Die Erfindung bezieht sich auf einen insbesondere zum Anspitzen
eines Kosmetikstifts vorgesehenen Spitzer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Gebräuchliche Kosmetikstifte weisen üblicherweise
eine Siftmine aus einer vergleichsweise weichen Minenmasse auf, die aufgrund ihrer
Konsistenz einer hohen Abnutzung unterliegt. Ein Kosmetikstift muss deshalb besonders
häufig nachgespitzt werden. Die Minenmasse enthält weiterhin in der Regel
einen vergleichsweise hohen Flüssigkeitsanteil, weshalb die Stiftspitze eines
Kosmetikstifts bei offener Aufbewahrung durch Austrocknung schnell unbrauchbar wird.
Aufgrund dieser Gegebenheiten ist ein Kosmetikstift im ständigen Gerauch nur
dann optimal nutzbar, wenn gleichzeitig ein Spitzer zum bedarfsweisen Nachspitzen
greifbar ist. Zudem ist es zweckmäßig, die Stiftspitze während der
Aufbewahrung mittels einer aufgestülpten Schutzkappe zu schützen, um eine
Beschädigung oder eine schnelle Austrocknung zu vermeiden. Die Schutzkappe
stellt hierbei gleichzeitig sicher, dass durch die Stiftspitze nicht andererseits
die Umgebung beschmutzt wird. Insbesondere aus den vorstehend genannten Gründen
ist daher ein Spitzer mit integrierter Schutzkappe im Zusammenhang mit einem Kosmetikstift
vorteilhaft.
Aus der
DE 20 2004 005 040 U1
ist ein solcher Spitzer bekannt. Der bekannte Spitzer umfasst ein hülsenartiges
Spitzergehäuse mit einem offenen Einführungsende, durch welches ein zu
spitzender Stift gegen eine in dem Spitzergehäuse angeordnete Schäleinrichtung
einführbar ist. An dem dem Einführende abgewandten Ende des Spitzergehäuses
ist ein weiterer hülsenartiger Gehäuseabschnitt angeordnet, der als Schutzkappe
für den Stift dient. Dieser weitere Gehäuseabschnitt ist zu der von dem
Spitzergehäuse abgewandten Seite hin geöffnet, so dass dieses offene Ende
dem Einführende des Spitzergehäuses entgegengesetzt angeordnet ist.
Aus der
EP 1 120 285 A1
ist weiterhin eine Haltevorrichtung für einen Spitzer bekannt. Die
Haltevorrichtung ist als Formkörper aus einem gummielastischen Werkstoff ausgebildet,
der nach Art einer den Stiftschaft umgreifenden Kappe von einem Stiftende her lösbar
haftend auf einen Stift aufsetzbar ist. Die Haltevorrichtung trägt weiterhin
einen Haltevorsprung, der zum lösbar haftenden Eingriff in den Stiftführungskanal
eines Spitzers ausgebildet ist.
Ferner ist aus der
US 6,568,090 B2
eine Schutzkappe für einen Stift bekannt, in deren seitliche Kappenwand
eine Schäleinrichtung integriert ist, so dass die Schutzkappe gleichzeitig
einen Spitzer für den Stift darstellt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen einfach
realisierbaren und handhabbaren Spitzer mit integrierter Schutzkappe anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst
durch die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst der Spitzer ein Spitzergehäuse
mit einer darin aufgenommenen Schäleinrichtung. Das Spitzergehäuse weist
eine im Wesentlichen konzentrisch mit einer Stiftführungsachse der Schäleinrichtung
angeordnete Einführöffnung zum Einführen eines zu spitzenden Stiftes
auf. Der Spitzer umfasst des Weiteren eine Schutzkappe zum Aufsetzen auf den Stift.
Die Schutzkappe weist entlang einer Kappenachse gegenüberstehend ein offenes
Ende und ein geschlossenes Ende auf.
Erfindungsgemäß ist das Spitzergehäuse dabei
gelenkig mit der Schutzkappe verbunden, so dass die Schutzkappe relativ zu dem Spitzergehäuse
reversibel in eine Schließstellung und eine Öffnungsstellung verschwenkbar
ist. Die Schließstellung ist dadurch ausgezeichnet, dass die Schutzkappe die
Einführöffnung des Spitzergehäuses verschließt. Die Öffnungsstellung
ist dadurch ausgezeichnet, dass die Einführöffnung des Spitzergehäuses
durch die Schutzkappe freigegeben ist.
Durch den erfindungsgemäßen Spitzer werden gleichzeitig
mehrere handhabungstechnische Vorteile erzielt. Zum einen sind die eigentliche Schäleinrichtung
des Spitzers und die Schutzkappe durch die gelenkige Verbindung aneinander unverlierbar
gesichert. Hierdurch ist sichergestellt, dass während der Aufbewahrung eines
mit der Schutzkappe geschützten Kosmetikstifts oder dessen Mitnahme in einer
Tasche oder dergleichen der eigentliche Spitzer stets greifbar ist, dass andererseits
aber während des Spitzvorgangs die Schutzkappe weder abhanden kommen kann noch
explizit gehalten oder abgelegt werden muss. Weiterhin ist in Schließstellung
das Spitzergehäuse durch die Schutzkappe abgeschlossen, so dass während
der Aufbewahrung oder gegebenenfalls während des Transports des Spitzers kein
Spanabfall aus dem Spitzergehäuse herausfallen kann. Schließlich ist der
Spitzer infolge der Gelenkverbindung zwischen dem Spitzergehäuse und der Schutzkappe
einfach handhabbar, insbesondere einfach zwischen der Öffnungsstellung und
der Schließstellung verstellbar. Der erfindungsgemäße Spitzer ist
zudem auch vergleichsweise einfach herstellbar.
In einer besonders Platz sparenden Ausführung ist
der Spitzer derart ausgebildet, dass in Schließstellung die Kappenachse im
Wesentlichen kolinear, das heißt fluchtend, mit der Stiftführungsachse
ausgerichtet ist, so dass das offene Ende der Schutzkappe von dem Spitzergehäuse
abgewandt ist und das geschlossene Ende der Schutzkappe unmittelbar an das Einführende
des Spitzergehäuses anschließt. Zweckmäßigerweise weisen das
Spitzergehäuse und die Schutzkappe in Projektion entlang der Stiftführungsachse
bzw. der Kappenachse im Wesentlichen die gleiche Querschnittsform auf, so dass der
Spitzer in Schließstellung eine im Wesentlichen homogene stabähnliche
Form aufweist. Der Spitzer ist hierdurch hinsichtlich seiner Form dem aufzunehmenden
Stift angepasst und ist hierdurch insbesondere Platz sparend mit dem Stift aufbewahrbar.
Bevorzugt weisen das Spitzergehäuse und die Schutzkappe eine runde oder polygonale
Querschnittsform auf.
Die Schwenkachse der zwischen dem Spitzergehäuse und
der Schutzkappe ausgebildeten Gelenkverbindung ist vorzugsweise tangential bezüglich
der Stiftführungsachse und der Kappenachse ausgerichtet. Hierunter wird verstanden,
dass die Schwenkachse senkrecht bezüglich der Stiftführungsachse und Kappenachse
und mit Abstand zu diesen verläuft. Insbesondere berührt hierbei die Schwenkachse
im Wesentlichen den Umfang des Spitzergehäuses und der Schutzkappe. Alternativ
kann die Schwenkachse auch radial oder parallel bezüglich der Stiftführungachse
und der Kappenachse ausgerichtet sein.
In einer besonders einfach realisierbaren Ausführung
des Spitzers ist die Gelenkverbindung zwischen dem Spitzergehäuse und der Schutzkappe
als Filmscharnier ausgebildet. In dieser Ausführung bilden das Spitzergehäuse
und die Schutzkappe vorteilhafterweise Bestandteile eines vergleichsweise preisgünstig
herstellbaren einstückigen Spritzgussteils, insbesondere aus Kunststoff.
Um zu vermeiden, dass der Spitzer, z.B. bei Aufbewahrung
in einer Tasche, unbeabsichtigt "aufgeht", das heißt das Spitzergehäuse
und die Schutzkappe unbeabsichtigt aus der Schließstellung verschwenkt werden,
umfasst der Spitzer zweckmäßigerweise mindestens ein Schließelement,
das Spitzergehäuse und Schutzkappe in Schließstellung lösbar zusammenhält.
Das oder jedes derartige Schließelement ist bevorzugt durch einen Vorsprung
gebildet, der an die Schutzkappe derart angeformt ist, dass er in Schließstellung
in die Einführöffnung des Spitzergehäuses eingreift. Zweckmäßigerweise
wird hierbei die lösbare Verbindung zwischen dem Spitzergehäuse und der
Schutzkappe durch einen Kraftschluss hergestellt, indem das oder jedes Schließelement
in Schließstellung das Spitzergehäuse oder die darin angeordnete Schäleinrichtung
radial beaufschlagt. Alternativ ist das Schließelement dazu ausgebildet, eine
Rastverbindung, Schraubverbindung oder dergleichen zwischen dem Spitzergehäuse
und der Schutzkappe herzustellen.
Die in dem Spitzergehäuse aufgenommene Schäleinrichtung
umfasst bevorzugt einen Spitzerkörper, auf welchem ein Schälmesser schräg
angestellt bezüglich der Stiftführungsachse gehaltert ist. Um insbesondere
bei einem nach Art eines Spanfanggehäuses geschlossenem Spitzergehäuse
ein einfaches Entfernen von Spanabfällen zu ermöglichen, ist der Spitzerkörper
bevorzugt entnehmbar in das Spitzergehäuse eingesetzt. In einer sowohl einfach
handhabungstechnisch als auch herstellungstechnisch vorteilhaften Ausführung
ist der Spitzerkörper hierbei durch die Einführöffnung aus dem Spitzergehäuse
entnehmbar bzw. in dieses zurücksteckbar. Um einerseits das Herausziehen des
Spitzerkörpers aus dem Spitzergehäuse zu erleichtern und andererseits
eine stabile Führung des Spitzerkörpers in dem Spitzergehäuse zu
erzielen, ist an einem Einführende des Spitzerkörpers vorteilhafterweise
mindestens ein etwa radial bezüglich der Stiftführungsachse nach außen
abstehender Vorsprung vorgesehen. Das Spitzergehäuse weist dabei im Bereich
der Einführungsöffnung zu dem oder jedem Vorsprung einen im Wesentlichen
komplementär geformten Einschnitt auf. Bei eingestecktem Spitzerkörper
liegt der oder jeder Vorsprung im Wesentlichen passgenau in dem korrespondierenden
Einschnitt des Spitzergehäuses ein. Der oder jeder Vorsprung steht bevorzugt
geringfügig über die Außenwand des Spitzergehäuses hervor und
bildet somit einen Griff zum Herausziehen des Spitzerkörpers.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
- Fig. 1
- in perspektivischer Ansicht von schräg oben einen Spitzer mit einem eine
Schäleinrichtung aufnehmenden Spitzergehäuse und einer gelenkig mit diesem
verbundenen Schutzkappe in Schließstellung,
- Fig. 2
- in Seitenansicht den Spitzer gemäß Fig. 1 in halb geöffneter
Stellung,
- Fig. 3
- in perspektivischer Ansicht von schräg oben den Spitzer gemäß
Fig. 1 in Öffnungsstellung,
- Fig. 4
- in perspektivischer Ansicht von schräg unten den Spitzer gemäß
Fig. 1 in Öffnungsstellung,
- Fig. 5
- in einem Längsschnitt V-V gemäß Fig. 1 das Spitzergehäuse
und die Schutzkappe,
- Fig. 6
- in einem Längsschnitt VI-VI gemäß Fig. 1 das Spitzergehäuse
und die Schutzkappe,
- Fig. 7
- in Draufsicht auf eine Oberseite die Schäleinrichtung des Spitzers gemäß
Fig. 1,
- Fig. 8
- in Seitenansicht die Schäleinrichtung gemäß Fig. 7 und
- Fig. 9
- in Draufsicht auf eine Unterseite die Schäleinrichtung gemäß
Fig. 7.
Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren stets
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1 ist ein Spitzer 1 dargestellt. Der Spitzer 1
umfasst ein Spitzergehäuse 2 mit einer darin aufgenommenen Schäleinrichtung
3 zum Anspitzen eines (nicht näher dargestellten) Kosmetikstifts. Der Spitzer
1 umfasst des Weiteren eine Schutzkappe 4 zum Aufsetzen auf den Kosmetikstift, insbesondere
auf dessen Stiftspitze. Das Spitzergehäuse 2 und die Schutzkappe 4 sind über
ein Filmscharnier 5 gelenkig miteinander verbunden. Das Spitzergehäuse 2 und
die Schutzkappe 4 bilden somit ein einstückiges Bauteil, das insbesondere als
Kunststoffspritzgussteil hergestellt ist.
Das Spitzergehäuse 2 hat im Wesentlichen die Form
eines Bechers mit einer zylindrischen Gehäusewand 6, die an einem Längsende
durch eine den Becherboden bildende Gehäusestirnwand 7 abgeschlossen ist. Das
der Gehäusestirnwand 7 entgegengesetzte Längsende des Spitzergehäuses
2 ist offen und dient als Einführöffnung 8 (Fig. 2 und 3) für den
zu spitzenden Kosmetikstift. Durch die Symmetrieachse der zylindrischen Gehäusewand
6 wird eine Gehäuselängsachse 9 definiert, die mit einer Stiftführungsachse
9' der Schäleinrichtung 3 zusammenfällt.
Die Schutzkappe 4 ist ebenfalls im Wesentlichen becherartig
ausgebildet und umfasst eine zylindrische Kappenwand 10 mit einem offenen Ende 11
(insbesondere Fig. 4) und einem diesen in Richtung einer Kappenachse 12 entgegengesetzten
geschlossenen Ende 13 (insbesondere Fig. 3).
Das Filmscharnier 5 verbindet die die Einführöffnung
8 tragende Stirnseite des Spitzergehäuses 2 mit dem geschlossenen Ende 13 der
Schutzkappe 4 derart, dass das Spitzergehäuse 2 und die Schutzkappe 4 um eine
im Wesentlichen tangential bezüglich des Spitzergehäuses 2 und der Schutzkappe
4 ausgerichtete Schwenkachse 14 gegeneinander verschwenkbar sind. Die Schwenkachse
14 verläuft somit ― unabhängig von der Schwenkstellung des Spitzergehäuses
2 bezüglich der Schutzkappe 4 - stets senkrecht und mit Abstand sowohl zu der
Gehäuselängsachse 9 (und der mit dieser zusammenfallenden Stiftführungsachse
9') als auch zu der Kappenachse 12.
In Fig. 1 ist eine nachfolgend als Schließstellung
15 bezeichnete erste Schwenkstellung des Spitzergehäuses 2 bezüglich der
Schutzkappe 4 dargestellt. In dieser Stellung schließt das geschlossene Ende
13 der Schutzkappe 4 unmittelbar an die die Einführöffnung 8 tragende
Stirnseite des Spitzergehäuses 2 an, so dass die Einführöffnung 8
durch die Schutzkappe 4 verschlossen ist. Die Stiftführungsachse 9' und die
Kappenachse 12 sind hierbei miteinander fluchtend angeordnet. Das Spitzergehäuse
2 und die Schutzkappe 4 weisen im Wesentlichen den gleichen Durchmesser auf, so
dass auch die Kappenwand 10 fluchtend mit der Gehäusewand 6 angeordnet ist.
In der Schließstellung 15 weist der Spitzer 1 somit im Wesentlichen die Form
eines einfachen Zylinderstabs auf. Das offene Ende 11 der Schutzkappe 4 ist hierbei
an einem Freiende dieser Stabform angeordnet, so dass der Spitzer 1 in der Schließstellung
15 auf einen Kosmetikstift aufsteckbar ist.
Während der Aufbewahrung und gegebenenfalls während
des Transports befindet sich der Spitzer 1 bestimmungsgemäß in der Schließstellung
15, so dass unter diesen Gegebenheiten einerseits das Spitzergehäuse 2 mit
gegebenenfalls darin enthaltenem Spanabfall sicher verschlossen ist, andererseits
aber das offene Ende 11 der Schutzkappe 4 zugänglich ist.
Zum Anspitzen eines Kosmetikstifts wird der Spitzer 1 bestimmungsgemäß
über die in Fig. 2 dargestellte halb geöffnete Schwenkstellung in eine
in den Fig. 3 und 4 dargestellte Öffnungsstellung 16 verschwenkt, in welcher
das Spitzergehäuse 2 und die Schutzkappe 4 winklig zueinander oder sogar etwa
parallel zueinander angeordnet sind. In dieser Öffnungsstellung 16 ist die
Einführöffnung 8 des Spitzergehäuses 2 durch die Schutzkappe 4 freigegeben,
so dass der zu spitzende Kosmetikstift entlang der Stiftführungsachse 9' durch
die Einführöffnung 8 in das Spitzergehäuse 2 eingeführt werden
kann.
In den Fig. 5 und 6 sind das Spitzergehäuse 2 und
die Schutzkappe 4 des Spitzers 1 in zwei zueinander senkrechten Längsschnitten
dargestellt. In dieser Darstellung wird insbesondere deutlich, dass die Schutzkappe
4 einen Kappeninnenraum 17 zur teilweisen Aufnahme des Kosmetikstifts aufweist.
Der Durchmesser des Kappeninnenraums 17 ist hierbei derart an den aufzunehmenden
Kosmetikstift angepasst, dass sich dieser nur unter Aufwendung einer vorgegebenen
Kraft in die Schutzkappe 4 einschieben bzw. aus dieser entnehmen lässt. Dies
dient zum einen der Verliersicherheit der Schutzkappe 4 an dem zu schützenden
Kosmetikstift. Zum anderen ist die Schutzkappe 4 bevorzugt derart ausgebildet, dass
die den Kappeninnenraum 17 begrenzende Innenwand 18 unter Vorspannung den Umfang
des eingesetzten Kosmetikstifts allseitig umschließt, so dass die zu schützende
Stiftspitze gegen die Außenwelt abgedichtet ist. Der Kappeninnenraum 17 ist
optional in einem an das geschlossene Ende 13 angrenzenden Bereich 19 in Anpassung
an die Stiftspitze des aufzunehmenden Kosmetikstifts konisch ausgebildet, so dass
die Schutzkappe 4 die Stiftspitze des eingesetzten Kosmetikstifts eng umschließt.
Auf diese Weise wird zum einen ein besonders guter mechanischer Schutz für
die empfindliche Stiftspitze erzielt und zum anderen einer Austrocknung der Stiftspitze
besonders effektiv entgegengewirkt.
Wie den Fig. 5 und 6 zu entnehmen ist, weist das Spitzergehäuse
2 einen Gehäuseinnenraum 20 auf. Der Gehäuseinnenraum 20 ist zur Einführöffnung
8 hin offen und dient der Aufnahme der in den Fig. 7 bis 9 näher dargestellten
Schäleinrichtung 3.
Die Schäleinrichtung 3, die das eigentliche Spitzaggregat
des Spitzers 1 darstellt, umfasst einen Spitzerkörper 21, auf welchem ein Schälmesser
22 befestigt ist. Der Spitzerkörper 21 umfasst eine Stiftführungshülse
23, deren Bohrung 24 (Fig. 3) einen Stiftführungskanal definiert, der beim
Spitzvorgang von dem zu spitzenden Kosmetikstift ausgefüllt wird, und der bezüglich
der Stiftführungsachse 9' zentriert ist.
An die Stiftführungshülse 23 schließt in
axialer Richtung eine Messerhalterung 26 an. Die Messerhalterung 26 ist keilartig
ausgebildet (insbesondere Fig. 8), wobei entlang der Keilschräge eine Auflagefläche
27 für das Schälmesser 22 ausgebildet ist. Auf der Auflagefläche
27 ist das Schälmesser 22 derart gehaltert, dass eine Schneidkante 28 des Schälmessers
22 etwa unter einem vorgegebenen Winkel schneidet.
Am Außenumfang der Stiftführungshülse 23
sind zwei einander diametral gegenüberstehende Vorsprünge 34 angeformt,
die als Griffe zum Einsetzen der Schäleinrichtung 3 in das Spitzergehäuse
2 bzw. zum Herausziehen der Schäleinrichtung 3 aus dem Spitzergehäuse
2 dienen. Die Schäleinrichtung 3 wird mit der Messerhalterung 26 voran durch
die Einführöffnung 8 in den Gehäuseinnenraum 20 des Spitzergehäuses
2 eingesetzt. In eingesetztem Zustand schließt die Stiftführungshülse
23 etwa plan mit der Einführöffnung 8 ab, so dass die Einführöffnung
8 des Spitzergehäuses 2 mit einer Einführöffnung 8' der Bohrung 24
zusammenfällt. Jeder Vorsprung 34 liegt hierbei in einem korrespondierenden
Einschnitt 35 (Fig. 2, 5 und 6) ein, der in einem an die Einführöffnung
8 angrenzenden Bereich in die Gehäusewand 6 eingebracht ist. Die Vorsprünge
34 ragen bevorzugt geringfügig über den Außenumfang des Spitzergehäuses
2 hervor, so dass sie zum Herausziehen der Schäleinrichtung 3 leicht greifbar
sind. Die Entnahme der Schäleinrichtung 3 aus dem Spitzergehäuse 2 ist
insbesondere zur Beseitigung von Spanabfällen und Minenresten aus dem Spitzergehäuse
2 vorgesehen.
An dem geschlossenen Ende 13 der Schutzkappe 4 sind vier
Schließelemente 36 angebracht, die den Spitzer 1 in der Schließstellung
lösbar fixieren, so dass ein unbeabsichtigtes Öffnen des Spitzers 1 vermieden
ist. Jedes Schließelement 36 bildet einen von dem geschlossenen Ende 23 in
Richtung der Kappenachse 12 abstehenden Vorsprung von etwa kreissegmentförmigenm
Querschnitt. Die vier Schließelemente 36 bilden somit zusammen etwa einen kreuzweise
geschlitzten Ring aus. Die Schließelemente 36 sind hierbei derart positioniert,
dass sie sich beim Schließen des Spitzers 1 unter einem vorgegebenen Schließdruck
in die Bohrung 24 der Stiftführungshülse 23 einsetzen lassen. In Schließstellung
greifen die Schließelemente 36 somit in die Einführöffnung 8 des
Stiftgehäuses 2 ein, wobei sie die Stiftführungshülse 23 der Schäleinrichtung
3 radial beaufschlagen und somit dem Öffnen des Spitzers 1 eine Haltekraft
entgegensetzen. Die Schließelemente 36 sind an ihrer Außenkante abgeschrägt
oder abgerundet, um ein Verkanten der Schließelemente 36 mit der Führungshülse
23 zu vermeiden.
Optional umfasst der Spitzer 1 desweiteren ein Reinigungsstäbchen
37. Das Reinigungsstäbchen ist bevorzugt an der Schutzkappe 4 derart einstückig
angeformt, dass es über das geschlossene Ende 13 hinausragt, und somit in der
Öffnungsstellung 16 der Schutzkappe 4 bezüglich des Spitzergehäuses
2 frei hervorsteht, während es in der Schließstellung 15 am Außenumfang
des Spitzergehäuses 2 anliegt. Das Reinigungsstäbchen 37 kann alternativ
an dem Spritzgehäuse 2 angeformt sein oder steckbar an der Schutzkappe 4 oder
dem Spritzgehäuse 2 befestigt sein. Der Spitzer 1 umfasst desweiteren optional
einen (nicht näher dargestellten) Minenformer zum Abrunden der Stiftspitze
während des Spitzvorgangs, wie er bei Kosmetikspitzern üblicherweise vorhanden
ist.
Bezugszeichenliste
- 1
- Spitzer
- 2
- Spitzergehäuse
- 3
- Schäleinrichtung
- 4
- Schutzkappe
- 5
- Filmscharnier
- 6
- Gehäusewand
- 7
- Gehäusestirnwand
- 8
- Einführöffnung
- 8'
- Einführöffnung
- 9
- Gehäuselängsachse
- 9'
- Stiftführungsachse
- 10
- Kappenwand
- 11
- offenes Ende
- 12
- Kappenachse
- 13
- geschlossenes Ende
- 14
- Schwenkachse
- 15
- Schließstellung
- 16
- Öffnungsstellung
- 17
- Kappeninnenraum
- 18
- Innenwand
- 19
- Bereich
- 20
- Gehäuseinnenraum
- 21
- Spitzerkörper
- 22
- Schälmesser
- 23
- Stiftführungshülse
- 24
- Bohrung
- 25
- Achse
- 26
- Messerhalterung
- 27
- Auflagefläche
- 28
- Schneidkante
- 29
- Oberseite
- 30
- Unterseite
- 31
- Schneidschlitz
- 32
- Öffnung
- 33
- Außenkante
- 34
- Vorsprung
- 35
- Einschnitt
- 36
- Schließelement
- 37
- Reinigungsstäbchen