GEGENSTAND DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung, die vorgesehen
ist, um die Übermittlung einer Dosis von Sperma aus einem Behältnis in die Gebärmutter
einer Sau zur postzervikalen künstlichen Befruchtung derselben vorzunehmen.
Der Gegenstand der Erfindung ist es, eine Vorrichtung mit optimaler
Funktion zu erhalten, die nicht nur die anatomische Implantation desselben in der
Sau vor der Befruchtung an sich zulässt, sondern ausserdem optimale Ergebnisse bei
besagter Befruchtung zur Folge hat, wobei der Spermaverbrauch der geringst mögliche
sein soll, oder anders ausgedrückt, die bestmögliche Nutzung des Spermas, das durch
die Vorrichtung eingeführt wird und in die Gebärmutterhörner gebracht wird durch
die Öffnungen, die zu diesem Zweck an dem Ausstossende der Vorrichtung vorgesehen
sind.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die Anwendung der Spermadosis bei den Säuen in Rausche wird routinemässig
vaginal durchgeführt, wofür ein Instrument verwendet wird, das Katheter genannt
wird, wobei dieses aus einem rohrförmigen Instrument besteht, das zwar verschiedene
Formen aufweisen kann, aber in jedem Fall dazu dient, den Gebärmutterhals zu erreichen
und an dessen 3–4 ersten Zentimetern wie eine Schraube in einer Mutter befestigt
zu werden, womit hierdurch die Spermadosis angewendet werden kann, die durch den
restlichen Gebärmutterhals hindurchmüssen, etwa 15 Zentimeter bis sie am Gebärmutterhals
angekommen sind.
Heutzutage gibt es verschiedene Arten von Kathetern, von dem klassischen
wiederverwendbaren der Art "Melrose", der aus einem Stück aus Kautschuk oder ähnlichem
hergestellt wird und dem Penis des Ebers sehr ähnlich ist, über eine fast endlose
Liste von Kathetern aus Plastik für den Einweggebrauch.
Letztere bestehen normalerweise aus drei Teilen, die dem Griff, dem
Schaft und dem Ende oder der Spitze entsprechen, so dass der Griff, über den nicht
alle Katheter verfügen, ein kleines Teil ist, das dazu dient, den Katheter mit Leichtigkeit
zu benutzen und wenn er über Griff verfügt, zum Befestigen der Kanüle des Spermabehälters
an dem Katheter.
Der Schaft oder der Körper des Katheters ist ein Rohr, das etwa 50
cm lang ist und als Leitung für die Spermaflüssigkeit dient, wobei der Durchmesser
des besagten Rohrs unterschiedlich ist, wenn auch der Aussendurchmesser in keinem
Fall 10 Milimeter überschreitet.
Die Spitze ist das Hauptelement des Katheters und kann unterschiedliche
Formen und Grössen haben, ermöglicht aber in jedem Fall das Einführen und Befestigen
am Gebärmutterhals ermöglicht. Es gibt Spitzen mit zylindrischer Form (Stopfen),
die aus Schaumstoff gefertigt sind und etwa 2 cm gross sind und es gibt sie in konischer
Form aus verschiedenen Plastikarten und in sehr unterschiedlichen Grössen, die aber
normalerweise zwischen 3 und 8 cm liegen. Die Befestigung am Gebärmutterhals wird
in einigen Fällen mittels der Schraubenform des Trichters ermöglicht und in anderen
Fällen durch zusätzliche Ringe oder Scheiben, die die Anpassung des Katheters an
die Unregelmässigkeiten der Wände des Halses verbessern.
In dem französischen Patent FR 8419723 wird die Lösung für einen Katheter
beschrieben, bei dem Endkanüle nicht axial zur Spitze des Katheters herausragt,
sondern seitlich, so dass die besagte Kanüle durch ihre geneigte Anordnung auf die
Wand des Gebärmutterhalses einwirkt, wodurch Risse hervorgerufen werden können und
die Benutzung ausserdem schwierig und unbequem ist.
Ausserdem wird in diesem Patent FR 8419723 festgelegt, dass die Kanüle
mindestens eine seitliche Öffnung aufzuweisen hat, was voraussetzt, dass die Anzahl
der Öffnungen weder ausschlaggebend noch wichtig ist, da in dem besagten Patent
nur vorgesehen ist, dass das Sperma ins Innere des Gebärmutterhales gelangt, egal
in welche Richtung die Öffnung oder Öffnungen weisen.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung, die beansprucht wird,
ist dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Katheters axial eine Kanüle vorgesehen
ist, durch die die postzervikale Befruchtung durchgeführt werden kann, da sie die
Länge des Befruchtungskanals über den Gebärmutterhals hinaus verlängert und das
Sperma in die Gebärmutterhörner leitet.
Die neue Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung besteht aus einem
Standardkatheter, der über ein Rohr oder einen Schaft aus biegsamem Material verfügt
und eine bestimmte Länge aufweist, wobei sein vorderes Ende eine vorzugsweise zylindrische
Standardspitze aufweist mit einer verdickten Spirale für die Befestigung im Gebärmutterhals.
Das hintere Ende des Katheters verfügt über einen Griff oder eine Verdickung für
die Handhabung. Die Elemente der neuen Erfindung bestehen aus einer hohlen Kanüle,
die für die postzervikale Befruchtung geeignet ist. Hierzu besteht diese Kanüle
aus einem hohlen Rohr, der vorzugsweise zylindrisch ist und dessen
äusserer Durchmesser besonders geeignet ist, um eng aber verschiebbar in das Innere
des Katheters eingeführt und dort aufgenommen zu werden. Die Kanüle ist selbstverständlich
länger als der Katheter und verfügt an ihrem hinteren Ende über einen Anschluss,
der dazu geeignet ist, die Fläschchen oder Rohre aufzunehmen, die das einzuführende
Sperma enthalten, entweder direkt die Behälter, die dieses enthalten oder mit einem
Zwischenadapter. Das vordere Ende der Kanüle wird durch eine massive Kugel oder
Perle abgeschlossen, die diese verschliesst. Wenige Milimeter von besagter Kugel
entfernt weist die Kanüle eine Verjüngung auf, dessen Umfang abgeflacht ist und
an der sich zwei seitliche sich gegenüberliegende Öffnungen zum Ablassen des Spermas
befinden.
Bei der Anwendung und Funktionalität wird ausser der transzervikalen
Kanüle und dem Befruchtungskatheter ein gynäkologisches Gleitmittel benötigt, wobei
die Vorgehensweise Folgende ist:
Die Vulva der Sau muss sorgfältig gesäubert werden und der Katheter
für das Einführen vorbereitet werden. Auf die Spitze des Katheters genügend gynäkologisches
Gel Aussen und im Inneren seiner Mündung angebracht werden. Anschliessend wird er
auf herkömmliche Weise angewendet, bis die Spitze des Katheters am Gebärmutterhals
befestigt ist, eingeführt in die ersten 3 oder 4 Zentimeter wie im Falle einer herkömmlichen
künstlichen Befruchtung. Danach wird die transzervikale Kanüle durch das hintere
Ende des Katheters eingeführt, bis sie auf die Zervixringe stösst. Während dieses
Verfahrens befördert die Kanüle das gynäkologische Gel in das Innere des Gebärmutterhalses,
wobei die abschliessende Kugel als Kolben oder Schieber funktioniert. Dieses Verfahren
ist sehr wichtig, da so das gynäkologische Gel tief in dem Gebärmutterhals abgegeben
wird, um später das Vorankommen der Kanüle entlang des Halses bis zur Gebärmutter
zu erleichtern. Dies ist notwendig, da so beim Weiterschieben der Kanüle durch den
Katheter diese schliessliche aus der Mündung der Spitze herausragt. Wenn die Kanüle
aus der Spitze des Katheters herausragt, wird die Kanüle weitergeschoben. Das vordere
Ende der Kanüle, das aus der Spitze des Katheters herausragt, verläuft durch die
Zervixringe bis zum Gebärmutterhals. Dieser Vorstoss des vorderen Endes der Kanüle
wird durch das gynäkologische Gel vereinfacht, das vorher hineingedrückt wurde und
durch die abgerundete Form des Kanülenendes, wodurch verhindert wird, das die Schleimhaut
des Gebärmutterhalses beschädigt oder eingerissen wird. Durch diese zusätzliche
Strecke, die von dem Kanülen ende zurückgelegt wird, wird eine bessere Befruchtung
ermöglicht. Im Anschluss wird das Behältnis mit dem Spermamaterial auf die hintere
Mündung der Kanüle gesetzt und es wird die Befruchtung vorgenommen. Nach Anbringung
der Spermadosis wird die Kanüle teilweise wieder herausgezogen. Danach werden Kanüle
und Katheter zusammen auf herkömmliche Weise herausgezogen.
Die neue Erfindung birgt wichtige Vorteile, da sie die transzervikale
Befruchtung ermöglichen, bei der das Sperma direkt in die Gebärmutter eingeführt
wird und nicht am Anfang des Gebärmutterhalses wie herkömmlich, wobei das Sperma
etwa 10 bis 15 Zentimeter auf natürliche Weise bis zur Gebärmutter zurücklegen muss.
Ein zweiter Vorteil ist die Nutzung des verwendeten Spermas, da bei dem herkömmlichen
Verfahren ein Teil des an der Zervix abgelegten Spermas zurückfliessen kann und
aus der Vagina herausläuft und so nicht verwendet wird. Gemäss der Erfindung kann
die zu verwendende Spermadosis verringert werden bei gleichbleibend zufriedenstellender
Ausnutzung, wobei das Sperma und das verwendete genetische Material von den Zuchtebern
mehr Leistung erbringen.
Die transzervikale Kanüle ist geeignet, um zusammen mit jedem Standardkatheter
oder schon existierendem Katheter verwendet zu werden, solange dieser einen ausreichenden
Durchmesser und eine Länge gemäss den Anforderungen aufweist, wobei es notwendig
ist, dass die Spitze des Katheters nach vorne geöffnet ist, damit die Kanüle leicht
austreten kann.
Bei einer Ausführungsvariante weist der Verschluss der Kanüle keine
kugelförmige Ausbildung auf sondern eine längliche und dem freien Ende abgerundet,
sowie einer umfänglichen und mittleren Vertiefung, in der die Öffnungen angebracht
werden, zwei an der Zahl und diametral gegenüberliegend. Die besagte Kanüle, die
mindestens 60 Zentimeter und höchstens 75 Zentimeter misst, verfügt am äusseren
Ende über ein Verbindungsstück, an dem die Verbindung zum Befestigen des Spermabehältnisses
angebracht wird.
Gemäss einer anderen Eigenschaft der Erfindung weist das hintere Ende
des besagten Stopfen einen grösseren Durchmesser auf als die Kanüle, an der er befestigt
wird, um so vollständig die Kante zu bedecken, die dem Rand oder dem Ende der Kanüle
entspricht, womit Verletzungen durch das Reiben an der Gebärmutterwand der Sau vermieden
werden.
Gemäss einer anderen Eigenschaft der Erfindung ist vorgesehen, dass
der besagte Stopfen genau zwei Öffnungen hat, die sich diametral gegenüberliegen
und die Verbindung oder die Kanüle an sich zusätzlich, sei es auf ihrer gesamten
Länge oder einem Teil der Länge eine Bezeichnung aufweisen, die es erlaubt, die
besagten Öffnungen angemessen in der Gebärmutter der Sau zu positionieren, konkret,
um sie den entsprechenden Gebärmutterhörnern gegenüberliegend anzubringen, wodurch
die benötigte Spermamenge für zufriedenstellende Ergebnisse bei
der Befruchtung stark verringert werden kann.
Auf der anderen Seite und unter dem Gesichtspunkt der Wartung und
Sterilisierung der Vorrichtung während der Handhabung desselben, ist vorgesehen,
dass dieser so vertrieben wird, dass das vordere Ende der Kanüle und folglich der
Stopfen, der sie schliesst, sich im Inneren der schraubenförmigen Spitze befinden,
um perfekt geschützt zu sein und damit keine manuelle Benutzung derselben durchgeführt
werden muss, um die Kanüle in das Innere des Rohrs oder Katheters einzuführen.
Damit die stabile Position gewährleistet ist, ist vorgesehen, dass
die besagte Spitze am frontalen Ende geschlossen ist, um zu verhindern, dass die
Kanüle ungewollt austritt und über mindestens einen diametralen Schnitt verfügt,
um die Verformung und entsprechende Öffnung zu erlauben, wenn axialer Druck von
ausreichender Stärke auf die Kanüle ausgeübt wird.
Das bedeutet, dass die Kanüle an dem anderen, dem hinteren Ende weiter
herausragt. Hierzu und um das Einpacken zu erleichtern ist vorgesehen, dass die
besagte Kanüle in zwei Bereiche unterteilt sein kann, die entsprechend in dem Moment
miteinander verbindbar sind, in dem die Vorrichtung verwendet wird, wofür einer
der beiden Bereiche über eine innere Muffe verfügt, die mit Druck an diesem befestigt
ist und für die Befestigung auf gleiche Weise an dem anderen Bereich herausragt,
was mit dem geeigneten Moment geschehen muss, um die unbeabsichtigte Drehung eines
Bereichs hinsichtlich des anderen zu vermeiden und folglich den Verlust der Markierung
zur Orientierung des frontalen Stopfens.
In diesem Sinne ist vorgesehen, dass die beiden Bereiche der Kanüle
entweder durch eine stark geneigte Ebene miteinander verbunden sind, die eine einzige
relative Position zueinander festlegt, diese als Ersatz mittels eines winkeligen
Schnitts mit dem gleichen Zweck miteinander verbunden sind oder durch jedwedes andere
Mittel, das es erlaubt, die relative Position zwischen beiden Bereichen festzulegen.
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Um die Beschreibung, die hier durchgeführt wird, zu vervollständigen
und mit dem Ziel, das bessere Verständnis der Eigenschaften der Erfindung zu unterstützen,
wird als Teil dieser Beschreibung ein Satz Zeichnungen gemäss der bevorzugten praktischen
Umsetzung dieser Erfindung beigefügt, in dem anschaulich, wenn auch nicht beschränkend,
Folgendes dargestellt ist:
Die 1 Zeigt einen Längsschnitt der Vorrichtung
gemäss dem Gegenstand der Erfindung, in der klar die Kanüle zu sehen ist und der
entsprechende Katheter.
Die 2 Zeigt ein Detail des vorderen Endes
der Kanüle in Perspektive und stark vergrössert.
Die 3 Zeigt eine Darstellung als Seitenansicht
der Befruchtungsvorrichtung gemäss einer Alternative oder Variante der Ausführung
gemäss den 1 und 2.
Die 4 Zeigt ein vergrössertes und perspektivisches
Detail des vorderen Stopfens, mit dem die Kanüle abgeschlossen wird und der die
Verlängerung der Spitze des Katheters, entsprechend der Ausführung der vorherigen
Figur.
Die 5 Zeigt ein vergrössertes teilweises
Detail im Querschnitt des vorderen Endes der schraubenförmigen Spitze, wobei die
Vorrichtung nicht arbeitet und das vordere Ende der Kanüle sich im Inneren der besagten
Spitze befindet.
Die 6 Zeigt abschliessend zwei der möglichen
praktischen Ausführungen zum Verbinden der beiden Abschnitte der Kanüle gemäss jeweiligen
Ansichten als Seitenansicht und entsprechend der Ausführungsvariante, die in den
3, 4 und
5 dargestellt ist.
BEVORZUGTE AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
Im Zusammenhang mit der Ausführung, die in den 1
und 2 dargestellt ist, umfasst die Vorrichtung
zur künstlichen postzervikalen Befruchtung bei Schweinen einen Katheter (1),
der aus einem rohrförmigen, hohlen und biegsamen Körper besteht, an deren einen
Ende sich eine Spitze oder vordere Verdickung (2) befindet, die vorzugsweise
konische Form hat und eine Spitze ausbildet, die schraubenförmig sein kann oder
jede andere Form annehmen kann, die die Befestigung des Katheters am Gebärmutterhals
verbessert. Im Inneren des rohrförmigen Körpers (1), der den Katheter ausbildet,
befindet sich eine Kanüle (3), die auch rohrförmig ist, deren äusserer
Durchmesser ähnlich dem inneren Durchmesser des Körpers (1) des Katheters
ist, wobei die Länge der besagten Kanüle (3) die des Katheters bei weitem
überschreitet, den der rohrförmige Körper selbst (1) bildet, das schraubenförmige
Ende (2) und ein hinterer Griff (7), der an dem gegenüberliegenden
Ende vorgesehen ist und zylindrisch ist oder jedwede andere geeignete Form annimmt
und über ein kleines Element zur Befestigung verfügt. Das vordere Ende der Kanüle
(3) wird durch eine Kugel (4) abgeschlossen, die die Funktion
eines Stopfens übernimmt, dessen Durchmesser etwa dem der Kanüle an sich (3)
gleich ist oder etwas grösser, so dass nah an der besagten Kugel (4) die
Kanüle (3) eine gebogene und abgeflachte Verjüngung des
Durchmessers aufweist und sich in diesem Bereich des geringsten Durchmessers zwei
Öffnungen (5) befinden, die sich diametral gegenüberliegen und dass Innere
der Kanüle (3) mit dem Äusseren verbinden.
Das gegenüberliegende Ende der Kanüle (3) verfügt über eine
Mündung (6), die geeignet ist, ein Behältnis aufzunehmen, das das Sperma
enthält oder einen gebräuchlichen Adapter.
Bei einer alternativen Ausführung, die in den 3
bis 6 dargestellt ist, kann man sehen, dass
der Stopfen, mit dem die Kanüle abgeschlossen wird und der in diesem Fall mit (4')
bezeichnet ist, eine stark längliche Form aufweist, umdrehbar ist und eine umfängliche,
gebogene konkave Vertiefung (8) im mittleren Bereich aufweist, so dass
in dieser Vertiefung (8) zwei seitliche Öffnungen (5') diametral
gegenüber angebracht sind, die zum Ausfluss des Spermas dienen. Dieser Stopfen (4')
wird durch einen hinteren Hals (9) verlängert, mit dem er in das Ende der
Kanüle (3) eingeführt wird, mit der Besonderheit, dass eine Abstufung (10)
zwischen dem Stopfen an sich (4') und dem Hals (9) vorgesehen
ist, so dass der hintere Durchmesser des besagten Stopfens grösser ist als der Durchmesser
der Kanüle (3), wie konkret die 4 zeigt, all
dies mit dem Zweck, den Rand, der dem freien Ende der Kanüle (3) entspricht,
zu schützen und zu verhinder, dass der besagte Rand die Schleimhaut der Sau beschädigt.
An die spezifische Anzahl und Anordnung der Öffnungen (5')
zum Austritt des Spermas ist eine Kennzeichnung (11) gekoppelt, die an
dem Verbindungsstück (12) angebracht ist oder auf der gesamten Länge der
Kanüle (3), wie aus der 3 ersichtlich ist,
was der Person, die die Sau befruchtet erlaubt, die besagten Öffnungen (5')
perfekt in Richtung der Gebärmutterhörner zu platzieren, nachdem der Katheter (1)
eingeführt worden ist, da man sicher sein kann, dass die Öffnungen (5')
seitlich platziert sind, wenn die genannte Kennzeichnung (11) genau nach
oben zeigt.
Alle diese strukturellen Eigenschaften des Katheters gewährleisten,
dass statt der herkömmlichen Spermadosis, für die etwa drei Milliarden Spermatozoide
benötigt werden, mit dem Katheter der Erfindung Dosen von nur fünfhundert Millionen
oder sogar weniger Spermatozoiden ausreichend sind, wobei trotzdem optimale Ergebnisse
bei der Befruchtung gesichert sind.
Während des kommerziellen Vertriebs der Vorrichtung und um sowohl
den Stopfen als auch den vorderen Bereich der Kanüle vor Handhabungen angemessen
zu schützen, die zu einer Verunreinigung führen könnten, ist vorgesehen, dass die
Kanüle (3), die, wie in der 5 dargestellt,
axial sowohl im Inneren des Schafts oder rohrförmigen Körpers (1) verschiebbar
ist sowie der schraubenförmigen Spitze (2), in letzterer aufgenommen wird
und ausserdem angemessen stabilisiert wird, wofür das vordere Ende der besagten
Spitze (2) anfänglich verschlossen ist und mindestens über einen diametralen
Schnitt oder eine Öffnung (13) verfügt, die bei axialem Druck von angemessener
Stärke durch die Kanüle (3), wenn die Spitze (2) in den Gebärmutterhals
der Sau eingeführt ist, deren Verformung erlaubt und folglich die Öffnung, damit
die Kanüle (3) mit ihrem Stopfen (4') herausragen kann.
Andererseits und aufgrund der beträchtlichen Länge der Kanüle (3)
ist vorgesehen, dass zur Erleichterung der Handhabung bei der Anwendung diese Kanüle
(3) in zwei Bereiche unterteilt sein kann, wie in der 6
gezeigt, wobei beide Bereiche (3–3') untereinander mittels
einer inneren Buchse (14) verbunden werden, die eine beträchtliche Länge
aufweist und von der die eine Hälfte mit Druck an einem der Bereiche (3)
befestigt ist, während die anderen Hälfte auch durch Druck in den zweiten Bereich
(3') eingesteckt werden kann, was einen einfachen Aufbau der beiden Bereiche
der Kanüle (3) in dem Moment der Benutzung der Vorrichtung gestattet.
Damit diese zweiteilige Eigenschaft der Kanüle (3) nicht
die vorgenannte Kennzeichnung (11) beeinflusst, die auf dem Verbindungsstück
(12) selbst für das Behältnis des Spermas angebracht werden kann oder sich
auf der Seitenwand der Kanüle selbst befinden kann, ohne dass dies die beiden Bereiche
derselben beeinträchtigt, können die besagten Bereiche (3–3')
untereinander mittels eines Scharniers (15) verbunden sein, wie die gestrichelte
Linie im Detail rechts der 6 zeigt oder mittels eines
winkeligen Schnitts (16), der auch mit einer gestrichelten Linie in der
linken Zeichnung dieser 6 dargestellt ist, innerhalb
einer breiten Palette an Möglichkeiten hierzu, um in jedem Fall eine vorbestimmte
relative Position für die Montage beider Bereiche (3–3')
festzulegen.