Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tafel gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, sowie eine Tasche nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
Tafeln der zuvor genannten Art sind hinreichend bekannt. Sie werden
vornehmlich auf Flächen oder Gegenständen aufgebracht und können beispielsweise
mit Kreide beschrieben werden.
Als problematisch stellt sich hierbei die Befestigung derartiger Tafeln
an den zuvor genannten Gegenständen dar. Gemäß dem bekannten Stand der Technik werden
die Tafeln beispielsweise an Ösen oder Laschen aufgehangen.
Als Nachteilig stellt sich daher die Befestigung derartiger Tafeln
dar, da eine zerstörungsfreie Befestigung demnach nicht möglich ist.
Hier setzt die vorliegende Erfindung an und macht es sich zur Aufgabe
eine Tafel bereitzustellen, die auf einfache und unproblematische Art und Weise
vorzugsweise lösbar an Flächen befestigt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Tafel mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass der Grundkörper zumindest abschnittsweise
mit einem Faservlies ausgestattet ist, wobei das Faservlies auf der von dem Grundkörper
abgewandten Seite mit einer Haftschicht versehen ist, wird eine zuverlässige, jedoch
bei Bedarf lösbare Befestigung einer Tafel auf einer glatten bis geringfügig rauen
Fläche bereitgestellt.
Vorteilhafterweise kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass
die Haftschicht aus einer Anzahl von Haftschichtpunkten besteht. Eine derartige
Ausgestaltung der Haftschicht bietet sich insbesondere für eine lösbare Verbindung
zwischen der Tafel bzw. der Haftschicht und der Fläche an.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass die Haftschicht aus einem mit Wasser abwaschbarem Material
besteht. Dementsprechend können Verunreinigungen leicht von der Haftschicht entfernt
werden, wodurch die ursprüngliche Haftwirkung wieder hergestellt werden kann.
Auch kann zur Verbesserung des Haft-Ablöse Verhaltens vorgesehen sein,
dass die Haftschichtpunkte in horizontalen bzw. vertikalen Reihen angeordnet sind,
wobei die Reihen gegeneinander versetzt ausgerichtet sind.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann
weiterhin vorgesehen sein, dass der Grundkörper eine zur Beschriftung geeignete
Oberfläche aufweist. Dementsprechend kann mit geeigneten Stiften die Oberfläche
der Tafel direkt beschrieben werden.
Auch kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Grundkörper
eine zur Beschriftung mit Kreide geeignete Oberfläche aufweist. Durch diese Maßnahme
kann die Oberfläche auch mit Kreide beschrieben werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper eine durchsichtige erste Fläche und eine
zweite Fläche aufweist. Dementsprechend können Schriftstücke oder Plakate auf einfache
Art und Weise zwischen den beiden Flächen eingefügt werden, wobei das Schriftbild
nach Außen weiterhin einsehbar bleibt.
Auch kann vorgesehen sein, dass die zweite Fläche endseitig mit einer
Lasche ausgestattet ist, wobei die erste und zweite Fläche auf der von der Lasche
abgewandten Seite mit Nieten verbunden sind. Durch eine derartige Maßnahme kann
eine leicht handhabbare Aufnahme für Schriftstücke bzw. Plakate bereitgestellt werden,
die durch die elastischen Eigenschaften der ersten Fläche betätigt werden kann,
indem die erste Fläche wahlweise in der Lasche aufgenommen bzw. von der zweiten
Fläche abgeklappt werden kann.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
kann vorgesehen sein, dass die Haftschicht in einem Transportzustand mit einer Folie
geschützt ist. Dementsprechend kann die Tafel leicht transportiert werden und lediglich
bei Bedarf bereit gemacht werden. Denkbar ist weiterhin, dass die Folie nach dem
Einsatz für einen Transport der Tafel wieder aufgebracht wird.
In diesem Zusammenhang kann ebenfalls vorteilhafterweise vorgesehen
sein, dass die Folie mit einer Abziehhilfe ausgestattet ist, um ein Ablösen der
Transportfolie auf einfache Art und Weise zu gewährleisten.
Auch kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Grundkörper
aus einem elastischen Material, vorzugsweise einem elastischen Kunststoff besteht,
wodurch die oben genannten Funktionen des Grundkörpers besonders vorteilhaft erfüllt
werden können.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine
Tasche bereitzustellen, die auf einfache und unproblematische Art und Weise vorzugsweise
lösbar an Flächen befestigt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Tasche
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Dadurch, dass die zweite
Fläche zumindest abschnittsweise mit einem Faservlies ausgestattet ist, wobei das
Faservlies auf der von der zweiten Fläche abgewandten Seite mit einer Haftschicht
versehen ist, wird eine zuverlässige, jedoch bei Bedarf lösbare Befestigung einer
Tasche auf einer glatten bis geringfügig rauen Fläche bereitgestellt.
Die Unteransprüche enthalten weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der vorliegenden erfindungsgemäßen Tasche.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
1 eine erfindungsgemäße Tafel in einer
seitlichen Schnittansicht;
2 eine erfindungsgemäße Tafel in einer
rückwärtigen Ansicht mit drei dargestellten Reihen Haftschichtpunkten;
3 eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Tafel bzw. eine erfindungsgemäße Tasche in einer seitlichen Schnittansicht;
4 eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Tafel bzw. eine erfindungsgemäße Tasche in einer Draufsicht.
Zunächst wird auf 1 Bezug genommen.
Ein erfindungsgemäßes Haftelement 1 umfasst im wesentlichen
einen flächigen Grundkörper 2, auf dem einseitig ein Faservlies
3 aufgebracht ist, wobei das Faservlies 3 auf seiner dem Grundkörper
2 abgewandten Seite mit einer Haftschicht, umfassend eine Anzahl von Haftschichtpunkten
4 ausgestattet ist.
Bei dem Grundkörper 2 handelt es sich in einer ersten bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung um eine undurchsichtige beschreibbare
Tafel, vorzugsweise aus einem Kunststoff. In diesem Zusammenhang kann vorgesehen
sein, dass die Tafel eine bestimmte Oberflächenrauhigkeit aufweist, damit die Tafel
mit Kreide beschrieben werden kann. Typische Anwendungsfälle für eine derart ausgestaltete
Tafel liegen im Bereich von Schreib- oder Maltafeln, beispielsweise für Küche, Gastronomie
oder auch als Maltafel für Kinder.
Alternativ ist auch eine Ausgestaltung des Grundkörpers
2 als Tasche 11, insbesondere Preishülle bzw. Plakattasche denkbar.
Hierzu besteht die Tasche 11 bzw. der Grundkörper 2 aus einer
ersten durchsichtigen Fläche 5, einer zweiten Fläche 6 und einer
endseitig der zweiten Fläche vorgesehenen Lasche 7 in welcher die erste
Fläche 5 zumindest abschnittsweise einsteckbar ist. Des Weiteren ist vorgesehen,
dass die erste Fläche 5 und die zweite Fläche 6 auf der von der
Lasche 7 abgewandten Seite mit zwei Nieten 8 verbunden sind.
Aus dieser Anordnung ergibt sich ein Zwischenraum zwischen der ersten
Fläche 5 und der zweiten Fläche 6 in den beispielsweise Schriftstücke
oder Plakate eingeschoben werden können. Auch kann die erste Fläche 5 von
der zweiten Fläche 6 abgehoben und aus der Lasche 7 gehoben werden,
so dass die Plakate auch eingelegt werden können.
Zur Befestigung der Tafel 1 bzw. der Tasche 11 auf
einem beliebigen glatten bis leicht rauen Flächen ist das Faservlies 3
mit einer Haftschicht versehen. Die Haftschicht besteht in der hier vorgeschlagenen
bevorzugten Ausführungsform aus einer Anzahl von einzelnen Haftschichtpunkten
4, die in einer vorbestimmten Anordnung, beispielsweise in einer gegeneinander
versetzten Anordnung, auf dem Faservlies 3 aufgebracht sind. Durch diese
Anordnung der Haftschichtpunkte 4 kann die Tafel 1 bzw. Tasche
11 ohne Rückstände und bei Bedarf von der Fläche auf der sie haftet entfernt
werden. Auch besteht die Haftschicht vorzugsweise aus einer abwaschbaren Klebemasse
d.h. die Haftschicht bzw. Haftschichtpunkte bleiben auf dem Faservlies
3 trotz Säubern mit einem feuchten Tuch erhalten. Es ist jedoch nicht vorgesehen,
dass Teile der Haftschicht auf der Fläche, auf der die Tafel 1 bzw. Tasche
11 angebracht worden ist, nach dem Ablösen verbleiben.
Es kann vorgesehen sein, dass das Faservlies 3 ganz oder
nur abschnittsweise mit einer Haftschicht bzw. Haftschichtpunkten 4 ausgestattet
ist. In 2 sind, lediglich zu illustrativen Zwecken
lediglich drei Reihen Haftschichtpunkte 4 abgebildet.
Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Haftschicht in einem Transportzustand
mit einer Folie 9 geschützt ist, wobei die Folie 9 mit einer Abziehhilfe
10 im Randbereich der Folie 9 ausgestattet ist.
Insgesamt ergibt sich eine selbsthaftende Tafel 1 bzw. Tasche
11, die an glatten bis leicht rauen Flächen wie angeklebt anhaftet, jedoch
rückstandsfrei abnehmbar ist. Auch kann die Tafel 1 bzw. Tasche
11 nahezu beliebig oft wiederverwendet werden und an anderer Stelle angehaftet
werden, wodurch Kosten eingespart werden können. Es ist weiterhin von Vorteil, dass
die erfindungsgemäße Tafel 1 bzw. Tasche 11 ohne weitere Hilfsmittel
einsetzbar ist, wodurch weitere Kosten eingespart werden.
Das beschichtete Faservlies ist rückstandsfrei ablösbar,
insbesondere von geschlossenen Möbeloberflächen (glatt ohne Astloch) und mehrfach
wiederverwendbar. Auf Möbeln, die in Möbelausstellungen zur Schau gestellt werden,
kann auf der Oberfläche eine Tafel, zum Beispiel mit Werbeaufdruck, oder eine Tasche
aus Kunststoff zur Aufnahme eines Preisangebotes mit rückseitigem Haftvlies, insbesondere
Faservlies mit einer aus Einzelpunkten bestehenden Haftschicht aufgebracht werden.
Nach Ende der Ausstellungszeit oder Verkauf wird die Tafel oder Tasche mit dem Haftvlies
rückstandsfrei abgezogen. Das Möbel ist nicht beschädigt, wie es sonst durch Aufkleben
von Hinweisschildern mit Klebeband der Fall ist. Es bedarf gegebenenfalls nur eines
feuchten Nachwischens mit einem geeigneten Fensterleder oder ähnlichem.