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Dokumentenidentifikation DE202005010845U1 17.11.2005
Titel Vorrichtung zur Haarergänzung
Anmelder ARCOS Die Haarprofis Handels-GmbH, 91058 Erlangen, DE
Vertreter Rehberg und Kollegen, 37073 Göttingen
DE-Aktenzeichen 202005010845
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 17.11.2005
Registration date 13.10.2005
Application date from patent application 09.07.2005
IPC-Hauptklasse A41G 5/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Haarergänzung mit einem Trägerband, an dem eine Vielzahl von Haaren befestigt ist, und mit einem Klebeband, um die Vorrichtung zu befestigen.

STAND DER TECHNIK

Als Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art ist ein Produkt der Firma HairContrast bekannt, das als "Tape ON and OFF-System" bezeichnet wird. Die bekannte Vorrichtung weist ein Trägerband aus Polyurethan mit Gewebeeinlage auf, an das Echthaare angeknüpft sind, welche sich an einer Seite des Trägerbands von diesem weg erstrecken. Auf der anderen Seite wird ein doppelseitiges Klebeband auf das Trägerband aufgeklebt. Mit dem doppelseitigen Klebeband kann die bekannte Vorrichtung an vorhandene Haare angeklebt werden. Hierzu wird vorzugsweise eine dünne Haarsträhne zwischen den Klebebändern von zwei Vorrichtungen oder zwischen zwei Abschnitten derselben Vorrichtung angeordnet, so dass die Klebebänder unter Zwischenordnung der Haarsträhne aneinander geklebt werden. Durch das Aneinanderkleben der beiden Klebebänder unter Einbettung der Haarsträhne wird ein guter Halt der bekannten Vorrichtung an der Haarsträhne erreicht. Die bekannte Vorrichtung ist jedoch mit verschiedenen Nachteilen verbunden. Durch das Anknüpfen von Echthaar an das Trägerband stehen von dem Trägerband auf derselben Seite nicht nur die gewünschten langen Abschnitte der Haare sondern auch gegenläufige kurze Haarabschnitte ab. Die gegenläufigen kurzen Abschnitte, deren Schuppen eine gegenläufige Orientierung zu den Schuppen der gewünschten langen Haarabschnitte und den natürlichen vorhandenen Haaren eines Trägers der Vorrichtung haben, resultieren in eine Tendenz zum Verfilzen der Haare im Ansatz an das Trägerband. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die bekannte Vorrichtung beim Tragen im Bereich ihrer Befestigung relativ stark aufträgt. Sie besteht bei zwei gegeneinander geklebten Vorrichtungen aus zwei Trägerbändern mit angeknüpften Haaren, zwei Klebebändern und der dazwischen angeordneten Haarsträhne. Ein weiterer Nachteil ist, dass es nicht möglich ist, das Klebeband unter Beibehaltung der Anzahl der ergänzten Haare pro Längeneinheit der Vorrichtung in seiner Breite zuzuschneiden, um es beispielsweise unauffällig an relativ kurzen vorhandenen Haaren zu befestigen. Letztlich ist die bekannte Vorrichtung auch extrem arbeitsintensiv in ihrer Herstellung und entsprechend teuer.

AUFGABE DER ERFINDUNG

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile der bekannten Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art möglichst weitgehend zu beseitigen.

LÖSUNG

Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Schutzanspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der neuen Vorrichtung sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 beschrieben.

BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG

Bei der neuen Vorrichtung sind die Haare direkt an die Rückseite des Klebebands angeklebt, so dass das Klebeband zugleich das Trägerband bildet. Durch den Verzicht auf ein separates Trägerband neben dem Klebeband trägt die neue Vorrichtung bei ihrer Verwendung deutlich weniger im Bereich ihrer Befestigung auf, als die bekannte Vorrichtung. Dabei ist es überraschend, dass der einfache Aufbau der neuen Vorrichtung überhaupt für eine dauerhafte Verankerung der Haare an dem Klebeband ausreichend ist. Tatsächlich ist aber eine solche dauerhafte Verankerung erreichbar, wenn den hier gemachten Vorgaben gefolgt wird.

Bevorzugt ist es, wenn die Haare parallel nebeneinander an die Rückseite des Klebebands angeklebt sind, wobei sie sich senkrecht zu der Haupterstreckung des Bandes erstrecken. Die Haare der neuen Vorrichtung verlaufen also im Bereich ihrer Befestigung an dem Klebeband völlig geradlinig. Dies entspricht einer minimalen mechanischen Beanspruchung der Haare, und entsprechend einer vernachlässigbaren Neigung der Haare, zu brechen. Überdies werden die parallel nebeneinander an die Rückseite des Klebebands angeklebten Haare vorzugsweise über die gesamte Breite des Klebebands von dem Klebeband gehalten, um ihnen eine maximale Verankerung an dem Klebeband zu bieten. Darüber hinaus bedeutet diese Anordnung der Haare, dass das Klebeband in seiner Breite zugeschnitten werden kann, ohne dass die Anzahl der Haare pro Länge des Klebebands bei der Vorrichtung reduziert wird. Die Verankerung der Haare verliert dabei zwar entsprechend der reduzierten Abstützlänge an dem Klebeband an Sicherheit, dies ist jedoch in vielen Fällen unkritisch. Auch in der Länge kann bei dem Klebeband der neuen Vorrichtung ein problemloses Zuschneiden erfolgen. Wenn parallel zu den Haaren geschnitten wird, geht im Idealfall kein einziges Haar im Randbereich der einzelnen Abschnitte verloren.

Das Klebeband kann ein doppelseitiges Klebeband sein, dessen eine Seite direkt für das Ankleben der Haare an die Rückseite des Klebebands genutzt werden kann, während die andere Seite zum Befestigen der Vorrichtung dient. Die Befestigung der neuen Vorrichtung an vorhandenen Haaren eines Trägers kann grundsätzlich genauso wie die Befestigung der bekannten Vorrichtung erfolgen.

Es versteht sich, dass das Klebeband möglichst weitere bevorzugte Eigenschaften aufweist. Hierzu gehört, dass das Klebeband in seiner Haupterstreckungsebene begrenzt verformbar sein sollte, um sich der jeweiligen dreidimensionalen Kopfform anpassen zu können. Sinnvoll ist dabei, wenn die Verformbarkeit begrenzt ist, damit nicht die Verklebung der Haare mit dem Klebeband überbeansprucht wird. Eine solche begrenzte Verformbarkeit ist aber auch ausreichend.

Weiterhin ist es bevorzugt, wenn das Klebeband transparent ist, um nicht aufgrund seiner Farbe in den Haaren aufzufallen. Dies heißt nicht, dass die Haare der neuen Vorrichtung nicht eine bewusst auffällige Farbe haben können.

Besonders bevorzugt ist es bei der neuen Vorrichtung, wenn die Haare in ihrem Bereich, in dem sie an die Rückseite des Klebebands angeklebt sind, versiegelt sind. Eine solche Versiegelung sorgt beispielsweise bei Haaren aus Echthaar dafür, dass ihre hygroskopischen Eigenschaften unterdrückt werden. Es kommt damit in dem Bereich, in dem die Haare an die Rückseite des Klebebands angeklebt sind, nicht zu den sowohl in Längen- als auch in Durchmesserrichtung üblichen Schwankungen der Abmessungen der Haare mit der Luftfeuchtigkeit, die ihrer einfachen Verklebung normalerweise entgegenstehen.

Auch bei Haaren aus Kunsthaar sind mit der Versieglung in dem Bereich, in dem die Haare an die Rückseite des Klebebands angeklebt sind, Vorteile verbunden, weil hierdurch beispielsweise eine Beschädigung des Kunsthaars durch Lösungsmitte in den eingesetzten Klebstoffen verhindert werden kann.

Die neue Vorrichtung kann auf der Rückseite des Klebebands mit einer die Haare überziehenden Abdeckschicht enden. D. h., die neue Vorrichtung weist nur das Klebeband als in dessen Haupterstreckungsrichtung durchgängige tragende Struktur auf. Alle weiteren Bestandteile der Vorrichtung sind entweder nicht durchgängig oder wie die Klebemittelschichten oder auch die genannte Abdeckschicht aufgrund ihrer geringen Dicke bzw. ihrer Zusammensetzung nicht tragend.

Vorzugsweise ist die Abdeckschicht der neuen Vorrichtung matt, d. h. nicht glänzend, was wie die Transparenz des Klebebands für eine unauffällige Befestigung der neuen Vorrichtung von Vorteil ist.

Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Schutzansprüchen und der gesamten Beschreibung. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche abweichend von den gewählten Rückbeziehungen ist ebenfalls möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungsfiguren dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche kombiniert werden.

KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN

Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels weiter erläutert und beschrieben.

1 zeigt eine Ansicht der neuen Vorrichtung von außen.

2 zeigt eine Ansicht der neuen Vorrichtung von innen; und

3 zeigt einen Querschnitt durch die neue Vorrichtung im Bereich ihres Klebebands.

FIGURENBESCHREIBUNG

Die Figuren zeigen eine Vorrichtung zur Haarergänzung. Dabei kann die Vorrichtung sowohl zur unauffälligen Ergänzung vorhandener Haare in einer gleichen Farbe als auch zur Bereitstellung farbiger Effekte genutzt werden. Dabei wird die in den Figuren dargestellte Vorrichtung typischerweise an vorhandene Haare angeklebt, wobei zwei solcher Vorrichtungen oder Abschnitte derselben Vorrichtung von zwei Seiten gegen eine Haarsträhne des bei einem zukünftigen Träger der Vorrichtung vorhandenen Haars geklebt werden, so dass sich die Klebstoffschichten über die Strähne des vorhandenen Haars hinweg miteinander verbinden. Dies sorgt für eine dauerhafte Verankerung der Vorrichtung an den vorhandenen Haaren.

Um die in den 1 bis 3 gezeigte Vorrichtung durch Kleben befestigen zu können, weist sie ein Klebeband 1 auf, an das auf seiner dem Betrachter gemäß 1 zugewandten Rückseite 2 eine Vielzahl von Haaren 3 angeklebt ist. Die Haare 3 verlaufen parallel zueinander über die Breite des Klebebands 2 und sind über diese gesamte Breite an das Klebeband 2 angeklebt. Diese Art der Befestigung der Haare 3 an dem Klebeband 1, die im Zusammenhang mit 3 noch näher erläutert werden wird, erlaubt es, dass das Klebeband 1 sowohl seiner Länge nach, was in 1 durch eine Linie 4 angedeutet ist, als auch seiner Breite nach, was in 1 durch eine Linie 5 angedeutet ist, zuzuschneiden, ohne dass sich hierdurch die Anzahl der Haare 3 pro Längeneinheit des Klebebands 1 reduziert.

Zur anklebenden Befestigung der Vorrichtung gemäß den 1 bis 3 ist die Vorderseite 6 des Klebebands 1 vorgesehen, die dem Betrachter in 2 zugewandt ist. Genau genommen blickt der Betrachter in 2 entweder auf ein abziehbares Abdeckband 7 oder eine darunter befindliche Klebstoffschicht 8 des Klebebands 1, wie dies näher aus 3 hervorgeht, auf die jetzt weiter Bezug genommen wird. Das Klebeband 1 ist ein doppelseitiges Klebeband, das neben der Klebeschicht 3 an seiner Vorderseite, die von dem Abdeckband 7 abgedeckt wird, bis dieses zur Benutzung der Vorrichtung abgezogen wird, eine weitere Klebeschicht 9 an seiner Rückseite 2 aufweist. Auf dieser Klebeschicht 9 sind die Haare 3 angeordnet, wobei die Haare 3 in dem Bereich, in dem sie an das Klebeband 1 angeklebt sind, mit einer Versiegelung 10 versehen sind. Diese Versiegelung unterdrückt bei den aus Echthaar bestehenden Haaren 3 die hygroskopischen Eigenschaften und damit jede wesentliche Abmessungsänderung der Haare 3 in allen drei Dimensionen bei Änderungen der Luft- bzw. Umgebungsfeuchtigkeit. Derartige, ohne die Versiegelung 10 auftretende Abmessungsänderungen der Haare führen sonst regelmäßig dazu, dass sich Haare bei den üblicherweise auftretenden Schwankungen der Luft- bzw. Umgebungsfeuchtigkeit aus einer Verklebung lösen. Zusätzlich zu der Klebstoffschicht 9 und der Versiegelung 10 können die Haare in eine in 3 nicht dargestellte Klebstoffmatrix eingebettet sein, um sie an das Klebeband 1 anzukleben. Aber auch die Versiegelung 10 kann eine die Haare 3 einbettende durchgängige Matrix ausbilden. Auf den Haaren 3 bzw. deren Versiegelung oder einer zusätzlichen Klebstoffmatrix ist eine matte Abdeckschicht 11 vorgesehen, die den Aufbau gemäß 3 auf der Rückseite 2 des Klebebands 1 abschließt. Die matte Abdeckschicht dient ebenso wie eine transparente Ausbildung des Klebebands 1 einschließlich der Klebstoffschichten 8 und 9 und auch einer etwaigen zusätzlichen Klebstoffmatrix dazu, die optische Wirkung der Vorrichtung gemäß den 1 bis 3 vollständig auf die Haare 3 zu konzentrieren. Die Klebstoffschicht 3 des Klebebands 1 einschließlich des Abdeckbands 7 kann erneuerbar sein, um die Vorrichtung gemäß den 1 bis 3 wieder verwenden zu können. Überdies ist das Klebeband 1 einschließlich der Klebstoffschichten 8 und 9, einer etwaigen zusätzlichen Klebstoffmatrix und der Abdeckschicht 11 wassertest und zumindest bei Verwendung geeigneter Spezialwaschmittel waschbeständig, so dass auch um die Vorrichtung gemäß den 1 bis 3 ergänzte Haare von dem Träger der Vorrichtung gewaschen oder der Träger mit der Vorrichtung schwimmen kann. Es versteht sich, dass die Laufrichtung der Haare bezüglich der Orientierung ihrer Schuppen bei der Vorrichtung gemäß den 1 bis von dem Klebeband 1 aus gesehen dieselbe ist wie bei Echthaar, das von der Wurzel aus betrachtet wird.

1Klebeband 2Rückseite 3Haar 4Linie 5Linie 6Vorderseite 7Abdeckband 8Klebeschicht 9Klebeschicht 10Versiegelung 11Abdeckschicht

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Haarergänzung mit einem Trägerband, an dem eine Vielzahl von Haaren befestigt ist, und mit einem Klebeband, um die Vorrichtung zu befestigen, dadurch gekennzeichnet, dass die Haare (3) direkt an die Rückseite (2) des Klebebands (1) angeklebt sind, so dass das Klebeband (1) zugleich das Trägerband ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haare (3) parallel nebeneinander an die Rückseite (2) des Klebebands (1) angeklebt sind, wobei sie sich senkrecht zu der Haupterstreckungsrichtung des Klebebands (1) erstrecken.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haare (3) über die gesamte Breite des Klebebands (1) an die Rückseite (2) des Klebebands (1) angeklebt sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) ein doppelseitiges Klebeband (1) ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kleeband (1) in seiner Haupterstreckungsebene verformbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (1) transparent ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haare (3) in ihrem Bereich, in dem Sie an die Rückseite (2) des Klebebands (1) angeklebt sind, versiegelt sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Haare (3) aus Echthaar bestehen und in ihrem Bereich, in dem Sie an die Rückseite (2) des Klebebands (1) angeklebt sind, mit einer anti-hygroskopischen Versiegelung (10) versehen sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung auf der Rückseite (2) des Klebebands (1) mit einer die Haare (3) überziehenden Abdeckschicht (11) endet.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschicht (11) matt ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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