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Dokumentenidentifikation DE202005011610U1 17.11.2005
Titel Aufnahmevorrichtung für in einer Feuerstelle zu verbrennende Materialien
Anmelder Leda-Werk GmbH & Co. KG Boekhoff & Co., 26789 Leer, DE
Vertreter Jabbusch und Kollegen, 26135 Oldenburg
DE-Aktenzeichen 202005011610
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 17.11.2005
Registration date 13.10.2005
Application date from patent application 23.07.2005
IPC-Hauptklasse F23H 15/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Aufnahmeeinrichtung für in einer Feuerstelle zu verbrennende Materialien, umfassend zumindest ein flächiges Auflageelement für die Materialien.

Feuerstellen für feste zu verbrennende Materialien sind bekannt. Neben gewerbsmäßig eingesetzten Feuerstellen werden auch dekorative Feuerstellen, wie Kamine oder Kaminöfen, mit festen Materialien betrieben, beispielsweise mit Holzscheiten, Pellets oder Briketts. Diese zu verbrennenden Materialien werden regelmäßig in einer Aufnahmeeinrichtung der eingangs genannten Gattung aufgenommen, die beispielsweise eine Auflageplatte als Auflageelement für die Materialien aufweist.

Auf die Auflageplatte werden die zu verbrennenden Materialien aufgelegt, dabei entstehende Asche kommt auf der Auflageplatte zur Auflage. Die Auflageplatte ist häufig als Rost ausgebildet, so daß entstehende Asche hindurchfallen kann und auf dem Rost aufliegende zu verbrennende Materialien durch das Rost hindurch belüftet werden. Bei höherem Ascheanfall können sich jedoch die Durchbrüche des Rostes zusetzen, so daß zum einen die Funktion der Belüftung durch das Rost hindurch als auch das Hindurchfallen von Asche durch das Rost, z. B. in einen unterhalb des Rostes angeordneten Aschekasten, erschwert bzw. ausgeschlossen ist. Eine schlechte Verbrennung sowie ein Aschestau im Brennraum sind die negativen Folgen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Aufnahmeeinrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, dessen Auflageelement in einfacher Weise von Rückständen der Verbrennung befreibar ist.

Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Auflageelement in einer Horizontal-Verschiebeeinrichtung aufgenommen ist und daß im Verschiebebereich der Verschiebeeinrichtung in einer Ebene oberhalb der Auflageelementes zumindest ein sich wenigstens abschnittsweise über das Auflageelement erstreckendes Abstreifelement angeordnet ist.

Bei der erfindungsgemäßen Aufnahmeeinrichtung ist eine Relativbewegung von Auflageelement und einem Abstreifelement vorgesehen, um das Auflageelement, z.B. eine Auflageplatte, im Verhältnis zum Abstreifelement verschieben zu können.

Erfindungsgemäß ist die z.B. Auflageplatte in der Horizontal-Verschiebeeinrichtung aufgenommen. In dieser Verschiebeeinrichtung ist sie verschiebbar, wobei eine Verschiebung gegenüber dem Abstreifelement erfolgen kann. Durch das Abstreifelement, das sich im Verschiebebereich der Verschiebeeinrichtung befindet, können auf der Auflageplatte aufliegende Verbrennungsrückstände von dieser abgeschoben werden. Die Auflageplatte wird dadurch von Verbrennungsrückständen befreit, so daß neu eingebrachte zu verbrennende Materialien wieder unmittelbar auf ihr zur Auflage kommen.

Das Abstreifelement weist vorzugsweise einen auf der Oberfläche der Auflageplatte aufliegenden Abschnitt auf. Dieser Abschnitt liegt unmittelbar an der verschiebbaren Auflageplatte an, so daß die Auflageplatte bei einem Verschieben direkt an ihm vorbeigeführt wird. Auf der Auflageplatte aufliegende Verbrennungsrückstände stoßen dabei gegen das Abstreifelement, sie werden durch das Abstreifelement von der Auflageplatte entfernt. Der aufliegende Abschnitt kann dabei eine Klinge sein, um eine scharte Abstreifkante auszubilden. Mit dieser sind selbst anbackende oder verkrustete Verbrennungsrückstände von der Oberfläche der Auflageplatte entfernbar, sie können mit diesem Abstreifelement auch aus gegebenenfalls vorhandenen Durchbrüchen der Auflageplatte entfernt werden. Aus den Durchbrüchen heraus- bzw. hervorstehende Verbrennungsrückstände können mit Hilfe des erfindungsgemäß vorgesehenen Abstreifelementes aus den Durchbrüchen herausgezogen und von der Auflageplatte ganz entfernt werden.

Auch bei der erfindungsgemäßen Aufnahmeeinrichtung kann die Auflageplatte Durchbrechungen aufweisen. In diesem Fall ist bevorzugt vorgesehen, daß auf einer Seite der Aufnahmeplatte ein zu den Durchbrechungen der Auflageplatte korrespondierende Vorsprünge tragendes Transportelement für die Auflageplatte angeordnet ist, das in einer Bewegungseinrchtung gehalten ist. Das Transportelement ist in einer Bewegungseinrichtung gehalten, mit der es bewegt werden kann. Diese Bewegung kann von dem Transportelement auf die Auflageplatte übertragen werden, so daß durch das Transportelement die Auflageplatte in ihrer Verschiebeeinrichtung bewegt wird. Die Vorsprünge des Transportelementes korrespondieren dabei mit den Durchbrechungen der Auflageplatte. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Vorsprünge des Transportelementes in die Durchbrechungen der Auflageplatte einführbar sind, um ein Herauslösen von in den Durchbrechungen der Auflageplatte vorhandenen Verbrennungsrückständen zu erreichen. Nach dieser Weiterbildung ist somit nicht nur eine Reinigung der Oberfläche der Auflageplatte ermöglicht, sondern werden auch die Durchbrechungen der Auflageplatte gesäubert.

Zur konstruktiven Umsetzung dafür ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß das Transportelement in seiner Bewegungseinrchtung höhenveränderbar gehalten ist. Durch diese Höhenveränderbarkeit ist ermöglicht, das Transportelement näher oder weiter in Bezug auf die Auflageplatte anzuordnen. Bei einer Annäherung des Transportelementes an die Auflageplatte kann erreicht sein, daß die Vorsprünge des Transportelementes in die Durchbrechungen der Auflageplatte vorstehen.

Die Bewegungseinrichtung für das Transportelement ist vorzugsweise eine Verschiebeeinrichtung, so daß auch das Transportelement in eine Verschiebebewegung versetzt wird. Diese Verschiebebewegung des Transportelementes kann in die Verschiebebewegung der Auflageplatte umgesetzt werden, wobei die Auflageplatte dann an dem erfindungsgemäß vorgesehenen Abstreifelement entlang geführt wird.

Zur weiteren Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Transportelement als Transportplatte ausgebildet ist und daß Auflageplatte und Transportplatte aufeinanderliegen. Durch diese Aufeinanderlage ist zunächst erreichbar, daß die Vorsprünge der Transportplatte in die Durchbrechungen der Auflageplatte einführbar sind. Diese Vorsprünge können zudem zu einem formschlüssigen Verbinden zwischen den aufeinanderliegenden Platten führen, so daß über die Vorsprünge die Verschiebekraft von der Transportplatte auf die Auflageplatte übertragbar ist.

Durch das verschieden weite Einführen der Vorsprünge der. Transportplatte. in die Auflageplatte kann zudem eine Regulierung der Durchlüftungsweiten der Auflageplattendurchbrüche eingestellt werden. Zu diesem Zweck kann die Transportplatte gleichfalls Durchbrechungen aufweisen, um einen Luftstrom durch Transportplatte und Auflageplatte hindurch zu ermöglichen.

In der Verschiebeeinrichtung für die Transportplatte ist vorzugsweise eine in den Verschiebeweg für die Transportplatte eingesetzte Stufe angeordnet. Durch diese Stufe ist eine Führung der Transportplatte in einer niedrigen und in einer höheren Höhenlage ermöglicht. Bei Hinwegführen der Transportplatte über die Stufe nach oben wird die Anordnungshöhe der Transportplatte erhöht. Dadurch können die Vorsprünge maximal weit in die Durchbrechungen der Auflageplatte eingebracht werden.

Der Verschiebeweg der Transportplatte kann dabei größer als der Verschiebeweg der Auflageplatte sein. Auf diesem vergrößerten Verschiebeweg ist die Transportplatte zunächst einmal der noch nicht bewegten Auflageplatte annäherbar. Mit der Transportplatte kann die Auflageplatte dann am Abstreifelement vollständig vorbeigeführt werden. Wird die Auflageplatte wieder in ihre zu verbrennende Materialien aufnehmende Ausgangsposition gebracht, so kann z. B. ein Anschlag vorgesehen sein, mit dem der Verschiebeweg der Auflageplatte begrenzt ist. Die Transportplatte ist noch ein Stück weit weiter verschiebbar, um ihre Vorsprünge wieder aus den Durchbrüchen der Auflageplatte herauszunehmen.

Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:

1: eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Aufnahmeeinrichtung für in einer Feuerstelle zu verbrennende Materialien,

2 bis 5: Seitenansichten der Aufnahmeeinrichtung nach 1,

6: eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Aufnahmeeinrichtung für in einer Feuerstelle zu verbrennende Materialien, und

7 und 8: Seitenansichten der Aufnahmeeinrichtung nach 6.

Die Aufnahmeeinrichtung in 1 weist eine Auflageplatte 1 für die zu verbrennenden Materialien auf. Die Auflageplatte 1 ist in zwei seitlichen Wangen 2 gehalten, wobei in den Figuren jeweils nur eine Wange 2 dargestellt ist. In die Wange 2 ist ein stufenförmiger Absatz 3 eingeformt, auf welchem die Auflageplatte 1 aufliegt.

Der Auflageplatte 1 sind zwei Flachprofile zugeordnet, wobei ein Flachprofil ein Abstreifelement 4 und das andere Flachprofil einen Endanschlag 5 ausbildet.

Das Abstreifelement 4 ist etwa klingenartig ausgebildet, es weist einen auf der Oberfläche der Auflageplatte 1 anliegenden Abschnitt auf. Wird die Auflageplatte 1 gegenüber dem Abstreifelement 4 auf dem Absatz 3 verschoben, so kann das Abstreifelement 4 auf der Auflageplatte 1 aufliegende Verbrennungsrückstände von dieser abstreifen und damit entfernen. Bei einem Zurückführen der Auflageplatte 1 in die in 1 dargestellte Ausgangsposition dient der Anschlag 5 als Endanschlag.

In einer Ebene unterhalb der Auflageplatte 1 ist eine Transportplatte 6 angeordnet. Diese Transportplatte 6 liegt gleichfalls auf einem stufenförmigen Absatz 7 auf. Mit der Transportplatte 6 kann die Bewegung der Auflageplatte 1 ausgelöst werden.

2 bis 5 zeigen, daß in den Absatz 7 für die Transportplatte 6 eine Stufe 8 eingesetzt ist. Aufgrund dieser Stufe 8 verläuft der Absatz 7 für die Transportplatte 6 in zwei voneinander verschiedenen Höhenlagen, wodurch die Transportplatte 6 der Auflageplatte 1 näher oder weiter zuordbar ist.

Die Transportplatte 6 trägt Vorsprünge 9, welche mit in der Auflageplatte 1 angeordneten Durchbrüchen 10 korrespondieren.

2 zeigt den auch in 1 dargestellten Ausgangszustand. Die Transportplatte 6 weist von der Auflageplatte 1 einen maximalen Abstand auf, so daß die Vorsprünge 9 von den Durchbrüchen 10 entfernt sind. Die Vorsprünge 9 liegen deckungsgleich mit zwischen den Durchbrüchen 10 angeordneten Stegen in der Auflageplatte 1. In der Transportplatte 6 sind gleichfalls Durchbrüche angeordnet, so daß eine maximale Durchlüftung der Auflageplatte 1 gegeben ist, wie mit den Pfeilen 11 angedeutet. In 3 ist die Transportplatte 6 ein Stück weit in Richtung der Stufe 8 bewegt worden, wie mit dem Pfeil 12 dargestellt. Die Transportplatte 6 hebt sich aus ihrer Ursprungslage an, dadurch werden die Vorsprünge 9 teilweise in die Durchbrüche 10 eingeführt. Der Luftdurchsatz, insbesondere in den dem Abstreifelement 4 angenäherten Durchbrüchen 10, ist reduziert. Bei einem weiteren Verschieben der Transportplatte 6 wird die Auflageplatte 1 schließlich mitgenommen und am Abstreifelement 4 vorbeigeführt, wie 4 zeigt.

5 zeigt den Endzustand der Verschiebebewegung von Transportplatte 6 und Auflageplatte 1. Die Auflageplatte 1 ist nahezu vollständig am Abstreifelement 4 vorbeigeführt worden. Ein unterhalb der Aufnahmeeinrichtung angeordneter Aschekasten 12 ist nun zugänglich.

Auch bei dem Ausführungsbeispiel in den 6 bis 8 ist eine Auflageplatte 1 gegeben. Diese Auflageplatte 1 ist verschieblich gehalten, wie aus den voneinander verschieden Verschiebestellungen in 7 und 8 ersichtlich ist.

Oberhalb der Auflageplatte 1 sind eine Vielzahl von Abstreifelementen 4 vorgesehen. Bei einem Verschieben der Auflageplatte 1 wird aufliegendes Material durch die Abstreifelemente von dieser abgestreift, das abgestreifte Material kann durch die Durchbrüche 10 hindurch fallen.

Unmittelbar unterhalb der Auflageplatte 1 ist bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ein Gitter 12 angeordnet. Die Gitterweite dieses Gitters 12 korrespondiert mit den Abmessungen der Durchbrüche 10 in der Auflageplatte 1. Mit den Gitterstäben des Gitters 12 sind bei der Schiebestellung der Auflageplatte 1 in 8 die Durchbrüche 10 verschlossen.

Insbesondere 6 zeigt, daß die Auflageplatte 1 in einer Rahmenkonstruktion 13 gehalten ist. Über Vorsprünge 14 dieser Rahmenkonstruktion 13 ist an der Rahmenkonstruktion 13 ein Schwenkrahmen 15 schwenkbar angelenkt. Dieser Schwenkrahmen 15 trägt die Abstreifelemente 4. Diese können somit mit Hilfe des Schwenkrahmens 15 von ihrer Auflageposition auf der Auflageplatte 1 weg geschwenkt werden.


Anspruch[de]
  1. Aufnahmeeinrichtung für in einer Feuerstelle zu verbrennende Materialien, umfassend zumindest ein flächiges Auflageelement für die Materialien, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageelement in einer Horizontal-Verschiebeeinrichtung aufgenommen ist und daß im Verschiebebereich der Verschiebeeinrichtung in einer Ebene oberhalb des Auflageelementes zumindest ein sich wenigstens abschnittsweise über das Auflageelement erstreckendes Abstreifelement (4) angeordnet ist.
  2. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageelement eine Auflageplatte (1) ist.
  3. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement (4) einen auf der Oberfläche des Auflageelementes aufliegenden Abschnitt hat.
  4. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der aufliegende Abschnitt eine Klinge ist.
  5. Aufnahmeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (1) Durchbrechungen (10) aufweist.
  6. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Seite der Auflageplatte (1) ein zu den Durchbrechungen (10) der Auflageplatte (1) korrespondierende Vorsprünge (9) tragendes Transportelement für die Auflageplatte (1) angeordnet ist, das in einer Bewegungseinrichtung gehalten ist.
  7. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportelement in seiner Bewegungseinrichtung höhenveränderbar gehalten ist.
  8. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegungseinrichtung eine Verschiebeeinrichtung ist.
  9. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportelement als Transportplatte (6) ausgebildet ist und daß Auflageplatte (1) und Transportplatte (6) aufeinanderliegen.
  10. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in der Verschiebeeinrichtung für die Transportplatte (6) eine in den Verschiebeweg für die Transportplatte (6) eingesetzte Stufe (8) angeordnet ist.
  11. Aufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschiebeweg der Transportplatte (6) größer ist als der Verschiebeweg der Auflageplatte (1).
  12. Aufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement (4) in einem Schwenkrahmen (15) gehalten ist, der an einer die Auflageplatte (1) aufnehmenden Rahmenkonstruktion (13) schwenkbar angelenkt ist.
  13. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 5 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Auflageplatte (1) ein Gitter (12) angeordnet ist, dessen Gitterweite mit den Abmessungen der Durchbrüche (10) korrespondiert.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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