Die Erfindung bezieht sich auf Taschenlampe mit einem im wesentlichen
zylindrischen Gehäuse zur Aufnahme von Batterien oder Akkumulatoren und Lichtemitierenden
Dioden als Leuchtmittel.
Derartige Stabtaschenlampen werden während des Nichtgebrauchs liegend
aufbewahrt und hier will nun die vorliegende Erfindung eine Weiterentwicklung herbeiführen,
was zur einer Taschenlampe der eingangs genannten Art geführt hat, die dadurch charaktersiert
ist, dass der vordere Gehäuseteil als Einsteckteil für einen Aufsatz ausgebildet
ist, der seinerseits aus transparetem Material gebildet und mit einer Standfläche
versehen ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise
erläutert.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine schaubildliche Ansicht
einer Taschenlampe gemäß der Erfindung.
Mit 10 ist der zylindrische Gehäuseteil einer Taschenlampe
bezeichnet, in dessen Innenraum sich mehrere Batterien befinden können. Am vorderen
Teil ist dieser zylindrischer Teil 10 erweitert worden, was auf verschiedene
Gründe zurückzuführen ist. Wesentlich für die Erfindung ist jedoch, dass der äußere
Gehäuseteil 11 eine solche Form hat, dass er in den Innenraum eines zylindrischen
Stutzen 12 hineinpasst. Der Gehäuseteil 11 kann also bis zu einer
gewissen Tiefe in den Stutzen eingeführt werden. Der Stutzen selbst ist an einer
Platte 13 befestigt, so dass der Aufsatz 12 zusammen mit einer
Taschenlampe auf einer ebenen Fläche abgestellt werden kann. Auf diese Art und Weise
kann die Taschenlampe gemäß der Erfindung platzsparend aufbewahrt werden.
Zusätzlich sind gemäß der Erfindung der Aufsatz 12 und der
Standflächenteil 13 aus durchscheinendem Material gebildet worden, so dass
die angeschaltete Taschdenlampe eingesetzt werden, kann um beispielsweise als Leselampe
zu dienen.