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Dokumentenidentifikation DE202005004144U1 24.11.2005
Titel Schmutzbehälter für ein Reinigungsfahrzeug, unterteilt in Funktionsbereiche
Anmelder Schörling-Brock GmbH, 30989 Gehrden, DE
DE-Aktenzeichen 202005004144
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.11.2005
Registration date 20.10.2005
Application date from patent application 13.03.2005
IPC-Hauptklasse E01H 1/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), der vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden.

Zur Herstellung von Behältern bzw. zur Verbindung von Blechelementen bietet die Fügetechnik eine große Zahl von Möglichkeiten, wie Schweißen, Schrauben, Falzen, Löten, Nieten usw.

Die bekannten Fügeverfahren eignen sich nicht in gleicher Weise für die verschiedenen Anwendungsgebiete, Werkstatt- und Umgebungsbedingungen, Herstellverfahren und für die zu verbindenden Materialien.

So ist da beispielsweise das Schweißen und Löten im Regelfall nur für Metalle unter bestimmten Voraussetzungen geeignet. Beim Schrauben oder Nieten wird der optische Eindruck durch hervorstehende Schrauben- bzw. Nietköpfe beeinträchtigt, wobei diese zusätzlich eine Verletzungsgefahr hervorrufen können. Durch Schweißen oder Löten werden zwar feste Verbindungen geschaffen, wobei die Verbindungsstelle im Regelfall optisch nicht beeinträchtigt ist, jedoch der aus den Arbeitsverfahren resultierende Aufwand und die erforderlichen Vorkehrungen nicht unerhebliche Nachbearbeitungen erfordern, da sich das Material sehr oft verzieht, die Oberflächen beeinträchtigt und nur durch großen Aufwand an Nachbesserung wiederhergestellt werden kann. Insbesondere bei oberflächenveredelten oder beschichteten Blechen wird die Oberflächenschicht durch Wärmeeinwirkung zerstört oder zumindest so beeinträchtigt, daß eine aufwendige Nacharbeit erforderlich ist.

Lackierungen, Kunststoffbeschichtungen, Emaillierungen, Verzinkungen bzw. Grundierungen werden an der Schweiß- bzw. Lötstelle zerstört oder müssen gar vorher entfernt werden. Danach muß die Verbindungsstelle geschliffen und wieder mit der gewünschten Schicht versehen werden. Dabei kann jedoch z.B. eine Rostschutzschicht nicht mehr an innen liegenden Flächen, beispielsweise beim Punktschweißen, angebracht werden, was sehr oft Ursache für beginnende Korrosion darstellt.

In der Literatur wurden bereits mehrere Behälter für Kehrfahrzeuge, die zur Reinigung von Straßen bzw. Parkplätzen oder Großflächen eingesetzt werden, beschrieben. Der Behälter wird hierbei durch ein Ventilatoraggregat mit Unterdruck beaufschlagt und nimmt den über Zubringerbesen bzw. Tellerbesen zusammengekehrten Schmutz mittels eines Saugelementes auf.

Um hierbei eine effektive Reinigung bzw. Schmutzaufnahme zu gewährleisten, wird während der Reinigungsphase Wasser zugesetzt, das einem mitgeführten Wasserbehälter entnommen wird. Das Wasser wird hierbei im Bereich der Besen und ggfs. auch im vorderen Bereich des Kehrfahrzeuges durch Wasserdüsen ausgesprüht, wodurch eine Staubniederschlagung erreicht wird.

Der unter dem Kehrichtbehälter befindliche Wasserbehälter ist vom Kehrichtbehälter durch eine gemeinsame Behälterwand getrennt. Der Erfindungsgedanke dieser Veröffentlichung liegt jedoch darin, den Wasserbehälter für selbstaufnehmende Kehrfahrzeuge so zu verbessern, daß eine individuelle Ausgestaltung der Größe des Wasserbehälters möglich ist und evtl. notwendig werdende Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten minimiert werden können.

Der Wasserbehälter besitzt hierbei zusätzliche Verstärkungsrippen und muß biegesteif ausgeführt werden. Über die vom Erfinder angeführten Fügungstechniken sind hier keinerlei Hinweise zu entnehmen.

Bei einer anderen bekannten Lösung wird ein Kehrichtbehälter für selbstaufnehmende Kehrfahrzeuge beschrieben, bei dem die leichte Zugänglichkeit der notwendigen Arbeitsgeräte sowie die einfache Entleerung des Kehrichtbehälters im erfinderischen Mittelpunkt stehen sollen. Hierbei erfüllt die Ausgestaltung des Kehrichtbehälters in Verbindung mit der Entleerungsklappe mehrere Funktionen.

Zum einen dient sie dazu, die Entleerungsöffnung des Kehrichtbehälters bei einer Einsatzfahrt abzudecken und damit der durch das Ventilatoraggregat erzeugte Unterdruck im Kehrichtbehälter wirken kann. Weiterhin dient die Entleerungsklappe zur Aufnahme von Arbeitsgeräteträgern, auf der die für eine Einsatzfahrt und die dabei anfallenden Arbeiten benötigten Arbeitsgeräte untergebracht werden. Letztlich sollen diese Geräte vor Diebstahl, Beschädigungen sowie Korrosion durch Umwelteinflüsse geschützt werden. Zur Lösung dieser Anforderungen ist die Heckpartie der Arbeitsgerätekammer in mehrere Arbeitsfelder geteilt, welche jeweils mit einer Kammertür versehen sind. Hinweise auf die Konzeption des erfindungsgemäßen Schmutzbehälters sind auch hier nicht zu entnehmen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fügenaht zur Verbindung vorgefertigter Blechelemente für Schmutzbehälter (2) zu schaffen, bei der die aneinanderstoßenden Flächen unabhängig von deren Winkelstellung fest, sicher und dicht miteinander verbunden werden können. Kein Wärmeverzug und daraus resultierende Maßungenauigkeit sowie Beuleffekte treten auf, welche eine kostenintensive Nacharbeit (Ausbeulen, Spachteln, Lackieren) erforderlich machen und Korrosion an schwer zugänglichen Innenflächen verhindern. Die Durchführung der Fügearbeiten soll durch werkstattübliche Mitarbeiter unter Verzicht auf hochqualifizierte Schweißer realisiert werden.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die einzelnen Baugruppen überwiegend mittels Klebenähten verbunden sind, wobei man - basierend auf den erfindungsgemäßen Verfahren - vorgefertigte Einzel-Blechelementbaugruppen einsetzen kann und nicht mehr die Schweißkonstruktion jeweils in einem Gesamtstück fertigen muß.

Vorteilhafterweise sind die einzelnen Baugruppen als Kant- oder Schweißteile ausgeführt und werden – an den Fügenähten – zu einer Einheit verklebt.

Dieses bringt den Vorteil, daß der Wassertank als tragende Einheit fungiert, aus einem Stück vorgefertigt ist, eingesetzt und mit dem gesamten Bauteil verklebt wird.

Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung werden die einzelnen Baugruppen, wie z.b. Frontwand, Schottwand, Wassertank, Heckrahmen, Seitenteile, Abdeckungen usw. an den zugeordneten Kontakt- bzw. Berührungsflächen mieinander verklebt, wobei bei einer erfindungsgemäßen Ausformung die Klebenahtbreite 50 mm beträgt.

Aufgrund eines wesentlichen Vorteils der erfindungsgemäßen Lösung werden die vor- und/oder fertiglackierten Baugruppen ohne notwendige Nachbearbeitung, Ausbeulung bzw. Finishlackierung zusammengefügt.

Nach einer wesentlichen erfindungsgemäßen Variante besteht das Gesamtsystem aus bevorrateten und nicht endproduktbezogenen Einzelteilen und stellt aufgrund der Klebeverbindung Luft- und Wasserdichtheit sicher.

Die erfindungsgemäßen Vorteile dieser Lösung stellen eine starke Kostenreduktion sicher, da grundsätzlich auf der Basis von bevorrateten Einzelteilen gefertigt wird, wobei durch die erfindungsgemäße Klebelösung eine signifikante Reduktion von Behälterschwingungen realisiert wird, welche z.B. den Einsatz von Reinigungssystemen auch nachts in Wohngebieten ermöglicht.

Durch die erfindungsgemäße Fügungslösung werden ca. 35% der Arbeitszeit eingespart, da ein nachträgliches Ausbeulen und Spachteln zur Herstellung einer verkaufsfertigen Oberfläche entfallen. Hinzu kommt der Verzicht auf teure Schweißspezialisten sowie der Wegfall problematischen Wärmeverzugs bei Edelstahlbehältern.

Einige erfindungsgemäße Lösungen sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:

1: Ein Reinigungsfahrzeug (1) in der Seitenansicht mit Schmutzbehälter (2), Wassertank (7), Schmutzsammelraum (10), Behälterklappe (13), Maschinenraum (12) sowie Saugaggregat (11).

2: Klebenahtbereich (14), welcher hier die Verbindung zwischen einem Seitenteil (4) sowie der Abdeckung (3) sicherstellt.

3: Darstellung eines Seitenteils (4) in der Seitenansicht

4: Darstellung des Seitenteils aus 3 im Schnitt

5: Darstellung der Frontwand (5)

6: Frontwand (5) aus 5 im Schnitt

7: Schottwand (6)

8: Darstellung der Schottwand (6} aus 7 im Schnitt

9: Seitenansicht der Abdeckung aus 10

10: Draufsicht auf Abdeckungen (3)

11: Seitenansicht des Ansaugkanals (9)

12: Schnitt durch den Systemaufbau mit Schmutzbehälter (2), Maschinenraum (12), Ansaugkanal (9), Frontwand (5), Schottwand (6), Wassertank (7), Schmutzsammelraum (10) sowie Behälterklappe (13)

13: Seitenteil (4) mit daneben dargestelltem Schnitt durch dasselbe

14: Wassertank (7)

15: Heckrahmen (8)

16: Detail des Heckrahmens (8)

17: 3-D-Darstellung des Gesamtbehälteraufbaus mit Schmutzbehälter (2), Frontwand (5), Seitenteilen (4), Abdeckung (3), Schottwand (6), Schmutzsammelraum (10), Wassertank (7), Heckrahmen (8) und Behälterklappe (13)

1Reinigungsfahrzeug 2Schmutzbehälter 3Abdeckung 4Seitenteile 5Frontwand 6Schottwand 7Wassertank 8Heckrahmen 9Ansaugkanal 10Schmutzsammelraum 11Saugaggregat 12Maschinenraum 13Behälterklappe 14Klebenaht

Anspruch[de]
  1. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Baugruppen überwiegend mittels Klebenähten (14) verbunden sind.
  2. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzel-Blechelemente/Baugruppen vorgefertigt sind.
  3. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Baugruppen als Kant- oder Schweißteile ausgeführt sind.
  4. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelteile/Baugruppen zu einer Einheit verklebt sind.
  5. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Wassertank (7) aus einem Stück vorgefertigt, eingesetzt und mit dem Gesamtbauteil verklebt ist.
  6. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Wassertank (7) als tragende Einheit fungiert.
  7. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 6, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Baugruppen, wie z.B. Frontwand (5), Schottwand (6), Wassertank (7), Heckrahmen (8), Seitenteile (4), Abdeckungen (3) an ihren, dem jeweiligen Gegenstück zugeordneten Kontakt- bzw. Berührungsflächen miteinander verklebt sind.
  8. Schmutzbehälter (2) fair ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Nahtbereich (14) eine Klebenahtbreite von 50 mm vorhanden ist.
  9. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 8, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Baugruppen vor- und/oder fertiglackiert ohne erforderliche Nachbearbeitung bzw. Finishlackierung zusammengefügt sind.
  10. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 –9, dadurch gekennzeichnet, daß das System aus bevorrateten und nicht endproduktbezogenen Einzelteilen (Einzelelementen/Baugruppen) besteht.
  11. Schmutzbehälter (2) für ein Reinigungsfahrzeug (1), unterteilt in Funktionsbereiche, vorzugsweise einsetzbar für Reinigungsvorgänge bei Straßen-, Parkplatz- und Schienenreinigung sowie Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge und beliebige Reinigungssysteme, wo - funktionsnotwendig - größere Schmutzbehälter eingesetzt werden, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 – 10, dadurch gekennzeichnet, daßLuft- und Wasserdichtheit durch die Verklebung sichergestellt ist.
Es folgen 12 Blatt Zeichnungen






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