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Dokumentenidentifikation DE102004033744A1 24.11.2005
Titel Mobile Anlage zur Kraftfutterherstellung aus Körnerfrüchten
Anmelder Gail, Franz, 86551 Aichach, DE
Erfinder Gail, Franz, 86551 Aichach, DE
DE-Anmeldedatum 13.07.2004
DE-Aktenzeichen 102004033744
Offenlegungstag 24.11.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 24.11.2005
IPC-Hauptklasse A23N 17/00
IPC-Nebenklasse B02C 4/08   B02C 4/28   
Zusammenfassung Zur Herstellung von Viehfutter wird eine mobile Kraftfutteraufbereitungsanlage vorgeschlagen, welche im wesentlichen aus den Maschinenkomponenten
- einem Horizontalmischbehälter (4), welcher über einer Wiegeeinrichtung (2) auf einem zweckmäßig einachsigen Fahrzeug aufgesetzt ist
- einem über dem Horizontalmischer angeordneten Einfülltrichter (7) mit einer Förderdosierschnecke (9) oder einem auf dem Geräteunterbau (3) angeordneten Saugdruckluftgebläse (30)
- einer Zerkleinerungseinrichtung (11) für das Mahlgut und
- einer seitlich in der Fahrzeuglängsrichtung nach vorne (19) und hinten (23) schwenkbaren Längshöhenförderschnecke (20) besteht.
Durch die erfindungsgemäße Kompaktanordnung der Maschinenkomponenten zueinander können ohne Überschreitung der Fahrzeug- bzw. zweckmäßigen Einfüllhöhe des Einfülltrichters (7) Materialfördervorgänge im freien Fall erfolgen und durch die Nutzung der Förderschnecken (9, 15 und 20) für verschiedene Aufgaben ist eine kostengünstige, individuell für den einzelnen Viehhalter verwendbare Kraftfutteraufbereitungsanlage geschaffen.

Beschreibung[de]

Kraftfutter für die Viehhaltung, im besonderen für Rindvieh oder Schweine ist ein energiereiches Futter, welches weitgehendst aus Körnerfrüchten besteht.

Mit der vorliegenden Erfindung ist bei einer mobilen Anlage zum Zerkleinern der Körner und zum Vermischen mit anderen Futterkomponenten durch den Aufbau und das Zusammenwirken der einzelnen, wesentlichen Maschinenbaukomponenten, wie Befülleinrichtung, Körneraufbereitung, Zuführungseinrichtung für die Zusatzkomponenten, Mischanlage und einer Förder- und Entleerungseinrichtung für das zubereitete Futter eine vereinfachte, mobile Kraftfutterherstellungs-Anlage mit kleinem Bauraum und verhältnismäßig geringen Investitionskosten geschaffen, welche im besonderen vorteilhaft für eine begrenzte Gemeinschaft von Viehhaltungsbetrieben individuell einsetzbar ist.

Mobile, sog. Mahl- und Mischanlagen sind bereits als Kraftwagenaufbau (LKW) oder als ein von einem Schlepper gezogenes Fahrzeug für einen Schlepperzapfwellenanschluss bekannt.

Nachteilig bei den bekannten Anlagen sind die durch eine aufwändige Technik verursachten hohen Investitionskosten, welche wiederum hohe Betriebskosten verursachen. Diese Anlagen werden in der Regel von einem Lohnunternehmen zum Einsatz gebracht, wodurch dem Viehhaltungsbetrieb weitere Kosten für die Bedienungsarbeitskraft entstehen.

In einer vom Anmelder eingereichten noch nicht veröffentlichten Patentanmeldung Az. 10 2004 021 099.3, deren innere Priorität in Anspruch genommen wird, sind die aufgezeigten Nachteile durch die in dieser Anmeldung vorgeschlagenen, technischen Merkmale weitgehendst beseitigt.

Diese Kraftfutterherstellungsanlage umfasst auf einem zweckmäßig, einachsigen Anhänger, einen in der Fahrzeugslängsrichtung über einer Wiegeeinrichtung angeordneten Horizontalmischbehälter mit zwei nebeneinander verlaufenden Mischschnecken und auf diesem aufgesetzt einen Einfüllbehälter für das Mahlgut. Der Einfüllbehälter ist in seinen Maßen so ausgelegt, dass er mit einer Laderschaufel befällt werden kann und hat einen Gefälleboden als Zulauf für eine Entleerungsschnecke.

Die Auslauföffnung dieser Entleerungsschnecke befindet sich über der Zerkleinerungseinrichtung für das Mahlgut, welche sich hinter dem Mischbehälter befindet, wobei das bei der Schneckendrehung geförderte Mahlgut über einen Fallschacht in einer von der Schneckendrehzahl dosierten Menge der Zerkleinerungseinrichtung zugeführt wird.

Bei der Zerkleinerungseinrichtung kann es sich um eine herkömmliche Körnerquetsche handeln, wie sie beispielsweise in der DE 198 29 450 A1 beschrieben ist. Auch die Hammermühle kann herkömmlich aufgebaut sein, insbesondere in Form einer Radialschrotmühle.

Die Körnerquetsche und die Hammermühle können als voneinander gesonderte Baueinheiten ausgebildet sein. Bevorzugt sind jedoch die Körnerquetsche und die Hammermühle zu einem gemeinsamen Maschinensatz vereinigt.

Ebenfalls hinter dem Mischbehälter ist höhenversetzt unter der Zerkleinerungseinrichtung quer zur Fahrzeuglängsrichtung ein Fördertrog mit einem Schrägboden als Zulauf für eine Querförderschnecke angebracht.

Von diesem Fördertrog wird das zerkleinerte Mahlgut aufgenommen. Über einen zu öffnenden Deckel können Zusatzkomponenten eingefüllt werden. Ebenso mündet die Horizontalmischerentleerung in diesem Fördertrog.

Die im Fördertrog befindliche Querförderschnecke endet in einer seitlich vom Mischbehälter in eine zu einem um 90 ° Winkel zur Querförderschnecke verlaufende Höhenförderschnecke, welche in der Fahrzeuglängsrichtung nach vorne und hinten geschwenkt werden kann. Mit dieser Höhenförderschnecke kann je nach Schwenkstellung des Schneckenauslaufes bei einer Schwenkung derselben nach vorne in den Bereich der Mischereinfüllöffnung das gemahlene Gut der Zerkleinerungseinrichtung oder manuell eingefüllte Zusatzkomponenten in den Horizontalmischer gefördert werden.

Oder es kann bei deren Schwenkung nach hinten der Inhalt des gemahlenen und gemischten Kraftfutters im Mischbehälter nach einer Zuführung über die Querförderschnecke in ein Vorratssilo oder dergleichen der Mischbehälterinhalt entleert werden.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine weitere, vorteilhafte Ausführung der mit der Anmeldung mit dem Az. 10 2004 021 099.3 vorgeschlagenen Ausführung.

Die Erfindungsaufgabe wird dadurch gelöst, dass auf dem Tragrahmen vorteilhaft vor der dem Zugfahrzeug zugewandten Frontseite des Mischbehälters ein Saugdruckgebläse, welches über die Schlepperzapfwelle antreibbar ist, angeordnet ist. Ein sogenanntes Saugdruckgebläse ist in der Getreideförderung Stand der Technik und bedarf keiner näheren Erläuterung. Über einen Saugschlauchanschluss wird das Mahlgut angesaugt und über eine Druckleitung zu einem Zyklon zur Druckluftableitung dem Zerkleinerungsmaschinensatz zugeführt. Das zerkleinerte Mahlgut wird, wie in der DE Anmeldung 10 2004 021 099.3 bereits aufgezeigt, über die Querförderschnecke 15, die Höhenförderschnecke in den Mischbehälter gefördert und nach dem Mischvorgang mittels der Mischschnecken in einen Quertrog über Förderschnecken entleert.

Bei dieser erfindungsgemäß vorgeschlagenen Ausführung entfällt durch die vorteilhafte, flexible Saugaufnahme des Mahlgutes eine Schaufelbefüllung mit einem Ladefahrzeug. Gleichzeitig verringert sich durch Wegfall des Einlauftrichters die Bauhöhe des Fahrzeuges bei gleich bleibendem Fassungsvermögen und es erübrigt sich der Aufwand für einen Einfüllbehälter mit einer Entleerungseinrichtung für diesen.

Durch die technischen Merkmale des aufgezeigten Maschinenaufbaus, durch die konzentrierte Bauweise und die Verwendung einzelner Maschinenelemente für eine Mehrfachfunktion ist insbesondere bei der gemeinschaftlichen Nutzung der Anlage eine betriebseigene Kraftfutterherstellung mit relativ geringen Investitionskosten geschaffen.

Im folgenden sind die technischen Merkmale der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.

Hierbei zeigt:

1: in einer schematischen Darstellung eine Seitenansicht der mobilen Anlage 2: eine Draufsicht der 1

3: eine Hintenansicht der 1

4: eine Seitenansicht einer Anlage mit einer Saugdruckgebläse-Ausführung 5: eine Draufsicht auf die 4

6: eine Hintenansicht der 4 Auf einem zweckmäßig einachsigen Fahrzeug 1, ist ein von Wiegeelementen 2 getragenen Unterbau 3, für die wesentlichen Maschinenkomponenten der Anlage angeordnet. Dieses sind, wie in der 1 gezeigt, ein Einfüllbehälter 7 für das zu verarbeitende Material mit einer Förderdosierschnecke 9, ein Zerkleinerungsmaschinensatz 11, ein Mischbehälter 4 und eine Kombination einer Querförderschnecke 15 mit einer Längshöhenförderschnecke 20.

Im Mischbehälter 4 ist ein nicht näher beschriebenes Horizontalmischwerk, mit welchem auch eine Behälterentleerungsförderung möglich ist, eingebaut, wie in den 1 und 2 mit Strichpunktkreisen 5 angedeutet, sind zwei Mischerschnecken nebeneinander angeordnet. Mit den zwei nebeneinander angeordneten Mischerschnecken 5, 6 wird bei der Nutzung der zur Verfügung stehenden Fahrzeugbreite das erforderliche Behältervolumen bei einer geringen Bauhöhe des Mischbehälters 4 und als Nebeneffekt eine hohe Mischqualität erreicht.

Über dem Mischbehälter 4 befindet sich ein Einfüllbehälter 7 für die Futterherstellungskomponenten, welche z. B. verschiedene Getreidearten, Bohnen, Mais, Zuckerschnitzel und andere Futtermittel sein können, welche im folgenden kurz als Mahlgut bezeichnet werden.

Der Einfüllbehälter 7 hat einen relativ großen Flächenbedarf, weil er wenigstens den Inhalt einer Laderschaufel aufnehmen soll und in der Längsrichtung die Breite einer Laderschaufel überdecken muss.

Durch die Verwendung des Horizontalmischers 4 mit zwei Mischerschnecken 5, 6 nebeneinander, welcher dadurch eine geringe Bauhöhe beansprucht, ist die Platzierung des Einfüllbehälters 7 über dem Mischbehälter 4 ohne Überschreitung einer zweckmäßigen Einfüllhöhe ohne einen zusätzlichen Flächenbedarf ermöglicht.

Der Einfülltrichter 7 hat einen Gefälleboden 8 als Zulauffläche für eine Förder- bzw. Dosierschnecke 9, welche das eingefüllte Material Drehzahl abhängig dosiert über einen Fallschacht 10 einer hinter dem Mischbehälter 4 befindlichen Zerkleinerungseinrichtung 11 zuführt oder bei entgegen gesetzter Drehrichtung über eine Verbindungsöffnung 12 im freien Fall Futterkomponenten, welche nicht zerkleinert werden sollen, in den Mischbehälter 4 fördert.

Die auch als Maschinensatz 11 bezeichnete Zerkleinerungseinrichtung 11 kann je nach Kundenwunsch aus einem Walzenquetschwerk mit einem Walzensatz oder aus einem Zweifachwalzenwerk, wobei das oben befindliche Walzwerk als Vorquetschwerk arbeitet, bestehen oder wie in der DE 102 11 32 03 beschrieben ist, kombiniert mit einer Mühle ausgeführt sein.

Höhenversetzt unter dem Maschinensatz 11 ist quer zur Fahrzeuglängsrichtung ein Fördertrog 13 mit einem Schrägboden 14 als Zulauffläche für eine Querförderschnecke 15 angebracht.

In den Fördertrog 13 fällt über einen Trichter 17 das zerkleinerte Gut vom Maschinensatz 11 und die Auslauföffnungen 16 des Mischbehälters 4 münden in den Fördertrog 13.

Ebenso können über einen zu öffnenden Deckel 18 des Fördertroges 13 Futterzusätze manuell in einer geringen Einfüllhöhe zugesetzt werden. Die am Schrägboden 14 des Fördertroges 13 unten befindliche Querförderschnecke 15 endet seitlich vom Mischbehälter 4 in einem 90 ° Winkel – Übergangsstück 19 in eine Längshöhenförderschnecke 20 ,welche in der Fahrzeuglängsrichtung nach vorne und hinten geschwenkt werden kann, wobei bei einem Schwenk nach vorne der Schneckenauslauf 21 auch mit der Mischereinfüllöffnung 22 verbunden wird, wodurch eine Förderung des vom Maschinensatzes 11 zerkleinerten Gutes nach einer Zuführung über die Querförderschnecke 15 in die Längshöhenförderschnecke 20 in den Mischbehälter 4 möglich ist.

Bei einem Schwenk der Schnecke 20 nach hinten 23 kann nach einem Öffnen der Mischerauslassöffnungen 16 über die Querförderschnecke 15 das im Mischbehälter 4 zubereitete Kraftfutter über die Schnecke 20 und einer Schneckenauslassöffnung 24 in ein Vorratssilo 25 oder dergleichen gefördert werden.

In den 4, 5 und 6 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Das Mahlgut wird dabei mit einem Saugdruckgebläse 30 herkömmlicher Bauart über einen Sauganschluss 31 angesaugt und über eine Druckleitung 32 zu einem Zyklon 33 zum Zerkleinerungsmaschinensatz 11 geleitet, wo es, wie bei er vorausgehenden Ausführung schon aufgezeigt ist, über die Querschnecke 15, die Höhenförderschnecke 20 in den Mischbehälter 4 gefördert wird.

Der Gesamtantrieb der Anlage (in den Zeichnungen nicht näher dargestellt) erfolgt über die Zapfwelle eines Zugschleppers oder einen Aufbaumotor oder über einen Elektrosteckdosenanschluss. Die einzelnen Maschinenkomponenten werden in bekannter Technik elektrisch oder hydraulisch angetrieben.

Die vorstehende Kraftfutterausbereitungsanlage wurde anhand einer Anlage auf einem gezogenen Anhänger erläutert. Es versteht sich ,dass diese auch als Aufbau auf einem selbstfahrenden Fahrzeug oder als stationäre Anlage verwendbar ist.


Anspruch[de]
  1. Mobile Anlage zur Kraftfutterherstellung aus Körnerfrüchten, umfassend

    – ein von einem Schlepper gezogenes Fahrwerk (1)

    – mit einem Walzenquetschwerk

    – und/oder einer Mühle mit einer oder mehreren Förderschnecken

    – mit einem Vertikalmischwerk mit einem elektrischen Wiegesystem für die verarbeitete Futtermenge und

    – mit Zapfwellenanschluss oder Aufbaumotor, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer derartigen mobilen Anlage über einem Horizontalmischer (4) mit zwei nebeneinander verlaufenden Horizontalmischschnecken (5, 6) ein Einfüllbehälter (7) für das zu verarbeitende Material mit einem Gefälleboden (8) als Zulauffläche für eine Förder bzw. Dosierschnecke (9) angebracht ist, welche das eingefüllte zu verarbeitende Material dosiert, über einen Fallschacht (10) einem Zerkleinerungsmaschinensatz (11) zuführt oder das zu verarbeitende Material wird mit einem Saugdruckgebläse (30) angesaugt und über eine Druckleitung (32) zum Zerkleinerungsmaschinensatz (11) gefördert und mit der Kombination einer Querförderschnecke (14) und einer in der Fahrzeuglängsrichtung schwenkbaren Längshöhenförderschnecke (20) je nach Schwenklage nach vorne (19) zur Mischerbeschickung mit dem zerkleinerten Material und nach hinten (23) zum Wegtransportieren des zubereiteten Futters bei der Mischerentleerung verwendbar ist.
  2. Mobile Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Änderung der Drehrichtung der Förder bzw. Dosierschnecke (9) das im Einfülltrichter befindliche Material in einer Drehrichtung dosiert über einen Fallschacht (10) dem Zerkleinerungsmaschinensatz (11) zugeführt oder in der Gegendrehrichtung über eine Verbindungsöffnung (12) in den Mischbehälter (4) gefördert wird.
  3. Mobile Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass hinter dem Mischbehälter (4) und höhenversetzt unter dem Zerkleinerungsmaschinensatz (11) eine quer zur Fahrzeugfahrtrichtung verlaufende Querförderschnecke (15) angeordnet ist.
  4. Mobile Anlage nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Zulauftrog über der Querförderschnecke (15) der Auslauf (17) des Zerkleinerungsmaschinensatzes (11) und Auslassöffnungen (16) des Mischbehälters münden.
  5. Mobile Anlage nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass über einen zu öffnenden Deckel (18) Futterzusätze manuell in einer geringen Einfüllhöhe zugesetzt werden können.
  6. Mobile Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querförderschnecke (15) über ein Winkel – Übergangsstück (19) mit der Längshöhenförderschnecke (20) verbunden ist.
  7. Mobile Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugdruckgebläse (30) auf dem von den Wiegeelementen getragenen Unterbau angeordnet ist.
  8. Mobile Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass über dem Zerkleinerungsmaschinensatz (11) ein Zyklon (33) zur Druckluftabscheidung angeordnet ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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