Technischer Bereich
Diese Erfindung bezieht sich auf einen Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
zum Entwickeln von Dental-Filmen, welche bereits Röntgenstrahlen ausgesetzt wurden.
Hintergrund der Erfindung
Röntgenstrahl-Fotografie wird für die Behandlung oder die Diagnose
von Zähnen verwendet. Diese Röntgenstrahl-Fotografie wird durch Versiegeln eines
Röntgenstrahlfilms in einem Bestrahlungsschutzpaket und darauf folgendem Bestrahlen
oder Exponieren des Films durch Röntgenstrahlen durchgeführt, wobei das Paket in
Kontakt mit einem Zielzahn der Fotografie gehalten wird. Nach Vervollständigung
der Fotografie wird das Paket aus dem Mund herausgenommen und der Röntgenstrahlfilm
dann durch einen Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor entwickelt. Derartige
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessoren enthalten verschiedene Arten, aber
Entwicklungsprozessoren von der Art, wie sie in der japanischen Gebrauchsmuster-Veröffentlichung
(Kokoku) Nr. SHO 60-20115 offenbart sind, sind überlegen, weil sie die Entwicklung
eines Röntgenstrahlfilms in planarer Form erlauben.
Gemäß dem Entwicklungsprozessor, welcher in der vorstehenden Veröffentlichung
offenbart ist, sind zwei Paare von Walzen, wobei jedes Paar aus zwei in dichten
Kontakt miteinander zusammengesetzt ist, beabstandet zwischen zwei Seitenwänden
angeordnet, welche einander gegenüberliegen, eine Bodenwand ist zwischen den zwei
Seitenwänden und unterhalb des Walzenpaars so angeordnet, dass ein Verarbeitungsraum
durch die zwei Walzenpaare, die jeweiligen Seitenwände und die Bodenwände ausgebildet
wird. Eine Verarbeitungslösung für einen Röntgenstrahlfilm wird in den Verarbeitungsraum
gefüllt und die einzelnen Walzen werden in Drehung versetzt, wobei der Röntgenstrahlfilm
dazu veranlasst wird, sich durch die Verarbeitungslösung von einem der Walzenpaare
zu den anderen Walzenpaaren zu bewegen. Im Verlauf dieser Bewegung wird die Verarbeitung
des Röntgenstrahlfilms durchgeführt. Die Verarbeitungslösung wird aus einem Reservoir
nach oben gesaugt, in welchem die Verarbeitungslösung aufbewahrt wird, und wird
dann in den Verarbeitungsraum gefüllt. Eine Überströmeinrichtung ist durch die Seitenwand
des Verarbeitungsraums hindurch ausgebildet, wenn die eingefüllte Verarbeitungslösung
über die Überströmeinrichtung hinaus ansteigt, wird die Verarbeitungslösung aus
dem Verarbeitungsraum durch die Überströmeinrichtung abgegeben und wird zu dem Reservoir
zurückgeleitet.
Ein Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor, in welchem Verarbeitungsräume
von der vorstehend beschriebenen Art jeweils zur Entwicklungsverarbeitung, Fixierverarbeitung
und Waschverarbeitung angeordnet sind, ist in der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung
Nr. HEI 1-35608 offenbart. Dieser Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
ist in einen oberen Hauptkörper und einen unteren Hauptkörper unterteilt, wobei
der obere Hauptkörper nur mit Walzen ausgestattet ist, welche die vorstehend beschriebenen
Verarbeitungsräume bilden, und andere Elemente als die Rollen an dem unteren Hauptkörper
angebracht sind. Der Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor ist durch Anbringen
des oberen Hauptkörpers auf dem unteren Hauptkörper zusammengesetzt. Die Unterteilung
des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors in einen oberen Hauptkörper
und einen unteren Hauptkörper, wie vorstehend beschrieben, erlaubt ein einfaches
und durchgehendes Reinigen von Walzen und dergleichen.
Im Übrigen sind viele Benutzer von Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessoren
allgemein Dental-Praktiker, welche auf die Behandlung und Diagnose von Zähnen spezialisiert
sind, sowie deren Angestellte. Diese Leute sind nicht an die Bedienung derartiger
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessoren gewöhnt und können sich in der
Praxis es nicht leisten, Bedienungshandbücher vollständig zu lesen. Wenn ein Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
durch einen solchen Nicht-Experten bedient wird, kann häufig eine Störung infolge
eines menschlichen Fehlers oder dergleichen auftreten, was für den Konstrukteur,
Hersteller oder Verkäufer nicht vorhersehbar ist. Das Auftreten der Störung wird
üblicherweise einem Vertreiber oder dem Hersteller über den Verkäufer berichtet.
Der Verkäufer oder der Hersteller sammelt nötige Teile von den berichteten Details
der Störung und schickt eine Service-Person mit den Teilen, um die Störung zu beheben.
Jedoch ist Service-Personal nicht stets für unmittelbare Service-Besuche
bereit, sondern sind unter derzeitigen Umständen gewöhnlich sehr beschäftigt durch
das Beheben von Störungen. Es beansprucht deshalb eine beträchtliche Zeit, bis eine
Service-Person entsandt werden kann. Selbst wenn eine Service-Person geschickt wird,
macht sein Herausfinden eines Bedarfes für ein Teil, welches sich von den von ihm
mitgeführten unterscheidet, es nötig, dass die Service-Person denselben Benutzer
unter Mitnahme des zusätzlichen Teils erneut besucht, was zum Bedarf einer weiteren
Zeit führt, bis die Störung behoben ist. Wenn die Störung extensiv ist und nicht
durch eine begrenzte Reparatur fixiert werden kann, muss sie den beschädigten Entwicklungsprozessor
zurückbringen, und muss im Anschluss an dessen Reparatur durch den Verkäufer oder
Hersteller den Prozessor zurück zu dem Benutzer liefern. Aus diesen
Gründen werden vom Auftreten einer Störung bis zur Vervollständigung seiner Behebung
im Allgemeinen von einer Woche in einem schnellen Fall, bis zu einigen Wochen in
einem späten Fall, benötigt. Während dieser Zeitperiode kann der Benutzer den Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
nicht verwenden, wodurch Behandlungen und Diagnosen erschwert werden. Eine noch
weitere Zeit wird für eine Reparatur benötigt, insbesondere dann, wenn eine Störung
an einem von dem Verkäufer oder Hersteller entfernten Ort auftritt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die vorstehend beschriebenen
Probleme der bekannten Technik zu beheben, und somit einen Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
bereitzustellen, welcher es erlaubt, mit jeglichen Störungen prompt zurechtzukommen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale in Anspruch 1 gelöst.
Es war der Gedanke des vorliegenden Erfinders, dass die vorstehend
beschriebene Aufgabe dadurch gelöst werden kann, dass Teile, welche alle dahingehend
eingeschätzt werden, ein potentielles Problem der Entwicklung einer Störung mit
sich zu bringen, in einem einzelnen Block zusammenzubauen, den Block lösbar relativ
zu dem Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor aufzubauen, und in dem Fall
des Auftretens einer Störung, den Block, welcher ein beschädigtes Teil enthält,
durch einen Block zu ersetzen, in welchem das entsprechende Teil in Ordnung ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung sind ein Walzenblock, welcher aus
mehreren Walzen zum Ermöglichen einer Entwicklung eines Dental-Röntgenstrahlfilms
zusammengesetzt ist, ein Basis- oder Grundplattenblock und ein Chassis-Block mit
einem eingebauten Reservoir angeordnet, welches eine Verarbeitungslösung für die
Entwicklung enthält. Der Basisplattenblock ist mit zumindest einem Antriebsmechanismus
zum Antreiben der Walzen und einer Verarbeitungslösungs-Zuführeinrichtung zu Zuführen
der Verarbeitungslösung von dem Reservoir zu dem Walzenblock versehen, wodurch der
Walzenblock, der Basisplattenblock und der Chassis-Block unabhängig voneinander
abnehmbar sind.
Des Weiteren stellt die vorliegende Erfindung einen Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
bereit, welcher mit zumindest zwei Sätzen von Walzenpaaren versehen ist, wobei jeder
Satz zwei Walzenpaare enthält, welche mit einem Abstand dazwischen angeordnet und
individuell aus sich gegenseitig berührenden zwei Walzen zusammengesetzt sind, welche
in einem Aufwärts- und Abwärts-Verhältnis angeordnet sind, wodurch die Entwicklung
eines Dental-Röntgenstrahlfilms zwischen den Walzenpaaren in einem ersten Satz und
ein Fixieren des Dental-Röntgenstrahlfilms zwischen den Walzenpaaren in einem zweiten
Satz ermöglicht wird, umfassend: einen integral aufgebauten Walzenblock, wobei die
einzelnen Walzen darin eingebaut sind; einen integral aufgebauten Basisplattenblock
mit einer Basisplatte, zwei Walzenräumen, welche kontinuierlich auf einer oberen
Seite der Basisplatte ausgebildet sind und die Walzen darin aufnehmen, um einen
Entwickler-Einfüllraum und einen Fixierer-Einfüllraum in Kombination mit den Walzen
aufzubauen, einen Walzenantriebsmechanismus zum Antreiben der einzelnen Walzen,
Verarbeitungslösungs-Einfülleinrichtungen zum Einfüllen entsprechender Verarbeitungslösungen
von einem Entwicklerreservoir und einem Fixiererreservoir in den Entwickler-Einfüllraum
und den Fixierer-Einfüllraum, eine Steuerbox, welche mit Betriebseinrichtungen für
den Entwicklungsprozessor versehen sind, und ein Elektrikelementaufbau, welcher
darin Elektrikelemente eines Antriebsschaltkreises für den Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
aufbewahrt, wobei der Walzenantriebsmechanismus, die Verarbeitungslösungs-Einfülleinrichtungen,
die Steuerbox und der Elektrikelementaufbau alle auf einer unteren Seite der Basisplatte
befestigt sind; und einen Chassis-Block, wobei zumindest das Entwicklerreservoir
und das Fixiererreservoir darin eingebaut sind; wodurch der Walzenblock, der Basisplattenblock
und der Chassis-Block voneinander unabhängig abnehmbar sind.
Der Basisplattenblock kann Heizer und Lösungsmittel-Temperatursensoren
aufweisen, welche darauf befestigt sind, so dass die Heizer und Lösungsmittel-Temperatursensoren
jeweils in dem Entwicklerreservoir und dem Fixiererreservoir positioniert werden
können.
Der Basisplattenblock kann zumindest eines der Elemente Schwimmerschalter,
welche in dem Entwicklerreservoir und dem Fixiererreservoir zum Erfassen von Lösungsmittelniveaus
darin positioniert sind, ein Erdungs-Leckage-Unterbrecher zum Unterbrecher einer
Leistungszufuhr auf die Erfassung einer elektrischen Leckage, und einen Begrenzerschalter
zum Schließen eines Leistungslieferschaltkreises, wenn der Walzenblock auf dem Basisplattenblock
angebracht wurde, aufweisen.
Die vorliegende Erfindung stellt ebenfalls einen Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
bereit, welcher mit vier Sätzen von Walzenpaaren versehen ist, wobei jeder Satz
zwei Walzenpaare mit einem Abstand dazwischen enthält und individuell aus sich gegenseitig
berührenden zwei Walzen zusammengesetzt sind, welche in einem Aufwärts- und Abwärts-Verhältnis
angeordnet sind, wodurch eine Entwicklung eines Dental-Röntgenstrahlfilms zwischen
den Walzenpaaren in einem ersten Satz, Fixieren des Dental-Röntgenstrahlfilms
zwischen den Walzenpaaren in einem zweiten Satz, Waschen des Dental-Röntgenstrahlfilms
zwischen den Walzenpaaren in einem dritten Satz, und Trocknen des Dental-Röntgenstrahlfilms
zwischen den Walzenpaaren eines vierten Satzes ermöglicht wird, umfassend: einen
integral aufgebauten Walzenblock, wobei die einzelnen Walzen darin eingebaut sind;
einen integral aufgebauten Basisplattenblock mit einer Basisplatte, vier Walzenräume,
welche kontinuierlich auf einer oberen Seite der Basisplatte ausgebildet sind und
die Walzen darin aufnehmen, um einen Entwickler-Einfüllraum, einen Fixierer-Einfüllraum,
einen Waschlösungsmittel-Einfüllraum und einen Trocknungsraum in Kombination mit
den Walzen aufzubauen, einen Walzenantriebsmechanismus zum Antreiben der einzelnen
Walzen, Verarbeitungslösungs-Einfülleinrichtungen zum Einfüllen entsprechender Verarbeitungslösungen
von einem Entwicklerreservoir, einem Fixiererreservoir und einem Waschlösungsreservoir
in den Entwickler-Einfüllraum, den Fixierer-Einfüllraum und den Waschlösungs-Einfüllraum,
eine Steuerbox, welche mit Betriebseinrichtungen für den Entwicklungsprozessor versehen
ist, und ein Elektrikelementaufbau, welcher darin Elektrikelemente eines Antriebsschaltkreises
für den Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor kollektiv aufbewahrt, Heizer,
Lösungsmittel-Temperatursensoren und Lösungsmittel-Niveauerfassungs-Schwimmerschalter,
welche in dem Entwicklerreservoir und dem Fixiererreservoir positioniert sind, einen
Erdungs-Leckage-Unterbrecher zum Unterbrechen einer Leistungszufuhr auf die Erfassung
einer elektrischen Leckage hin, einen Begrenzerschalter zum Schließen eines Leistungszufuhrschaltkreises,
wenn ein Walzenblock auf dem Basisplattenblock angebracht wurde, und einen Warmluftventilator
zum Blasen von Warmluft in den Trocknungsraum, wobei der Walzenantriebsmechanismus,
die Verarbeitungslösungs-Einfülleinrichtungen, die Steuerbox, der Elektrikelementaufbau,
die Heizer, die Lösungsmittel-Temperatursensoren, die Schwimmerschalter, die Erdungs-Leckage-Unterbrecher,
der Begrenzerschalter und der Warmluftventilator alle auf einer unteren Seite der
Basisplatte befestigt sind; und einen Chassis-Block mit dem Entwicklerreservoir,
dem Fixiererreservoir und dem Waschlösungsreservoir, welche darin aufgebaut sind;
wodurch der Walzenblock, der Basisplattenblock und der Chassis-Block voneinander
unabhängig abnehmbar sind.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 ist eine perspektivische Ansicht einer
unteren Seite eines Basisplattenblocks eines Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
2 ist eine perspektivische Ansicht des
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors, in welcher der in 1
gezeigte Basisplattenblock in einem Chassis-Block eingebaut wurde;
3 ist eine perspektivische Explosionsansicht
des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors, der in 2
geschildert ist;
4 ist eine Draufsicht des Chassis-Blocks,
wobei der in 2 dargestellte Basisplattenblock darin
eingebaut ist;
5 ist eine Querschnittsansicht, welche
entlang einer Linie V-V genommen ist, welche in 3 gezeigt
ist;
6 ist eine perspektivische Ansicht einer
Abdeckung und einer Blackbox bzw. schwarzen Kammer des Dental-Röntgenstrahlenfilm-Entwicklungsprozessors;
und
7 ist eine perspektivische Ansicht des
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors in einer vollständig zusammengebauten
Form.
Beste Art für das Ausführen der Erfindung
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend auf der Grundlage der in
den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform beschrieben.
1 ist eine perspektivische Ansicht der
unteren Seite des Basisplattenblocks des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors
gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, 2
ist die perspektivische Ansicht des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors,
in welchem der in 1 gezeigte Basisplattenblock in den
Chassis-Block eingebaut wurde, und 3 ist die perspektivische
Explosionsansicht des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors, welcher in
2 dargestellt ist. In dieser Ausführungsform ist der
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor, welcher bei der Nummer
1 in 2 gezeigt ist, aus drei Blöcken zusammengesetzt,
das heißt, einem Walzenblock 100, dem Basisplattenblock 200, welcher
ebenso in 1 dargestellt ist, und der mit Nummer
300 bezeichnete Chassis-Block. Der Aufbau des Walzenblocks 100
und des Chassis-Blocks 300 wird unter Bezugnahme auf 3
beschrieben, und der Aufbau des Basisplattenblocks 200 wird unter Bezugnahme
auf die 1 und 3
beschrieben.
Bezugnehmend auf 3 ist der Walzenblock
100 aus Seitenwänden 101, 102 aufgebaut, welche einander
gegenüberliegen, und einer Walzeneinheit 103, welche aus einer Anzahl von
zwischen den Seitenwänden 101, 102 angebrachten Walzen zusammengestellt
ist. Die Walzeneinheit 103 ist aus zwei Walzenpaaren, welche einen Entwicklungsraum
aufbauen, zwei Walzenpaaren, welche einen Fixierraum bilden, zwei Walzenpaaren,
welche einen Waschvorgangsraum begrenzen, und zwei Walzenpaaren, welche einen Trocknungsraum
bilden, zusammengesetzt. Diese Walzen sind individuell mit Rotationsübertragungsgetrieben
bzw. -zahnrädern versehen, welche auf einer Außenseite der Seitenwand
101 positioniert sind. In dieser Zeichnung werden alle Getriebe hinter
der Seitenwand 101 verdeckt und sind nicht sichtbar.
Als nächstes wird eine Beschreibung unter Bezugnahme zunächst auf
3 des Aufbaus der oberen Seiten des Basisplattenblocks
ausgeführt. Dort sind eine Basisplatte 201, ein Rahmen 202, welcher
auf der Basisplatte 201 angeordnet ist, und eine äußere Tafel
203 gezeigt, welche sich nach unten von der Basisplatte 201 erstreckt.
Ebenso sind ein Entwicklungswalzenraum 204a, ein Fixierwalzenraum
204b, ein Waschwalzenraum 204c und ein Trocknungswalzenraum
204d dargestellt. Der Walzenblock 100 ist in diese Räume eingesetzt.
Der Entwicklungswalzenraum 204a ist in der Form einer Box aufgebaut, welche
aus einer Bodenwand 204a1 und Wänden ausgebildet ist, welche
sich aufrecht von vier Seiten von der Bodenwand aus jeweils erstrecken. Die Bodenwand
204a1 ist mit einem Entwicklerrückführloch 204a2
und einem Entwicklerzuführloch 204a3 versehen. In dieser Ausführungsform
wird die vorstehend genannte Überströmeinrichtung nicht verwendet und anstelle dessen
wird ein in den Entwicklungsraum zugeführter Entwickler über das Entwicklerrückführloch
204a2 zu einem Entwicklerreservoir, welches nachfolgend zu beschreiben
ist, zurückgeführt. Der Aufbau des Fixierwalzenraums 204b und des Waschwalzenraums
204c sind ähnlich dem des Entwicklungswalzenraums 204a.
Die Zeichnung stellt ebenso eine Schneckenwelle 205 dar,
welche in getriebemäßigem Eingriff mit Getrieben von einzelnen unteren Walzen der
Walzenpaare, um die unteren Walzen in Drehung zu versetzen, einer Pumpenmotorriemenscheibe
206M, welche direkt an einem nachfolgend beschriebenen Pumpenmotor angeschlossen
ist und durch den Pumpenmotor in Drehung versetzt wird, Pumpenriemenscheiben
206a, 206b, 206c zum Drehen jeweils einer Entwicklerpumpe,
einer Fixiererpumpe und einer Waschlösungspumpe, und einem Riemen 207 gehalten
werden, welcher die jeweiligen Pumpenriemenscheiben 206a, 206b,
206c an der Pumpenmotorriemenscheibe 206M anschließt. Mit Bezugsziffer
208 ist eine Rutsche zum Eintauchen jedes exponierten Röntgenstrahlfilms
bezeichnet, während Bezugsziffer 209 hohle Zusammenbau-Führungsstifte bezeichnet,
welche aufrecht in vier Ecken der oberen Seite der Basisplatte 201 angeordnet
sind. Die Bezugsziffer 213 zeigt einen Warmluftventilator zum Blasen von
warmer Luft in den Trocknungswalzenraum 204d zum Trocknen jedes Röntgenstrahlfilms
an.
Der Aufbau der unteren Seite des Basisplattenblocks 200 ist
in 1 dargestellt. Elemente in 1,
welche dieselben sind wie die entsprechenden in 3 gezeigten,
sind durch gleiche Bezugszeichen identifiziert, und deren Beschreibung wird hier
weggelassen. Im übrigen ist diese Figur bei entfernter äußerer Tafel 203
dargestellt, und die Kontur der äußeren Tafel 203 ist durch eine Phantomlinie
dort angezeigt. Die Bezugsziffer 210 zeigt eine Steuerbox an, in welcher
Schalter und dergleichen für den Betrieb des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors
angeordnet sind. Die Steuerbox ist an einer Oberfläche davon über eine Öffnung der
äußeren Tafel 203 exponiert, wie in 2 und
3 dargestellt ist. Ebenso sind ein Antriebsmotor
211 zum Drehen der Schneckenwelle 205, eine Antriebsriemenscheibe
212, welche an dem Antriebsmotor 211 angeschlossen ist und ebenso
an einem auf der Schneckenwelle 205 befestigten Schneckenrad angeschlossen
ist, und der Warmluftventilator 213 dargestellt. Mit Bezugsziffer
214 ist der Pumpenmotor bezeichnet, welcher die Entwicklerpumpe
215a, die Fixiererpumpe 215b und die Waschlösungspumpe
215c antreibt. An dieser Waschlösungspumpe 215c sind eine Steigleitung
216c und eine Zuführleitung 217c angeschlossen. Steigleitungen
und Zuführleitungen sind ebenfalls an der vorstehend beschriebenen Entwicklerpumpe
215a und der Fixiererpumpe 205b angeschlossen, obwohl deren Bezeichnung
durch Bezugsziffern weggelassen ist.
Mit dem Zeichen 218a ist ein Schwimmerschalter bezeichnet,
welcher in das nachfolgend beschriebene Entwicklerreservoir einzusetzen ist, und
der Schwimmerschalter wird zur Erfassung eines Lösungsmittelniveaus in dem Entwicklerreservoir
verwendet. Eine Bezugsziffer für einen Schwimmerschalter des Fixiererreservoirs
ist weggelassen. Der Entwicklungsprozessor ist mit einer Funktion versehen, welche
einen Leistungszufuhrschaltkreis unterbricht, wenn irgendeiner der Schwimmerschalter
ein vorbestimmtes Lösungsmittelniveau nicht erfasst, wodurch ein Benutzer daran
gehindert wird, den Entwicklungsprozessor zu betreiben, ohne die Reservoirs mit
den entsprechenden Verarbeitungslösungen zu befüllen. Ebenso sind ein Heizer
219a für das Entwicklerreservoir, ein Heizerhalter 220a und ein
Heizer 219b für das Fixiererreservoir dargestellt. Ein Bezugszeichen für
einen Heizerhalter des Heizers 219b ist weggelassen. Die Bezugsziffer
221 bezeichnet eine Elektroelementbox, welche unterschiedliche Elemente
eines elektrischen Schaltkreises aufnimmt, und welche einstückig aus einem Synthetikharz
oder dergleichen ausgebildet ist. Es ist ebenfalls eine Bodenwand 204b1
des Fixierwalzenraums 204b und ein Fixiererrückführloch 204b2
gezeigt.
Bezugnehmend auf 3 wird als nächstes
der Aufbau des Chassis-Blocks 300 beschrieben. Mit der Bezugsziffer
301 ist ein Chassis bezeichnet, welches so ausgebildet ist, wie es in der
Zeichnung dargestellt ist. Das Chassis trägt das Gewicht des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors.
Die Zeichnung zeigt auch einen aufnehmenden Raum 301a für den Warmluftventilator
213, einen aufnehmenden Raum 301b für den Pumpenmotor
214, einen aufnehmenden Raum 301c für die Antriebsriemenscheibe
212 und einen aufnehmenden Raum 301d für eine Auslassluftführung.
Mit den Bezugsziffern 302a, 302b und 302c sind das Entwicklerreservoir,
das Fixiererreservoir und das Waschlösungsreservoir bezeichnet. Diese Reservoirs
werden jeweils in dem Entwickler, dem Fixierer und der Waschlösung gehalten und
werden durch das Chassis 301 getragen. Mit Bezugsziffer 303 sind
Zusammenbau-Führungsstifte bezeichnet, welche in Eingriff mit den hohlen Führungsansätzen
des Basisplattenblocks gebracht werden, wenn der Basisplattenblock 200
auf dem Chassis-Block 300 angebracht wird. Die Bezugsziffer 304
bezeichnet vier Rollen zum Installieren des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors
auf einem Boden. Mit der Bezugsziffer 305 sind Drainageschläuche zur Abgabe
des Entwicklers, des Fixierers und der Waschlösung von den entsprechenden Reservoirs
302a, 302b, 302c zum Äußeren bezeichnet.
Relative Stellungen der verschiedenen Elemente sind in den
4 und 5 gezeigt.
4 ist eine Draufsicht des Chassis-Blocks
300. In dieser Zeichnung werden Elemente, welche die gleichen wie die entsprechenden
in 1 und 3 gezeigten sind,
durch gleiche Bezugszeichen identifiziert, und deren Beschreibung wird hier weggelassen.
Die durch Strichlinien angezeigten Elemente sind die, welche den Basisplattenblock
200 aufbauen, und zeigen deren relative Stellungen in dem Zustand, in welchem
der Basisplattenblock 200 auf dem Chassis-Block 300 angebracht
wurde. Die Bezugsziffern 216a, 216b, 216c zeigen Steigleitungen
für die Entwicklerpumpe, die Fixiererpumpe und die Waschlösungspumpe 215a,
215b, 215c jeweils an, und die Bezugsziffern 218a,
218b bezeichnen die vorstehend genannten Schwimmerschalter. Die Heizer
219a, 219b sind im Wesentlichen jeweils in der Mitte von dem Entwicklerreservoir
302a und dem Fixiererreservoir 302b positioniert. Mit der Bezugsziffer
204a2, 204b2, 204c2
sind die vorstehend genannten Rücklauflöcher bezeichnet, welche in kommunizierender
Verbindung mit den jeweiligen Walzenräumen ausgebildet sind. Ebenfalls sind Lösungsmittel-Temperatursensoren
222a, 222b dargestellt, welche die Temperaturen des Entwicklers
und Fixierers jeweils erfassen, und den Temperaturen entsprechende elektrische Signale
ausgeben. Diese Lösungsmittel-Temperatursensoren sind in dem Basisplattenblock
200 angeordnet, obwohl diese weder in 1 noch
in 3 auftreten. Die Temperaturen der einzelnen Verarbeitungslösungen
werden auf deren entsprechenden vorbestimmten Temperaturen durch die vorstehend
beschriebenen entsprechenden Heizer und Lösungsmittel-Temperatursensoren gehalten.
Die Bezugsziffer 223 bezeichnet die Auslassluftführung, welche in dem Raum
301d eingesetzt ist, welche den Ausstoß von Warmluft durchführt, welche
durch den Warmluftventilator 213 erzeugt wird und zum Trocknen des Röntgenstrahlfilms
in dem Raum verwendet wird, welcher zwischen den Trocknungswalzenpaaren ausgebildet
ist. Ein Erdungs-Leckage-Unterbrecher 224 ist auf dem Basisplattenblock
200 befestigt, und trennt den Leistungszuführschaltkreis ab, wenn eine
elektrische Leckage erfasst wird. Bei Bezugsziffer 225 ist ein Begrenzerschalter
bezeichnet, der an dem Basisplattenblock befestigt ist und dieser Begrenzerschalter
hat eine Funktion dahingehend, den Leistungszuführschaltkreis zu schließen, wenn
der Walzenblock 100 auf den Basisplattenblock 200 montiert wurde.
Der Erdungsunterbrecherschalter dient zum Vermeiden jeglicher Gefahr, welche auftreten
kann, wenn eine Lösungsmittel-Leckage an irgendeiner Stelle aus dem einen oder anderen
Grund stattfindet. Andererseits dient der Begrenzerschalter dazu, die Verarbeitungslösungsmittel
am Überlaufen aus den Walzenräumen zu hindern, sollte der Benutzer den Entwicklungsprozessor
ohne Anbringen des Walzenblocks 100 betreiben.
5 ist die Querschnittsansicht, welche
entlang der Linie V-V genommen ist, welche in 3 gezeigt
ist. Diese Zeichnung zeigt relative Stellungen der einzelnen Elemente in einem Zustand,
in welchem der Basisplattenblock 200 auf dem Chassis-Block 300
angebracht wurde, und der Walzenblock 100 auf dem Basisplattenblock
200 angebracht wurde. In dieser Zeichnung sind Elemente, welche die gleichen
wie die in 1, 3 und
4 gezeigten, entsprechenden Elemente sind, durch gleiche
Bezugsziffern bezeichnet, und deren Beschreibung wird hier weggelassen. Im Übrigen
werden die Teile des Walzenblocks 100 und des Basisplattenblocks
200 durch Strichlinien angezeigt. Die Zeichnung stellt eine obere Walze
102a1 und eine untere Walze 102a2 von einem
der Walzenpaare, welche in dem Entwicklungswalzenraum angeordnet sind, ein Getriebe
103, welches an der unteren Walze 102a2 angeschlossen
ist, ein Schneckengetriebe 104, welches an der unteren Walze
102a2 angeschlossen ist und in getriebemäßigem Eingriff mit
der Schneckenwelle 205 gehalten wird, und ein Getriebe 105, welches
an der oberen Walze 102a1 angeschlossen ist und in getriebemäßigem
Eingriff mit dem Getriebe 103 gehalten wird, dar. Mit der Bezugsziffer
201G sind Walzenblock-Anbringungsschlitze bezeichnet. Beim Anbringen des
Walzenblocks 100 auf dem Basisplattenblock 200 werden die Seitenwände
101, 102 des Walzenblocks 100 in die entsprechenden Walzenblock-Anbringungsschlitze
201G eingesetzt.
6 ist die perspektivische Ansicht der
Abdeckung und der Blackbox des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors.
Diese Zeichnung zeigt die Abdeckung 400, welche sich über eine Deckwand
des Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors erstreckt, welcher in
1 gezeigt ist, eine Öffnung 401 zum Ermöglichen,
dass die Rutsche 208 sich dahin durch erstreckt, und einen Filmauslassschlitz
402, durch welchen jeder verarbeitete Röntgenstrahlfilm herauskommt. Ebenso
sind die Blackbox 500, welche über der Abdeckung 400 angeordnet
ist, und eine Einlass-/Auslass-Abdeckung 501 gezeigt, welche die Einlass-/Auslass-Öffnung,
durch welche jeder Röntgenstrahlfilm hinein und heraus genommen werden kann, gezeigt.
Die Bezugsziffer 502 bezeichnet Handeinsetzöffnungen, welche es dem Bediener
des Entwicklungsprozessors ermöglichen, beide Hände in die Blackbox einzuführen,
während die Blackbox in einem von Licht abgeschirmten Zustand bleibt. Innerhalb
der Blackbox 500 wird jeder Röntgenstrahlfilm aus seiner Packung genommen
und dann auf der Rutsche 208 platziert. Nach dem Vervollständigen der Entwicklung
kommt der Röntgenstrahlfilm durch den Filmauslassschlitz 402 heraus.
7 ist die perspektivische Ansicht des
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessors in der vollständig zusammengebauten
Form. Die Bezugsziffer 10 bezeichnet den vollständig zusammengebauten Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor.
Auch die Blackbox 500 ist angebracht. Jedoch ist die Blackbox
500 in der Zeichnung weggelassen, um die Position der Rutsche
208 klar darzustellen. In 7 werden Elemente,
welche die gleichen sind wie die entsprechenden Elemente in 2
und 6, durch gleiche Bezugsziffern bezeichnet. Der
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor 10 ist der gleiche wie der
Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor 1, welcher in
2 gezeigt ist, mit der Ausnahme, dass dessen Deckwand
durch die Abdeckung 400 bedeckt ist, welche in 6
dargestellt ist.
Nun wird eine Diskussion über Probleme der einzelnen Walzen in dem
Walzenblock 100 und der einzelnen Reservoirs in dem Chassis-Block diskutiert.
Die vorstehend beschriebenen Walzen und deren Getriebe sind relativ frei von Störungen,
mit Ausnahme von Störungen, welche durch Verschleiß während der Verwendung über
eine erstreckte Zeitperiode bewirkt werden, und ebenso sind die einzelnen Reservoirs
im Wesentlichen frei von Störungen, mit Ausnahme von Verschlechterungen von deren
Material. In dieser Ausführungsform werden die Teile, welche nicht die vorstehend
beschriebenen Walzen und Reservoirs sind, alle zusammen in dem Basisplattenblock
200 gegeben, um jede Störung zu meistern, dessen Auftreten wahrscheinlich
oder nicht sehr wahrscheinlich ist.
Gemäß dieser Ausführungsform ist der Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
aus dem Walzenblock 100, dem Basisplattenblock 200, dem Chassis-Block
300, der Abdeckung 400 und der Blackbox 500 aufgebaut,
und die Teile, von welchen jedes dahingehend eingeschätzt wird, ein potentielles
Problem der Entwicklung einer Störung zu bewirken, sind alle in dem Basisplattenblock
200 angeordnet. In dem Fall des Auftretens einer Störung kann der Benutzer
prompt jede Störung meistern, unabhängig davon, wie weit entfernt der Platz des
Benutzers ist, wenn der Verkäufer oder Hersteller einen perfekten Basisplattenblock
200 in einem Behälter an dem Benutzer des beschädigten Entwicklungsprozessors
sendet, und der Benutzer den beschädigten Basisplattenblock 200 aus dem
Entwicklungsprozessor entfernt und den somit empfangenen perfekten Basisplattenblock
200 anstelle dessen installiert. Es ist deshalb möglich, die Zeitperiode
signifikant zu verkürzen, während welcher der Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
nicht benutzt werden kann, wodurch Unannehmlichkeiten in Zahnbehandlungen und -diagnosen
verringert werden.
Es ist für den Benutzer nötig, den beschädigten Basisplattenblock
200 in demselben Behälter zu dem Verkäufer oder Hersteller zurückzusenden,
wie der, in welchem der perfekte Basisplattenblock 200 empfangen wurde.
Der Verkäufer oder Hersteller repariert die Störung des somit empfangenen Basisplattenblocks
200 und sendet ihn zu dem Benutzer in demselben Behälter zurück. Es ist
dann für den Benutzer nötig, den somit empfangenen, reparierten Basisplattenblock
200 wieder einzusetzen, und er sendet in demselben Behälter den entfernten
Basisplattenblock zurück zu dem Verkäufer oder Hersteller. Die Arbeit und Zeit,
welche für die vorstehende Verfrachtung erforderlich ist, können wesentlich reduziert
werden vorausgesetzt, dass der Behälter zuvor konform mit der Konfiguration des
Basisplattenblocks 200 hergestellt wurde.
Gemäß dieser Ausführungsform wird kein Service-Personal mehr erfordert.
Selbst wenn ein solches Service-Personal an einen Reparaturabschnitt übergeben wird,
ist es unnötig, das gesamte Service-Personal zu dem Reparaturabschnitt zu übergeben,
da Reparaturarbeit unter dieser Ausführungsform die Zeit, welche bisher für jede
Service-Person erforderlich war, zu jedem beschädigten Entwicklungsprozessor zu
gehen und von diesem zurückzukommen, die bisher für jede Service-Person erforderte
Arbeit, ein oder mehrere Teile mit sich zu tragen und auch die zuvor benötigte Zeit,
die für jede zweite Rundreise der Service-Person erforderlich war, wenn dieser ein
falsches Teil mit sich trug, eliminieren kann, und darüber hinaus kann Reparaturarbeit
unter dieser Ausführungsform in einer im Vergleich zu Reparaturen durch das konventionelle
Service-Personal kürzeren Zeit abgeschlossen werden, dies mit Blick
auf die Möglichkeit, dass die Reparaturarbeit schnell durchgeführt werden kann,
da die Reparaturarbeit in dem Reparaturabschnitt im Haus durchgeführt wird und die
Teile und die Werkzeuge und Ausstattungen, welche für die Reparaturarbeit erforderlich
sind, somit alle zur unmittelbaren Verwendung erhältlich sind. Als eine Konsequenz
kann der Verkäufer oder Hersteller die Anzahl seiner Beschäftigten wesentlich reduzieren.
Bei der vorstehenden Beschreibung der Ausführungsform wurde der Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor,
welcher zum Durchführen aller Arbeitsvorgänge in der Lage ist, d. h. Entwickeln,
Fixieren, Waschen und Trocknen, im Wege eines Beispiels erläutert. Es ist jedoch
ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung auf einen solchen Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
anwendbar ist, welcher nur Entwickeln und Fixieren durchführt, und es erfordert,
das Waschen und Trocknen in einem anderen Prozessor zu bewerkstelligen, oder auf
einen solchen Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor anwendbar ist, welcher
Entwickeln, Fixieren und Waschen durchführt, und es erfordert, das Trocknen in einem
anderen Prozessor durchzuführen.
Des Weiteren wurde die Beschreibung hinsichtlich der Ausführungsform
gemacht, welche mit den Heizern, den Lösungsmittel-Temperatursensoren, den Schwimmerschaltern,
dem Erdungs-Leckage-Unterbrecher und dem Begrenzerschalter ausgestattet ist. Jedoch
sind die Heizer und die Flüssigkeits-Temperatursensoren nicht absolut für Entwicklungsprozessoren
erforderlich, welche in warmen Bereichen verwendet werden. Zusätzlich werden der
Erdungs-Leckage-Unterbrecher, die Schwimmerschalter und der Begrenzerschalter dann
unnötig, wenn vorausgesetzt wird, dass der Benutzer den Entwicklungsprozessor so
benutzt, wie in den Bedienungsanleitungen beschrieben. Selbst wenn eine Störung
infolge des Weglassens solcher Teile auftritt, ist es nur nötig, den Basisplattenblock
zu dem Verkäufer oder Hersteller zu senden. Das Vorsehen solcher Teile ist deshalb
nicht essentiell.
Wie vorstehend beschrieben wurde, ist der Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor
gemäß der vorliegenden Erfindung aus dem Walzenblock, dem Basisplattenblock und
dem Chassis-Block aufgebaut, und die Teile, von welchen jedes ein mögliches Problem
der Entwicklung einer Störung mit sich bringen, sind alle in dem Basisplattenblock
angeordnet. In dem Fall des Auftretens einer Störung kann die Störung prompt gemeistert
werden, ungeachtet von der Art der Störung und unabhängig davon, wie entfernt der
Platz des Benutzers des beschädigten Entwicklungsprozessors ist, wenn der Verkäufer
oder Hersteller einen perfekten Basisplattenblock in einem Behälter oder Container
zu dem Benutzer sendet, und der Benutzer andererseits den Basisplattenblock von
dem Entwicklungsprozessor entfernt und ihn mit der somit empfangenen Basisplatten-Einheit
ersetzt. Dies macht es möglich, die Zeitperiode signifikant zu kürzen, während welcher
der Dental-Röntgenstrahlfilm-Entwicklungsprozessor nicht verwendbar ist, und somit
eine Unannehmlichkeit bei Zahnbehandlungen und -diagnosen zu verringern.
Darüber hinaus benötigt der Verkäufer oder Hersteller kein Service-Personal
mehr und kann die Anzahl der Beschäftigten dadurch reduzieren, indem diese an einen
Reparaturabschnitt übergeben werden.