Die Erfindung betrifft einen Schmutzbehälter (2) für ein
Reinigungsfahrzeug (1), der vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge
bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge
und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter
eingesetzt werden.
Zur Herstellung von Behältern bzw. zur Verbindung von Blechelementen
bietet die Fügetechnik eine große Zahl von Möglichkeiten, wie Schweißen, Schrauben,
Falzen, Löten, Nieten usw.
Die bekannten Fügeverfahren eignen sich nicht in gleicher Weise für
die verschiedenen Anwendungsgebiete, Werkstatt- und Umgebungsbedingungen, Herstellverfahren
und für die zu verbindenden Materialien.
So ist da beispielsweise das Schweißen und Löten im Regelfall nur
für Metalle unter bestimmten Voraussetzungen geeignet. Beim Schrauben oder Nieten
wird der optische Eindruck durch hervorstehende Schrauben- bzw. Nietköpfe beeinträchtigt,
wobei diese zusätzlich eine Verletzungsgefahr hervorrufen können. Durch Schweißen
oder Löten werden zwar feste Verbindungen geschaffen, wobei die Verbindungsstelle
im Regelfall optisch nicht beeinträchtigt ist, jedoch der aus den Arbeitsverfahren
resultierende Aufwand und die erforderlichen Vorkehrungen nicht unerhebliche Nachbearbeitungen
erfordern, da sich das Material sehr oft verzieht, die Oberflächen beeinträchtigt
und nur durch großen Aufwand an Nachbesserung wiederhergestellt werden kann. Insbesondere
bei oberflächenveredelten oder beschichteten Blechen wird die Oberflächenschicht
durch Wärmeeinwirkung zerstört oder zumindest so beeinträchtigt, daß eine aufwendige
Nacharbeit erforderlich ist.
Lackierungen, Kunststoffbeschichtungen, Emaillierungen, Verzinkungen
bzw. Grundierungen werden an der Schweiß- bzw. Lötstelle zerstört oder müssen gar
vorher entfernt werden. Danach muß die Verbindungsstelle geschliffen und wieder
mit der gewünschten Schicht versehen werden. Dabei kann jedoch z.B. eine Rostschutzschicht
nicht mehr an innen liegenden Flächen, beispielsweise beim Punktschweißen, angebracht
werden, was sehr oft Ursache für beginnende Korrosion darstellt.
In der Literatur wurden bereits mehrere Behälter für Kehrfahrzeuge,
die zur Reinigung von Straßen bzw. Parkplätzen oder Großflächen eingesetzt werden,
beschrieben. Der Behälter wird hierbei durch ein Ventilatoraggregat mit Unterdruck
beaufschlagt und nimmt den über Zubringerbesen bzw. Tellerbesen zusammengekehrten
Schmutz mittels eines Saugelementes auf.
Um hierbei eine effektive Reinigung bzw. Schmutzaufnahme zu gewährleisten,
wird während der Reinigungsphase Wasser zugesetzt, das einem mitgeführten Wasserbehälter
entnommen wird. Das Wasser wird hierbei im Bereich der Besen und ggfs. auch im vorderen
Bereich des Kehrfahrzeuges durch Wasserdüsen ausgesprüht, wodurch eine Staubniederschlagung
erreicht wird.
Der unter dem Kehrichtbehälter befindliche Wasserbehälter ist vom
Kehrichtbehälter durch eine gemeinsame Behälterwand getrennt. Der Erfindungsgedanke
dieser Veröffentlichung liegt jedoch darin, den Wasserbehälter für selbstaufnehmende
Kehrfahrzeuge so zu verbessern, daß eine individuelle Ausgestaltung der Größe des
Wasserbehälters möglich ist und evtl. notwendig werdende Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
minimiert werden können.
Der Wasserbehälter besitzt hierbei zusätzliche Verstärkungsrippen
und muß biegesteif ausgeführt werden. Über die vom Erfinder angeführten Fügungstechniken
sind hier keinerlei Hinweise zu entnehmen.
Bei einer anderen bekannten Lösung wird ein Kehrichtbehälter für selbstaufnehmende
Kehrfahrzeuge beschrieben, bei dem die leichte Zugänglichkeit der notwendigen Arbeitsgeräte
sowie die einfache Entleerung des Kehrichtbehälters im erfinderischen Mittelpunkt
stehen sollen. Hierbei erfüllt die Ausgestaltung des Kehrichtbehälters in Verbindung
mit der Entleerungsklappe mehrere Funktionen.
Zum einen dient sie dazu, die Entleerungsöffnung des Kehrichtbehälters
bei einer Einsatzfahrt abzudecken und damit der durch das Ventilatoraggregat erzeugte
Unterdruck im Kehrichtbehälter wirken kann. Weiterhin dient die Entleerungsklappe
zur Aufnahme von Arbeitsgeräteträgern, auf der die für eine Einsatzfahrt und die
dabei anfallenden Arbeiten benötigten Arbeitsgeräte untergebracht werden. Letztlich
sollen diese Geräte vor Diebstahl, Beschädigungen sowie Korrosion durch Umwelteinflüsse
geschützt werden. Zur Lösung dieser Anforderungen ist die Heckpartie der Arbeitsgerätekammer
in mehrere Arbeitsfelder geteilt, welche jeweils mit einer Kammertür versehen sind.
Hinweise auf die Konzeption des erfindungsgemäßen Schmutzbehälters sind auch hier
nicht zu entnehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fügenaht zur Verbindung
vorgefertigter Blechelemente für Schmutzbehälter (2) zu schaffen, bei der
die aneinanderstoßenden Flächen unabhängig von deren Winkelstellung fest, sicher
und dicht miteinander verbunden werden können. Kein Wärmeverzug und daraus resultierende
Maßungenauigkeit sowie Beuleffekte treten auf, welche eine kostenintensive
Nacharbeit (Ausbeulen, Spachteln, Lackieren) erforderlich machen und Korrosion an
schwer zugänglichen Innenflächen verhindern. Die Durchführung der Fügearbeiten soll
durch werkstattübliche Mitarbeiter unter Verzicht auf hochqualifizierte Schweißer
realisiert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die einzelnen
Baugruppen überwiegend mittels Klebenähten verbunden sind, wobei man - basierend
auf den erfindungsgemäßen Verfahren - vorgefertigte Einzel-Blechelementbaugruppen
einsetzen kann und nicht mehr die Schweißkonstruktion jeweils in einem Gesamtstück
fertigen muß.
Vorteilhafterweise sind die einzelnen Baugruppen als Kant- oder Schweißteile
ausgeführt und werden – an den Fügenähten – zu einer Einheit verklebt.
Dieses bringt den Vorteil, daß der Wassertank als tragende Einheit
fungiert, aus einem Stück vorgefertigt ist, eingesetzt und mit dem gesamten Bauteil
verklebt wird.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung werden die einzelnen
Baugruppen, wie z.b. Frontwand, Schottwand, Wassertank, Heckrahmen, Seitenteile,
Abdeckungen usw. an den zugeordneten Kontakt- bzw. Berührungsflächen mieinander
verklebt, wobei bei einer erfindungsgemäßen Ausformung die Klebenahtbreite 50 mm
beträgt.
Aufgrund eines wesentlichen Vorteils der erfindungsgemäßen Lösung
werden die vor- und/oder fertiglackierten Baugruppen ohne notwendige Nachbearbeitung,
Ausbeulung bzw. Finishlackierung zusammengefügt.
Nach einer wesentlichen erfindungsgemäßen Variante besteht das Gesamtsystem
aus bevorrateten und nicht endproduktbezogenen Einzelteilen und stellt aufgrund
der Klebeverbindung Luft- und Wasserdichtheit sicher.
Die erfindungsgemäßen Vorteile dieser Lösung stellen eine starke Kostenreduktion
sicher, da grundsätzlich auf der Basis von bevorrateten Einzelteilen gefertigt wird,
wobei durch die erfindungsgemäße Klebelösung eine signifikante Reduktion von Behälterschwingungen
realisiert wird, welche z.B. den Einsatz von Reinigungssystemen auch nachts in Wohngebieten
ermöglicht.
Durch die erfindungsgemäße Fügungslösung werden ca. 35% der Arbeitszeit
eingespart, da ein nachträgliches Ausbeulen und Spachteln zur Herstellung einer
verkaufsfertigen Oberfläche entfallen. Hinzu kommt der Verzicht auf teure Schweißspezialisten
sowie der Wegfall problematischen Wärmeverzugs bei Edelstahlbehältern.
Einige erfindungsgemäße Lösungen sind in den Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
1: Ein Reinigungsfahrzeug (1)
in der Seitenansicht mit Schmutzbehälter (2), Wassertank (7),
Schmutzsammelraum (10), Behälterklappe (13), Maschinenraum (12)
sowie Saugaggregat (11).
2: Klebenahtbereich (14), welcher
hier die Verbindung zwischen einem Seitenteil (4) sowie der Abdeckung (3)
sicherstellt.
3: Darstellung eines Seitenteils (4)
in der Seitenansicht
4: Darstellung des Seitenteils aus
3 im Schnitt
5: Darstellung der Frontwand (5)
6: Frontwand (5) aus
5 im Schnitt
7: Schottwand (6)
8: Darstellung der Schottwand (6}
aus 7 im Schnitt
9: Seitenansicht der Abdeckung aus
10
10: Draufsicht auf Abdeckungen (3)
11: Seitenansicht des Ansaugkanals (9)
12: Schnitt durch den Systemaufbau mit
Schmutzbehälter (2), Maschinenraum (12), Ansaugkanal (9),
Frontwand (5), Schottwand (6), Wassertank (7), Schmutzsammelraum
(10) sowie Behälterklappe (13)
13: Seitenteil (4) mit daneben
dargestelltem Schnitt durch dasselbe
14: Wassertank (7)
15: Heckrahmen (8)
16: Detail des Heckrahmens (8)
17: 3-D-Darstellung des Gesamtbehälteraufbaus
mit Schmutzbehälter (2), Frontwand (5), Seitenteilen (4),
Abdeckung (3), Schottwand (6), Schmutzsammelraum (10),
Wassertank (7), Heckrahmen (8) und Behälterklappe (13)
1- Reinigungsfahrzeug
2- Schmutzbehälter
3- Abdeckung
4- Seitenteile
5- Frontwand
6- Schottwand
7- Wassertank
8- Heckrahmen
9- Ansaugkanal
10- Schmutzsammelraum
11- Saugaggregat
12- Maschinenraum
13- Behälterklappe
14- Klebenaht