| Dokumentenidentifikation |
DE4113572B4 08.06.2006 |
| Titel |
Schleifstein |
| Anmelder |
Saint-Gobain Abrasives, Inc., Worcester, Mass., US |
| Erfinder |
Bacic, Dan D., Stoney Creek, Ontario, CA |
| Vertreter |
Diehl & Partner, 80333 München |
| DE-Anmeldedatum |
25.04.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4113572 |
| Offenlegungstag |
30.07.1992 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
08.06.2006 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
08.06.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
D21B 1/28(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen verbesserten Schleifstein ausgehend von
dem in DE 40 32 979 A1 beschriebenen
Schleifstein.
Der nächstliegende Stand der Technik ist in den US-Patentschriften
933,603, 2,369,639, 2,453,748, 2,887,276 und 4,351,486 angegeben. Ein üblicher Schleifstein
wird im allgemeinen durch Zusammensetzen einer Mehrzahl von Schleifsegmenten hergestellt,
die dann mit Beton gefüllt werden, um dadurch ein schleifend wirkendes Umfangsteil,
das mit einem Mittelkern aus Beton eng verbunden ist, zu bilden. In einigen Fällen
wurde auch vorgeschlagen, derartige Segmente am Umfang einer anderen Form eines
steifen Körpers, wie an einem zylindrischen Metallring, zusammenzusetzen. Die Segmente
sind häufig mit fest verbundenen Dübeln versehen, die sich radial nach innen zur
Mitte des Schleifsteins erstrecken, und werden mittels dieser Dübel mit einem Betonkern
zusammengesetzt, wobei die Dübel mit dem Verstärkungskäfig des Betonkerns verschraubt
werden. Die Dübel werden nachfolgend innerhalb des Mittelkerns dauerhaft gebunden
und festgehalten.
Die US-Patentschrift 2,453,748 ist von allgemeinem Interesse nur in
der Hinsicht, daß sie einen Schleifstein für die Endbearbeitun der Oberfläche von
Glasplatten zeigt, wobei der Schleifstein mit Schleifsegmenten konstruiert ist,
die an einen kreisförmigen Trägerring geschraubt sind. Bei diesem bekannten Schleifstein
werden die freien Enden der Segmente für das Schleifen der zu polierenden Glasplatten
benutzt, im Unterschied zu dem Umfang eines Schleifsteins wie bei einer Schleifscheibe
zum Zermahlen von Holzbalken für die Herstellung von Holzschliff benutzt. Da die
Segmente des Schleifmittels zum Behandeln der Glasplatten abgenutzt werden, können
die nachfolgenden, die Segmente tragenden Ringe entfernt werden, um als weiterer
Träger für die restlichen Bereiche der Schleifsegmente, welche den Stein bilden,
zu dienen.
Die übrigen vorgenannten Patentschriften betreffen alle Schleifsteine
zur Herstellung von Holzschliff. Die US-Patentschriften 933,603 und 2,887,276 beschreiben
jeweils eine Bolzenanordnung zum Befestigen einer Mehrzahl von Schleifelementen
an einem zentral angeordneten Metallzylinder oder -ring. In der US-Patentschrift
933,603 ist die Verwendung eines geschmolzenen Füllstoffs angegeben, der an die
Stellen zwischen den Segmenten und den Montagemitteln fließt und deshalb jede Bewegung
der Segmente relativ zu dem Metallträgerring ausschließt, wenn der Stein in Gebrauch
ist. Gemäß dem US-Patent 2,887,276 wird für jedes Segment ein zugbolzen eingesetzt,
der auf einem Querstift getragen wird der durch die Mitte jedes einzelnen Segments
des Schleifsteins hindurchführt, um die einzelnen Segmente an der Oberfläche einer
zylindrischen Gußeisentrommel zu befestigen. In dieser Konstruktion sind die einzelnen
Segmente mit Abständen zwischen allen Seiten der einzelnen Segmente montiert, um
Durchgänge für das Zirkulieren einer Flüssigkeit aus dem Zylinder durch die Zwischenräume
zu der Schleifoberfläche des Schleifsteins zur Verfügung zu stellen und den Schleifvorgang
zu unterstützen.
In der US-Patentschrift 2,369,639 ist eine Scheibe angegeben, bei
der ein einheitlicher fester Ring das Schleifelement eines Schleifsteins darstellt,
im Unterschied zu einem Schleifstein, der aus einer Mehrzahl einzelner Segmente
hergestellt ist, die auf dem Umfang des Schleifsteins zusammengesetzt sind, um die
Schleifoberfläche der Schleifsteinanordnung zu bilden. Bei diesem Stand der Technik
ist eine Befestigung des Rings an einem Metallring vorgesehen, der innerhalb des
erstgenannten Rings konzentrisch angeordnet ist, wobei mit einem Gewinde versehene
Speichen, deren eines Ende fest mit den entsprechenden Seitenwänden des Rings verbunden
ist, benutzt werden, um den erstgenannten Ring um den Metallring herumzuspannen
und den Schleifring damit gegenüber den beim Schleifvorgang auftretenden Belastungen
vorzuspannen. Die zentrale Öffnung bei diesem bekannten Ring wird mit Beton gefüllt,
nachdem der erstgenannte Ring auf den Metallring aufgesetzt worden ist, und die
Muttern 11, durch welche die Spannung in jeder der entsprechenden Speichen
eingestellt wird, wird dann innerhalb des Betonkerns dauerhaft festgehalten.
Aus der US-Patentschrift 4,351,486 sind verschiedene Systeme für das
Zusammensetzen von Schleifsegmenten am Umfang von Schleifsteinen ersichtlich. Die
1 bis 5 zeigen in einer
sehr allgemeinen Darstellung eine Bolzenanordnung zum Tragen solcher Segmente auf
einem Betonkern, und in den 6 bis 10
sind die Segmente in zusammengesetzter Form auf einem Stahlring oder -zylinder wiedergegeben.
In jedem Fall ist jedes Segment mit einer Mutter innerhalb des Segments ausgerüstet,
die einfach jeweils auf einen Schraubenbolzen aufgeschraubt werden, der sich von
einem Trägerzylinder zum Halten der verschiedenen Segmente auf dem Trägerelement
nach außen erstreckt. Es wird dort keine detaillierte Erläuterung der Einzelheiten
des Bolzensystems gegeben, abgesehen davon, daß die Bolzenstrukturen modifiziert
sind, um ein Zirkulieren von Wasser an die Oberfläche des Schleifsteins durch die
Segmente hindurch zu fördern, die etwas porös ausgebildet und voneinander beabstandet
sind, um ein Fließen des Wassers nach außen an die Oberfläche des Schleifsteins
zu gestatten.
Die Patentschrift US 3,277,611
offenbart einen Schleifstein mit Schleifblöcken, die durch radial angeordnete
Bolzen an einem Mittelteil gehaltert sind. Dabei sind die Bolzen an ihrem radial
äußeren Ende mit einem groben Gewinde oder mit axial beabstandeten Rippen versehen,
wodurch sie in den Schleifblöcken verankert sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schleifstein mit Schleifsegmenten
am Scheibenumfang und mit einem tragenden Mittelkern aus Beton anzugeben, bei dem
Spannungskonzetration in den Befestigungsbolzen vermieden werden, und somit segmentverluste
praktisch vermieden werden.
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Gegenständen der Ansprüche,
welche hiermit wiederholt werden und gleichfalls Bestandteil der Beschreibung sind.
Erfindungsgemäß wird eine verbesserte Bolzenanordnung zur Befestigung
von Schleifsegmenten am Umfang eines Schleifsteins angegeben.
In der Praxis der Erfindung wird die Mehrzahl von Segmenten, die am
Umfang des Schleifsteins getragen werden sollen, zu einem Ring geformt oder in eine
ringförmige Anordnung überführt, die einem "Kamin" ähnelt. Dieser Kamin wird dadurch
gebildet, daß zuerst eine entsprechende Anzahl geeignet geformter Schleifsegmente
zur Herstellung eines Rings oder einer ringförmigen Anordnung benutzt und dann eine
weitere ringförmige Anordnung aus solchen Segmenten auf dem ersten Ring aufgebaut
wird usw., um schließlich alle Segmente zu dem zylindrischen Kamin mit einer gewünschten
Höhe zusammenzusetzen. Dann werden innerhalb des Kamins bestimmte verstärkende Ringe
für den Betonkern konzentrisch eingepaßt, der anschließend in den Kamin eingegossen
und dort gehärtet wird, um den Trägerkern für die Segmente zu erhalten.
Jedes der verschiedenen Segmente in dem Kamin ist mit einer Mehrzahl
an Bolzenlöchern versehen, die sich von den Schleifoberflächen der Segmente radial
nach innen erstrecken, um Bolzen aufzunehmen. Der Lochsitz bzw. Lochboden ist von
besonderer Form. Er ist abgerundet, d.h. konkav gekrümmt, oder kegelförmig ausgestaltet,
d.h. er ist nicht flach. Die 1 und 3
zeigen eine Ausbildung, gemäß derer der Boden des breiteren Lochabschnittes abgerundet
ist. Der Bolzen 18 in 1 erstreckt sich nach
oben durch den enger ausgebildeten Lochabschnitt 20 in den breiter ausgebildeten
oberen Lochabschnitt 14. Loch und Bolzen 18 sind jeweils mit einem
halbkugelförmigen Unterlagemittel 32 und einem geraden Unterlagemittel
30, die beide aus Weichstahl (mild steel) hergestellt sind, sowie mit einer
kompressiblen, nachgiebigen Dichtung 31 versehen, die aus einem Polymermaterial,
wie z.B. Polycarbonat, Arcrylonitril-Butadien-Styrol, wie z.B. Polytetrafluorethylen,
mit Kork gefülltes Gummi, Nylon, Polyethylen, Polypropopylen o.ä. besteht und zwischen
dem geraden Unterlagemittel 30 und dem halbkugelförmigen Unterlagemittel
32 angeordnet ist. Ist der Lochsitz kegelförmig ausgestaltet, ist das Unterlagemittel
selbstverständlich ebenfalls kegelförmig. Der Schaft des Bolzens erstreckt sich
radial nach innen, so daß das innere Ende des Bolzens von den Verstärkungsringen
getragen werden kann.
Die oben beschriebene Kombination von nicht-flacher, d.h., abgerundeter
oder kegelförmiger Ausgestaltung des Loches, halbkugelförmigem oder kegelförmigem
Unterlagemittel und kompressibler Dichtung führt dazu, daß Segmentverluste praktisch
vermieden werden. Aufgrund dieser neuartigen Lochform und Befestigungseinrichtung
führen am Loch auftretende Drücke oder Spannungen (pocket pressures) nicht zu einer
Kompression in den Befestigungsbolzen, und es werden somit Spannungskonzentrationen
vermieden. Tatsächlich verringern am Loch auftretende Drücke oder Spannungen (pocket
pressures) den Grad der Spannungsbelastung in dem Befestigungsbolzen, was die Wirksamkeit
der Befestigung erhöht.
Nachdem der Kamin aufgebaut sowie der Bolzen und die Mutter mit den
Verstärkungsringen zusammengesetzt und bis zur geeigneten Spannung angezogen worden
sind, wird die restliche Verstärkungsstruktur in der Mitte des Kamins aufgebaut
und in die so gestaltete Form der Beton eingegossen. Nach dem Aushärten des Betons
ist die Struktur des Schleifsteins fertig.
Das vorläufige Formen von grünen Segmenten mit den Bolzenlöchern zum
Befestigen der Segmente an den Verstärkungsringen ermöglicht es, das Brennen für
die vorhergehende Fabrikation der Segmente selbst zu verbessern. Die Produktion
eines fertigen Segments mit solchen Bolzenlöchern vereinfacht auch den Vorgang des
Zusammensetzens bei der Fertigstellung der Struktur des Schleifsteins Da die grünen
geformten Segmente mit einer Mehrzahl an Bolzenlöchern, die sich ganz durch die
Segmentmasse hindurch erstrecken, benutzt werden, wenn das Schleifkorn und die Bindemittelmischung
für die Segmente zur Herstellung der fertigen Schleifsegmente gebrannt werden, kann
das Brennen in kürzerer Zeit und mit der Erwartung eines besseren Produkts vervollständigt
werden, da die Wärme zum Härten des Segments rascher und gleichmäßiger durch die
Masse, die gebrannt wird, hindurchgeblasen werden kann.
Wie aus den nachstehenden Ausführungen klar wird, können diese gebrannten
Segmente leichter und schneller mit den Verstärkungsringen des Kerns zusammengesetzt
werden, verglichen mit der bisher erforderlichen Verfahrensweise
zum Fertigstellen der Anordnung üblicher Schleifsteine Ferner wird Zeit gespart
im Vergleich zur Herstellung der bekannten Produkte.
Die Erfindung wird durch die in der Anlage beigefügten Zeichnungen
erläutert. Es zeigen:
1 einen vertikalen Querschnitt, teilweise
weggebrochen, mit einem der mehrfach vorhandenen Bolzen und Anordnungen von Verstärkungsringen,
die zum Befestigen eines Schleifsegments am Umfang eines Schleifsteins benutzt werden,
wobei die Darstellung auch noch zeigt, daß das Schleifsegment auf einen gehärteten
Betonkern aufgebracht ist;
2 eine senkrechte Detailansicht von der
Seite unter einem Winkel von 90° bezüglich der Ansicht in 1,
wobei eine Seitenansicht der Mutter, die mit dem Bolzen gemäß 1
zusammenwirkt, dargestellt ist; und
3 einen vertikalen Querschnitt entsprechend
1, jedoch mit der Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Anordnung aus Bolzen und Mutter.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit dem Befestigen einer Mehrzahl
von Schleifsegmenten auf dem Umfang der weit verbreiteten Schleifstein typen mit
einem Betonkern, die im allgemeinen den in den vorgenannten US-Patentschriften 2,887,276
und 4,351,486, 1 bis 5,
ähneln. Solche Schleifsteine haben eine zylindrische Gestalt und können einen Durchmesser
im Bereich von 127 cm bis 190 cm (50'' bis 75'') oder mehr sowie eine Länge von
69 cm bis 228 cm (27'' bis 90'') oder mehr aufweisen. Die vorliegende Erfindung
benutzt einen gegossenen Mittelkern aus verstärktem Beton und die Schleifblöcke
werden teilweise von bestimmten der in dem Kern zentral angeordneten Verstärkungsringe
abgestützt, um die Segmente am Umfang des Kerns zu halten. Damit ergibt sich ein
Schleifstein, der ausgebildet ist, zur Rotation in bekannten Holzschliff-Erzeugungsmaschinen
angetrieben zu werden, um z.B. Balken in Holzschliff zur Herstellung von Papierprodukten
zu überführen.
Die Schleifelemente können irgendeine bekannte Form aufweisen, die
mit Seitenkanten versehen ist, welche zusammenpassen, um die Umfangsoberfläche vollständig
abzudecken. Üblicherweise erfüllen die einzelnen Segmente bestimmte Winkelbeziehungen,
um zwischen der letzten Schleifoberfläche des Schleifsteins und dem zu schleifenden
Holz die beste Schleifwirkung zu erreichen. Die bevorzugten Segmente, die bei diesem
Schleifstein benutzt werden, haben in grober Annäherung Abmessungen von etwa 18
cm × 30 cm (7'' × 12'') und haben eine Dicke von etwa 13 cm (5''). Jedoch
ist keine dieser Größen kritisch.
Die im Rahmen der Erfindung eingesetzten Segmente werden aus einer
bekannten Schleifmittelmischung und einem keramischen Bindemittel hergestellt. Dieses
Material wird zuerst in üblicher Weise geformt. Die spezielle Mischung wird zu der
geeigneten Gestalt gepreßt und mit einer Mehrzahl an Löchern für die Bolzen versehen,
wie nachfolgend genauer erklärt wird. Diese Löcher erstrecken sich von der Schleifseite
des Segments radial nach innen. Das geformte Segment mit der Mehrzahl an Löchern,
die sich durch den Körper des Segments hindurch erstrecken, wird dann gebrannt,
und da die Löcher durch den Körper ganz hindurch geführt sind, kann das Segment
jeweils in üblicher Weise gebrannt werden, wobei die Wärme rascher und gleichmäßiger
über den Segmentkörper, der gebrannt wird, verteilt wird. Dies ergibt ein gleichmäßigeres
und rascheres Brennen.
Nachfolgend wird auf die Zeichnungen Bezug genommen. Darin ist ein
Segment 10 dargestellt, das teilweise weggebrochen ist. Es weist vorzugsweise
zwei oder mehr voneinander beabstandete Löcher zur Aufnahme von Bolzen auf, worauf
unten noch weiter eingegangen wird, von denen eines in 1
gezeigt wird. Das Loch verläuft senkrecht zur Schleifoberfläche 12 und
ist so angeordnet, daß es sich von dieser Oberfläche radial nach innen erstreckt.
Gemäß 1 hat das Loch an seinem oberen Ende einen Oberabschnitt
14 mit größerem Durchmesser, der für die Aufnahme des Kopfes
16 eines Bolzen vorgesehen ist. Dieser weist einen Schaftabschnitt
18 auf, der knapp in einen Unterabschnitt 20 des Loches paßt,
dessen Durchmesser kleiner ist als jener des Oberabschnitts 14. Wie bereits
oben beschrieben, ist der Lochsitz bzw. der Boden des Oberabschnitts 14
des Loches nicht flach ausgeführt, sondern ist vorzugsweise konkav und mit einem
Unterlagemittel 32, welches in seiner Form der Konfiguration des Lochsitzes
oder Bodens des oberen Lochabschnittes entspricht, einem geraden Unterlagemittel
30 und einer dazwischen angeordneten, nachgiebigen Dichtung 31
gefüllt. In 3 sind die entsprechenden Teile, das in
der Form an den Lochsitz oder den Boden des Oberabschnitts des Loches angepaßte
Unterlagemittel 48, ein gerades Unterlagemittel 46 und eine nachgiebige
Dichtung 47. Während die Zeichnungen nur Bolzen mit Kopf zeigen, ist es
selbstverständlich auch möglich, mit zwei Muttern verschraubte Metallstifte zu verwenden,
die an beiden Enden mit einem Gewinde versehen sind.
Diese Segmente werden in der üblichen Gestalt hergestellt und in den
bekannten Mustern zu einem Kamin zusammengesetzt, um daraus einen Schleifstein zu
machen. Somit kann eine Mehrzahl dieser Segmente zusammengesetzt
werden, indem in einer Vorrichtung zum Festhalten der Segmente in genauer Position
und im Abstand voneinander mit einer üblichen Gummi-Kork-Einlage oder einem ähnlichen
zusammendrückbaren Material zwischen allen benachbarten Seiten der aneinanderstoßenden
Segmente ein Ring aus den Endsegmenten gebildet wird. Wenn der erste Ring zusammengesetzt
ist, wird auf die Oberseite des vollständigen Rings ein zweiter Ring aus Segmenten
genau aufgelegt, und das Einlagematerial wird zwischen allen aneinanderstoßenden
Flächen der Segmente in jenem Ring angeordnet. Nachfolgende Ringe werden mit den
anderen Segmenten ähnlich genau ausgerichtet, wobei die üblichen Einlagen zwischen
den Segmenten hinzugefügt werden, bis die gewünschte Länge des Schleifsteins erreicht
ist. Diese Präzisionsanordnung von Segmenten kann dann einer Feuerbehandlung, einem
Brennen oder einer sonstigen Behandlung zum Härten des Einlagematerials ausgesetzt
werden, um den Kamin fertigzustellen, der dann für die Weiterverarbeitung bereit
ist.
Wenn die kaminähnliche Anordnung gebrannt oder in anderer Weise verfestigt
worden ist, werden in dem aus den Segmenten bestehenden Ring die äußeren Verstärkungsringe
für den Mittelteil aus Beton, der nachfolgend in die Mitte des Kamins eingegossen
werden soll, angeordnet. Der äußere Käfig dieser Verstärkungsringe wird auf (in
der Zeichnung nicht dargestellten) Stegen, Haltevorrichtungen oder anderen bekannten
Mitteln abgestützt. Zwei dieser Ringe 24, 26 sind im Abstand voneinander
auf den entgegengesetzten Seiten der Mutter und des Bolzenloches in 1
dargestellt. Diese Ringe werden innerhalb der Ringanordnung der Segmente konzentrisch
und im Abstand voneinander gehalten, so daß sie mit den Bolzen zusammenwirken, die
in die Mehrzahl an Löchern in jedem Segment eingepaßt sind. Aus diesem Grund werden
die Verstärkungsringe in dem äußeren Käfig aus Verstärkungsringen auf ihrer Abstützung
in Form von nahe beabstandeten Paaren, wie die dargestellten Ringe 24,
26, befestigt, wobei die beiden Ringe von jedem der entsprechenden Paare
eng beabstandet sind, um an entgegengesetzten Seiten jeder der vertikalen Mittellinien,
die sich durch die Mitten aller Löcher 14, 20 erstrecken, anzugrenzen.
Die Ansicht gemäß 1 zeigt eine detaillierte
Darstellung eines abgebrochenen Abschnitts eines Segments, das in seiner Anordnung
am Umfang des Mittelkerns aus Beton dargestellt ist, der innerhalb des Rings aus
Schleifsegmenten gegossen und gehärtet worden ist. Bevor jedoch der Beton gegossen
wird und nachdem die den Außenkäfig der Verstärkung bildenden Ringe in ihre Lage
gebracht worden sind, können die verschiedenen Bolzen 18 in ihre jeweiligen
Löcher in jedem der Segmente von der Außenseite des Rings der Segmente mit einer
steifen Unterlagscheibe 30, mit einem geraden steifen Unterlagemittel,
einer kompressiblen Dichtung 31 und einem steifen halbkugelförmigen Unterlagmittel
32 unter dem Kopf des Bolzens eingesetzt werden. Nachdem das gerade steife
Unterlagemittel, die kompressible (nachgiebige) Dichtung und das steife, halbkugelförmige
Unterlagemittel auf den Bolzen aufgesetzt worden sind, wird jeder Bolzen durch die
Abschnitte 14, 20 des entsprechenden Loches derart hindurchgestoßen,
daß das Vorderende (Innenende) des Bolzens in eine dafür vorgesehene Mutter
34 einschraubbar ist. Die in 1 gezeigte Mutter
hat eine übliche Gestalt mit einem mittleren Körperabschnitt, der mit ein Gewinde
versehen ist, um mit dem ebenfalls einem Gewinde tragenden Bolzen zusammenzuwirken.
Der Körper jeder Mutter ist mit einem Paar von nach entgegengesetzten Seiten gerichteten,
sattelförmigen Flügeln 36, 38 ausgerüstet. Der Flügel
36 paßt unter den Ring 24 und ist dafür ausgebildet, daß er mit
der Unterseite dieses Rings im Eingriff steht, wenn der Bolzen festgezogen wird.
Der Flügel 38 wirkt mit dem Ring 26 in ähnlicher Weise zusammen.
Der in 1 dargestellte Bolzen ist eine Kopfschraube
und kann mit einem Inbus-Schlüssel, der in den Bolzenkopf paßt, von Hand festgezogen
werden.
Wenn alle Segmente sowie ihre entsprechenden Bolzen und Muttern auf
diese Weise vorläufig mit den Ringen 24, 26 des äußeren Verstärkungskäfigs
zusammengesetzt worden sind, können alle Bolzen bis zum gleichen Drehmoment angezogen
werden, vorzugsweise bis zu 47,4 Nm (35 foot pounds), um in jedem Bolzen eine Zugspannung
von 13.344 N (3.000 pounds) zu erzeugen. Die übrigen, mehr in der Mitte angeordneten
Verstärkungselemente können dann in ihre normale Position gebracht und die nasse
Betonmischung zur Fertigstellung der Basisstruktur eingegossen sowie gehärtet werden.
Dann ist der Schleifstein für die Endbearbeitung und den Endgebrauch in einer Holzschliff-Erzeugungsmaschine
fertig.
Die 1 und 2
zeigen übliche Muttern zum Zusammensetzen der verschiedenen Segmente auf den Verstärkungsringen
24, 26. Dagegen zeigt 3 eine einfachere
Anordnung aus einem Bolzen, Unterlagscheiben und einer herkömmlichen Mutter. Bei
dieser Ausführungsform wird ein Standardbolzen mit einem Sechskantkopf
40 verwendet. Der Bolzen steht mit einer Unterlagscheibe 42 im
Eingriff, die unter den Ringen 24, 26 des äußeren Verstärkungskäfigs
aufliegt. Eine Mutter 44 wirkt mit diesem Bolzen zusammen, wobei zwischen
der Mutter und dem Sitz in dem Bolzenloch eine Unterlagscheibe 46 sowie
eine deformierbare oder kompressible Unterlagscheibe 48 vorgesehen sind.
Wenn entweder die Mutter und der Bolzen gemäß 1
oder 2 oder die Mittel gemäß 3
eingesetzt werden, wird damit ein einfacheres Herstellungsverfahren
des Schleifsteins erreicht, verglichen mit dem bisher benutzten Verfahren. Das im
Rahmen der Erfindung beschriebene Bolzensystem benutzt weitestgehend die Standardtechniken,
vereinfacht aber das Zusammensetzen der Teile dadurch, daß die Notwendigkeit eines
vorhergehenden Anbringens von Bolzendübeln in den Gewindelöchern, die an den Unterseiten
der üblicherweise eingesetzten Segmente ausgeformt werden, sowie die Haltevorrichtungen,
welche für das genaue Einsetzen der Dübel in die Segmente erforderlich sind, sowie
das Härten des Zements, der für das Binden der mit Gewinden versehenen Enden der
Dübel in den Gewindelöchern der Segmente benutzt wird, und ferner die Notwendigkeit
zur Herstellung der üblichen Dübelstrukturen selbst entfallen. Dies sind nicht nur
Vorteile in den praktizierten Herstellungsverfahren, sondern auch hinsichtlich der
benötigten Produktionsausrüstung sowie.
bezüglich der üblichen Herstellung der Dübel. Weiterhin machen die
hier beschriebenen Mittel für das Zusammensetzen der Schleifsegmente es möglich,
die DrehmomentSpezifikationen in dem Schleifstein in jedem Segment nach dem Aushärten
des Betons zu korrigieren, um eine genaue Druckspannung der Segmente sicherzustellen,
bevor der Schleifstein gebraucht wird und sogar nachdem er benutzt worden ist. Besonders
beachtlich ist, daß trotz des vollständigen Weglassens der Gewindebefestigung der
Dübel in den geformten Gewinden der Löcher im Boden der Segmente, wie sie bisher
praktiziert worden ist, eine stärkere Befestigung der im Rahmen der Erfindung eingesetzten
Segmente an dem Schleifsteinkern erreicht wird. Auch können gesprungene oder abgebrochene
Segmente leichter ersetzt werden als es bei den bis heute benutzten Schleifsteinen
mit Betonkernen möglich ist.
|
| Anspruch[de] |
- Schleifstein, zur Herstellung von Holzschliff, der dazu ausgebildet
ist, zur Drehung um ein zentral angeordnetes Lagermittel angetrieben zu werden,
mit einer schleifend wirkenden Umfangsoberfläche (12), mit einer Mehrzahl
von voneinander beabstandeten Schleifblöcken, welche diese schleifend wirkende Umfangsoberfläche
(12) zur Verfügung stellen und am Umfang eines Mittelkerns aus verstärktem
gegossenem Beton getragen werden, Mitteln zum Befestigen der Schleifblöcke am Umfang
des Mittelkerns, einer Mehrzahl an radial angeordneten Bolzen, von denen jeder einen
Schaft (18) und einen Kopf (16, 40) aufweist, und Muttern
(34, 44) für das Zusammenwirken mit den Bolzen, wobei jeder der
Schleifblöcke mit mindestens einem Bolzenloch (14, 20) versehen
ist, Verstärkungsmitteln (24, 26) für den Mittelkern aus Beton,
die von dessen Umfang nach innen beabstandet sind, wobei die Verstärkungsmittel
(24, 26) entweder mit der Mutter (34) oder mit dem Kopf
(40) des Bolzens zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, dass das
Bolzenloch (14, 20) sich vom Umfang des Schleifblocks radial nach
innen durch ihn hindurch erstreckt und jeweils einen Sitz aufweist, für das Zusammenwirken
mit entweder dem Kopf (16) des Bolzens oder der Mutter (44) in
jedem der Bolzenlöcher (14, 20), die einen Durchgang (20)
darstellen, der den Schaft (18) eines dieser Bolzen umgibt, und dass das
Bolzenloch (14, 20) mit einem nicht-flachen Lochsitz ausgebildet
ist und ein starres, nicht-flaches Unterlagemittel (32; 48), welches
mit der Konfiguration des nicht-flachen Lochsitzes korrespondiert, eine zusammendrückbare
Dichtung (31; 47) und ein gerades steifes Unterlagemittel (30;
46) vorgesehen sind, welche um den Schaft (18), ausgehend vom
Lochsitz zum Bolzenkopf (16) bzw. zur Bolzenmutter (44) in der
oben angegebenen Reihenfolge angeordnet sind: nicht-flaches Unterlagemittel (32;
48), zusammendrückbare Dichtung (31; 47), gerades, steifes
Unterlagemittel (30; 46).
- Schleifstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
nicht-flache Lochsitz (14) konkav ist.
- Schleifstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht-flache
Lochsitz (14) konisch ist.
- Schleifstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung
aus Gummi, mit Kork gefülltem Gummi, Polytetrafluorethylen, Polycarbonat, Nylon,
Polypropylen und/oder Polyethylen besteht.
- Schleifstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstärkungsmittel (24, 26) für den Mittelkern Metallringe
sind, die innerhalb dieses Kerns in Ausrichtung mit den radial sich erstreckenden
Bolzenlöchern (14, 20) der Schleifblöcke angeordnet sind.
- Schleifstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der Bolzenlöcher (14, 20) eine radial verlaufende Mittellinie
aufweist und die Metallringe (24, 26) in nahem Abstand auf entgegengesetzten
Seiten dieser Mittellinie angeordnet sind, sowie die Bolzen zwischen den beabstandeten
Ringen (24, 26) eingepaßt sind.
- Schleifstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß entweder die Mutter (34) oder der Schraubenkopf (40) des Schraubenbolzens
von den beiden Metallringen (24, 26) abgestützt wird.
- Schleifstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß entweder die Mutter (34) oder der Schraubenkopf (40) des Schraubenbolzens
die Mutter darstellt und diese Mutter jeweils ein Paar integral
ausgebildeter sattelförmiger Aufnahmelemente (36, 38) aufweist,
von denen jedes für ein Zusammenwirken mit jeweils jedem der voneinander beabstandeten
Metallringe (24, 26) ausgestaltet ist.
- Schleifstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das steife Unterlagmittel (30; 46) im allgemeinen kreisförmig
ist und den Schaft (18) jedes Bolzens umgibt und zwischen dem genannten
Kopf (16) und der genannten Mutter (34) angeordnet ist sowie einen
Durchmesser aufweist, der mindestens gleich der Entfernung zwischen den voneinander
beabstandeten Metallringen (24, 26) ist, wobei sich die Unterlagmittel
(30) jeweils zwischen dem zugehörigen Bolzenkopf (16) und den
genannten Ringen (24, 26) befindet, wenn der Bolzen zwischen diesen
Ringen (24, 26) angeordnet ist.
- Schleifstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder der Schleifblöcke eine Mehrzahl an Bolzenlöchern (14,
20) aufweist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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