Die Erfindung betrifft eine Tragetasche für ein Kind oder eine Puppe
mit einem Rahmengestell und einer Bodenplatte sowie einen zugehörigen Kinder- oder
Puppenwagen.
Derartige Tragetaschen für Kinder dienen hauptsächlich dazu, ein Kind
über eine meist kürzere Strecke zu transportieren, beispielsweise zwischen der Wohnung
oder einem anderen Gebäude und einem in der Nähe abgestellten Pkw. Daneben gibt
es Tragetaschen, die mit Kinderwagengestellen verbunden werden können und so die
Funktionalität des Kinderwagens erweitern. Die Tragetaschen werden jedoch aufgrund
ihrer speziellen Anwendungsweise nicht immer benötigt, um das Kind aufzunehmen,
da dieses beispielsweise bei einer Fahrt in einem Pkw auf einem eigens dafür vorgesehenen
Autositz Platz nehmen kann, so dass die Tragetasche für die Dauer der Fahrt nicht
benötigt wird. Dann tritt jedoch das Problem auf, dass die Tragetasche bzw. der
gesamte Kinderwagen, von dem die Tragetasche einen Teil bildet, einen vergleichsweise
großen Platzbedarf hat und sich zum Beispiel in kleineren Pkws nur schwer verstauen
lässt.
Sofern es Überlegungen gibt, für derartige Tragetaschen eine platzsparende
Aufbewahrung zu ermöglichen, so beschränken sich die bisherigen Möglichkeiten entweder
darauf, dass der Tragebügel von der senkrechten Trageposition in eine horizontale
Position umgelegt werden kann, oder aber es ist ein vergleichsweise kompliziertes
Auseinanderbauen und nachfolgend für die erneute Verwendung der Tragetasche ein
wieder vergleichsweise kompliziertes Zusammenbauen erforderlich, das zudem viel
Zeit in Anspruch nimmt.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, eine diesbezüglich
verbesserte Tragetasche anzugeben.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Tragetausche für ein Kind oder
eine Puppe mit einem Rahmengestell und einer Bodenplatte vorgesehen, die sich dadurch
auszeichnet, dass mehrere seitliche Stützelemente zur Beabstandung der unteren Bodenplatte
von einem oberen, im Wesentlichen bodenparallelen Rahmenabschnitt in einem aufgebauten
Zustand der Tragetasche derart vorgesehen sind, dass die seitlichen, am Rahmenabschnitt
schwenkbar angelenkten Stützelemente zum flachen Zusammenlegen der Tragetasche durch
Hochdrücken der Bodenplatte jeweils mit Hilfe von Verbindungsmitteln zwischen der
Unterseite der Bodenplatte und den Stützelementen in eine im Wesentlichen bodenparallele
Position unterhalb der Bodenplatte bringbar sind.
Es ist also eine Tragetasche vorgesehen, deren Höhe im aufgebauten
Zustand durch seitliche Stützelemente bestimmt wird, die einen oberen Rahmenabschnitt,
der im Wesentlichen umlaufend ausgebildet sein kann, über Verbindungsmittel mit
einem Bodenelement verbinden. Die seitlichen Stützelemente sind schwenkbar am oberen
Rahmenabschnitt angelenkt, so dass sie beim Hochdrücken der Bodenplatte durch eigens
hierfür vorgesehene Verbindungsmittel, die die Unterseite der Bodenplatte mit den
seitlichen Stützelementen verbinden, in ihrer Lage relativ zum oberen Rahmen und
zum Boden so verändert werden, dass sie hinterher im zusammengelegten Zustand praktisch
flach an der Unterseite der Bodenplatte anliegen bzw. nur einen geringen Abstand
zu dieser aufweisen. Wenn die seitlichen Stützelemente derart flach bzw. nur mit
einem geringen Abstand an der Bodenplatte anliegen, bedeutet dies, dass die Bodenplatte
selbst und der Rahmenabschnitt durch den Teil der Stützelemente, die jetzt beinahe
bodenparallel angeordnet sind, nicht länger in einem Abstand zueinander gehalten
werden, so dass sich eine sehr flache Anordnung ergibt, die problemlos beispielsweise
in einem Pkw verstaut werden kann.
Die Stützelemente sind im zusammengelegten Zustand im Wesentlichen
bodenparallel angeordnet, im Gegensatz zur vorher im Wesentlichen senkrechten Position.
Der Begriff „bodenparallel" ist hier im weiteren Sinne zu verstehen, so dass
z. B. hiermit durchaus noch eine Neigung von etwa 10° bzw. wenigen Zentimetern
über die Länge der Stützelemente gegenüber dem Boden erfasst wird.
Um diese flache, zusammengelegte Konstruktion zu erhalten, ist es
lediglich erforderlich, das Bodenelement der Tragetasche hochzudrücken, wodurch
über eigens hierzu vorgesehene Verbindungsmittel von der Bodenplatte zu den Stützelementen
das Verschwenken der Stützelemente und damit das Zusammenlegen der Gesamtkonstruktion
ohne weitere Handgriffe erreicht wird. Die Bodenplatte kann z. B. aus einem Holz-
oder Fasermaterial bzw. aus einem Kunststoff mit wärmeisolierenden Eigenschaften
oder dergleichen bestehen.
Wenn die zusammengelegte Tragetasche erneut aufgebaut werden soll,
lässt sich dies ebenfalls einfach dadurch realisieren, dass die Bodenplatte nun
in die entgegengesetzte Richtung nach unten bewegt wird, so dass die seitlichen
Stützelemente wieder in ihre Ausgangsposition zurück verschwenkt werden und eine
Beabstandung zwischen dem oberen Rahmenabschnitt und der unteren Bodenplatte gewährleisten.
Insgesamt lässt sich so die Tragetasche durch eine Druckbewegung auf
die Bodenplatte auf einfache Art und Weise sehr flach zusammenlegen und wieder erneut
aufbauen. Dabei sind zum Erreichen der kompakten zusammengelegten
Form keine weiteren zeitaufwändigen oder komplexen Schritte wie beispielsweise ein
Abschrauben einzelner Elemente oder dergleichen erforderlich. Zudem bietet die Art
des Zusammenlegens, die bei der erfindungsgemäßen Tragetasche vorgesehen ist, den
Vorteil, dass die Verbindung zwischen dem oberen Rahmenabschnitt und der Bodenplatte
durch die seitlichen Stützelemente weiterhin besteht, so dass keine Einzelteile
entstehen, die schnell verloren gehen könnten bzw. separat anderswo aufbewahrt werden
müssen.
Erfindungsgemäß kann wenigstens ein seitliches Stützelement ein nahe
am oberen Rahmenabschnitt vorgesehenes Schwenkmittel in Form eines Gelenkelements
zur Anlenkung am Rahmenabschnitt aufweisen, mittels dem ein unterer Teil des Stützelements
zum Zusammenlegen um eine im Wesentlichen zum anliegenden Rahmenabschnitt parallele
Achse in die bodenparallele Position verschwenkbar ist. Die Stützelemente können
somit alle oder teilweise so ausgebildet sein, dass nahe am oberen Rahmenabschnitt
ein Gelenkelement ausgebildet wird, beispielsweise in Form eines Ovalrohrgelenks,
das einen oberen Abschnitt aufweist, der um ein Ovalrohr des anliegenden Rahmenabschnitts
geführt werden kann.
Direkt unterhalb dieses Teils, der auf das Ovalrohr des Rahmenabschnitts
aufgeschoben wird, kann sich der eigentliche Gelenkabschnitt befinden, über den
eine Verschwenkung des unteren Teils des Stützelements um eine Achse parallel zum
anliegenden Rahmenabschnitt und damit um eine Achse parallel zum Boden bzw. zur
Bodenkante, zu der der untere Teil des Stützelements führt, ermöglicht wird. Hierzu
kann das Gelenkelement jeweils einen linken und einen rechten, gegebenenfalls im
Wesentlichen spiegelsymmetrischen Teil aufweisen, die über einen Niet bzw. einen
Stift in Achsrichtung, der eine entsprechende Öffnung des zu verschwenkenden unteren
Teils des Stützelements durchgreift, mit diesem verbunden werden, so dass die Verschwenkung
möglich wird.
Die Verbindungsmittel können zur Ausbildung eines Schiebemechanismus
mit einem seitlichen Stützelement wenigstens ein Schiebeelement aufweisen, das schwenkbar
an der Unterseite der Bodenplatte angelenkt und zum Zusammenlegen mit dem seitlichen
Stützelement in Richtung zum oberen Rahmenabschnitt verschiebbar verbunden ist.
Für die Ausbildung eines Schiebemechanismus, durch den die seitlichen Stützelemente
jeweils relativ zu den Verbindungsmitteln verschoben werden, ist vorteilhafterweise
auch hinsichtlich der Verbindungsmittel eine Verschwenkbarkeit vorzusehen, so dass
die Relativbewegung zwischen dem Stützelement und den Verbindungsmitteln durch eine
flüssige Bewegung beim Hochdrücken der Bodenplatte erreicht werden kann, selbst
wenn die Druckausübung nicht ganz gleichmäßig erfolgt bzw. die Begrenzungen von
Boden und oberem Rahmenabschnitt nicht deckungsgleich sind. Zur Ausbildung des Schiebemechanismus
ist das Schiebeelement der Verbindungsmittel so mit dem seitlichen Stützelement
verbunden, dass es an diesem entlang in Richtung zum oberen Rahmenabschnitt hin
verschoben werden kann.
Vorteilhafterweise kann das Schiebeelement einen Profilgleiter zum
Eingreifen in ein Profil des seitlichen Stützelementes und ein auf der Unterseite
der Bodenplatte befestigtes, insbesondere strebenförmiges, Halterungselement aufweisen,
mit dem der Profilgleiter um eine parallel zum anliegenden Rand der Bodenplatte
angeordnete Achse schwenkbar verbunden ist. Das Schiebeelement ist hierbei also
in dem Sinne zweiteilig aufgebaut, dass ein Halterungsabschnitt vorgesehen ist,
der in Form einer Strebe an der Unterseite der Bodenplatte befestigt ist. Diese
Strebe ist so befestigt, dass sie sich vom Randbereich in Richtung zur Mitte der
Bodenplatte hin erstreckt, wobei das Halterungselement sich tatsächlich bis zur
Mittellinie der Bodenplatte erstrecken kann oder auch deutlich kürzer ausgebildet
sein kann, beispielsweise derart, dass lediglich zwei Drittel oder die Hälfte der
Strecke zur Mittellinie der Bodenplatte oder ein noch kürzerer Bereich erfasst werden.
Die Strebe kann also senkrecht zum nächsten Rand der Bodenplatte verlaufen. Der
zweite Teil des Schiebeelements ist der gegenüber der Strebe und damit der Bodenplatte
dreh- bzw. schwenkbare Gleiter.
Zweckmäßigerweise weist das Stützelement zur Ausbildung des Schiebemechanismus
ein Profil zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Schiebeelements auf. In dem Profil
wird vorteilhafterweise der hinsichtlich der Bodenplatte verschwenkbare Teil des
Schiebeelements, also beispielsweise der Profilgleiter, teilweise aufgenommen, so
dass das Schiebeelement in diesem Bereich in dem Profil des seitlichen Stützelements
geführt wird. Das Profil kann dabei beispielsweise als Nut oder Rinne oder dergleichen
ausgebildet sein. Je nach Schiebeelement können auch parallele Rinnen oder Vertiefungen
zur Führung des Schiebeelements vorgesehen sein.
Das Profil des Stützelements kann als doppelt hinterschnittene Nut
zur Aufnahme eines darin geführten T-förmigen Gegenprofils des Schiebeelements,
insbesondere des Profilgleiters, ausgebildet sein. Über eine doppelt hinterschnittene
Nut im Zusammenspiel mit einem T-förmigen Gegenprofil lässt sich eine besonders
sichere Führung zur Ausbildung des Schiebemechanismus erreichen, bei der ein Herausrutschen
des Gegenprofils oder eine unsaubere Führung beispielsweise durch Verhaken oder
dergleichen wirksam vermieden werden.
Für die Längsseiten und/oder für die Querseiten der Tragetasche kann
jeweils wenigstens ein seitliches Stützelement vorgesehen sein, insbesondere jeweils
zwei seitliche Stützelemente an den Längsseiten oder jeweils zwei seitliche Stützelemente
an den Längsseiten und jeweils ein seitliches Stützelement an den Querseiten. Es
sind also verschiedene Kombinationen für die Anordnung seitlicher Stützelemente
zwischen Boden und oberem Rahmenabschnitt möglich, wobei sich eine symmetrische
Anordnung an gegenüberliegenden Seiten anbietet, um die Stabilität der Konstruktion
zu fördern. An den Längsseiten sind vorteilhafterweise jeweils zwei Stützelemente
vorgesehen, wobei eine solche Konstruktion durch jeweils ein zusätzliches Stützelement
an den gegenüberliegenden Querseiten zusätzliche Stabilität erhalten kann. Dies
kann beispielsweise bei einer Stoff- oder Wannenkonstruktion wichtig sein, die durch
die bzw. mit Hilfe der seitlichen Stützelemente aufgespannt oder getragen wird und
dazu dient, das Kind oder die Puppe aufzunehmen.
Wenn zwei seitliche Stützelemente an den Längsseiten vorgesehen sind,
so werden diese zweckmäßigerweise so angeordnet, dass ihre Befestigungen am oberen
Rahmenabschnitt bzw. bodennah an den Verbindungsmitteln äquidistant zur Mitte der
Längsseite angeordnet sind. Je nach Ausbildung der seitlichen Stützelemente bzw.
je nach den Größenverhältnissen der Tragetasche können Stützelemente an den Querseiten
vorgesehen sein bzw. zusätzliche Stützelemente sowohl an den Querseiten als auch
an den Längsseiten in geeigneten Abständen hinzugefügt werden, um die Stabilität
zu verbessern.
Wenigstens ein Stützelement kann als Strebe, insbesondere als schräg
von der Bodenplatte weg nach oben außen verlaufende Strebe, ausgebildet sein. Die
Ausbildung der Stützelemente als Streben ermöglicht eine materialsparende und leichte
Ausbildung der Tragetasche, da so für die Stützelemente vergleichsweise dünne Kunststoff-
oder Leichtmetallstreben verwendet werden können. Zusammen mit der Verwendung eines
leichten oberen Rahmenabschnitts beispielsweise aus Aluminium und eines entsprechenden
Tragebügels wird so eine leichte Gesamtkonstruktion erreicht, wodurch das Mitführen
der Tragetasche vereinfacht wird. Wenn die Stützelemente schräg von der Bodenplatte
weglaufen, ermöglicht dies ein Zusammenlegen derart, dass nahe am oberen Rahmenabschnitt
vorgesehene Schwenkmittel in der zusammengelegten Position so angeordnet sind, dass
sie neben der Bodenplatte zum Liegen kommen bzw. seitlich von der Bodenplatte niedriger
als diese angeordnet werden können, wenn der obere Rahmenabschnitt mit einem größeren
Innenbereich derart ausgebildet ist, dass die Bodenplatte vollständig innerhalb
dieses Rahmenbereichs aufgenommen werden kann. Der äußere Rahmenabschnitt bietet
dabei eine große Öffnung, damit das Kind bequem in die aufgebaute Tragetasche gelegt
werden kann. Dann sind gegebenenfalls vorgesehene Schwenkgelenke so angeordnet,
dass sie nach unten ein wenig aus der Konstruktion herausragen, wenn die Tragetasche
zusammengelegt ist, während die Bodenplatte und der obere Rahmenabschnitt in einer
Seitenansicht vollständig ineinander Iiegen. Dadurch ergibt sich eine sehr flache
Anordnung, die wenig Stauraum benötigt.
Erfindungsgemäß können Arretiermittel zum Arretieren der seitlichen
Stützelemente im aufgebauten und/oder zusammengelegten Zustand der Tragetasche vorgesehen
sein. So können beispielsweise seitliche Streben als Stützelemente im zusammengelegten
Zustand in ihrer bodenparallelen Position gehalten werden, indem ihre Endbereiche
in entsprechenden Vorsprüngen gehaltert werden, die hierzu am Boden angebracht sind.
Darüber hinaus können die Schwenkmechanismen an den seitlichen Stützelementen nahe
des oberen Rahmenabschnitts sowie an den Verbindungselementen gegebenenfalls durch
Sperren sicherbar sein, um ein Auseinanderfallen der zusammengelegten Konstruktion
bzw. ein versehentliches Zusammenlegen zu verhindern. Dies kann über einfache mechanische
Elemente erreicht werden, die ein Verschwenken verhindern. Außerdem ist es möglich,
über Elemente, die in ein entsprechendes Profil der seitlichen Stützelemente für
einen Schiebemechanismus eingedrückt werden, eine Relativverschiebung von Verbindungsmitteln
zu den seitlichen Stützelementen verhindern. Solche oder anders ausgebildete Arretiermittel
können an allen oder einigen seitlichen Stützelementen bzw. den Verbindungsmitteln
vorhanden sein, falls eine Arretierbarkeit gewünscht wird oder erforderlich ist.
Mehrere seitliche Stützelemente können zur Stabilisierung über wenigstens
eine Querverstrebung miteinander verbunden sein. Über die Querverstrebung werden
beispielsweise zwei seitliche Stützelemente an den Längsseiten der Tragetasche in
ihrem Relativabstand zueinander gehalten bzw. gesichert, so dass beispielsweise
beim Zusammenlegen ein Schiebemechanismus betätigt werden kann, ohne dass es zu
Schwierigkeiten dadurch kommt, dass beispielsweise die Relativverschiebung zwischen
den Verbindungsmitteln und dem seitlichen Stützelement bei einem seitlichen Stützelement
einer Längsseite unter Änderung des Abstands der Stützelemente schneller fortschreitet
als bei dem anderen, wodurch Verhakungen oder dergleichen auftreten könnten. Die
Querverstrebung zwischen seitlichen Stützelementen insbesondere an den Längsseiten
der Tragetasche kann des Weiteren dazu dienen, eine Verbindung zu einem Fahrgestell
für einen Kinderwagen, auf den die Tragetasche aufgesetzt werden kann, herzustellen.
Hierzu können an der oder den Querverstrebungen Halterungselemente zur Halterung
der Tragetasche auf dem Fahrgestell vorgesehen sein, beispielsweise Schrauben bzw.
Klipp- und Klemmverbindungen.
Die seitlichen Stützelemente können erfindungsgemäß im aufgebauten
Zustand der Tragetasche einen die Tragetasche seitlich umgebenden Stoff aufspannen.
Durch das Aufspannen des Stoffs wird eine Stofftasche bzw. Stoffkonstruktion geschaffen,
deren Höhe durch die Höhe der Stützelemente bzw. die Beabstandung zwischen dem oberen
Rahmenabschnitt und der Bodenplatte vorgegeben ist. Dieser Bereich steht dann als
Seitenwand der Tragetasche zur Verfügung. Stoff ist hierbei im weitesten Sinn als
Textilelement aus natürlichen oder Kunststofffasern sowie entsprechenden Mischungen
zu verstehen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass eine solche Konstruktion
nicht durch die seitlichen Stützelemente aufgespannt wird, sondern selbsttragend
ausgebildet ist, beispielsweise als eine ziehharmonikaförmig zusammenlegbare Konstruktion
oder als Plastikwanne mit starren Wänden. In einem solchen Fall ist jedoch eine
separate Tragekonstruktion erforderlich bzw. die Wanne zur Aufnahme des Babys oder
der Puppe ist nicht zusammenlegbar, so dass sich insgesamt ein höherer Platzbedarf
ergibt bzw. zumindest eine kompliziertere Konstruktion erforderlich wird. Demgemäß
ist in der Regel ein Aufbau mit einem Stoff, der durch die Stützelemente aufgespannt
wird, zu bevorzugen.
Darüber hinaus kann wenigstens ein Befestigungsmittel zur Befestigung
der Tragetasche an einem Fahrgestell vorgesehen sein. Dies kann beispielsweise eine
Querverstrebung bzw. ein Teil einer Querverstrebung zwischen seitlichen Stützelementen
sein, die bzw. der zur form- und/oder kraftschlüssigen Halterung an entsprechenden
Elementen eines Fahrgestells ausgebildet ist, beispielsweise indem ein Teil der
Verstrebung in eine Fahrgestellhalterung eingeklemmt wird bzw. eingeschraubt wird.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die seitlichen Stützelemente selbst bzw. die
Bodenplatte über Befestigungsmittel verfügen, die eine feste Verbindung mit dem
Fahrgestell herstellen können. Vorteilhafterweise wird der Befestigungsmechanismus
als einfach lös- bzw. aktivierbarer Mechanismus ausgebildet, beispielsweise als
Klippmechanismus oder Schiebemechanismus mit einer Rastposition.
Am oberen Rahmenabschnitt kann ein Tragebügel vorgesehen sein, der
in verschiedenen Positionen arretierbar ist, insbesondere in einer Position im Wesentlichen
senkrecht zum oberen Rahmenabschnitt und/oder parallel zum oberen Rahmenabschnitt.
Ein solcher Tragebügel dient einem Nutzer dazu, die Tragetasche zu tragen, wozu
vorteilhafterweise eine Positionsverstellung über ein Gelenkelement vorgesehen ist.
Das Gelenkelement und damit der Tragebügel sind in verschiedenen Positionen arretierbar,
wozu beispielsweise ein Rastmechanismus unter Verwendung von Zahnrädern oder dergleichen
vorgesehen ist. Um die Tragetasche zu tragen, bietet sich eine Position des Tragebügels
im Wesentlichen senkrecht zum oberen Rahmenabschnitt bzw. zur Bodenplatte an, also
beispielsweise in einem Winkel von näherungsweise 90° zum oberen Rahmenabschnitt
bzw. zur Bodenplatte oder aber in einem Winkel von ungefähr 80°. Zum Zusammenlegen
der Tragetasche ist es vorteilhaft, wenn daneben eine Arretier- bzw. Rastposition
vorgesehen ist, bei der sich der Tragebügel parallel zum oberen Rahmenabschnitt
bzw. parallel zur Bodenplatte anordnet. Dies ermöglicht ein maximal flaches Zusammenlegen,
wobei durch die Arretierung ein Auseinanderfallen der zusammengelegten Tasche verhindert
wird. Wenn der Tragebügel dabei aufgrund seiner Länge etwas über den oberen Rahmenabschnitt
hinaussteht, verbleibt in der Regel ein Winkel von einigen Grad zur Bodenplatte
bzw. zum oberen Rahmenabschnitt. Es ist aber auch denkbar, dass der Tragebügel zusammenschiebbar
ist bzw. von vornherein eher kurz ausgebildet ist, so dass er in der zusammengelegten
Form im Innenbereich des oberen Rahmenabschnitts Platz findet, so dass ein Winkel
von näherungsweise 0° zur Bodenplatte bzw. eine Lagerung parallel zur Bodenplatte
realisiert werden können.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung einen Kinder- oder Puppenwagen,
der mit einer Tragetasche wie im Vorstehenden geschildert ausgebildet ist. Der Kinder-
oder Puppenwagen weist somit ein Fahrgestell, in der Regel mit einem entsprechenden
Schiebebügel auf, auf den die Tragetasche über einen geeigneten Befestigungsmechanismus
gegebenenfalls lösbar aufgesetzt werden kann, beispielsweise durch Aufstecken, Einschieben,
Einklemmen oder Festschrauben bzw. eine Kombination verschiedener Befestigungsarten.
Sollen beispielsweise mit dem Kinderwagen Gebäude aufgesucht werden,
die nicht barrierefrei erreichbar sind, so kann dann die Tragetasche vom Kinder-
oder Puppenwagen abgenommen und das Kind so in das entsprechende Gebäude hineingetragen
werden. Für den Transport des Kinderwagens oder die Aufbewahrung bei Nichtnutzung
kann die Tragetasche zusammengelegt werden, beispielsweise mit Hilfe eines Schiebemechanismus,
wie er vorstehend geschildert wurde. Dadurch ist eine platzsparende Aufbewahrung
des Kinderwagens möglich, insbesondere, wenn das Fahrgestell gleichfalls bzw. demontierbar
zusammenlegbar ist.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den
folgenden Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
1 einen erfindungsgemäßen Kinderwagen,
2 eine erfindungsgemäße Tragetasche im
aufgebauten Zustand,
3 eine Aufsicht auf die Tragetasche der
2 im zusammengelegten Zustand,
4 eine Ansicht der Tragetasche der
3 von unten, und
5 eine Explosionsskizze zur Verdeutlichung
des Zusammenlegmechanismus der Tragetasche der 2.
In der 1 ist ein erfindungsgemäßer Kinderwagen
1 gezeigt. Der Kinderwagen 1 weist neben einem Fahrgestell
2 mit zwei Vorderrädern 3 sowie zwei Hinterrädern 4 und
einem Schiebebügel 5 eine Tragetasche 6 auf, die flach zusammengelegt
werden kann.
Aus Übersichtlichkeitsgründen ist dabei lediglich das Rahmengestell
7 der Tragetasche 6 gezeigt, ohne den umgebenden Stoff im Seitenbereich
sowie auf der Bodenplatte 8 und bis zur Verdeckhalterung 9, der
aus Übersichtlichkeitsgründen in der Darstellung weggelassen wurde. Das Rahmengestell
7 weist einen oberen Rahmenabschnitt 10 auf, der in leichter Bauweise
aus einem Leichtmetall gefertigt ist. Der obere Rahmenabschnitt 10 ist
aus Ovalrohrteilen mit einem Umriss ähnlich zum Umriss der Bodenplatte
8 ausgebildet, also in einer Rechteckform mit abgerundeten Ecken.
Zwischen dem oberen Rahmenabschnitt 10 und der Bodenplatte
8 sind seitliche Stützelemente 11 vorgesehen, die Schwenkmittel
12 aufweisen, über die die Stützelemente 11 schwenkbar am oberen
Rahmenabschnitt 10 angelenkt sind. Die Verschwenkung erfolgt dabei um eine
im Wesentlichen zum anliegenden oberen Rahmenabschnitt 10 parallele Achse,
wobei die Schwenkmittel 12 als Gelenkelement ausgebildet sind, mit einer
Ovalrohraufnahme 12a zur Aufnahme des Rohrs des oberen Rahmenabschnitts
10 und dem eigentlichen Schwenkgelenk 12b.
Es sind insgesamt sechs seitliche Stützelemente 11 vorgesehen,
von denen jeweils zwei an jeder Längsseite der Tragetasche 6 und jeweils
eins an jeder Querseite der Tragetasche 6 angeordnet sind. Die seitlichen
Stützelemente 11 der Längsseiten sind jeweils über Querstreben
11a miteinander verbunden, die hier nicht näher dargestellte Befestigungsmittel
zur Befestigung mit einem entsprechenden Abschnitt des Fahrgestells 2 aufweisen.
Die Verbindung zwischen der Bodenplatte 8 und den am oberen Rahmenabschnitt
10 schwenkbar angelenkten seitlichen Stützelementen 11 wird über
Verbindungsmittel 13 erreicht, die einen Teil aufweisen, der an der Unterseite
der Bodenplatte 8 befestigt und hier nicht zu erkennen ist, sowie einen
weiteren Teil 13a, der gegenüber der Bodenplatte 8 verschwenkbar
ist und in ein entsprechenden Profil der seitlichen Stützelemente 11 eingreift,
das als doppelt hinterschnittene Nut 14 ausgebildet ist. Somit bildet der
Teil 13a der Verbindungsmittel 13, der in die doppelt hinterschnittene
Nut 14 der seitlichen Stützelemente 11 eingreift, mit den seitlichen
Stützelementen 11 einen Schiebemechanismus aus, der es bei einem Hochdrücken
der Bodenplatte 8 ermöglicht, dass der Teil 13a der Verbindungsmittel
13 in Richtung des oberen Rahmenabschnitts 10 entlang einer vertikalen
Achse, also in Längsrichtung der seitlichen Stützelemente 11, auf den oberen
Rahmenabschnitt 10 zu bewegt wird, so dass die Beabstandung zwischen der
Bodenplatte 8 und dem oberen Rahmenabschnitt 10 mit dem Hochdrücken
der Bodenplatte 8 mehr und mehr verringert wird. Durch eine Verschwenkung
der seitlichen Stützelemente 11 im Schwenkgelenk 12b ist es möglich,
den unteren Abschnitt der seitlichen Stützelemente 11 unterhalb des Schwenkgelenks
12b in eine im Wesentlichen zur Bodenplatte 8 parallele Position
unterhalb der Platte zu bringen, so dass die Tragetasche 6 des erfindungsgemäßen
Kinderwagens 1 platzsparend zusammengelegt werden kann.
Hierzu ist zudem der Tragebügel 15 von der hier gezeigten
Position, die im Wesentlichen senkrecht zum oberen Rahmenabschnitt 10 ist,
in eine Position parallel zum oberen Rahmenabschnitt 10 bzw. parallel zur
Bodenplatte 8 bringbar. Dies wird über ein Gelenk 16 des Tragebügels
15 erreicht, das eine Arretierung des Tragbügels 15 in unterschiedlichen
Rastpositionen erlaubt. In das Gelenk 16 ist zudem ein Verstellmechanismus
für die Verdeckhalterung 9 integriert, um das hier nicht gezeigte Verdeck
zum Schutz des Kindes gegenüber Sonneneinstrahlung und Wind je nach Bedarf in unterschiedlichen
Positionen zu haltern.
Die 2 zeigt eine erfindungsgemäße Tragetasche
17 im aufgebauten Zustand. Die Tragetasche 17 weist neben einer
hier nicht dargestellten Stoffumspannung ein Rahmengestell 18 auf, bei
dem ein oberer Rahmenabschnitt 19 vorgesehen ist, der aus mehreren Teilen
aufgebaut ist und aus Aluminium besteht. Parallel zum oberen Rahmenabschnitt
19 und beabstandet zu diesem ist eine Bodenplatte 20 angeordnet,
die durch seitliche Stützelemente 21 in einem vorgegebenen Abstand zum
darüber angeordneten oberen Rahmenabschnitt 19 gehalten wird. Insgesamt
sind vier seitliche Stützelemente 21 vorgesehen, wobei jeweils zwei an
den Längsseiten der Tragetasche 17 mit gleichen Abständen zur Mitte der
jeweiligen Längsseite angeordnet sind. Die seitlichen Stützelemente 21
einer Seite sind über Querstreben 22 miteinander verbunden, die zudem Befestigungsmittel
22a in Form von Schrauben zur Befestigung der Tragetasche 17 an
einem Fahrgestell eines Kinderwagens aufweisen. Über die Querstreben 22
wird zudem eine Stabilisierung der Tragetasche 17 ermöglicht, so dass Querstreben
22 auch bei einer Tragetasche 17 zweckmäßig sein können, die nicht
zur Verbindung mit einem Fahrgestell eines Kinderwagens ausgebildet ist.
Zwischen der Unterseite der Bodenplatte 20 und den seitlichen
Stützelementen 21 sind hier nicht näher dargestellte Verbindungsmittel
23 vorgesehen, die die Verbindung zwischen der Bodenplatte 20
und den seitlichen Stützelementen 21 sowohl im hier dargestellten aufgebauten
Zustand als auch im zusammengelegten Zustand gewährleisten. Darüber hinaus weisen
die seitlichen Stützelemente 21 Gelenkelemente 24 nahe des oberen
Rahmenabschnitts 19 auf, über die eine Verschwenkung eines unteren Abschnitts
der seitlichen Stützelemente 21 um eine Achse parallel zum anliegenden
Rohr des oberen Rahmenabschnitts 19 ermöglicht wird, so dass das seitliche
Stützelement 21 nach der Verschwenkung eine horizontale Position nahezu
parallel zur Ebene der Bodenplatte 20 bzw. zur inneren Ebene des oberen
Rahmenabschnitts 19 aufweist. Dabei besteht das Gelenkelement
24 aus einer oberen Ovalrohraufnahme 24a, die das Ovalrohr des
oberen Rahmenabschnitts 19 anliegend umgibt, nachdem sie bei der Montage
auf dieses aufgeschoben wurde. Unterhalb der Ovalrohraufnahme 24a ist das
eigentliche Gelenk 24b vorgesehen, das über einen Gelenkniet
25 zusammengehalten wird. Über einen weiteren Niet 26 wird die
Ovalrohraufnahme 24a in ihrer Relativposition zum oberen Rahmenabschnitt
19 fixiert.
Darüber hinaus ist ein Tragebügel 27 vorgesehen, der über
einen Gelenkmechanismus 28 in verschiedenen Rastpositionen relativ zum
oberen Rahmenabschnitt 19 arretiert werden kann.
Die 3 zeigt eine Aufsicht auf die Tragetasche
17 der 2 im zusammengelegten Zustand. Hier
sind die unteren Abschnitte der seitlichen Stützelemente 21 um das Gelenk
24b derart verschwenkt, dass die unteren Abschnitte der seitlichen Stützelemente
21 unterhalb der Bodenplatte 20 näherungsweise eine bodenparallele
Position einnehmen. Der Abstand der Stützelemente 21 zur Bodenplatte
20 verkürzt sich dabei zur Mitte der Bodenplatte 20 und ist insgesamt
gering. Der obere Rahmenabschnitt 19 umgibt in der zusammengelegten Position
die Bodenplatte 20 mit einem gewissen Abstand, so dass der Gelenkmechanismus
28 des Tragebügels 27 im Innenraum zwischen Rahmenabschnitt
19 und Bodenplatte 20 Platz findet und sich eine flache Konstruktion
ergibt. Die Höhe der zusammengelegten Konstruktion wird dabei im Wesentlichen durch
die Höhe des Ovalrohrs des oberen Rahmenabschnitts 19 bestimmt. Lediglich
im Bereich der seitlichen Stützelemente 21 stehen die Gelenke
24b entsprechend ihrer Höhe von wenigen Zentimetern nach unten aus der
Anordnung hervor. Des Weiteren ist der Tragebügel 27 aufgrund seiner Länge
nicht vollständig innerhalb des oberen Rahmenabschnitts aufgenommen. Um dies zu
ändern, kann jedoch ein entsprechender Längenverstellmechanismus des Tragebügels
27 vorgesehen sein. Der Tragebügel 27 selbst weist im zusammengelegten
Zustand lediglich einen geringen Winkel relativ zur Bodenplatte 20 bzw.
zum oberen Rahmenabschnitt 19 auf, der unterhalb von 10° liegt bzw.
bei einer entsprechenden Längenverstellbarkeit des Tragebügels 27 nahe
0° liegt.
In der 4 ist eine Ansicht der Tragetasche
17 der 3 von unten dargestellt, wobei nun
der obere Rahmenabschnitt 19 und die Bodenplatte 20 jeweils von
ihrer Unterseite zu sehen sind. Die seitlichen Stützelemente 21, die jeweils
an einer Längsseite der Tragetasche 17 über die Querstreben 22
verbunden angeordnet sind, liegen in einer im Wesentlichen bodenparallelen Position
an der Unterseite der Bodenplatte 20 an, wobei sie sich im Bereich des
oberen Rahmenabschnitts 19 in einem größeren Abstand im Zentimeterbereich
zur Bodenplatte 20 befinden, bedingt durch das Gelenk 24b, das
unterhalb der Ovalrohraufnahme 24a angeordnet ist. Von dieser Position
mit größerem Abstand zur Bodenplatte 20 verlaufen die seitlichen Stützelemente
21 zum mittleren Bereich der Bodenplatte 20 hin auf die Bodenplatte
20 zu und liegen im Endbereich an dieser an, wobei sie durch die Verbindungsmittel
23, die mit den seitlichen Stützelementen 21 einen Schiebemechanismus
ausbilden, in ihrer bodennahen Position gehalten werden.
Gegebenenfalls kann zusätzlich zur Fixierung bzw. Arretierung der
seitlichen Stützelemente 21 an der Bodenplatte 20 ein Arretiermittel
vorgesehen sein, beispielsweise in Form einer Halterung mit einem vorspringenden
Abschnitt, die im Endbereich der seitlichen Stützelemente 21 auf der Bodenplatte
20 so montiert ist, dass die seitlichen Stützelemente 21 im zusammengelegten
Zustand der Tragetasche 17 unter den Vorsprung greifen und demgemäß nicht
ohne Lösen der Halterung von der Bodenplatte 20 aus betrachtet nach unten
wegschwenken können. Die Verbindungsmittel 23 bilden ein Schiebeelement
aus, das aus einem Strebenelement 23a besteht, das auf der Unterseite der
Bodenplatte 20 befestigt ist und sich von einem Randbereich der Bodenplatte
zur Mitte hin erstreckt, sowie aus einem Profilgleiter 23b zum Eingreifen
in eine hier nicht zu erkennende doppelt hinterschnittene Nut der seitlichen Stützelemente
21.
In der 5 ist eine Explosionsskizze zur
Verdeutlichung des Zusammenlegmechanismus der Tragetasche 17 der
2 dargestellt. Gezeigt ist ein seitliches Stützelement
21 mit einem oberen Gelenkelement 24, das eine
zweiteilige Ovalrohraufnahme 24a aufweist, die über ein Ovalrohr des oberen
Rahmenabschnitts 19 aufgeschoben wird. Unterhalb der Ovalrohraufnahme
24a ist das eigentliche Gelenk 24b vorgesehen, das aus einem mittleren
Abschnitt oben am unteren Teil des seitlichen Stützelements 21 mit seitlichen
Vorsprüngen 29 sowie einem linken und rechten Abschnitt besteht, wobei
diese seitlichen Abschnitte jeweils auf die Vorsprünge 29 des mittleren
Abschnitts des Gelenks 24b aufgeschoben werden. Das Aufschieben wird über
einen Niet 25 gesichert, der gleichzeitig die Schwenkachse zur Verschwenkung
des unteren Teils des seitlichen Stützelements 21 relativ zum am oberen
Rahmenabschnitt befestigten Teil in Form der Ovalrohraufnahme 24a mit den
Gelenkbestandteilen des Gelenks 24b, die jeweils fest an der Ovalrohraufnahme
24a befestigt sind, bildet.
Ein weiterer Niet 26 wird durch entsprechende Öffnungen
30 der Ovalrohraufnahme 24a geführt und dient der Halterung derselben
am oberen Rahmenabschnitt 19, so dass die Ovalrohraufnahme 24a
verschiebsicher gegenüber dem oberen Rahmenabschnitt 19 gelagert ist.
Daneben sind die Verbindungsmittel 23 dargestellt, die aus
dem auf der Unterseite der hier nicht dargestellten Bodenplatte 20 befestigten
Strebenelement 23a sowie einem Profilgleiter 23b bestehen, der
über einen weiteren Niet 31, der das Strebenelement 23 quer durchgreift,
schwenkbar an dem Strebenelement 23a gehaltert ist. Damit wird eine Verschwenkbarkeit
dieses Abschnitts der Verbindungsmittel 23 relativ zur Bodenplatte
20, und zwar um eine Achse parallel anliegenden zum Rand der Bodenplatte
20, erreicht. Dabei wird ein Schiebemechanismus mit dem seitlichen Stützelement
21 derart ausgebildet, dass das T-Profil 32 des Profilgleiters
23b in die hier nicht zu erkennende Nut des seitlichen Stützelements
21, die entsprechend als doppelt hinterschnittene Nut ausgebildet ist,
eingreift. Dadurch wird der Profilgleiter 23b relativ zur Längsrichtung
des seitlichen Stützelements 21 auf den oberen Rahmenabschnitt
19 zu bewegt. Durch das gleichzeitige Verschwenken des seitlichen Stützelements
21 um die durch den Niet 25 vorgegebene Achse werden zudem die
seitlichen Stützelemente 21 in eine bodenparallele Position derart gebracht,
dass sie direkt über den Strebenelementen 23a mit einer leichten Neigung,
jedoch im Wesentlichen parallel zur Bodenplatte 20, verlaufen. Hierzu sind
die Strebenelemente 23a hinsichtlich ihrer Form an die im zusammengelegten
Zustand anliegenden unteren Abschnitte der seitlichen Stützelemente 21
angepasst.
So lässt sich die erfindungsgemäße Tragetasche bzw. die Tragetasche
des erfindungsgemäßen Kinder- oder Puppenwagens durch ein einfaches Hochdrücken
einer Bodenplatte in einer platzsparenden Form zusammenlegen, wobei dieses Zusammenlegen
über einen Schiebemechanismus bzw. einen vergleichbaren Mechanismus realisiert wird,
ohne dass weitere Elemente derart zu lösen wären, dass sich separate Einzelelemente
ohne eine Verbindung zur Gesamtkonstruktion ergeben. In Kombination mit der Verwendung
leichter Materialien für das Rahmengestell ergibt sich so eine leichte flache Konstruktion,
die einfach mitgeführt werden kann. Zum erneuten Aufbau ist die Konstruktion lediglich,
gegebenenfalls nach dem Lösen einer Arretierung, wieder auseinander zu schieben,
indem der Boden nach unten gedrückt wird, woraufhin die seitlichen Stützelemente
wieder eine im Wesentlichen senkrechte Position einnehmen und den Abstand zwischen
dem oberen Rahmenabschnitt und dem Boden gewährleisten.