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Dokumentenidentifikation DE102004022018B3 01.12.2005
Titel Verfahren zum Anbringen eines Kantenbandes an plattenförmige Werkstücke
Anmelder IMA Klessmann GmbH Holzbearbeitungssysteme, 32312 Lübbecke, DE
Erfinder Hucke, Helmut, 32312 Lübbecke, DE;
Hollmer, Wilfried, 32369 Rahden, DE
Vertreter Thielking und Kollegen, 33602 Bielefeld
DE-Anmeldedatum 03.05.2004
DE-Aktenzeichen 102004022018
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 01.12.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.12.2005
IPC-Hauptklasse B27D 5/00
IPC-Nebenklasse B27N 7/00   B32B 3/02   
Zusammenfassung Mit einem solchen Verfahren wird das Kantenband an Schmalflächenseiten der Werkstücke mittels einer Kantenanleimmaschine im Durchlaufverfahren oder im stationären Verfahren angebracht. Das mit Klebstoff versehene Kantenband wird mit Hilfe einer Andrückvorrichtung an die Plattenschmalseite herangeführt und daran angepreßt. Bei der Verwendung solcher Leichtbauplatten mit einer Innenstruktur, die Hohlräume aufweist, welche an der zu beschichtenden Plattenschmalseite Öffnungen bedingt, wird zum Anbringen des Kantenbandes in besonderer Weise ein expandierender Klebstoff verwendet, der an den Hohlstellen der zu beschichtenden Plattenschmalseite Stützflächen für das Kantenband bildet.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Anbringen eines Kantenbandes an Schmalseiten plattenförmiger Werkstücke gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Bei Verfahren dieser Art, wie sie aus dem Dokument DE 199 55 575 A1 bekannt sind, werden plattenförmige Werkstücke verwendet, die aus einem Material bestehen, welches auch bei einem Anschnitt eine im wesentlichen geschlossene Schnittfläche aufweist. In erster Linie geht es hier um Platten aus einem holzartigen Werkstoff, wie einem Spanplattenmaterial, aus dem vornehmlich Platten für den Möbelbau und den Innenausbau gefertigt werden. Solche Materialien sind zum einen teuer und haben ein relativ hohes spezifisches Gewicht, weshalb man bestrebt ist, für die genannten Zwecke sogenannte Leichtbauplatten zu verwenden.

Solche Platten, wie sie in dem Dokument DE 199 60 304 A1 beschrieben sind, weisen geschlossen durchgehende Deckschichten an den Breitseiten einer Hohlstruktur im Inneren auf. Diese Hohlstruktur kann eine Wabenform haben oder durch die Deck-schichten miteinander verbindende Stege gebildet sein. Ebenso kann die innere Stützstruktur für die Deckschichten solcher Platten auch aus Kunststoffschaum gebildet sein. Vornehmlich werden für die Verfüllung des Innenraums zwischen den Deckschichten der Platten billige Materialien, wie Pappe und dergl., eingesetzt, wobei es sich um Werkstoffe handelt, die in Richtung zu den planparallelen Deckschichten keine tragfähige Fläche beim Plattenanschnitt bilden. Um Leichtbauplatten dieser Art entlang ihren randlichen Schmalseiten beschichten zu können, sieht man zwischen den Deckschichten einen stabileren Rahmen mit glatten Außenseiten vor, der den labileren Kern aus dem Leichtbauwerkstoff abdeckt.

Leichtbauplatten, die entlang angeschnittener Schmalseiten und daran offenliegendem Kern aus dem Leichtbaumaterial mit einem Kantenband beschichtet werden sollen, bilden keine durchgehende, ebene Stützfläche, an die das Kantenband angeklebt werden könnte und die das Kantenband ausreichend sicher abstützt. Zudem haben die Öffnungen der Hohlräume der Innenstruktur an den angeschnittenen Schmalseiten solcher plattenförmigen Werkstücke eine unterschiedliche Konfiguration, die es erschwert, die üblichen Kleber für das Verkleben des Kantenbandes zu verwenden. Es handelt sich hierbei nämlich um thermisch aktivierbare Klebstoffe, deren sogenannte Offenzeit davon abhängt, wieviel Kontaktfläche am Werkstück zum Abführen der Wärme aus dem Klebstoff zur Verfügung steht. Die Verwendung solcher Kleber erfordert demgemäß eine längere Strecke, über die hinweg das Kantenband an der Werkstückschmalseite mit entsprechenden Andruck- und Hilfsvorrichtungen gehalten werden müßte.

Aus dem Dokument DE 199 04 630 A1 geht ein aus dem Fahrzeugbau bekanntes Verfahren hervor, um Versteifungselemente in Gestalt eines Einlegers in Hohlprofilträger einzukleben. Dazu wird ein expandierender Klebstoff verwendet, der das Versteifungselement in einer gewünschten Position an der Innenwand des Hohlprofilträgers fixiert.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem entlang der Schmalseiten mit einem Kantenband beschichtete Platten aus billigeren oder leichteren Rohplatten hergestellt werden können.

Diese Aufgabe wird nach der Erfindung bei einem Verfahren der eingangs genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.

Für die Erfindung ist wesentlich, zum Verkleben des Kantenbandes entlang der Plattenschmalseiten einen expandierenden Klebstoff zu verwenden, der nach dem Ein- und Aufspritzen unter Anhaften an zumindest einer der Plattendeckschichten und/oder hinter den schmalseitigen Öffnungen liegenden Stegen oder Wandungen der Zwischenstruktur zwischen den Deckschichten sich aufbläht und hierbei über die Ebene der zu beschichtenden Plattenschmalseite nach außen hin vorquillt. Klebstoffe dieser Art, die mit einem Blähmittel versehen sind, sind an sich bekannt. Auch kann die Erstarrungs- oder Aushärtezeit dieser Klebstoffe relativ kurz gewählt werden, so daß schon mit dem Andrücken des Kantenbandes an die betreffende Plattenschmalseite unter Zurückdrängen des aufgeblähten Klebstoffs kurzzeitig eine ausreichende Stützfläche zur Verfügung steht, die das Kantenband wirksam abstützt und sich ausreichend sicher mit dem Kantenband verklebt. Der Vorteil dabei ist, daß der Kleber sich auch zwischen die Kanten der Deckschichten und das Kantenband zwängt und somit das Kantenband auch sicher mit den relativ schmalen Kanten der Deckschichten verklebt.

Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Dabei zeigen:

1 einen Randabschnitt einer an der dortigen Schmalseite mit einem Kantenband zu beschichtenden Leichtbauplatte nach dem ersten Verfahrensschritt,

2 eine der 1 entsprechende Darstellung der Leichtbauplatte vor dem Anfahren des Kantenbandes und

3 eine den 1 und 2 entsprechende Darstellung der Leichtbauplatte nach dem Anfahren des Kantenbandes.

1 veranschaulicht im einzelnen den Aufbau einer sogenannten Leichtbauplatte, die in der dargestellten Weise aus Aluminium bestehen kann. An den Breitseiten weist diese Platte durchgehende, geschlossene Deckschichten 1 auf, zwischen denen sich eine Innenstruktur 2 befindet, welche die Deckschichten 1 in einer planparallelen Lage zueinander hält. Die Innenstruktur 2 besteht aus die Deckschichten 1 miteinander verbindenden Stegen 3, die von einer zickzackförmig gewählten Zwischenlage zwischen den Deckschichten 1 gebildet sein können.

Um die Platte beispielsweise als Möbelbauteil verwenden zu können, muß sie entsprechend dem Format einer Möbeltür, einer Tischplatte oder dergl., formatiert werden. In der Regel wird eine solche Platte aus einer großformatigen Rohplatte mittels einer Aufteilsäge oder einem entsprechenden Werkzeug freigeschnitten. Dies bedingt, daß entlang der Plattenschmalseiten die Innenstruktur 2 zwischen den Deckschichten 1 der Platten freigelegt ist. Zwischen den Stegen 3 der Innenstruktur 2 sind Hohlräume 4 ausgebildet, die an der jeweils zu beschichtenden Plattenschmalseite 5 Öffnungen 6 bedingen, die sich entlang der zu beschichtenden Plattenschmalseite 5 befinden und sich entlang der Plattenschmalseite 5 erstrecken können. So fehlt entlang der zu beschichtenden Plattenschmalseite 5 eine durchgehende ebene Beschichtungsfläche, die schmalen Schnittkanten 11 der Deckschichten 1 reichen zur Stützung der üblichen Beschichtungsmaterialien nicht aus.

Wie 1 weiter zeigt, werden in die Öffnung 6 an der Plattenschmalseite 5 Raupen 8 eingespritzt, die aus einem expandierenden Klebstoff bestehen. Zweckmäßig wird dieser Klebstoff auf die Randbereiche an den Innenseiten 7 der Deckschichten 1 aufgespritzt, welche die Öffnung 6 an der Plattenschmalseite 5 begrenzen. Die Raupen 8 werden entlang der gesamten Länge der Plattenschmalseite 5 aufgetragen, über die hinweg eine Beschichtung der Plattenschmalseite 5 erfolgen soll.

Sogleich mit dem Auf- oder Einspritzen expandiert der die Raupen 8 bildende Klebstoff, die sich im Volumen erheblich vergrößern, wie 2 wiedergibt. Es handelt sich bei dem Klebstoff um einen thermisch schmelzbaren Klebstoff, in welchem ein Inertgas in Lösung gebracht ist. Der verflüssigte Klebstoff wird zunächst unter einem Überdruck gehalten, er kann sich daher unter Bildung expandierender Gasbläschen erst dann ausdehnen, wenn er – wie im vorliegenden Fall – in Gestalt der Raupen 8 aufgetragen ist und unter dem geringeren atmosphärischen Druck steht. Die expandierten Klebstoff-Raupen 8 verbinden sich mit den Innenseiten 7 der Deckschichten 1 und gegebenenfalls auch mit dem die Öffnung 6 nach innen hin abschließenden Steg 3. Nach außen hin quellen die Raupen 8 bis über die von der Plattenschmalseite 3 aufgespannten Ebene hinaus vor, sie stehen deshalb auch über die schmalen Kanten 11 der Deckschichten 1 vor. Der expandierte, die Raupen 8 bildende Klebstoff erhärtet sich, er ist jedoch in dem in 2 gezeigten Zustand noch verformbar und an den Außenseiten der Raupen 8 klebfähig.

Wie sich aus 3 weiter ergibt, wird auf die Plattenschmalseite 3 ein Kantenband 9 aufgefahren, dies geschieht wie die gesamte Kantenbearbeitung der Platte entweder im Durchlaufverfahren oder im stationären Verfahren in einer Kantenanleimmaschine. Bei beiden Verfahren werden die Werkstücke und eine Kantenverleimeinheit relativ zueinander bewegt. Im Durchlaufverfahren laufen die Werkstücke mit ihren zu beschichtenden Schmalseiten an der das Kantenband heranführenden und den Kleberauftrag besorgenden Kantenverleimeinheit vorbei. Bei einer stationär arbeitenden Maschine wird ein Kantenverleimaggregat um die Werkstücke herumgeführt, die feststehend festgespannt sind. Im letzteren Fall können auch sogenannte Freiformplatten entlang ihrer Schmalseiten beschichtet werden, die einen nicht geradlinigen Verlauf aufweisen.

Beim Auffahren des Kantenbandes 9 werden die nachverformbaren Klebstoff-Raupen 8 bis hinter die von der Plattenschmalseite 5 aufgespannte Ebene zurückgedrängt und an der von dem Kantenband 10 beaufschlagten Seite plattgedrückt. Dadurch bildet sich längsseitig an den expandierten Raupen 8 eine Stützfläche 10 aus, welche die Innenseite des kantenbandes 9 kontaktiert und sich mit dieser verklebt. Zugleich wandert ein Teil des Klebstoffmaterials der Raupen 8 um die schmalen Kanten 11 der Deckschichten 1 herum, und so werden auf diese Weise auch die Deckschichten 1 mit dem Kantenband 10 sicher verklebt. Die Kanten 11 der Deckschichten 1 und die Stützflächen 10 der Raupen 8 bilden somit eine sichere Anlage- und Klebfläche für das Kantenband 10.

Es kann Fälle geben, in denen lediglich eine einzige der Klebstoff-Raupen 8 in die Öffnung 6 an der Plattenschmalseite 5 einzubringen ist, dies hängt von dem jeweiligen Verlauf der Innenstruktur 2 zwischen den Deckschichten 1 ab. Auch gibt es Innenstrukturen an Platten der in Rede stehenden Art, bei denen sich die Öffnungen an der zu beschichtenden Plattenschmalseite unregelmäßig ausbilden oder aufgrund des betreffenden Anschnitts gar nicht vorhanden sind, dann wird mittels eines geeigneten Werkzeugs entlang der zu beschichtenden Plattenschmalseite 5 eine Nut eingefräst, welche die entlang der Plattenschmalseite 5 durchgehende Öffnung 6 nachbildet. Grundsätzlich kann das Kantenband 10 an seiner Innenseite ebenfalls mit einem Klebstoff beschichtet sein, der sich mit dem expandierten Klebstoff der Raupen 8 verbindet, womit man eine noch innigere Verklebung des Kantenbandes 10 im Bedarfsfall erzielen kann.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Anbringen eines Kantenbandes an Schmalseiten plattenförmiger Werkstücke mittels einer Kantenanleimmaschine, bei dem eine Kantenverleimeinheit und die Werkstücke relativ zueinander bewegt werden und das Kantenband an die zuvor mit Klebstoff versehenen Schmalseiten der Werkstücke mit Hilfe einer Vorrichtung herangeführt sowie daran angepreßt wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Verwendung von Platten, die zwischen an den Plattenbreitseiten durchgehend geschlossenen Deckschichten eine diese stützende Struktur mit Hohlräumen aufweisen, die beim Formatieren der Platten angeschnitten werden und an den mit dem Kantenband zu beschichtenden Plattenschmalseiten offen sind, in die Öffnungen dieser Hohlräume entlang der betreffenden Plattenschmalseite ein expandierender und danach aushärtender Klebstoff derart eingespritzt wird, daß er über die Ebene der Plattenschmalseite hinaus vorquillt, wonach das Kantenband unter Zurückdrängen des Überstandes des aufgequollenen, noch nicht ausgehärteten Klebstoffs bei Ausbildung einer die Bandinnenseite kontaktierenden Stützfläche an die Plattenschmalseite angefahren wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Öffnung des Hohlraumes an der betreffenden Plattenschmalseite der Klebstoff in Gestalt einer Raupe entlang der die Öffnung begrenzenden Innenseiten der beiden Deckschichten der Platte derart aufgespritzt wird, daß sie zu entlang der Kanten der Deckschichten sich erstreckenden Stützraupen aufquellen, die je eine entlang der Plattenschmalseite sich erstreckende Stützfläche bilden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Fall einer Innenstruktur zwischen den Deckschichten der zu verwendenden Platte, die unregelmäßige unterbrochene oder fehlende Öffnungen an der mit dem Kantenband zu beschichtenden Plattenschmalseite bedingt, vor dem Einspritzen des expandierenden Klebstoffs mit einem Werkzeug eine die Öffnungen zur Aufnahme des Klebstoffs nachbildenden Nut zwischen den Plattendeckschichten an der Plattenschmalseite eingeschnitten wird.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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