Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren zum Herstellen
einer Beeren- oder Obstbrannt-Spirituose gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch
1, und insbesondere ein Verfahren zum Verbessern der Qualität einer Obstbrannt-Spirituose.
Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zur Durchführung dieser
Verfahren gemäß Anspruch 10.
Ein derartiges Verfahren zum Herstellen einer Obstbrannt-Spirituose
ist dem Grunde nach aus der Brennereitechnologie bekannt und wird üblicherweise
als "Gleichstromdestillation" bezeichnet, mit der über eine in der Regel zweimalige
Destillation einer vergorenen Maische zuerst ein Rauhbrand und anschließend ein
Feinbrand gewonnen werden. Durch das Abbrennen bzw. Destillieren der vergorenen
Maische kann dabei der Trinkalkohol (Ethylalkohol) und die erwünschten Geschmacks-
und Aromastoffe von den anderen Bestandteilen der Maische abgetrennt und angereichert
werden. Beim ersten Brennen, dem sogenannten "Rauhbrand", werden flüchtige Bestandteile
der Maische von nicht flüchtigen Bestandteilen getrennt, wobei letztere als Rückstand
(Schlempe) im Kessel verbleiben. Die Trennung der flüchtigen Stoffe geschieht beim
zweiten Brennen, dem sogenannten "Feinbrand".
Die in der Brennerei als Ausgangsstoff dienende Maische ist ein mit
Wasser gemischter, aufgeschlossener Obst- bzw. Beerenrohstoff, in welchem durch
Maischen der ursprüngliche Zellverband der Früchte zerstört wurde. Bevor diese noch
nicht vergorene Maische einer Vergärung ausgesetzt wird, ist es gegebenenfalls noch
notwendig, beispielsweise durch den Einsatz von pektolytischer Enzyme, die Maische
entsprechend zu behandeln, um eine einwandfreie Verarbeitung im nachfolgenden Brennereibetrieb
zu ermöglichen.
Während der anschließenden alkoholischen Gärung werden im wesentlichen
die Monosaccharide Glucose (Traubenzucker) und Fructose (Fruchtzucker) sowie Disaccharide
Saccharose (Rohrzucker) und Maltose (Malzzucker) in der Maische in Ethylalkohol,
Kohlendioxid und Energie gärungschemisch umgesetzt, so dass letztendlich die fertigvergorene
Maische, die bei der Weinkellerei auch als "Most" bezeichnet wird, aus flüchtigen
und nicht flüchtigen Bestandteilen besteht. Die flüchtigen Bestandteile setzen sich
im wesentlichen aus Wasser, Ethylalkohol (Trinkalkohol), Methylalkohol (Methanol),
Essigsäure, Essigester, höhere Alkohole (Fuselöl), Acetaldehyd, verschiedene Aromastoffe
und Ester zusammen. Als nicht flüchtige Bestandteile der vergorenen Maische sind
vor allem feste oder gelöste Stoffe der ursprünglichen Frucht genannt, wie zum Beispiel
Zellteile, Salze, Säure, etc.
Bei der Rauhbranddestillation zur Gewinnung des Rauhbrands wird das
Ziel verfolgt, aus dem vergorenen Material (Maische, Most) vornehmlich den Alkohol
vollständig abzutrennen und in das Rauhbranddestillat zu überführen. Da bei diesem
Brennvorgang ein aus brennereitechnischer Sicht relativ unreines, alkoholarmes Destillat
abfällt, wird anschließend dieses Rauhbranddestillat einer zweiten, reinen Flüssigkeitsdestillation
– dem bereits erwähnten Feinbrennen – unterworfen. Bei diesem Verfahrensschritt
wird als wichtigste Destillatfraktion der Feinbrand gewonnen, der die Grundlage
der herzustellenden, trinkfertigen Spirituose bildet.
Die Feinbranddestillation ist dadurch gekennzeichnet, dass aus dem
Rauhbrand durch fraktionierte Destillation nacheinander mehrere, in der Regel drei
Fraktionen, nämlich Vorlauf, Mittellauf und Nachlauf, gewonnen werden. Während der
Vorlauf mit leichtflüchtigen, aromanegativen Substanzen, insbesondere mit Aldehyde
und Essigester, und während der Nachlauf mit schwerer flüchtigen Substanzen von
Fuselölcharakter verunreinigt sind, stellt der Mittellauf den erwünschten Feinbrand
dar. Durch die Feinbranddestillation kann somit zum einen die Alkoholkonzentration
verstärkt und zum anderen das Ziel der Aroma-Anreicherung bei gleichzeitiger, möglichst
optimaler Abtrennung aromanegativer Komponenten verfolgt werden.
In der Regel sind die Fruchtarten, die zum Herstellen einer Obstbrannt-Spirituose
verwendet werden, durch spezifische Aromastoffe charakterisiert, die sich deutlich
in Geruch und Geschmack in der Frucht bemerkbar machen. Ein wesentlicher Aspekt
bei der Obstbrennerei liegt nun darin, dass sich diese spezifischen Aromastoffe
auch in der fertigen Spirituose bemerkbar machen sollen. Wesentlich hierbei ist
vor allem, dass erst bei voller Reife der für die Maische als Ausgangsstoff dienenden
Frucht das typische Aroma ausgeprägt zur Geltung kommt. Das spezifische Aroma besteht
dabei nicht nur aus einer einzigen Substanz, sondern setzt sich aus einer komplexen
Vielzahl chemischer Verbindungen zusammen, die zu einem wesentlichen Teil Stoffgruppen,
wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester und organische Säuren, enthalten.
Es ist bekannt, dass das ursprüngliche, für die Frucht spezifische
Aroma im Gärungsverlauf der Maische meist so stark zerstört oder verändert wird,
dass in der fertigvergorenen Maische, der sogenannten "Brennmaische", nur noch ein
geringer Anteil des ursprünglich in der unvergorenen Maische vorhandenen, spezifischen
Fruchtaromas verbleibt. Ferner wird der durch die Vergärung reduzierte Anteil der
ursprünglichen Aromabestandteile des Fruchtrohstoffes auch zusätzlich
teilweise im Verlauf der anschließenden Destillation (Rauhbrand und Feinbrand) zerstört.
Somit ist in der fertigen Spirituose eine deutliche Aromaschwächung festzustellen,
was die Qualität der Spirituose herabsetzt.
Des weiteren weisen heutzutage die in der Brennerei verarbeiteten
Früchte in zunehmendem Maße nur noch ein mäßig ausgeprägtes Aroma auf. Dieser Effekt
ist der Tatsache zuzurechnen, dass im Tafelobstbau der Trend eindeutig dahingeht,
möglichst große Früchte zu produzieren. Brennereitechnologisch sind derartige Maßnahmen
mit erheblichen Qualitätsverschlechterungen des Obstes verbunden, da dieses insbesondere
eine mangelhafte Aromaausbildung aufweist. Somit kommt zu der vorstehend angesprochenen,
brennereitechnisch bedingten Aromaschwächung noch eine rohstoffbedingter Faktor
hinzu.
Aus dem Stand der Technik sind zur Zeit verschiedene Verfahren bekannt,
mit Hilfe derer jene in einer fertigen Spirituose auftretende Aromaschwäche behandelt
werden kann, die auf einer unsauberen Maische- und Gärführung basiert. So werden
hierzu beispielsweise aromaschwache Destillate mit aromakräftigen Destillaten der
gleichen Rohstoffart verschnitten. Zwar mag ein solches Verfahren zur Behandlung
fehlerhafter Spirituosen den Effekt einer "Verbesserung" der Spirituose dahingehend
aufweisen, dass sie genießbar werden, die Gewinnung eines qualitativ hochwertigen
Produktes mit einer ausgeprägten Aromanote ist aber praktisch aussichtslos, da die
Aromaschädigung irreversibel ist.
Ferner ist bekannt, eine Qualitätsverbesserung hinsichtlich des Aromas
zu erzielen, indem beim Brennvorgang der Rauhbrand nacheinander in zwei Chargen
aufgefangen und dem alkoholärmeren Anteil der nächsten abzubrennenden Maische zugesetzt
wird.
Auch wird, wie es beispielsweise insbesondere bei der Kirschwasserproduktion
häufig anzutreffen ist, der Rauhbrand vor dem Feinbrandvorgang mit einigen Litern
vergorener Maische versetzt, um ein aromakräftigeres und somit qualitativ hochwertigeres
Destillat zu gewinnen.
Da jedoch, wie bereits zuvor erwähnt, schon während der Vergärung
der Fruchtmaischen wichtige Aromabestandteile des Maischenrohstoffes teilweise zerstört
werden, sind die aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren zum Verbessern der
Aromastärke und Qualität der Spirituose nur beschränkt einsetzbar. Dies macht sich
insbesondere dann negativ bemerkbar, wenn die für die Maische zu verarbeitenden
Rohstoffe bereits vor der Vergärung eine mangelhafte Aromaausbildung aufweisen.
Hier kann die gegorene Maische, mit welcher der Rauhbrand vor dem Feinbrennen verschnitten
wird, praktisch keinen Beitrag zu einer Aromaverbesserung des fertigen Destillates
liefern.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Problemstellung zugrunde,
dass die aus der Brennereitechnologie bekannten und vorstehend genannten Verfahren
zur Behandlung von Aromaschwächen nicht bei Fruchtrohstoffen, die bereits von Natur
her eine mangelhafte Aromaausbildung aufweisen, wirkungsvoll eingesetzt werden können.
Insbesondere ist es bisher nur äußerst bedingt möglich, die ursprünglichen und fruchtspezifischen
Aromakomponenten der Fruchtrohstoffe in das fertige Destillat zu überführen, da
diese üblicherweise bereits durch den Gärvorgang der Maische zerstört bzw. umgewandelt
wurden.
Auf der Grundlage der geschilderten Problemstellung liegt der vorliegenden
Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen einer Beeren- oder
Obstbrannt-Spirituose der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass jegliche
Art von Aromaschwächung in dem fertigen Destillat zuverlässig behoben und somit
die Qualität der fertigen Spirituose deutlich verbessert werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren zum Herstellen einer Beeren-
oder Obstbrannt-Spirituose der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass zwischen
dem Verfahrensschritt der Rauhbranddestillation und dem Verfahrensschritt der Feinbranddestillation
das Rauhbranddestillat mit einem ersten Zusatzstoff vermischt wird, um somit ein
Zwischenbranddestillat zu erzeugen, wobei der erste Zusatzstoff eine sich aus zumindest
einer Fruchtart zusammensetzende, unvergorene zweite Fruchtmaische und/oder ein
sich aus zumindest einer Fruchtart zusammensetzender, unvergorener Fruchtsaft ist
oder zumindest enthält.
Die erfindungsgemäße Lösung weist eine ganze Reihe wesentlicher Vorteile
gegenüber den aus der Brennereitechnologie bekannten und vorstehend erläuterten
Verfahren zum Behandeln von Aromaschwächen und zum Verbessern der Qualität einer
fertigen Spirituose auf. Insbesondere dadurch, dass der erste Zusatzstoff eine unvergorene
Fruchtmaische und/oder ein unvergorener Fruchtsaft ist, also ein Rohstoff ist, der
nicht dem aromaschädigenden Vergärungsprozess unterworfen wurde, ist es in vorteilhafter
Weise möglich, das Rauhbranddestillat mit einem solchen Zusatz zu verschneiden,
in welchem die natürlichen Aromakomponenten des Fruchtrohmaterials noch vollständig
vorliegen und nicht aufgrund des Gärvorgangs zerstört wurden. Es ist also möglich,
insbesondere jene Aromakomponenten in den Rauhbrand einzubringen, die bei den herkömmlichen
Verfahren üblicherweise nur noch teilweise vorhanden waren, da jene Komponenten
beim Gärprozess zerstört wurden. Bei der anschließenden Feinbranddestillation des
durch Verschnitt des Rauhbranddestillates mit dem unvergorenen ersten Zusatzstoff
erzeugten Zwischenbranddestillates können somit die Aromastoffe des ersten Zusatzstoffes
in den Feinbrand übergehen und somit das Feinbranddestillat hinsichtlich seiner
Aromagüte bzw. Aromaausprägung wesentlich verbessern bzw. beeinflussen. Dieses Verfahren
ist insbesondere also deshalb gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten
Verfahren zum Verbessern der Qualität eines Feinbranddestillates bevorzugt, da der
unvergorene Zusatzstoff im Vergleich zu einem bereits vergorenen Zusatzstoff einen
wesentlich höheren Anteil an ursprünglichen Aromakomponenten des Fruchtrohstoffes
aufweist.
Besonders vorteilhaft ist ferner, dass als erster Zusatzstoff zusätzlich
zu der zweiten Fruchtmaische oder alternativ hierzu ein unvergorener Fruchtsaft
vorgesehen sein kann, da ein Fruchtsaft im Vergleich zu einer Fruchtmaische häufig
ein noch ausgeprägteres fruchtspezifisches Aroma aufweist. So ist es beispielsweise
denkbar, als ersten Zusatzstoff einen Fruchtsaft zu verwenden, der kurzzeit-hocherhitzt
wurde, um in dem Fruchtsaft die Bildung von Sekundäraromastoffen, die von den fruchtspezifischen
Aromastoffen teilweise abweichen, nahezu vollständig zu unterdrücken. Im Vergleich
zu einer Fruchtmaische ist der Saft somit wesentlich reichhaltiger an natürlichen
Fruchtestern aber auch an phenolischen Stoffen, die bei der anschließenden Feinbranddestillation
in das Feinbranddestillat übergehen und somit deutlich die Aromanote des Destillates
unterstützen, was zu einer Spirituose verbesserter Qualität führt.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, dass die als erster Zusatzstoff dienende, unvergorene
zweite Fruchtmaische und/oder der als erster Zusatzstoff dienende, unvergorene Fruchtsaft
aus der gleichen Fruchtart wie die erste Fruchtmaische gewonnen werden. Dadurch
ist es möglich, die Qualität einer reinen Beeren- bzw. Obstbrannt-Spirituose deutlich
hinsichtlich ihres Aromas bzw. Bouquets zu verbessern. Unter dem Begriff der "reinen
Spirituose" ist hierbei ein Destillat zu verstehen, welches auf der Grundlage einer
sortenreinen Beeren- bzw. Obstart hergestellt wurde.
Selbstverständlich ist es aber auch möglich, dass die als erster Zusatzstoff
dienende, unvergorene zweite Fruchtmaische und/oder der als erste Zusatzstoff dienende,
unvergorene Fruchtsaft aus Früchten gewonnen werden, die im Vergleich zu den Früchten
der ersten Fruchtmaische hinsichtlich ihrer Komposition zumindest teilweise verschiedenen
sind. Damit ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Palette der verschiedenen
Beeren- oder Obstbrannt-Typen durch neue, von Geruch und Geschmack her interessante
Produkte zu erweitern. Des weiteren können mit dieser vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens nun auch solche Fruchtarten zum Herstellen einer
Spirituose verarbeitet werden, die bisher für die Herstellung einer Spirituose uninteressant
waren, weil das Aroma der Frucht von vornherein aromaschwach ist und die fruchtspezifischen
Aromakomponenten nicht in das fertige Destillat überführt werden konnten. Durch
eine geeignete Auswahl der als erster Zusatzstoff dienenden Fruchtmaische bzw. des
als erster Zusatzstoff dienenden Fruchtsaftes hinsichtlich ihrer Fruchtsorten ist
es nun möglich, die Qualität von fertigen Fruchtspirituosen und insbesondere den
Aromareichtum dieser zu verbessern.
Durch den Einsatz des ersten Zusatzstoffes zum Erzeugen eines Zwischenbranddestillates
ist es ferner möglich, jene Schwankungen, die von Sorte zu Sorte innerhalb der gleichen
Obstart aus quantitativer Hinsicht her auftreten, entsprechend zu kompensieren,
und zwar indem die als Zusatzstoff dienende Fruchtmaische bzw. der als Zusatzstoff
dienende Fruchtsaft entsprechend ausgewählt werden.
Denkbar wäre ferner, bereits während des Brennens Information hinsichtlich
der Güte des Rauhbranddestillates, insbesondere hinsichtlich der Konzentration der
fruchtspezifischen Aromakomponenten in dem Rauhbranddestillat, zu ermitteln, um
auf der Basis der ermittelten Information etwa die Menge und/oder die Zusammensetzung
des zugemischten ersten Zusatzstoffes entsprechend einzustellen.
Auch ist denkbar, Information hinsichtlich der Güte des Feinbranddestillates
während der Destillation des Zwischenbranddestillates kontinuierlich zu ermitteln,
um während der Feinbranddestillation des Zwischenbranddestillates einen zweiten
Zusatzstoff basierend auf der ermittelten Information hinsichtlich der Güte des
Feinbranddestillates dem Zwischenbranddestillat zuzumischen. Dabei ist es möglich,
die Ermittlung der Information hinsichtlich der Güte des Rauhbranddestillates bzw.
des Feinbranddestillates sowie das Zumischen des Zusatzstoffes auf der Basis der
ermittelten Informationen automatisiert ablaufen zu lassen.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens anhand der Figuren näher dargestellt.
Es zeigen:
1 ein Ablaufdiagramm einer ersten bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem der erste Zusatzstoff
identisch mit der als Brandrohstoff dienenden unvergorenen Fruchtmaische
ist;
2 ein Ablaufdiagramm einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem der erste Zusatzstoff verschieden von
der als Brandrohstoff dienenden unvergorenen Fruchtmaische ist;
3 ein Ablaufdiagramm der ersten Ausführungsform,
bei dem der erste Zusatzstoff in Abhängigkeit von der Information hinsichtlich der
Güte des Rauhbranddestillates zu dem Rauhbranddestillat zugemischt wird;
4 ein Ablaufdiagramm der ersten Ausführungsform,
bei dem während der Feinbranddestillation der zweite Zusatzstoff zu dem Rauhbranddestillat
in Abhängigkeit von der Information hinsichtlich der Güte des Feinbranddestillates
zugemischt wird.
1 zeigt ein Ablaufdiagramm einer ersten
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem der erste
Zusatzstoff 5 identisch mit der als Brandrohstoff dienenden, unvergorenen
Fruchtmaische 2a ist. Als Ausgangsrohstoff für die Herstellung der Beeren-
bzw. Obstbrannt-Spirituose dient eine Beeren- bzw. Obstkomposition 1a,
die entweder sortenreine Früchte oder Früchte verschiedener Sorten und Arten enthält.
Im Verfahrensschritt S1 wird der Fruchtrohstoff 1a auf eine
aus dem Stand der Technik bekannten Art und Weise zu einer Fruchtmaische
2a verarbeitet. In dieser Fruchtmaische 2a ist der Zellverband
der Früchte weitestgehend zerstört, weswegen unverzüglich enzymatische Vorgänge
einsetzen, mit der Folge, dass durch enzymatisch-hydrolytische Prozesse der in der
intakten Frucht vorhandene Fruchtester durch Hydrolasen in Säure und Alkohol gespalten
wird. Dieses führt dazu, dass die Primäraromastoffe der Frucht stark abnehmen oder
gar verschwinden.
Der Hauptteil der erzeugten Fruchtmaische 2a dient als Brandrohstoff,
aus dem nachfolgend durch Vergären eine Brennmaische 3 und durch erstes
Brennen ein Rauhbranddestillat 4 erzeugt werden. Die Vergärung der Fruchtmaische
2a zu der Brennmaische 3 wird in bevorzugter Weise durch Zusatz
von aus der Brennereitechnologie bekannter Reinzuchthefe eingeleitet.
Während der alkoholischen Vergärung der Fruchtmaische 2a
(Verfahrensschritt S2) werden die in der Fruchtmaische 2a vorhandenen Kohlenhydrate
(Zuckerarten) durch das Zusammenwirken spezifischer Wirkstoffe, die als Enzyme oder
Fermente bezeichnet werden, zu den Gärprodukten Alkohol, Kohlendioxid und Energie
umgewandelt.
Neben der alkoholischen Gärung findet parallel auch die Vergärung
von Fruchtsäuren, Aminosäuren und weitere gärungschemische Prozesse statt, infolgedessen
die noch in der unvergorenen Fruchtmaische 2a verbliebenen, fruchtspezifischen
Aromastoffe abgebaut bzw. vollkommen zerstört werden. Daraus resultiert, dass die
vergorene Maische 3, die sogenannte "Brennmaische", nur noch einen sehr
geringen Anteil von ursprünglich in der Ausgangsfrucht 1a bzw. in der Ausgangsmaische
2a vorhandenen Aromastoffen aufweist.
Die fertigvergorene Brennmaische 3 wird im nachfolgenden
Verfahrensschritt S3 destilliert bzw. gebrannt, um ein Rauhbranddestillat
4 zu erzeugen. Die Rauhbranddestillation hat die Aufgabe, die flüchtigen
Bestandteile der Brennmaische 3 von den nicht flüchtigen Bestandteilen
zu trennen. Durch das Erhitzen der Brennmaische 3 verdampfen die flüchtigen
Komponenten, die durch eine geeignete Destillationsapparatur als Rauhbranddestillat
4 aufgefangen werden, der einen Alkoholgehalt von etwa 20 bis 30 Vol.-%
aufweist.
Da im Verlauf der Gärung (Verfahrensschritt S2) und der Rauhbranddestillation
(Verfahrensschritt S3) das ursprüngliche Fruchtaroma der Fruchtmaische
2a bzw. der als Maischenrohstoff dienenden Frucht 1a zum größten
Teil zerstört werden, enthält das Rauhbranddestillat 4 nur noch sehr wenige
fruchtspezifische Aromakomponenten, was zur Folge hat, dass dieses Rauhbranddestillat
4 nicht mehr zur Herstellung einer Spirituose 9 mit einem ausgeprägten
Bouquet bzw. mit einer hinreichenden Menge von Aromabestandteilen der ursprünglichen
Frucht 1a geeignet ist.
Erfindungsgemäß ist von daher vorgesehen, dem Rauhbranddestillat
4 eine unvergorene Fruchtmaische 2a als ersten Zusatzstoff
5 zuzufügen (Verfahrensschritt S4). In dieser unvergorenen Fruchtmaische
2a sind noch verhältnismäßig viele fruchtspezifische Aromakomponenten vorhanden,
da hier noch nicht der schädliche Einfluss der Vergärung stattgefunden hat. Es ist
bekannt, dass während der Gärung der Maische 2a vor allem durch den Stoffwechsel
der Hefe bedingt, neue Aromakomponenten gebildet und ursprüngliche Fruchtaromakomponenten
zerstört werden. Durch das erfindungsgemäße Zumischen einer unvergorenen Fruchtmaische
2a als erster Zusatzstoff 5 zu dem Rauhbranddestillat
4 wird ein Zwischenbranddestillat 7 erzeugt (Verfahrensschritt
S4). Dieses Zwischenbranddestillat 7 weist im Vergleich zum Rauhbranddestillat
4 einen reduzierten Alkoholgehalt auf, jedoch ist die Konzentration der
fruchtspezifischen Aromakomponenten deutlich höher.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß der ersten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die als erster Zusatzstoff 5 dienende
Fruchtmaische 2a identisch mit der als Brandrohstoff dienenden Fruchtmaische
2a ist. Wenn die Rohstoffe 1a (Beeren oder Obst) sortenrein sind,
ist es mit der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens möglich,
eine sortenreine Beeren- oder Obstbrannt-Spirituose 9 mit einem deutlich
gesteigerten Anteil von natürlichen Aromakomponenten und somit eine qualitativ hochwertigere
Spirituose 9 zu erzeugen.
Das Rauhbranddestillat 4 wird nach dem Zumischen des ersten
Zusatzstoffes 5 einer Feinbranddestillation unterworfen, infolgedessen
der Alkoholgehalt erhöht und durch die fraktionierte Destillation leicht flüchtige
aromanegative Komponenten sowie schwer flüchtige Komponenten von dem eigentlichen
erwünschten Destillat, dem sogenannten Feinbranddestillat 8, getrennt werden.
Die Feinbranddestillation (Verfahrensschritt S5) erfolgt nach einem der aus dem
Stand der Technik bekannten Verfahren.
Das Feinbranddestillat 8, das aufgrund der angereicherten
Aromakomponenten im Zwischenbranddestillat 7 einen erhöhten Anteil natürlicher
fruchtspezifischen Aromakomponenten aufweist, wird nachfolgend (Verfahrensschritt
S6) zu der fertigen Spirituose 9 verarbeitet. Dieser Verfahrensschritt
ist aus dem Stand der Technik bekannt und kann die Lagerung des Feinbranddestillates
8, die Herabsetzung der Alkoholkonzentration durch Verschnitt und/oder
die Filtration des Feinbranddestillates 8 aufweisen.
2 zeigt eine Abwandlung der ersten bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem der im Verfahrensschritt
S4 zugemischte erste Zusatzstoff 5 verschieden von der als Brandrohstoff
dienenden Fruchtmaische 2a ist. Hierbei ist denkbar, beispielsweise als
ersten Zusatzstoff 5 eine unvergorene Fruchtmaische 2b zu verwenden,
die aus einer Beeren- bzw. Obstkomposition 1b gewonnen wird, welche verschieden
von der im Verfahrensschritt S1 zu der als Brandrohstoff dienenden Brennmaische
2a verarbeiteten Beeren- bzw. Obstkomposition 1a ist. Dadurch
ist es möglich, Spirituosen 9 zu erzeugen, die ein gemischtes Bouquet aufweisen,
so dass die Vielfalt der Spirituosen 9 deutlich erweitert werden kann.
Selbstverständlich ist es bei der ersten sowie der zweiten Ausführungsform
auch denkbar, als Zusatzstoff 5 anstelle einer Fruchtmaische auch einen
Fruchtsaft einzusetzen. Dies hat den Vorteil, dass im Fruchtsaft beispielsweise
durch enzymatische Behandlung oder durch Kurzzeit-Hocherhitzung das Auftreten von
Aromaveränderungen vorgebeugt werden kann, so dass in dem Zusatzstoff
5 letztendlich eine erhöhte Konzentration von ursprünglichen fruchtspezifischen
Aromastoffen vorhanden ist. Dieses führt zu einer deutlichen Aromabetonung der fertigen
Spirituose 9. Selbstverständlich sind hier aber auch andere Ausführungsformen
denkbar.
3 zeigt ein Ablaufdiagramm der ersten
Ausführungsform, bei dem der erste Zusatzstoff 5 zu dem Rauhbranddestillat
4 in Abhängigkeit von Information hinsichtlich der Güte des Rauhbranddestillates
4 zugemischt wird. Hierbei ist vorgesehen, nach dem Erzeugen des Rauhbranddestillates
4 im Verfahrensschritt S3 anhand einer Rauhbrandprobe 4a die Güte,
insbesondere die Konzentration und Zusammenstellung der Aromakomponenten, zu ermitteln.
Anhand der ermittelten Güte wird im Verfahrensschritt S7 das Zuführen des ersten
Zusatzstoffes 5 zu dem Rauhbranddestillat 4 zum Erzeugen des Zwischenbranddestillates
7 eingestellt bzw. gesteuert. Dadurch ist es möglich, eine Aromaverbesserung
der fertigen Spirituose 9 automatisiert durchzuführen. Selbstverständlich
ist aber auch der Verfahrensschritt der Güteermittlung des Rauhbranddestillates
4 bei der zweiten Ausführungsform gemäß der 2
einsetzbar.
4 zeigt ein Ablaufdiagramm der ersten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem während der Feinbranddestillation
(Verfahrensschritt S5) ein zweiter Zusatzstoff 6 zu dem Rauhbranddestillat
4 in Abhängigkeit der Güte des Feinbranddestillates 8 zugemischt
wird.
Bei der in 4 gezeigten Ausführungsform
wird erfindungsgemäß während der Feinbranddestillation anhand einer Probe
8a des Feinbranddestillates 8 kontinuierlich die Güte, insbesondere
die Aromakonzentration von spezifischen Aromakomponenten, ermittelt. Anhand der
ermittelten Güte wird bei Bedarf dem Rauhbranddestillat 4 der zweite Zusatzstoff
6 zugegeben (Verfahrensschritt S8), wobei die Menge der Zugabe in Abhängigkeit
von der Güte der Feinbrandprobe 8a eingestellt wird. Das Zwischenbranddestillat
7 weist somit angereicherte fruchtspezifische Aromakomponenten auf, die
während des Feinbranddestillierens in das Feinbranddestillat 8 übergehen.
Damit ist es möglich, die Qualität von Beeren- und Obstbrannt-Spirituosen
9 deutlich zu verbessern.