Die Erfindung betrifft eine Klinge und eine diese tragende Anschlusshülse
der im Oberbegriff der Schutzansprüche 1 beziehungsweise 8 genannten Art. Diese
sind bekannt (DE 20 2004 019 195 U1).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Klinge und die sie
tragende Anschlusshülse so zu verbessern, dass die Abnutzung der Klinge im Betrieb
verringert und damit die Standzeit erhöht wird.
Erfindungsgemäß erfolgt dies mit den Merkmalen der Ansprüche 1 beziehungsweise
8. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen definiert.
Mit einer Ausbildung dieser Klinge und der sie tragenden Anschlusshülse
konnte die Standzeit der Klinge von etwa 1.500 Schnitten auf jetzt ca. 15.000 Schnitte,
das heißt auf etwa das 10-fache, erhöht werden.
Die Anschlusshülse leistet dazu einen Beitrag, dass durch ihre erfindungsgemäße
Ausbildung die Unwucht bei Drehung und damit die Unwucht des Systems Klinge/Anschlusshülse
verringert. Die Unwucht ergab sich beim Stand der Technik durch die Fixierung an
der Hohlwelle der Vorrichtung drei Schrauben entlang des Umfangs mit (DE '195, Bezugszeichen
55).
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und ihrer vorteilhaften Weiterbildungen
werden im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
Es stellen dar:
1 einen Querschnitt durch die eingangs
erwähnte Vorrichtung mit einem Schneidmesser 3 – bestehend aus Klinge
11 und Anschlusshülse 12 - gemäß einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung;
2 die Klinge 11;
2a das Detail IIa in 2
in vergrößerter Darstellung;
3 die Anschlusshülse 12.
1 zeigt eine Vorrichtung 2 zum
Freischneiden des Enddarms von Schlachttieren. Mit einer solchen Vorrichtung wird
beim Teilen eines Schlachttieres in zwei Hälften der Enddarm vom umgebenden Gewebe
gelöst. Dazu wird ein Führungsdorn 4 in das Rektum eingeführt und das von
dem mit Luftdruck arbeitenden Motor 25 gedreht. Die hohlzylindrische Klinge
11 wird entlang von Schlossbein und Wirbelsäule des Schlachttieres geführt.
Innerhalb des Führungsdorns 4 ist eine Saugleitung 5 vorgesehen,
um den Enddarm anzusaugen, zu halten und den noch vorhandenen Darminhalt (Kot) über
das Vakuumanschlussrohr 6 abzusaugen. Gleichzeitig erfolgt das Freischneiden.
Das Freischneiden macht es möglich, beim darauf folgenden Teilen des Schlachttieres
durch Aufschneiden der Bauchdecke das Darmpaket als Ganzes entlang des Trennschnittes
aus dem Körper des Schlachttieres zu entfernen (vgl. auch EP
0 594 791 und AU 573 603 A).
Die Vorrichtung 2 wird mittels einer Überwurfmutter
10 an einer Roboteranschlussplatte (nicht gezeigt) festgeschraubt. Diese
weist je eine Auslassöffnung für Vakuum (zum Ansaugen), für Wasser (zur Spülung),
für Druckluft (Antrieb des Motors 25) sowie für die Abführung der Abluft
des Motors auf (vgl. die oben genannte DE '195).
Soweit 1 bisher beschrieben worden ist,
gibt sie den bereits in der 20 2004 019 195 U1 beschriebenen Stand der Technik wieder,
deren Inhalt durch diese Bezugnahme ausdrücklich zum Teil der hier gegebenen Beschreibung
gemacht wird.
Wie aus 1 zu ersehen, besteht das hohlzylindrische
Schneidmesser 3 aus einer hohlzylindrischen Klinge 11 (siehe dazu
2 und 2a) und
einer ebenfalls hohlzylindrischen Anschlusshülse 12 (3).
Beide sind miteinander verklebt (1). Die Klinge
11 ist von ihrer Schneidkante 20 her an einem Längenstück A über
eine Länge a = 1,5 mm zunächst mit einem Winkel von &agr; = 27° angeschliffen.
Darauf folgt ein Anschliff mit einem Winkel von &bgr; = 20°. Der innere Durchmesser
d1 der Klinge 11 beträgt 54 mm, der äußere Durchmesser d2
ist 60 mm. Die Wandstärke s ist 3 mm. Die in den Schutzansprüchen angegebenen Bereiche
haben sich als insgesamt deutlich vorteilhaft erwiesen. Die hier genau angegebenen
Masse sind in besonderem Maße günstig.
Die dem Stand der Technik gegenüber deutlich verbesserte Wirkung ist
darauf zurückzuführen, dass die zunächst mit 27° angeschliffene Kante einerseits
spitz genug angeschliffen ist, um gut zu schneiden, andererseits aber der Winkel
stumpf genug ist, um noch auf die Umgebung des Schnittes einen ausreichend hohen
Druck auszuüben, und dass andererseits der anschließende Anschliff mit 20° eine
gewisse Entspannung des Schnittgutes unmittelbar dem Schnitt folgend ermöglicht.
Die Anschlusshülse 12 trägt die Klinge 11 und dient
zur Verbindung mit der vom Motor 25 angetriebenen Hohlwelle 46
(vgl. 1). Der Motor 25 wird mit Druckluft
betrieben, die dem Raum 29' in der Anschlusshülse 29 von der Roboteranschlussplatte
(nicht gezeigt) zugeführt wird.
Die Anschlusshülse 12 hat einen zylindrisch Bund
15, dessen Außendurchmesser gegen den Durchmesser der Anschlusshülse
12 etwas zurückgesetzt und daher etwas geringer ist. Der Bund
15 weist ein Außengewinde 15' auf, das zur Verschraubung mit einer
Überwurfmutter 13 zur Verbindung mit der Hohlwelle 46 der Vorrichtung
2 dient.
Radial innerhalb des Bundes 15 weist die Stirnfläche
16 der Anschlusshülse 12 eine Öffnung 17 zur Durchführung
des Führungsdornes 5 auf. Die Stirnfläche 16 weist ferner entlang
ihres Umfangs verteilt drei als Sacklöcher ausgebildete Bohrungen 18 auf,
von denen in 3 jedoch nur eine zu sehen ist. In diesen
Bohrungen 18 sind Mitnehmerstifte 19 verklemmt, die bei der Montage
der Vorrichtung (1) in zugeordnete und entsprechend
angeordnete Löcher 19' in einem Flansch 46' der Hohlwelle
46 hineinragen, so dass auf diese Weise eine feste Drehverbindung von Hohlwelle
46 und Führungsdorn 5 gewährleistet ist.
Die Bohrungen 48 und 49 dienen zum Einstecken eines
Schraubenschlüssels, um die Verschraubung der Überwurfmutter 13 an der
Anschlusshülse 12 zu erreichen beziehungsweise zu lösen.
2- Vorrichtung
3- hohlzylindrisches Schneidmesser
4- Führungsdorn
5- Saugleitung in 4
6- Vakuumanschlussrohr
6'- Ende von 6
10- Überwurfmutter
11- Klinge
12- Anschlusshülse
13- Überwurfmutter
15- Bund
15'- Gewinde, außen an 15
16- Stirnfläche von 12
17- Öffnung in 16
18- Bohrungen in 16
19- Mitnehmerstifte
19'- Löcher in 46'
20- Schneidkante
25- Motor, druckluftbetrieben
29- Anschlusshülse
29'- Innenraum von 29
46- Hohlwelle
46'- Flansch an 46
48- Bohrung in 13
49- Bohrung in 12
&agr;- Winkel
&bgr;- Winkel
s- Wandstärke
d1- innerer Durchmesser von 11
d2- äußerer Durchmesser von 11
a- Länge
A- axiales Längenstück