Die Erfindung bezieht sich auf ein nicht-elektronisches Notizsystem
für insbesondere Patienten- und Pflegedaten.
In Krankenhäusern werden auf den einzelnen Stationen Patientenakten
mit persönlichen Daten und Diagnose- und Behandlungsdaten geführt. Diese Daten werden
teils bereits bei der Aufnahme eines Patienten in die Patientenakte geschrieben,
wie persönliche Daten und Diagnosen eines einweisenden Arztes, teils bei der ärztlichen
Visite und ärztlichen Eingriffen und teils durch die Schwestern aufgenommen. Einige
dieser Daten, insbesondere Notfalldaten und Medikamentationsdaten müssen die Krankenschwestern
kennen oder auf einem Zettel notiert, griffbereit in einer Kitteltasche mit sich
führen. Zu den Daten zählen insbesondere auch Kurzinformationen über die Patienten,
Untersuchungen, Diagnosen und deren Ergebnisse, den Zustand, wichtige Meßwerte und
noch erforderliche Maßnahmen und Tätigkeiten. Beim Schichtwechsel müssen die jeweils
aktuellen Daten der einzelnen Patienten entweder von einer Krankenschwester an die
nächste weitergegeben werden oder von der den Dienst übernehmenden eigens aus der
Patientenakte übernommen werden.
Aufgrund der häufig wechselnden Belegung der Betten und der einzelnen
Krankheitsverläufe ändert sich ein Teil dieser Daten wie die persönlichen Daten
(Name, Krankheitsdiagnose) entsprechend oft, z. B. wenn Patienten ein Krankenhaus
verlassen oder neue Patienten aufgenommen werden. Noch öfter ändern sich aber die
Daten zum Krankheitsverlauf und der Medikamentation, da sich diese Daten bei gleichen
Patienten u. U. täglich ändern können. Daher machen sich die Krankenschwestern täglich
neue eigene Notizen. Zum Notieren werden in der Regel mehrere lose Notizzettel verwendet,
die dann bei unveränderten Daten zu einem kleinen Teil bei dem nächsten Dienst wieder
verwendbar sind oder zur Erinnerung durchgesehen werden. Solche Zettel können in
der Regel nicht an eine den Dienst übernehmende Krankenschwester übergeben werden,
da die handschriftlichen Notizen meist für eine andere Person nicht sicher oder
schnell genug lesbar sind. Während der Schicht tagsüber oder insbesondere nachts
am Patientenbett neu auf den Zettel aufgenommene Daten dienen auch als Merkhilfe,
um die Daten spätestens vor dem Schichtwechsel vollständig und richtig in die Patientenakte
übertragen zu können. Vom nachfolgenden Personal werden diese Daten anschließend
wieder aus der Patientenakte heraus auf dessen Notizzettel übernommen. Durch das
ständige Abschreiben von Daten aus der Patientenakte geht viel Zeit verloren. Zudem
ist dies mit einem sehr hohen Verbrauch an Notizzetteln verbunden.
Bekannt sind elektronische Notizsysteme, auf die Daten aus einer elektronischen
Patientenakte übernommen werden können, jedoch sind diese Notizsysteme für den Einsatz
in Krankenhäusern zu teuer. Zudem sind zeit- und kostenintensive Schulungen für
das Personal erforderlich. Sofern Krankenhäuser entsprechende elektronische Patientenverwaltungssysteme
haben, können sich Krankenschwestern solche Geräte trotzdem wegen der hohen Kosten
nicht selber leisten. Hinzu kommt, daß die Krankenschwestern viel mit Flüssigkeiten
hantieren, wobei das Verschütten oder Verspritzen nicht ausschließbar ist.
Diese elektronischen Systeme werden jedoch durch Flüssigkeitseintritt
beschädigt oder zerstört. Ein weiteres Problem besteht darin, daß in Bereichen mit
hochsensiblen Überwachungsgeräten das Mitführen von elektronischen Geräten wegen
der Gefahr einer elektromagnetischen Störung vermieden werden sollte.
Nachteilhaft ist bei beiden Systemen, der herkömmlichen und der elektronischen
Patientenakte, zudem, daß diese nicht immer auf dem Stationszimmer ist, sondern
z. T. während einer Visite mit dem Patientenordner auf dem Krankenzimmer oder bei
einer Behandlung des Patienten im Behandlungsraum ist. Zu diesen Zeiten ist eine
Übertragung überhaupt nicht möglich. Da die Notizzettel der letzten Schicht oftmals
nicht mehr vorhanden sind, da sie im Laufe des Dienstes zerknittern und daher weggeworfen
werden, können dann nicht einmal mehr die Grundinformationen von diesen übernommen
werden.
Der Einsatz von Notizsystemen ist jedoch auch in anderen Bereichen
erforderlich, z. B. auf Pflegestationen mit einer vergleichbaren Problematik, beim
Kanalbau oder in Kfz-Werkstätten. Dort werden täglich andere Fahrzeuge zur Reparatur
oder Inspektion eingeliefert, wobei viele Daten und Vorgänge fahrzeugtypabhängig
stets gleich sind.
Allgemein bekannt ist die Verwendung von Notizblöcken oder Notizbüchern.
Diese bestehen jedoch aus Papierblättern und sind daher für klinische Einsätze nicht
geeignet, da sie Flüssigkeiten aufnehmen und auch nicht steril sind oder gar desinfizierbar
sind.
Die JP 03153397 A
betrifft ein Befestigungselement mit einem ersten Haftelement in Form einer magnetischen
Haftschiene, welche in einem Hefter einsetzbar ist, und einem zweiten Klemmelement
in Form von Klammern an der Haftschiene zum Befestigen eines Blattes an der Haftschiene.
Aus der US 4,500,223 ist ein
einfacher Halte- bzw. Klammermechanismus zum lösbaren Halten von einzelnen Blättern
bekannt. Bei den Blättern handelt es sich um ein stabiles Material mit einer beschreibbaren
Oberfläche.
Aus der FR 2768 655 A3
ist ein Ringbuch mit austauschbaren Blättern bekannt, wobei die austauschbaren Blätter
verschiedenartige Vordrucke aufweisen.
Aus der US 4,518,274 ist ein
Stift mit einer eingebauten Beleuchtung als solches bekannt. Mittels der rückseitig
integrierten Glühlampe kann das Schreibfeld um eine Schreibmine herum gezielt beleuchtet
werden.
Die EP 0 390 270 A1
betrifft eine Schreibtafel. Bei einer photo-lumineszenten Schicht der Schreibtafel
handelt es sich um eine extrudierte Schicht, welche auch auf einer Basisschicht
aufgebracht sein kann, wobei die Basisschicht vorzugsweise aus einem flexiblen Material
ausgebildet sein kann.
Aus der TS 2,990,308 ist eine
nachleuchtende Aufklärungstafel bekannt, die aus zwei Schichten, insbesondere Plexiglas
besteht, zwischen denen ein nachleuchtendes Material eingeschlossen ist. Außenseitig
ist auf die beiden Schichten ein opakes oder zumindest lichthemmendes Material aufgetragen,
das als Markierungsschicht bezeichnet wird und drucksensitiv ist. Bekannt ist auch,
Klemmen, Bänder oder dergleichen zu dessen Befestigung anzubringen, wobei der Einsatz
insbesondere unter Wasser vorgeschlagen wird. Hier handelt es sich somit um ein
einmalig beschreibbares Material.
Die EP 0 390 270 A1
betrifft eine Tafel, wobei das Hauptmaterial aus einer Basisschicht, einer Deckschicht
und dazwischen einer photo-lumineszenten Schicht besteht. Vorzugsweise sind diese
Schichten in einem Rahmen angeordnet. Bekannt ist das Vorsehen einer Aufnahme für
einen Stift, das Verwenden einer Vielzahl von teils elastischen Materialien für
die Grundschicht, das Beschreiben mit dem Stift und das anschließende Wegwischen,
das Verwenden eines Materials zum Erzeugen eines gelben, d.h. farbigen, Lichtes
sowie insbesondere auch die Verwendung des Materials für Warnzwecke als Warnzeichen.
Aus der GB 2 290 755 A
ist ein Schreibmaterial bekannt, das vorzugsweise aus einer fluoreszenten Pigmentschicht
besteht, über der eine Schutzfolie angeordnet ist und unter der eine magnetische
Schicht angeordnet ist. Dieses Material geht won bekannten wiederbeschreibbaren
Materialien aus, bei denen sich eine obere Folie durch Druck an eine untere Folie
anhaftet und dabei in diesen Bereichen an dieser sichtbar hängen bleibt. Durch das
Trennen dieser beiden Schichten ist das Aufgezeichnete wieder löschbar. Durch eine
weitere magnetische Schicht soll auf der Unterseite die Möglichkeit geboten werden,
magnetisch reagierende Körper auf die Oberseite setzen zu können. Damit sollen beispielsweise
Spielstrategien für ein Spiel mehrfach durchgesprochen werden können, ohne jedesmal
ein neues Blatt Papier benutzen zu müssen.
Die DE 195 36 996 C1
betrifft einen Papierblock und ein Verfahren zu dessen Herstellung. Im wesentlichen
ist dargelegt, einzelne aufeinander folgende Papierbögen jeweils mit einer 90°
versetzten Papierfaserung einzukleben, so dass beim schnellen Durchblättern ein
Daumenkinoeffekt durch die unterschiedliche Strukturierung entsteht.
Aus der DE 91 09 054 U1
ist ein Notenheft bekannt, bei dem Klarsichtfolien über Übungsseiten legbar sind,
so dass auf den Klarsichtfolien mit einem Stift geschrieben werden kann, wobei die
Schrift später wieder löschbar ist.
Aus der DE 84 13 395 U1
ist eine Karte aus einem Mehrschichtenmaterial bekannt, wobei auf einem beschreibbaren
Material eine Kunststoffolie aufgebracht ist, auf der leicht und rasch auslöschbar
geschrieben werden kann. Bekannt ist auch, eine Lasche zur Stiftaufnahme vorzusehen,
um mit dieser Karte stets einen Stift mitzuführen.
Aus der DE 297 19 145 U1
ist ein Notizsystem bekannt, das ein mehrschichtiges Material aufweist. Die einzelnen
Blätter sind insbesondere als Einlagen für Notizbücher bzw. Notizblöcke gedacht.
Ein Schwerpunkt besteht darin, dass die Folien einen Netzwinkel von weniger oder
gleich 60° aufweisen.
Aus der GB 1 595 948 ist eine
reinigbare Schreibtafel bekannt, bei der z.B. linierte Blätter zwischen zwei bzw.
drei an drei Seiten miteinander verschweißten Kunststoffolien einschiebbar sind.
Die äußere Oberfläche soll wiederbeschreibbar sein.
Aus der GB 2 292 347 A
ist eine Anordnung aus einem umgebogenen, flexiblen, transparenten Bogen bekannt,
zwischen dessen beiden Seiten beispielsweise ein Kreuzworträtsel eingelegt werden
kann. Auf der Oberseite kann mit einem Stift geschrieben werden, der als Element
eines Sets beigefügt ist. Die Schrift ist auslöschbar.
Die DE 80 14 210 U1
betrifft eine Notiz- oder Merktafel. Bei der Notiztafel handelt es sich um eine
Kunststoffolie, die mit einer Spezialschrift beschrieben werden kann, wobei die
Schrift wieder löschbar ist. Zur Halterung des Spezialstiftes ist eine entsprechende
Haltevorrichtung vorgesehen. Vorgeschlagen wird, einen Haftmagneten als Aufhängevorrichtung
an der Rückseite dieser massiv aufgebauten Notiztafel zu befestigen.
Die GB 2 316 654 A
betrifft eine Arbeitsplatte mit einer wiederbeschreibbaren Oberfläche, die aus einem
mehrschichtigen Material besteht. Dabei ist die zentrale Schicht aus einem eisenhaltigen
Material gefertigt, so dass auf der Oberfläche magnethaltige Teile angehaftet werden
können.
Aus der FR 2 427 211 ist eine
Zeichentafel bekannt, die ein lichtemittierendes Material aufweist. Die Oberfläche
ist aus einem Material, das eine Wiederbeschreibung ermöglicht.
Aus der DE 298 14 945 U1
ist ein wiederbeschreibbares Medium als Ersatz für Pinbords, Whitebords und dergleichen
bekannt.
Aus der WO 00/43217 ist eine Zeigetafel bekannt, die Patienten, die
nicht in der Lage sind zu sprechen, mittels eins Zeigestiftes oder Schreibstiftes
ermöglichen soll, Wünsche oder das Befinden auszudrücken. Die Oberfläche ist ebenfalls
so ausgestaltet, dass die Schrift wieder auslöschbar ist.
Aus der GB 2 262 483 A
ist ein System aus Kunststofftaschen bekannt, in das Listen eingelegt werden können.
Die Kunststoffoberflächen können beschriftet werden, wobei die Schrift wieder auslöschbar
ist.
Die DE 39 25 578 C1 betrifft
eine Schreibtafel, auf der mit einem magnetischen Stift unsichtbar geschrieben werden
kann. Durch späteres Auftragen eines Eisenpulvers kann die Schrift sichtbar gemacht
werden.
Die DE 197 18 904 A1
betrifft einen Taschencomputer mit einer grafischen Benutzeroberfläche mit Stiftsteuerung,
insbesondere einem sogenannten grafischen LCD-Flächendisplay mit Touchscreenfunktion.
Die Benutzeroberfläche dient einerseits als Anzeigeeinheit und andererseits zum
Eingeben von Notizen mittels eines Stiftes. Auf der Unterseite weist der Taschencomputer
eine Klettwirkfläche zum Befestigen des Taschencomputers mittels eines Klettbands
an einem Griff eines Einkaufswagens auf.
Die CH 301473 zeigt eine wiederbeschreibbare
Vorrichtung, bei der ein phosphorsierendes bzw. nachleuchtendes Material auf ein
Blech aufgetragen ist. Zwischen der Rückseite des Blechs und dessen seitlich umgepfalzten
Rändern ist eine phosphorisierende Schicht und eine durchsichtige bzw. beschreibbare
Schicht eingelegt. Diese beiden Schichten werden von den umgepfalzten Rändern auf
dem Blech gehalten. Die phosphorisierende Lage kann als einzige Schicht oder in
beliebigen Kombinationen verwendet werden. Das Material für die Folie kann durchsichtig
bzw. durchscheinend sein.
Gegenüber diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung
darin, ein nicht-elektronisches Notizsystem zu entwickeln, in welchem mittels einer
Rasteinrichtung zumindest ein mehrschichtiges Notizblatt abheftbar ist, wobei ein
variabler Einsatz auch bei Dunkelheit ermöglicht wird. Das Notizblatt soll eine
einfache und sichere Handhabung ermöglichen, wobei bei wechselnden Daten möglichst
wenig Daten neu aufgenommen werden müssen.
Diese Aufgabe wird durch ein nicht-elektronisches Notizsystem mit
den Merkmalen der Ansprüche 1, 11 und 15 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen Ansprüchen.
Die Wiederbeschreibbarkeit bzw. die Auslöschbarkeit von aufgetragenen
Informationen bietet eine optimale Flexibilität beim Einsatz eines solchen Notizsystems.
Zum Einspannen bieten sich neben herkömmlichen Heftstreifen mit klammerartigen
Stiften, die in Löcher der Notizblätter eingreifen, insbesondere auch Klemmechanismen
und Rastmechanismen mit einem reißverschlußartigen Halteprinzip an.
Ein mehrschichtiger Aufbau bietet bei noch ausreichender Stabilität
einzelner Notizblätter zugleich eine Flexibilität, die eine praktische Handhabung
gewährleistet. Insbesondere bietet ein mehrschichtiger Aufbau eine variable Gestaltung
verschiedener Notizblätter mit eingearbeiteten Leuchtstoffen, magnetischen Partikeln
und/oder Aufnahmeräumen zum Einstecken von Notizstreifen an.
Einsteckbare Notizstreifen dienen beispielsweise zur Aufnahme von
Daten, die längere Zeit gleich bleiben, z. B. Namen und Blutgruppen von Patienten
eines Zimmers. Auch können kleinere Notizabschnitte mit häufig benötigten Standardinformationen
zu bestimmten Behandlungsabläufen oder Medikamentationen bereitgestellt werden.
Solche Notizstreifen und -abschnitte können einfach in entsprechende Aufnahmeabschnitte
eines Notizblatts eingesteckt werden.
Durch den Einsatz magnetischer Elemente oder Partikel kann ein Notizsystem
oder Notizblatt einfach an einen entsprechend metallischen Bettrahmen oder einen
Beistelltisch angehängt werden. Auch hängen benachbarte Notizblätter mit magnetischen
Eigenschaften aneinander, so daß bei einem aufgeschlagenen Notizsystem stets das
selbe Notizblatt aufgeschlagen bleibt. Klettstreifen ermöglichen
das Anhängen an einen Kittel einer Schwester oder ein Bettuch.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung von phosphoreszierenden Leuchtstoffen
an oder in einem Notizblatt, einer Folientasche, einer Folie oder einer Visitenkarte,
da ein darauf oder darunter geschriebener oder gedruckter Text be-, durch- oder
hinterleuchtet wird. Dies ermöglicht auch bei Dunkelheit in einem Zimmer mit mehreren
schlafenden Kranken das Ablesen von Daten oder Informationen ohne das Einschalten
der Raumbeleuchtung oder das Einsetzen einer Taschenlampe, die mit einer Hand gehalten
werden müßte.
Transparente, farbige Folien erhöhen die Übersichtlichkeit des Notizsystems
oder einzelner farbig unterteilter Notizblätter.
Neue Daten können auf dem auf Notizsystem zwischengespeichert und
später übernommen oder auch direkt durch das Herausnehmen und Weiterreichen einzelner
Notizblätter an nachfolgendes Personal übergeben werden.
Notizstreifen sind als z. B. Namensstreifen oder Zimmerbelegungsstreifen
dauerhafter einsetzbar, wenn sie aus Kunststoff bestehen. Der Einsatz von Papierstreifen
kann hingegen bei häufig wechselnden Daten vorteilhaft sein.
Die Verwendung eines Systems mit ausschließlich aus Kunststoff bestehenden
Bestandteilen macht auch Notizen in hochsterilen Bereichen möglich, in denen das
Notieren von Daten bislang nicht zulässig war, da Papier stets mit Staubbildung
und Keimansammlungen verbunden ist. Das System ist dadurch einfach steril zu halten
und auch hygienischer.
Durch die Verwendung von Kunststoff-Notizblättern wird das System
auch dadurch wirtschaftlich, daß eine Wiederverwendung möglich ist, was bislang
entfiel, da die zumeist in der Kitteltasche mitgeführten Notizzettel aus Papier
am Schichtende zerknautscht waren.
Insbesondere ist die Gefahr verringert, daß Daten, Behandlungen oder
dergleichen vergessen oder falsch im Gedächtnis behalten werden.
Einsatzmöglichkeiten finden sich z. B. in medizinischen Bereichen,
im Pflegebereich, für Spielkarten oder Spielflächen, in Werkstätten, im Haushalt
oder im Kanalbau.
Ein Ausführungsbeispiel wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert, bei der:
1 eine Draufsicht auf ein Notizblatt
und eine Rastschiene zum lösbaren Aufnehmen des Notizblattes darstellt und
2 eine Seitenansicht der Rastschiene
und eine seitliche Schnittansicht durch das Notizblatt der 1
zeigt.
Wie aus den Figuren ersichtlich, besteht das Notizsystem im wesentlichen
aus einem Notizblatt 1 und vorzugsweise einer Befestigungseinrichtung,
z. B. einer Rastschiene 2, an der Notizblätter 1 befestigbar sind.
Der Begriff "Notizblatt" ist dabei nicht nur im herkömmlichen Sinne auf ein einzelnes
Blatt bezogen, sondern umfaßt auch blattförmige Materialien, die mehrschichtig und
strukturiert sind.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Rastschiene
2 aus einem länglichen Steg 3 mit einer Vielzahl von Ösen
4, die darauf stehend befestigt sowie vorzugsweise zylinderförmig und voneinander
beabstandet angeordnet sind. Steg 3 und Ösen 4 können auch einstückig
gefertigt sein, z. B. im Spritzgußverfahren.
An einer Seite des Notizblattes 1 sind entsprechende Raststege
5 ausgebildet, die seitlich in die Ösen 4 eingreifen können. Die
Raststege 5 werden vorzugsweise durch das Ausstanzen von umgekehrt T-förmigen
Rastöffnungen 6 in den Randabschnitt des Notizblattes 1 erzeugt.
Das Material des Notizblattes 1 ist zumindest in diesem Bereich einerseits
so biegbar, daß die Raststege 5 über die Lücken zwischen den Ösen
4 in diese hineingebogen werden können, und andererseits so starr bzw.
stabil, daß die Raststege 5 in den Ösen 4 festen Halt finden und
nur bei entsprechend kräftigem Zug wieder herausziehbar sind.
Auch andere Befestigungssysteme sind verwendbar, beispielsweise Ringbuchsysteme.
Für die Abheftung in solchen Ringbuchsystemen oder zur Archivierung von später wieder
benötigten Notizblättern, z. B. mit Daten von Patienten, die später zu einer Nachbehandlung
nochmals in das Krankenhaus müssen, sind nahe einem Rand auch Heftlöcher
7 in das Notizblatt 1 eingestanzt.
Ein besonders bevorzugtes Notizblatt 1 besteht aus einer
Vielzahl von übereinanderliegenden Schichten oder einzelnen Blättern. Die oberste
bzw. erste und vorzugsweise auch die unterste bzw. letzte Schicht (Blatt)
10 bzw. 11 bestehen aus einer Kunststoffschicht, Kunststoffolie
oder einem sonstigen wasserbeständigen oder wischfesten Material.
Dadurch bleibt das Notizblatt 1 einerseits beidseitig mit
entsprechenden Stiften beschriftbar und ist andererseits abwischbar.
Je nach verwendetem Stift kann zum Auslöschen der Schrift insbesondere Wasser oder
Alkohol verwendet werden. Bei der Verwendung von Stiften mit wasserbeständiger Schrift
ist es sogar möglich, das Notizblatt bei Verschmutzung zu reinigen oder u. U. auch
zu desinfizieren, was im Krankenhausbereich einen universellen Einsatz ermöglicht.
Zwischen der oberen und der unteren Schicht sind ein Distanzblatt
bzw. eine Distanzschicht 12, ein Zwischenblatt bzw. eine Zwischenschicht
13 und ein phosphorbeschichtetes Blatt bzw. eine Phosphorschicht
14 angeordnet und/oder aneinander befestigt. Die Stirnseiten bzw. Ränder
des Notizblattes 1 sind mit Kappen bzw. einer Versiegelungsschicht
15 abgedichtet, um das seitliche Eindringen von Flüssigkeiten zu verhindern.
Die einzelnen Schichten 12 bis 15 können je nach
Einsatzzweck des Notizblattes 1 z. B. aufgestrichene oder aufgedampfte
Schichten oder Überzüge, Folien oder Papier- oder Pappblätter sein. Insbesondere
ist auch die Verwendung von Metallfolien oder -tafeln möglich, um Magnete an der
Oberfläche des Notizblattes 1 befestigen zu können. Insbesondere können
je nach Einsatzzweck des Notizblattes 1 einzelne oder mehrere dieser Schichten
bzw. Blätter 12 bis 15 entfallen oder in anderen Reihenfolgen
angeordnet sein.
Im einzelnen dient die Phosphorschicht dazu, das Notizblatt
1 auch bei Dunkelheit verwenden zu können, zum Beispiel bei Nacht in einem
Krankenzimmer, in dem das Raumlicht möglichst nicht eingeschaltet werden sollte,
um Patienten nicht unnötig aufzuwecken. Insbesondere wird dadurch das Hantieren
mit Taschenlampen auf ein Minimum beschränkbar.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung eines Set-artigen Systems
mit einem phosphorhaltigen Notizblatt 1 und einem sogenannten Leuchtstift.
Im Leuchtstift ist eine Lichtquelle eingesetzt, mit der die Schreibfläche beleuchtbar
ist. Notizblätter, die normalerweise zwischen anderen Notizblättern liegend angeordnet
sind und sich nicht mit Licht "aufladen" können, können mit einem solchen Leuchtstift
beschrieben werden. Nach dem Beschreiben bleibt die Schrift durch die Phosphorschicht
14 noch eine Zeit hinterleuchtet.
Die Zwischenschicht 13 dient in erster Linie zur Stabilisierung
des Notizblattes 1. Vorteilhafterweise kann sie auch aufgedruckte Schriftzüge,
eine Rasterung oder Linierung 16 tragen, die als Beschriftungsanleitung
oder -hilfe dienen.
Die Distanzschicht 12 dient dazu, unter dem oberen Blatt
10 Hohlräume 17 auszubilden, die von der Außenseite des Notizblattes
1 aus über vorderseitige oder randseitige Einstecköffnungen 18
bzw. 19 zugänglich sind. Die Hohlräume 17 bzw. Aufnahmeöffnungen
können an beliebigen geeigneten Stellen im Notizblatt 1 bereitgestellt
sein.
Durch die Einstecköffnungen 18 und 19 sind Notizzettel
oder Notizstreifen 20 in die Hohlräume 17 einsteckbar. Standardisierte
oder häufig vorkommende Bezeichnungen und dergleichen von z. B. Blutgruppen oder
Standardmedikamenten können auf den Notizstreifen aufgedruckt sein. Auch können
per Hand über längere Zeit beständige Informationen notiert werden, wie der Name
eines Patienten in einem bestimmten Zimmer.
Alternativ oder zusätzlich können auch Taschen, wie sie z. B. aus
Briefmarkenalben bekannt sind, auf der Außenfläche der ersten und oder letzten Schicht
12 bzw. 11 aufgesetzt sein.
Vorteilhaft ist auch das Ausbilden von schlitzförmigen Durchgangsöffnungen
21 in dem Notizblatt 1. In diesen können spezielle Notizstreifen
mit einem hakenförmig umgebogenen Rand kurzzeitig eingesteckt werden.
Weiterhin von Vorteil sind magnetische Schichten oder Magnete
22, die zwischen den Schichten 10 und 11 oder auch an
deren Außenseite angeordnet und festgelegt sind. Die Magnetkraft solcher Magnete
22 ist insbesondere ausreichend, um ein einzelnes, der Rastschiene
2 entnommenes Notizblatt 1 oder u. U. sogar ein zusammenhängendes
Notizsystem an einem geeigneten Untergrund wie einem Bettgestell oder dem Rahmen
eines Visiten- oder Transportwagens lösbar anheften zu können.
Neben Vordrucken oder Linierungen auf einer der Schichten
10 bis 14 können auch farbige oder phosphoresziert leuchtende
Markierungen 23 auf einer der Schichten 10 bis 14 aufgebracht
sein, um auf besonders wichtige Datenfelder aufmerksam zu machen. Auch Notizstreifen
20 für die Übergabe an Ärzte oder das Krankenhauslabor können solche Markierungen
tragen.
Weiterhin ist die Einarbeitung von Schwächungs- oder Perforationszonen
im Notizblatt 1 und/oder dem Notizstreifen 20 vorteilhaft, um
einfach abreißbare Notizabschnitte bereitzustellen. Abgerissene Abschnitte können
z. B. in die Patientenakte übernommen werden oder zur Aufnahme in das Notizsystem
des Personals der nachfolgenden Schicht weitergegeben werden. Die abreißbaren Abschnitte
können mit magnetischer Eigenschaft und/oder Klebeschichten ausgestattet sein, so
daß sie an insbesondere metallischen bzw. glatten Flächen ansetzbar sind. Insbesondere
können diese Abschnitte oder Streifen die Dimension bereits bekannter Abziehstreifen
von Laborvordrucken haben.
Das oberste Blatt eines vollständigen Notizsystems ist vorteilhafterweise
eine klare oder farbige und durchsichtige Kunststoffolie, die ein schnelles Abwischen
auch mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ermöglicht. Vorteilhafterweise kann
diese oder eine andere Folie als Lupenfolie bereitgestellt sein, die sehschwachen
Personen das Lesen der Einweisung ermöglicht.
Besonders vorteilhaft ist ein System mit vorbedruckten Informationskarten
für z. B. spezielle medizinische Fälle oder Notfallinformationen. Solche Informationskarten
sind vom Prinzip her wie das Notizblatt 1 aufgebaut und können z. B. als
Ulkus-Skala, Checkliste, Übersetzungstafel, Zeigetafel oder mit einem Lineal vorbereitet
sein. Andere Notizblätter 1 oder Folien können solarenergiegespeiste Rechner
aufweisen.
Besonders vorteilhaft ist ein Deckblatt mit einer seitlich abschwenkbar
angelenkten Klappe, die abgeschwenkt als Ständer für das aufgeschlagene Notizsystem
dient. Ähnliche Funktionen bieten Magneten auf jeweils benachbarten Seiten. Solche
Magneten ermöglichen insbesondere das Aufgeklappthalten einer bestimmten Seite.
Zur Befestigung an einem textilen Untergrund, z. B. einem Kittel,
können anstelle oder neben Magneten auch Klettabschnitte auf der Außenfläche eines
Notizzettels 1 befestigt sein. Als Gegenstück, das in oder an den Stoff
eines Kittels angenäht oder eingearbeitet werden kann, dient entsprechend ein auf
einen Magneten reagierendes Metall, ein Magnet bzw. ein mit dem Klettabschnitt reagierender
Stoff.
An einem Kittel können so beispielsweise auch Namensschilder aus einem
solchen wiederbeschreibbaren Material befestigt werden, insbesondere Namensschilder,
bei denen eine Namensfläche auf einer oberen oder unteren Folie mittels eines fluoreszierenden
Material durchleuchtet wird. Das fluoreszierende Material kann insbesondere auch
dann in die Folie selber eingearbeitet sein, wenn diese trotzdem teilweise transparent
bleibt.
Vorteilhaft sind auch Folien und Folientaschen aus einem teilweise
transparenten und/oder farbigen Material, die insbesondere in ein solches Notizsystem
eingesetzt werden können. Besonders eignen sich solche Folien und Folientaschen,
wenn sie Abschnitte tragen, die magnetisch reagieren und/oder fluoreszierende Eigenschaften
aufweisen. Die entsprechenden Medien können auch in das Folienmaterial selber eingearbeitet
sein.