Dokumentenidentifikation |
DE102004040529A1 23.02.2006 |
Titel |
Flurförderzeug mit Gabeldämpfer |
Anmelder |
Jungheinrich AG, 22047 Hamburg, DE |
Erfinder |
Schönauer, Michael, Dipl.-Ing., 85368 Moosburg, DE |
Vertreter |
Weickmann & Weickmann, 81679 München |
DE-Anmeldedatum |
20.08.2004 |
DE-Aktenzeichen |
102004040529 |
Offenlegungstag |
23.02.2006 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
23.02.2006 |
IPC-Hauptklasse |
B66F 9/16(2006.01)A, F, I, ,  ,  ,   
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Zusammenfassung |
Ein Flurförderzeug mit wenigstens einem länglichen Laufaufnahmemittel (10) und einer das Lastaufnahmemittel (10) stützenden Tragstruktur (16), wobei das Lastaufnahmemittel (10) mit der Tragstruktur (16) verbunden ist und um eine Schwenkachse (SA) relativ zur Tragstruktur (16) zwischen einer Gebrauchsstellung und Nicht-Gebrauchsstellung verschwenkbar ist und wobei sich das Lastaufnahmemittel (10) in der Gebrauchsstellung an der Tragstruktur (16) abstützt, ist dadurch gekennzeichnet, dass am Lastaufnahmemittel (10) oder/und an der Tragstruktur (16) eine Dämpfungsanordnung vorgesehen ist, die wenigstens ein elastisches Dämpferelement aufweist.
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Beschreibung[de] |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Flurförderzeug mit wenigstens
einem länglichen Lastaufnahmemittel und einer das Lastaufnahmemittel stützenden
Tragstruktur, wobei das Lastaufnahmemittel mit der Tragstruktur verbunden ist und
um eine Schwenkachse relativ zur Tragstruktur zwischen einer Gebrauchsstellung und
Nicht-Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei sich das Lastaufnahmemittel in
der Gebrauchsstellung an der Tragstruktur abstützt.
Bei solchen Flurförderzeugen ist die Schwenkachse in der Regel derart
angeordnet bezogen auf das wenigstens eine Lastaufnahmemittel, dass das Lastaufnahmemittel
sich aufgrund seines Eigengewichts in einer Gebrauchsstellung hält. Dabei ist die
Schwenkachse des Lastaufnahmemittels versetzt von dessen Längsmitte angeordnet,
so dass ein vorderer Teil des Lastaufnahmemittels, welcher vor der Schwenkachse
liegt, länger ist als ein hinterer Teil, welcher sich an der Tragstruktur des Flurförderzeugs
abstützt. Durch den längeren Vorderteil wird ein Auflagermoment um die Schwenkachse
erzeugt, so dass sich der hintere Teil des Lastaufnahmemittels an einem Auflager
an der Tragstruktur abstützen kann, und das Lastaufnahmemittel in dieser Stellung
gehalten wird.
Da sich das Lastaufnahmemittel nur an der Tragstruktur abstützt, kann
es beispielsweise beim Überfahren von Bodenunebenheiten mit dem Flurförderzeug kurzzeitig
aus der abgestützten Gebrauchsstellung ausgelenkt werden. Nach dieser Auslenkung
bewegt sich das Lastaufnahmemittel aufgrund des oben beschrieben Auflagermoments
wieder in die Gebrauchsstellung, wobei der hintere Teil des Lastaufnahmemittels
gegen das Auflager der Tragstruktur schlägt. Dabei entsteht einerseits Lärm, und
andererseits wird der Schlag bzw. werden die Schläge auf die Tragstruktur übertragen,
was über längere Zeit und bei wiederholten Schlägen die Stabilität der Tragstruktur
beeinträchtigen kann.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Lärmentwicklung
und den Stoß beim Anschlagen des Lastaufnahmemittels an der Tragstruktur des Förderzeugs
abzuschwächen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein gattungsgemäßes Flurförderzeug
gelöst, bei welchem am Lastaufnahmemittel oder/und an der Tragstruktur eine Dämpfungsanordnung
vorgesehen ist, die wenigstens ein elastisches Dämpferelement aufweist. Durch die
Elastizität des Dämpferelements verformt sich dieses beim Anschlagen des Lastaufnahmemittels,
wodurch dieses über eine kurze Zeitdauer, aber nicht stoßartig, abgebremst wird.
Dies führt zu geringeren Kraftspitzen in der Tragstruktur und auch zu einem weicheren
Anschlagen mit reduzierter Lärmentwicklung.
Grundsätzlich ist es möglich, dass eine solche Dämpfungsanordnung
nur durch ein oder mehrere elastische Dämpferelemente gebildet ist. Vorzugsweise
umfasst die Dämpfungsanordnung wenigstens ein im Wesentlichen starres Element, vorzugsweise
ein Stahlelement, mit welchem das Dämpferelement fest verbunden ist, etwa durch
Verkleben oder Vulkanisieren, und welches an der Tragstruktur oder/und dem Lastaufnahmemittel
anordenbar oder angeordnet ist. Das starre Element, welches auch als Trägerelement
des Dämpferelements bezeichnet werden kann, weist im Vergleich mit dem Dämpferelement
eine derart hohe Verformungssteifigkeit auf, dass sich bei einem Aufschlagen des
Lastaufnahmemittels an der Dämpfungsanordnung das starre Element im Vergleich mit
dem elastischen Dämpferelement in vernachlässigbarem Ausmaß verformt.
Um die Dämpfungsanordnung optimal an einen zwischen dem Lastaufnahmemittel
und der Tragstruktur gewünschten Abstand anpassen zu können, umfasst die Dämpfungsanordnung
vorzugsweise wenigstens ein Abstandselement, welches zwischen dem Dämpferelement
und dem dieses tragenden Untergrund, vorzugsweise zwischen dem starren Element und
dem die Dämpfungsanordnung tragenden Untergrund anordenbar oder angeordnet ist.
Hierbei ist es denkbar, dass die Abstandselemente besonders bei einer Nachrüstung
eines Flurförderzeugs mit einer erfindungsgemäßen Dämpfungsanordnung vorteilhaft
verwendet werden können, wenn beispielsweise das elastische Dämpferelement ggf.
mit dem starren Trägerelement als ein Standardbauteil vorgesehen ist.
Um die Dämpfungsanordnung am Lastaufnahmemittel oder/und der Tragstruktur
zu befestigen, kann die Dämpfungsanordnung wenigstens eine Befestigungsgeometrie
aufweisen. Beispielsweise kann die Dämpfungsanordnung mit ihren Seitenrändern in
eine entsprechende Halterung am Untergrund einschiebbar oder einschnappbar sein.
Die wenigstens eine Befestigungsanordnung kann sich als eine Ausnehmung
beispielsweise in U-Form von einem Seitenrand der Dämpfungsanordnung zu deren Inneren
erstrecken, was es ermöglicht, dass die Dämpfungsanordnung durch die seitliche Öffnung
der Ausnehmung an entsprechenden Formteilen, welche an der Tragstruktur und/oder
am Lastaufnahmemittel angeordnet sind, eingeführt und angebracht werden kann. Eine
die Dämpfungsanordnung haltende Schraube braucht dabei nur geringfügig
Iosgedreht zu werden. Die Ausnehmung kann etwa einen Schraubenschaft im montierten
Zustand der Dämpfungsanordnung zumindest abschnittsweise umgeben, so dass die Dämpfungsanordnung
durch die Klemmkraft einer Schraube sicher am Untergrund gehalten werden kann.
Vorzugsweise ist die Befestigungsgeometrie ein Durchgang, welcher
von einem Befestigungsmittel, etwa einer Schraube, durchsetzt werden kann, so dass
die Dämpfungsanordnung unverlierbar am sie tragenden Untergrund festgelegt werden
kann. Der Durchgang kann beispielsweise als Langloch ausgebildet sein. Eine solche
Ausführung weist den Vorteil auf, dass die Dämpfungsanordnung bezogen auf entsprechende
Befestigungspunkte am Untergrund bezüglich der Längsachse des Langlochs um ein gewisses
Ausmaß verschiebbar ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei
der Befestigungsgeometrie um eine Bohrung, welche sich durch die Dämpfungsanordnung
hindurch erstreckt. Hierdurch ist gegenüber der Ausnehmung bzw. dem Langloch die
Dämpfungsanordnung an einer definierten Stelle anbringbar.
Die Befestigungsausnehmung kann in Richtung zu einem die Dämpfungsanordnung
tragenden Untergrund hin wenigstens zwei aufeinander folgende Ausnehmungsabschnitte
umfassen, von welchen der untergrundfernere Ausnehmungsabschnitt eine größere lichte
Weite aufweist als der untergrundnähere Ausnehmungsabschnitt. Dabei stellt die lichte
Weite den Abstand zwischen zwei den Ausnehmungsabschnitt begrenzenden gegenüberliegenden
Wandungen dar, wobei die lichte Weite beispielsweise bei einer Bohrung dem Durchmesser
dieser Bohrung entspricht.
In dem untergrundferneren Ausnehmungsabschnitt kann so ein Festlegeabschnitt
eines Befestigungsmittels, etwa der Kopf einer Schraube, aufgenommen sein, so dass
der Festlegeabschnitt im montierten Zustand der Dämpfungsanordnung sicher näher
am Untergrund als eine Auflagerfläche des Dämpferelements liegt, auf welcher das
Lastaufnahmemittel oder die Tragstruktur im Betrieb aufliegt. Der Festlegeabschnitt
kann dann eine Haltekraft auf den untergrundnäheren Ausnehmungsabschnitt ausüben
und so die Dämpfungsanordnung kraft- oder sogar formschlüssig am Untergrund halten.
Vorzugsweise liegen sowohl der bezeichnete untergrundnähere Ausnehmungsabschnitt
als auch der bezeichnete untergrundfernere Ausnehmungsabschnitt im starren Trägerelement,
da dieses aufgrund seiner Starrheit besser als das Dämpferelement geeignet ist,
Befestigungskräfte aufzunehmen. Dies soll jedoch nicht ausschließen, dass sich zumindest
der untergrundfernere Ausnehmungsabschnitt in das Dämpferelement hinein erstrecken
kann.
Besonders bevorzugt sind der untergrundnähere und der untergrundfernere
Ausnehmungsabschnitt mit den bezeichneten unterschiedlichen lichten Weiten als Senkung
ausgebildet, so dass der untergrundnähere Ausnehmungsabschnitt von einem Schraubenschaft
durchsetzt ist, während der untergrundfernere Ausnehmungsabschnitt einen Schraubenkopf
aufnimmt. Dabei kann weiter vorteilhaft eine Kegelsenkung ausgeführt sein, da dies
die Verwendung von Schrauben mit flachen Köpfen ermöglicht, so dass der Schraubenkopf
bei Anlage an der Kegelsenkung im Trägerelement kaum oder gar nicht in den Bereich
des Dämpferelements hineinragt, so dass dem Dämpferelement zur Aufnahme von Stoßkräften
ein möglichst großer Verformungsweg zur Verfügung steht.
Die oben beschriebenen Ausnehmungsabschnitte sollen auch den Fall
umfassen, dass im Trägerelement ausschließlich eine Kegelsenkung, d. h. ohne einen
daran anschließenden zylindrischen Abschnitt, ausgebildet ist. In diesem Falle ist
die größere Öffnung der Kegelsenkung als der Ausnehmungsabschnitt mit der größeren
lichten Weite und die kleinere Kegelsenkungsöffnung als der Ausnehmungsabschnitt
mit der kleineren lichten Weite im Sinne der vorliegenden Anmeldung zu verstehen.
Dann geht der untergrundfernere Ausnehmungsabschnitt stufenlos in den untergrundnäheren
Ausnehmungsabschnitt mit kleinerer lichten Weite über.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben dem untergrundferneren
Ausnehmungsabschnitt und dem untergrundnäheren Ausnehmungsabschnitt, welche oben
bezeichnet sind, weitere Ausnehmungsabschnitte vorgesehen sein können, welche sowohl
noch untergrundferner als auch noch untergrundnäher gelegen sein können. In der
Regel ist bei Ausbildung des untergrundnäheren und des untergrundferneren Ausnehmungsabschnitts
im Trägerelement, wie sie oben beschrieben sind, ein noch untergrundfernerer Ausnehmungsabschnitt
mit großer lichter Weite im Dämpferelement vorgesehen, so dass der Festlegeabschnitt
des verwendeten Befestigungsmittels durch das Dämpferelement hindurch zum oben bezeichneten
untergrundferneren Ausnehmungsabschnitt durchgeschoben werden kann.
Um die Zugänglichkeit zu den Befestigungsausnehmungen in der Gebrauchsstellung
des Lastaufnahmemittels zu ermöglichen, ist die Dämpfungsanordnung vorzugsweise
an der Tragstruktur angebracht. Zur noch weiteren Verbesserung der Zugänglichkeit
der Befestigungsausnehmungen ist der Abstand zwischen nächstliegenden Rändern von
Befestigungsausnehmungen bevorzugt derart festgelegt, dass er größer
ist als die Breite des Lastaufnahmemittels. Bei einer solchen Anordnung sind die
Befestigungsausnehmungen auch dann frei zugänglich, wenn sich das Lastaufnahmemittel
in der Gebrauchsstellung an der Tragstruktur abstützt. Ferner weist eine solche
Anordnung den Vorteil auf, dass in der Gebrauchsstellung, in welcher sich das Lastaufnahmemittel
durch sein Eigengewicht normalerweise an der Tragstruktur abstützt, die in den Befestigungsausnehmungen
vorhandenen Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben, gelöst werden können,
wobei die Dämpfungsanordnung weiterhin durch das Lastaufnahmemittel an ihrer Position
gehalten wird.
Um eine optimale Dämpfungswirkung zu erreichen, ist das Dämpferelement
aus Kunststoff, vorzugsweise aus einem Elastomer, wie etwa Gummi, hergestellt. Je
nach Dimension des Lastaufnahmemittels und dem maximalen Gewicht der vom Flurförderzeug
mittels des Lastaufnahmemittels zu befördernden Lasten, kann das Material des Dämpferelements
stärker oder weniger stark elastisch sein, d. h. einen größeren oder kleineren Elastizitätsmodul
aufweisen. Hierbei ist es gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung auch denkbar,
dass die Dämpfungsanordnung mehrere Dämpferelemente mit unterschiedlichen elastischen
Materialeigenschaften aufweist. So kann bei Hintereinanderanordnung mehrerer Dämpferelemente
in Stoßwirkungsrichtung bei einem Stoß im Wesentlichen zunächst eine Schicht mit
niedrigerem Elastizitätsmodul verformt werden und den Stoß dämpfen. Bei Aufnahme
einer Maximallast auf dem Lastaufnahmemittel erfolgt eine Kompression aller vorhandenen
Dämpferelemente, wobei dann etwa ein Dämpferelement mit höherem Elastizitätsmodul
eine Dämpfungswirkung im Falle eines Stoßes ausübt, da das oben erwähnte Dämpferelement
mit geringerer Verformungssteifigkeit unter Maximallast nahezu vollständig komprimiert
sein kann.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung bzw. einem weiteren Aspekt
der Erfindung ist es bevorzugt, dass sich ein Abstand zwischen einer Aufstandsfläche
des Flurförderzeugs und einer zur Aufstandsfläche hinweisenden Unterseite des Lastaufnahmemittels
wenigstens abschnittsweise zu wenigstens einem Längsende, vorzugsweise zu beiden
Längsenden, des Lastaufnahmemittels hin vergrößert. Vorzugsweise enthält der Abschnitt
mit der Abstandsänderung ein Längsende, besonders bevorzugt beide Längsenden, des
Lastaufnahmemittels.
Die Vergrößerung des Abstands zwischen der Aufstandsfläche des Flurförderfahrzeugs
und der zur Aufstandsfläche hin weisenden Unterseite des Lastaufnahmemittels ist
besonders in einem hinteren Bereich des Lastaufnahmemittels sinnvoll, in welchem
das Lastaufnahmemittel wie bereits oben beschrieben an der Tragstruktur aufliegt,
da beim Überfahren von Bodenunebenheiten mit dem Flurförderzeug eine kleine Auslenkung
des Lastaufnahmemittels erfolgen kann. Durch die Vergrößerung des Abstandes zur
Aufstandsfläche wird verhindert, dass die Unterseite des hinteren Bereichs des Lastaufnahmemittels
bei einer Auslenkung aus der Gebrauchsstellung am Boden aufschlägt, so dass sowohl
Beschädigungen am Lastaufnahmeelement als auch am Boden, bzw. der Aufstandsfläche,
verhindert werden können. Wenn der Abstand zwischen der Aufstandsfläche und dem
vorderen Abschnitt des Lastaufnahmemittels vergrößert wird, bildet sich im vorderen
Bereich des Lastaufnahmemittels eine Art Keil aus, welcher das Einführen des Lastaufnahmemittels,
bzw. der Gabel des Flurförderzeugs in entsprechende Öffnungen der zu transportierenden
Lasten, beispielsweise Paletten, vereinfacht.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei die Figuren darstellen:
1 eine schematische Ansicht eines Lastaufnahmemittels
in einer Gebrauchsstellung, einer kurzzeitigen Auslenkstellung und einer Nicht-Gebrauchsstellung;
2 eine vereinfachte perspektivische Darstellung
des Abstützpunkts des Lastaufnahmemittels an einer Tragstruktur eines Förderzeugs;
3a-3c
eine Dämpfungsanordnung, wobei 3b ein Querschnitt entlang
der Linie III-III darstellt und 3c ein Querschnitt
entsprechend der Linie IV-IV.
Ein Lastaufnahmemittel 10 ist in 1
in einer durchgezogenen Linie in seiner Gebrauchsstellung dargestellt. In der Gebrauchsstellung
stützt sich eine Oberseite 12 an einem Auflagepunkt 14 einer nur
schematisch angedeuteten Tragstruktur 16 ab, wobei das Lastaufnahmemittel
10 mittels eines drehbaren Gelenks 18, welches beispielsweise
eine an einem Verbindungsstück 20 angeordnete Hülse 22 und einen
darin liegenden, an einem nicht weiter dargestellten Bereich der Tragstruktur
16 befestigten Gelenkbolzen 24 umfasst. Das Lastaufnahmemittel
10 kann um die durch den Bolzen 24 im Wesentlichen orthogonal
zur Längsrichtung L des Lastaufnahmemittels 10 und orthogonal zur Zeichenebene
der 1 erstreckenden Schwenkachse SA verschwenkt werden.
In einer Nicht-Gebrauchsstellung des Lastaufnahmemittels
10, welche als gestrichelte Linie dargestellt ist, ist das Lastaufnahmemittel
10 derart verschwenkt, dass es zur Gebrauchsstellung im Wesentlichen orthogonal
steht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des bezogen
auf die Längsachse des Lastaufnahmemittels 10 nicht mittig angeordneten
Gelenks 18 ein Drehmoment M wirkt, welches normalerweise eine Schwenkbewegung
des Lastaufnahmemittels 10 in die Gebrauchsstellung verursacht. Folglich
muss das Lastaufnahmemittel 10 in der Nicht-Gebrauchsstellung mittels nicht
dargestellter Festhaltevorrichtungen gesichert werden.
Beim Gebrauch des Förderzeugs wird das Lastaufnahmemittel
10 beispielsweise beim Überfahren von Bodenunebenheiten kurzzeitig aus
der Gebrauchsstellung in eine strichpunktiert dargestellte Auslenkstellung bewegt.
Dabei schwenkt das Lastaufnahmemittel 10 in Richtung des Pfeils S, wodurch
ein vorderer Abschnitt 26 des Lastaufnahmemittels angehoben und ein hinterer
Abschnitt 28 des Lastaufnahmemittels 10 abgesenkt wird. Da die
Auslenkung in die Auslenkstellung aufgrund der Rückstellwirkung des Drehmoments
M nur kurzzeitig stattfindet, schlägt das Lastaufnahmemittel 10 in seinem
hinteren Abschnitt 28 mit der Oberseite 12 gegen den Auflagepunkt
14 der Tragstruktur 16.
In 1 ist auch ersichtlich, dass sich
sowohl im vorderen Abschnitt 26 als auch im hinteren Abschnitt
28 des Lastaufnahmemittels 10 ein Abstand a zwischen einer Unterseite
30 des Lastaufnahmemittels 10 und der Aufstandsfläche AF des Flurförderzeugs
zu den jeweils zugeordneten Längsenden hin vergrößert, was durch eine keilförmige
Ausbildung der Abschnitte 26 und 28 erreicht wird.
2 ist eine vereinfachte perspektivische
Darstellung des in 1 schematisch dargestellten Auflagepunkts
14, wobei die Blickrichtung von schräg unten gewählt ist.
Die Tragstruktur 16 zeigt in dieser Darstellung einen beweglichen
Hubrahmen 32, welcher entlang einem festen Hubständer 34 verfahrbar
ist. Ein am beweglichen Hubrahmen 32 verfahrbar gelagerter Gabelträger
36 ist zusammen mit dem Lastaufnahmemittel 10 und einer am Gabelträger
36 angebrachten Dämpfungsanordnung 38 längs des Hubrahmens
32 verschiebbar.
Die Dämpfungsanordnung 38 umfasst ein dem Gabelträger
36 zugewandtes und an diesem anliegendes im Wesentlichen starres Element
bzw. Trägerelement 40, mit welchem ein elastisches Dämpfungselement
42 fest verbunden ist. Ein Endabschnitt der Oberseite 12 des Lastaufnahmemittels
10 stützt sich am elastischen Dämpferelement 42 ab, was der in
1 beschriebenen Gebrauchsstellung entspricht.
Die Dämpfungsanordnung 40 ist am Gabelträger 36
mittels zweier Schraubverbindungen befestigt, wobei nur eine Öffnung bzw. Bohrung
44 einer ersten Schraubverbindung dargestellt ist. Bewegt sich das Flurförderzeug
über eine Bodenunebenheit, wird durch die Auslenkung des Lastaufnahmemittels
10 zwischen dem Dämpferelement 42 und der Oberseite
12 des Lastaufnahmemittels 10 kurzzeitig ein kleiner Abstand entstehen.
Beim Zurückkehren des Lastaufnahmemittels 10 in die Gebrauchsstellung schlägt
die Oberseite 12 des Lastaufnahmeelements 10 erneut am elastischen
Dämpferelement 42 an, wobei das Dämpferelement 42 einerseits den
Stoß auf den Gabelträger 36 und hiermit auf die gesamte Tragstruktur
16 dämpft und die Lärmentwicklung stark vermindert.
3a zeigt eine Dämpfungsanordnung
38 mit dem starren Element bzw. Trägerelement 40 und dem damit
verbundenen elastischen Dämpferelement 42. Das elastische Dämpferelement
42 kann aus Kunststoff, beispielsweise Gummi, Polyurethan, Kunststoff auf
Silikonbasis oder dergleichen gebildet sein, wobei sich das Dämpferelement
42 im Vergleich zum Trägerelement 40 durch einen niedrigeren Elastizitätsmodul
auszeichnet, beispielsweise um einen Faktor 15-25 niedrigeren Elastizitätsmodul,
wodurch bei einem Aufschlagen der Oberseite 12 des Lastaufnahmemittels
10 an der Dämfpungsanordnung 38 im Wesentlichen das Dämpferelement
42 verformt wird und das Trägerelement 40 nur in vernachlässigbarem
Ausmaß verformt wird. Der zwischen nächstliegenden Innenrändern der Bohrungen
44 gemessene Abstand c zwischen den beiden Bohrungen 44 ist derart
gewählt, dass er größer ist als die Breite b des Lastaufnahmemittels 10.
Wie bereits erwähnt und wie unter erneutem Bezug auf 2
ersichtlich, sind in einer solchen Ausführung die Bohrungen 44 und somit
auch die darin befindlichen Verbindungsschrauben auch in der Gebrauchsstellung des
Lastaufnahmemittels 10 gut zugänglich. Jede Bohrung 44 ist im
Wesentlichen im gleichen Abstand d zum Rand des Lastaufnahmemittels 10
angeordnet.
Der in 3b dargestellte Querschnitt entlang
der Linie III-III der 3a weist auf seiner bezogen auf
die Figurenausrichtung unteren Seite das elastische Dämpferelement 42 auf,
welches mit dem darüber liegenden starren Element 40 verbunden ist. Die
beiden Öffnungen 44 zeigen im Querschnitt, dass sie im Bereich des Dämpferelements
42 als zylindrische Bohrung 46 und im Bereich des starren Elements
40 als Kegelsenkung 48 ausgebildet sind. Ferner ist in
3b zusätzlich ein Abstandselement 43 dargestellt,
welches auf dem Trägerelement 40 angeordnet ist. Das Abstandselement weist
Bohrungen 45 auf, in welchen ein nicht dargestellter Schraubenschaft aufgenommen
werden kann. Die Ausbildung der Bohrung 44 ist in 3c
in einem vergrößerten Querschnitt noch deutlicher dargestellt, wobei die horizontal
verlaufende gestrichelte Linie einen in der Bohrung 44 versenkten Schraubenkopf
50 darstellt. Wie bereits erwähnt, wird durch die Ausbildung einer Öffnung
bzw. Bohrung 44 in der dargestellten Art und Weise verhindert, dass Befestigungskräfte
auf das elastische Dämpferelement 42 wirken und dass dessen elastische
Verformung durch darin befindliche Schrauben behindert bzw. begrenzt wird.
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Anspruch[de] |
- Flurförderzeug mit wenigstens einem länglichen Lastaufnahmemittel (10)
und einer das Lastaufnahmemittel (10) stützenden Tragstruktur (16),
wobei das Lastaufnahmemittel (10) mit der Tragstruktur (16) verbunden
ist und um eine Schwenkachse (SA) relativ zur Tragstruktur (16) zwischen
einer Gebrauchsstellung und Nicht-Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei sich
das Lastaufnahmemittel (10) in der Gebrauchsstellung an der Tragstruktur
(16) abstützt dadurch gekennzeichnet, dass am Lastaufnahmemittel
(10) oder/und an der Tragstruktur (16) eine Dämpfungsanordnung
(38) vorgesehen ist, die wenigstens ein elastisches Dämpferelement (42)
aufweist.
- Flurförderzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsanordnung
(38) wenigstens ein im Wesentlichen starres Element (40), vorzugsweise
ein Stahlelement, umfasst, mit welchem das Dämpferelement (42) fest verbunden
ist und welches an der Tragstruktur (16) oder/und dem Lastaufnahmemittel
(10) anordenbar oder angeordnet ist.
- Flurförderzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungsanordnung
(38) ferner wenigstens ein Abstandselement (43) umfasst, welches
zwischen dem Dämpferelement (42), vorzugsweise zwischen dem starren Element
(40) und dem die Dämpfungsanordnung (38) tragenden Untergrund
(10) anordenbar oder angeordnet ist.
- Flurförderzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dämpfungsanordnung (38) wenigstens eine Befestigungsgeometrie
(44), insbesondere eine Befestigungsausnehmung, vorzugsweise einen Befestigungsdurchgang,
besonders bevorzugt eine Befestigungsbohrung (44) aufweist.
- Flurförderzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsgeometrie
(44) eine Befestigungsausnehmung ist, welche in Richtung zu einem die Dämpfungsanordnung
(38) tragenden Untergrund hin wenigstens zwei aufeinander folgende Ausnehmungsabschnitte
(46, 48) umfasst, von welchen der untergrundfernere Ausnehmungsabschnitt
(46) eine größere lichte Weite aufweist als der untergrundnähere Ausnehmungsabschnitt
(48).
- Flurtörderzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass
der Abstand (c) zwischen Befestigungsausnehmungen (44) größer ist als die
Breite (b) des Lastaufnahmemittels (10).
- Flurtörderzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dämpfungsanordnung (38) an der Tragstruktur (16) angebracht
ist.
- Flurförderzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Dämpferelement (42) aus Kunststoff, vorzugsweise aus einem Elastomer,
wie etwa Gummi, hergestellt ist.
- Flurtörderzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Abstand (a)
zwischen einer Aufstandsfläche (AF) des Flurtörderzeugs und einer zur Aufstandsfläche
(AF) hin weisenden Unterseite (30) des Lastaufnahmemittels (10)
wenigstens abschnittsweise zu wenigstens einem Längsende (38) des Lastaufnahmemitels
(10) hin vergrößert.
- Flurförderzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich
der Abstand (a) zwischen der Aufstandsfläche (AF) des Flurförderzeugs und der Unterseite
(30) des Lastaufnahmemittels (10) zu beiden Längsenden (26,
28) des Lastaufnahmemittels (10) hin vergrößert.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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