Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Eindrehen einer Wendel
in Perforationen, die in Randabschnitten von aufeinander gestapelten Flachteilen,
insbesondere Papierbögen, vorgesehen sind, mit einer Antriebsvorrichtung, die ausgebildet
ist, um die Wendel einer Rotation und gleichzeitig einer axialen Vorschubbewegung
entsprechend der Steigung ihrer Schraubenlinienform zu unterwerfen. Ferner betrifft
die Erfindung ein Verfahren zum Eindrehen einer Wendel in Perforationen, die in
Randabschnitten von aufeinander gestapelten Flachteilen, insbesondere Papierbögen,
vorgesehen sind, insbesondere unter Verwendung einer Vorrichtung der zuvor genannten
Art.
Eine Vorrichtung der zuvor genannten Art ist gewöhnlich Teil einer
halbautomatisch oder vollautomatisch arbeitenden Anlage zur Herstellung von Papierblöcken,
die mittels Wendeln zusammengehalten werden. In derartige Anlagen werden aus einer
Papierbahn Papierbögen durch Schneiden hergestellt, wobei während dieses Arbeitsschrittes
die Papierbögen gleichzeitig in einem Randabschnitt mit Hilfe einer Stanzvorrichtung
perforiert und gegebenenfalls in einem Druckwerk bedruckt werden. Anschließend werden
diese Papierbögen überlappt und zu Blöcken mit einer definierten Anzahl von Papierbögen
gesammelt. Dabei werden die Papierbögen so gestapelt, dass die perforierten Randabschnitte
zueinander ausgerichtet sind. Letzteres ist wichtig, um zum Binden der Papierblöcke
in der nachfolgenden Bindevorrichtung die Wendel durch die Perforationen sämtlicher
Papierbögen hindurch einziehen bzw. eindrehen zu können. Für diesen letztgenannten
Arbeitsschritt kommen die Vorrichtung und das Verfahren der zuvor genannten Art
zur Anwendung.
Eine solche Vorrichtung und ein solches Verfahren sind beispielsweise
in der DE 1 801 965 A1 offenbart.
In dieser herkömmlichen Vorrichtung sind drei Walzen über die Länge des zu bindenden
Blätterpacks vorgesehen. Dabei werden die ersten und zweiten Walzen angetrieben
und laufen in einer geschützten Hülse, während eine dritte Walze, deren Mantel eine
glatte Oberfläche besitzt, als Stützwalze für die am Umfang angetriebene Wendel
wirkt. Die die ersten und zweiten Walzen aufnehmenden Hülsen besitzen zwei Funktionen;
zum einen sollen sie die Wendel führen und zum anderen den Blätterpack zwischen
den Perforationen gegen Auffächern zusammenhalten. Diese bekannte Vorrichtung ist
zum Eindrehen von Wendeln aus Draht vorgesehen und weist eine relativ komplizierte
Konstruktion auf.
Eine ähnliche Vorrichtung ist in der US
2 101 804 A beschrieben, bei welcher sich ebenfalls drei Walzen über die
gesamte Länge des zu bindenden Buches erstrecken. Dabei sind zwei Walzen auf ihrer
Oberfläche mit in Umfangsrichtung laufenden, konzentrischen und in sich geschlossenen
Nuten versehen und werden angetrieben, während eine dritte Walze eine glatte Oberfläche
aufweist und als Stützwalze für die Wendel dient.
Im zuvor beschriebenen Stand der Technik werden die Wendeln zunächst
in die Perforationen der vorgestanzten Papierlagen eingedreht und dann auf die gewünschte
Länge abgeschnitten. Eine solche Vorgehensweise kann jedoch zu Handhabungsproblemen
führen, insbesondere wenn Kunststoffwendeln verwendet werden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung und ein
Verfahren der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass eine taktweise Verarbeitung
von bereits zuvor auf Länge abgeschnittenen Wendeln problemlos durchführbar ist
und insbesondere dabei Kunststoffwendeln verwendet werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung
eine Vorrichtung zum Eindrehen einer Wendel in Perforationen vorgeschlagen, die
in Randabschnitten von aufeinander gestapelten Flachteilen, insbesondere Papierbögen,
vorgesehen sind, mit einer Antriebsvorrichtung, die ausgebildet ist, um die Wendel
einer Rotation und gleichzeitig einer axialen Vorschubbewegung entsprechend der
Steigung ihrer Schraubenlinienform zu unterwerfen, gekennzeichnet durch eine Stoppvorrichtung
für einen Eingriff mit der Wendel, um die Wendel an einer Weiterbewegung zu hindern,
und eine Auslösevorrichtung, durch die die Wendel außer Eingriff von der Stoppvorrichtung
und in Eingriff mit der Antriebsvorrichtung bringbar ist.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Eindrehen
einer Wendel in Perforationen vorgeschlagen, die in Randabschnitten von aufeinander
gestapelten Flachteilen, insbesondere Papierbögen, vorgesehen sind, insbesondere
unter Verwendung der zuvor angegebenen Vorrichtung, mit den Schritten,
- – eine Wendel bis zu einer Stoppvorrichtung zu transportieren,
- – die Wendel in Eingriff mit der Stoppvorrichtung zu bringen und ihre
Bewegung anzuhalten,
- – mit Hilfe einer Auslösevorrichtung die Wendel außer Eingriff von der
Stoppvorrichtung und gleichzeitig in Eingriff mit einer Antriebsvorrichtung zu bringen,
- – durch die Antriebsvorrichtung die Wendel einer Rotation und gleichzeitig
einer axialen Vorschubbewegung entsprechend der Steigung der Schraubenlinienform
der Wendel zu unterwerfen, und
- – die Wendel in die Perforationen in den Randabschnitten der aufeinander
gestapelten Flachteile einzudrehen.
Die Erfindung ermöglicht die Verarbeitung von bereits zuvor auf eine
gewünschte Länge geschnittenen Wendeln. Dabei sorgt die erfindungsgemäß vorgesehene
Stoppvorrichtung, dass stets nur jeweils eine einzige Wendel verarbeitet und in
die Perforationen des ausgangsseitig angeordneten Flachteilstapels eingedreht wird.
Dies ist insbesondere vorteilhaft für die Verarbeitung von Kunststoffwendeln. Demnach
erlaubt die Erfindung ein taktweises Eindrehen von Wendeln und eignet sich insbesondere
für eine vollautomatisch arbeitende Anlage. Da auf diese Weise weniger Personal
benötigt wird, führt die erfindungsgemäße Lösung dabei zu einer erhöhten Produktivität.
Die durch die Erfindung ermöglichte taktweise Verarbeitung von bereits
zuvor auf die gewünschte Länge zugeschnittenen Wendeln hat bei der Verwendung von
Kunststoffwendeln den weiteren Vorteil, dass die mit dem Anhalten der Wendeln durch
die Stoppvorrichtung entstehenden Stillstandzeiten für eine Abkühlung der Kunststoffwendeln
sinnvoll genutzt werden können, da für die vorausgegangene Herstellung von schraubenlinienförmigen
Wendeln der hierfür benutzte Kunststofffaden gewöhnlich erwärmt werden muss.
Vorzugsweise weist die Stoppvorrichtung einen Anschlag auf, an den
der Anfang der Wendel in Anlage bringbar ist. Eine besonders einfache Konstruktion
zeichnet sich dadurch aus, dass der Anschlag einen Steg aufweist, der sich winklig,
vorzugsweise quer, zur Bewegungsrichtung der Wendel erstreckt, wobei der Steg vorzugsweise
im Wesentlichen aufrecht stehen kann.
Bei einer Weiterbildung der zuvor genannten Ausführung ist die Auslösevorrichtung
so ausgebildet, dass sie die Position der Wendel gegenüber dem Steg so verändert,
dass sich der Steg nur teilweise über den Querschnitt der Wendel erstreckt, um die
Wendel außer Eingriff von der Stoppvorrichtung zu bringen. Nach Eingriff mit der
Antriebsvorrichtung lässt sich dann die Wendel durch die kombinierte Dreh- und Vorschubbewegung
weitertransportieren, ohne dass der Steg noch seine Stoppfunktion erfüllt und insoweit
stört. Denn in diesem Betriebszustand liegt der Steg zwar jeweils zwischen zwei
benachbarten Windungen; da er sich jedoch nur noch teilweise in die Wendel erstreckt,
findet ein störender Eingriff insbesondere mit den gegenüberliegenden Abschnitten
der Windungen der Wendel nicht mehr statt. Demnach wird die Wendel in diesem Betriebszustand
sozusagen am Steg 'vorbeigeschraubt'. Mit dieser Ausführung ist es somit nicht notwendig,
die Wendel vollständig vom Steg zu entfernen, was hinsichtlich Bewegungsablauf und
Konstruktion vorteilhaft ist.
Gewöhnlich ist eine Transportvorrichtung vorhanden, die die Wendel
von einer vorgeschalteten Vorrichtung, in der sie hergestellt wird, zu der hier
behandelten Vorrichtung führt. Vorzugsweise kann eine solche Transportvorrichtung
eine längliche Führungsbahn zur Führung der Wendel in ihrer Längsrichtung aufweisen,
wobei die Führungsbahn am Anschlag endet, wodurch die Wendel gegen den Anschlag
gefördert wird. Wenn der Anschlag einen Steg aufweist, sollte die Führungsbahn winklig,
vorzugsweise quer, an den Steg stoßen. Zweckmäßigerweise sollte die Führungsbahn
als länglicher Führungssteg ausgebildet sein, über den die Wendel schiebbar ist,
so dass sich der längliche Führungssteg durch die Wendel hindurch erstreckt und
dadurch die Wendel mit ihrer Innenseite an diesem hängt. Damit die Wendel ausreichend
beweglich ist, und zwar sowohl in Kurvenabschnitten als auch durch die Auslösevorrichtung,
sollte die Dicke des Führungssteges kleiner und insbesondere deutlich kleiner als
der Innendurchmesser der Wendel sein.
Vorzugsweise weist die Auslösevorrichtung ein bewegliches Greifelement
auf, das die Wendel greift, um diese außer Eingriff von der Stoppvorrichtung und
in Eingriff mit der Antriebsvorrichtung zu bringen.
Eine weitere bevorzugte Ausführung zeichnet sich dadurch aus, dass
die Antriebsvorrichtung mindestens eine erste Walze, an deren Mantel die Wendel
in Anlage bringbar ist, und ein genutetes Widerlager, mit deren Nuten die Windungen
der Wendel in Eingriff bringbar sind, aufweist und die Relativposition zwischen
der ersten Walze und dem Widerlager veränderbar ist, um zwischen sich die Wendel
aufzunehmen. Demnach ist es durch die Veränderung der relativen Position möglich,
dass die Wendel zwischen der ersten Walze und dem Widerlager eingespannt wird, damit
dann die Antriebsvorrichtung ihre Wirkung entfalten kann, nämlich die Wendel mit
Hilfe einer kombinierten Dreh- und Vorschubbewegung in die Perforationen der aufeinander
gestapelten Flachteile einzudrehen.
Deshalb sollte die Auslösevorrichtung mit der ersten Walze und dem
Widerlager gekoppelt sein, um die Relativposition zueinander zu verändern und dadurch
den Eingriff der Wendel mit der Antriebsvorrichtung herzustellen.
Zweckmäßigerweise sollte das Eingriffselement der Auslösevorrichtung
von der ersten Walze und/oder dem genuteten Widerlager gebildet werden, so dass
die erste Walze und/oder das genutete Widerlager insoweit eine Doppelfunktion übernehmen,
was konstruktive Vorteile bietet.
Vorzugsweise kann das genutete Widerlager mindestens eine Nutwalze
aufweisen. Eine Weiterbildung dieser Ausführung zeichnet sich dadurch
aus, dass die mindestens eine Nutwalze eine Reihe von im Wesentlichen parallel zueinander
angeordneten, ringförmig umlaufenden und in sich geschlossenen Nuten aufweist, deren
Abstand voneinander dem Abstand der einzelnen Windungen der Schraubenlinienform
der Wendel entspricht. Es reicht dabei aus, dass die Nutwalze frei drehbar ist;
ein eigener Antrieb ist nicht unbedingt nötig.
Vorzugsweise sollte das genutete Widerlager stationär angeordnet und
somit nur die erste Walze in Richtung auf das genutete Widerlager und von diesem
weg bewegbar sein.
Das genutete Widerlager ist im Wesentlichen verantwortlich für die
axiale Vorschubbewegung der Wendel, da deren Windungen von den Nuten geführt werden.
Deshalb reicht es aus, dass die gegenüberliegende erste Walze eine glatte Oberfläche
aufweist, da diese im Wesentlichen für die Erzeugung der Rotation verantwortlich
ist. Deshalb sollte die erste Walze von Antriebsmitteln rotierend angetrieben werden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung weist die Antriebsvorrichtung
neben der ersten Walze mindestens eine zweite Walze auf, an deren Mantel die Wendel
ebenfalls in Anlage bringbar ist und die stets in einer festen Relativposition zur
ersten Walze angeordnet ist, so dass die erste und zweite Walze ein Walzenpaar zur
Aufnahme der Wendel bilden. Die erste und zweite Walze sollten parallel zueinander
angeordnet sein. Schließlich sollte die zweite Walze hinsichtlich Konstruktion und/oder
Lagerung in gleicher Weise wie die erste Walze ausgebildet sein. Durch die Anordnung
einer der ersten Walze entsprechenden zweiten Walze findet ein stabilerer Eingriff
mit der Wendel statt. Ferner bildet ein derartiges Walzenpaar eine vorteilhafte
Anordnung zur Aufnahme und Stützung der Wendel, um diese dann nach Lösung von der
Stoppvorrichtung gegen das genutete Widerlager zu spannen und anschließend der gewünschten
Drehbewegung zu unterwerfen.
Nachfolgend wir ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 schematisch im Längsschnitt die relevanten
Komponenten einer Vorrichtung zum Eindrehen einer Wendel gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
2 eine gegenüber 1
um 90° gedrehte, teilweise geschnittene Ansicht; und
3a schematisch im Querschnitt die Vorrichtung von
1 in einer geöffneten Stellung sowie
3b schematisch im Querschnitt die Vorrichtung von
1 in einer geschlossenen Stellung.
Die mit ihren wesentlichen Komponenten in den Figuren dargestellte
Vorrichtung 1 dient zum Eindrehen einer Wendel 2, die in einer
vorgeschalteten, nicht dargestellten Vorrichtung aus einem ebenfalls nicht dargestellten
Faden hergestellt worden ist und eine Schraubenlinienform aufweist. Die Wendel
2, die in 1 nur schematisch im Querschnitt
erkennbar ist, ist vorzugsweise aus einem Kunststofffaden hergestellt, der aus Thermoplast
besteht.
Von der erwähnten und nicht dargestellten Vorrichtung, wo die Wendel
2 ihre Schraubenlinienform erhalten hat, führt zu der hier dargestellten
Vorrichtung 1 eine flexible Zuleitung 4, die als Transportvorrichtung
für die Wendel 2 dient. Demnach hat die flexible Zuleitung 4 die
Funktion einer Führungsbahn zur Führung der Wendel 2. Üblicherweise wird
als Zuleitung 4 ein hydraulischer oder pneumatischer Schlauch verwendet,
dessen Fluid anderen Zwecken dient. Insoweit übernimmt im dargestellten Ausführungsbeispiel
die Zuleitung 4 eine Doppelfunktion. Wie 1
ferner erkennen lässt, ist die Wendel 2 über die Zuleitung 4 geschoben,
so dass sich die Zuleitung 4 durch die Wendel 2 hindurch erstreckt
und die Wendel 2 an dieser hängt. Die Dicke der Zuleitung 4 ist
deutlich kleiner als der Innendurchmesser der Wendel 2, so dass sich die
Wendel 2 in Querrichtung ausreichend bewegen kann. Auf diese Weise wird
eine störungsfreie Bewegung der Wendel 2 durch Kurvenabschnitte der Zuleitung
4 gewährleistet.
Die Zuleitung 4 stößt mit einem Endabschnitt 4a
gegen einen Steg 6 und endet dort, wie 1 ferner
erkennen lässt. Der Steg 6 erstreckt sich etwa quer zur Längsrichtung des
Endabschnitts 4a der Zuleitung 4 und ist in der Vorrichtung
1 stationär angeordnet. Der Steg 6 dient als Anschlag, gegen den
die Wendel 2 über die flexible Zuleitung 4 gefördert wird. Somit
bewirkt der Steg 6 zunächst eine Unterbrechung der Bewegung der Wendel
2, so dass diese dort stoppt.
Wie 1 in Verbindung mit 3a
und b erkennen lässt, sind eine erste Walze 8 und eine zweite Walze
9 vorgesehen, die achsparallel zueinander sowie in einem Abstand voneinander
angeordnet sind und somit ein Walzenpaar bilden. Beide Walzen 8,
9 besitzen eine zylindrische Form mit einer glatten Mantelfläche, deren
Oberfläche mit einer Gummischicht versehen ist. Beide Walzen sind an einem Sockel
10 drehbar gelagert, welcher an der Vorrichtung 1 beweglich gelagert
und von einer Hubvorrichtung 12 verschiebbar ist. Durch die Hubvorrichtung
12 lässt sich das Walzenpaar 8, 9 in einer Richtung bewegen,
die der Längserstreckung des Steges 6 entspricht. Die ersten und zweiten
Walzen 8, 9 sind so ausgerichtet, dass deren Drehachsen etwa quer zum
Steg und somit etwa parallel zur Längserstreckung des gegen den Steg 6
stoßenden Endabschnittes 4a der flexiblen Zuleitung 4 verlaufen.
Somit ist das Walzenpaar 8, 9 quer zu ihren Drehachsen durch die
Hubeinrichtung 12 bewegbar.
Die erste Walze 8 ist koaxial und drehfest mit einer ersten
Rolle 14 gekoppelt, über die ein endloser Antriebsriemen 16 läuft.
Wie insbesondere die 3a und 3b erkennen
lassen, in denen der Antriebsriemen 16 nur durch eine Strichpunkt-Linie
angedeutet ist, läuft der Antriebsriemen 16 von der ersten Rolle
8 über eine zweite Rolle 18, die an dem von der Hubeinrichtung
12 bewegbaren Sockel 10 drehbar gelagert ist, eine dritte Rolle
20, die an der Vorrichtung 1 stationär gelagert ist, eine vierte
Rolle 22, die wiederum am beweglichen Sockel 10 gelagert und in
einem Abstand von und achsparallel zu der zweiten Rolle 18 angeordnet ist,
eine fünfte Rolle 24 (siehe 2), die koaxial
und drehfest mit der zweiten Walze 9 gekoppelt ist und eine sechste Rolle
26, die wiederum an der Vorrichtung 1 stationär gelagert und achsparallel
zu und in einem Abstand von der dritten Rolle 20 angeordnet ist. Die ersten
bis sechsten Rollen 14, 18, 20, 22,
24 und 26 sind sämtlich achsparallel zueinander sowie zu den ersten
und zweiten Walzen 8, 9 gerichtet. Die sechste Rolle
26 ist mit einer Antriebsvorrichtung 28 gekoppelt, die an der
Vorrichtung 1 ebenfalls stationär angeordnet ist, wie 1
erkennen lässt. Somit wird das Walzenpaar 8, 9 über den Antriebsriemen
16 von der Antriebsvorrichtung 28 in Rotation versetzt.
Die erste, zweite, vierte und fünfte Rolle 14,
18, 22 und 24 sind mit ihren Drehachsen an den Ecken
eines gedachten Rechteckes angeordnet, während die dritte und sechste Rolle
20 und 26 innerhalb dieses gedachten Rechteckes untereinander
und somit in Längsrichtung des gedachten Rechteckes angeordnet sind. Diese besondere
Anordnung hat zur Folge, dass mit Hilfe der Hubeinrichtung 12 sich der
Sockel 10, an dem die erste, zweite, vierte und fünfte Rolle
14, 18, 22 und 24 gelagert sind, zwischen zwei
Endstellungen verschieben lässt, ohne dass dadurch die effektive Länge des Antriebsriemens
16 verändert werden muss. Vielmehr bleibt mit dieser Anordnung der Antriebsriemen
16 stets gespannt, so dass bei eingeschalteter Antriebsvorrichtung
28 unabhängig von der Hubstellung des Sockels 10 stets eine Rotation
der erste und zweite Walzen 8, 9 durch die Antriebsvorrichtung
28 gewährleistet bleibt.
3a zeigt eine erste Endstellung des Sockels
10, in der sich das Walzenpaar 8, 9 in einer von der
Zuleitung 4 und somit der Wendel 2 entfernten Position befindet.
Demgegenüber zeigt 3b den Sockel 10 in seiner zweiten
Endstellung, in der sich das Walzenpaar 8, 9 in seiner zur Zuleitung
4 benachbarten Position befindet. Da im dargestellten Ausführungsbeispiel
der Sockel 10 durch die Hubvorrichtung 12 in vertikaler Richtung
verschiebbar ist, handelt es sich bei der in 3a dargestellten ersten
Endstellung um die untere Hubstellung und bei der in 3b dargestellten
zweiten Endstellung um die obere Hubstellung.
Wie 3b schließlich ebenfalls noch erkennen lässt,
ist zwischen der ersten Walze 8 und der zweiten Walze 9 der Steg
6 angeordnet. Dadurch ist es möglich, dass sich das Walzenpaar
8, 9 mit Hilfe der Hubvorrichtung 12 in Richtung der
Längserstreckung des Steges 6 bewegen kann, ohne mit diesem zu kollidieren.
In einem Abstand von dem Walzenpaar 8, 9 ist als
dritte Walze eine Nutenwalze 30 angeordnet, die achsparallel zu der ersten
und zweiten Walze 8, 9 ausgerichtet ist. Die Nutenwalze
30 weist an ihrer Außenfläche bzw. ihrem Mantel eine Reihe von konzentrisch
umlaufenden, in sich geschlossenen Nuten 32 auf. Dabei ist der Abstand
zwischen jeweils zwei benachbarten ringförmigen Nuten 32 konstant und entspricht
der Steigung der Schraubenlinienform der Wendel. Somit nimmt jede Nut
32 abschnittsweise eine Windung der Wendel auf. Die Nutwalze
30 ist an einem Lagerelement 34 an der Vorrichtung 1
drehbar gelagert. Gewöhnlich ist die Nutwalze 30 im Betrieb stationär angeordnet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel, wie insbesondere 2
erkennen lässt, ist das Lagerelement 34 als Ausleger ausgebildet und kann
an der Vorrichtung 1 verschwenkbar angeordnet sein. Damit ist es möglich,
für Wartungszwecke oder zum Austausch die Nutwalze 30 wegzuschwenken.
Wenn mit Hilfe der Hubvorrichtung 12 das Walzenpaar
8, 9 von ihrer unteren ersten Stellung gemäß 3a
in ihre obere zweite Stellung gemäß 3b angehoben wird, gelangt
das Walzenpaar 8, 9 in Anlage an die Wendel 2, die mit
ihrem vorlaufenden Abschnitt noch am Steg 6 anliegt. Auf diese Weise kommt
also die Wendel 2 auf dem Walzenpaar 8, 9 zu liegen.
Bei fortgesetzter aufwärts gerichteter Hubbewegung nimmt das Walzenpaar
8, 9 die Wendel 2 mit, so dass sie nun nicht mehr am
Endabschnitt 4a der flexiblen Zuleitung 4 hängt, wie noch in
3a erkennbar ist, sondern von dieser gelöst und angehoben wird,
wie in 3b gezeigt ist. Wenn das Walzenpaar 8,
9 seine obere zweite Stellung gemäß 3b erreicht, führt
dies dazu, dass die auf dem Walzenpaar 8, 9 aufliegende Wendel
2 gleichzeitig in Eingriff mit der darüber liegenden Nutwalze
30 gelangt, indem die Abschnitte der einzelnen Windungen von den Nuten
32 aufgenommen werden. Auf diese Weise wird die Wendel 2 zwischen
den ersten und zweiten Walzen 8, 9 und der Nutwalze
30 eingespannt. Dieser Zustand ist nicht nur in 3b zu
erkennen, sondern auch in 1 durch eine Darstellung
der Wendel in durchgehenden Linien, welche mit dem Bezugszeichen
2.1 bezeichnet ist.
Spätestens wenn das Walzenpaar 8, 9 seine obere
zweite Stellung gemäß den 1 und 3b
erreicht hat, wird die Antriebsvorrichtung 28 eingeschaltet und dadurch
das Walzenpaar 8, 9 in Rotation versetzt. Dies hat zur Folge,
dass durch den Reibschluss zwischen der ersten und zweiten Walze 8,
9 und der Wendel 2.1 diese ebenfalls in Rotation versetzt wird,
wobei durch die Nutwalze 30 die Wendel 2.1 gleichzeitig einer
axialen Vorschubbewegung entsprechend der Steigung ihrer Schraubenlinienform unterworfen
wird. Da die Wendel 2 durch das nach oben gefahrene Walzenpaar
8, 9 gegenüber dem Steg 6 angehoben worden ist, erstreckt
sich der Steg 6 nicht mehr über den gesamten Querschnitt der Wendel
2, sondern nur noch teilweise. Dies lässt ein Vergleich zwischen der im
Querschnitt dargestellten Wendel 2 und der in durchgezogenen Linien dargestellten,
angehobenen Wendel 2.1 in 1 deutlich erkennen.
Dadurch überwindet die Wendel den Steg 6, wenn sie von dem Walzenpaar
8, 9 in Drehung versetzt wird. Da auf diese Weise der Steg
6 nur noch an der einen (gemäß 1 unteren)
Seite der Wendel 2.1 zwischen deren Windungen eingreift, schraubt sich
nämlich die Wendel 2 am Steg 6 entlang, wodurch der Steg
6 seine Wirkung als Anschlag verliert.
An dieser Stelle sei noch der Vollständigkeit halber erwähnt, dass
die erste und zweite Walze 8, 9 zusammen mit der Nutwalze
30 ein sogenanntes Dreibackenfutter im geschlossenen Zustand bilden, wenn
sich das Walzenpaar 8, 9 in der zweiten oberen Stellung gemäß
3b befindet.
Wie 2 erkennen lässt, wird nach Verlassen
der Nutwalze 30 und somit auch des Walzenpaares 8, 9
die Wendel 2.1 in eine Reihe von Perforationen 36 eingedreht,
die in einem Randabschnitt 38a eines Blätterpackes 38 vorgestanzt
sind. Somit ist der Blätterpack 38 mit seinem Randabschnitt 38a
entsprechend zu den ersten und zweiten Walzen 8, 9 und der Nutwalze
30 ausgerichtet. Zur zusätzlichen Stützung bei der Einführung in die Perforationen
36 ist ausgangsseitig zur Nutwalze 30 noch eine gegenüberliegende
Nutrolle 40 vorgesehen, wie 1 ebenfalls erkennen
lässt.
Schließlich sei noch angemerkt, dass sich die dargestellte Vorrichtung
1 auch besonders gut für die Applikation von Wendeln 2 mit unterschiedlichen
Steigungen und/oder Durchmessern eignet. Denn hierfür müssen lediglich die Nutwalze
30 und die Nutrolle 40 entsprechend ausgewechselt werden.