Die Erfindung betrifft eine Verzahnmaschine nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Bei bogenverzahnten Kegelrädern schneiden sich die Flanken mit den
Rückenflächen der Zähne unter einem bestimmten Winkel. Dieser Winkel ist am Zahn,
also nicht an der Zahnlücke betrachtet, beim Übergang der konkaven Flanke zur Rückenfläche
ein spitzer Winkel. An dieser Stelle bildet sich bei einer spanabhebenden Bearbeitung
ein besonders großer Grat. Dieser Grat muß entfernt werden. In vielen Fällen ist
es darüber hinaus erwünscht, nicht nur diesen Grat zu entfernen, sondern eine Fase
anzubringen. Bei Rädern mit einer derartigen Fase ist die Verletzungsgefahr bei
Transport und Montage an der sonst scharfen Kante gering; man vermeidet außerdem
an diesen Stellen beim Härten unzulässig große Härtewerte.
Mitunter ist auch am Übergang der konvexen Flanken zur Rückenflanke
ein Anfasen oder Entgraten erwünscht. In diesem Fall ist also ein Bearbeiten an
beiden äußeren Zahnenden des Kegelrades erforderlich.
Zum Anfasen/Entgraten der Kanten von Kegelrädern ist unter anderem
die Vorrichtung nach DE 20 200 40 08
263 U1 (2004.09.16) bekannt. Bei dieser Vorrichtung erfolgt das Anfasen/Entgraten
auf einer Kegelradbearbeitungsmaschine. Dazu ist die Maschine mit einem Anfas/Entgratmesserkopf
ausgerüstet. Dieser Messerkopf ist am Werkstückspindelträger befestigt. Er muß,
abgesehen von der zum Anfasen/Entgraten erforderlichen Drehung des Werkstückes,
alle Bewegungen zum Positionieren relativ zum Werkstück und zum Bearbeiten selbst
ausführen. Dies ist aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Verzahnmaschine
so auszubilden, daß der Anfas/Entgrat-Vorgang am Kegelrad einfach und zuverlässig
vorgenommen werden kann.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Verzahnmaschine erfindungsgemäß
mit dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Verzahnmaschine ist die Vorrichtung mit
dem Anfas/Entgrat-Werkzeug an einem festen Teil der Verzahnmaschine befestigt. Dadurch
ist es problemlos möglich, das Anfas/Entgrat-Werkzeug zum Entfernen der Kanten am
Kegelrad einfach und zuverlässig in die Arbeitslage zu verstellen. Die Vorrichtung
hat eine Linearführung sowie eine Schwenkachse, mit denen das Werkzeug in die zum
Anfasen/Entgraten des Kegelrades optimale Lage positioniert werden kann.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen
1 eine erfindungsgemäße Verzahnmaschine
mit einer Vorrichtung in perspektivischer Darstellung,
2 die Vorrichtung in perspektivischer
Darstellung,
3 einen Teil eines mit der Vorrichtung
zu behandelnden Zahnrades.
Mit der im folgenden beschriebenen Vorrichtung werden die Kanten
1 zwischen den Flanken 2, 3 und einer (in 3
verdeckten) Rückenfläche 4 eines Kegelrades angefast bzw. entgratet (3).
Mit der Vorrichtung ist es auch möglich, die Bereiche der Kanten 1, an
denen die Übergänge der Flanken 2, 3 zum Kopf bzw. Fuß gegebenenfalls
verrundet sind (Kopf- bzw. Fußrundung), zu bearbeiten.
1 zeigt eine Maschine, an der die zum
Anfasen/Entgraten eingesetzte Vorrichtung vorgesehen ist. Die Maschine ist eine
Kegelrad-Verzahnmaschine und hat einen Werkstückschlitten 5, der in X-Richtung
(Richtung der Werkstückdrehachse 18) verschiebbar ist. Der Werkstückschlitten
5 ist außerdem längs eines Ständers 6 der Maschine senkrecht zur
X-Richtung in Y-Richtung (vertikal) verstellbar. Die Maschine ist außerdem mit einem
Werkzeugschlitten 7 versehen, der senkrecht zur Y-Richtung in Z-Richtung
verstellbar ist. Der Werkstückschlitten 5 hat eine Werkstückspindel
8, die um die A-Achse drehbar ist. Der Werkzeugschlitten 7 ist
um eine B-Achse schwenkbar, die parallel zur Y-Achse liegt. Der Werkzeugschlitten
7 ist mit einer Werkzeugspindel 9 versehen, die um eine C-Achse
drehbar ist; die C-Achse verläuft in Richtung Z.
Die Arbeitsweise einer solchen Maschine ist bekannt und wird darum
auch nicht näher erläutert. Die beschriebene und dargestellte Maschine weist die
Vorrichtung 29 auf, mit der das Kegelrad angefast bzw. entgratet werden
kann.
Die Vorrichtung hat eine Linearführung 10 (2)
für einen Schlitten 11. Er ist mit einem Schwenkgelenk 12 verbunden,
dessen schwenkbarer Teil 13 starr mit einer Antriebseinheit 14
für ein Werkzeug 15 verbunden ist. Es ist im Ausführungsbeispiel ein Schlagzahnfräser,
der für das Bearbeiten im kontinuierlichen Verfahren ein- oder mehrgängig ausgebildet
sein kann. Für das Arbeiten im Einzelteilverfahren kommt ein scheibenförmiges Werkzeug zum
Einsatz.
Die Linearführung 10 der Vorrichtung erstreckt sich in Y-Richtung.
Die Schwenkachse B2 der Vorrichtung liegt parallel zur Y- und zur Y2-Achse.
Der feststehende Teil 16 der Linearführung 10 ist
am Ständer 6 der Maschine angebracht. Die Linearführung 10 verläuft
senkrecht zur Werkstückdrehachse A und senkrecht zur Werkzeugdrehachse C. Die Drehachse
17 des Schwenkgelenkes 12 liegt parallel zur Linearführung
10 der Vorrichtung und damit auch parallel zur Y-Achse.
Das Werkzeug 15 hat eine Drehachse 19, die senkrecht
zur Drehachse 17 des Schwenkgelenkes 12 liegt. Über das Schwenkgelenk
12 kann die Drehachse 19 des Werkzeuges 15 in eine zum
Anfasen/Entgraten günstige Position gebracht werden.
Die Antriebseinheit 14 hat ein Gehäuse 21, eine
Werkzeugspindel 22 für das Werkzeug 15, einen Motor
23 zum Antrieb der Werkzeugspindel 22 und ein Getriebe
24, mit dem die Motorwelle 28 mit der Werkzeugspindel
22 verbunden ist. Im Ausführungsbeispiel ist das Getriebe 24 ein
Winkelgetriebe, insbesondere ein Kegelradgetriebe. Dieses Winkelgetriebe
24 ist zum Beispiel aus Arbeitsraumgründen vorgesehen. Grundsätzlich ist
das Getriebe 24 nicht notwendig, wenn ausreichend Platz für die Antriebseinheit
14 an der Maschine vorhanden ist.
Für das Werkzeug 15 ist die Verschiebeachse Y2 vorgesehen,
die vertikal verläuft. Zum Schwenken des Werkzeuges 15 ist die Achse B2
vorgesehen. Das Werkzeug 15 hat außerdem die C2-Achse, mit der es gedreht
werden kann. Die Achsen B2 und C2 sind vorteilhaft NC-Achsen.
Das Schlagzahnwerkzeug 15 hat einen Grundkörper
25, in den Wendeschneidplatten 26 mit je einer Wendeschneidplatte
je Werkzeuggang eingesetzt sind. Für die Wendeschneidplatten 26 kommt als
Schneidstoff unter anderem beschichtetes Feinstkornhartmetall, pulvermetallurgisch
hergestellter Schnellarbeitsstahl und Keramik in Betracht. Die Schneidkanten der
Wendeschneidplatten 26 können der Form der Werkstücke angepaßt werden.
Im Normalfall sind die Schneidkanten der Wendeschneidplatten 26 jedoch
an den Flanken gerade. Sie besitzen am Werkzeug-Außendurchmesser einen Radius, um
auch Übergänge der Kanten 1 der Werkstückflanken 2,
3 zum Fuß bzw. zum Kopf des Werkstückes bearbeiten zu können.
Der zum Anfasen/Entgraten erforderliche Abstand zwischen den Achsen
18 und 19 ist unter anderem von der Werkzeug- und der Werkstückgeometrie
abhängig. Da die Achsen Y und Y2 parallel zueinander verlaufen, kann der Abstand
über die ohnehin an der Maschine vorhandene Achse Y eingestellt werden. Die Position
des Werkzeuges auf der Y2-Achse kann deshalb während der Bearbeitung für alle Bearbeitungsfälle
dieselbe sein. Auch die Ruheposition kann für alle Anwendungen gleich gewählt werden.
Eine NC-Achse ist hier nicht erforderlich.
Bei einer einfachen Ausführungsform erfolgt das Positionieren der
Achse B2 von Hand, so daß eine NC-Achse nicht erforderlich ist. Führt man jedoch
B2 als NC-Achse aus, so läßt sich die Einrichtzeit senken; außerdem erleichtert
diese Achse B2 das Bearbeiten besonders komplizierter Kanten am Werkstück.
Im einfachsten Fall erfolgt das Positionieren zwischen Werkstück und
Anfas/Entgrat-Werkzeug 15 über die Achsen X, Y, B2 und A. Die NC-Achsen
A und C2 werden für das Arbeiten im kontinuierlichen Verfahren entsprechend dem
Verhältnis aus Werkstückzähnezahl und Werkzeuggangzahl synchronisiert. Das Zustellen
erfolgt über eine Werkstück-Zusatzdrehung &Dgr;A.
Soll die gewünschte Fase am Werkstück der idealen Werkstückkante besser
angenähert werden, so sind die Achsen X, Y und A sowie gegebenenfalls B2 entsprechend
anzupassen.
Das Bearbeiten der Kanten des Werkstückes läuft als Einflankenbearbeitung
ab, und zwar üblicherweise in einem kontinuierlichen Verfahren. Soll das Verfahren
jedoch diskontinuierlich, also im Einzelteilverfahren, ablaufen, so muß ein scheibenförmiges
Werkzeug eingesetzt werden. In diesem Fall sind die Achsen A und C2 nicht synchronisiert;
die Anzahl der Schneidplatten des Werkzeuges kann unabhängig von der Zähnezahl des
Werkstückes – in Grenzen „beliebig" – festgelegt werden.
Der Prozeß kann sowohl beim Arbeiten im kontinuierlichen als auch
im diskontinuierlichen Verfahren im Teach-in erfolgen.
Statt des Teach-in-Verfahrens können die Bahn- und die Achskoordinaten
für die Bearbeitung der Kanten des Werkstückes auch berechnet und die erforderlichen
Einstellungen und Bewegungen über die NC der Maschine realisiert werden.
Im Ausführungsbeispiel erfolgt das Verfahren des Werkzeuges
15 zwischen Arbeits- und Ruheposition in Y2-Richtung. Prinzipiell möglich
ist auch eine nicht parallele Lage von Y2 zu Y oder gar eine nicht lineare Führung
bei entsprechendem Antrieb für das Verschieben realisierbar.
Bei der beschriebenen Maschine werden zum Positionieren des Werkzeuges
15 zum Werkstück unter anderem die an der Maschine ohnehin vorhandenen
Achsen Y und X verwendet, so daß die Vorrichtung entsprechende Achsen nicht zusätzlich
benötigt.