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Dokumentenidentifikation DE60014440T2 17.11.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001250897
Titel VORRICHTUNG ZUR KÜNSTLICHEN BEFRUCHTUNG VON SCHWEINEN
Anmelder Ibérica de Reproducción Asistida, S.L., Prats de Llucanet, ES
Erfinder GIL PASCUAL, Javier, E-08513 Prats De Llucanes, ES
Vertreter Stenger, Watzke & Ring Patentanwälte, 40547 Düsseldorf
DE-Aktenzeichen 60014440
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 29.12.2000
EP-Aktenzeichen 009888215
WO-Anmeldetag 29.12.2000
PCT-Aktenzeichen PCT/ES00/00499
WO-Veröffentlichungsnummer 0001049205
WO-Veröffentlichungsdatum 12.07.2001
EP-Offenlegungsdatum 23.10.2002
EP date of grant 29.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 17.11.2005
IPC-Hauptklasse A61D 19/02

Beschreibung[de]
GEGENSTAND DER ERFINDUNG

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung, die vorgesehen ist, um die Übermittlung einer Dosis von Sperma aus einem Behältnis in die Gebärmutter einer Sau zur postzervikalen künstlichen Befruchtung derselben vorzunehmen.

Der Gegenstand der Erfindung ist es, eine Vorrichtung mit optimaler Funktion zu erhalten, die nicht nur die anatomische Implantation desselben in der Sau vor der Befruchtung an sich zulässt, sondern ausserdem optimale Ergebnisse bei besagter Befruchtung zur Folge hat, wobei der Spermaverbrauch der geringst mögliche sein soll, oder anders ausgedrückt, die bestmögliche Nutzung des Spermas, das durch die Vorrichtung eingeführt wird und in die Gebärmutterhörner gebracht wird durch die Öffnungen, die zu diesem Zweck an dem Ausstossende der Vorrichtung vorgesehen sind.

HINTERGRUND DER ERFINDUNG

Die Anwendung der Spermadosis bei den Säuen in Rausche wird routinemässig vaginal durchgeführt, wofür ein Instrument verwendet wird, das Katheter genannt wird, wobei dieses aus einem rohrförmigen Instrument besteht, das zwar verschiedene Formen aufweisen kann, aber in jedem Fall dazu dient, den Gebärmutterhals zu erreichen und an dessen 3–4 ersten Zentimetern wie eine Schraube in einer Mutter befestigt zu werden, womit hierdurch die Spermadosis angewendet werden kann, die durch den restlichen Gebärmutterhals hindurchmüssen, etwa 15 Zentimeter bis sie am Gebärmutterhals angekommen sind.

Heutzutage gibt es verschiedene Arten von Kathetern, von dem klassischen wiederverwendbaren der Art "Melrose", der aus einem Stück aus Kautschuk oder ähnlichem hergestellt wird und dem Penis des Ebers sehr ähnlich ist, über eine fast endlose Liste von Kathetern aus Plastik für den Einweggebrauch.

Letztere bestehen normalerweise aus drei Teilen, die dem Griff, dem Schaft und dem Ende oder der Spitze entsprechen, so dass der Griff, über den nicht alle Katheter verfügen, ein kleines Teil ist, das dazu dient, den Katheter mit Leichtigkeit zu benutzen und wenn er über Griff verfügt, zum Befestigen der Kanüle des Spermabehälters an dem Katheter.

Der Schaft oder der Körper des Katheters ist ein Rohr, das etwa 50 cm lang ist und als Leitung für die Spermaflüssigkeit dient, wobei der Durchmesser des besagten Rohrs unterschiedlich ist, wenn auch der Aussendurchmesser in keinem Fall 10 Milimeter überschreitet.

Die Spitze ist das Hauptelement des Katheters und kann unterschiedliche Formen und Grössen haben, ermöglicht aber in jedem Fall das Einführen und Befestigen am Gebärmutterhals ermöglicht. Es gibt Spitzen mit zylindrischer Form (Stopfen), die aus Schaumstoff gefertigt sind und etwa 2 cm gross sind und es gibt sie in konischer Form aus verschiedenen Plastikarten und in sehr unterschiedlichen Grössen, die aber normalerweise zwischen 3 und 8 cm liegen. Die Befestigung am Gebärmutterhals wird in einigen Fällen mittels der Schraubenform des Trichters ermöglicht und in anderen Fällen durch zusätzliche Ringe oder Scheiben, die die Anpassung des Katheters an die Unregelmässigkeiten der Wände des Halses verbessern.

In dem französischen Patent FR 8419723 wird die Lösung für einen Katheter beschrieben, bei dem Endkanüle nicht axial zur Spitze des Katheters herausragt, sondern seitlich, so dass die besagte Kanüle durch ihre geneigte Anordnung auf die Wand des Gebärmutterhalses einwirkt, wodurch Risse hervorgerufen werden können und die Benutzung ausserdem schwierig und unbequem ist.

Ausserdem wird in diesem Patent FR 8419723 festgelegt, dass die Kanüle mindestens eine seitliche Öffnung aufzuweisen hat, was voraussetzt, dass die Anzahl der Öffnungen weder ausschlaggebend noch wichtig ist, da in dem besagten Patent nur vorgesehen ist, dass das Sperma ins Innere des Gebärmutterhales gelangt, egal in welche Richtung die Öffnung oder Öffnungen weisen.

BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG

Die Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung, die beansprucht wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren des Katheters axial eine Kanüle vorgesehen ist, durch die die postzervikale Befruchtung durchgeführt werden kann, da sie die Länge des Befruchtungskanals über den Gebärmutterhals hinaus verlängert und das Sperma in die Gebärmutterhörner leitet.

Die neue Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung besteht aus einem Standardkatheter, der über ein Rohr oder einen Schaft aus biegsamem Material verfügt und eine bestimmte Länge aufweist, wobei sein vorderes Ende eine vorzugsweise zylindrische Standardspitze aufweist mit einer verdickten Spirale für die Befestigung im Gebärmutterhals. Das hintere Ende des Katheters verfügt über einen Griff oder eine Verdickung für die Handhabung. Die Elemente der neuen Erfindung bestehen aus einer hohlen Kanüle, die für die postzervikale Befruchtung geeignet ist. Hierzu besteht diese Kanüle aus einem hohlen Rohr, der vorzugsweise zylindrisch ist und dessen äusserer Durchmesser besonders geeignet ist, um eng aber verschiebbar in das Innere des Katheters eingeführt und dort aufgenommen zu werden. Die Kanüle ist selbstverständlich länger als der Katheter und verfügt an ihrem hinteren Ende über einen Anschluss, der dazu geeignet ist, die Fläschchen oder Rohre aufzunehmen, die das einzuführende Sperma enthalten, entweder direkt die Behälter, die dieses enthalten oder mit einem Zwischenadapter. Das vordere Ende der Kanüle wird durch eine massive Kugel oder Perle abgeschlossen, die diese verschliesst. Wenige Milimeter von besagter Kugel entfernt weist die Kanüle eine Verjüngung auf, dessen Umfang abgeflacht ist und an der sich zwei seitliche sich gegenüberliegende Öffnungen zum Ablassen des Spermas befinden.

Bei der Anwendung und Funktionalität wird ausser der transzervikalen Kanüle und dem Befruchtungskatheter ein gynäkologisches Gleitmittel benötigt, wobei die Vorgehensweise Folgende ist:

Die Vulva der Sau muss sorgfältig gesäubert werden und der Katheter für das Einführen vorbereitet werden. Auf die Spitze des Katheters genügend gynäkologisches Gel Aussen und im Inneren seiner Mündung angebracht werden. Anschliessend wird er auf herkömmliche Weise angewendet, bis die Spitze des Katheters am Gebärmutterhals befestigt ist, eingeführt in die ersten 3 oder 4 Zentimeter wie im Falle einer herkömmlichen künstlichen Befruchtung. Danach wird die transzervikale Kanüle durch das hintere Ende des Katheters eingeführt, bis sie auf die Zervixringe stösst. Während dieses Verfahrens befördert die Kanüle das gynäkologische Gel in das Innere des Gebärmutterhalses, wobei die abschliessende Kugel als Kolben oder Schieber funktioniert. Dieses Verfahren ist sehr wichtig, da so das gynäkologische Gel tief in dem Gebärmutterhals abgegeben wird, um später das Vorankommen der Kanüle entlang des Halses bis zur Gebärmutter zu erleichtern. Dies ist notwendig, da so beim Weiterschieben der Kanüle durch den Katheter diese schliessliche aus der Mündung der Spitze herausragt. Wenn die Kanüle aus der Spitze des Katheters herausragt, wird die Kanüle weitergeschoben. Das vordere Ende der Kanüle, das aus der Spitze des Katheters herausragt, verläuft durch die Zervixringe bis zum Gebärmutterhals. Dieser Vorstoss des vorderen Endes der Kanüle wird durch das gynäkologische Gel vereinfacht, das vorher hineingedrückt wurde und durch die abgerundete Form des Kanülenendes, wodurch verhindert wird, das die Schleimhaut des Gebärmutterhalses beschädigt oder eingerissen wird. Durch diese zusätzliche Strecke, die von dem Kanülen ende zurückgelegt wird, wird eine bessere Befruchtung ermöglicht. Im Anschluss wird das Behältnis mit dem Spermamaterial auf die hintere Mündung der Kanüle gesetzt und es wird die Befruchtung vorgenommen. Nach Anbringung der Spermadosis wird die Kanüle teilweise wieder herausgezogen. Danach werden Kanüle und Katheter zusammen auf herkömmliche Weise herausgezogen.

Die neue Erfindung birgt wichtige Vorteile, da sie die transzervikale Befruchtung ermöglichen, bei der das Sperma direkt in die Gebärmutter eingeführt wird und nicht am Anfang des Gebärmutterhalses wie herkömmlich, wobei das Sperma etwa 10 bis 15 Zentimeter auf natürliche Weise bis zur Gebärmutter zurücklegen muss. Ein zweiter Vorteil ist die Nutzung des verwendeten Spermas, da bei dem herkömmlichen Verfahren ein Teil des an der Zervix abgelegten Spermas zurückfliessen kann und aus der Vagina herausläuft und so nicht verwendet wird. Gemäss der Erfindung kann die zu verwendende Spermadosis verringert werden bei gleichbleibend zufriedenstellender Ausnutzung, wobei das Sperma und das verwendete genetische Material von den Zuchtebern mehr Leistung erbringen.

Die transzervikale Kanüle ist geeignet, um zusammen mit jedem Standardkatheter oder schon existierendem Katheter verwendet zu werden, solange dieser einen ausreichenden Durchmesser und eine Länge gemäss den Anforderungen aufweist, wobei es notwendig ist, dass die Spitze des Katheters nach vorne geöffnet ist, damit die Kanüle leicht austreten kann.

Bei einer Ausführungsvariante weist der Verschluss der Kanüle keine kugelförmige Ausbildung auf sondern eine längliche und dem freien Ende abgerundet, sowie einer umfänglichen und mittleren Vertiefung, in der die Öffnungen angebracht werden, zwei an der Zahl und diametral gegenüberliegend. Die besagte Kanüle, die mindestens 60 Zentimeter und höchstens 75 Zentimeter misst, verfügt am äusseren Ende über ein Verbindungsstück, an dem die Verbindung zum Befestigen des Spermabehältnisses angebracht wird.

Gemäss einer anderen Eigenschaft der Erfindung weist das hintere Ende des besagten Stopfen einen grösseren Durchmesser auf als die Kanüle, an der er befestigt wird, um so vollständig die Kante zu bedecken, die dem Rand oder dem Ende der Kanüle entspricht, womit Verletzungen durch das Reiben an der Gebärmutterwand der Sau vermieden werden.

Gemäss einer anderen Eigenschaft der Erfindung ist vorgesehen, dass der besagte Stopfen genau zwei Öffnungen hat, die sich diametral gegenüberliegen und die Verbindung oder die Kanüle an sich zusätzlich, sei es auf ihrer gesamten Länge oder einem Teil der Länge eine Bezeichnung aufweisen, die es erlaubt, die besagten Öffnungen angemessen in der Gebärmutter der Sau zu positionieren, konkret, um sie den entsprechenden Gebärmutterhörnern gegenüberliegend anzubringen, wodurch die benötigte Spermamenge für zufriedenstellende Ergebnisse bei der Befruchtung stark verringert werden kann.

Auf der anderen Seite und unter dem Gesichtspunkt der Wartung und Sterilisierung der Vorrichtung während der Handhabung desselben, ist vorgesehen, dass dieser so vertrieben wird, dass das vordere Ende der Kanüle und folglich der Stopfen, der sie schliesst, sich im Inneren der schraubenförmigen Spitze befinden, um perfekt geschützt zu sein und damit keine manuelle Benutzung derselben durchgeführt werden muss, um die Kanüle in das Innere des Rohrs oder Katheters einzuführen.

Damit die stabile Position gewährleistet ist, ist vorgesehen, dass die besagte Spitze am frontalen Ende geschlossen ist, um zu verhindern, dass die Kanüle ungewollt austritt und über mindestens einen diametralen Schnitt verfügt, um die Verformung und entsprechende Öffnung zu erlauben, wenn axialer Druck von ausreichender Stärke auf die Kanüle ausgeübt wird.

Das bedeutet, dass die Kanüle an dem anderen, dem hinteren Ende weiter herausragt. Hierzu und um das Einpacken zu erleichtern ist vorgesehen, dass die besagte Kanüle in zwei Bereiche unterteilt sein kann, die entsprechend in dem Moment miteinander verbindbar sind, in dem die Vorrichtung verwendet wird, wofür einer der beiden Bereiche über eine innere Muffe verfügt, die mit Druck an diesem befestigt ist und für die Befestigung auf gleiche Weise an dem anderen Bereich herausragt, was mit dem geeigneten Moment geschehen muss, um die unbeabsichtigte Drehung eines Bereichs hinsichtlich des anderen zu vermeiden und folglich den Verlust der Markierung zur Orientierung des frontalen Stopfens.

In diesem Sinne ist vorgesehen, dass die beiden Bereiche der Kanüle entweder durch eine stark geneigte Ebene miteinander verbunden sind, die eine einzige relative Position zueinander festlegt, diese als Ersatz mittels eines winkeligen Schnitts mit dem gleichen Zweck miteinander verbunden sind oder durch jedwedes andere Mittel, das es erlaubt, die relative Position zwischen beiden Bereichen festzulegen.

BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

Um die Beschreibung, die hier durchgeführt wird, zu vervollständigen und mit dem Ziel, das bessere Verständnis der Eigenschaften der Erfindung zu unterstützen, wird als Teil dieser Beschreibung ein Satz Zeichnungen gemäss der bevorzugten praktischen Umsetzung dieser Erfindung beigefügt, in dem anschaulich, wenn auch nicht beschränkend, Folgendes dargestellt ist:

Die 1 Zeigt einen Längsschnitt der Vorrichtung gemäss dem Gegenstand der Erfindung, in der klar die Kanüle zu sehen ist und der entsprechende Katheter.

Die 2 Zeigt ein Detail des vorderen Endes der Kanüle in Perspektive und stark vergrössert.

Die 3 Zeigt eine Darstellung als Seitenansicht der Befruchtungsvorrichtung gemäss einer Alternative oder Variante der Ausführung gemäss den 1 und 2.

Die 4 Zeigt ein vergrössertes und perspektivisches Detail des vorderen Stopfens, mit dem die Kanüle abgeschlossen wird und der die Verlängerung der Spitze des Katheters, entsprechend der Ausführung der vorherigen Figur.

Die 5 Zeigt ein vergrössertes teilweises Detail im Querschnitt des vorderen Endes der schraubenförmigen Spitze, wobei die Vorrichtung nicht arbeitet und das vordere Ende der Kanüle sich im Inneren der besagten Spitze befindet.

Die 6 Zeigt abschliessend zwei der möglichen praktischen Ausführungen zum Verbinden der beiden Abschnitte der Kanüle gemäss jeweiligen Ansichten als Seitenansicht und entsprechend der Ausführungsvariante, die in den 3, 4 und 5 dargestellt ist.

BEVORZUGTE AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG

Im Zusammenhang mit der Ausführung, die in den 1 und 2 dargestellt ist, umfasst die Vorrichtung zur künstlichen postzervikalen Befruchtung bei Schweinen einen Katheter (1), der aus einem rohrförmigen, hohlen und biegsamen Körper besteht, an deren einen Ende sich eine Spitze oder vordere Verdickung (2) befindet, die vorzugsweise konische Form hat und eine Spitze ausbildet, die schraubenförmig sein kann oder jede andere Form annehmen kann, die die Befestigung des Katheters am Gebärmutterhals verbessert. Im Inneren des rohrförmigen Körpers (1), der den Katheter ausbildet, befindet sich eine Kanüle (3), die auch rohrförmig ist, deren äusserer Durchmesser ähnlich dem inneren Durchmesser des Körpers (1) des Katheters ist, wobei die Länge der besagten Kanüle (3) die des Katheters bei weitem überschreitet, den der rohrförmige Körper selbst (1) bildet, das schraubenförmige Ende (2) und ein hinterer Griff (7), der an dem gegenüberliegenden Ende vorgesehen ist und zylindrisch ist oder jedwede andere geeignete Form annimmt und über ein kleines Element zur Befestigung verfügt. Das vordere Ende der Kanüle (3) wird durch eine Kugel (4) abgeschlossen, die die Funktion eines Stopfens übernimmt, dessen Durchmesser etwa dem der Kanüle an sich (3) gleich ist oder etwas grösser, so dass nah an der besagten Kugel (4) die Kanüle (3) eine gebogene und abgeflachte Verjüngung des Durchmessers aufweist und sich in diesem Bereich des geringsten Durchmessers zwei Öffnungen (5) befinden, die sich diametral gegenüberliegen und dass Innere der Kanüle (3) mit dem Äusseren verbinden.

Das gegenüberliegende Ende der Kanüle (3) verfügt über eine Mündung (6), die geeignet ist, ein Behältnis aufzunehmen, das das Sperma enthält oder einen gebräuchlichen Adapter.

Bei einer alternativen Ausführung, die in den 3 bis 6 dargestellt ist, kann man sehen, dass der Stopfen, mit dem die Kanüle abgeschlossen wird und der in diesem Fall mit (4') bezeichnet ist, eine stark längliche Form aufweist, umdrehbar ist und eine umfängliche, gebogene konkave Vertiefung (8) im mittleren Bereich aufweist, so dass in dieser Vertiefung (8) zwei seitliche Öffnungen (5') diametral gegenüber angebracht sind, die zum Ausfluss des Spermas dienen. Dieser Stopfen (4') wird durch einen hinteren Hals (9) verlängert, mit dem er in das Ende der Kanüle (3) eingeführt wird, mit der Besonderheit, dass eine Abstufung (10) zwischen dem Stopfen an sich (4') und dem Hals (9) vorgesehen ist, so dass der hintere Durchmesser des besagten Stopfens grösser ist als der Durchmesser der Kanüle (3), wie konkret die 4 zeigt, all dies mit dem Zweck, den Rand, der dem freien Ende der Kanüle (3) entspricht, zu schützen und zu verhinder, dass der besagte Rand die Schleimhaut der Sau beschädigt.

An die spezifische Anzahl und Anordnung der Öffnungen (5') zum Austritt des Spermas ist eine Kennzeichnung (11) gekoppelt, die an dem Verbindungsstück (12) angebracht ist oder auf der gesamten Länge der Kanüle (3), wie aus der 3 ersichtlich ist, was der Person, die die Sau befruchtet erlaubt, die besagten Öffnungen (5') perfekt in Richtung der Gebärmutterhörner zu platzieren, nachdem der Katheter (1) eingeführt worden ist, da man sicher sein kann, dass die Öffnungen (5') seitlich platziert sind, wenn die genannte Kennzeichnung (11) genau nach oben zeigt.

Alle diese strukturellen Eigenschaften des Katheters gewährleisten, dass statt der herkömmlichen Spermadosis, für die etwa drei Milliarden Spermatozoide benötigt werden, mit dem Katheter der Erfindung Dosen von nur fünfhundert Millionen oder sogar weniger Spermatozoiden ausreichend sind, wobei trotzdem optimale Ergebnisse bei der Befruchtung gesichert sind.

Während des kommerziellen Vertriebs der Vorrichtung und um sowohl den Stopfen als auch den vorderen Bereich der Kanüle vor Handhabungen angemessen zu schützen, die zu einer Verunreinigung führen könnten, ist vorgesehen, dass die Kanüle (3), die, wie in der 5 dargestellt, axial sowohl im Inneren des Schafts oder rohrförmigen Körpers (1) verschiebbar ist sowie der schraubenförmigen Spitze (2), in letzterer aufgenommen wird und ausserdem angemessen stabilisiert wird, wofür das vordere Ende der besagten Spitze (2) anfänglich verschlossen ist und mindestens über einen diametralen Schnitt oder eine Öffnung (13) verfügt, die bei axialem Druck von angemessener Stärke durch die Kanüle (3), wenn die Spitze (2) in den Gebärmutterhals der Sau eingeführt ist, deren Verformung erlaubt und folglich die Öffnung, damit die Kanüle (3) mit ihrem Stopfen (4') herausragen kann.

Andererseits und aufgrund der beträchtlichen Länge der Kanüle (3) ist vorgesehen, dass zur Erleichterung der Handhabung bei der Anwendung diese Kanüle (3) in zwei Bereiche unterteilt sein kann, wie in der 6 gezeigt, wobei beide Bereiche (33') untereinander mittels einer inneren Buchse (14) verbunden werden, die eine beträchtliche Länge aufweist und von der die eine Hälfte mit Druck an einem der Bereiche (3) befestigt ist, während die anderen Hälfte auch durch Druck in den zweiten Bereich (3') eingesteckt werden kann, was einen einfachen Aufbau der beiden Bereiche der Kanüle (3) in dem Moment der Benutzung der Vorrichtung gestattet.

Damit diese zweiteilige Eigenschaft der Kanüle (3) nicht die vorgenannte Kennzeichnung (11) beeinflusst, die auf dem Verbindungsstück (12) selbst für das Behältnis des Spermas angebracht werden kann oder sich auf der Seitenwand der Kanüle selbst befinden kann, ohne dass dies die beiden Bereiche derselben beeinträchtigt, können die besagten Bereiche (33') untereinander mittels eines Scharniers (15) verbunden sein, wie die gestrichelte Linie im Detail rechts der 6 zeigt oder mittels eines winkeligen Schnitts (16), der auch mit einer gestrichelten Linie in der linken Zeichnung dieser 6 dargestellt ist, innerhalb einer breiten Palette an Möglichkeiten hierzu, um in jedem Fall eine vorbestimmte relative Position für die Montage beider Bereiche (33') festzulegen.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung bei Schweinen aufgebaut basierend auf einem Katheter, der aus einem rohrförmigen, länglichen Element (1) mit biegsamer Beschaffenheit besteht, das an seinem Ende über eine verdickte Spitze (2) verfügt, die bevorzugt schraubenförmig an ihrer seitlichen Oberfläche ist, und am gegenüberliegenden Ende befindet sich ein rohrförmiges Element grösseren Durchmessers, das aus einem Griff (7) zum Festhalten besteht, darin gekennzeichnet, dass in dem Inneren des rohrförmigen Körpers des Katheters (1) eine Kanüle (3) vorgesehen ist, die längs dicht im Inneren des besagten rohrförmigen Körpers des Katheters (1) befestigt werden kann, die durch eine Mündung herausragt, die vom vorderen Ende des besagten Katheters ausgebildet wird; die besagte Kanüle (3) endet am vorderen Ende in einer Kugel (4) oder abgerundeten Spitze, deren Durchmesser gleich oder etwas grösser ist als der Durchmesser der Kanüle (3) und kleiner oder gleich wie der innere Durchmesser des rohrförmigen Körpers des Katheters (1), wobei diese Kugel (4) ein Verschluss ist für das Ende der Kanüle (3), die in der Lage ist, sich entlang des Gebärmutterhalses der Sau bis zu den Gebärmutterhörnern zu bewegen, ohne die Schleimhäute abzureiben oder zu beschädigen; nahe diesem kugelförmigen Verschluss (4) befindet sich eine leichte Verjüngung des Durchmessers der Kanüle (3) selbst, die eine Vertiefung ausbildet, in der zwei seitliche Öffnungen (5) vorgesehen sind, die das Innere der Kanüle (3) mit dem Äusseren verbinden und vorgesehen sind, um das Sperma in die Gebärmutter der zu befruchtenden Sau zu füllen.
  2. Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung bei Schweinen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (3) eine grössere Länge aufweist als die Einheit, die der rohrförmige Körper des Katheters (1), das Ende oder die Spitze (2) und der Griff (7) bilden, wobei besagte Länge ausreichend ist, damit die Kanüle (3), wenn sie vollständig in die Sau eingeführt ist, die Gebärmutter derselben erreichen kann, mit der Besonderheit, dass diese Kanüle (3) an dem Ende, das der Spitze (2) gegenüberliegt, eine Mündung (6) aufweist, die die Röhrchen aufnehmen kann, die das Sperma enthalten, in denen besagtes Sperma gelagert wird, sei es direkt oder mittels einem Zwischenadapter, mit der Besonderheit, dass der kugelförmige Verschluss (4) geeignet ist, sich dem Durchmesser des Inneren des rohrförmigen Körpers (1) des Katheters anzupassen, wobei er dazu dient, dass gynäkologische Gel, das vorher in dem Inneren der Katheterspitze angebracht wurde, während des Befruchtungsvorgangs zum Gebärmutterhals zu schieben.
  3. Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung bei Schweinen gemäss den vorangegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (3) einen Durchmesser und eine Länge aufweist, die ausreichend sind, um mit jedem Standardrohrkatheter verwendet zu werden und über eine vordere Ausgangsöffnung an der Spitze (2) derselben verfügt, wobei besagte Kanüle (3) an ihrer Vorderseite eine vordere, seitliche oder anders angeordnete Öffnung (5) aufweist.
  4. Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung bei Schweinen gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (4') der Kanüle (3), der sowohl aus Metall, Plastik oder jedem anderen geeigneten Material sein kann, in einem Rotationskörper ausgedrückt ist, der merklich verlängert ist mit einer umfänglichen Vertiefung (8), die im mittleren Bereich gebogen-konkav ist, auf der die Ausgangsöffnungen (5') für das Sperma ausgebildet sind, wobei das vordere Ende des besagten Verschlusses (4') einen merklich grösseren Durchmesser als der der Kanüle (3), die durch den herkömmlichen Hals (9) angepasst werden muss, so dass die entsprechende Kante des freien Endes besagter Kanüle (3) durch die Verdickung des vorderen Endes (10) des Verschlusses (4') bedeckt und geschützt wird.
  5. Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung bei Schweinen gemäss Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (4') über zwei Öffnungen (5') in diametraler Anordnung verfügt, während der Griff (7) oder die Kanüle selbst (3) über ein Zeichen (11) verfügt, das in geeigneter Weise mit der Position der Öffnungen (5') verbunden ist und nach dem Anpassen des Katheters dem Besamungstechniker erlaubt, die Öffnungen (5') für den Austritt des Spermas zu den Gebärmutterhörnern der zu befruchtenden Sau zu richten.
  6. Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung bei Schweinen gemäss Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitze (2) zur Befestigung am Gebärmutterhals ein geschlossenes vorderes Ende aufweist und über mindestens einen diametralen Öffnungsschnitt (13) verfügt, der die Öffnung derselben durch Verformung ermöglicht, damit das vordere Ende der Kanüle (3) mit dem entsprechenden Verschluss (4') in dem Inneren der Befestigungsspitze verbleibt, während die Vorrichtung benutzt wird und bis die besagte Befestigungsspitze (2) sich in dem Gebärmutterhals der zu befruchtenden Sau befindet.
  7. Vorrichtung zur künstlichen Befruchtung bei Schweinen gemäss Anspruch 4, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (3) in zwei Bereiche (33') unterteilt ist, die untereinander zum Beispiel mit Hilfe einer Muffe (14) befestigt werden können, die erheblich lang ist und mit Druck an den besagten Bereichen befestigt wird, wobei vorgesehen ist, dass die besagten Abschnitte untereinander mittels einer Schräge (15), eines "V"-Schnitts (16) oder einer anderen Vorrichtung verbunden werden, die eine relative festgefegte und vorbestimmte Position zwischen beiden Abschnitten ausmacht, die Betriebsbereitschaft des Zeichens (11) aufrechterhält, das auf der Kanüle selbst oder der Verbindung (12) vorgesehen ist, in der anschliessend die Kanüle (3) endet.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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