Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Ausgleichen von Superkapazitäten, das heißt, zum Ausgleichen einer
oder mehrerer Superkapazitäten.
Superkapazitäten sind bekannte Vorrichtungen und nach dem aktuellen
Entwicklungsstand werden sie als Energiequelle für Hochleistungsanwendungen, insbesondere
für das Starten von Motoren, als Kraftreserve der Motoren von Hybridfahrzeugen,
für die ununterbrochene Energiezufuhr usw. eingesetzt. Bei diesen Anwendungsarten
sind Energiequellen erforderlich, die sich schnell wiederaufladen und eine sehr
hohe Zyklenzahl erreichen, was bei Superkapazitäten im Gegensatz zu herkömmlichen
Batterien der Fall ist.
Superkapazitäten sind in der Lage, kurzfristig sehr hohe spezifische
Leistungen zu erbringen. Die typische Entlade- (oder Ladezeit) einer Superkapazität
reicht nämlich von einigen Sekunden bis zu einigen Dutzend Sekunden, in denen spezifische
Leistungen über 1 kW/kg abgegeben werden können. Die Kapazität einzelner Superkapazitäten
reicht von 1 bis etwa 3500 Farad und ihr sehr geringer Widerstand liegt für die
Bauteile mit der höchsten Kapazität unter 1 m&OHgr;.
Beim Laden dieser Superkapazitäten ist es wichtig, eine maximale Klemmenspannung
nicht zu überschreiten. Es ist bekannt, das Laden einer Superkapazität durch Anhalten
zu steuern, wenn die Klemmenspannung einen vorbestimmten Wert erreicht. Wenn die
Spannung diesen vorbestimmten Wert übersteigt, wird die Alterung der Superkapazität
beschleunigt, was deren Betriebsdauer und Leistung reduziert.
Des Weiteren verwendet man im Allgemeinen Module aus mehreren in Reihe
geschalteten Superkapazitäten. Die oben genannten Anwendungen erfordern üblicherweise
Spannungen von einigen Dutzend oder sogar einigen Hundert Volt. In diesem Fall beobachtet
man am Ende des Ladevorgangs des Moduls aus Superkapazitäten, dass die Merkmale
der Superkapazitäten, insbesondere hinsichtlich deren Klemmenspannung, voneinander
abweichen. Dies ist auf eine Schwankung der intrinsischen Eigenschaften (Serienwiderstand
und Kapazität) der einzelnen Superkapazitäten innerhalb des Moduls, auf die Alterung
der Superkapazitäten und auf ein eventuelles, durch seine Umgebung bedingtes Temperaturgefälle
innerhalb des Moduls zurückzuführen. Dies führt bei den einzelnen Superkapazitäten
des Moduls zu unterschiedlichen Verlustströmen und somit zu unterschiedlichen Lade-Endspannungen
der Superkapazitäten.
Dieses Problem beeinträchtigt die reibungslose Funktion des Moduls.
Es ist sogar möglich, dass einige Superkapazitäten des Moduls Spannungen erreichen,
die ihre Nennspannung übersteigen, was deren Eigenschaften schadet und eine frühzeitige
Alterung zur Folge hat. Auf diese Weise kann das Modul in seiner Gesamtheit nicht
richtig funktionieren.
Zur Lösung dieses Problems schlägt das Dokument EP-0 851 445 vor,
an den Klemmen jeder Superkapazität eines Moduls aus mehreren Superkapazitäten einen
Nebenkreis (oder Bypass) parallel zu schalten, der einen in Serie geschalteten Widerstand
und eine Zenerdiode umfasst, welche die Eigenschaft hat, dass der in die Zenerdiode
abgezweigte Strom, den Eigenschaften der Bestandteile entsprechend, ab einem Wert
stark ansteigt, der geringfügig unter der Nennspannung der einzelnen Superkapazitäten
liegt.
Das Prinzip des Ausgleichens von Superkapazitäten besteht generell
in der ganzen oder teilweisen Abzweigung des Ladestroms der Superkapazität, um die
Spannung am Ende des Ladevorgangs auf einen vorbestimmten Wert auszugleichen.
Die im vorliegenden Dokument vorgeschlagene Lösung ist jedoch nicht
ganz zufriedenstellend. Sobald die Spannung die kritische Schwelle erreicht, die
unter der Nennspannung der Superkapazität am Ende des Ladevorgangs liegt, entspricht
der in der Superkapazität fließende Strom dem Strom des Nebenkreises bei der Nennspannung
der Superkapazität bis zu deren Ausgleich. Um einen Verluststrom auf dem Niveau
des Nebenkreises zu gewährleisten, der unter dem für die Bauteile eigenen Verluststrom
liegt, wird der Abzweigungsstrom sehr schwach, beispielsweise in der Größenordnung
von ungefähr zehn mA für eine Superkapazität mit einem Verluststrom in der Größenordnung
von mA, während der zur Beendigung des Ladevorgangs der Superkapazität benötigte
Strom hoch ist, in der Größenordnung von mehreren Dutzend Ampere. Das Ende des Ladevorgangs
der Superkapazität dauert somit sehr lange, obwohl die Superkapazitäten häufig für
eine hohe Beanspruchung mit schnellen Lade-/Entladezyklen vorgesehen sind.
Außerdem ist die Verwendung von Nebenkreisen mit einem hohen Verluststrom
hinsichtlich des Energieverbrauchs und der zusätzlichen Wärmeabstrahlung nachteilig,
da zur Erhaltung der geladenen Superkapazitäten ein hoher Haltestrom erforderlich
ist.
In Leerlaufschaltung führt ein hoher Verluststrom des Nebenkreises
außerdem zu einer Entladung der Superkapazität und daher zu einem raschen Absinken
deren Spannung.
Die vorliegende Erfindung hat daher zum Ziel, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Ausgleichen von Superkapazitäten bereitzustellen, welche/s die Dynamik
des Endes des Ladevorgangs deutlich verbessert und homogene Merkmale hinsichtlich
der Klemmenspannung der Superkapazitäten erhalten lässt.
In der Folge spricht man vom Ausgleichen sowohl in Bezug auf eine
einzige Superkapazität (es handelt sich in diesem Falle eher um eine Steuerung der
Ladespannung der Superkapazität) als auch in Bezug auf ein Modul aus Superkapazitäten.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich somit auf ein Verfahren zum
Ausgleichen von Superkapazitäten, bestehend aus der Abzweigung der in der Superkapazität
fließenden Stromstärke ab einer vorbestimmten Klemmenspannung der Superkapazität,
genannt Schwellenspannung, wobei die Abzweigungsstromstärke von der Klemmenspannung
der Superkapazität abhängig ist, welche entsprechend dieser Spannung kontinuierlich
ansteigt. In diesem erfindungsgemäßen Verfahren steigt die Abzweigungsstromstärke
zwischen der Schwellenspannung, für welche die Abzweigungsstromstärke minimale Abzweigungsstromstärke
genannt wird, und einer sogenannten Referenzspannung, für welche die Abzweigungsstromstärke
nominale Abzweigungsstromstärke genannt wird, und der Unterschied zwischen der Referenzspannung
und der Schwellenspannung ist kleiner als 200 mV und das Verhältnis zwischen der
nominalen und der minimalen Abzweigungsstromstärke ist größer als 100.
Dank der Erfindung kann der Abzweigungsstrom hohe Werte erreichen,
was eine höhere Ladeintensität während des Endes des Ladevorgangs und somit dessen
Verkürzung gewährleistet, während ein Verluststrom auf dem Niveau der Superkapazität
erhalten bleibt, der in der Größenordnung des ihr eigenen Verluststroms liegt. Dies
ist dank des erfindungsgemäßen Verfahrens möglich, welches im Gegensatz zum Verfahren
nach dem Stande der Technik einen Nebenkreis verwendet, dessen Steigung der Strom-Spannungskennlinie
ausreichend steil ist, das heißt mit anderen Worten, deren Unterschied zwischen
Abzweigungsstrom und Verluststrom im Bereich der Abzweigung des Stroms ausreichend
groß ist, um gleichzeitig einen hohen Abzweigungsstrom und einen schwachen Verluststrom
zu gewährleisten.
Vorteilhafterweise kann das Ansteigen der Abzweigungsstromstärke in
Abhängigkeit der Klemmenspannung der Superkapazität linear sein, so dass die Verringerung
der Ladeintensität (und die Erhöhung der Abzweigungsstromstärke) progressiv ist.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Abzweigungsstromstärke
in Abhängigkeit von der Klemmenspannung der Superkapazität begrenzt ist. Dies erhält
die Integrität des Systems, wenn die Klemmenspannung der Superkapazität die Referenzspannung
des Nebenkreises deutlich übersteigt.
Erfindungsgemäß kann beispielsweise ein Transistor des Typs MOSFET,
ein bipolarer Transistor oder ein IGBT-Transistor für die Realisierung der linearen
Leistungsverstärkung des Nebenkreises verwendet werden, der an den Klemmen der Superkapazität
parallelgeschaltet ist. Die Verschiedenartigkeit dieser Art von Bestandteilen erlaubt
die Auswahl desjenigen, der die gewünschten Eigenschaften in Bezug auf den nominalen
Abzweigungsstrom und den Leistungsverlust aufweist.
Außerdem ermöglicht die Verbindung eines der Bestandteile mit einer
Regelungsvorrichtung die Festlegung der minimalen Spannung, ab welcher die Abzweigungsstromstärke
ansteigt, und der maximalen Spannung, ab welcher die Abzweigungsstromstärke auf
einen konstanten Wert begrenzt ist, sowie die Festlegung des Wertes dieser maximalen,
konstanten Stromstärke, um diesen Wert den Eigenschaften der Superkapazität (maximale
Klemmenspannung am Ende des Ladevorgangs, Ladestrom) anzupassen.
Ein weiterer Vorteil der Verwendung eines Transistors des Typs MOSFET
oder eines bipolaren Transistors besteht in dessen sehr niedrigem Verluststrom (kleiner
als ein &mgr;A).
Vorteilhafterweise kann die Referenzspannung gemäß der einfachsten
erfindungsgemäßen Ausführungsform der Lade-Endspannung der Superkapazität entsprechen.
Nach einer weiterentwickelteren Ausführungsform kann die Schwellenspannung
der Lade-Endspannung der Superkapazität entsprechen. Dies erlaubt eine Optimierung
des Ladevorgangs unter Verwendung der nachfolgend genannten Ladeprotokolle.
Nach einer sehr vorteilhaften Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst dieses außerdem die Steuerung der Ladeintensität der Superkapazität entsprechend
deren Klemmenspannung durch eine logische Funktion der Spannungserkennung, die in
der Lage ist, von einem aktivierten in einen deaktivierten Zustand überzugehen,
wenn die Klemmenspannung der Superkapazität die Referenzspannung übersteigt, so
dass die Ladeintensität der Superkapazität verringert ist, dann in den aktivierten
Zustand zurückkehrt, wenn die Klemmenspannung der Superkapazität unter eine minimale
Steuerspannung fällt.
Dank dieser Steuerung wird die Superkapazität nicht überladen und
die Ladedauer bei geringer Stromstärke wird verringert, so dass die Gesamtladezeit
optimiert wird. Diese Steuerung erlaubt es, nach einem Ladeprotokoll mit zwei Stromniveaus
vorzugehen, in welchem die Ladeintensität ein höheres Niveau als die nominale Abzweigungsstromstärke
erreichen kann, wodurch die Ladedauer ohne Beeinträchtigung der Superkapazität optimiert
werden kann.
Diese Steuerung wird beispielsweise durch die Funktion der Spannungserkennung
erreicht, die ein Signal in Form einer Hysterese ausgibt.
Nach einer anderen, sehr vorteilhaften Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens umfasst dieses die Steuerung der Ladeintensität der Superkapazität entsprechend
der Abzweigungsstromstärke durch eine logische Funktion der Stromerkennung, die
in der Lage ist, von einem aktivierten in einen deaktivierten Zustand überzugehen,
wenn die Abzweigungsstromstärke die nominale Abzweigungsstromstärke übersteigt,
so dass die Ladeintensität der Superkapazität verringert ist, dann in den aktivierten
Zustand zurückkehrt, wenn die Abzweigungsstromstärke unter eine minimale Steuerungsintensität
fällt. Diese Steuerung erlaubt ebenfalls, nach einem Ladeprotokoll mit mehreren
Stromniveaus vorzugehen, bei welchem die Ladeintensität verschiedener Ebenen über
der nominalen Abzweigungsstromstärke liegen kann, wodurch die Ladedauer ohne Beeinträchtigung
der Superkapazität optimiert werden kann.
Dies erlaubt insbesondere ein lineares Senken der Ladeintensität bei
gleichzeitiger Erhaltung einer gewissen Stromstärke des Abzweigungsstroms.
In diesem Falle wird die Steuerung beispielsweise mit Hilfe der Stromerkennungsfunktion
realisiert, die ein Signal in Form einer Hysterese ausgibt.
Weiter erfindungsgemäß kann die Steuerung der Spannung mit der des
Stroms verbunden werden. Hierdurch wird ermöglicht, bei der Spannungssteuerung nicht
im deaktivierten Zustand zu verbleiben, selbst wenn die Abzweigungsstromstärke deutlich
Null ist.
Schließlich bezieht sich die Erfindung ebenso auf eine Vorrichtung
zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens, insbesondere umfassend einen Transistor
des Typs MOSFET, einen bipolaren Transistor oder einen IGBT-Transistor innerhalb
des Nebenkreises.
Ein erfindungsgemäßes Modul aus Superkapazitäten kann aus mehreren
in Serie geschalteten Superkapazitäten, einem Nebenkreis, der an den Klemmen jeder
Superkapazität parallelgeschaltet ist, oder einem einzigen Nebenkreis, der an den
Klemmen des Gesamtaufbaus der Superkapazitäten parallelgeschaltet ist, bestehen.
Ein Gesamtaufbau dieser Module kann mit einem einzigen Nebenkreis
an den Klemmen dieses Gesamtaufbaus in Serie und/oder parallelgeschaltet sein.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der Beschreibung hervor, die nur zum Zwecke der Darstellung und nicht als einschränkend
zu betrachten ist.
In den nachfolgenden Figuren zeigt:
1 das Grundschaltbild eines Nebenkreises
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens einer einfachen Superkapazität;
2 das Grundschaltbild eines erfindungsgemäßen
Ausgleichkreises eines Moduls aus mehreren Superkapazitäten, wie in 1
dargestellt;
3 ein Beispiel einer Kennlinie der Abzweigungsstromstärke
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren in Abhängigkeit der Klemmenspannung einer Superkapazität;
4 die Klemmenspannung und die Abzweigungsstromstärke
der Bauteile eines Moduls aus Superkapazitäten, die nach einer ersten erfindungsgemäßen
Ausführungsform ausgeglichen werden;
5 die Hysteresekurve der erfindungsgemäßen
Spannungserkennungsfunktion;
6 die Klemmenspannung und die Ladeintensität
eines Moduls aus Superkapazitäten, das nach einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
ausgeglichen wird;
7 die Hysteresekurve der erfindungsgemäßen
Stromerkennungsfunktion;
8 die Klemmenspannung und die Ladeintensität
eines Moduls aus Superkapazitäten, das nach einer dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform
ausgeglichen wird.
In allen Figuren werden gleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Kreis
10, bestehend aus einer Superkapazität 11, an deren Klemmen ein
erfindungsgemäßer Nebenkreis 12 parallelgeschaltet ist, bestehend aus einem
stromgesteuerten Leistungsverstärker (nicht dargestellt). Ein Tiefpassfilter
13 ist ebenfalls an den Klemmen der Superkapazität 11 parallelgeschaltet.
Dieser Tiefpassfilter ist im Falle eines Hochfrequenzschnitts (Sprunges) des Ladestroms
Ic erforderlich, der harmonische Spannungsschwingungen erzeugt, die für
die korrekte Funktion des Nebenkreises 12 nachteilig sind. Ein mit dem
Filter 13 verbundenes Erkennungsorgan 14 erzeugt logische Signale
dv und di der Ladesteuerung, deren Interpretation durch das
Ladegerät 15 der Superkapazität 11 ein sicheres und rasches Laden
erlaubt, wie weiter unten detailliert erläutert wird.
2 zeigt ein Modul aus Superkapazitäten
20, bestehend aus mehreren (fünf, im Beispiel der 2)
Kreisen 101 bis 105, wie in 1
dargestellt. Jedes Element eines Kreises 10n (n variierend von
1 bis 5 im Beispiel der 2) besteht aus den gleichen
Elementen wie der Kreis 10 der 1, wobei die
Bezugsziffern mit dem entsprechenden Index des Kreises im Modul 20 bezeichnet
sind. Das Ladegerät 15 wird für alle Superkapazitäten 111
bis 115 gemeinsam verwendet.
Erfindungsgemäß sind die Ausgaben dvn jedes Erkennungsorgans
14n miteinander verbunden, um eine logische Funktion
21 der Spannungserkennung zu erzeugen, deren Ausgabesignal dv
an das Ladegerät 15 gesendet wird.
Ebenso sind die Ausgänge din jedes Erkennungsorgans
14n miteinander verbunden, um eine logische Funktion
22 der Stromerkennung zu erzeugen, deren Ausgabesignal di an
das Ladegerät 15 gesendet wird.
Nachfolgend wird die Funktion des erfindungsgemäßen Nebenkreises
12 (oder 121 bis 125) in Bezug
auf die 1 und 3
erläutert.
Nach einer ersten Ausführungsform wird erfindungsgemäß die Steuerung
der Klemmenspannung einer Superkapazität 11 bereitgestellt, und, im Falle
einer Überladung, wird der Ladestrom Ic der Superkapazität
11, mit welcher der Nebenkreis 12 verbunden ist, ganz oder teilweise
abgezweigt. Für eine einzelne Superkapazität (wie im Falle der 1)
gewährleistet die Erfindung die Steuerung der Klemmenspannung der Superkapazität
und im Falle eines Moduls aus Superkapazitäten (wie in 2)
gewährleistet die Erfindung die Steuerung und den Ausgleich der Klemmenspannung
jeder einzelnen Superkapazität.
Der Nebenkreis 12 umfasst einen Leistungsverstärker, wie
beispielsweise einen MOSFET-Transistor, dessen Stromsteuerung eine kontinuierliche
Kennlinie erzeugen lässt, wie in 3 dargestellt, in
welcher die Kurve 30 die Stromstärke id darstellt, die im Nebenkreis
12 in Abhängigkeit der Klemmenspannung V des Nebenkreises fließt. Die Kurve
30 zeigt drei Abschnitte:
- – einen Abschnitt 301, in welchem id eine
Konstante Idmin (nahe 0) ist, genannt minimale Abzweigungsstromstärke
(entsprechend dem Verluststrom des Nebenkreises 12), in Abhängigkeit von
V bis zu einem Wert V = V1, genannt Schwellenspannung;
- – einen Abschnitt 302, in welchem id von
einem Wert Idmin bis zu einem Wert IdN linear ansteigt, genannt
nominale Abzweigungsstromstärke für einen Wert V = V2, genannt Referenzspannung;
- – einen Abschnitt 303, in welchem id eine
Konstante ist, die in Abhängigkeit von V gleich oder größer als IdN ist.
Bei dieser Ausführungsform entspricht V1 der Lade-Endspannung der
Superkapazität, zum Beispiel 2,2 V, und die Spannung V2 ist geringfügig höher, zum
Beispiel 2,25 V. Es wird festgestellt, dass die Werte für V1 und V2 beliebig geregelt
werden können, so dass sich der Nebenkreis 12 leicht an die zu steuernde
Superkapazität anpassen lässt.
Bei der ersten Ausführungsform der Erfindung, bei der nur ein Nebenkreis
12 verwendet wird, wird eine konstante Stromladung einer Superkapazität
11 oder eines Moduls 10 aus Superkapazitäten 111
bis 115 bewirkt. Das Niveau des Ladestroms Ic wird
somit auf einen Wert, zum Beispiel 5 A, vorbestimmt und die nominale Abzweigungsstromstärke
IdN wird auf einen höheren Wert als Ic eingestellt.
In 4 zeigen die Kurven 41 bis
45 die Klemmenspannung V jeder der Superkapazitäten 111
bis 115 und die Kurven 401 bis
405 stellen die Abzweigungsstromstärke id in den einzelnen Nebenkreisen
121 bis 125 in Abhängigkeit der Zeit t dar.
In dieser Figur ist zu sehen, dass die Superkapazitäten 111
bis 115 anfänglich ungleich sind, das heißt, dass deren Klemmenspannung
nicht gleich ist, und am Ende des Ladevorgangs die Spannung jeder der Superkapazitäten
111 bis 115 in der Nähe der Referenzspannung
ausgeglichen ist, die in diesem Falle so gewählt wurde, dass sie der Lade-Endspannung
der Superkapazitäten entspricht.
Dank der Erfindung kann daher das Modul 20 aus Superkapazitäten
am Ende des Ladevorgangs aufgrund der Tatsache rasch ausgeglichen werden, dass die
Abzweigungsstromstärke in Abhängigkeit der Spannung eine maximale Grenze darstellt.
Bei der nachfolgend beschriebenen einfachen Ausführungsform, in der
die Erkennungsorgane 14n (und die logischen Funktionen der Spannungserkennung
21 und der Stromerkennung 22) nicht verwendet werden, ist der
maximale Ladestrom IdN und das Laden erfolgt mit konstantem Strom, um
jede Überladung der Superkapazitäten zu vermeiden.
Bei einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform, mit welcher das
Ladeniveau und die Ladedauer optimiert werden können, erfolgt das Laden mit zwei
Stromniveaus, wobei das erste wesentlich über der nominalen Abzweigungsstromstärke
IdN liegen kann und das zweite gleich oder niedriger als die nominale
Abzweigungsstromstärke IdN sein muss. In diesem Falle werden die Erkennungsorgane
14n und die Funktion der Spannungserkennung 21 (siehe
2) verwendet, deren Ausgabe dv der logischen
UND-Funktion der Ausgaben dv1 bis dv5 der Erkennungsorgane
141 bis 145 entspricht; die Schwellenspannung
der Nebenkreise 121 bis 125 entspricht der
Lade-Endspannung (zum Beispiel 2 V) der Superkapazitäten 111
bis 115 und die nominale Abzweigungsstromstärke IdN
beträgt beispielsweise 10 A.
Aus Gründen der Vereinfachung wird die Funktionsweise der Erfindung
in diesem Falle anhand einer einzelnen Superkapazität erläutert, beispielsweise
der Superkapazität 111.
Das durch das Erkennungsorgan 141 ausgegebene
Signal dv1 ist eine Hysterese, wie in 5
dargestellt, in welcher die Ausgabe dv1 in Abhängigkeit der Klemmenspannung
der Superkapazität 111 dargestellt ist. Der aktivierte Zustand
(dv = 1) entspricht einem solchen Wert für V, dass das Ladegerät
15 eine Ladeintensität ausgibt, die über der nominalen Abzweigungsstromstärke
IdN liegt, und der deaktivierte Zustand (dv = 0) entspricht
einem solchen Wert für V, dass das Ladegerät eine Ladeintensität ausgibt, die gleich
oder niedriger als IdN ist. Das Laden erfolgt somit in mehreren Phasen,
wie in 6 dargestellt, in der die Kurve 61
die Klemmenspannung des Moduls 20 in Abhängigkeit der Zeit t und die Kurve
62 die Ladeintensität des Moduls 20 ebenfalls in Abhängigkeit
der Zeit t darstellt.
Phase 1: dv = 1
Die Spannung der Superkapazität steigt bis auf 2 V, die Abzweigungsstromstärke
liegt etwa bei Null und die Ladeintensität beträgt 15 A, das heißt, sie liegt über
IdN.
Phase 2: dv = 1
Die Spannung der Superkapazität steigt von 2 V auf 2 V + 50 mV und
die Abzweigungsstromstärke steigt daher von 0 auf 10 A aufgrund der Eigenschaft
des Nebenkreises 121; die Ladeintensität bleibt bei 15 A. In
Anbetracht der Hysteresekurve der 5, geht dv
daher auf 0.
Phase 3: dv = 0
Die Spannung der Superkapazität sinkt von 2 V + 50 mV auf 2 V + 25
mV und die Abzweigungsstromstärke fällt von 10 A auf 5 A; die Ladeintensität geht
auf 5 A.
Phase 4: dv = 0
Die Spannung der Superkapazität ist konstant und entspricht 2 V +
25 mV, die Abzweigungsstromstärke ist ebenfalls konstant und beträgt 5 A und die
Ladeintensität ist ebenfalls konstant und beträgt 5 A.
Phase 5: dv = 0
Die Spannung der Superkapazität sinkt von 2 V + 25 mV auf 2 V, die
Abzweigungsstromstärke fällt von 5 A auf ungefähr 0. Ab einer Spannung des Moduls
von 10 V begrenzt das Ladegerät 15 den Ladestrom, um die Spannung des Moduls
konstant zu halten.
Die Änderungen der Ladeintensität werden mit Hilfe des Ladegerätes
15 vorgenommen, welches die Information dv vom Erkennungsorgan
141 (oder von der Erkennungsfunktion 21 im Falle des
Moduls 20) erhält und infolge dessen die Ladeintensität ändert.
Die Feststellung, dass die Verschiebung zwischen der Lade-Endspannung
der Superkapazität (2 V) und des Wertes V dem Übergang von dv von 1 auf
0 gemäß der Hysterese der 5 (2,05 V) entspricht, erlaubt
das Ausgleichen des Moduls ohne Reduzierung der Ladeintensität, wenn die Superkapazitäten
leicht unausgeglichen sind.
Es ist leicht zu verstehen, wie das Verfahren, welches in Bezug auf
eine Superkapazität beschrieben wird, mutatis mutandis auf das Modul aus Superkapazitäten
20 angewandt wird. Sobald die Spannung einer der Superkapazitäten des Moduls
20 die Schwellenspannung übersteigt, wird die Erkennungsfunktion
21 eingesetzt.
Dank des Ladeprotokolls, welches das Spannungserkennungsorgan
141 verwendet (oder die Spannungserkennungsfunktion
21 im Falle des Moduls 20), kann daher das Laden mit einem höheren
Strom als IdN vorgenommen und somit die Ladedauer bei gleichzeitiger
Sicherung des Ladeendes optimiert werden.
Es ist jedoch bei Verwendung dieser alleinigen Erkennungsfunktion
zu beobachten, dass insbesondere bei einem hohen Ladestrom (bei welchem der ohmsche
Spannungsabfall groß ist) nach Erkennung einer Überladung und der Reaktion des Ladegerätes
15 die Spannungserkennungsfunktion im deaktivierten Zustand (dv
= 0) verbleibt, während die Abzweigungsstromstärke Null oder fast Null ist. Die Verwendung
dieser alleinigen Spannungserkennungsfunktion führt daher zu einem sicheren und
schnellen Ladevorgang, aber die Dauer des Endes des Ladevorgangs kann noch weiter
reduziert werden.
Erfindungsgemäß wird daher in diesem Falle zur Optimierung der Dynamik
des Ladeendes die Funktion der Stromerkennung verwendet, die ein Signal d1
ausgibt und deren Funktion nachfolgend im Rahmen der dritten Ausführungsform der
Erfindung beschrieben wird. Das Signal d1 entspricht der logischen UND-Funktion
der Ausgaben di1 bis di5 der Erkennungsorgane 141
bis 145; die Schwellenspannung der Nebenkreise 121
bis 125 entspricht der Lade-Endspannung (zum Beispiel 2,4 V)
der Superkapazitäten 111 bis 115 und die
nominale Abzweigungsstromstärke IdN beträgt zum Beispiel 10 A.
Der Vereinfachung halber wird die erfindungsgemäße Funktion in diesem
Falle wieder anhand einer einzelnen Superkapazität erläutert, beispielsweise anhand
der Superkapazität 111.
Das vom Stromerkennungsorgan 141 ausgegebene Signal
di1 ist eine Hysterese, die in 7 abgebildet
ist, in der die Ausgabe di1 entsprechend der Abzweigungsstromstärke id
dargestellt wird.
Der aktivierte Zustand (di = 1) entspricht einem solchen
Wert für V, dass das Ladegerät 15 eine konstante Ladeintensität ausgibt
und wesentlich über der nominalen Abzweigungsstromstärke IdN liegen kann,
und der deaktivierte Zustand (di = 0) entspricht einem solchen Wert für
V, dass das Ladegerät 15 in Abhängigkeit der Zeit t eine kontinuierlich
fallende Ladeintensität ausgibt. Das Laden erfolgt in mehreren Phasen, die in
8 dargestellt sind, in der die Kurve 81 die
Klemmenspannung des Moduls 20 in Abhängigkeit der Zeit t und die Kurve
82 die Ladeintensität des Moduls 20 ebenfalls in Abhängigkeit
der Zeit t zeigt.
Die Funktionsweise ist die Folgende, ICmax ist die maximale
Ladeintensität, ICmin die minimale Ladeintensität, kleiner als IdN
und di/dt die Neigung der Ladeintensität.
Wenn dv = 1, IC = Icmax.
Wenn dv = 0 und di = 1, bleibt die Ladeintensität konstant.
Wenn dv = 0 und di = 0, IC = IC –
(di/dt)xt.
Sobald IC kleiner als ICmin ist, bleibt die
Ladeintensität konstant.
Wenn also dv im deaktivierten Zustand ist, lässt man den
Ladestrom innerhalb seines minimalen Wertes linear fallen, mit einer Neigung von
Null, wenn di im aktivierten Zustand ist, und ungleich Null, wenn er
im deaktivierten Zustand ist.
Wenn dv im aktivierten Zustand ist, wird die Ladeintensität
wieder auf ihren maximalen Wert gebracht.
Dank dieser Stromerkennungsfunktion wird ein erweitertes Ladeprotokoll
bereitgestellt, in welchem am Ende des Ladevorgangs ein gewisses Niveau der Abzweigungsintensität
aufrecht erhalten wird, wodurch man sich teilweise über den Messfehler in Verbindung
mit dem ohmschen Anteil hinwegsetzen kann, der mit dem Serienwiderstand der Superkapazität
zusammenhängt und proportional zur Ladeintensität ist. Die durch das Signal dv
erteilte Information, Überspannungserkennung, ist aufgrund dieser Tatsache pessimistischer
als die Realität, was für die Ladegeschwindigkeit nachteilig ist. Das Laden der
Superkapazität oder des Moduls wird somit im Vergleich zur Ausführungsform unter
Verwendung von nur zwei Ladeintensitäten beschleunigt.
Die beschriebenen Ausführungsformen werden selbstverständlich nur
zum Zwecke der Darstellung angeführt.
Insbesondere wird die dritte Ausführungsform (Stromerkennungsfunktion
in Verbindung mit der Spannungserkennungsfunktion) in Zusammenhang mit der Verwendung
der zweiten Ausführungsform (Funktion der Spannungserkennung alleine) beschrieben,
aber es ist offensichtlich, dass die Stromerkennungsfunktion alleine in Verbindung
mit dem erfindungsgemäßen Nebenkreis und ohne die Spannungserkennungsfunktion verwendet
werden kann.
Außerdem wurden alle Beispiele der Bemessung zur Darstellung der erfindungsgemäßen
Funktionsweise des Verfahrens beschrieben und die darin enthaltenen Werte sind in
keiner Weise als einschränkend zu betrachten.
Die Erfindung bezieht sich in allen Ausführungsformen ebenso auf die
Steuerung der Ladung einer einzelnen Superkapazität wie auf das Ausgleichen eines
Moduls aus mehreren Superkapazitäten.
Andererseits wurde in der obigen Beschreibung als Beispiel ein lineares
Ansteigen der Abzweigungsstromstärke in Abhängigkeit der Klemmenspannung der Superkapazität
genannt, aber selbstverständlich kann die Erfindung auch in allgemeinerer Weise
ausgeführt werden, wenn die Abzweigungsstromstärke kontinuierlich entsprechend der
Klemmenspannung der Superkapazität ansteigt, ab dem Moment, in dem der Unterschied
zwischen der Referenzspannung und der Schwellenspannung kleiner als 200 mV und das
Verhältnis zwischen der nominalen und der minimalen Abzweigungsstromstärke größer
als 100 ist.