| Dokumentenidentifikation |
DE20221111U1 26.01.2006 |
| Titel |
Maschine zum Profilieren von Schmalseitenflächen plattenförmiger Werkstücke |
| Anmelder |
Homag Holzbearbeitungssysteme AG, 72296 Schopfloch, DE |
| Vertreter |
Thielking und Kollegen, 33602 Bielefeld |
| DE-Aktenzeichen |
20221111 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
26.01.2006 |
| Registration date |
22.12.2005 |
| Application date from patent application |
24.10.2002 |
| File number of patent application claimed |
102 49 775.3 |
| IPC-Hauptklasse |
B27F 1/00(2006.01)A, F, I, ,  ,  ,   
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| IPC-Nebenklasse |
B27C 5/00(2006.01)A, L, I, ,  ,  ,   
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Profilieren von einander
gegenüberliegenden, miteinander parallelen Schmalflächenseiten plattenförmiger Werkstücke
aus Holz und/oder Holzersatzstoffen, wie Paneelen für Fußbodenbeläge oder Decken-
und Wandverkleidungen, im Durchlaufverfahren mit einer in der Durchbahn, auf der
die Werkstücke flachliegend durch eine Profilierungszone hindurch transportiert
werden. Ferner weist diese Maschine eine oberhalb der Gleitbahn entlang dem Transportweg
angeordnete Oberdruckvorrichtung zum Vorschub der Werkstücke auf, welche die Werkstücke
auf der obenliegenden, von der Gleitbahn abliegenden Seite reibschlüssig wälzend
beauftragt und auf der Gleitbahn niederhält. Ferner weist die Maschine spannehmende
Profilierungswerkzeuge auf, die in der Profilierungszone seitlich entlang der Gleitbahn
angeordnet sind.
Mit einer solchen Maschine werden Deckenpaneele bearbeitet, die an
zumindest zwei einander gegenüberliegenden, miteinander parallelen Schmalflächenseiten
mit miteinander harmonierenden Profilen versehen werden. So können die Paneele beim
Einbau durch ein Inaneinandersetzen der erwähnten Profile miteinander formschlüssig
verbunden werden.
Während des Profilierungsvorganges werden die auf der Gleitbahn der
zugehörigen Maschine transportierten Werkstücke quer zur Durchlaufrichtung nicht
zwangsgeführt. Zum einen dient zur Fixierung der Werkstücke gegen ein seitliches
Auswandern die Reibung zwischen den oben liegenden, von der Gleitbahn abgekehrten
Werkstückseiten und der Oberdruckvorrichtung. Zum anderen werden in der Profilierungszone
die Profilierungswerkzeuge beidseits der Gleitbahn so einander gegenüberliegend
angeordnet, daß sich die auf die Werk-stücke ausgeübten Kräfte quer zur Durchlaufrichtung
möglichst gegeneinander aufheben. Dennoch läßt sich nicht vermeiden, daß die fertig
bearbeiteten, also profilierten Schmalflächenseiten der Werkstücke nicht exakt miteinander
parallel sind. Bei Deckenpaneelen können hinsichtlich dieser Parallelität größere
Toleranzen hingenommen werden, weil in der Regel dadurch bedingte Fugenspalte nicht
weiter stören. Auch können die Deckenpaneele im Anschlußbereich mit falzartigen
Absätzen oder dergl. versehen werden, um durch eine unterschiedliche Höhenstruktur
der fertigen Decke den gestalterischen Spielraum zu vergrößern. Dadurch können in
einem erheblichem Maße Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Parallelität der Fügeseiten
von Deckenpaneelen kaschiert werden.
Anders verhält es sich bei solchen Paneelen, mit denen im zusammengefügten
Zustand eine durchgehend ebene Fläche erzielt werden muß. Dies ist bei Fußbodenpaneelen
der Fall, und hier müssen störende Spalte an den Fügestellen zwischen den Paneelen
unbedingt vermieden werden. Dies ist nur zu erreichen, wenn die Paneele eine hohe
Genauigkeit der Parallelität an ihren einander gegenüberliegenden, profi-lierten
Schmalflächenseiten aufweisen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Maschine der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Parallelität der einander gegenüberliegenden,
profilierten Schmalflächenseiten der in Rede stehenden Paneele mit hoher Präzision
und entsprechend geringen Toleranzen eingehalten werden kann.
Diese Aufgabe wird bei der oben genannten Maschine dadurch gelöst,
daß im Bereich der Gleitbahn eine feststehend angeordnete Geradführungseinrichtung
in Gestalt einer Führungsschiene in der Durchlaufrichtung zumindest im Bereich der
Profilierungszone angeordnet ist, an der die Werkstücke mit einer daran angeordneten
Führungsnut in der Durchlaufrichtung aufgenommen und geführt werden, wobei in der
Gleitbahn Luftaustrittsdüsen zum Ausblasen von Stützluft angeordnet sind.
Für die Erfindung ist wesentlich, daß die plattenförmigen Werkstücke
beim Durchlauf durch die Profilierungszone nicht in seitlicher Richtung verlaufen
können, also exakt durch das Zusammenspiel der an den Werkstücken angebrachten Führungsnut
und der maschinenseitigen Geradführungseinrichtung in der vorgegebenen Durchlaufrichtung
zwangsgeführt werden, in der bzw. parallel zu der die beidseitige Profilierung der
Schmalflächenseiten der Werkstücke vorgenommen wird. Zwar muß die zumindest eine
Führungsnut an den Werkstücken in einem separaten Arbeitsgang angebracht werden,
auch muß dafür ein geeigneter Bereich an den Werkstücken gefunden werden, man erreicht
jedoch ein wesentlich besseres Ergebnis gegenüber einer solchen Führung, bei der
die Werkstücke während des Durchlaufs im Bereich ihrer in Durchlaufrichtung liegenden
Schmalflächenseiten beaufschlagt werden. Denn die Führungsnuten werden dort an Stellen
der Werk-stücke angebracht, wo Bearbeitungen nicht oder nicht mehr vorgenommen werden.
Zudem kann über die gesamte Länge der Werkstücke in der Durchlaufrichtung der führende
Eingriff in die Führungsnuten erfolgen. In der Regel haben die Werkstücke in ihrer
Durchlaufrichtung eine erhebliche Länge, wodurch eine besondere Führungssicherheit
gegeben ist. Auch das Zusammenspiel zwischen der erfindungsgemäßen Führung der Werkstücke
und deren Beförderung auf einer Gleitbahn ermöglicht den besonderen Vorteil, hohe
Durchlaufgeschwindigkeiten bei der Profilierung der Werkstücke
realisieren zu können.
In Gestalt von Paneelen haben die plattenförmigen Werkstücke eine
in der Einbaulage sichtbare Breitflächenseite, die mit einer das Aussehen bestimmenden
Oberflächenbeschichtung versehen ist. Diese Sichtseite der Paneele wird auch als
Gutseite bezeichnet, die durch den Einschnitt der Führungsnuten nicht beeinträchtigt
werden darf. Deshalb wird bei solchen Paneelen die Führungsnut an der von der Gutseite
abliegenden Breitflächenseite angeordnet, womit ein besonders vorteilhafter Nebeneffekt
erzielt wird. Dieser Nebeneffekt nützt vor allem bei länglichen, brettartigen Paneelen
als Fußbodenbelag, weil hierbei die Durchlaufrichtung in der Längsrichtung der Paneele
liegt und dies ebenso für die angebrachten Führungsnuten zutrifft. Da die Paneele
aus Holz oder holzartigem Werkstoff bestehen, der unter Einwirkung von Feuchtigkeit
oder Nässe aufquillt, wird durch die Führungsnut ein Raum geschaffen, in welchem
sich in der Einbaulage die Feuchtigkeit oder Nässe sammeln kann. Dies ist besonders
dann wichtig, wenn die Paneele vollflächig mit ihrer von der Gutseite abliegenden
Seite auf einen Untergrund aufgesetzt werden. Zudem wirken die Führungsnuten auch
einem Aufbiegen der Paneelränder entgegen.
Bevorzugt wird die eine oder werden die mehreren Führungsnuten an
derjenigen Breitflächenseite der Werkstücke eingeschnitten, die beim Durchlauf auf
der Gleitbahn der Durchlaufmaschine aufliegt. Zweckmäßig wird der Einschnitt der
Führungsnuten unmittelbar vor dem Profilierungsvorgang vor dem Auflaufen auf die
maschinenseitige Geradführungsvorrichtung vorgenommen, womit sich bei fluchtender
Ausrichtung des entsprechenden Bearbeitungswerkzeugs und der Geradführungseinrichtung
eine weitere Ausrichtung der Werk-stücke erübrigt. Dies wirkt sich dann besonders
vorteilhaft aus, wenn vor allem bei länglichen Werkstücken, die mit ihrer Längsrichtung
in der Durchlaufrichtung liegen, eine mittige Führungsnut an der aufliegenden Seite
eingeschnitten wird.
Ebenso wie der Transport auf der Gleitbahn erfolgt auch die Führung
der Werkstücke mittels der Führungsnuten und der maschinenseitigen Geradführungseinrichtung
gleitend. An den Werkstücken kann sich dies nicht nachteilig auswirken, weil sie
die Durchlaufmaschine zur Profilierung an ihren Schmalflächenseiten nur einmal durchlaufen.
Die Geradführungseinrichtung kann in ihrer feststehenden Anordnung aus einer durchgehenden
Führungsschiene aus geeignetem Material bestehen, welches ausreichend widerstandsfähig
ist. Zudem ist es möglich, die Führungsschiene zu segmentieren oder auch in einzelnen
Abschnitten auszuführen, die in Abstand voneinander angeordnet sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung noch näher erläutert.
Dabei zeigen:
1 einen schematischen Querschnitt durch
die Profilierungszone einer Maschine zum seitlichen Profilieren von plattenförmigen
Werkstücken und
2 einen schematischen Längsschnitt durch
denjenigen Bereich der Maschine gemäß 1, welcher der
Profilierungszone vorgelagert ist.
Im einzelnen erkennt man in 1 eine Gleitbahn
1, die sich in der Durchlaufrichtung der Maschine erstreckt. Die Gleitbahn
1 hat hier zwei miteinander parallele in Abstand voneinander liegende Gleitflächen,
die jeweils eben und die in der Regel horizontal ausgerichtet sind. Auf der Gleitbahn
1 werden in der Durchlaufrichtung Werkstücke 2 transportiert,
die plattenförmig sind und bei denen es sich vornehmlich um längliche, brettartige
Paneele handelt, aus denen ein Fußbodenbelag zusammengefügt wird. Die Gleitfähigkeit
der Werkstücke 2 auf der Gleitbahn 1 kann durch ein Luftpolster
von vernachlässigbarer Höhe begünstigt werden, und dazu sind in der Gleitbahn
1 in deren Ebene öffnende Luftauslaßdüsen 13 vorgesehen, über
die die notwendige Stützluft zwischen die aufliegende Breitflächenseite der Werkstücke
2 und die Gleitbahn 1 eingeblasen wird. Das Entweichen der Stützluft
bringt den weiteren Vorteil mit sich, daß die Förderrichtung der bei der Profilierung
der Werkstücke 2 anfallenden Späne beeinflußt werden kann.
Der Vorschub der Werkstücke 2 auf der Gleitbahn
1 in der Durchlaufrichtung erfolgt mittels einer Oberdruckvorrichtung
3, 4. Diese Vorrichtung weist Förderriemen oder -gurte
3 auf, welche die von der Gleitbahn 1 abliegende, also oben liegende
Breitflächenseite der Werkstücke 2 reibend beaufschlagen. Dazu sind entsprechende
Führungs- und Andruckrollen 4 vorgesehen, die eine exakte Führung der Riemen
3 in der Durchlaufrichtung für die Werkstücke 2 sicherstellen.
Die gesamte Anordnung ist auf einem Maschinengestell 5 aufgebaut,
auf dem im Bereich einer Profilierungszone Profilierungsaggregate angeordnet sind,
von denen in 1 lediglich zwei einander gegenüber an
den Werkstücken 2 angreifende Profilierungswerkzeuge 6 wiedergegeben
sind. Diese Profilierungswerkzeuge 6 bearbeiten die sogenannten Schmalflächenseiten
der plattenförmigen Werkstücke 2, wobei an der einen dieser Seiten beispielsweise
eine Nut 7 und an der gegenüberliegenden Seite eine Feder 8 angebracht
werden. Entsprechend handelt es sich bei den Werkzeugen 6 um rotierende
Formwerkzeuge, wie Formfräser.
Handelt es sich um Werkstücke 2, die im Bereich ihrer zu
den Schmalflächenseiten hin liegenden Ränder Toleranzen aufweisen, wie es sich bei
Werkstücken aus Holz oder holzartigen Werkstoffen in der Regel kaum vermeiden läßt,
dann wird die randliche Höhenlage der Werkstücke 2 mittels Tastelementen
9 abgetastet, über deren Lageveränderung die Höhenausrichtung der Profilierungswerkzeuge
6 gesteuert wird.
Damit die Werkstücke 2 in der Durchlaufrichtung, die bei
1 senkrecht zur Darstellungsebene verläuft, nicht verlaufen,
also nicht quer zu der Durchlaufrichtung ausweichen können, wird an den Werkstücken
2 eine vorzugsweise mittig zur Längserstreckung verlaufende Führungsnut
10 angebracht, die auch in 2 zu erkennen ist.
Die Führungsnut 10 hat einander parallel gegenüberliegende Flanken, insbesondere
hat sie einen rechteckförmigen Querschnitt. Angebracht wird diese Führungsnut
10 in einem Bereich der Maschine, der vor der Profilierungszone mit den
Profilierungswerkzeugen 6 in der Durchlaufrichtung gesehen liegt. Dazu
dient eine Sägevorrichtung 12, wie sie schematisch in 2
wiedergegeben ist. Bei dem Bearbeitungswerkzeug dieser Sägevorrichtung
12 handelt es sich um zumindest ein Kreissägeblatt, dessen Ebene in der
Durchlaufrichtung für die Werkstücke 2 liegt.
Durch die Profilierungszone der Maschine hindurch, in der die Profilierungswerkzeuge
6 angeordnet sind, die sich beidseits der Gleitbahn 1 befinden,
erstreckt sich eine Geradführungseinrichtung 11 in Gestalt einer Führungsschiene,
die segmentiert oder auch in einzelnen in Abstand voneinander liegenden Abschnitten
ausgeführt sein kann, welche mit dem zumindest einen Kreissägeblatt der Sägevorrichtung
12 fluchtet. Zweckmäßig erstreckt sich die Geradführungseinrichtung
11 entgegen der Durchlaufrichtung bis zu der Sägevorrichtung
12 hin. Denn die Werkstücke 2 sollen mit ihren Führungsnuten
10 auf die Geradführungseinrichtung 11 auflaufen, also daran aufgenommen
und geführt werden. Die Sägenvorrichtung 12 mit ihrem Kreissägeblatt liegt
im Bereich der Gleitbahn 1, und das Kreissägeblatt der Sägenvorrichtung
12 steht darüber soweit vor, wie es der Tiefe der in die unten liegenden
Breitflächenseiten der Werkstücke 2 einzuschneidenden Führungsnuten
10 entspricht. Ebenso steht auch die Geradführungseinrichtung
11 über die Gleitbahn 1 nach oben hin vor, der Überstand ist jedoch
etwas geringer als die Tiefe der in die unten liegenden Seiten der Werkstücke
2 eingeschnittenen Führungsnuten 10. In der Durchlaufrichtung
fluchtet die Geradführungseinrichtung 11 mit der Sägenvorrichtung
12, so daß über die Oberdruckvorrichtung 3, 4 die Werkstücke
2 über die Sägenvorrichtung 12 hinweg in die Profilierungszone
befördert werden, wobei kurz hinter der Sägenvorrichtung 12 die Geradführungseinrichtung
11 in Eingriff mit den Führungsnuten 10 der Werkstücke
2 kommt.
Die Breite der Geradführungseinrichtung 11 quer zur Durchlaufrichtung
ist zumindest im Bereich der Profilierungszone mit engen Toleranzen an die Weite
der Führungsnuten 10 der Werkstücke 2 angepaßt. Damit werden die
Werkstücke 2 so gut wie spielfrei quer zur Durchlaufrichtung im Bereich
der Profilierungszone geführt. Vor allem können die Werkstücke 2 nicht
dem Bearbeitungsdruck nachgeben, der quer zur Durchlaufrichtung von den Profilierungswerkzeugen
6 auf sie ausgeübt wird.
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| Anspruch[de] |
- Maschine zum Profilieren von einander gegenüberliegenden, miteinander
parallelen Schmalflächenseiten plattenförmiger Werkstücke aus Holz und/oder Holzersatzstoffen
wie Paneelen für Fußbodenbeläge oder Decken- und Wandverkleidungen, im Durchlaufverfahren
mit einer in der Durchlaufrichtung sich geradlinig erstreckenden, ebenen Gleitbahn
(1), auf der die Werkstücke (2) flachliegend durch eine Profilierungszone
hindurch transportiert werden, und mit einer oberhalb der Gleitbahn (1)
entlang dem Transportweg angeordneten Oberdruckvorrichtung (3,
4) zum Vorschub der Werkstücke (2), welche die Werkstücke (2)
auf der oben liegenden, von der Gleitbahn (1) abliegenden Seite reibschlüssig
wälzend beaufschlagt und auf der Gleitbahn (1) niederhält, und ferner mit
spannehmenden Profilierungswerkzeugen (6), die in der Profilierungszone
seitlich entlang der Gleitbahn (1) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Gleitbahn (1) eine feststehend angeordnete Geradführungseinrichtung
(11) in Gestalt einer Führungsschiene in der Durchlaufrichtung zumindest
im Bereich der Profilierungszone angeordnet ist, an der die Werkstücke (2)
mit einer daran angeordneten Führungsnut (10) in der Durchlaufrichtung
aufgenommen und geführt werden, wobei in der Gleitbahn (1) Luftaustrittsdüsen
(13) zum Ausblasen von Stützluft angeordnet sind.
- Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Geradführungseinrichtung
(11) an der Gleitbahn (1) über deren Transportebene vorstehend
angeordnet und die Führungsnut (10) an der aufliegenden Breitflächenseite
der Werkstücke (2) angeordnet ist.
- Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Geradführungseinrichtung (11) entgegen der Durchlaufrichtung bis in einen
Einlaufbereich für die Werkstücke (2) erstreckt.
- Maschine nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Durchlaufrichtung gesehen vor der Profilierungszone eine Kreissägevorrichtung
(12) zur Anbringung der Führungsnuten (10) an den Werkstücken
(2) fluchtend mit der Geradführungseinrichtung (11)
angeordnet ist.
- Maschine nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Geradführungseinrichtung (11) feststehend angeordnet ist.
- Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Geradführungseinrichtung
(11) aus miteinander in der Durchlaufrichtung fluchtenden Führungsschienenabschnitten
besteht.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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