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Dokumentenidentifikation DE202005010354U1 24.11.2005
Titel Sprengtechnisches Verdämmungssystem, insbesondere für Sondersprengverfahren
Anmelder HFH Products Europe GmbH, 58730 Fröndenberg, DE
Vertreter Patent- und Rechtsanwälte Meinke, Dabringhaus und Partner GbR, 44141 Dortmund
DE-Aktenzeichen 202005010354
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.11.2005
Registration date 20.10.2005
Application date from patent application 01.07.2005
IPC-Hauptklasse F42D 1/08

Beschreibung[de]

Die Erfindung richtet sich auf ein sprengtechnisches Verdämmungssystem der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Gattung.

Ein derartiges Verdämmungssystem, das wasserfüllbare Plastikschläuche in Kartonzuschnitten offenbart, zeigt die DE-197 04 193 des Anmelders. Ein etwas anderes, querschnitt-lich etwa halbzylindrisches System, zeigt die DE-33 41 459, wobei dort der halbzylindrische Körper als biegesteifer Hohlzylinder ausgebildet ist und z.B. mit Wasser füllbar ist, wobei eine zentrische, längsverlaufende, kreisförmige Nut zur Aufnahme des Sprengstoffes dient. Der Körper kann mit längslaufenden Klebebeschichtungen versehen sein, um so auf eine Tür od. dgl. geklebt werden zu können. Ähnliche Befestigungsmittel sind auch in der gattungsbildenden Druckschrift des Anmelders beschrieben.

Die gattungsbildende Lösung ist bereits eine Verbesserung gegenüber den starren, hohlen, halbzylindrischen Körpern nach der DE-33 41 459, da die Kartonzuschnitte mit den innen befindlichen, im wesentlichen U-förmig gestalteten, zur Wasseraufnahme dienenden Schläuche vergleichsweise leicht sind und sich, wenigstens in einem gewissen Maße, zusammenfalten lassen.

Insbesondere die Transportsituation ist Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung, deren Aufgabe darin besteht, ein sprengtechnisches Verdämmungssystem zu schaffen, das mit sämtlichen Elementen zu einer kleinen, etwa im Rucksack eines Benutzers mitzuführenden Einheit zusammenfaltbar ist, und daher einen sehr geringen Raumbedarf hat und gleichzeitig leicht und damit komfortabel zu transportieren ist.

Mit einem Verdämmungssystem der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß ein U-Schenkel des U-Bogens von einem zwei parallel angeordnete, in Querrichtung biegestreifen Platten umschließenden Kunststoffschlauch und der gesamte U-Bogen von einem weiteren Kunststoffschlauch umschlossen ist, wobei die Schlauchgrößen der Ausdehnung der mit dem Verdämmungsmedium zu füllenden U-Bögen angepaßt sind.

Die von einem beidseitig offenen Schlauch umschlossenen Platten sorgen bei der Benutzung des Systems für die Steifigkeit in der Gebrauchslage. Sie dienen als Art Schacht für einen der U-Schenkel, der sich bei Füllung mit z.B. Wasser im Inneren vollständig aufbläht und von den Stegplatten und umhüllenden Schlauch formstabil gehalten wird.

Der andere Schenkel ist dann nach dem U-Bogen wieder parallel zu dem anderen Schenkel außerhalb der Stegplatten geführt, wobei das Gesamtsystem von einem Kunststoffschlauch zur Bildung der Systemeinheit geschlossen ist. Der andere U-Schenkel kann sich somit in dem von dem äußeren Hüllschlauch definierten Freiraum bei Füllung aufblähen. Erkennbar werden alle wesentlichen Elemente des Verdämmungssystems in der Nichtbenutzungslage von Kunststoffschläuchen gebildet, die zwangsläufig vergleichsweise leicht sind, wenig Platz benötigen und faltbar sind.

Um die Faltbarkeit zu verbessern, sieht die Erfindung in Ausgestaltung vor, daß die Platten quer zu ihrer Längserstreckung faltbar sind, d.h. das Gesamtsystem läßt sich rollen oder etwa zick-zack- oder spiralförmig zusammenlegen und so als Transporteinheit benutzen. Wird beispielsweise in der Gebrauchslage der U-Bogen mit Wasser gefüllt, ergibt sich die dann notwendige Steifigkeit und Handhabbarkeit. Die Platten können z.B. als Hohlkammerstegplatten, als Kunststoff- oder als Wellpappeplatten, als mehrlagige Kartonplatten od. dgl. ausgebildet sein.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen. So kann vorgesehen sein, daß die Stegplatten in einem eigenen, an seinen Stirnseiten geschlossenen Kunststoffschlauch untergebracht sind. Dies dient der zusätzlichen Fixierung der Platten im System, ohne die Faltbarkeit damit aufzuheben.

Der äußere Hüllschlauch ist erfindungsgemäß in weiterer Ausgestaltung mit Befestigungsmitteln, etwa wie den eingangs schon beim Stand der Technik beschriebenen Klebestreifen versehen, hier können aber Magnetbänder od. dgl. aufgeklebt sein, um etwa das Verdämmungssystem auf Stahl- bzw. Eisenflächen anbringen zu können. Wesentlich ist, daß die Befestigungsmittel die Faltbarkeit nicht behindern, was durch derartige Klebe- oder Magnetstreifen gewährleistet ist.

Die Erfindung sieht auch vor, daß die in der Gebrauchslage dem Befestigungsmittel zugewandte Stegplatte auf ihrer dem U-Schenkel zugewandten Seite mit einem ersten Aufnahmeschlauch für einen Sprengstoff, z.B. Sprengschnur, versehen ist, wobei darüber hinaus vorgesehen sein kann, daß die in der Gebrauchslage dem Befestigungsmittel abgewandte Außenseite des die beiden Stegplatten umschließenden Schlauches mit einem zweiten Aufnahmeschlauch für einen Sprengstoff, z.B. Sprengschnur, versehen ist. Damit lassen sich Sprengschnüre nicht nur in das Innere des durch die Stegplatten gebildeten Aufnahmeschachtes für den einen U-Schenkel, sondern auch dem anderen U-Schenkel zugeordnete Sprengschnüre einziehen. Natürlich ist es zur Bildung einer gesamten Einheit nützlich, den Hüllschlauch auch wenigstens auf seiner Unterseite zu verschließen, was beispielsweise durch Zusammenschweißen der den Hüllschlauch bildenden Folie möglich ist.

Um ein leichtes Einziehen der Sprengschnüre zu ermöglichen, ist vorgesehen, daß im unteren Verschlußbereich des Außenhüllschlauches eine mittige Auslaßöffnung für den ersten Sprengstoff-Aufnahmeschlauch und im Umlenkbereich des U-Bogens im Außenhüllschlauch ein seitlicher Auslaß für den zweiten Sprengstoff-Aufnahmeschlauch vorgesehen ist, wobei, wie dies die Erfindung auch vorsieht, die Sprengstoff-Aufnahmeschläuche, wie an sich bekannt, mit Einzugsschnüren für den Sprengstoff ausgerüstet sind.

Es versteht sich von selbst, daß ein so ausgestaltetes sprengtechnisches Verdämmungssystem auch mehrfach über- und nebeneinander benutzbar ist, wobei eine Mehrzahl von Systemen durch eine zusätzliche Folie zu einer Einheit zusammenfaßbar ist.

Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in

1 eine vereinfachte, in den Proportionen aus Darstellungsgründen stark vergrößerte Ansicht des unteren Teiles eines sprengtechnischen Verdämmungsystemes mit nicht gefülltem Verdämmungsschlauch,

2 eine Darstellung gemäß 1 mit gefülltem, d.h. aufgeblähten Verdämmungsschlauch sowie in

3 eine Aufsicht auf das System, befestigt an einer zu sprengenden Fläche in vereinfachter Darstellung.

Das allgemein mit 1 bezeichnete sprengtechnische Verdämmungssystem wird im wesentlichen von einem z.B. mit Wasser füllbaren, im System U-förmig untergebrachten Kunststoffschlauch gebildet, der in 1 vereinfacht ungefüllt wiedergegeben ist und in 2 in seiner Ausdehnung im Füllzustand zeichnerisch angedeutet ist.

Zur leichteren Identifizierung wird ein U-Schenkel des Schlauches 2 mit 2a bezeichnet, der in Schwerkraftrichtung unten liegende U-Bogen mit 2b und der andere U-Schenkel mit 2c.

Um einen der beiden U-Schenkel 2a bzw. 2c in seinem Füllzustand zu definieren und in seiner Ausdehnung einzugrenzen ist der eine U-Schenkel, in 1 mit 2a bezeichnet, in einem schachtartigen Gebilde untergebracht, welches von zwei zu ihrer Längsrichtung quer faltbaren Stegplatten 3 bereitgestellt wird, die ihrerseits von einem unten offenen Kunststoffschlauch umgeben sind, dessen Umfangsgröße so bemessen ist, daß der Ausdehnungsraum für den U-Schenkel 2a den entsprechenden Wünschen gemäß begrenzt ist. Der U-Schenkel 2a geht in den U-Bogen 2b über, der im unteren Bereich die eine der beiden Stegplatten umgreift, um dann in den U-Schenkel 2c überzugehen.

Das Gesamtsystem wird schließlich von einem äußeren Hüllschlauch, allgemein mit 5 bezeichnet, umgeben, der wiederum die Ausdehnungsfähigkeit des U-Schenkels 2c beim Füllen begrenzt, wie sich dies insgesamt etwa aus 2 ergibt.

Der äußere Hüllschlauch kann z.B. mit Klebebändern oder einer Magnetfolie, in 1 mit 6 bezeichnet, ausgerüstet sein, um ihn an einer Tür od. dgl. ankleben zu können, wobei der Hüllschlauch 5 wenigstens an seiner Unterseite geschlossen ist, etwa durch eine Schweißnaht 7, wie dies ebenfalls in 1 vereinfacht wiedergegeben ist.

Um Sprengstoffschnüre richtig positionieren zu können, ist auf der nach innen weisenden Seite der mit 3a bezeichneten Stegplatte, die Befestigungsmitteln 6 zugewandt ist, ein erster Aufnahmeschlauch 8 angeordnet, der auf der Vorderseite etwa mittig durch ein im äußeren Hüllschlauch befindliches Loch 9 aus dem System gezogen ist, wobei in diesem Schlauch ein Zugmittel, z.B. eine Kordel 10, positioniert ist, an die z.B. eine Sprengstoffschnur befestigt werden kann und somit durch einfaches Ziehen der Kordel oder der Schnur 10 dort in der Gebrauchslage einfädelbar ist.

Außen auf dem die Stegplatten 3a und 3b umgebenden Schlauch 4 ist dem Schenkel 2c zugewandt ein zweiter Aufnahmeschlauch 11 positioniert, wiederum mit einer hier nicht näher dargestellten Zugkordel zum Einziehen einer Sprengstoffschnur an einer objektfernen Position im System, wobei dieser zweite Aufnahmeschlauch 11 seitlich durch eine Öffnung 12 im Bereich des U-Bogens 2b aus dem äußeren Hüllschlauch 5 herausgeführt ist.

In 3 ist vereinfacht dargestellt, wie das System 1 z.B. auf einer Metalltür 13 mittels beispielsweise eines Klebebandes 6 befestigt ist. Der U-Schlauch 2 ist mit Wasser gefüllt und spannt somit den äußeren Hüllschlauch 5 querschnittlich etwa in der in 3 wiedergegebenen Form. Auch ist dort angedeutet, daß in die Aufnahmeschläuche 8 bzw. 11 bereits Sprengschnüre 14 eingezogen sind.

Das System kann auch mehrfach neben- oder übereinander angewandt werden, etwa im Wechsel zwischen Stegplatten geführten U-Schenkeln und freien U-Schenkeln im Wechsel mit einem Gesamthüllschlauch und einer Mehrzahl dieser Systeme.


Anspruch[de]
  1. Sprengtechnisches Verdämmungssystem, insbesondere für Sondersprengverfahren, wie beispielsweise Öffnen von Türen, Fenstern, Wänden, Geschoßdecken bei Sicherheitsstörungen, Katastrophen, Großbränden od. dgl., mit einem in der Gebrauchslage einen U-Bogen bildenden, das Verdämmungsmedium, wie Wasser, Sand od. dgl., aufnehmenden Kunststoffschlauch, dadurch gekennzeichnet, daß ein U-Schenkel (2a) des U-Bogens (2) von einem zwei parallel angeordnete, in Querrichtung biegesteifen Platten (3) umschließenden Kunststoffschlauch (4) und der gesamte U-Bogen (2) von einem weiteren Kunststoffschlauch (5) umschlossen ist, wobei die Schlauchgrößen der Ausdehnung der mit dem Verdämmungsmedium zu füllenden U-Bögen angepaßt sind.
  2. Verdämmungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (3) quer zu ihrer Längserstreckung faltbar sind.
  3. Verdämmungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegplatten (2) in einem eigenen, an seinen Stirnseiten geschlossenen Kunststoffschlauch untergebracht sind.
  4. Verdämmungssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Hüllschlauch (5) mit Befestigungsmitteln (6), wie einem Klebe- oder Magnetfolienstreifen, versehen ist.
  5. Verdämmungssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Gebrauchslage dem Befestigungsmittel (6) zugewandte Stegplatte (3a) auf ihrer dem U-Schenkel (2a) zugewandten Seite mit einem ersten Aufnahmeschlauch (8) für einen Sprengstoff (14) versehen ist.
  6. Verdämmungssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Gebrauchslage dem Befestigungsmittel (6) abgewandte Außenseite des die beiden Stegplatten (3) umschließenden Schlauches (4) mit einem zweiten Aufnahmeschlauch (11) für einen Sprengstoff (14) versehen ist.
  7. Verdämmungssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenhüllschlauch (5) wenigstens an seinem unteren Ende (7) verschlossen, z.B. verschweißt, ist.
  8. Verdämmungssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im unteren Verschlußbereich des Außenhüllschlauches (5) eine mittige Auslaßöffnung (9) für den ersten Sprengstoff-Aufnahmeschlauch (8) und im Umlenkbereich (2b) des U-Bogens im Außenhüllschlauch (5) ein seitlicher Auslaß (12) für den zweiten Sprengstoff-Aufnahmeschlauch (11) vorgesehen ist.
  9. Verdämmungssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sprengstoff-Aufnahmeschläuche (8, 11), wie an sich bekannt, mit Einzugsschnüren (10) für das Sprengmedium versehen sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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