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Dokumentenidentifikation DE102004022193A1 24.11.2005
Titel Hängewiege
Anmelder Stern, Elena, 90431 Nürnberg, DE
Erfinder Stern, Elena, 90431 Nürnberg, DE
DE-Anmeldedatum 05.05.2004
DE-Aktenzeichen 102004022193
Offenlegungstag 24.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.11.2005
IPC-Hauptklasse A47D 9/00
IPC-Nebenklasse A47D 7/04   A47D 13/02   
Zusammenfassung Die Hängewiege stellt einen rechteckigen auseinandernehmbaren Rohr-Rahmen vor, an den ein Überzug befestigt wird bzw. umwickelt ist. Die Hängewiege wird an den Gurten angebracht und an die Decke an der Ringschraube gehängt. Die Hängewiege wird mit dem Hauptgurt durch die Zugfeder (zur vertikalen Schwingung) verbunden.
Die Hängewiege dient dazu, daß man den Säugling durch die große Schwingungsweite einwiegen kann. Der Säugling hat sein Vergnügen an dem Wiegen, weint nicht und schläft schnell ein. Die Schwingung kann sowohl waagerecht als auch senkrecht sein (durch die Zugfeder). Das ermöglicht der Mutter, weniger nachts wegen des Schreiens des Säuglings aufzuwachen und tagsüber sich mit den Haushaltssachen zu beschäftigen.

Beschreibung[de]

Die Hängewiege stellt einen rechteckigen auseinandernehmbaren Rohr-Rahmen vor, an den einen Überzug befestigt wird, bzw. der Stoffüberzug die Rohren am Rahmen umwickelt. Die Hängewiege wird an den Gurten angebracht und an die Decke an der Ringschraube gehängt. Die Hängewiege wird mit dem Hauptgurt durch die Zugfeder (zur vertikalen Schwingung) verbunden.

Die Hängewiege dient dazu, daß man den Säugling durch die großen Schwingungsweite einwiegen kann. Der Säugling hat sein Vergnügen an dem Wiegen, weint nicht und schnell einschläft. Wenn das Baby nachts fängt an zu weinen, dann kann die Mutter nur einmal die Wiege schieben und der Säugling hört auf zu weinen. Die Schwingung kann sowohl waagerecht als auch senkrecht sein (durch die Zugfeder).

Aufgabe der Erfindung ist es nun ein einfach aufgebautes und bequemes Gerät zu schaffen, das den Eltern erlaubt, den Säugling einzuwiegen, und dadurch ermöglicht ihnen nachts zu schlafen und wegen des Schreien des Baby weniger zu aufwachen und tagsüber sich mit den Haushaltssachen zu beschäftigen.

Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des Gegenstandes nach dem Anspruch 1 und 2 gelöst.

Ein Ausführungsbeispiel wird anhand der Figuren beschrieben. Es zeigen:

1. 1

2. 2

3. 3

Hängewiege besteht aus:

  • 1. einem wannenförmigen Stoffüberzug, in die ein Säugling gelegt wird, (2) und einen ausnehmbaren Boden (3 (1)), der die Größe 620 mm × 340 mm aufweist. Die Größen des Stoffüberzugs sind: 500 mm × 820 mm × 300 mm. Der Oberteil des Stoffüberzugs wird umgeschlagen und damit wird durch die an der Seiten angenähten Klettverschlüssen mit dem Rahmen befestigt. Der Überzug enthält insgesamt acht Klettverschlüssen (zwei Stück für jede Seite) (1 (1)).
  • 2. einem auseinandernehmbaren rechteckigen Rohr-Rahmen. Die Größen sind: 500 mm × 820 mm. Die Durchmesser der Rohren ist 25 mm. Die Rohren sind mit einander durch die Kunststoffecken verbunden (2 (1)).
  • 3. zwei durchgekreuzten Gurten, die an der Mitte jeder Seite des Rahmens befestigt werden (1 (3)), und halten die Wiege im Gleichgewicht. Die durchgekreuzten Gurten sind mit dem Hauptgurt (1 (8)) verbunden, der an die Ringschraube auf der Decke ( 1 (7)) befestigt wird. Die Gurten lassen sich in jeder Höhe einstellen und fixieren.
  • 4. einem Ring (aus Metall oder Kunstoff), durch den die durchgekreuzten Gurten gehen (1 (5), 3 (5)).
  • 5. einem Karabinenhaken oder einen Halter, der einen Ring mit der Zugfeder verbindet, und lässt die Wiege um die Achse nicht sich drehen (1 (4), 3 (3)).
  • 6. einer Zugfeder, die für das Gewicht von 2 bis 8 kg gedacht ist, für die senkrechte Schwingungsweite (1 (6), 3 (r)).
  • 7. einer Ringschraube, die in die Decke eingeschraubt wird, und an der die Wiege durch den Hauptgurt befestigt wird (1 (7), 3 (2)).


Anspruch[de]
  1. Die gesamte Form der Hängewiege (1), bestehend aus: einem Überzug, einem Rahmen und einem Befestigungswerk;
  2. Die Hängewiege nach Anspruch 1 mit der Befestigungsweise an die Decke durch die Zugfeder (1 (6)), Gurten (1 (3)), Ring (1 (5)), Karabinenhaken (1 (4) ) und Ringschraube (1 (7));
  3. Die Befestigung nach Anspruch 2, die besteht aus: Gurten, Metallring (3 (5)), Karabinenhaken (3 (3)), Zugfeder (3 (4)) und Ringschraube (3 (2)).
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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