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Dokumentenidentifikation DE102004035686A1 16.02.2006
Titel Bewegliches Liegemöbel, insbesondere Babywiege
Anmelder Wollmann, Fred, 02739 Eibau, DE
Erfinder Wollmann, Fred, 02739 Eibau, DE
Vertreter Pitsch, M., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 01309 Dresden
DE-Anmeldedatum 16.07.2004
DE-Aktenzeichen 102004035686
Offenlegungstag 16.02.2006
Veröffentlichungstag im Patentblatt 16.02.2006
IPC-Hauptklasse A47D 9/02(2006.01)A, F, I, ,  ,  ,   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein bewegliches Liegemöbel, insbesondere eine Babywiege. Das erfindungsgemäße Liegemöbel umfasst eine Liegefläche, ein Untergestell sowie mindestens ein elastisches Verbindungselement zur Verbindung von Liegefläche und Untergestell, wobei jedes Verbindungselement zwischen Liegefläche und Untergestell so angeordnet ist, dass die Liegefläche relativ zum Untergestell zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das elastische Verbindungselement eine Schraubenfeder, deren eines Ende mit der Liegefläche und deren anderes Ende mit dem Untergestell verbunden ist. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind als Verbindungselemente mindestens zwei Schraubenfedern vorgesehen, die in der Längsrichtung der Liegefläche hintereinander mit im Wesentlichen gleichem Abstand zu den beiden Längsseiten der Liegefläche angeordnet sind.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein bewegliches Liegemöbel, insbesondere eine Babywiege.

Um Kleinkinder zu beruhigen und zum Schlafen zu bringen hat es sich bewährt, das Liegemöbel, in dem das Kind liegt, in eine schwingende Bewegung zu versetzen. Hierzu weisen herkömmliche Babywiegen an ihrem Kopfende und an ihrem Fußende unterhalb der Liegefläche je eine bogenförmige Kufe auf. Die Wiege steht mit diesen beiden bogenförmigen Kufen auf dem Fußboden und kann durch sanftes seitliches Anstoßen in eine seitliche Rollbewegung versetzt werden, die auf kleine Kinder beruhigend und einschläfernd wirkt. Bei dieser seitlichen Rollbewegung handelt es sich um eine Drehbewegung der Wiege um den Momentanpol, der sich an der Stelle befindet, an der die bogenförmigen Kufen gerade den Fußboden berühren.

Nachteilig an diesen herkömmlichen Wiegen ist es, dass der Anstoßvorgang so oft wiederholt werden muss, bis das Kind eingeschlafen ist, da die Schwingbewegung durch die Reibung zwischen den bogenförmigen Kufen und dem Fußboden stark gedämpft wird und dadurch schnell zum Erliegen kommt. Wacht das Kind auf, so muss das Anstoßen wieder aufgenommen werden, bis das Kind wiederum eingeschlafen ist. Die genannten Vorgänge benötigen insgesamt einen beträchtlichen Zeitaufwand. Darüber hinaus fällt vielen kleinen Kindern das Einschlafen besonders schwer, so lange sich noch ein Elternteil im Zimmer befindet.

Aus WO 00/33701 ist eine Federvorrichtung bekannt, die vorzugsweise für den Einsatz als ein Zubehörteil für ein Kinderbett eingerichtet ist, wobei die Vorrichtung eine Druckfedereinrichtung und eine Befestigungseinrichtung umfasst, mit der die Druckfedereinrichtung an einem Element, vorzugsweise einem Bein eines Kinderbetts, angebracht werden kann. Die Anordnung der Federvorrichtung an den Enden der Beine eines Kinderbetts führt dazu, dass das Kinderbett in eine Schwingung gebracht werden kann, wenn eine äußere Kraft auf das Kinderbett einwirkt.

Allerdings sind die erreichbaren Amplituden auf Grund der rechteckigen Anordnung der Federvorrichtungen an den vier Beinen des Kinderbetts und auf Grund der Dimensionen des Federelements nur sehr gering. Zusätzlich wird die Schwingbewegung dadurch, dass die Federvorrichtung eine flexible Ummantelung aufweist, stark gedämpft. Daher wird die durch den Anstoß auf das Kinderbett übertragene Energie relativ schnell aufgezehrt, so dass das Anstoßen nach kurzer Zeit wiederholt werden muss.

Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein bewegliches Liegemöbel, insbesondere eine Babywiege anzugeben, bei dem bzw. der die durch Krafteinwirkung zugeführte Energie in eine möglichst schwach gedämpfte Schwingbewegung mit einer für Babywiegen typischen Amplitude, Frequenz und Bewegungsform umgesetzt wird.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch ein Liegemöbel mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.

Das erfindungsgemäße Liegemöbel umfasst eine Liegefläche, ein Untergestell sowie mindestens ein elastisches Verbindungselement zur Verbindung von Liegefläche und Untergestell, wobei jedes Verbindungselement zwischen Liegefläche und Untergestell so angeordnet ist, dass die Liegefläche relativ zum Untergestell zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.

Eine besonders vorteilhafte Anwendung der erfindungsgemäßen Lehre ist bei Babywiegen möglich. Selbstverständlich ist die erfindungsgemäße Lehre jedoch nicht auf Babywiegen beschränkt, sondern kann auf jede Art von Liegemöbel angewandt werden, ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen. Bei anderen Arten von Liegemöbeln lassen sich durch die Erfindung erhebliche Komfortsteigerungen im Vergleich zu herkömmlichen Liegemöbeln erzielen.

In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind an dem Liegemöbel Anschlagelemente zur Begrenzung der Amplitude der Liegefläche vorgesehen. Insbesondere bei der Ausführung von Babywiegen lässt sich durch die Verwendung von Anschlagelementen eine Verbesserung der Kippsicherheit erzielen, wenngleich die Auslegung der elastischen Verbindungselemente und der Massenverteilung innerhalb des Liegemöbels in jedem Fall so erfolgen sollte, dass die Gefahr des Umkippens ausgeschlossen ist.

In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die größte Querausdehnung des Untergestells so gewählt, dass sie mindestens so breit ist wie die Liegefläche. Auch durch diese Maßnahme erhöht sich die Standsicherheit des Liegemöbels beträchtlich. Vorzugsweise ist die größte Querausdehnung des Untergestells mindestens 1,5mal so breit wie die Liegefläche.

Die größte Querausdehnung des Untergestells kann jedoch nicht beliebig vergrößert werden, ohne Behinderungen für Personen zu erzeugen, die an das Liegemöbel herantreten wollen. Daher ist das Untergestell des erfindungsgemäßen Liegemöbels in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung im mittleren Bereich tailliert ausgeführt.

Taillierte Ausführung soll im Sinne dieser Anmeldung bedeuten, dass das Untergestell seine größte Querausdehnung höchstens in Bereichen nahe des Kopf- und/oder Fußendes der Liegefläche erreicht. In dem dazwischen gelegenen mittleren Bereich ist die Querausdehnung des Untergestells wesentlich kleiner, so dass eine Person, die sich selbst oder ein Baby in das Liegemöbel legen will, nahe an die Liegefläche herantreten kann, ohne auf oder gegen das Untergestell zu treten.

Ein tailliertes Untergestell kann beispielsweise so ausgeführt sein, dass es, seitlich neben dem Liegemöbel stehend von oben betrachtet, eine H-förmige Kontur hat. Dadurch verbleibt in der Nähe der Liegefläche zumindest in deren Nähe seitlich genügend Platz zum Stehen.

In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Abstand des Schwerpunkts des Liegemöbels von der Unterkante des Untergestells geringer als der Abstand des Schwerpunkts von der Liegefläche. Je tiefer der Schwerpunkt des Liegemöbels gewählt wird, umso geringer ist die Gefahr, dass das Liegemöbel bei großen Schwingungsamplituden umkippt. Daher ist es von Vorteil, wenn der Schwerpunkt des Liegemöbels näher an der Unterkante des Untergestells als an der Liegefläche liegt.

Vorzugsweise sollte der Schwerpunkt so tief liegen, dass er auch dann noch näher an der Unterkante des Untergestells als an der Liegefläche liegt, wenn die schwerste Person, für die das Liegemöbel konzipiert ist, auf dem Liegemöbel Platz genommen hat.

In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist daher die Masse des Untergestells mindestens l,5mal so groß wie die Summe der Massen der Liegefläche und der schwersten zu tragenden Last, für die das Liegemöbel konzipiert ist. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das Untergestell selbst sehr massiv ausgeführt ist oder dadurch, dass in das Untergestell zusätzliche Masseelemente integriert sind.

Das oder die elastischen Verbindungselemente können beispielsweise als Biegestäbe, Federblätter usw. ausgeführt sein, die die Liegefläche mit dem Untergestell verbinden und so angeordnet sind, dass die Liegefläche relativ zum Untergestell zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.

In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das elastische Verbindungselement eine Schraubenfeder, deren eines Ende mit der Liegefläche und deren anderes Ende mit dem Untergestell verbunden ist. Bei geeigneter Auswahl der Schraubenfeder abhängig von der Personengruppe, für die das Liegemöbel konzipiert ist, lässt sich erreichen, dass das Liegemöbel, einmal in Schwingung versetzt, lange Zeit in einer als sehr angenehm empfundenen Frequenz nachschwingt.

Der Vorteil von Schraubenfedern, die vorzugsweise aus Stahl gefertigt sind, besteht in der geringen Eigendämpfung, wodurch eine einmal erzeugte Schwingung sehr lange mit annähernd gleicher Amplitude erhalten bleibt.

Für die Verwendung in einer Babywiege bedeutet dies, dass das Kleinkind schnell und zuverlässig einschläft, ohne dass die Eltern lange Zeit an der Wiege verharren müssen. Darüber hinaus wird die Wiege auch anschließend ohne Zutun von außen wieder in Schwingungen versetzt, wenn das Kind aufwachen und sich bewegen sollte. Das Kind erzeugt in diesem Falle durch seine Bewegungen selbst die Schwingungen, die es beruhigen und wieder in den Schlaf wiegen.

Bei der Verwendung in Liegesofas für Erwachsene ergibt sich ein sehr komfortabler Liegeeindruck, der auch Erwachsenen zu Entspannung und einem erholsamen Schlaf verhilft.

In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind als Verbindungselemente mindestens zwei Schraubenfedern vorgesehen, die in der Längsrichtung der Liegefläche hintereinander mit im Wesentlichen gleichem Abstand zu den beiden Längsseiten der Liegefläche angeordnet sind.

Der Vorteil mehrerer, mindestens zweier Schraubenfedern in linearer Anordnung besteht darin, dass die Richtung der Schwingungsbewegung im Wesentlichen auf die Senkrechte zur Linie der Federanordnung festgelegt wird. Werden also wie in der bevorzugten Ausführungsform mindestens zwei Schraubenfedern hintereinander entlang einer zentralen Längsachse der Liegefläche angeordnet, so wird die bevorzugte Schwingungsrichtung quer dazu, d.h. wie bei herkömmlichen Wiegen, ausgeprägt. Die Erfahrung zeigt, dass Kleinkinder gerade durch solche Schwingungen am schnellsten in den Schlaf finden.

In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das elastische Verbindungselement eine Torsionsstabfeder. Torsionsstabfedern, die ebenfalls vorzugsweise aus Stahl gefertigt sind, weisen wie die oben beschriebenen Schraubenfedern eine geringe Eigendämpfung auf, so dass eine einmal erzeugte Schwingung sehr lange mit annähernd gleicher Amplitude erhalten bleibt.

Darüber hinaus sind Torsionsstabfedern platzsparend und können auf Grund ihrer schlanken Gestalt unauffällig in den Gesamtaufbau des Liegemöbels integriert werden. Für die Art und Weise der Anordnung der Torsionsstabfeder oder gegebenenfalls mehrerer Torsionsstabfedern sind viele Varianten denkbar, ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen.

In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist eine Torsionsstabfeder vorgesehen, die unterhalb der Liegefläche in Längsrichtung der Liegefläche verlaufend angeordnet ist, wobei die beiden Enden der Torsionsstabfeder mit dem Untergestell verbunden sind und der mittlere Bereich der Torsionsstabfeder mit der Liegefläche verbunden ist.

Vorteilhaft sind hierzu an der Liegefläche und am Untergestell Einspannungen vorgesehen, die eine Relativverdrehung zwischen der Torsionsstabfeder und der Liegefläche einerseits und zwischen der Torsionsstabfeder und dem Untergestell andererseits wirksam verhindern. Wird nun die Liegefläche in Schwingungen versetzt, so wird die Torsionsstabfeder auf Grund der Einspannung an der Liegefläche in ihrem mittleren Bereich verdreht.

Auf Grund der am Untergestell vorgesehenen Einspannungen, die eine Relativverdrehung zwischen den Enden der Torsionsstabfeder und dem Untergestell verhindern, wird die Torsionsstabfeder auf Torsion beansprucht und erzeugt ein Rückstellmoment. Auf diese Weise schwingt die Liegefläche bezüglich des Untergestells in analoger Weise wie bei der oben beschriebenen Verwendung von Schraubenfedern.

Zur Erleichterung der Festlegung der Torsionsstabfeder an der Liegefläche und dem Untergestell des erfindungsgemäßen Liegemöbels ist in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Torsionsstabfeder als Rechteckprofil ausgeführt ist. Dieses hat gegenüber einem Kreisquerschnitt den Vorteil, dass eine verdrehsichere Einspannung leichter zu bewerkstelligen ist.

Besonders vorteilhaft ist die Torsionsstabfeder als Hohlprofil ausgeführt. Mit einem Hohlprofil lassen sich bei vorgegebener Federrate Torsionsstabfedern mit einem geringeren Gewicht als mit Vollprofilen darstellen. Dadurch kann die Erfindung material- und gewichtsparend ausgeführt werden.

Die Vorteile von Rechteckprofil und Hohlprofil lassen sich kombinieren, indem die Torsionsstabfeder als Rechteckhohlprofil ausgeführt wird.

Bei dem erfindungsgemäßen Liegemöbel wird die durch Krafteinwirkung zugeführte Energie in eine schwach gedämpfte Schwingbewegung umgesetzt. Dies führt zu einem komfortablen Liegeeindruck. Bei entsprechender Auswahl des oder der Verbindungselemente kann beispielsweise eine Schwingung der Liegefläche mit einer für Babywiegen typischen Amplitude, Frequenz und Bewegungsform erzielt werden. Das erfindungsgemäße Liegemöbel ist sehr kippstabil und eine einmal erzeugte Schwingung bleibt sehr lange mit annähernd gleicher Amplitude erhalten, d.h. das Liegemöbel weist eine sehr lange Ausschwingzeit auf.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen

1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung

2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung.

In 1 ist eine Babywiege dargestellt, die ein Wiegenoberteil 1 und ein Untergestell 6 sowie zwei elastische Verbindungselemente 12 umfasst.

Das Wiegenoberteil 1 weist eine Liegefläche 2, Seitenwände 3 sowie Stirnwände 4 auf. Es ist aus 19 mm starken Fichtenholzplatten hergestellt und wiegt 10 kg. Das Untergestell 6 ist als Fußplatte 7 ausgeführt. Die Fußplatte 7 ist aus einer 40 mm starken Fichtenholzplatte hergestellt und wiegt 38 kg. Die Fußplatte 7 ist tailliert ausgeführt, so dass das Untergestell 6 seine größte Querausdehnung nur im Kopf- und Fußbereich der Wiege aufweist. Dadurch kann eine Person nahe an die Wiege herantreten, ohne mit dem Untergestell 6 zu kollidieren. Dennoch hat die Babywiege eine breite Basis, so dass sie sehr kippsicher ist.

Das Wiegenoberteil 1 und das Untergestell 6 sind durch zwei elastische Verbindungselemente 12 elastisch miteinander verbunden, so dass das Wiegenoberteil 1 mit der Liegefläche 2 relativ zum Untergestell 6 zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche 2 gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.

Die elastischen Verbindungselemente 12 sind im Ausführungsbeispiel als Schraubenfedern 13 ausgeführt. Die Schraubenfedern 13 haben eine Länge von 470 mm, weisen einen Drahtdurchmesser von 16 mm, einen mittleren Windungsdurchmesser von 129 mm, eine Windungszahl von 11 und eine axiale Federrate von 34,8 N/mm auf. Es hat sich gezeigt, dass diese Schraubenfedern 13 für Babywiegen besonders geeignet sind, da sie der Babywiege ein Eigenschwingverhalten verleihen, das einer für Babywiegen typischen Amplitude, Frequenz und Bewegungsform entspricht, wenn ein Kleinkind mit einem typischen Gewicht zwischen 3 und 15 kg darin liegt.

Die Befestigung der Schraubenfedern 13 an der Liegefläche 2 ist mittels daran angeordneter Einspannungen 5 ausgeführt. Die Befestigung der Schraubenfedern 13 am Untergestell 6 ist mittels daran angeordneter Einspannungen 11 ausgeführt. Die Einspannungen 5, 11 sind als zylindrische Stopfen mit einer Querbohrung ausgeführt, wobei der Außendurchmesser des zylindrischen Stopfens dem Innendurchmesser der Schraubenfedern 13 entspricht. Die erste und letzte Windung jeder Schraubenfeder 13 weist zwei gegenüberliegende Bohrungen auf.

Zur Befestigung der Schraubenfedern 13 an der Liegefläche 2 bzw. dem Untergestell 6 werden die Schraubenfedern 13 über die zylindrischen Stopfen gestreift, bis die Bohrungen der ersten bzw. letzten Windung mit der Querbohrung des zylindrischen Stopfens fluchten. Anschließend wird durch die fluchtenden Bohrungen eine Durchgangsschraube gesteckt und verschraubt.

In 2 ist eine Babywiege dargestellt, die ein Wiegenoberteil 1 und ein Untergestell 6 sowie ein elastisches Verbindungselement 12 umfasst.

Das Wiegenoberteil 1 weist eine Liegefläche 2, Seitenwände 3 sowie Stirnwände 4 auf. Das Untergestell 6 besteht aus zwei Seitenteilen, die je eine Fußschiene 8 und je eine Trapezstütze 9 umfassen, sowie einer Verbindungsleiste 10, die die beiden Seitenteile miteinander zu einem Untergestell 6 verbindet. Das Untergestell 6 ist tailliert ausgeführt, indem nur die im Kopf- und Fußbereich der Wiege angeordneten Fußschienen 8 die größte Querausdehnung aufweisen. Dadurch kann eine Person nahe an die Wiege herantreten, ohne mit dem Untergestell 6 zu kollidieren. Dennoch hat die Babywiege eine breite Basis, so dass sie sehr kippsicher ist.

Das Wiegenoberteil 1 und das Untergestell 6 sind durch ein elastisches Verbindungselement 12 elastisch miteinander verbunden, so dass das Wiegenoberteil 1 mit der Liegefläche 2 relativ zum Untergestell 6 zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche 2 gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.

Das elastische Verbindungselement 12 ist im Ausführungsbeispiel als Torsionsstabfeder 14 ausgeführt. Die Torsionsstabfeder 14 ist als Vierkanthohlprofil ausgeführt. Auf Grund des Vierkantprofils der Torsionsstabfeder 14 ist ihre verdrehsichere Befestigung an der Liegefläche 2 und dem Untergestell 6 stark vereinfacht. Die Ausführung als Hohlprofil trägt zu einem geringen Gewicht der Torsionsstabfeder 14 bei.

Die Befestigung der Torsionsstabfeder 14 an der Liegefläche 2 ist mittels einer daran angeordneten Einspannung 5 ausgeführt. Die Befestigung der Torsionsstabfeder 14 am Untergestell 6 ist mittels an den Trapezstützen 9 angeordneter Einspannungen 11 ausgeführt. Die Einspannungen 5, 11 sind als Spannhülsen mit quadratischem Innenprofil ausgeführt. Die Torsionsfeder 14 wird in die Einspannungen 5, 11 eingeführt und anschließend die Einspannungen in bekannter Weise verspannt, so dass die Torsionsstabfeder 14 gegen Relativverdrehungen gesichert ist.

Wird das Wiegenoberteil 1 in Schwingungen versetzt, so wird die Torsionsstabfeder 14 auf Grund der Einspannung 5 an der Liegefläche in ihrem mittleren Bereich verdreht.

Da die am Untergestell 6 vorgesehenen Einspannungen jedoch eine Relativverdrehung der Torsionsstabfeder 14 verhindern, wird die Torsionsstabfeder 14 verdrillt und erzeugt ein Rückstellmoment. Auf diese Weise schwingt die Liegefläche 2 bezüglich des Untergestells 6 in analoger Weise wie bei der oben beschriebenen Verwendung von Schraubenfedern.

1Wiegenoberteil 2Liegefläche 3Seitenwand 4Stirnwand 5Einspannung an der Liegefläche 6Untergestell 7Fußplatte 8Fußschiene 9Trapezstütze 10Verbindungsleiste 11Einspannung am Untergestell 12elastisches Verbindungselement 13Schraubenfeder 14Torsionsstabfeder

Anspruch[de]
  1. Liegemöbel, umfassend eine Liegefläche (2), ein Untergestell (6) sowie mindestens ein elastisches Verbindungselement (12) zur Verbindung von Liegefläche (2) und Untergestell (6), wobei jedes Verbindungselement (12) zwischen Liegefläche (2) und Untergestell (6) so angeordnet ist, dass die Liegefläche (2) relativ zum Untergestell (6) zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche (2) gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.
  2. Liegemöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlagelemente zur Begrenzung der Amplitude der Liegefläche (2) vorgesehen sind.
  3. Liegemöbel nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, dass die größte Querausdehnung des Untergestells (6) mindestens so breit ist wie die Liegefläche (2).
  4. Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Untergestell (6) im mittleren Bereich tailliert ausgeführt ist.
  5. Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des Schwerpunkts von der Unterkante des Untergestells (6) geringer ist als der Abstand des Schwerpunkts von der Liegefläche (2).
  6. Liegemöbel nach Anspruch 5,dadurch gekennzeichnet, dass die Masse des Untergestells (6) mindestens 1,5mal so groß ist wie die Summe der Massen der Liegefläche (2) und der schwersten zu tragenden Last, für die das Liegemöbel konzipiert ist.
  7. Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Verbindungselement (12) eine Schraubenfeder (13) ist, deren eines Ende mit der Liegefläche (2) und deren anderes Ende mit dem Untergestell (6) verbunden ist.
  8. Liegemöbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Schraubenfedern (13) vorgesehen sind, die in der Längsrichtung der Liegefläche (2) hintereinander mit im Wesentlichen gleichem Abstand zu den beiden Längsseiten der Liegefläche (2) angeordnet sind.
  9. Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Verbindungselement (12) eine Torsionsstabfeder (14) ist.
  10. Liegemöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Torsionsstabfeder (14) unterhalb der Liegefläche (2) in Längsrichtung der Liegefläche (2) verlaufend angeordnet ist, die beiden Enden der Torsionsstabfeder (14) mit dem Untergestell (6) verbunden sind und der mittlere Bereich der Torsionsstabfeder (14) mit der Liegefläche (2) verbunden ist.
  11. Liegemöbel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Liegefläche (2) und am Untergestell (6) Einspannungen (5, 11) vorgesehen sind, die eine Relativverdrehung zwischen Torsionsstabfeder (14) und Liegefläche (2) einerseits und zwischen Torsionsstabfeder (14) und Untergestell (6) andererseits wirksam verhindern.
  12. Liegemöbel nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Torsionsstabfeder (14) als Rechteckhohlprofil ausgeführt ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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