Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisch beheizbares Formschaumelement,
insbesondere Sitzelement einer Fahrzeuginnenausstattung.
Ein elektrisch beheizbares Formschaumelement wie beispielsweise ein
Sitzelement einer Fahrzeuginnenausstattung soll mit geringem Heizstrom auskommen,
das Heizelement soll also möglichst nah an der Oberfläche des Formschaumelements
angeordnet sein. Andererseits soll insbesondere bei einem Sitzelement das Heizelement
unter dem Bezugsstoff nicht fühlbar sein und eine möglichst gleichmäßig auf die
gesamte Oberfläche des Formschaumelements verteilte Heizwirkung aufweisen. Diese
Anforderungen lassen sich optimal durch die Verwendung von textilen Heizelementen,
insbesondere mit Heizleitern aus dünnen, mono- oder multifilamentösen Carbonfasern
erfüllen. Die Carbonfasern können hierbei zu einer litzenartigen und/oder textilen
Struktur verdrillt und/oder verwebt sein („Carbotex").
Elektrisch beheizbare Formschaumelemente wie beispielsweise Sitzelemente
für Fahrzeuginnenausstattungen werden in der Regel schrittweise gefertigt, indem
ein Formschaumelement und ein flächiges, meist auf textiles Trägermaterial aufgebrachtes
Heizelement zunächst getrennt voneinander hergestellt werden, und diese anschließend
in einem weiteren Arbeitsgang miteinander verbunden, beispielsweise partiell oder
ganzflächig verklebt, werden.
Die DE 37 25 408 A1
beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines beheizbaren Fahrzeugsitzes, bei dem
eine Auflage, die in Schaumstoff eingebettete Heizleiter aufweist, auf einen Schaumstoffsitz
aufgeklebt und anschließend mit einem Bezugsstoff überzogen wird.
In der WO 01/19220 A1 ist ein Verfahren zur Aufbringung von Heizleitern
auf eine Oberfläche, beispielsweise eine Oberfläche eines Fahrzeugsitzes, mittels
einer temporären Trägerschicht und einer Klebeschicht offenbart. Die Trägerschicht
wird nach dem Verkleben der Heizleiter mit der Oberfläche entfernt. Auch bei diesem
Verfahren wird der Fahrzeugsitz unabhängig vom Heizelement gefertigt.
Grundsätzlich wird ein Formschaumelement durch Einschäumen eines aufschäumbaren
Kunststoffes, beispielsweise Polyurethan (PUR), in eine mit einer Verkleidungsschicht,
beispielsweise einem Stoffbezug, ausgestattete Negativform hergestellt. Heizelemente
lassen sich bereits in diesem Arbeitsschritt in das Formschaumelement einbringen,
indem sie auf die Innenfläche der Negativform bzw. der Verkleidungsschicht, beispielsweise
des Stoffbezugs, aufgebracht und anschließend mit dem Schaumstoff hinterschäumt
werden. Ein derartiges Einbringen der Heizelemente führt zu einer deutlichen Vereinfachung
des Herstellungsprozesses von beheizbaren Formschaumelementen.
Die Verwendung eines litzenartigen und/oder textilen Carbonfaser-Heizelementes
in dem beschriebenen Fertigungsablauf ist nach aktuellem Stand der Technik nicht
möglich. Die direkte Hinterschäumung von multifilamentösen Carbonfasern führt zu
ihrer Versprödung, da der Schaumstoff durch Kapillarwirkung in die von ihnen gebildete
Struktur eindringt, die Einzelstränge der Fasern umschließt, und in dieser Lage
aushärtet. Die Elastizität von multifilamentösen Heizleitern wird dadurch erheblich
beeinträchtigt, so dass eine mechanische Dauerbelastbarkeit des Heizelementes, die
insbesondere in Fahrzeugsitzen von größter Bedeutung ist, bei dieser Art der Herstellung
nicht erreichbar ist. In der Einschäumtechnik findet das Material „Carbotex"
daher noch keine Verwendung.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein elektrisch
beheizbares Formschaumelement, insbesondere ein Sitzelement einer Fahrzeuginnenausstattung
zur Verfügung zu stellen, bei dem ein litzenartiges und/oder textiles Heizelement,
insbesondere aus multifilamentösen Carbonfasern, mit Schaumstoff hinterschäumt wird,
so dass die Herstellung des Schaumstoffkörpers und die Einbringung des litzenartigen
und/oder textilen Heizelementes in einem einzigen Arbeitsschritt erfolgt, und gleichzeitig
die Struktur des Heizelementes vollständig erhalten bleibt.
Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand der unabhängigen
Ansprüche erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Ein elektrisch beheizbares Formschaumelement einer Fahrzeuginnenausstattung
gemäß Anspruch 1 weist einen zumindest teilweise elastischen Schaumstoffkörper auf,
der an einer Oberfläche mit einer Verkleidungsschicht versehen ist.
Grundsätzlich kann das erfindungsgemäße Formschaumelement jedes denkbare
Interieurteil im Fahrzeug sein, das mit einer Heizeinrichtung versehen werden kann.
Der Formschaumkörper muss nicht unbedingt eine elastische Struktur aufweisen, sondern
kann auch relativ formsteif sein. Als derartige elektrisch beheizbare Formschaumelemente
kommen insbesondere Sitzpolster von Fahrzeugsitzen in Frage. Die Elemente können
jedoch auch Lehnenpolster oder Wangenpolster von Fahrzeugsitzen sein.
Die Verkleidungsschicht kann insbesondere ein textiler Stoffbezug
sein, jedoch können auch andere Materialien wie Mikrofaser, Leder, perforiertes Leder,
etc. Verwendung finden.
Erfindungsgemäß ist zwischen der Oberfläche des Formschaumkörpers
und der Verkleidungsschicht ein elektrisches, litzenartiges und/oder textiles, multifilamentöses
Heizelement angeordnet. Dieses Heizelement ist flächig ausgebildet und besteht insbesondere
aus einem Gewebe aus dünnen, elektrischen Heizleitern, bevorzugt aus Carbonfasern
(„Carbotex").
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das Heizelement auf der von der
Verkleidungsschicht abgewandten Seite mit einer Trennschicht versehen, die eine
Kapillarwirkung der Heizleiterstruktursuf das Schaummaterial unterbindet und daher
ein Eindringen des Schaumstoffs in die Heizleiterstruktur verhindert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
besteht die Trennschicht ganz oder zumindest teilweise aus einem Schmelzklebstoff,
beispielsweise auf Polyurethan-(PUR-)Basis.
Die Schmelzklebstoffschicht kann jeweils die einzelnen, multifilamentösen
Heizleiterfasern umschließen. Alternativ kann eine Schmelzklebstoff aufweisende,
flächige Schicht mit netzartiger, textiler oder vliesartiger Struktur auf die Heizleiterschicht
aufgebracht sein. Erfindungsgemäß kann eine flächige Beschichtung als Trägerschicht
dienen, indem sie die elektrischen Heizleiterfasern, insbesondere multifilamentöse
Carbonfäden, in ihrer Lage fixiert und damit ihren Transport und die Verarbeitung
vereinfacht. Zudem erlaubt sie die Fixierung des Heizelements in der Negativform
bzw. an der sich in der Negativform befindlichen Verkleidungsschicht, beispielsweise
einem Stoffbezug, vor dem Einschäumen des Schaumstoffs. Hierdurch wird eine exakte
Positionierung des Heizelementes im Formschaumelement ermöglicht. Außerdem kann
die Gewebeschicht aus bzw. mit Schmelzklebstoff der Ausbildung einer Klebeverbindung
zwischen dem Heizelement und dem Formschaumelement dienen. Hierzu wird die Schmelzklebstoffschicht
während oder nach dem Einschäumprozess thermisch aufgeschmolzen, beispielsweise
durch eine hohe Temperatur des Schaumstoffs während des Schäumungsvorgangs oder
durch nachträgliches Anlegen einer genügend hohen Spannung an dem Heizelement. Während
des anschließenden Abkühlens wird die Klebeverbindung hergestellt. Die Schmelzklebstoffschicht
kann im fertig gestellten Formschaumelement nicht mehr sichtbar und/oder nachweisbar
sein.
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die beschriebene Schicht aus
Schmelzklebstoff als Schutzschicht dienen, indem sie ein Eindringen der Schaummasse
in das Carbonfasergewebe während des Einschäumprozesses verhindert. Somit kann das
Schaumstoffmaterial die einzelnen Carbonfasern nicht umhüllen und auch nicht zwischen
Einzelfäden aushärten, so dass es nicht zum Sprödbruch der Fasern kommt. Die Elastizität
des Carbonfasergewebes bleibt weitgehend erhalten, so dass auch die mechanische
Belastbarkeit des Heizelements auf Dauer sichergestellt ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann
die Trennschicht aus Folienmaterial, beispielsweise aus Polyurethan (PUR) oder auf
PUR-Basis, bestehen. Die Folie kann alleine als einzige Trennschicht, oder zusätzlich
zu einer beschriebenen Trennschicht aus Schmelzkleber, um deren Schutzwirkung zu
erhöhen, in den Heizelementaufbau eingebracht sein. Die Folie kann perforiert oder
gelocht sein, um Luftdurchlässigkeit zu bewahren und die Eigenschaften des Formschaumelements
nicht negativ zu beeinflussen. Die Perforation bzw. Lochung ist vorzugsweise derart
ausgeführt, dass sie für die Schaummasse vollständig undurchlässig ist. In einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Folienmaterial
derart beschaffen, dass es sich während oder nach dem Einschäumprozess, beispielsweise
während des Aushärtens der Schaummasse, zersetzt und somit keine negativen Auswirkungen
auf das fertige elektrisch beheizbare Formschaumelement zeigen kann. Die Luftdurchlässigkeit
des Formschaumelements bliebe damit absolut unbeeinträchtigt, insbesondere im Falle
eines Fahrzeugsitzes bliebe ein gutes Sitzklima erhalten. Auch die Steifheit oder
die Geräuscheigenschaften, die Folienmaterialien aufweisen, wären im fertigen Formschaumelement
nicht mehr vorhanden, so dass insbesondere in einem Fahrzeugsitz ein allgemein angenehmes
Sitzgefühl geschaffen wird.
In einer weiteren alternativen Ausführungsform der Erfindung können
die Carbonfasern oder alternativ das gesamte Heizelement in ein Gel eingegossen
sein oder es kann eine Schicht aus Gel entweder alleine oder zusammen mit einer
Schicht aus Schmelzklebstoff und/oder Folie auf die dem Schaumkörper zugewandte
Seite der litzenartigen und/oder textilen Heizleiterschicht aufgebracht sein. Dieses
Gel besteht bevorzugt aus Polyurethan („Technogel"). Neben der Abschirmung
der Carbonfasern vom Schaumstoffmaterial während des Hinterschäumungsvorgangs kann
die Gelschicht dem Korrosionsschutz und somit ebenfalls einer langen Haltbarkeit
des Heizelements dienen.
Bei der Verwendung einer Schmelzklebstoffschicht in Verbindung mit
einer oder mehreren weiteren Trennschichten zur Abschirmung des litzenartigen und/oder
textilen Heizelementes von der Schaummasse ist es erfindungsgemäß von Vorteil, die
Schmelzklebstoffschicht auf der dem Körper des Formschaumelements
zugewandten Seite der Heizleiterschicht und in direktem Kontakt zu den Heizleitern
anzubringen. In dieser Position kann die Schmelzklebstoffschicht zusätzlich als
Trägerschicht fungieren, die die Heizleiterstruktur für den Transport und/oder ihre
Verarbeitung fixiert, und außerdem die Heizelementfasern auf der Verkleidungsschicht,
beispielsweise dem Stoffbezug, positionieren und fixieren.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines elektrisch beheizbaren
Formschaumelements sieht vor, dass eine Negativform zunächst mit einer Verkleidungsschicht,
beispielsweise einem Bezug aus Textilmaterial, Mikrofaser, Leder, perforiertem Leder
oder ähnlichem Material, ausgekleidet wird. Auf diese wird dann ein litzenartiges
und/oder textiles Heizelement, beispielsweise aus Carbonfasern („Carbotex"),
eingelegt, bzw., falls dieses auf eine Schmelzkleber-Trägerschicht aufgebracht ist,
eingeklebt. Alternativ kann zunächst eine Schicht aus Gelmaterial, insbesondere
aus PUR-Gel („Technogel"), eingebracht werden, auf der dann die Heizelementstruktur
positioniert und fixiert werden kann. Weitere Trennschichten, beispielsweise aus
Folienmaterial, insbesondere PUR-Folie, oder Gelmaterial, insbesondere PUR-Gel,
werden ebenfalls in die Negativform und auf die Verkleidungs- und Gelschicht und/oder
Heizleiterschicht aufgebracht. Wenn sich alle Schichten in der Negativform befinden,
wird ein Schaumkunststoff, beispielsweise PUR-Schaum, in die Negativform eingeschäumt,
der anschließend in der Form aushärtet und somit dauerhaft einen dreidimensionalen
Schaumstoffkörper bildet. Ein eingebrachtes Folienmaterial kann so beschaffen sein,
dass es sich während oder nach dem Einschäumvorgang zersetzt. Eine Schmelzklebstoffschicht
kann entweder durch die Temperatur während des Einschäumprozesses selbst oder durch
das Anlegen einer Heizspannung an das Heizelement nach dem Einschäumvorgang, entweder
vor oder nach dem Aushärten des Schaumstoffmaterials, eine Klebeverbindung zwischen
dem Heizelement und dem Schaumstoffkörper herstellen. Die Klebeverbindung wird vorzugsweise
nach dem Zersetzen der Folie hergestellt. Die Schmelzklebstoffschicht kann im fertig
gestellten Formschaumelement nicht mehr sichtbar und/oder nachweisbar sein.
Ein elektrisch beheizbares Formschaumelement wie beispielsweise ein
Sitzelement einer Fahrzeuginnenausstattung gemäß der vorliegenden Erfindung, das
ein Heizelement, beispielsweise aus Carbonfasergewebe, aufweist, das nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren während des Einschäumprozesses in das Formschaumelement eingebracht wird,
besitzt eine optimale Schichtung der Hauptelemente: Zwischen der Verkleidungsschicht
bzw. dem Bezug des Formschaumelements und dem Heizelement befindet sich keine weitere
Schicht, die die Wärmeübertragung behindern könnte. Die Elektrodenbahnen verlaufen
gleichmäßig verteilt und in engem Abstand zueinander über die gesamte zu beheizende
Fläche hinweg, so dass eine gleichmäßige Beheizung der Oberfläche stattfindet (Eigenschaft
von „Carbotex"). Die guten Eigenschaften, auch bezüglich Elastizität und
mechanischer Dauerbelastbarkeit, der Heizleiterstruktur bleiben erhalten. Luftdurchlässigkeit
und Elastizität des fertigen, elektrisch beheizbaren Formschaumelements sind gewährleistet.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht den Einsatz von litzenartigen
und/oder textilen Heizelementen, beispielsweise aus multifilamentösen Heizleitern,
insbesondere aus Carbon, in der Einschäumtechnik und führt damit zu einer erheblichen
Vereinfachung und Verbesserung von elektrisch beheizbaren Formschaumelementen von
Fahrzeuginnenausstattungen und deren Herstellung. Dies entspricht einer enormen
Markterweiterung für „Carbotex" oder Materialien mit ähnlicher Struktur,
die durch das Eindringen der Schaummasse gestört werden können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
elektrisch beheizbaren Oberfläche eines Fahrzeugsitzes aus Schaumstoff in einer
einfachen Ausführungsform während des Herstellungsprozesses in der Negativform und
2 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
elektrisch beheizbaren Oberfläche eines Fahrzeugsitzes aus Schaumstoff in einer
alternativen Ausführungsform, ebenfalls während des Herstellungsprozesses in der
Negativform.
In 1 ist der Aufbau eines erfindungsgemäßen
elektrisch beheizbaren Formschaumelements am Beispiel eines Sitzelementes einer
Fahrzeuginnenausstattung 8 dargestellt. Die Schnittdarstellung zeigt die
Schichtung eines derartigen Elements: An der im fertigen Sitzelement 8
nach außen weisenden Oberfläche des Elements befindet sich ein Stoffbezug
10, der direkt an der Innenseite der Negativform 18 anliegt. Direkt
darunter liegt eine textile Heizleiterschicht 12, die aus einem Carbonfasergewebe
(„Carbotex") besteht. Auf der dem Schaumkörper 16 zugewandten Seite
der Heizleiterschicht 12 befindet sich eine textile oder vliesartige Trenn-
und Trägerschicht aus Schmelzklebstoff 14, die als Schutzschicht dient,
indem sie ein Eindringen des Schaumstoffs in das Heizleitergewebe bzw. zwischen
die Einzelstränge der multifilamentösen Heizleiterfasern 12 während des
Einschäumvorgangs verhindert. Der Körper des Formschaumelements 16 besteht
aus einem Schaumkunststoff, beispielsweise Pulyurethan. Dieser
wird in eine mit dem Bezugsstoff 10, dem Heizelement 12 und einer
Schmelzklebstoffschicht 14 ausgelegte Negativform 18 eingeschäumt
und dadurch in Form gebracht. Die Abbildung bezieht sich auf den Zeitpunkt direkt
nach dem Einschäumprozess, zu dem alle Schichten noch sichtbar vorhanden sind.
2 zeigt den Querschnitt einer alternativen,
komplexeren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Der Aufbau des hier dargestellten
elektrisch beheizbaren Formschaumelements 8 besteht von außen nach innen
aus folgenden Schichten: Einem Stoffbezug 10; einer textilen Heizleiterschicht
12 aus einem Carbonfasergewebe („Carbotex"); einer textilen oder
vliesartigen Trenn- und Trägerschicht aus Schmelzklebstoff 14, die als
Schutzschicht dient, indem sie ein Eindringen des Schaumstoffs in das Heizleitergewebe
12 während des Einschäumvorgangs verhindert; einer Folienschicht aus Polyurethanfolie
20, die einen zusätzlichen Schutz vor einem Eindringen von Schaummaterial
in das „Carbotex"-Gewebe bietet; einer Gelschicht aus Polyurethan („Technogel")
22, die neben der Abschirmung des Schaumstoffmaterials 16 von
der Heizleiterstruktur 12 auch einen Korrosionsschutz darstellt und die
Lebensdauer des Sitzelements 8 erhöht. Der Körper 16 des Formschaumelements
8 besteht aus einem Schaumkunststoff, beispielsweise Pulyurethan. Dieser
wird in eine Negativform 18 eingeschäumt, in die zuvor ein Bezugsstoff
10, ein Heizelement 12, eine textile oder vliesartige Schmelzklebstoffschicht
14, eine PUR-Folie 20 und ein PUR-Gel 22 eingebracht
wurde. Die Heizleiterschicht 12 kann mittels Schmelzkleberschicht
14 exakt am Bezugsstoff 10 positioniert werden und auch die PUR-Folie
20 fixieren. Nach dem Einschäumvorgang bzw. während des Aushärtens des
Kunstschaumstoffes kann sich die Folienschicht 20 zersetzen, so dass sie
keine negativen Auswirkungen auf die Eigenschaften des fertigen, elektrisch beheizbaren
Formschaumelements 8, wie beispielsweise Luftundurchlässigkeit oder Starrheit,
hat. Die Abbildung bezieht sich auf den Zeitpunkt direkt nach dem Einschäumprozess,
zu dem alle Schichten noch sichtbar vorhanden sind.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen
von Bedeutung sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die
von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den
Schutzbereich fallen.
8- elektrisch beheizbares Formschaumelement
10- Bezug
12- litzenartige und/oder textile Heizleiterschicht
14- textile oder vliesartige Trennschicht aus Schmelzklebstoff
16- Schaumkörper des Formschaumelements
18- Negativform
20- Trennschicht aus PUR-Folie
22- Trennschicht aus PUR-Gel („Technogel")