| Dokumentenidentifikation |
DE102004024242A1 08.12.2005 |
| Titel |
Auflagelineal |
| Anmelder |
Kurt G. Lahr Präzisionstechnik, 55767 Rötsweiler-Nockenthal, DE |
| Erfinder |
Lahr, Kurt Günter, 55767 Rötsweiler-Nockenthal, DE |
| Vertreter |
Dr.-Ing. W. Bernhardt u. Dipl.-Phys. Dr. R. Bernhardt, 66123 Saarbrücken |
| DE-Anmeldedatum |
12.05.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004024242 |
| Offenlegungstag |
08.12.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.12.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B21H 9/02
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| IPC-Nebenklasse |
B24B 5/35
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Auflagelineal für Gewinderollmaschinen, spitzenlose Rundschleifmaschinen oder dergleichen. Gemäß der Erfindung ist ein Auflageelement für ein Werkstück in Form einer länglichen, sich mit dem Werkstück drehenden Rolle (1) vorgesehen. Vorzugsweise ist die Rolle (1) axial schwimmend in einer Rille (3) gelagert und Anschläge (7, 8) begrenzen die axiale Bewegung der Rolle (1) in der Rille (3).
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Auflagelineal für Gewinderollmaschinen,
spitzenlose Rundschleifmaschinen oder dergleichen.
Solche Auflagelineale dienen der Abstützung des Werkstücks während
der Roll- oder Schleifbearbeitung, wobei sich das Lineal parallel zu den Drehachsen
der Bearbeitungsrollen erstreckt und die durch die Bearbeitungsrollen auf das Werkstück
übertragenen Kräfte abträgt. Das sich drehende Werkstück gleitet auf dem Auflagelineal,
wodurch die Oberflächenqualität von Werkstück und Lineal beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neues Auflagelineal
der eingangs erwähnten Art zu schaffen, welches eine sowohl das Werkstück als auch
das Auflagelineal schonende Werkstückbearbeitung ermöglicht.
Das diese Aufgabe lösende Auflagelineal nach der Erfindung ist gekennzeichnet
durch ein Auflageelement für ein Werkstück in Form einer länglichen, sich mit dem
Werkstück drehenden Rolle.
Vorteilhaft lässt sich durch ein solches Auflagelineal Gleitreibung
zwischen dem Werkstück und dem Auflagelineal und eine damit verbundene Beeinträchtigung
der Oberflächen des Werkstücks und des Lineals vermeiden oder reduzieren.
Während es denkbar wäre, die längliche Rolle an ihren Enden zu lagern,
ist sie in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung axial schwimmend in einer
Rille gelagert, und es sind Anschläge vorgesehen, welche die axiale Bewegung der
Rolle in der Rille begrenzen.
Vorteilhaft ermöglicht es die schwimmende Lagerung der länglichen
Rolle auf die Rolle einwirkende Kräfte verteilt über die gesamte Rollenlänge auf
einen die Rille aufweisenden Rollenhalter zu überfragen. So werden große Flächenpressungen
und damit Abnutzung vermieden.
Während es denkbar wäre, den Querschnitt der Rille an die Form der
Rolle anzupassen, ist in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Rillenquerschnitt
so gestaltet, dass die Rolle in der Rille entlang zweier Mantellinien anliegt. Im
Unterschied zu einer an die Form der Rolle angepassten Rille können in diesem Fall
Rollen mit unterschiedlichem Durchmesser in der Rille gelagert und das Auflagelineal
kann an unterschiedliche Werkstücke angepasst werden. Vorzugsweise ist die Rille
im Querschnitt dreieckig.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an den Enden der Rolle
jeweils eine zur Rollenachse koaxiale Konusfläche für die Anlage gegen einen der
Anschläge vorgesehen.
Während es denkbar wäre, an den Endstirnflächen der Rolle konische
Einsenkungen und in die Einsenkung eingreifende zapfenförmige Anschläge zu bilden,
weisen in der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Anschläge jeweils eine
Öffnung auf, in welche die Rolle mit ihren Enden eingreift. Vorzugsweise ist der
Querschnitt der Öffnung kreisrund. Bei axialer Verschiebung der Rolle in der Rille
schlägt die Konusfläche gegen den Öffnungsrand an.
Vorteilhaft kann der Anschlag am Öffnungsrand einen Innenkonus aufweisen,
der vorzugsweise an die Konusfläche der Rolle angepasst ist. So werden auch im Anschlagbereich
hohe Flächenpressungen und damit Abnutzung vermieden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Achse der Öffnung
zur Drehachse der Rolle versetzt sein, so dass die Konusflächen der Rolle von dem
jeweiligen Anschlag abgleiten und die Rolle zwischen den Anschlägen axial zentriert
wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und
der beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
1 ein erstes Ausführungsbeispiel für ein
Auflagelineal nach der Erfindung mit einer in einer Rille schwimmend gelagerten
Rolle in einer perspektivischen Ansicht,
2 eine in dem Auflagelineal von
1 verwendete Rolle in perspektivischer Ansicht,
3 ein in dem Auflagelineal von
1 verwendeter Rollenhalterin perspektivischer Ansicht,
4 das Auflagelineal von 1
in einer Seitenansicht,
5 ein in dem Auflageelement von
1 bis 4 verwendetes
Anschlagelement in einer Seitenansicht,
6 das Anschlagelement von 5
in einer zu der Ansicht von 5 um 90° gedrehten Seitenansicht,
und
7 ein zweites Ausführungsbeispiel für
ein Auflagelineal nach der Erfindung.
Ein Auflagelineal weist eine Rolle 1 als Auflageelement für
ein Werkstück und einen Rollenhalter 2 auf. In dem Rollenhalter
2 ist eine im Querschnitt dreieckige Rille 3 zur schwimmenden
Lagerung der Rolle 1 gebildet. In dem betreffenden Ausführungsbeispiel
beträgt der Winkel zwischen den beiden zueinander geneigten Rillenwandflächen 100°.
Die Rolle 1 liegt in der Rille entlang zweier zueinander paralleler Mantellinien
gegen den Rollenhalter an.
An beiden Enden der Rolle 1 ist eine Konusfläche
4 in Form einer Konusspitze gebildet. Die Konusspitzen greifen in Öffnungen
5 ein, welche in Anschlagelementen 6 vorgesehen sind. Die Rolle
1 lässt sich in der Rille 3 ein kurzes Stück zwischen den Anschlägen
verschieben, welche durch die Anschlagelemente 6 bei 7 und
8 gebildet sind.
An dem Rollenhalter 2 vorgesehene Sitze 9 dienen
der Aufnahme der Anschlagelemente 6, welche einen an den Sitz
9 angepassten Fußteil 10 und einen sich von dem Fußteil erstreckenden
Schenkel 11 aufweisen. Der Fußteil 10 ist mit einer Durchgangsbohrung
12 zur Schraubbefestigung an dem Rollenhalter 2 versehen. Entsprechende
Befestigungsschrauben können in Gewindebohrungen 13 am Rollenhalter
2 eingedreht werden.
Wie insbesondere aus 6 hervorgeht, weisen
die Öffnungen 5 an den Schenkeln 11 der Anschlagelemente
6 auf ihrer der Rolle 1 zugewandten Seite einen Innenkonus
14 auf, welcher an die Konusfläche 4 der Rolle 1 angepasst
ist. In dem betreffenden Ausführungsbeispiel beträgt der Konuswinkel 60°.
Das Bezugszeichen 15 weist auf Randausnehmungen hin, die
der Befestigung des Rollenhalters 2 an einer Trägereinrichtung dienen.
Bei Verwendung des Auflagelineals, z.B. in einer Gewinderollmaschine,
liegt ein zylindrisches Werkstück gegen die Rolle 1 an, wobei die Zylinderachse
des Werkstücks parallel zur Rollenachse verläuft. Bei der Bearbeitung des Werkstücks
dreht sich die Rolle 1 mit dem Werkstück mit und überträgt durch die Bearbeitungsrollen
auf das Werkstück einwirkende Kräfte auf den Rollenhalter 2. Durch das
Spiel der Rolle 1 zwischen den Anschlägen 7 und 8 ist
gewährleistet, dass Kräfte ausschließlich verteilt über die Länge der Rolle
1 auf den Rollenhalter überfragen werden.
7 zeigt ein Ausführungsbeispiel für ein
Auflagelineal, bei dem Anschläge nicht an den Enden der Rolle gebildet sind, so
dass es sich zur Bearbeitung von Werkstücken mit abgesetzten Konturen bis in den
Eckenbereich, z.B. zwischen Schraubenschaft und Schraubenkopf, eignet. Eine Rolle
1a weist eine Ringnut 16 auf, in welche eine mit einem Rollenhalter
2a verbundene Kralle 17 eingreift. Durch die Kralle wird die Rolle
1a formschlüssig am Rollenhalter 2a gehalten. In axialer Richtung,
ggf. auch radialer Richtung, besteht etwas Spiel, so dass die Rolle 1a
entsprechend leichtgängig ist. Es versteht sich, dass mehrere Ringnuten und Krallen
vorgesehen sein könnten.
Abweichend von den gezeigten Ausführungsbeispielen könnte die Rolle
auch profiliert sein und über ihre Länge unterschiedliche Durchmesser aufweisen.
Dann wäre die Rille entsprechend der Profilierung der Rolle auszubilden.
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| Anspruch[de] |
- Auflagelineal für Gewinderollmaschinen, spitzenlose Rundschleifmaschinen
oder dergleichen, gekennzeichnet durch ein Auflageelement für ein Werkstück in Form
einer länglichen, sich mit dem Werkstück drehenden Rolle (1).
- Auflagelineal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolle
(1) schwimmend in einer Rille (3) gelagert ist und Anschläge (7,8;17)
vorgesehen sind, welche axiale Bewegungen der Rolle (1) in der Rille (3)
begrenzen.
- Auflagelineal nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Anschläge
(7,8;17) gebildet sind, welche die Rolle (1)
formschlüssig in der Rille (3) halten.
- Auflagelineal nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolle
(1) in der Rille (3) entlang zweier Mantellinien anliegt.
- Auflagelineal nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Rille (3) einen dreieckigen Querschnitt aufweist.
- Auflagelineal nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rolle an ihren Enden jeweils eine zur Rollenachse koaxiale Konusfläche
für die Anlage gegen einen der Anschläge (7,8) aufweist.
- Auflagelineal nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anschläge (7,8) jeweils eine Öffnung (5) aufweisen,
in welche die Rolle (1) mit ihren Enden eingreift.
- Auflagelineal nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt
der Öffnung (5) kreisförmig ist.
- Auflagelineal nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die Öffnung (5) auf ihrer der Rolle (1) zugewandten
Seite einen Innenkonus (14) aufweist.
- Auflagelineal nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenkonus
(14) an die Konusfläche (4) der Rolle (1) angepasst ist.
- Auflagelineal nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Achse der Öffnung (5) zur Rollenachse versetzt ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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