| Dokumentenidentifikation |
DE102004022018B3 01.12.2005 |
| Titel |
Verfahren zum Anbringen eines Kantenbandes an plattenförmige Werkstücke |
| Anmelder |
IMA Klessmann GmbH Holzbearbeitungssysteme, 32312 Lübbecke, DE |
| Erfinder |
Hucke, Helmut, 32312 Lübbecke, DE; Hollmer, Wilfried, 32369 Rahden, DE |
| Vertreter |
Thielking und Kollegen, 33602 Bielefeld |
| DE-Anmeldedatum |
03.05.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004022018 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
01.12.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
01.12.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B27D 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
B27N 7/00
B32B 3/02
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| Zusammenfassung |
Mit einem solchen Verfahren wird das Kantenband an Schmalflächenseiten der Werkstücke mittels einer Kantenanleimmaschine im Durchlaufverfahren oder im stationären Verfahren angebracht. Das mit Klebstoff versehene Kantenband wird mit Hilfe einer Andrückvorrichtung an die Plattenschmalseite herangeführt und daran angepreßt. Bei der Verwendung solcher Leichtbauplatten mit einer Innenstruktur, die Hohlräume aufweist, welche an der zu beschichtenden Plattenschmalseite Öffnungen bedingt, wird zum Anbringen des Kantenbandes in besonderer Weise ein expandierender Klebstoff verwendet, der an den Hohlstellen der zu beschichtenden Plattenschmalseite Stützflächen für das Kantenband bildet.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Anbringen eines Kantenbandes
an Schmalseiten plattenförmiger Werkstücke gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Bei Verfahren dieser Art, wie sie aus dem Dokument DE
199 55 575 A1 bekannt sind, werden plattenförmige Werkstücke verwendet,
die aus einem Material bestehen, welches auch bei einem Anschnitt eine im wesentlichen
geschlossene Schnittfläche aufweist. In erster Linie geht es hier um Platten aus
einem holzartigen Werkstoff, wie einem Spanplattenmaterial, aus dem vornehmlich
Platten für den Möbelbau und den Innenausbau gefertigt werden. Solche Materialien
sind zum einen teuer und haben ein relativ hohes spezifisches Gewicht, weshalb man
bestrebt ist, für die genannten Zwecke sogenannte Leichtbauplatten zu verwenden.
Solche Platten, wie sie in dem Dokument DE
199 60 304 A1 beschrieben sind, weisen geschlossen durchgehende Deckschichten
an den Breitseiten einer Hohlstruktur im Inneren auf. Diese Hohlstruktur kann eine
Wabenform haben oder durch die Deck-schichten miteinander verbindende Stege gebildet
sein. Ebenso kann die innere Stützstruktur für die Deckschichten solcher Platten
auch aus Kunststoffschaum gebildet sein. Vornehmlich werden für die Verfüllung des
Innenraums zwischen den Deckschichten der Platten billige Materialien, wie Pappe
und dergl., eingesetzt, wobei es sich um Werkstoffe handelt, die in Richtung zu
den planparallelen Deckschichten keine tragfähige Fläche beim Plattenanschnitt bilden.
Um Leichtbauplatten dieser Art entlang ihren randlichen Schmalseiten beschichten
zu können, sieht man zwischen den Deckschichten einen stabileren Rahmen mit glatten
Außenseiten vor, der den labileren Kern aus dem Leichtbauwerkstoff abdeckt.
Leichtbauplatten, die entlang angeschnittener Schmalseiten und daran
offenliegendem Kern aus dem Leichtbaumaterial mit einem Kantenband beschichtet werden
sollen, bilden keine durchgehende, ebene Stützfläche, an die das Kantenband angeklebt
werden könnte und die das Kantenband ausreichend sicher abstützt. Zudem haben die
Öffnungen der Hohlräume der Innenstruktur an den angeschnittenen Schmalseiten solcher
plattenförmigen Werkstücke eine unterschiedliche Konfiguration, die es erschwert,
die üblichen Kleber für das Verkleben des Kantenbandes zu verwenden. Es handelt
sich hierbei nämlich um thermisch aktivierbare Klebstoffe, deren sogenannte Offenzeit
davon abhängt, wieviel Kontaktfläche am Werkstück zum Abführen der Wärme aus dem
Klebstoff zur Verfügung steht. Die Verwendung solcher Kleber erfordert demgemäß
eine längere Strecke, über die hinweg das Kantenband an der Werkstückschmalseite
mit entsprechenden Andruck- und Hilfsvorrichtungen gehalten werden müßte.
Aus dem Dokument DE 199 04
630 A1 geht ein aus dem Fahrzeugbau bekanntes Verfahren hervor, um Versteifungselemente
in Gestalt eines Einlegers in Hohlprofilträger einzukleben. Dazu wird ein expandierender
Klebstoff verwendet, der das Versteifungselement in einer gewünschten Position an
der Innenwand des Hohlprofilträgers fixiert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art zu schaffen, mit dem entlang der Schmalseiten mit einem Kantenband
beschichtete Platten aus billigeren oder leichteren Rohplatten hergestellt werden
können.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung bei einem Verfahren der eingangs
genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Für die Erfindung ist wesentlich, zum Verkleben des Kantenbandes entlang
der Plattenschmalseiten einen expandierenden Klebstoff zu verwenden, der nach dem
Ein- und Aufspritzen unter Anhaften an zumindest einer der Plattendeckschichten
und/oder hinter den schmalseitigen Öffnungen liegenden Stegen oder Wandungen der
Zwischenstruktur zwischen den Deckschichten sich aufbläht und hierbei über die Ebene
der zu beschichtenden Plattenschmalseite nach außen hin vorquillt. Klebstoffe dieser
Art, die mit einem Blähmittel versehen sind, sind an sich bekannt. Auch kann die
Erstarrungs- oder Aushärtezeit dieser Klebstoffe relativ kurz gewählt werden, so
daß schon mit dem Andrücken des Kantenbandes an die betreffende Plattenschmalseite
unter Zurückdrängen des aufgeblähten Klebstoffs kurzzeitig eine ausreichende Stützfläche
zur Verfügung steht, die das Kantenband wirksam abstützt und sich ausreichend sicher
mit dem Kantenband verklebt. Der Vorteil dabei ist, daß der Kleber sich auch zwischen
die Kanten der Deckschichten und das Kantenband zwängt und somit das Kantenband
auch sicher mit den relativ schmalen Kanten der Deckschichten verklebt.
Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
noch näher erläutert. Dabei zeigen:
1 einen Randabschnitt einer an der dortigen
Schmalseite mit einem Kantenband zu beschichtenden Leichtbauplatte nach dem ersten
Verfahrensschritt,
2 eine der 1
entsprechende Darstellung der Leichtbauplatte vor dem Anfahren des Kantenbandes
und
3 eine den 1
und 2 entsprechende Darstellung der Leichtbauplatte
nach dem Anfahren des Kantenbandes.
1 veranschaulicht im einzelnen den Aufbau
einer sogenannten Leichtbauplatte, die in der dargestellten Weise aus Aluminium
bestehen kann. An den Breitseiten weist diese Platte durchgehende, geschlossene
Deckschichten 1 auf, zwischen denen sich eine Innenstruktur 2
befindet, welche die Deckschichten 1 in einer planparallelen Lage zueinander
hält. Die Innenstruktur 2 besteht aus die Deckschichten 1 miteinander
verbindenden Stegen 3, die von einer zickzackförmig gewählten Zwischenlage
zwischen den Deckschichten 1 gebildet sein können.
Um die Platte beispielsweise als Möbelbauteil verwenden zu können,
muß sie entsprechend dem Format einer Möbeltür, einer Tischplatte oder dergl., formatiert
werden. In der Regel wird eine solche Platte aus einer großformatigen Rohplatte
mittels einer Aufteilsäge oder einem entsprechenden Werkzeug freigeschnitten. Dies
bedingt, daß entlang der Plattenschmalseiten die Innenstruktur 2 zwischen
den Deckschichten 1 der Platten freigelegt ist. Zwischen den Stegen
3 der Innenstruktur 2 sind Hohlräume 4 ausgebildet, die
an der jeweils zu beschichtenden Plattenschmalseite 5 Öffnungen
6 bedingen, die sich entlang der zu beschichtenden Plattenschmalseite
5 befinden und sich entlang der Plattenschmalseite 5 erstrecken
können. So fehlt entlang der zu beschichtenden Plattenschmalseite 5 eine
durchgehende ebene Beschichtungsfläche, die schmalen Schnittkanten 11 der
Deckschichten 1 reichen zur Stützung der üblichen Beschichtungsmaterialien
nicht aus.
Wie 1 weiter zeigt, werden in die Öffnung
6 an der Plattenschmalseite 5 Raupen 8 eingespritzt,
die aus einem expandierenden Klebstoff bestehen. Zweckmäßig wird dieser Klebstoff
auf die Randbereiche an den Innenseiten 7 der Deckschichten 1
aufgespritzt, welche die Öffnung 6 an der Plattenschmalseite
5 begrenzen. Die Raupen 8 werden entlang der gesamten Länge der
Plattenschmalseite 5 aufgetragen, über die hinweg eine Beschichtung der
Plattenschmalseite 5 erfolgen soll.
Sogleich mit dem Auf- oder Einspritzen expandiert der die Raupen
8 bildende Klebstoff, die sich im Volumen erheblich vergrößern, wie
2 wiedergibt. Es handelt sich bei dem Klebstoff um
einen thermisch schmelzbaren Klebstoff, in welchem ein Inertgas in Lösung gebracht
ist. Der verflüssigte Klebstoff wird zunächst unter einem Überdruck gehalten, er
kann sich daher unter Bildung expandierender Gasbläschen erst dann ausdehnen, wenn
er – wie im vorliegenden Fall – in Gestalt der Raupen 8 aufgetragen
ist und unter dem geringeren atmosphärischen Druck steht. Die expandierten Klebstoff-Raupen
8 verbinden sich mit den Innenseiten 7 der Deckschichten
1 und gegebenenfalls auch mit dem die Öffnung 6 nach innen hin
abschließenden Steg 3. Nach außen hin quellen die Raupen 8 bis
über die von der Plattenschmalseite 3 aufgespannten Ebene hinaus vor, sie
stehen deshalb auch über die schmalen Kanten 11 der Deckschichten
1 vor. Der expandierte, die Raupen 8 bildende Klebstoff erhärtet
sich, er ist jedoch in dem in 2 gezeigten Zustand noch
verformbar und an den Außenseiten der Raupen 8 klebfähig.
Wie sich aus 3 weiter ergibt, wird auf
die Plattenschmalseite 3 ein Kantenband 9 aufgefahren, dies geschieht
wie die gesamte Kantenbearbeitung der Platte entweder im Durchlaufverfahren oder
im stationären Verfahren in einer Kantenanleimmaschine. Bei beiden Verfahren werden
die Werkstücke und eine Kantenverleimeinheit relativ zueinander bewegt. Im Durchlaufverfahren
laufen die Werkstücke mit ihren zu beschichtenden Schmalseiten an der das Kantenband
heranführenden und den Kleberauftrag besorgenden Kantenverleimeinheit vorbei. Bei
einer stationär arbeitenden Maschine wird ein Kantenverleimaggregat um die Werkstücke
herumgeführt, die feststehend festgespannt sind. Im letzteren Fall können auch sogenannte
Freiformplatten entlang ihrer Schmalseiten beschichtet werden, die einen nicht geradlinigen
Verlauf aufweisen.
Beim Auffahren des Kantenbandes 9 werden die nachverformbaren
Klebstoff-Raupen 8 bis hinter die von der Plattenschmalseite
5 aufgespannte Ebene zurückgedrängt und an der von dem Kantenband
10 beaufschlagten Seite plattgedrückt. Dadurch bildet sich längsseitig
an den expandierten Raupen 8 eine Stützfläche 10 aus, welche die
Innenseite des kantenbandes 9 kontaktiert und sich mit dieser verklebt.
Zugleich wandert ein Teil des Klebstoffmaterials der Raupen 8 um die schmalen
Kanten 11 der Deckschichten 1 herum, und so werden auf diese Weise
auch die Deckschichten 1 mit dem Kantenband 10 sicher verklebt.
Die Kanten 11 der Deckschichten 1 und die Stützflächen
10 der Raupen 8 bilden somit eine sichere Anlage- und Klebfläche
für das Kantenband 10.
Es kann Fälle geben, in denen lediglich eine einzige der Klebstoff-Raupen
8 in die Öffnung 6 an der Plattenschmalseite 5 einzubringen
ist, dies hängt von dem jeweiligen Verlauf der Innenstruktur 2 zwischen
den Deckschichten 1 ab. Auch gibt es Innenstrukturen an
Platten der in Rede stehenden Art, bei denen sich die Öffnungen an der zu beschichtenden
Plattenschmalseite unregelmäßig ausbilden oder aufgrund des betreffenden Anschnitts
gar nicht vorhanden sind, dann wird mittels eines geeigneten Werkzeugs entlang der
zu beschichtenden Plattenschmalseite 5 eine Nut eingefräst, welche die
entlang der Plattenschmalseite 5 durchgehende Öffnung 6 nachbildet.
Grundsätzlich kann das Kantenband 10 an seiner Innenseite ebenfalls mit
einem Klebstoff beschichtet sein, der sich mit dem expandierten Klebstoff der Raupen
8 verbindet, womit man eine noch innigere Verklebung des Kantenbandes
10 im Bedarfsfall erzielen kann.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Anbringen eines Kantenbandes an Schmalseiten plattenförmiger
Werkstücke mittels einer Kantenanleimmaschine, bei dem eine Kantenverleimeinheit
und die Werkstücke relativ zueinander bewegt werden und das Kantenband an die zuvor
mit Klebstoff versehenen Schmalseiten der Werkstücke mit Hilfe einer Vorrichtung
herangeführt sowie daran angepreßt wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei
der Verwendung von Platten, die zwischen an den Plattenbreitseiten durchgehend geschlossenen
Deckschichten eine diese stützende Struktur mit Hohlräumen aufweisen, die beim Formatieren
der Platten angeschnitten werden und an den mit dem Kantenband zu beschichtenden
Plattenschmalseiten offen sind, in die Öffnungen dieser Hohlräume entlang der betreffenden
Plattenschmalseite ein expandierender und danach aushärtender Klebstoff derart eingespritzt
wird, daß er über die Ebene der Plattenschmalseite hinaus vorquillt, wonach das
Kantenband unter Zurückdrängen des Überstandes des aufgequollenen, noch nicht ausgehärteten
Klebstoffs bei Ausbildung einer die Bandinnenseite kontaktierenden Stützfläche an
die Plattenschmalseite angefahren wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der
Öffnung des Hohlraumes an der betreffenden Plattenschmalseite der Klebstoff in Gestalt
einer Raupe entlang der die Öffnung begrenzenden Innenseiten der beiden Deckschichten
der Platte derart aufgespritzt wird, daß sie zu entlang der Kanten der Deckschichten
sich erstreckenden Stützraupen aufquellen, die je eine entlang der Plattenschmalseite
sich erstreckende Stützfläche bilden.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Fall
einer Innenstruktur zwischen den Deckschichten der zu verwendenden Platte, die unregelmäßige
unterbrochene oder fehlende Öffnungen an der mit dem Kantenband zu beschichtenden
Plattenschmalseite bedingt, vor dem Einspritzen des expandierenden Klebstoffs mit
einem Werkzeug eine die Öffnungen zur Aufnahme des Klebstoffs nachbildenden Nut
zwischen den Plattendeckschichten an der Plattenschmalseite eingeschnitten wird.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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