| Dokumentenidentifikation |
DE102004026204B3 16.02.2006 |
| Titel |
Verfahren und Herstellung eines örtlich geschwächten Lederbezugs |
| Anmelder |
Lisa Dräxlmaier GmbH, 84137 Vilsbiburg, DE |
| Erfinder |
Müller, Henry, Dr., 84030 Landshut, DE; Aichner, Rudolf, 84178 Kröning, DE; Pirkl, Hubert, 84184 Tiefenbach, DE |
| Vertreter |
HOFFMANN & EITLE, 81925 München |
| DE-Anmeldedatum |
28.05.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004026204 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
16.02.2006 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.02.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
C14B 1/44(2006.01)A, F, I, ,  ,  ,   
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| IPC-Nebenklasse |
C14B 1/58(2006.01)A, L, I, ,  ,  ,   
B26F 1/38(2006.01)A, L, I, ,  ,  ,   
B60R 13/02(2006.01)A, L, I, ,  ,  ,   
B60R 21/20(2006.01)A, L, I, ,  ,  ,   
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer zumindest teilweise mit einem Lederbezug bedeckten Abdeckung, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit einem örtlich begrenzten Schwächungsbereich des Lederbezugs, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Einbringen des Schwächungsbereichs des Lederbezugs zumindest der Bereich, in den die Schwächung eingebracht werden soll, einer Trocknungsbehandlung unterzogen wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Abdeckung
mit Lederbezug, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, bei dem eine
örtlich begrenzte Reduzierung der Dicke des Lederbezugs eingebracht wird.
In Kraftfahrzeugen insbesondere der oberen Mittelklasse sowie der
Oberklasse werden Ledermaterialien oder lederähnliche Materialien dazu verwendet,
große Bereiche des Fahrzeuginneren, insbesondere die Instrumententafel, Ablageflächen,
Ablagedeckel, Armlehnen sowie Abdeckungen von Airbags optisch hochwertig zu bedecken.
Dabei ist es erforderlich, dass das Bezugsmaterial eine Dicke aufweist, die zum
einen gewährleistet, dass Nahtstellen oder Verbindungslinien der bedeckten Abdeckung
nicht hindurchscheinen und zum anderen, dass eine ausreichende Beständigkeit gegenüber
mechanischen Einflüssen sichergestellt ist.
Vor allem im Bereich von Airbagabdeckungen muss darüber hinaus aber
auch gewährleistet sein, dass das bedeckende Material die Entfaltung des Airbags
im Kollisionsfall nicht behindert. Es ist daher vorteilhaft, das Ledermaterial so
zu gestalten, dass es entlang vorab definierter Aufreißlinien aufbricht und somit
das Auseinanderklappen von Airbagabdeckungen in vorzugsweise vorab definierter Richtung
unterstützt.
Derartige Aufreißlinien wurden bislang beispielsweise mittels speziell
ausgeformter Nähte vorgegeben, bei denen die zum Aufreißen erforderliche Kraft gut
über die Anzahl des Nahtmaterials sowie die Ausgestaltung der Naht selbst eingestellt
werden konnte. Diese Nähte erfüllen jedoch nicht die heutigen an die Optik von Abdeckungen
gestellten Anforderungen.
Es wurden daher Verfahren zur Ausgestaltung von Schwächungsbereichen
entwickelt, bei denen die Rückseite des Lederbezugs, also die der Abdeckung zugewandte
und dem Fahrzeuginnern abgewandte Seite des Bezugsmaterials, eine örtlich begrenzte
Schwächung erfuhr. Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise in der
DE 199 44 371 A1 beschrieben, bei
der eine durch Materialschwächung gebildete Einreißlinie in einer Lederverkleidung
mittels einer Diamantfräse eingebracht wird. Darüber hinaus wurde in der
DE 100 55 546 A1 eine Airbagverkleidung
mit Schwächungsstrukturen beschrieben, bei der der Schwächungsbereich in der Form
eines durch eine Schneidvorrichtung eingebrachten Hinterschnitts in das Material
eingebracht wurde.
Es hat sich in der Praxis jedoch herausgestellt, dass sich derartige
Schwächungsbereiche, die zum Ziel haben, das Ledermaterial bis zu einer Restdicke
von etwa 0,2 bis 0,8 mm, in einem etwaig erzeugten Initialbereich sogar nur auf
0,2 – 0,4 mm einzuschneiden oder abzutragen, schon kurz nach Fertigstellung
der mit Leder oder einem lederähnlichen Material bezogenen Abdeckung deutlich abzeichnen.
Somit wird die Optik der Abdeckung nachhaltig gestört.
Die DE 103 35 712 A1
beschreibt darüber hinaus die chemische und/oder thermische Behandlung von Teilen
der dem Airbag zugewandten Seite des Überzugmaterials. Die hierin offenbarten Verfahren
sind jedoch besonders aufwändig in der Ausführung.
Darstellung der Erfindung
Es war daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung
von Abdeckungen mit Lederbezug, insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen zur
Verfügung zu stellen, das die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme nicht
aufweist.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung befinden sich
in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 11.
Es wurde herausgefunden, dass das Hindurchscheinen des Schwächungsbereichs
in dem Ledermaterial deutlich von dem Feuchtegehalt des Bezugsmaterials abhängt.
Dabei hat sich überraschenderweise herausgestellt, dass wenn der Feuchtegehalt zumindest
desjenigen Bereichs des Lederbezugs, in den der Schwächungsbereich eingebracht werden
soll, abgesenkt wird, eine vorteilhafte Optik der Abdeckung nachhaltig erzielt werden
kann, ohne dass sich der Schwächungsbereich des Leders abzeichnet.
Dabei wurde ermittelt, dass die verwendeten Ledermaterialien im Anlieferungszustand
und abhängig von der Lederart, so beispielsweise Anilin, Nappa, geprägtes Leder
oder dergleichen, einen Feuchtegehalt von etwa 7 bis 12% aufweisen. Sofern dieser
Feuchtegehalt vor der Einbringung des Schwächungsbereich zumindest in Teilbereichen
des Lederbezugs auf vorzugsweise unter 5% reduziert wird, kann eine vorteilhafte
Optik der Abdeckung erreicht werden, ohne dass die Bearbeitungseigenschaften des
Ledermaterials nachteilig eingeschränkt wären.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt die Reduzierung der Feuchte in einer Klimakammer oder in einem
Trockenofen. Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, das unter Verwendung
besonders einfach anzuwendender und einstellbarer Vorrichtungen die Bearbeitung
auch großer Mengen von Leder erlaubt.
In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Reduzierung
der Feuchte in einem Autoklaven. In einer weiteren alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die Reduzierung des Feuchtegehalts durch
Aufbringen eines Unterdrucks. In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform
wird der Unterdruck dabei nur auf Teile des Lederbezugs aufgebracht. Hierdurch wird
ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem insbesondere die partielle Reduzierung
des Feuchtegehalts in vorzugsweise eindeutig definierten Teilbereichen des Lederbezugs
mit besonders einfachen Mitteln ermöglicht wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Lederbezug im Wesentlichen nahtlos auf die Abdeckung aufgebracht. Hierdurch
wird die Optik der Abdeckung besonders vorteilhaft unterstützt. Eine erfindungsgemäße
nahtlose Ausführungsform der Abdeckung ist dabei auch dann gewährleistet, wenn im
Bereich der Seitenkanten der Abdeckung, so beispielsweise im Umfang eines Lenkrades
oder im Bereich von Lenkradspeichen Verbindungsnähte mit einem etwaig rückwärtig
angeordneten Ledermaterial verwirklicht sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt das Einbringen des Schwächungsbereichs mittels Einschneiden des
Leders oder lederähnlichen Materials. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
erfolgt das Einscheiden in der Form eines Hinterschnitts, der in der der Abdeckung
zugewandten Seite des Lederbezugs eingebracht wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform dieses Verfahrens wird
der Schwächungsbereich mittels eines geeigneten Schneidwerkzeugs oder Fräsers eingebracht.
Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem mit besonders einfachen
und gut steuerbaren Mitteln eine vorzugsweise exakt definierbare Dicke des Ledermaterials
im Schwächungsbereich eingestellt werden kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens beträgt die Dicke des Lederbezugs im Schwächungsbereich etwa 0,2 bis
0,8 mm. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Schwächungsbereich
zudem wenigstens einen Initialbereich zur Risseinleitung auf, bei dem die Dicke
des Lederbezugs etwa 0,2 – 0,4 mm beträgt Hierdurch wird insbesondere bei
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Abdeckung erhalten, bei der der
Lederbezug der Entfaltung eines Airbags keine wesentlichen Kräfte entgegenwirkt
und somit die Entfaltung behindert, und bei dem gleichzeitig eine gleichmäßige Optik
des Lederbezugs gewährleistet ist. Die Dicke des Schwächungsbereichs hängt dabei
in der Regel vor allem von der Art und Beschaffenheit des verwendeten Leders ab.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung definiert
der oder die Schwächungsbereiche des Lederbezugs eine oder mehrere Aufreißlinien,
entlang derer das Leder in definierter Richtung und Weise aufreißen kann.
Dabei kann es von Vorteil sein, wenn zur Risseinleitung, die bekanntermaßen
eine erhöhte Kraft erfordert, ein Risseinleitungsbereich, beispielsweise durch Einbringen
einer vorzugsweise spitz zulaufend ausgestalteten Durchbohrung, in dem Lederbezug
angeordnet ist. In besonders bevorzugter Weise sind die Schwächungsbereiche des
Ledermaterials dabei auf die Durchbohrung, insbesondere auf die Eckbereiche dieser
Durchbohrung, ausgerichtet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist die Abdeckung im Bereich des Airbags innerhalb eines Lenkrads oder
auf dem vor dem Beifahrersitz angeordneten Bereich der Instrumententafel angeordnet.
Kurze Beschreibung der Zeichnung
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der 1
näher erläutert, wobei diese Figur lediglich eine exemplarisch Ausführungsform einer
nach einem erfindungsgemäßen Verfahren erzeugten Abdeckung darstellt. Die Figur
ist jedoch nicht geeignet, den allgemeinen Grundgedanken der Erfindung in irgendeiner
Weise einzuschränken.
1 zeigt einen perspektivische Ansicht
einer Airbagabdeckung.
Wege zur Ausführungsform der Erfindung
In 1 wird eine schematische perspektivische
Ansicht einer Airbagabdeckung 1 dargestellt, bei der ein Lederbezug
2 einen Schwächungsbereich 3a, b aufweist, der exakt oberhalb
des Aufklappbereichs 4 sowie der umlaufenden Kante 6 der Abdeckung
1 angeordnet ist. Dieser Schwächungsbereich 3a, b wird mittels
eines Schneidwerkzeugs (nicht gezeigt) in der Form eines Hinterschnitts auf die
Rückseite des Lederbezugs eingebracht. Bei der Entfaltung des unterhalb der Airbagklappe
angeordneten Airbags reißt der Lederbezug 2 entlang des Schwächungsbereichs
3a, b auf und unterstützt somit vorteilhaft die Entfaltung
des Airbags. Dabei setzt der Lederbezug der Entfaltung keine so großen Kräfte entgegen,
dass die Entfaltung des Airbags nachhaltig behindert würde.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung einer zumindest teilweise mit einem Lederbezug
bedeckten Abdeckung, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit einem
örtlich begrenzten Schwächungsbereich des Lederbezugs, wobei vor dem Einbringen
des Schwächungsbereichs des Lederbezugs zumindest der Bereich, in den die Schwächung
eingebracht werden soll, einer Trocknungsbehandlung unterzogen wird, dadurch
gekennzeichnet, dass der Bereich, in den die Schwächung eingebracht werden soll,
vor dem Einbringen des Schwächebereichs einen Feuchtegehalt von < 5 aufweist.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reduzierung
der Feuchte zumindest des Bereichs, in den die Schwächung eingebracht werden soll,
in einer Klimakammer oder in einem Trockenofen erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reduzierung
der Feuchte zumindest des Bereichs, in den die Schwächung eingebracht werden soll,
in einem Autoklaven erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reduzierung
der Feuchte zumindest des Bereichs, in den die Schwächung eingebracht werden soll,
durch vorzugsweise partielles Anlegen eines Unterdrucks erfolgt.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Lederbezugs im Wesentlichen nahtlos auf die Abdeckung aufgebracht wird.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schwächungsbereich mittels Einschneiden, vorzugsweise in der Form eines
auf der der Abdeckung zugewandten Seite des Lederbezugs eingebrachten Hinterschnitts,
erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterschnitt
mittels eines Schneidwerkzeugs oder Fräsers eingebracht wird.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dicke des Lederbezugs im Schwächungsbereich 0,2 – 0,8 mm beträgt.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dicke des Lederbezugs im Bereich von einem oder mehreren Initialbereichen
zur Risseinleitung 0,2 – 0,4 mm beträgt.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schwächungsbereich Aufreißlinien des Lederbezugs definiert.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckung den Airbag in einem Lenkrad oder der vor dem Beifahrer angeordneten
Instrumententafel abdeckt.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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