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Dokumentenidentifikation DE202005012122U1 24.11.2005
Titel Klinge und Anschlusshülse eines Schneidemessers für eine Vorrichtung zum Freischneiden des Enddarms eines Schlachttieres
Anmelder Schmid & Wezel GmbH & Co, 75433 Maulbronn, DE
Vertreter Dreiss, Fuhlendorf, Steimle & Becker, 70188 Stuttgart
DE-Aktenzeichen 202005012122
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.11.2005
Registration date 20.10.2005
Application date from patent application 02.08.2005
IPC-Hauptklasse A22B 5/00
IPC-Nebenklasse B26B 9/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Klinge und eine diese tragende Anschlusshülse der im Oberbegriff der Schutzansprüche 1 beziehungsweise 8 genannten Art. Diese sind bekannt (DE 20 2004 019 195 U1).

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Klinge und die sie tragende Anschlusshülse so zu verbessern, dass die Abnutzung der Klinge im Betrieb verringert und damit die Standzeit erhöht wird.

Erfindungsgemäß erfolgt dies mit den Merkmalen der Ansprüche 1 beziehungsweise 8. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen definiert.

Mit einer Ausbildung dieser Klinge und der sie tragenden Anschlusshülse konnte die Standzeit der Klinge von etwa 1.500 Schnitten auf jetzt ca. 15.000 Schnitte, das heißt auf etwa das 10-fache, erhöht werden.

Die Anschlusshülse leistet dazu einen Beitrag, dass durch ihre erfindungsgemäße Ausbildung die Unwucht bei Drehung und damit die Unwucht des Systems Klinge/Anschlusshülse verringert. Die Unwucht ergab sich beim Stand der Technik durch die Fixierung an der Hohlwelle der Vorrichtung drei Schrauben entlang des Umfangs mit (DE '195, Bezugszeichen 55).

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und ihrer vorteilhaften Weiterbildungen werden im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.

Es stellen dar:

1 einen Querschnitt durch die eingangs erwähnte Vorrichtung mit einem Schneidmesser 3 – bestehend aus Klinge 11 und Anschlusshülse 12 - gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;

2 die Klinge 11;

2a das Detail IIa in 2 in vergrößerter Darstellung;

3 die Anschlusshülse 12.

1 zeigt eine Vorrichtung 2 zum Freischneiden des Enddarms von Schlachttieren. Mit einer solchen Vorrichtung wird beim Teilen eines Schlachttieres in zwei Hälften der Enddarm vom umgebenden Gewebe gelöst. Dazu wird ein Führungsdorn 4 in das Rektum eingeführt und das von dem mit Luftdruck arbeitenden Motor 25 gedreht. Die hohlzylindrische Klinge 11 wird entlang von Schlossbein und Wirbelsäule des Schlachttieres geführt. Innerhalb des Führungsdorns 4 ist eine Saugleitung 5 vorgesehen, um den Enddarm anzusaugen, zu halten und den noch vorhandenen Darminhalt (Kot) über das Vakuumanschlussrohr 6 abzusaugen. Gleichzeitig erfolgt das Freischneiden. Das Freischneiden macht es möglich, beim darauf folgenden Teilen des Schlachttieres durch Aufschneiden der Bauchdecke das Darmpaket als Ganzes entlang des Trennschnittes aus dem Körper des Schlachttieres zu entfernen (vgl. auch EP 0 594 791 und AU 573 603 A).

Die Vorrichtung 2 wird mittels einer Überwurfmutter 10 an einer Roboteranschlussplatte (nicht gezeigt) festgeschraubt. Diese weist je eine Auslassöffnung für Vakuum (zum Ansaugen), für Wasser (zur Spülung), für Druckluft (Antrieb des Motors 25) sowie für die Abführung der Abluft des Motors auf (vgl. die oben genannte DE '195).

Soweit 1 bisher beschrieben worden ist, gibt sie den bereits in der 20 2004 019 195 U1 beschriebenen Stand der Technik wieder, deren Inhalt durch diese Bezugnahme ausdrücklich zum Teil der hier gegebenen Beschreibung gemacht wird.

Wie aus 1 zu ersehen, besteht das hohlzylindrische Schneidmesser 3 aus einer hohlzylindrischen Klinge 11 (siehe dazu 2 und 2a) und einer ebenfalls hohlzylindrischen Anschlusshülse 12 (3). Beide sind miteinander verklebt (1). Die Klinge 11 ist von ihrer Schneidkante 20 her an einem Längenstück A über eine Länge a = 1,5 mm zunächst mit einem Winkel von &agr; = 27° angeschliffen. Darauf folgt ein Anschliff mit einem Winkel von &bgr; = 20°. Der innere Durchmesser d1 der Klinge 11 beträgt 54 mm, der äußere Durchmesser d2 ist 60 mm. Die Wandstärke s ist 3 mm. Die in den Schutzansprüchen angegebenen Bereiche haben sich als insgesamt deutlich vorteilhaft erwiesen. Die hier genau angegebenen Masse sind in besonderem Maße günstig.

Die dem Stand der Technik gegenüber deutlich verbesserte Wirkung ist darauf zurückzuführen, dass die zunächst mit 27° angeschliffene Kante einerseits spitz genug angeschliffen ist, um gut zu schneiden, andererseits aber der Winkel stumpf genug ist, um noch auf die Umgebung des Schnittes einen ausreichend hohen Druck auszuüben, und dass andererseits der anschließende Anschliff mit 20° eine gewisse Entspannung des Schnittgutes unmittelbar dem Schnitt folgend ermöglicht.

Die Anschlusshülse 12 trägt die Klinge 11 und dient zur Verbindung mit der vom Motor 25 angetriebenen Hohlwelle 46 (vgl. 1). Der Motor 25 wird mit Druckluft betrieben, die dem Raum 29' in der Anschlusshülse 29 von der Roboteranschlussplatte (nicht gezeigt) zugeführt wird.

Die Anschlusshülse 12 hat einen zylindrisch Bund 15, dessen Außendurchmesser gegen den Durchmesser der Anschlusshülse 12 etwas zurückgesetzt und daher etwas geringer ist. Der Bund 15 weist ein Außengewinde 15' auf, das zur Verschraubung mit einer Überwurfmutter 13 zur Verbindung mit der Hohlwelle 46 der Vorrichtung 2 dient.

Radial innerhalb des Bundes 15 weist die Stirnfläche 16 der Anschlusshülse 12 eine Öffnung 17 zur Durchführung des Führungsdornes 5 auf. Die Stirnfläche 16 weist ferner entlang ihres Umfangs verteilt drei als Sacklöcher ausgebildete Bohrungen 18 auf, von denen in 3 jedoch nur eine zu sehen ist. In diesen Bohrungen 18 sind Mitnehmerstifte 19 verklemmt, die bei der Montage der Vorrichtung (1) in zugeordnete und entsprechend angeordnete Löcher 19' in einem Flansch 46' der Hohlwelle 46 hineinragen, so dass auf diese Weise eine feste Drehverbindung von Hohlwelle 46 und Führungsdorn 5 gewährleistet ist.

Die Bohrungen 48 und 49 dienen zum Einstecken eines Schraubenschlüssels, um die Verschraubung der Überwurfmutter 13 an der Anschlusshülse 12 zu erreichen beziehungsweise zu lösen.

2Vorrichtung 3hohlzylindrisches Schneidmesser 4Führungsdorn 5Saugleitung in 4 6Vakuumanschlussrohr 6'Ende von 6 10Überwurfmutter 11Klinge 12Anschlusshülse 13Überwurfmutter 15Bund 15'Gewinde, außen an 15 16Stirnfläche von 12 17Öffnung in 16 18Bohrungen in 16 19Mitnehmerstifte 19'Löcher in 46' 20Schneidkante 25Motor, druckluftbetrieben 29Anschlusshülse 29'Innenraum von 29 46Hohlwelle 46'Flansch an 46 48Bohrung in 13 49Bohrung in 12 &agr;Winkel &bgr;Winkel sWandstärke d1innerer Durchmesser von 11 d2äußerer Durchmesser von 11 aLänge Aaxiales Längenstück

Anspruch[de]
  1. Klinge für ein Schneidmesser einer Vorrichtung zum Freischneiden des Enddarms von Schlachttieren, dadurch gekennzeichnet dass die Klinge (11) an ihrer Schneidkante (20) über ein kurzes Längenstück (A) mit einem ersten Winkel (&agr;) und daran in axialer Richtung anschließend mit einem zweiten Winkel (&bgr;), der geringer ist als der erstgenannte Winkel (&agr;), angeschliffen ist.
  2. Klinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Winkel (&bgr;) 18° – 22° beträgt.
  3. Klinge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Länge (a) des axialen Längenstücks (A) ca. 1,5 mm beträgt.
  4. Klinge nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Winkel (&agr;) = 27° beträgt.
  5. Klinge nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Winkel (&bgr;) = 20° beträgt.
  6. Klinge nach einem der Ansprüche 1 – 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke ca. 3 mm beträgt.
  7. Klinge nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser ca. 60 mm und der Innendurchmesser ca. 54 mm beträgt.
  8. Mit der Klinge (11) nach einem der Ansprüche 1 – 6 verbundene Anschlusshülse (12), dadurch gekennzeichnet, dass diese (12) zum Anschluss an die genannte Vorrichtung mit einem Bund (15) versehen ist, der auf seiner Außenseite mit einem Gewinde (15') versehen ist.
  9. Anschlusshülse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusshülse (12) innerhalb des Bundes (15) Mitnehmerstifte (19) aufweist, die zum Eingriff in Löcher (19') eines Flansches (46') einer drehangetriebenen Hohlwelle (46) geeignet sind, die Teil der in Anspruch 1 genannten Vorrichtung ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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