das Bindemittelgemisch aufgerissen und zusätzlich intensiv vermischt. Durch die Anordnung der Trenn-Mischscheiben und das Hindurchführen des Bindemittelgemisches durch die Trenn-Mischscheiben wird ein kontinuierlicher, schlagfreier Materialtransport bei ausreichender Einlagerung von Luft – es liegt ein Luftvolumen von 800 bis 1000 l/min mit einem Druck von max. 10 bar an – gewährleistet.

Beim Eintritt des Bindemittelgemisches in den Verschäumbereich findet eine endgültige Verschäumung statt. Gleichzeitig dient der Verschäumbereich als Beruhigungszone der in dem Bindemittelgemisch vorhandenen turbulenten Strömungen. Bei der Prozessführung zur Herausbildung eines Bindemittelschaumes bleibt die Luftzufuhr ständig aufrechterhalten, so dass Luft zum einen den Verschäumprozess unterstützt und zum anderen der erzeugte Bindemittelschaum durch diesen Bereich hindurch und in ein Abförderelement, beispielsweise einen Materialschlauch, gefördert wird.

Der so hergestellte und erzeugte Bindemittelschaum kann unmittelbar nach Verlassen der erfindungsgemäßen Einrichtung direkt verarbeitet werden. Er kann direkt auf zu behandelnde Oberflächen aufgespritzt oder auch zur Hinterfüllung von Bauteilen verwendet werden. Er kann aber auch manuell mit einer Mauerkelle verarbeitet werden. Die entstandene Schaumstruktur des Bindemittelschaumes ist derart stabil, dass dieser auch durch ein beispielsweise nachträgliches Glätten der Oberfläche oder durch einen Transport über längere Strecken in seiner Struktur erhalten bleibt.

Mit der geschaffenen Einrichtung zur Erzeugung eines Bindemittelschaumes werden die Nachteile der bekannten rohrförmigen Einrichtungen zur Herausbildung von Bindemittelschaum beseitigt, insbesondere wird durch die Anordnung der Trenn-Mischscheiben im Mischbereich verhindert, dass sich eine Ringströmung, wie beispielsweise in der DE 101 10 917 C2 gegeben, ausbilden kann. Denn eine vorhandene Ringströmung bedeutet aufgrund der unterschiedlichen Stoffeigenschaften, des unterschiedlichen Fließverhaltens und unterschiedlicher Dichten, dass entlang der Rohrwandung des Förderrohres Bindemittel-Suspension und Luft transportiert wird, während sich in der Mitte des Förderrohres eine Kernströmung aus Luft herausbildet. Am Stoffübergang von Luft und Bindemittel-Suspension reißt die Luft bei ausreichender Geschwindigkeit an der Grenzfläche Bindemittel aus der Bindemittel-Suspension heraus. Es erfolgt in diesem Bereich eine Verschäumung. Der Rohrquerschnitt füllt sich mit diesem aus dem Materialverbund herausgerissenen und leicht verschäumten Material, bis er vollständig gefüllt ist. Aufgrund der Kernströmung der Luft wird dieser Verbund wieder aufgerissen. Es entsteht wieder die Ringströmung an der Rohrwandung des Förderrohres. Dieser Vorgang wiederholt sich über den gesamten Bereich der Länge des Förderrohres und es entsteht eine Art Pfropfenförderung mit der Folge, dass sich der Stofftransport des verschäumten Bindemittels stoßweise, schlagbehaftet darstellt und kein konstantes Austragen des verschäumten Bindemittels möglich ist, was jedoch für eine definierte Beschichtung und kontrolliertes Auftragen eines Bindemittelschaumes zwingend erforderlich ist.

Die erfindungsgemäße Einrichtung zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie weitestgehend aus Standardbauelementen besteht. Die vorgesehenen lösbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Bauteilen sichern darüber hinaus eine leichte und schnelle Montage bzw. Demontage, was sich hinsichtlich der Herstellungskosten günstig auswirkt. Schließlich ist von wesentlichem Vorteil, dass mit dieser Einrichtung unmittelbar vor Ort ein Bindemittelschaum in ausreichender und qualitätsgerechter Beschaffenheit hergestellt werden kann.

Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel wird die Erfindung näher erläutert. Die dazugehörige Zeichnung zeigt in

1: die Einrichtung in einer Schnittdarstellung,

2: Ausführungsvarianten von Trenn-Mischscheiben.

Aus der zeichnerischen Darstellung der Einrichtung – 1 – ergibt sich deren unmittelbarer Aufbau und Ausbildung, gleichzeitig die Untergliederung in den Injektionsbereich I, den Mischbereich II und den Verschäumbereich III.

Herausgebildet wird die Einrichtung durch die Ausbildung und Anordnung der einzelnen Bauelemente, die zueinander auswechselbar gefügt sind.

Das tragende Konstruktionselement ist das Bauteil 7, welches als T-förmiges Rohrstück ausgebildet ist. Es besteht aus einem Längsteil 15 und einem Stutzen 14, dem rechtsseitig der Zuführseite des Gases/der Luft, eine Halterung 6 sowie ein Reduzierstück 4 mit einem Anschlussstück 5 zugeordnet sind. Dabei ist die Halterung 6 beidseitig mit Gewinden ausgebildet, so dass diese Halterung 6 in das Innengewinde des Bauteiles 7 einschraubbar ist und auf der gegenüberliegenden Seite das Reduzierstück 4 auf der Halterung 6 aufgeschraubt ist. Das Reduzierstück 4 geht in einen geringeren Querschnitt über, der als Anschlussstück 5 zur Aufnahme eines Zuführrohres ausgebildet ist.

Linksseitig im Längsteil 15 des Bauteiles 7 ist gleichfalls ein Innengewinde vorgesehen, in dem ein Förderrohr 3 Aufnahme findet. Dieses Förderrohr 3 ist auf seiner Austrittsseite mit einer Kupplung 9 ausgebildet, an die ein mit einer Kupplung 10 ausgebildeter Materialschlauch 11 anschließbar ist.

Im Inneren des Förderrohres 3 ist das Luftzuführrohr 1 zentrisch angeordnet letzteres findet in der Mittelbohrung der Halterung 6 Aufnahme und ist im Bereich des Förderrohres 3 über die fest auf dem Luftzuführrohr 1 angeordneten Trenn-Mischscheiben 2 in Bezug auf die Innenwandung des Förderrohres 3 gelagert und positioniert.

Wie sich auch aus der zeichnerischen Darstellung der Einrichtung zur Erzeugung eines Bindemittelschaumes ergibt, ist das Luftzuführrohr 1 umfänglich mit Austrittsöffnungen 12 ausgebildet, deren Querschnittsöffnungen und deren Anzahl bestimmt werden durch die größenmäßige Ausbildung der Einrichtung selbst, welche wiederum abhängig ist von der Menge des herzustellenden Bindemittelschaumes. Diese Austrittsöffnungen 12 können kreisrund oder mit einer anderen Querschnittsform ausgebildet sein.

Endseitig, linksseitig, ist das Luftzuführrohr 1 verschlossen, so dass die dem Luftzuführrohr 1 zugeführte Luft nur über die Austrittsöffnungen 12 in den Zwischenraum zwischen dem Luftzuführrohr 1 und der Innenwandung des Förderrohres 3 austreten kann. Die austretende Luft gelangt dabei in einzelne Mischkammern 13, die durch das Luftzuführrohr 1, das Förderrohr 3 und die im Förderrohr 3 angeordneten Trenn-Mischscheiben 2 gebildet werden.

Die Trenn-Mischscheiben 2 sind dabei mit axialen Durchtrittsöffnungen ausgebildet, so dass das sich in den einzelnen Mischkammern 13 herausgebildete Bindemittelgemisch von Mischkammer 13 zu Mischkammer 13 und schließlich aus dem Mischbereich II in den Verschäumbereich III übergeben wird.

In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Trenn-Mischscheiben 2 nicht fest auf dem Luftzuführrohr 1 angeordnet, sondern mit einer bestimmten Schwenkbeweglichkeit ausgestattet, so dass sie in einem bestimmten Bereich verschwenkt werden können, sich somit weitestgehend in dem Förderstrom des Bindemittelgemisches ausrichten. Denkbar ist auch, die Anordnung der Trenn-Mischscheiben 2 in Abhängigkeit vom Anwendungsfall der Einrichtung und des herzustellenden Bindemittelschaumes anzuordnen, also die Lagerung und Befestigung variierbar auszuführen.

Der Stutzen 14 des Bauteiles 7 ist mit einer Kupplung 8 ausgebildet, an die ein Zuführrohr bzw. ein Zufuhrschlauch für die Zuförderung des benötigten Materials anschließbar ist.

In dem Bereich der Zuführung des Materials über den Stutzen 14 in den Injektionsbereich I ist das Luftzuführrohr 1 mit einer geringeren Anzahl von Austrittsöffnungen 12 ausgebildet, wodurch, infolge der geringeren Austrittsmenge an Luft, die Injektorwirkung wesentlich unterstützt und ein kontinuierlicher Transport vom Injektionsbereich I in den Mischbereich II gesichert wird.

In der 2 sind mehrere Ausführungsvarianten von Trenn-Mischscheiben 2 dargestellt, welche mit dem Luftzuführrohr 1 und dem Förderrohr 3 die Mischkammern 13 herausbilden. Durch die Ausbildung der Trenn-Mischscheiben 2, wie dargestellt, nehmen diese wesentlichen Einfluss auf den Prozess der Vermischung der Bindemittel-Suspension und der Luft und gleichfalls auf den Transport dieses Gemisches durch das Förderrohr 3 bis hin zum Verschäumbereich III.

So können die Trenn-Mischscheiben 2 als vollflächige Scheiben, als Halbkreisscheiben oder auch als Segmentscheiben ausgebildet sein. In den Flächenteilen der Trenn-Mischscheiben 2 sind diese mit Durchtrittsöffnungen 17 ausgebildet, welche sowohl in symmetrischer als auch in unsymmetrischer Form und Anordnung in den Trenn-Mischscheiben 2 vorgesehen sind.

Die Querschnittsformen der Durchtrittsöffnungen 17 können kreisrund ausgebildet sein oder in einer von der kreisrunden Querschnittsfläche abweichenden Querschnittsform. Neben den flächenhaft ausgebildeten Durchtrittsöffnungen 17 sind die Trenn-Mischscheiben 2 auch mit Schlitzöffnungen 18 ausbildbar, welche sich von der Innenbohrung zum äußeren Umfang der Trenn-Mischscheiben 2 erstrecken. Die Schlitzöffnungen 18 sind sowohl mit parallel verlaufenden Kanten oder auch mit geneigt, schräg verlaufenden Kanten ausbildbar und können symmetrisch oder unsymmetrisch in die Trenn-Mischscheihen 2 eingearbeitet sein.

In Abhängigkeit der in die Einrichtung aufgegebenen Materialien ist ein Bindemittelschaum in Form eines Zementschaumes oder eines Mörtelschaumes herstellbar. So wird beispielsweise eine fertige, vorgemischte Mörteltrockenmischung auf der Basis eines hydraulisch abbindenden Bindemittels und feinkörnigem Zuschlagstoff, beispielsweise einem Kalksteinmehl, und einem Luftporenbildner, mit der erforderlichen Flüssigkeitsmenge Wasser aufbereitet und kommt in dieser Form zum Einsatz. Diese Aufbereitung kann entweder unmittelbar vor Ort erfolgen, wo der erzeugte Bindemittelschaum verwendet werden soll, oder die Bindemittel-Suspension wird mit einem handelsüblichen Vermischer angeliefert. Kalksteinmehl ist dabei nur ein möglicher Zuschlagstoff und nicht zwingend erforderlich. Es können auch Flugasche, Glasfasern, Perlite und andere Zuschlagstoffe beigemengt werden, was wiederum abhängig ist von den Anforderungen der Anwendung. Soll ein Zementschaum hergestellt werden, tritt anstelle des Kalksteinmehles ein Zement.

Je nach Anwendungsfall können handelsübliche Zusatzmittel, beispielsweise Farbpigmente oder auch Erstarrungsbeschleuniger, der Bindemittel-Suspension zugemischt werden. Die Korngröße der Zuschlagstoffe richtet sich nach dem zu erreichenden Luftvolumenanteil und der Luftporengröße, welche bis zu 2 mm problemlos einsetzbar sind. Die exakte Rezeptur wird gemäß dem Anwendungsfall des zu erzeugenden Bindemittelschaumes festgelegt. Die erforderliche Luftmenge und der erforderliche Druck der Luft für die Herstellung eines Bindemittelschaumes wird vor Ort mittels eines Baustellenkompressors zur Verfügung gestellt, und für einen kontinuierlichen Stofftransport des unverschäumten Frisch-Bindemittels kommen Förderpumpen zum Einsatz.


Anspruch[de]
  1. Einrichtung zur Herstellung eines Bindemittelschaumes in Form eines Zement- oder Mörtelschaumes, unter Verwendung von mineralischen Bindemitteln, Luftporenbildner, Wasser und Gas, bestehend aus rohrförmig gefügten Bauteilen, die einen Injektionsbereich (I), einen Mischbereich (II) und einen Verschäumbereich (III) herausbilden, dadurch gekennzeichnet, dass zentrisch in der Einrichtung ein Luftzuführrohr (1) angeordnet ist, welches umfänglich Austrittsöffnungen (12) besitzt, mit Trenn-Mischscheiben (2) ausgebildet ist, die zueinander beabstandet auf dem Luftzuführrohr (1) angeordnet sind und das Luftzuführrohr (1) in einem Förderrohr (3) stützen, und dass die Trenn-Mischscheiben (2) mit der Innenwandung des Förderrohres (3) einzelne Mischkammern (13) herausbilden, dass das Förderrohr (3) Aufnahme findet im einen Ende eines rohrförmigen Längsteils (15) eines aus diesem Längsteil (15) und einem winklig dazu verlaufenden Materialzuführstutzen (14) bestehenden Bauteils (7), das an dem dem Verschäumbereich (III) abgewandten Ende des Förderrohres (3) angeordnet ist, und dass in dem dem einen Ende des Längsteils (15) gegenüberliegenden Ende des Längsteils (15) des Bauteils (7) eine Halterung (6) angeordnet ist, in der das Luftzuführrohr (1) gelagert ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (14) des Bauteils (7) mit einer Kupplung (8) ausgebildet ist und der Ubergangsbereich des Stutzens (14) in das Längsteil (15) des Bauteiles (7) mit einer in Förderrichtung weisenden Einlaufschräge (16) ausgebildet ist.
  3. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Halterung (6), lufteintrittsseitig, ein Reduzierstück (4) mit einem Anschlussstück (5) angeordnet und die Halterung (6) mit einer Mittelbohrung ausgebildet ist.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftzuführrohr (1) austrittsseitig verschlossen ist und die auf dem Luftzuführrohr (1) angeordneten Trenn-Mischscheiben (2) mit axial verlaufenden Durchtrittsöffnungen (17) ausgebildet sind.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderrohr (3) endseitig eine Kupplung (9) besitzt, zu der ein mit einer Kupplung (10) ausgebildeter Materialschlauch (11) anschließbar ist.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftzuführrohr (1) im Injektionsbereich (I) unterhalb der Materialaufnahmeöffnung des Stutzens (14) des Bauteils (7), im Vergleich mit dem Mischbereich (II), mit einer geringeren Anzahl von Austrittsöffnungen (12) ausgebildet ist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (12) neben kreisrunden Querschnittsformen auch mit von der Kreisform abweichenden Querschnittsformen ausgebildet sind.
  8. Einrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn-Mischscheiben (2) als flächige Scheibe, als Halbkreisscheiben oder als Segmentscheiben ausgebildet sind und sowohl axial verlaufende Durchtrittsöffnungen (17) als auch Schlitzöffnungen (18) in den Trenn-Mischscheiben (2) vorgesehen sind.
  9. Einrichtung nach den Ansprüchen 1, 4 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchtrittsöffnungen (17) in symmetrischer als auch in unsymmetrischer Anordnung und Ausbildung in den Trenn-Mischscheiben (2) vorgesehen sind und kreisrunde als auch von der kreisrunden Form abweichende Querschnittsformen besitzen und die Schlitzöffnungen 18 sternförmig in den Trenn-Mischscheiben (2) angeordnet sind, wobei die Schlitzöffnungen (18) zum äußeren Umfang der Trenn-Mischscheiben (2) erweiternd ausgebildet sind oder parallel verlaufende Seitenkanten besitzen.
  10. Einrichtung nach Anspruch 1, 4 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn-Mischscheiben (2) fest oder mit einem bestimmten Abstand auf dem Luftzuführrohr (1), somit verschwenkbar angeordnet sind.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1, 4 und 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenn-Mischscheiben (2) in bestimmten Bereichen, somit sektionsweise auf dem Luftzuführrohr (1) angeordnet sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com