| Dokumentenidentifikation |
DE102004032601A1 16.02.2006 |
| Titel |
Verfahren zur Flotation von Störstoffen aus einer wässrigen Faserstoffsuspension |
| Anmelder |
Voith Paper Patent GmbH, 89522 Heidenheim, DE |
| Erfinder |
Heß, Harald, 88287 Grünkraut, DE; Dreyer, Axel, 88212 Ravensburg, DE; Kemper, Martin, 88250 Weingarten, DE; Britz, Herbert, 88250 Weingarten, DE; Selbherr, Anton, 78315 Radolfzell, DE; Möller, Dietrich, 88371 Ebersbach-Musbach, DE |
| DE-Anmeldedatum |
06.07.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004032601 |
| Offenlegungstag |
16.02.2006 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.02.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
D21D 5/00(2006.01)A, F, I, ,  ,  ,   
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| IPC-Nebenklasse |
D21D 5/24(2006.01)A, L, I, ,  ,  ,   
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| Zusammenfassung |
Das Verfahren dient zur Entfernung von Störstoffen, insbesondere zum Deinken von wässrigen Faserstoffsuspensionen (S). Dabei werden mehrere aufrecht stehende Flotationsgefäße (4) verwendet, die so ausgestaltet sind, dass die Faserstoffsuspension (S) in ihnen eine Querströmung zum aufsteigenden Blasenstrom bildet. Der Strömungsquerschnitt des Flotationsgefäßes (4) ist vorzugsweise rechteckig, wobei die Länge (L) des Rechtecks mindestens 1,5 Mal so groß ist wie die Breite (B). Das Verfahren wird besonders vorteilhaft in modular aufgebauten Flotationsanlagen durchgeführt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Flotation von Störstoffen
aus einer wässrigen Faserstoffsuspension gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Verfahren der genannten Art werden verwendet, um aus einer wässrigen
Faserstoffsuspension zumindest einen Teil der darin suspendierten Störstoffteilchen
auszuscheiden. Bekanntlich wird bei einer Flotation ein die auszuscheidenden Stoffe
enthaltender Schaum oder Schwimmschlamm gebildet. Ein typischer Anwendungsfall eines
derartigen Verfahrens ist die Aufbereitung von einer aus bedrucktem Altpapier gewonnenen
wässrigen Faserstoffsuspension, in der die Druckfarbenpartikel bereits von Fasern
abgelöst sind, so dass sie sich ausflotieren lassen. Der hier beschriebene Flotationsvorgang
nutzt die Unterschiede zwischen Faserstoff und unerwünschten Feststoffteilchen in
der Art, dass der Faserstoff auf Grund seiner Hydrophilie in der Faserstoffsuspension
verbleibt, während die angesprochenen Feststoffteilchen hydrophob sind und deshalb
zusammen mit den Luftblasen in den Schaum gelangen. Neben den Druckfarbenpartikeln
gibt es auch eine Vielzahl weiterer Stoffe, die hydrophob sind und sich daher durch
Flotation von dem Faserstoff trennen lassen. Solche Stoffe sind insbesondere Kleber,
feine Kunststoffpartikel und eventuell auch Harze. Wenn durch das Flotationsverfahren
Fasern von Verunreinigungen getrennt, also nicht alle Feststoffpartikel aussortiert
werden sollen, spricht man von selektiver Flotation. Der ebenfalls benutzte Begriff
"Flotationsdeinking" wird in der Regel nicht nur für die Entfernung von Druckfarbenpartikeln
(ink = Druckfarbe), sondern auch allgemeiner für die selektive Flotation von Verunreinigungen
aus Faserstoffsuspensionen verwendet.
Der Stand der Technik bezüglich Flotationsverfahren für Faserstoffsuspensionen
ist bereits sehr weit fortgeschritten. Daher gibt es Lösungen, welche durchaus geeignet
sind, einen großen Teil der Feststoffpartikel durch Flotation zu entfernen. Da Flotationsanlagen
relativ aufwändig in der Beschaffung und im Betrieb sind, ist es ein verständliches
Ziel, deren Effekt zu verbessern oder den notwendigen Aufwand für das Erreichen
desselben Ergebnisses zu reduzieren.
Im Zuge der laufenden Entwicklung von Verfahren und Apparaten zur
Flotation von Faserstoffsuspensionen ist insbesondere die Führung von Suspension
und Luftblasen im Flotationsbehälter variiert worden. Das hier betrachtete Strömungsprinzip
ist dabei die Querstromführung, d.h. durch hydraulische Maßnahmen wird die Faserstoffsuspension
im Wesentlichen quer zur Strömungsrichtung der gegen das Schwerefeld aufsteigenden
Luftblasen geführt. Im weitaus häufigsten Fall, bei dem die treibende Kraft der
Flotation die Erdgravitation ist, bedeutet das also: Die Luftblasen steigen nach
oben, und die Faserstoffsuspension wird im Wesentlichen waagerecht geführt.
Verfahren dieser Art werden bereits in weitem Umfang industriell angewendet.
D.h. bei der zur Papiererzeugung notwendigen Stoffaufbereitung werden Anlagen betrieben,
die dieses Verfahren verwenden und große Produktionsmengen zu verarbeiten haben.
Der erwartete und heute auch mögliche optimale Effekt solcher Verfahren hängt entscheidend
von den Strömungsgeschwindigkeiten ab, die sich in den verwendeten Flotationsgefäßen
einstellen. Infolge dessen ist bei Neuanlagen eine Anpassung von Behältervolumina,
Querschnitten, Rohrleitungen etc. an die gewünschte Produktionsmenge erforderlich.
Wenn diese Anpassung ohne technologische Nachteile gelingt, ist zwar der Effekt
gesichert, es entstehen aber größere Kosten durch ständige Neukonstruktionen und
Änderungen in der Fertigung solcher Vorrichtungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, Flotationsverfahren dieser
Art weiter zu verbessern. Reinigungsergebnis und/oder die Ausbeute des Verfahrens
sollen auch bei unterschiedlichen Produktionsmengen möglichst leicht optimiert werden
können.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 in vollem Umfang
gelöst.
Durch die beschriebenen Merkmale ist es möglich, eine gleichmäßige
Strömung im Flotationsgefäß zu erzeugen, da auf Grund des gewählten Längen/Breitenverhältnisses
störende Turbulenzen weitgehend vermieden werden, sich also die Ströme von Suspension
und Blasenstrom in optimaler Weise ausbilden können. Darüber hinaus bietet sich
noch der Vorteil, dass sich die gesamte Flotationsanlage leicht aus Modulen aufbauen
lässt, womit die einzelnen Flotationsgefäße gemeint sind. Diese Module werden in
einfacher Weise an ihren Längsseiten zusammen montiert. Bei dieser Ausgestaltung
des Verfahrens werden diejenigen Module, mit denen ein Flotationsschritt (z.B. Primär-
oder Sekundärflotation) durchgeführt werden soll, parallel betrieben. Bei größeren
Durchsätzen in einer Stufe werden entsprechend mehr, bzw. bei kleineren entsprechend
weniger Module verwendet. Neue aufwändige Optimierungsversuche sind dann nicht mehr
erforderlich.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann angewendet werden auf alle im
Oberbegriff beschriebenen Formen. Dabei kann die zu flotierende
Faserstoffsuspension z.B. von der Seite in die sich im Flotationsgefäß befindende
Flüssigkeit zugegeben werden, wo sie auf den aufsteigenden Blasenstrom trifft.
Die Erfindung und ihre Vorteile werden erläutert an Hand von Zeichnungen.
Dabei zeigen:
1 schematisch: Durchführung des Verfahrens;
2 Blick auf eine für das Verfahren geeignete
Flotationsanlage;
3 ein Schaltungsbeispiel von zwei Modulgruppen;
4 eine Variante des Verfahrens;
5 eine Ausführung des Verfahrens mit
Schaumrezirkulation.
Das in der 1 gezeigte Flotationsgefäß
4 ist in geschnittener Seitenansicht dargestellt. Die Faserstoffsuspension
S wird durch mindestens eine oben liegende Verteilöffnungen 7 in die sich
im Flotationsgefäß 4 bereits befindende Faserstoffsuspension zugegeben.
Dabei ist eine gleichmäßige Verteilung über die Breite gesehen besonders vorteilhaft.
Nur sporadisch gezeichnete Gasblasen 1 bilden einen Blasenstrom
2. Die zugegebene Faserstoffsuspension S wird nun quer zur Steigrichtung
des Blasenstromes 2 geführt und in gereinigter Form als Gutstoff S' durch
mindestens einen Gutstoffauslass 8 aus dem Flotationsgefäß 4 ausgeleitet.
Dabei bleibt der Strömungsquerschnitt im Wesentlichen gleich. Die enthaltenen Störstoffe
werden in an sich bekannter Weise an die Gasblasen 1 angelagert und in
einen verdichteten Flotationsschaum 3 nach oben abgeführt. Der Schaum wird
im Flotationsgefäß 4 an einer Schaumrinne 11 angestaut, welche
im Allgemeinen ein einstellbares Überlaufwehr aufweist, gesammelt und als Rejekt
R abgeführt. Die Suspension im Flotationsgefäß 4 unterhalb des Flotationsschaumes
3 hat die Stauhöhe H. Die Begasung der Suspension wird bei dem hier gezeigten
Beispiel durch einen Begasungskreislauf 9 durchgeführt, dessen Funktion
darin besteht, einen Teil der Faserstoffsuspension abzuziehen, in einem Begasungselement
10 mit Gas zu vermischen und dann an etwas tieferer Stelle (es könnte auch
eine höhere Stelle sein) in das Flotationsgefäß 4 wieder zurück zu pumpen.
Aus der 2, welche insgesamt drei Flotationsgefäße
4 geschnitten und in Ansicht von oben schematisch darstellt, erkennt man
die Längsseite 5 mit Länge L und die Breitseite 6 mit Breite B.
Das Verhältnis der Länge zur Breite ist bei der Durchführung der Erfindung von entscheidender
Bedeutung. Es sollte mindestens 1,5 betragen, wobei besonders gute Flotationsergebnisse
bei einem Verhältnis von mehr als mindestens 3 erzielbar sind. Die Vielzahl von
Verteilöffnungen 7 dient dazu, die ankommende Faserstoffsuspension S gleichmäßig
auf den Strömungsquerschnitt zu verteilen. Sie sind vorzugsweise mit Löchern versehen,
können aber auch durch andere Verteilsysteme, z.B. mit einem Breitschlitz ersetzt
werden. Auch beim Gutstoff ist ein über die Breite gesehen gleichmäßiger Abfluss
von Vorteil.
Bekanntlich lässt sich bei vorgegebener Strömungsquerschnittsfläche
durch Variation des Länge/Breiteverhältnisses der hydraulische Durchmesser variieren.
Der hydraulische Durchmesser rechnet sich nach der Formel: Vierfache Querschnittsfläche
geteilt durch den benetzten Umfang. Er ist bei kreisrunden Querschnitten am größten
und kann durch die in den Ansprüchen beschriebenen Maßnahmen wesentlich verkleinert
werden. Dadurch wird die Suspensionsströmung im Flotationsgefäß beruhigt und die
Wirksamkeit des Verfahrens verbessert. Am Beispiel einer Strömungsquerschnittsfläche
von 4 m2 beträgt beim – bisher üblichen – Kreisquerschnitt
der hydraulische Durchmesser ca. 2,3 m. Wird dagegen ein Rechteck mit L = 4 m und
B = 1 m gewählt, liegt er bei 1,6 m. Wählt man aus ökonomischen Gründen eine größere
Strömungsquerschnittsfläche von 8 m2, so ist der hydraulische Durchmesser
beim Kreis 3,19 m und beim Rechteck mit L = 4 m und B = 2 m nur 2,67 m.
In vielen Fällen lässt sich ein weiterer Vorteil realisieren, da durch
die Ausgestaltung des Strömungsquerschnittes nicht nur die hydraulischen Verhältnisse
im Flotationsgefäß 4 entscheidend verbessert werden, sondern dass sich
auch eine einfache Möglichkeit zum modularen Aufbau der ganzen Flotationsanlage
ergibt. Infolge der vollständig oder zumindest größtenteils geraden seitlichen Begrenzung
der Flotationszelle können Module nebeneinander montiert werden, indem sie sich
an den Längsseiten berühren. Die gelegentlich bei eckigen Behältern auftretenden
Probleme des Ausbeulens treten dann an den Berührungsflächen nicht auf. Die Wände
müssen zwischen den Modulen nicht unbedingt durchgehend sein, sie können auch Öffnungen
aufweisen, z.B. im Bodenbereich des Flotationsgefäßes 4. Sie können auch
ganz fehlen, wenn sich ohne sie in den Modulen eine gleichmäßige Strömung ausbildet.
Eine mögliche Mischung von Parallel- und Serienschaltungen zeigt die
3 in schematischer Form. Gemäß diesem Beispiel werden
jeweils drei Module von Flotationsgefäßen parallel betrieben, d.h. dass in der ersten
Gruppe 16 drei Flotationszellen mit der gleichen Faserstoffsuspension S
versorgt werden. Der durch Flotation gebildete Gutstoff S' dieser drei Module wird
zusammengefasst und über eine Pumpe 15 der zweiten Gruppe 17 von
wiederum drei Modulen zugeführt. Dabei kann die Pumpe
15 auch zur erneuten Begasung des Gutstoffs S' benutzt werden. Auch bei
solchen Anlagen wirken sich die Vorteile der Erfindung aus. Dabei ist das in
3 gezeigte Verfahren nur als Beispiel zu verstehen.
Es wäre auch möglich, bei zweistufiger Fahrweise, bei der also der Rejekt (Schaum)
der ersten Stufe in den Zulauf der zweiten Stufe geführt wird, eine einzige aus
Modulen zusammengesetzte Anlage zu verwenden.
Wie in 4 dargestellt, ist es auch möglich,
die bisher beschriebene Querströmung in einem Flotationsgefäß 4' mehrmals
übereinander durchzuführen. Zweckmäßigerweise wird die zu flotierende Suspension
S im oberen Bereich des Flotationsgefäßes 4' zugegeben. Der dann im Querstrom
gebildete erste Gutstoff A1 wird aus dem Flotationsgefäß 4' abgezogen und
gelangt z.B. über eine Pumpe 15 wieder in das Flotationsgefäß
4' zurück. In der Pumpe 15 kann durch Zugaben von Gas G erneut
belüftet werden. Dabei ist mit Vorteil die Zuführstelle des so gebildeten ersten
Gutstoffs A1 geodätisch unterhalb der Stelle, an dem die Faserstoffsuspension S
eingeführt wird. Auf diese Weise wird im gesamthaft betrachteten Flotationsgefäß
4' eine Gegenströmung erzeugt, was den Vorteil hat, dass die "schmutzigste"
Suspension mit den bereits sehr stark beladenen Luftblasen in Kontakt kommt und
auf dem Weg nach unten ständig sauberer wird, wobei auch die dann angetroffenen
Luftblasen weniger Schmutzfracht tragen. Bei diesem Gegenstromprinzip ist es wichtig,
dass die Geschwindigkeiten optimal aufeinander abgestimmt werden, um eine möglichst
gute Flotationswirkung zu erhalten. Auch wenn hier die Rückführung von bereits flotiertem
Gutstoff nur einmal dargestellt ist, kann sie durchaus mehrmals erfolgen.
Ein einfaches Beispiel für die Gegenstromflotation ist in
4 des Fachaufsatzes "Neue Systembausteine zur Aufbereitung
von Altpapier: Entwicklung und Betriebserfahrungen", J. Kleuser und T.H. Egenes,
Wochenblatt für Papierfabrikation 14/15, 1996, dargestellt. Dort findet der Stoffzulauf
im oberen Drittel eines runden Flotationsapparates statt, während die Begasung im
unteren Teil unmittelbar über dem unten liegenden Gutstoffabzug erfolgt. Der Schaum
wird im obersten Teil der Flotationssäule gesammelt und abgeführt. Eine andere Möglichkeit
ist z.B. aus der DE 198 23 053 bekannt.
Dabei erfolgt die Zugabe der Faserstoffsuspension in den bereits gebildeten Schaum.
Auch hier werden Luftblasen und Suspension im Gegenstrom geführt.
In vielen Fällen wird das Verfahren so durchgeführt, dass in einer
Stufe nur ein einziger Durchlauf durch ein Flotationsgefäß erfolgt. Mehrere Flotationsgefäße
einer Flotationsstufe sind dann nicht in Reihe, sondern parallel geschaltet, so
dass der anfallende Flotationsschaum 3 praktisch überall die gleiche Qualität
hat. Mit Vorteil kann ein Teilstrom 3' dieses Schaumes in den Zulauf zum
Flotationsgefäß 4 rezirkuliert werden, was in der 5
schematisch (Seitenansicht) dargestellt ist. Dabei dickt sich der nicht rezirkulierte
Flotationsschaum ein, was die Rejekt-Aufbereitung und – Deponie wesentlich
erleichtert. Die Menge des rezirkulierten Teilstromes 3' kann zur Optimierung
des Verfahrens so eingestellt werden, dass bei der geforderten Qualität der Stoffverlust
minimal ist. Dazu wird hier das Signal (z.B. der Weißgrad) eines Qualitätssensors
20 im abfließenden Gutstoff S' an einen Regler 19 übermittelt,
der über ein Stellventil 18 den Teilstrom 3' verändert. Eine Alternative
dazu ist die Regelung der Schaummenge mit Hilfe eines Durchflussmessers
21, kombiniert mit Konsistenzmessung des Schaumes, bei der wiederum das
Stellventil 18 angesteuert wird.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Entfernung von Störstoffen aus einer wässrigen Faserstoffsuspension
(S) unter Verwendung eines aufrecht stehenden Flotationsgefäßes (4,
4'), in dem die Faserstoffsuspension (S) in einer Stauhöhe (H) über dem
Boden des Flotationsgefäßes (4) aufgestaut wird,
bei dem mit Hilfe von Gasblasen (1) ein in der aufgestauten Faserstoffsuspension
(S) gegen das Schwerefeld aufsteigender Blasenstrom (2) gebildet wird,
wobei die Faserstoffsuspension (S) quer zum Blasenstrom (2) geführt und
in gereinigter Form als Gutstoff (S') abgeführt wird und
wobei die Störstoffe an die Gasblasen (1) angelagert und danach zusammen
mit den Gasblasen (1) in einem verdichteten Flotationsschaum (3)
abgeführt werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass der quer zum Blasenstrom (2) liegende Strömungsquerschnitt des Flotationsgefäßes
(4, 4') an mindestens einer Längsseite (5) zu mindestens
80 % geradlinig ist und dass die Länge (L) der Längsseite (5) mindestens
1,5 Mal, vorzugsweise mindestens 2 Mal, so groß wie die Breite (B) der Breitseite
(6) ist.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (L)
mindestens 3 Mal so groß ist wie die Breite (B).
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Strömungsquerschnitt im Wesentlichen rechteckig ist.
- Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
hydraulische Durchmesser des Strömungsquerschnittes nicht größer ist als 2,7 m.
- Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die zu flotierende Faserstoffsuspension (S) zumindest auf einem Teil ihres Weges
im Flotationsgefäß (4, 4') durch den Blasenstrom (2)
hindurchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Faserstoffsuspension (S) gleichmäßig über mindestens 80 % des Strömungsquerschnittes
verteilt in das Flotationsgefäß (4, 4') zugeführt wird.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens zwei gleich große Flotationsgefäße (4, 4') verwendet
werden, die sich an ihrer Längsseite (5) berühren, und dass sie parallel
geschaltetsind.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Flotationsanlage verwendet wird, die überwiegend aus gleich großen Flotationsgefäßen
(4, 4') besteht.
- Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Flotationsgefäße (4, 4') an den berührenden Längsseiten (5)
offen ausgeführt sind.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die zu flotierende Faserstoffsuspension (S) seitlich in den aufsteigenden Blasenstrom
(2) zugegeben wird.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die zu flotierende Faserstoffsuspension (S) unbelüftet zugegeben wird, und
dass unterhalb der Zugabestelle eine Belüftung erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die zu flotierende Faserstoffsuspension (S) belüftet zugegeben wird, und dass
geodätisch unterhalb der Zugabestelle eine Teilbelüftung erfolgt.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stelle, bei der die Suspension in das Flotationsgefäß (4,
4') eingeführt wird, geodätisch oberhalb des Abzugs des Gutstoffes (S')
liegt.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Menge der zugeführten Luft einstellbar ist.
- Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teilstrom (3') des Flotationsschaumes (3) in den Zulauf
des Flotationsgefäßes (4, 4') zurückgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilstrom
(3') geregelt wird.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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