Kraftfutter für die Viehhaltung, im besonderen für Rindvieh oder Schweine
ist ein energiereiches Futter, welches weitgehendst aus Körnerfrüchten besteht.
Mit der vorliegenden Erfindung ist bei einer mobilen Anlage zum Zerkleinern
der Körner und zum Vermischen mit anderen Futterkomponenten durch den Aufbau und
das Zusammenwirken der einzelnen, wesentlichen Maschinenbaukomponenten, wie Befülleinrichtung,
Körneraufbereitung, Zuführungseinrichtung für die Zusatzkomponenten, Mischanlage
und einer Förder- und Entleerungseinrichtung für das zubereitete Futter eine vereinfachte,
mobile Kraftfutterherstellungs-Anlage mit kleinem Bauraum und verhältnismäßig geringen
Investitionskosten geschaffen, welche im besonderen vorteilhaft für eine begrenzte
Gemeinschaft von Viehhaltungsbetrieben individuell einsetzbar ist.
Mobile, sog. Mahl- und Mischanlagen sind bereits als Kraftwagenaufbau
(LKW) oder als ein von einem Schlepper gezogenes Fahrzeug für einen Schlepperzapfwellenanschluss
bekannt.
Nachteilig bei den bekannten Anlagen sind die durch eine aufwändige
Technik verursachten hohen Investitionskosten, welche wiederum hohe Betriebskosten
verursachen. Diese Anlagen werden in der Regel von einem Lohnunternehmen zum Einsatz
gebracht, wodurch dem Viehhaltungsbetrieb weitere Kosten für die Bedienungsarbeitskraft
entstehen.
In einer vom Anmelder eingereichten noch nicht veröffentlichten Patentanmeldung
Az. 10 2004 021 099.3, deren innere Priorität in Anspruch genommen wird, sind die
aufgezeigten Nachteile durch die in dieser Anmeldung vorgeschlagenen, technischen
Merkmale weitgehendst beseitigt.
Diese Kraftfutterherstellungsanlage umfasst auf einem zweckmäßig,
einachsigen Anhänger, einen in der Fahrzeugslängsrichtung über einer Wiegeeinrichtung
angeordneten Horizontalmischbehälter mit zwei nebeneinander verlaufenden Mischschnecken
und auf diesem aufgesetzt einen Einfüllbehälter für das Mahlgut. Der Einfüllbehälter
ist in seinen Maßen so ausgelegt, dass er mit einer Laderschaufel befällt werden
kann und hat einen Gefälleboden als Zulauf für eine Entleerungsschnecke.
Die Auslauföffnung dieser Entleerungsschnecke befindet sich über der
Zerkleinerungseinrichtung für das Mahlgut, welche sich hinter dem Mischbehälter
befindet, wobei das bei der Schneckendrehung geförderte Mahlgut über einen Fallschacht
in einer von der Schneckendrehzahl dosierten Menge der Zerkleinerungseinrichtung
zugeführt wird.
Bei der Zerkleinerungseinrichtung kann es sich um eine herkömmliche
Körnerquetsche handeln, wie sie beispielsweise in der DE
198 29 450 A1 beschrieben ist. Auch die Hammermühle kann herkömmlich aufgebaut
sein, insbesondere in Form einer Radialschrotmühle.
Die Körnerquetsche und die Hammermühle können als voneinander gesonderte
Baueinheiten ausgebildet sein. Bevorzugt sind jedoch die Körnerquetsche und die
Hammermühle zu einem gemeinsamen Maschinensatz vereinigt.
Ebenfalls hinter dem Mischbehälter ist höhenversetzt unter der Zerkleinerungseinrichtung
quer zur Fahrzeuglängsrichtung ein Fördertrog mit einem Schrägboden als Zulauf für
eine Querförderschnecke angebracht.
Von diesem Fördertrog wird das zerkleinerte Mahlgut aufgenommen. Über
einen zu öffnenden Deckel können Zusatzkomponenten eingefüllt werden. Ebenso mündet
die Horizontalmischerentleerung in diesem Fördertrog.
Die im Fördertrog befindliche Querförderschnecke endet in einer seitlich
vom Mischbehälter in eine zu einem um 90 ° Winkel zur Querförderschnecke verlaufende
Höhenförderschnecke, welche in der Fahrzeuglängsrichtung nach vorne und hinten geschwenkt
werden kann. Mit dieser Höhenförderschnecke kann je nach Schwenkstellung des Schneckenauslaufes
bei einer Schwenkung derselben nach vorne in den Bereich der Mischereinfüllöffnung
das gemahlene Gut der Zerkleinerungseinrichtung oder manuell eingefüllte Zusatzkomponenten
in den Horizontalmischer gefördert werden.
Oder es kann bei deren Schwenkung nach hinten der Inhalt des gemahlenen
und gemischten Kraftfutters im Mischbehälter nach einer Zuführung über die Querförderschnecke
in ein Vorratssilo oder dergleichen der Mischbehälterinhalt entleert werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine weitere, vorteilhafte
Ausführung der mit der Anmeldung mit dem Az. 10 2004 021 099.3 vorgeschlagenen Ausführung.
Die Erfindungsaufgabe wird dadurch gelöst, dass auf dem Tragrahmen
vorteilhaft vor der dem Zugfahrzeug zugewandten Frontseite des Mischbehälters ein
Saugdruckgebläse, welches über die Schlepperzapfwelle antreibbar ist, angeordnet
ist. Ein sogenanntes Saugdruckgebläse ist in der Getreideförderung
Stand der Technik und bedarf keiner näheren Erläuterung. Über einen Saugschlauchanschluss
wird das Mahlgut angesaugt und über eine Druckleitung zu einem Zyklon zur Druckluftableitung
dem Zerkleinerungsmaschinensatz zugeführt. Das zerkleinerte Mahlgut wird, wie in
der DE Anmeldung 10 2004 021 099.3 bereits aufgezeigt, über die Querförderschnecke
15, die Höhenförderschnecke in den Mischbehälter gefördert und nach dem
Mischvorgang mittels der Mischschnecken in einen Quertrog über Förderschnecken entleert.
Bei dieser erfindungsgemäß vorgeschlagenen Ausführung entfällt durch
die vorteilhafte, flexible Saugaufnahme des Mahlgutes eine Schaufelbefüllung mit
einem Ladefahrzeug. Gleichzeitig verringert sich durch Wegfall des Einlauftrichters
die Bauhöhe des Fahrzeuges bei gleich bleibendem Fassungsvermögen und es erübrigt
sich der Aufwand für einen Einfüllbehälter mit einer Entleerungseinrichtung für
diesen.
Durch die technischen Merkmale des aufgezeigten Maschinenaufbaus,
durch die konzentrierte Bauweise und die Verwendung einzelner Maschinenelemente
für eine Mehrfachfunktion ist insbesondere bei der gemeinschaftlichen Nutzung der
Anlage eine betriebseigene Kraftfutterherstellung mit relativ geringen Investitionskosten
geschaffen.
Im folgenden sind die technischen Merkmale der Erfindung anhand von
Zeichnungen näher erläutert.
Hierbei zeigt:
1: in einer schematischen Darstellung
eine Seitenansicht der mobilen Anlage 2: eine Draufsicht
der 1
3: eine Hintenansicht der 1
4: eine Seitenansicht einer Anlage mit
einer Saugdruckgebläse-Ausführung 5: eine Draufsicht
auf die 4
6: eine Hintenansicht der 4
Auf einem zweckmäßig einachsigen Fahrzeug 1, ist ein von Wiegeelementen
2 getragenen Unterbau 3, für die wesentlichen Maschinenkomponenten
der Anlage angeordnet. Dieses sind, wie in der 1 gezeigt,
ein Einfüllbehälter 7 für das zu verarbeitende Material mit einer Förderdosierschnecke
9, ein Zerkleinerungsmaschinensatz 11, ein Mischbehälter
4 und eine Kombination einer Querförderschnecke 15 mit einer Längshöhenförderschnecke
20.
Im Mischbehälter 4 ist ein nicht näher beschriebenes Horizontalmischwerk,
mit welchem auch eine Behälterentleerungsförderung möglich ist, eingebaut, wie in
den 1 und 2 mit
Strichpunktkreisen 5 angedeutet, sind zwei Mischerschnecken nebeneinander
angeordnet. Mit den zwei nebeneinander angeordneten Mischerschnecken 5,
6 wird bei der Nutzung der zur Verfügung stehenden Fahrzeugbreite das erforderliche
Behältervolumen bei einer geringen Bauhöhe des Mischbehälters 4 und als
Nebeneffekt eine hohe Mischqualität erreicht.
Über dem Mischbehälter 4 befindet sich ein Einfüllbehälter
7 für die Futterherstellungskomponenten, welche z. B. verschiedene Getreidearten,
Bohnen, Mais, Zuckerschnitzel und andere Futtermittel sein können, welche im folgenden
kurz als Mahlgut bezeichnet werden.
Der Einfüllbehälter 7 hat einen relativ großen Flächenbedarf,
weil er wenigstens den Inhalt einer Laderschaufel aufnehmen soll und in der Längsrichtung
die Breite einer Laderschaufel überdecken muss.
Durch die Verwendung des Horizontalmischers 4 mit zwei Mischerschnecken
5, 6 nebeneinander, welcher dadurch eine geringe Bauhöhe beansprucht,
ist die Platzierung des Einfüllbehälters 7 über dem Mischbehälter
4 ohne Überschreitung einer zweckmäßigen Einfüllhöhe ohne einen zusätzlichen
Flächenbedarf ermöglicht.
Der Einfülltrichter 7 hat einen Gefälleboden 8 als
Zulauffläche für eine Förder- bzw. Dosierschnecke 9, welche das eingefüllte
Material Drehzahl abhängig dosiert über einen Fallschacht 10 einer hinter
dem Mischbehälter 4 befindlichen Zerkleinerungseinrichtung 11
zuführt oder bei entgegen gesetzter Drehrichtung über eine Verbindungsöffnung
12 im freien Fall Futterkomponenten, welche nicht zerkleinert werden sollen,
in den Mischbehälter 4 fördert.
Die auch als Maschinensatz 11 bezeichnete Zerkleinerungseinrichtung
11 kann je nach Kundenwunsch aus einem Walzenquetschwerk mit einem Walzensatz
oder aus einem Zweifachwalzenwerk, wobei das oben befindliche Walzwerk als Vorquetschwerk
arbeitet, bestehen oder wie in der DE 102 11 32
03 beschrieben ist, kombiniert mit einer Mühle ausgeführt sein.
Höhenversetzt unter dem Maschinensatz 11 ist quer zur Fahrzeuglängsrichtung
ein Fördertrog 13 mit einem Schrägboden 14 als Zulauffläche für
eine Querförderschnecke 15 angebracht.
In den Fördertrog 13 fällt über einen Trichter
17 das zerkleinerte Gut vom Maschinensatz 11 und die Auslauföffnungen
16 des Mischbehälters 4 münden in den Fördertrog
13.
Ebenso können über einen zu öffnenden Deckel 18 des Fördertroges
13 Futterzusätze manuell in einer geringen Einfüllhöhe zugesetzt werden.
Die am Schrägboden 14 des Fördertroges 13 unten befindliche Querförderschnecke
15 endet seitlich vom Mischbehälter 4 in einem 90 ° Winkel
– Übergangsstück 19 in eine Längshöhenförderschnecke 20
,welche in der Fahrzeuglängsrichtung nach vorne und hinten geschwenkt werden kann,
wobei bei einem Schwenk nach vorne der Schneckenauslauf 21 auch mit der
Mischereinfüllöffnung 22 verbunden wird, wodurch eine Förderung des vom
Maschinensatzes 11 zerkleinerten Gutes nach einer Zuführung über die Querförderschnecke
15 in die Längshöhenförderschnecke 20 in den Mischbehälter
4 möglich ist.
Bei einem Schwenk der Schnecke 20 nach hinten 23
kann nach einem Öffnen der Mischerauslassöffnungen 16 über die Querförderschnecke
15 das im Mischbehälter 4 zubereitete Kraftfutter über die Schnecke
20 und einer Schneckenauslassöffnung 24 in ein Vorratssilo
25 oder dergleichen gefördert werden.
In den 4, 5
und 6 ist eine weitere Ausführungsform der
Erfindung gezeigt. Das Mahlgut wird dabei mit einem Saugdruckgebläse 30
herkömmlicher Bauart über einen Sauganschluss 31 angesaugt und über eine
Druckleitung 32 zu einem Zyklon 33 zum Zerkleinerungsmaschinensatz
11 geleitet, wo es, wie bei er vorausgehenden Ausführung schon aufgezeigt
ist, über die Querschnecke 15, die Höhenförderschnecke 20 in den
Mischbehälter 4 gefördert wird.
Der Gesamtantrieb der Anlage (in den Zeichnungen nicht näher dargestellt)
erfolgt über die Zapfwelle eines Zugschleppers oder einen Aufbaumotor oder über
einen Elektrosteckdosenanschluss. Die einzelnen Maschinenkomponenten werden in bekannter
Technik elektrisch oder hydraulisch angetrieben.
Die vorstehende Kraftfutterausbereitungsanlage wurde anhand einer
Anlage auf einem gezogenen Anhänger erläutert. Es versteht sich ,dass diese auch
als Aufbau auf einem selbstfahrenden Fahrzeug oder als stationäre Anlage verwendbar
ist.