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Dokumentenidentifikation DE202005013476U1 26.01.2006
Titel Seilgelege
Anmelder Globus Drahtseil GmbH & Co. KG, 40721 Hilden, DE
Vertreter Ackmann, Menges & Demski Patentanwälte, 47051 Duisburg
DE-Aktenzeichen 202005013476
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 26.01.2006
Registration date 22.12.2005
Application date from patent application 25.08.2005
IPC-Hauptklasse D07B 7/14(2006.01)A, F, I, ,  ,  ,   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein endloses Seilgelege, insbesondere für den Einsatz im Schwerlastbereich, bestehend aus einem gelegten Drahtseil.

Gattungsgemäße Seilgelege werden als flexible Trag-, Zu- oder Haltezeuge verwendet, um mit Hilfe eines zusammengelegten flexiblen Stahlseils eine hohe Lastaufnahme, insbesondere für den Einsatz im Schwerlastbereich, zu erreichen. Die Seilgelege werden hierzu in unterschiedlichen Längen mit zumindest einer endseitig ausgebildeten Schlaufe angeboten, wobei vorzugsweise beidendig eine Schlaufenausbildung vorhanden sein kann. Soweit nur eine einzelne Schlaufe vorhanden ist, wird anderenends in der Regel eine andere Aufnahmeeinrichtung oder andere Befestigungsvariante verwendet. Die Herstellung der Gelege, im Fachjargon auch Grummets genannt, erfolgt dadurch, dass um einen Seil- oder Litzenkern 6-fach-Seile gewickelt werden, woraus ein Endlosseil ohne Verdickung entsteht. Der besondere Vorteil einer solchen Ausführungsvariante besteht im Wesentlichen darin, dass eine Last auf zwei tragende Seilstränge verteilt wird und somit höhere Lasten angehoben werden können. Ein weiterer besonderer Vorteil dieser Ausführungsvariante ist ein hohes Maß an Elastizität, sodass gegenüber starren Seilausführungen Verdrehungen beim Anheben der Last unschädlich sind. Bei der Verwendung derartiger Grummets treten jedoch immer wieder Probleme durch Beschädigungen auf und insbesondere, wenn die Grummets bei scharfkantigen anzuhebenden Gegenständen eingesetzt werden. Da es sich um mehrere einzelne Seile handelt, besteht die Gefahr, dass einzelne Seile an einer scharfen Kante sehr leicht durchtrennt werden oder zumindest eine Beschädigung erfahren, wodurch die Hebelast nicht mehr in ausreichender Form gewährleistet ist. Ebenso besteht die Gefahr, dass das Ladegut durch die Stahlseile beschädigt, beispielsweise verschrammt, wird. Eine weitere Problematik entsteht dann, wenn das Stahlseil auf empfindlichen Materialien, beispielsweise Niro, reibt, wodurch unerwünschte Flecken entstehen, und zwar dort wo das Stahlseil unmittelbar mit dem Niro-Material in Berührung gelangt.

Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde die Beschädigung derartiger Seilgelege weitestgehend auszuschließen.

Erfindungsgemäß ist zur Lösung der Aufgabe vorgesehen, dass das Endlosseil in derart zu einem Seilgelege zusammengelegt ist, dass endseitig zumindest eine, vorzugsweise zwei, Schlaufen entstehen und mittlere Seilabschnitte zumindest teilweise zusammengelegt und durch eine Schutzhülle eingefasst sind. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich durch die Unteransprüche.

Abhängig von der Länge der Grummets und dem Verwendungszweck kann nur eine einzelne vorzugsweise aber zwei Schlaufen vorgesehen sein, wobei in einem längeren mittleren Seilabschnitt das Endlosseil zusammengelegt ist und zumindest teilweise durch eine Schutzhülle eingefasst wird. Die Schutzhülle kann sich hierbei abschnittsweise auf die Endabschnitte in der Nähe der Schlaufen beschränken oder es können Schutzhüllen im mittleren Bereich der zusammengelegten Seilabschnitte vorgesehen sein, die in geeigneter Weise mit den Seilen derart fixiert werden, sodass diese nicht verrutschen können. In besonderer Ausgestaltung kann die Schutzhülle auch verschiebbar auf dem Seilgelege angeordnet sein, sodass diese in eine geeignete Position auf dem mittleren Abschnitt des Seilgeleges verschoben werden kann. Soweit relativ kurze Grummets verwendet werden oder erhöhte Anforderungen aufgrund der Verwendung von scharfkantigen Werkstücken, bestehen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der gesamte mittlere Seilabschnitt durch eine Schutzhülle eingefasst ist. Damit die Seilabschnitte in der zusammengelegten Form verbleiben und insbesondere die Schlaufenbildung auch bei größerer Beanspruchung erhalten bleibt, können diese durch eine Ummantelung im Übergang zur Schlaufe, vorzugsweise durch eine Einnähung, zusammengehalten werden. In gleicher Weise können die verwendeten Schutzhüllen mit dem Seilgelege verbunden werden.

In Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Schutzhülle über den mittleren zusammengelegten Seilabschnitt elastisch ausgebildet ist und durch die endseitigen Schlaufen im mittleren Bereich fixiert werden. Die Schutzhülle selbst kann aus einem Streifen bestehen, der an den Längskanten korrespondierende Klettverschlüsse aufweist, welche bevorzugt angenäht sind. Daher kann der ausgelegte Streifen um den mittleren Abschnitt des Seilgeleges gelegt und in der Weise zusammengefaltet werden, dass der mittlere Abschnitt vollständig durch die Schutzhülle umfasst wird. Die Klettverschlüsse verhindern hierbei ein Lösen der Schutzhülle und fixieren diese in den mittleren Abschnitt des Seilgeleges.

Als Material für die Schutzhülle wird Polyester oder Polyolefin, insbesondere Polypropylen, verwendet. Diese Materialien zeichnen sich durch ausreichende Elastizität und ein hohes Maß an Scheuerbeständigkeit aus.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest in einer Schlaufe eine Kausche eingebunden, vorzugsweise eingenäht, ist. Mit Hilfe der Kausche werden die freien Schlaufenenden des Seilgeleges innenseitig geschützt. Alternative besteht die Möglichkeit bei fehlenden Kauschen ausreichend groß dimensionierte Schäkelbolzen einzusetzen. In Abhängigkeit der Lasteinhängemöglichkeit können diese Kauschen ein- oder beidseitig vorgesehen werden.

In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, das die Schutzhülle mit einer Kennzeichnung versehen ist, um die maximale Belastbarkeit des endlosen Seilgeleges deutlich und unübersehbar anzugeben, damit die Tragfähigkeit nicht überschritten wird. Die Kennzeichnung kann hierbei mehrfach auf der Schutzhülle aufgedruckt sein, damit die Lesbarkeit in jeder verwendeten Lage gewährleistet ist.

Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren nochmals erläutert.

Es zeigt

1 ein erfindungsgemäßes Seilgelege in einer Seitenansicht mit Schutzhülle und ohne Kauschen,

2 ein erfindungsgemäßes Seilgelege gemäß 1 mit einer einseitigen Kausche,

3 ein Seilgelege mit einer Kausche und einer verlängerten Schutzhülle und

4 ein Seilgelege gemäß 3 mit beidseitig vorhandenen Kauschen.

1 zeigt ein Seilgelege 1, insbesondere für den Einsatz im Schwerlastbereich, welches aus einem gelegten beispielweise 6-fach-gewickelten Seil 2 besteht. Durch die Verwendung von Einzelseilen 2 wird hierbei eine hohe Elastizität des Seilgeleges 1 erzielt. Das Seilgelege 1 wird hierbei in derart zusammengelegt, dass endseitig zumindest eine, im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Schlaufen 3, 4 entstehen, während der mittlere Seilabschnitt 5 zusammengelegt und durch eine Schutzhülle 6 umfasst ist. Die Schutzhülle 6 kann vorzugsweise aus Polyester oder Polyolefine, beispielweise Polypropylen, bestehen und verhindert ein Durchscheuern oder Einschneiden des mittleren Seilabschnittes 5 des Seilgeleges 1. Die Seilschlaufen 3, 4 werden durch eine Verdickung 7, 8 zusammengehalten. Zur Fixierung der Schutzhülle 6 ist diese endseitig mit dem Seilgelege vernäht oder die Schutzhülle 6 liegt, wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, zwischen den Verdickungen 7, 8. Alternative können nur die ausgebildeten Schlaufen 3, 4 des Seilgeleges 1 vernäht sein, sodass die mittlere Schutzhülle zwar leicht verschiebbar jedoch in einer festen Position auf dem mittleren Seilabschnitt 5 gehalten wird. Der mittlere Seilabschnitt 5 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel vollständig von der Schutzhülle 6 umgeben, es besteht jedoch ohne Weiteres die Möglichkeit eine kurze verschiebbare Schutzhülle 6 vorzusehen, die beim Einsatz in eine bestimmte Position verschoben wird, damit das Seil gegenüber scharfen Kanten etc. geschützt werden kann. Dies hängt unter anderem von der Länge des mittleren Seilabschnitts 5 ab. Die Schutzhülle 6 wird um den mittleren Seilabschnitt 5 gelegt und durch zwei korrespondierende Klettbänder 9, 10 gehalten, die zur Verdeutlichung teilweise geöffnet sind.

2 zeigt das erfindungsgemäße endlose Seilgelege 1 mit Schutzhülle 6, wobei in einer ausgebildeten Schlaufe eine Kausche 11 eingelegt ist, dass heißt, das Seil ist im Bereich der Schlaufe 3 um die Kausche 11 herumgeführt und liegt in einer Mulde ein, sodass eine Beanspruchung der Innenflächen des Seilgeleges 1 aufgrund von reibenden Drehbewegungen verhindert wird.

3 zeigt eine weitere Ausführungsvariante des endlosen Seilgeleges 1 mit einer Kausche 9 in der Schlaufe 3. Ferner ist die Schutzhülle 10 länger ausgebildet und überragt die Verdickungen 7, 8, sodass die Schutzhülle 12 zwischen den Schlaufen 3, 4 fixiert wird. Die Schutzhülle 12 weist ebenfalls wieder zwei korrespondierende Klettbänder 13, 14 auf.

4 zeigt eine Ausführungsvariante gemäß 3 mit zwei Kauschen.

Durch die Verwendung einer Schutzhülle wird hierbei sichergestellt, dass der mittlere Abschnitt des endlosen Seilgeleges 1 vor Beschädigungen geschützt ist und bereits nach einer optischen Sichtkontrolle kann entschieden werden, ob die Schutzhülle ausgetauscht werden muss. Hierzu wird eine Schutzhülle verwendet die um den mittleren Seilabschnitt des endlosen Seilgeleges 1 gewickelt oder gefaltet wird und durch korrespondierende Klettverschlüsse gehalten wird. Hierdurch besteht jederzeit die Möglichkeit eine Überprüfung des Seilgeleges 1 vorzunehmen und insbesondere die Schutzhülle im Bedarfsfall auszutauschen. Zur Kennzeichnung der Tragfähigkeit kann die Schutzhülle mit einer großformatigen Beschriftung versehen sein, um die maximale Belastbarkeit des endlosen Seilgeleges anzugeben.

1Seilgelege 2Seil/Drahtseil 3Schlaufen 4Schlaufen 5Seilabschnitt 6Schutzhülle 7Verdickung 8Verdickung 9Klettband 10Klettband 11Kausche 12Schutzhülle 13Klettband 14Klettband

Anspruch[de]
  1. Endloses Seilgelege (1), insbesondere für den Einsatz im Schwerlastbereich, bestehend aus einem gelegten Drahtseil (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Endlosseil in derart zu einem Seilgelege (1) zusammengelegt ist, dass endseitig zumindest eine, vorzugsweise zwei, Schlaufen (3, 4) entstehen und mittlere Seilabschnitte (5) zumindest teilweise zusammengelegt und durch eine Schutzhülle (6, 12) eingefasst sind.
  2. Endloses Seilgelege (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte mittlere Seilabschnitt (5) zusammengelegt und durch eine Schutzhülle (6, 12) eingefasst ist.
  3. Endloses Seilgelege (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zusammengefassten Seilabschnitte (5) an ihren jeweiligen Enden durch eine Ummantelung, vorzugsweise Einnähung oder Verdickung (7, 8), zusammengehalten sind.
  4. Endloses Seilgelege (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (6, 12) über den mittleren zusammengelegten Seilabschnitt (5) elastisch ausgebildet ist und durch die endseitigen Schlaufen (3, 4) oder Verdickung (7, 8) im mittleren Seilabschnitt (5) fixiert ist oder dass die Schutzhülle (6, 12) auf dem mittleren Seilabschnitt (5) verschiebbar gelagert ist.
  5. Endloses Seilgelege (1) nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (6, 12) aus einem Streifen besteht an dessen Längskanten korrespondierend Klettverschlüsse (9, 10, 13, 14) befestigt, bevorzugt angenäht, sind.
  6. Endloses Seilgelege (1) nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (6, 12) um den mittleren Seilabschnitt (5) des Seilgeleges (1) gefaltet und mittels des Klettverschlusses (9, 10, 13, 14) verschlossen ist.
  7. Endloses Seilgelege (1) nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (6, 12) aus Polyester oder Polyolefin, insbesondere Polypropylen, besteht.
  8. Endloses Seilgelege (1) nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einer Schlaufe (3, 4) eine Kausche (11) eingebunden, vorzugsweise eingenäht, ist.
  9. Endloses Seilgelege (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (6, 12) mit einer Kennzeichnung hinsichtlich der Tragfähigkeit versehen ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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