Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Identifikation
von Schützen entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei durch mehrere Schießbahnen gekennzeichneten Schießständen, deren
jede mit einem automatischen Treffererkennungssystem versehen ist und die in zeitlichem
Zusammenhang durch mehrere Schützen benutzt wird, besteht häufig das Problem, die
von einem Treffererkennungssystem signalisierte Trefferlage eines Schusses einem
bestimmten Schützen bzw. einer bestimmten Waffe zuzuordnen. So ist es beispielsweise
bei zueinander parallelen Schießbahnen nicht auszuschließen, dass eine, durch ein
Treffererkennungssystem signalisierte Trefferlage von einem Schützen herrührt,
der eben diese Schießbahn aktuell nicht benutzt, so dass es zu einer Fehlregistrierung
einer solchen Trefferlage kommt.
Zur Identifikation des einzelnen Schützen ist es bekannt, besondere
Detektionseinheiten zu benutzen, die jeweils einer Schießbahn zugeordnet sind und
deren Funktionsprinzip letztendlich auf einer akustischen Feststellung des Auslösens
eines Schusses beruht. Zu diesem Zweck wird die Detektionseinheit durch eine Mikrofonanordnung
gebildet, die der Erkennung des durch den Schuss ausgelösten Schalles und dessen
Lokalisierung bei dem jeweiligen Schützen dient. Nun sind entsprechend der jeweiligen
Umgebung jedoch häufig Mehrfachechos nicht sicher zu vermeiden, die zum Teil auch
bei Überschallgeschwindigkeiten der Geschosse entstehen, so dass die Erkennung
des Auslösens eines Schusses fehlerhaft ist und gleichermaßen dessen Registrierung
bzw. Zuordnung zu einem Schützen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten
Art dahingehend auszugestalten, dass in einfacher und zugleich sicherer Weise
eine eindeutige Zuordnung einer registrierten Trefferlage zu einem Schützen möglich
ist. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrichtung durch die Merkmale
des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Erfindungswesentlich ist hiernach, dass die im Rahmen der Vorrichtung
eingesetzte Detektionseinheit zur Erfassung von Infrarotstrahlung eingerichtet
ist. Jeder Schuss ist bekanntlich durch ein schlagartiges Freisetzen heißer Gase
gekennzeichnet, und es wird erfindungsgemäß dieses Auftreten heißer Gase durch
eine entsprechende Sensoranordnung der Detektionseinheit festgestellt und durch
ein dementsprechendes elektrisches Signal dargestellt. Jeder Schuss ist mit einem
einmaligen Ausstoßen von heißem Gas verbunden, so dass anhand eines, das Ausstoßen
des Gases betreffenden Temperaturmusters - im Zeitablauf gesehen- das Auslösen
eines Schusses einwandfrei feststellbar ist. Im Rahmen der Detektionseinheit werden
auf Infrarotstrahlung ansprechende Sensoren, beispielsweise Fotodioden eingesetzt,
deren außerordentlich hohe Grenzfrequenz sogar ein Erfassen hoher Schlussfolgegeschwindigkeiten
ermöglicht, und zwar ohne das Problem von Fehlinterpretationen der empfangenen
Messsignale. Die Detektionseinheit ist zu diesem Zweck in einer definierten Entfernung
von dem üblichen Standort des Schützen auf einer Schießbahn fest angeordnet, wobei
grundsätzlich jeder der mehreren Schießbahnen des Schießstandes eine solche Detektionseinheit
zugeordnet ist, die somit zur Generierung eines solchen Signals eingerichtet ist,
welches anzeigt, dass von der, der jeweiligen Schießbahn zugeordneten Stelle des
Schützen ein Schuss ausgelöst worden ist. Die weitere Auswertung dieses Signales
insbesondere in Verbindung mit einem der Schießbahn zugeordneten, weitgehend automatisch
arbeitenden Treffererkennungssystem kann dann grundsätzlich beliebig vorgenommen
werden.
Als Detektionseinheit kann entsprechend den Merkmalen des Anspruchs
2 alternativ auch ein Radargerät eingesetzt werden. Dieses ist mit der Maßgabe
angeordnet sowie eingerichtet, dass ein Geschoss in jedem Fall erfasst wird, welches
von einem, die jeweilige Schießbahn benutzenden Schützen abgefeuert worden ist.
Vorzugsweise kommt ein monostatisches Radar zum Einsatz, bei welchem Empfänger
und Sender in einer Baueinheit zusammengefasst sind, die seitlich oder oberhalb
der Schießbahn angeordnet sein kann. In Betracht kommen jedoch auch bistatische
Radargeräte, bei denen Sender und Empfänger räumlich getrennt voneinander angeordnet
sind. Im Rahmen des eingesetzten Radargerätes können jegliche Radarverfahren benutzt
werden, deren Signalauswertung auf Laufzeitmessungen, Frequenzverschiebungen der
Frequenzen von Sende- und Empfangssignalen usw. basiert. Insbesondere kann jedes,
auf einer kontinuierlichen oder impulsgetakteten Abstrahlung beruhende Radarverfahren
benutzt werden. Vorzugsweise kommt ein Dopplerradar zum Einsatz.
Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 3 wird die Detektionseinheit dahingehend
ausgestaltet, dass deren Empfangscharakteristik auf den Standort des Schützen
einer jeweiligen Schießbahn beschränkt ist. Dies kann beispielsweise durch ein,
den strahlungsempfindlichen Sensoren vorgeordnetes, eine solche Fokusierungswirkung
ausübendes Linsensystem erreicht werden, durch welches im Ergebnis ein Empfang
von Infrarotstrahlung von benachbarten Schießbahnen unterdrückt wird.
Das als Detektionseinheit benutzte Radargerät ist entsprechend den
Merkmalen des Anspruchs 4 ebenfalls mit der Maßgabe angeordnet und eingerichtet,
dass dessen Richtcharakteristik auf den Bereich der jeweiligen zu überwachenden
Schießbahn beschränkt ist. Insbesondere ist das Radargerät derart angelegt, dass
Geschossbewegungen benachbarter Schießbahnen nicht erfasst werden.
Das Auslösen eines Schusses ist mit dem schlagartigen örtlichen Auftreten
heißen Gases verbunden, wobei jedoch insbesondere bei intensiver Benutzung sowie
bei hohen Schussfolgegeschwindigkeiten auch der Lauf der jeweiligen Waffe erwärmt
und somit zu einer Quelle von Infrarotstrahlung wird. Zur eindeutigen Unterscheidung
derartiger Strahlungsquellen und derjenigen, die durch das bei jedem Schuss freigesetzte
heiße Gas gebildet ist, dient eine, der Detektionseinheit eigene Diskriminatorschaltung,
welche dahingehend eingerichtet ist, dass von den, über die strahlungsempfindlichen
Sensoren empfangenen Signalen ein solches trennbar ist, welches durch das heiße
Gas gebildet ist, so dass andere empfangene Infrarotsignale korrekterweise nicht
als Auslösen eines Schusses interpretierbar sind.
Die Merkmale der Ansprüche 6 bis 8 sind auf die weitere Ausgestaltung
der Vorrichtung gerichtet, soweit es um das Auswerten des über die Detektionseinheit
ermittelten Signales geht. Hierzu ist eine Auswerteinheit vorgesehen, die mit
der Detektionseinheit einerseits und einem automatischen Treffererkennungssystem
andererseits in Verbindung steht, welche letzteres Datensätze auf die Auswerteinheit
überträgt, die jeweils Trefferlagen bezeichnen, und zwar Trefferlagen bezüglich
des der jeweiligen Schießbahn zugeordneten Zieles. Durch die Detektionseinheit
ist sichergestellt, dass nur diejenigen Daten korrekt als Trefferlagen des diese
Schießbahn benutzenden Schützen interpretiert werden, so dass sonstige Trefferdaten
ignoriert werden. Dadurch, dass zusätzlich die Laufzeit eines Geschosses bis zum
Ziel berücksichtigt wird, kann in der Auswerteinheit eine weitere Filterfunktion
realisiert werden, die auf ein Ignorieren solcher Trefferdaten hinaufläuft, die
zu Zeiten in die Auswerteinheit gelangen, die von dieser Laufzeit, insbesondere
üblichen Laufzeiten abweicht, welche jeweils entfernungs- und kalibertypisch zu
sehen ist.
Die oben dargelegte Filterfunktion kann bei solchen Detektionseinheiten
realisiert werden, deren Prinzip auf der Auswertung von Infrarotstrahlung beruht,
jedoch auch bei solchen, die als Radar konzipiert sind. Insbesondere im letzteren
Falle ist eine weitere Filterfunktion dadurch realisierbar, dass die Geschwindigkeit
des Geschosses erfasst wird, wobei durch Definition von Grenzwerten der Geschwindigkeit
Meßdaten solcher Geschosse ausgeblendet werden können, deren Geschwindigkeitsdaten
nicht denjenigen der aktuell auf der jeweiligen Schießbahn benutzten Geschossen
entspricht.
In der erfindungsgemäßen Vorrichtung steht somit ein System zur Verfügung,
welches in einfacher und reproduzierbarer Weise eine eindeutige Trefferlagenzuordnung
zu dem Schützen ermöglicht, der die jeweilige Schießbahn eines mit mehreren Schießbahnen
ausgerüsteten Schießstandes benutzt. Im Verhältnis zu dem eingangs dargelegten
Stand der Technik liegt eine wesentlich höhere Messwertverarbeitungsgeschwindigkeit
vor, die dadurch begünstigt wird, dass zur Schützenidentifikation letztendlich
eine elektromagnetische und keine Schallwelle benutzt wird. Ebenfalls durch diese
Art der Signalgewinnung bedingt, ergibt sich im Vergleich zum Stand der Technik
eine wesentlich Zuverlässigere Schützenidentifikation.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die in den beiliegenden
Zeichnungen schematisch wiedergegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert werden.
Es zeigen:
- Fig. 1 ein Funktionsschema eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
- Fig. 2 ein Funktionsschema einer alternativen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
Mit 1 ist in Fig. 1 eine Detektionseinheit bezeichnet, die bodenseitig
vor einem Schützen 2 zu platzieren ist und die ausgangsseitig mit einer Auswerteinheit
3 in Verbindung steht. Die Auswerteinheit 3 steht ferner mit einer zeichnerisch
nicht wiedergegebenen Treffererkennungseinrichtung in Verbindung, die dahingehend
eingerichtet ist, dass nach Maßgabe der jeweiligen Trefferlage ein vorzugsweise
elektrisches Signal generiert wird und der Auswerteinheit 3 übertragen wird.
Die Detektionseinheit 1 ist dazu bestimmt und eingerichtet, die, beim
Abschuss einer Waffe 4 entwickelte Infrarotstrahlung festzustellen und diese Feststellung
durch ein elektrisches Signal darzustellen. Um eine eindeutige Zuordnung der,
über die Treffererkennung der Auswerteinheit 3 übermittelten, die Trefferlage beschreibenden
Daten zu einem Schützen 2 vornehmen zu können, ist die Detektionseinheit 1 mit
einem Eingangslinsensystem 5 versehen, dessen Öffnungswinkel 6 in Verbindung mit
dem Abstand 7 der Detektionseinheit 1 von dem Schützen 2 dahingehend angelegt ist,
dass der Erfassungsbereich auf eine von mehreren, zueinander beispielsweise parallelen
Schießbahnen beschränkt ist. Durch das Eingangslinsensystem 5 erhält die Detektionseinheit
1 somit eine räumlich beschränkte Empfangscharakteristik, durch welche die Auswertung
einer solchen Infrarotstrahlung, die vom Abschuss einer Waffe einer unmittelbar
benachbarten Schießbahn herrührt, ausgeschlossen ist. Die Detektionseinheit 1 befindet
sich somit in einem definierten Abstand vor dem Schützen und in einer solchen Ausrichtung
bezüglich der Längsachse der Schießbahn, dass die oben dargelegte Beschränkung
der aufgenommenen Infrarotstrahlung gegeben ist.
Die Auswerteinheit 3 ist nunmehr derart eingerichtet, dass ein dieser
zugeleiteter, eine Trefferlage beschreibender Datensatz lediglich dann zur Auswertung
bzw. Registrierung gelangt, wenn über die Detektionseinheit 1 festgestellt worden
ist, dass der dem Datensatz zugeordnete Schuss tatsächlich von der Waffe 4 des
Schützen 2 herrührte, der die gegenwärtige Schießbahn benutzt hat. Ergeht kein
solches Signal seitens der Detektionseinheit 1, wird der eine Trefferlage beschreibende
Datensatz ignoriert.
Zur weiteren Verbesserung der Zuordnungsgenauigkeit eines Trefferdatensatzes
zu einem Schützen 2 kann die bei bekanntem Geschosskaliber sowie bekannter Länge
der Schießbahn gegebene endliche Laufzeit des Geschosses von der Waffe 4 bis zum
Ziel benutzt werden, und zwar derart, dass nur die über die Detektionseinheit 1
festgestellten Abschüsse zur Auswertung gelangen, die innerhalb eines definierten
durch die Laufzeit bestimmten Zeitintervalls in der Auswerteinheit 3 registriert
werden. Auf diese Weise ist die Möglichkeit einer Auswertung auch hoher Schussfolgegeschwindigkeiten
gegeben.
Im Rahmen der Auswertung der Trefferlagen mittels der Auswerteinheit
3 können gleichzeitig auch die Zeitpunkte des Eingangs der Trefferlagendaten protokolliert
werden.
Schließlich können auch sämtliche Auswerteinheiten 3 eines Schießstandes
räumlich zusammengefasst und mit Einrichtungen zur visionellen Darstellung der
Trefferlagen der Schützen ausgerüstet sein.
Das in Fig. 2 gezeigte Ausführungsbeispiel entspricht im Wesentlichen
demjenigen gemäß Fig. 1, wobei übereinstimmende Funktionselemente auch entsprechend
beziffert sind, so dass auf eine diesbezügliche wiederholte Beschreibung verzichtet
werden kann. Ein Unterschied besteht lediglich darin, dass die Detektionseinheit
8 nunmehr durch ein Radargerät, hier ein monostatisches Radar gebildet ist, insbesondere
ein Dopplerradar, dessen Richtcharakteristik vertikal verläuft. Dessen Richtcharakteristik,
insbesondere dessen Hauptkeule ist derart angelegt, dass der überstrichene Winkel
9 in etwa der Breite der zu überwachenden Schießbahn entspricht. Anstelle einer
vertikalen Orientierung kommt hierbei auch eine solche in Betracht, die unter einem
Winkel von dem Schützen 2 fort verläuft. Die Auswertung des gewonnenen, zumindest
die Präsenz eines Geschosses aufweisenden Signals erfolgt wie bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1. Neben der Präsenz des Geschosses ermöglicht die Radarmessung jedoch
auch die Erfassung von Daten der Flugbahn sowie der Geschwindigkeit, welche eine
weiter verfeinerte Auswertung ermöglichen. Die weitere Auswertung der mittels Radar
gewonnenen Informationen bzw. Daten erfolgt in ähnlicher Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1.