Die Erfindung betrifft ein bewegliches Liegemöbel, insbesondere eine
Babywiege.
Um Kleinkinder zu beruhigen und zum Schlafen zu bringen hat es sich
bewährt, das Liegemöbel, in dem das Kind liegt, in eine schwingende Bewegung zu
versetzen. Hierzu weisen herkömmliche Babywiegen an ihrem Kopfende und an ihrem
Fußende unterhalb der Liegefläche je eine bogenförmige Kufe auf. Die Wiege steht
mit diesen beiden bogenförmigen Kufen auf dem Fußboden und kann durch sanftes seitliches
Anstoßen in eine seitliche Rollbewegung versetzt werden, die auf kleine Kinder beruhigend
und einschläfernd wirkt. Bei dieser seitlichen Rollbewegung handelt es sich um eine
Drehbewegung der Wiege um den Momentanpol, der sich an der Stelle befindet, an der
die bogenförmigen Kufen gerade den Fußboden berühren.
Nachteilig an diesen herkömmlichen Wiegen ist es, dass der Anstoßvorgang
so oft wiederholt werden muss, bis das Kind eingeschlafen ist, da die Schwingbewegung
durch die Reibung zwischen den bogenförmigen Kufen und dem Fußboden stark gedämpft
wird und dadurch schnell zum Erliegen kommt. Wacht das Kind auf, so muss das Anstoßen
wieder aufgenommen werden, bis das Kind wiederum eingeschlafen ist. Die genannten
Vorgänge benötigen insgesamt einen beträchtlichen Zeitaufwand. Darüber hinaus fällt
vielen kleinen Kindern das Einschlafen besonders schwer, so lange sich noch ein
Elternteil im Zimmer befindet.
Aus WO 00/33701 ist eine Federvorrichtung bekannt, die vorzugsweise
für den Einsatz als ein Zubehörteil für ein Kinderbett eingerichtet ist, wobei die
Vorrichtung eine Druckfedereinrichtung und eine Befestigungseinrichtung umfasst,
mit der die Druckfedereinrichtung an einem Element, vorzugsweise einem Bein eines
Kinderbetts, angebracht werden kann. Die Anordnung der Federvorrichtung an den Enden
der Beine eines Kinderbetts führt dazu, dass das Kinderbett in eine Schwingung gebracht
werden kann, wenn eine äußere Kraft auf das Kinderbett einwirkt.
Allerdings sind die erreichbaren Amplituden auf Grund der rechteckigen
Anordnung der Federvorrichtungen an den vier Beinen des Kinderbetts und auf Grund
der Dimensionen des Federelements nur sehr gering. Zusätzlich wird die Schwingbewegung
dadurch, dass die Federvorrichtung eine flexible Ummantelung aufweist, stark gedämpft.
Daher wird die durch den Anstoß auf das Kinderbett übertragene Energie relativ schnell
aufgezehrt, so dass das Anstoßen nach kurzer Zeit wiederholt werden muss.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein bewegliches
Liegemöbel, insbesondere eine Babywiege anzugeben, bei dem bzw. der die durch Krafteinwirkung
zugeführte Energie in eine möglichst schwach gedämpfte Schwingbewegung mit einer
für Babywiegen typischen Amplitude, Frequenz und Bewegungsform umgesetzt wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch ein Liegemöbel mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
von Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Liegemöbel umfasst eine Liegefläche, ein Untergestell
sowie mindestens ein elastisches Verbindungselement zur Verbindung von Liegefläche
und Untergestell, wobei jedes Verbindungselement zwischen Liegefläche und Untergestell
so angeordnet ist, dass die Liegefläche relativ zum Untergestell zumindest in eine
senkrecht zur Längsachse der Liegefläche gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.
Eine besonders vorteilhafte Anwendung der erfindungsgemäßen Lehre
ist bei Babywiegen möglich. Selbstverständlich ist die erfindungsgemäße Lehre jedoch
nicht auf Babywiegen beschränkt, sondern kann auf jede Art von Liegemöbel angewandt
werden, ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen. Bei anderen Arten von
Liegemöbeln lassen sich durch die Erfindung erhebliche Komfortsteigerungen im Vergleich
zu herkömmlichen Liegemöbeln erzielen.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind an dem Liegemöbel
Anschlagelemente zur Begrenzung der Amplitude der Liegefläche vorgesehen. Insbesondere
bei der Ausführung von Babywiegen lässt sich durch die Verwendung von Anschlagelementen
eine Verbesserung der Kippsicherheit erzielen, wenngleich die Auslegung der elastischen
Verbindungselemente und der Massenverteilung innerhalb des Liegemöbels in jedem
Fall so erfolgen sollte, dass die Gefahr des Umkippens ausgeschlossen ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die größte
Querausdehnung des Untergestells so gewählt, dass sie mindestens so breit ist wie
die Liegefläche. Auch durch diese Maßnahme erhöht sich die Standsicherheit des Liegemöbels
beträchtlich. Vorzugsweise ist die größte Querausdehnung des Untergestells mindestens
1,5mal so breit wie die Liegefläche.
Die größte Querausdehnung des Untergestells kann jedoch nicht beliebig
vergrößert werden, ohne Behinderungen für Personen zu erzeugen,
die an das Liegemöbel herantreten wollen. Daher ist das Untergestell des erfindungsgemäßen
Liegemöbels in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung im mittleren Bereich
tailliert ausgeführt.
Taillierte Ausführung soll im Sinne dieser Anmeldung bedeuten, dass
das Untergestell seine größte Querausdehnung höchstens in Bereichen nahe des Kopf-
und/oder Fußendes der Liegefläche erreicht. In dem dazwischen gelegenen mittleren
Bereich ist die Querausdehnung des Untergestells wesentlich kleiner, so dass eine
Person, die sich selbst oder ein Baby in das Liegemöbel legen will, nahe an die
Liegefläche herantreten kann, ohne auf oder gegen das Untergestell zu treten.
Ein tailliertes Untergestell kann beispielsweise so ausgeführt sein,
dass es, seitlich neben dem Liegemöbel stehend von oben betrachtet, eine H-förmige
Kontur hat. Dadurch verbleibt in der Nähe der Liegefläche zumindest in deren Nähe
seitlich genügend Platz zum Stehen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Abstand des Schwerpunkts des Liegemöbels von der Unterkante des Untergestells geringer
als der Abstand des Schwerpunkts von der Liegefläche. Je tiefer der Schwerpunkt
des Liegemöbels gewählt wird, umso geringer ist die Gefahr, dass das Liegemöbel
bei großen Schwingungsamplituden umkippt. Daher ist es von Vorteil, wenn der Schwerpunkt
des Liegemöbels näher an der Unterkante des Untergestells als an der Liegefläche
liegt.
Vorzugsweise sollte der Schwerpunkt so tief liegen, dass er auch dann
noch näher an der Unterkante des Untergestells als an der Liegefläche liegt, wenn
die schwerste Person, für die das Liegemöbel konzipiert ist, auf dem Liegemöbel
Platz genommen hat.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist daher die Masse
des Untergestells mindestens l,5mal so groß wie die Summe der Massen der Liegefläche
und der schwersten zu tragenden Last, für die das Liegemöbel konzipiert ist. Dies
kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das Untergestell selbst sehr massiv
ausgeführt ist oder dadurch, dass in das Untergestell zusätzliche Masseelemente
integriert sind.
Das oder die elastischen Verbindungselemente können beispielsweise
als Biegestäbe, Federblätter usw. ausgeführt sein, die die Liegefläche mit dem Untergestell
verbinden und so angeordnet sind, dass die Liegefläche relativ zum Untergestell
zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche gerichtete Schwingbewegung
versetzbar ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das elastische
Verbindungselement eine Schraubenfeder, deren eines Ende mit der Liegefläche und
deren anderes Ende mit dem Untergestell verbunden ist. Bei geeigneter Auswahl der
Schraubenfeder abhängig von der Personengruppe, für die das Liegemöbel konzipiert
ist, lässt sich erreichen, dass das Liegemöbel, einmal in Schwingung versetzt, lange
Zeit in einer als sehr angenehm empfundenen Frequenz nachschwingt.
Der Vorteil von Schraubenfedern, die vorzugsweise aus Stahl gefertigt
sind, besteht in der geringen Eigendämpfung, wodurch eine einmal erzeugte Schwingung
sehr lange mit annähernd gleicher Amplitude erhalten bleibt.
Für die Verwendung in einer Babywiege bedeutet dies, dass das Kleinkind
schnell und zuverlässig einschläft, ohne dass die Eltern lange Zeit an der Wiege
verharren müssen. Darüber hinaus wird die Wiege auch anschließend ohne Zutun von
außen wieder in Schwingungen versetzt, wenn das Kind aufwachen und sich bewegen
sollte. Das Kind erzeugt in diesem Falle durch seine Bewegungen selbst die Schwingungen,
die es beruhigen und wieder in den Schlaf wiegen.
Bei der Verwendung in Liegesofas für Erwachsene ergibt sich ein sehr
komfortabler Liegeeindruck, der auch Erwachsenen zu Entspannung und einem erholsamen
Schlaf verhilft.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind als Verbindungselemente
mindestens zwei Schraubenfedern vorgesehen, die in der Längsrichtung der Liegefläche
hintereinander mit im Wesentlichen gleichem Abstand zu den beiden Längsseiten der
Liegefläche angeordnet sind.
Der Vorteil mehrerer, mindestens zweier Schraubenfedern in linearer
Anordnung besteht darin, dass die Richtung der Schwingungsbewegung im Wesentlichen
auf die Senkrechte zur Linie der Federanordnung festgelegt wird. Werden also wie
in der bevorzugten Ausführungsform mindestens zwei Schraubenfedern hintereinander
entlang einer zentralen Längsachse der Liegefläche angeordnet, so wird die bevorzugte
Schwingungsrichtung quer dazu, d.h. wie bei herkömmlichen Wiegen, ausgeprägt. Die
Erfahrung zeigt, dass Kleinkinder gerade durch solche Schwingungen am schnellsten
in den Schlaf finden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
elastische Verbindungselement eine Torsionsstabfeder. Torsionsstabfedern, die ebenfalls
vorzugsweise aus Stahl gefertigt sind, weisen wie die oben beschriebenen Schraubenfedern
eine geringe Eigendämpfung auf, so dass eine einmal erzeugte Schwingung
sehr lange mit annähernd gleicher Amplitude erhalten bleibt.
Darüber hinaus sind Torsionsstabfedern platzsparend und können auf
Grund ihrer schlanken Gestalt unauffällig in den Gesamtaufbau des Liegemöbels integriert
werden. Für die Art und Weise der Anordnung der Torsionsstabfeder oder gegebenenfalls
mehrerer Torsionsstabfedern sind viele Varianten denkbar, ohne vom Grundgedanken
der Erfindung abzuweichen.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist eine Torsionsstabfeder
vorgesehen, die unterhalb der Liegefläche in Längsrichtung der Liegefläche verlaufend
angeordnet ist, wobei die beiden Enden der Torsionsstabfeder mit dem Untergestell
verbunden sind und der mittlere Bereich der Torsionsstabfeder mit der Liegefläche
verbunden ist.
Vorteilhaft sind hierzu an der Liegefläche und am Untergestell Einspannungen
vorgesehen, die eine Relativverdrehung zwischen der Torsionsstabfeder und der Liegefläche
einerseits und zwischen der Torsionsstabfeder und dem Untergestell andererseits
wirksam verhindern. Wird nun die Liegefläche in Schwingungen versetzt, so wird die
Torsionsstabfeder auf Grund der Einspannung an der Liegefläche in ihrem mittleren
Bereich verdreht.
Auf Grund der am Untergestell vorgesehenen Einspannungen, die eine
Relativverdrehung zwischen den Enden der Torsionsstabfeder und dem Untergestell
verhindern, wird die Torsionsstabfeder auf Torsion beansprucht und erzeugt ein Rückstellmoment.
Auf diese Weise schwingt die Liegefläche bezüglich des Untergestells in analoger
Weise wie bei der oben beschriebenen Verwendung von Schraubenfedern.
Zur Erleichterung der Festlegung der Torsionsstabfeder an der Liegefläche
und dem Untergestell des erfindungsgemäßen Liegemöbels ist in einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Torsionsstabfeder als Rechteckprofil
ausgeführt ist. Dieses hat gegenüber einem Kreisquerschnitt den Vorteil, dass eine
verdrehsichere Einspannung leichter zu bewerkstelligen ist.
Besonders vorteilhaft ist die Torsionsstabfeder als Hohlprofil ausgeführt.
Mit einem Hohlprofil lassen sich bei vorgegebener Federrate Torsionsstabfedern mit
einem geringeren Gewicht als mit Vollprofilen darstellen. Dadurch kann die Erfindung
material- und gewichtsparend ausgeführt werden.
Die Vorteile von Rechteckprofil und Hohlprofil lassen sich kombinieren,
indem die Torsionsstabfeder als Rechteckhohlprofil ausgeführt wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Liegemöbel wird die durch Krafteinwirkung
zugeführte Energie in eine schwach gedämpfte Schwingbewegung umgesetzt. Dies führt
zu einem komfortablen Liegeeindruck. Bei entsprechender Auswahl des oder der Verbindungselemente
kann beispielsweise eine Schwingung der Liegefläche mit einer für Babywiegen typischen
Amplitude, Frequenz und Bewegungsform erzielt werden. Das erfindungsgemäße Liegemöbel
ist sehr kippstabil und eine einmal erzeugte Schwingung bleibt sehr lange mit annähernd
gleicher Amplitude erhalten, d.h. das Liegemöbel weist eine sehr lange Ausschwingzeit
auf.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Dabei zeigen
1 ein erstes Ausführungsbeispiel der
Erfindung
2 ein zweites Ausführungsbeispiel der
Erfindung.
In 1 ist eine Babywiege dargestellt,
die ein Wiegenoberteil 1 und ein Untergestell 6 sowie zwei elastische
Verbindungselemente 12 umfasst.
Das Wiegenoberteil 1 weist eine Liegefläche 2, Seitenwände
3 sowie Stirnwände 4 auf. Es ist aus 19 mm starken Fichtenholzplatten
hergestellt und wiegt 10 kg. Das Untergestell 6 ist als Fußplatte
7 ausgeführt. Die Fußplatte 7 ist aus einer 40 mm starken Fichtenholzplatte
hergestellt und wiegt 38 kg. Die Fußplatte 7 ist tailliert ausgeführt,
so dass das Untergestell 6 seine größte Querausdehnung nur im Kopf- und
Fußbereich der Wiege aufweist. Dadurch kann eine Person nahe an die Wiege herantreten,
ohne mit dem Untergestell 6 zu kollidieren. Dennoch hat die Babywiege eine
breite Basis, so dass sie sehr kippsicher ist.
Das Wiegenoberteil 1 und das Untergestell 6 sind
durch zwei elastische Verbindungselemente 12 elastisch miteinander verbunden,
so dass das Wiegenoberteil 1 mit der Liegefläche 2 relativ zum
Untergestell 6 zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche
2 gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.
Die elastischen Verbindungselemente 12 sind im Ausführungsbeispiel
als Schraubenfedern 13 ausgeführt. Die Schraubenfedern 13 haben
eine Länge von 470 mm, weisen einen Drahtdurchmesser von 16 mm, einen mittleren
Windungsdurchmesser von 129 mm, eine Windungszahl von 11 und eine axiale
Federrate von 34,8 N/mm auf. Es hat sich gezeigt, dass diese Schraubenfedern
13 für Babywiegen besonders geeignet sind, da sie der Babywiege ein Eigenschwingverhalten
verleihen, das einer für Babywiegen typischen Amplitude, Frequenz und Bewegungsform
entspricht, wenn ein Kleinkind mit einem typischen Gewicht zwischen 3 und 15 kg
darin liegt.
Die Befestigung der Schraubenfedern 13 an der Liegefläche
2 ist mittels daran angeordneter Einspannungen 5 ausgeführt. Die
Befestigung der Schraubenfedern 13 am Untergestell 6 ist mittels
daran angeordneter Einspannungen 11 ausgeführt. Die Einspannungen
5, 11 sind als zylindrische Stopfen mit einer Querbohrung ausgeführt,
wobei der Außendurchmesser des zylindrischen Stopfens dem Innendurchmesser der Schraubenfedern
13 entspricht. Die erste und letzte Windung jeder Schraubenfeder
13 weist zwei gegenüberliegende Bohrungen auf.
Zur Befestigung der Schraubenfedern 13 an der Liegefläche
2 bzw. dem Untergestell 6 werden die Schraubenfedern
13 über die zylindrischen Stopfen gestreift, bis die Bohrungen der ersten
bzw. letzten Windung mit der Querbohrung des zylindrischen Stopfens fluchten. Anschließend
wird durch die fluchtenden Bohrungen eine Durchgangsschraube gesteckt und verschraubt.
In 2 ist eine Babywiege dargestellt,
die ein Wiegenoberteil 1 und ein Untergestell 6 sowie ein elastisches
Verbindungselement 12 umfasst.
Das Wiegenoberteil 1 weist eine Liegefläche 2, Seitenwände
3 sowie Stirnwände 4 auf. Das Untergestell 6 besteht
aus zwei Seitenteilen, die je eine Fußschiene 8 und je eine Trapezstütze
9 umfassen, sowie einer Verbindungsleiste 10, die die beiden Seitenteile
miteinander zu einem Untergestell 6 verbindet. Das Untergestell
6 ist tailliert ausgeführt, indem nur die im Kopf- und Fußbereich der Wiege
angeordneten Fußschienen 8 die größte Querausdehnung aufweisen. Dadurch
kann eine Person nahe an die Wiege herantreten, ohne mit dem Untergestell
6 zu kollidieren. Dennoch hat die Babywiege eine breite Basis, so dass
sie sehr kippsicher ist.
Das Wiegenoberteil 1 und das Untergestell 6 sind
durch ein elastisches Verbindungselement 12 elastisch miteinander verbunden,
so dass das Wiegenoberteil 1 mit der Liegefläche 2 relativ zum
Untergestell 6 zumindest in eine senkrecht zur Längsachse der Liegefläche
2 gerichtete Schwingbewegung versetzbar ist.
Das elastische Verbindungselement 12 ist im Ausführungsbeispiel
als Torsionsstabfeder 14 ausgeführt. Die Torsionsstabfeder 14
ist als Vierkanthohlprofil ausgeführt. Auf Grund des Vierkantprofils der Torsionsstabfeder
14 ist ihre verdrehsichere Befestigung an der Liegefläche 2 und
dem Untergestell 6 stark vereinfacht. Die Ausführung als Hohlprofil trägt
zu einem geringen Gewicht der Torsionsstabfeder 14 bei.
Die Befestigung der Torsionsstabfeder 14 an der Liegefläche
2 ist mittels einer daran angeordneten Einspannung 5 ausgeführt.
Die Befestigung der Torsionsstabfeder 14 am Untergestell 6 ist
mittels an den Trapezstützen 9 angeordneter Einspannungen 11 ausgeführt.
Die Einspannungen 5, 11 sind als Spannhülsen mit quadratischem
Innenprofil ausgeführt. Die Torsionsfeder 14 wird in die Einspannungen
5, 11 eingeführt und anschließend die Einspannungen in bekannter
Weise verspannt, so dass die Torsionsstabfeder 14 gegen Relativverdrehungen
gesichert ist.
Wird das Wiegenoberteil 1 in Schwingungen versetzt, so wird
die Torsionsstabfeder 14 auf Grund der Einspannung 5 an der Liegefläche
in ihrem mittleren Bereich verdreht.
Da die am Untergestell 6 vorgesehenen Einspannungen jedoch
eine Relativverdrehung der Torsionsstabfeder 14 verhindern, wird die Torsionsstabfeder
14 verdrillt und erzeugt ein Rückstellmoment. Auf diese Weise schwingt
die Liegefläche 2 bezüglich des Untergestells 6 in analoger Weise
wie bei der oben beschriebenen Verwendung von Schraubenfedern.