Die Erfindung betrifft eine Breitstreckwalze zum Ausbreiten von laufendem
flexiblem Bahnmaterial.
Aus der Druckschrift DE 295
22 011 U1 ist eine Breitstreckwalze zum Ausbreiten von laufendem flexiblem
Bahnmaterial bekannt, die einen endständige Lagerzapfen aufweisenden starren Walzenkörper
umfasst. Auf dem Walzenkörper ist ein mantelförmiger Belag aus elastomerem Material
aufgebracht. Der elastomere Belag enthält von seiner Mantelfläche ausgehende, zur
Längsachse des Walzenkörpers schräg verlaufende Einschnitte, die zu beiden Seiten
der radialen Mittelebene der Walze jeweils zu dem betreffenden Ende der Walze von
innen nach außen geneigt sind. Die Einschnitte verlaufen in Form von gleichförmigen
Wendeln und bewirken eine Breitstreckung während des Betriebes.
Zur Vermeidung einer mangelhaften Breitstreckwirkung im mittleren
Bereich sind die inneren Einschnitte um 180° gegeneinander versetzt angeordnet.
Um in dünnen, empfindlichen Materialbahnen Abdrücke und Beschädigungen zu vermeiden,
sind die zur radialen Mittelebene der Walze weisenden äußeren Kanten abgerundet
oder abgekantet.
Eine elastomerer Belag nutzt sich innerhalb von wenigen Jahren ab.
Ein Walzenkörper wird dann vom restlichen Belag befreit und ein neuer Belag aufgebracht.
In diesen neu aufgebrachten Belag werden dann Wendeln hineingeschnitten. Abschließend
werden Kanten bei der Belagoberfläche abgerundet.
Die Herstellung der Einschnitte im Belag trägt im hohen Maße zu den
Wiederherstellungskosten einer solchen Walze bei.
Aus der Druckschrift US 2 594 846
ist eine Breitstreckwalze bekannt, die aus zwei Walzenkörperabschnitten mit u. a.
konisch aufeinander zulaufenden Mantelflächen besteht. Sie weist ferner angewinkelt
angeordnete Einschnitte auf, deren Neigung sich zu den Enden der Walze ändert, was
zu hohen Herstellungskosten führt. Die konische Form wird als eine von mehreren
möglichen Formen beschrieben. Eine besondere technische Wirkung wird in dieser Form
nicht gesehen. In der Praxis spielt daher diese vor vielen Jahrzehnten offenbarte
mögliche Form keine Rolle.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine vorteilhaftere Breitstreckwalze
bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird durch eine gattungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren gemäß den Nebenansprüchen gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Breitstreckwalze weist einen Walzenkörper auf.
Auf dem Walzenkörper befindet sich eine Mantelfläche bzw. ein mantelförmiger Belag,
die bzw. der sich von außen nach Innen verjüngt. Die Mantelfläche besteht typischerweise
aus einem elastomeren Material.
Es wurde überraschend festgestellt, dass durch die Verjüngung eine
Materialbahn weniger belastet und insgesamt eine verbesserte Breitstreckung erzielt
wird. Der Druck, mit dem eine Materialbahn gegen die Breitstreckwalze gedrückt wird,
nimmt von Außen nach Innen ab. Es werden insbesondere die Randbereiche einer Materialbahn
erfasst und auseinandergezogen im Sinne einer Breitstreckung. Im dazwischen liegenden
Bereich wird ein hoher Anpressdruck auf die Materialbahn vermieden.
Die geringe mechanische Belastung im mittleren Bereich ermöglicht
es, sogar eine noch feuchte, dünne Papierbahn breit zu strecken, die bekanntermaßen
sehr empfindlich ist und leicht auseinander gerissen werden kann. Ebenfalls sehr
empfindlich sind Materialbahnen aus Aluminium.
Es kann bei entsprechender Stärke, Material sowie Anpressdruck bzw.
Zugspannung dazu kommen, dass eine Materialbahn in einem mittleren Bereich nicht
mehr auf der Breitstreckwalze aufliegt, so dass dieser mittlere Bereich nicht mehr
mechanisch belastet wird. Dieses Verfahren hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt,
um Materialbahnen breit streck zu können, die mechanisch nur wenig belastet werden
können.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Mantelfläche
einstückig ausgestaltet. Dadurch gibt es keine Übergänge mit Stossstellen, an denen
die Folie beim Passieren der Walze beschädigt werden könnte.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Bereich zwischen den
beiden Verjüngungen gerundet ausgestaltet. Die Herstellung ist preiswert. Es werden
Kanten auf der Oberfläche des mantelförmigen Belags vermieden, die eine Materialbahn
beschädigen könnten.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden Einschnitte,
die die Breitstreckwirkung erzielen, auf Randbereiche beschränkt. Die Walze kann
entsprechend preiswerter hergestellt werden. Wird beispielsweise 50% der Oberfläche
des mantelförmigen Belages von Einschnitten ausgespart, so lassen sich damit die
Profilierungskosten im Vergleich zum eingangs genannten Stand der Technik um 25%
reduzieren. In vielen Fällen ist es möglich, 50% von Einschnitten auszusparen. Dies
ist vor allem dann der Fall, wenn Papierbahnen mit gleich bleibender
Breite verarbeitet werden sollen. Dann kann die Breite der Breitstreckwalze auf
die Breite der Materialbahn abgestimmt werden, was die Kosten senkt.
Eine Aussparung von 25% ist regelmäßig auch dann möglich, wenn Materialbahnen
mit wechselnden Breiten verarbeitet werden sollen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass die Verjüngung
durch konisch aufeinander zulaufende Abschnitte ausgebildet ist. Beispielsweise
wird die so gestaltete Walze durch Abdrehen und anschließendes Schleifen einer ursprünglich
zylindrischen Mantelfläche erzeugt. Der Abdrehvorgang gestaltet sich bei konischen
Abschnitten vergleichsweise einfach. Das Schleifen dient der Bereitstellung einer
gleichmäßigen, kantenfreien Oberfläche.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Mantelfläche
wendelförmige Einschnitte auf, mit denen die Breitstreckwirkung bewirkt wird. So
wird vermieden, dass Verwerfungen der Materialbahn nachteilhaft in die Einschnitte
hinein gelangen können, was Beschädigungen zur Folge haben könnte.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass ein stumpfwinkliger Übergang
(also größer als 90°) von der Oberfläche des mantelförmigen Belages in einen
Einschnitt hinein gerundet oder abgekantet ist. Markierungen in einer Materialbahn
werden so vermieden. Überraschend hat sich gezeigt, dass die spitzwinkligen Übergänge
nicht abgerundet werden müssen, da diese in der Regel keine Abdrücke hinterlassen,
wenn zugleich durch einen wendelförmigen Verlauf der Einschnitte gewährleistet wird,
dass Verwerfungen nicht in die Einschnitte hinein gelangen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Mantelfläche
zumindest im Bereich, der Einschnitte aufweist, von einer schlauchartigen Hülle
umgeben. Nutzt sich die Hülle ab, so wird lediglich die Hülle ausgetauscht. Es muss
nicht der gesamte mantelförmige Belag nebst Einschnitten wieder hergestellt werden.
Die Betriebskosten bzw. Wiederherstellungskosten lassen sich so deutlich reduzieren.
Die Herstellungskosten lassen sich weiter reduzieren, indem zwei mit
einem entsprechenden Belag versehene Walzenkörper zu einer erfindungsgemäßen zusammengesetzt
werden. Die beiden Walzenkörper werden durch die Achse zusammen gehalten. Jeder
Belag auf einem der Walzenkörper verjüngt sich an rechts nach links bzw. von links
nach rechts und weist beispielsweise nur je einen wendelförmigen Einschnitt auf.
Die beiden Einschnitte sind entsprechend unterschiedlich hinterschnitten.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer
Breitstreckwalze. In einem ersten Schritt wird ein mantelförmiger Belag auf einen
Walzenkörper, der typischerweise aus Aluminium, Stahl oder CFK besteht, aufvulkanisiert.
In einem zweiten Schritt wird der Belag so abgedreht, dass von Außen nach Innen
eine Verjüngung entsteht. Anschließend wird die Oberfläche des Belags geschliffen.
In einem dritten Schritt wird der Belag mit Einschnitten versehen.
Um die Kosten für die Herstellung der Einschnitte zu minimieren, wird
das zugehörige Messer lediglich parallel zur Walzenachse verfahren. Dies hat zur
Folge, dass die Tiefe der Einschnitte von Außen nach Innen abnimmt. Auch verändert
sich der Einschnittwinkel dabei nicht. Der Winkel einer Hinterschneidung bzw. der
schräge Verlauf eines Einschnitts in den Belag hinein verändert sich dann also nicht.
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
in einem vierten Schritt die Mantelfläche im Bereich der Einschnitte geschliffen,
um so gerundete Übergänge in die Einschnitte hinein zu schaffen. Dabei ist insbesondere
von Vorteil, dass sich die Einschnitte nur im Bereich der äußeren Enden des Walzenkörpers
befinden. Die Nachbearbeitung ist somit im Vergleich zum Stand der Technik reduziert,
da herkömmliche Breitstreckwalzen über die gesamte Breitstreckwalze verteilte Einschnitte
aufweisen.
Ferner wird, soweit gewünscht, wenigstens eine schlauchförmige Hülle
über den Bereich mit den Einschnitten geschoben. Die Hülle besteht bevorzugt aus
Silikon. Das Material hat sich als besonders geeignet herausgestellt.
Durch dieses Verfahren kann besonders einfach und preiswert eine Breitstreckwalze
hergestellt werden, die die oben beschriebenen Eigenschaften aufweist.
Zu den Figuren:
1 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Breitstreckwalze in Seitenansicht.
2 zeigt einen Ausschnitt der Schnittansicht
einer weiteren Ausführungsform.
Die Breitstreckwalze 1 weist einen Walzenköper mit einer
einstückigen Mantelfläche bzw. mantelförmigem Belag 5 auf. Der Walzenkörper
weist an seinen Enden Lagerzapfen 6a, 6b auf. Diese dienen zur
drehbeweglichen Lagerung der Breitstreckwalze.
Eine Papierbahn 3a wird in einem 90°-Winkel über die
Walze 1 geführt. Die 1 zeigt die gestreckte
Folie 3b in Schnittansicht. Die Mantelfläche bzw. der mantelförmige Belag
5 weist zwei konusförmig aufeinander zulaufende Abschnitte 8a,
8b auf. Die konischen Abschnitte 8a, 8b weisen in ihren
Randbereichen wendelförmig verlaufende Einschnitte 2a und 2b auf.
Durch die wendelförmigen Einschnitte 2a und 2b wird eine Breitstreckung
der Papierbahn 3a, 3b erreicht.
Die Steigungen der konischen, sich zur Mitte hin verjüngenden Abschnitte
8a, 8b der Mantelfläche sorgen einerseits für einen möglichst
gleichmäßigen Anpressdruck der Folie im Randbereich, der auf dem zum jeweiligen
äußeren Rand der Walze zunehmendem Durchmesser der Walze beruht. Dazwischen ist
die Mantelfläche 5 im Radius verjüngt bzw. eingeschnürt.
Die Papierbahn 3a, 3b liegt bevorzugt beim Transport
im mittleren Bereich 4 nicht auf, so dass dort keine mechanische nachteilige
Einwirkung auf die Folie 3a, 3b auftritt. Durch geeignete Wahl
des Auflagedrucks und Führung der Papierbahn kann erreicht werden, dass die Papierbahn
lediglich bei den Einschnitten 2a und 2b aufliegt.
2 zeigt in Schnittansicht einen Abschnitt
einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Breitstreckwalze. Die Mantelfläche
5 eines Walzenkörpers 1a ist mit einem wendelförmigen, geneigten
Einschnitt 2a versehen. Die stumpfwinkligen Übergänge 9 von der
Oberfläche des mantelförmigen Belags 5 in den Einschnitt 2a hinein
sind gerundet. Markierungen in einer Materialbahn werden so vermieden.
Der mantelförmige Belag 5 ist im Bereich der Einschnitte
2a und 2b von einer schlauchförmigen Hülle 10 eingehüllt.
Eine Materialbahn, welche von der Breitstreckwalze gestreckt werden soll, liegt
somit nicht unmittelbar auf der Mantelfläche 5 bzw. den von den Einschnitten
2a, 2b gebildeten Stegen 11, sondern auf der Hülle
10 auf. Nutzt sich die Hülle 10 ab, so wird diese ausgetauscht.
Der andernfalls übliche, ungleich teurere Austausch des Belages 5 kann
in der Regel entfallen.
Um ein Walken einer Hülle 10 zu vermeiden, werden bevorzugt
nur die mit den Einschnitten 2a, 2b versehenen Bereiche
7a und 7b durch jeweils eine Hülle 10 eingehüllt.
Die Tiefe 14 der Einschnitte bzw. eines wendelförmigen Einschnitts
2a nimmt von Außen nach Innen ab, um kostengünstig fertigen zu können.
Der gewünschte Effekt kann unter Umständen auch erreicht werden, indem
ausschließlich Randbereiche 7a und 7b mit jeweils einer Hülle
10 eingehüllt werden, was eine Herstellung besonders preisgünstig macht.
Der gewünschte Effekt und zwar insbesondere die Vermeidung einer mechanischen Belastung
im mittleren Bereich lässt sich jedoch in der Regel besser erzielen, wenn sich bereits
der mantelförmige Belag 5 der Breitstreckwalze von außen nach innen zunehmend
verjüngt.
Zur Vermeidung einer Kante verläuft der Übergang zwischen den beiden
Verjüngungen 8a und 8b bevorzugt gerundet. Der Grund
14 eines jeden Einschnitts 2a, 2b ist ebenfalls bevorzugt
gerundet.
Der Bereich, der gegenüber den Randbereichen messbar verjüngt ist,
erstreckt sich in der Regel über eine Länge von wenigstens 25% Gesamtlänge des mantelförmigen
Belages 5. Bevorzugt verläuft die jeweilige Verjüngung kontinuierlich und
insbesondere nicht stufenförmig, da sich so nachteilig wirkende Kanten auf der Oberfläche
vermeiden lassen.
Eine erfindungsgemäße Breitstreckwalze weist beispielsweise einen
maximalen Durchmesser von 240 mm und eine Länge von 2400 mm auf. In Richtung Mitte
verjüngt sich der Durchmesser von Außen nach Innen bis auf 236 mm.
In Abhängigkeit von der gewünschten Anwendung kann es von Vorteil
sein, dass der minimale Durchmesser näher bei einem äußeren Rand als beim anderen
äußeren Rand der Breitstreckwalze liegt.
In der Regel wird die Breitstreckwalze nicht eigenständig angetrieben.
Lediglich bei sehr hohen Drehzahlen ist ein eigener Antrieb der Breitstreckwalze
zu bevorzugen. Dann sind in der Regel auch Mittel vorzusehen, mit der eine Breitstreckwalze
abgebremst werden kann. Eine Materialbahn kann dann schneller ausgetauscht werden.