| Dokumentenidentifikation |
DE102005029701B3 14.06.2006 |
| Titel |
Webschaft mit Selbstspannverschluss |
| Anmelder |
Groz-Beckert KG, 72458 Albstadt, DE |
| Erfinder |
Drope, Stefan, 72458 Albstadt, DE; Bruske, Johannes, Dr., 72458 Albstadt, DE; Gesing, Karl-Heinz, 46348 Raesfeld, DE |
| Vertreter |
Rüger und Kollegen, 73728 Esslingen |
| DE-Anmeldedatum |
24.06.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005029701 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
14.06.2006 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.06.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
D03C 9/06(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Bei dem erfindungsgemäßen Webschaft (1) dient eine Kupplungseinrichtung (8) zur Verbindung der Seitenstütze (4) und des Schaftstabs (3), die ein federvorgespanntes Klemmglied (18) aufweist. Dieses dient zum reibschlüssigen Halten eines Koppelelements (20) in dem Schaftstab (3). Bedarfsweise kann das Klemmglied (18) gegen die Kraft des Federelements (30) in Löseposition überführt werden, um das Koppelelement (20) freizugeben, so dass dieses allein oder gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Teilen der Kupplungseinrichtung (8) aus dem Schaftstab (3) herausgezogen werden kann. Die Bedienung dieser Kupplungseinrichtung ist besonders einfach und erfordert weder besondere Handfertigkeit noch besondere Aufmerksamkeit. Die Kupplungseinrichtung (8) eignet sich für Leichtbauschaftstäbe.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Webschaft mit lösbarer Seitenstütze.
Webschäfte bestehen in der Regel aus zwei Schaftstäben, die durch
Seitenstützen parallel und im Abstand zueinander gehalten sind, wobei die Schaftstäbe
und die Seitenstützen ein Rechteck festlegen. An den Schaftstäben sind Litzentragschienen
befestigt, auf denen die Weblitzen sitzen. Gelegentlich müssen die Weblitzen gewechselt
werden. Dazu wird zumindest eine der beiden Seitenstützen abgenommen, so dass die
Weblitzen dann entlang der Litzentragschienen längs von diesen abgestreift werden
können. Zu diesem Zweck sind die Seitenstützen lösbar mit den Webschäften verbunden.
Die DE 37 39 870 A1
veranschaulicht eine entsprechende Kupplungseinrichtung zur Verbindung von Seitenstütze
und Schaftstab an einem Webschaft. Zu der Kupplungseinrichtung gehört ein sich seitlich
von der Seitenstütze weg erstreckender Fortsatz, der in einem Hohlraum des als Hohlprofil
ausgebildeten Schaftstabs ragt. Der Fortsatz ist beispielsweise zweischenklig ausgebildet,
wobei die Schenkel durch eine von außen zugängliche Klemmenschraube voneinander
weg gespreizt werden können. Sie werden dadurch gegen den oberen und unteren Steg
des Hohlraums gepresst, wodurch die Kupplungseinrichtung in dem Hohlraum festgeklemmt
wird. Alternativ kann zum Spreizen der Schenkel ein Doppelnocken vorgesehen sein,
der mit entsprechenden Kurvenfolgerflächen in Eingriff steht, die an aufeinander
zu weisenden Seiten der Schenkel angeordnet sind. Der zwischen den Schenkeln sitzende
Nocken spreizt die Schenkel voneinander weg, wenn er gedreht wird, wodurch sich
die Kupplungseinrichtung in dem Hohlraum festklemmt.
Ein ebenfalls auf der Wirkung eines Nockens beruhendes Modell einer
Kupplungseinrichtung zur Verbindung von Schaftstab und Seitenstütze ist aus der
CH 446 221 bekannt. Zu der Kupplungseinrichtung
gehört ein Federelement, das in dem Hohlraum angeordnet ist und wenigstens eine
schräg zur Längsrichtung des Schaftstabs verlaufende Keilfläche aufweist. Ein ebenfalls
in dem Hohlraum angeordneter Keil klemmt sich mit einer Schrägfläche gegen die Keilfläche
des Federelements und mit seinem Rücken z.B. gegen einen Steg des Schaftstabs. Wird
das Keilelement mit einer aus dem Hohlraum heraus gerichteten Zugkraft beaufschlagt,
verkeilt es sich. Es durchsetzt mit einem Fortsatz eine Öffnung der Seitenstütze,
wobei an diesem Fortsatz dann ein mit einem Hebel verbundener Nocken angreift, um
durch eine Schwenkbewegung die gewünschte Zugkraft zu erzeugen.
Die beiden vorgenannten Einrichtungen sind toleranzempfindlich. Bei
entsprechenden Übermaßen bewirkt der Nocken eine übermäßige Festspannung der Kupplungseinrichtung.
Dies ist mit der Tendenz zum Leichtbau an Schaftstäben nicht vereinbar. Werden insbesondere
bei Leichtbauwebschäften Kupplungseinrichtungen zu fest gespannt, kann es zu Verformungen
kommen.
Des Weiteren sind aus der EP
0 314 181 A1 und der US 4,022,252
Kupplungseinrichtungen zur Verbindung von Schaftstab und Webschaft bekannt, bei
denen der axial bewegliche, zu der Kupplungseinrichtung gehörige Keil durch eine
Zugschraube festgespannt wird. Bei entsprechend empfindlichen Webschäften ist es
erforderlich, die Schraube mit einem Drehmomentschlüssel anzuziehen, um die Kupplungseinrichtung
nicht zu überspannen. Diese Maßregel wird in der Praxis gelegentlich vernachlässigt,
was zu Schäden führen kann.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung einen verbesserten Webschaft
zu schaffen.
Diese Aufgabe wird mit dem Webschaft nach Anspruch 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Webschaft weist einen Schaftstab und eine Seitenstütze
auf, die mittels einer Kupplungseinrichtung miteinander verbunden sind. Die Kupplungseinrichtung
weist ein zwischen einer Klemmstellung und einer Freigabestellung beweglich gelagertes
Klemmglied zum Festklemmen eines Koppelelements auf, das mit der Seitenstütze verbunden
ist. Die zum Überführen und Halten des Klemmglieds in seiner Klemmstellung aufzubringende
Kraft wird durch ein Federelement erzeugt, das an dem Klemmglied angreift und dieses
auf seine Klemmstellung hin vorspannt. Die das Klemmglied festspannende Kraft ist
dadurch im Wesentlichen konstant, jedenfalls aber gut kontrolliert. Auf diese Weise
wird einerseits ein sicherer Sitz der Kupplungseinrichtung in dem Schaftstab und
andererseits erreicht, dass die von der Kupplungseinrichtung auf den Schaftstab
ausgeübte Kraft ein Maximalmaß nicht übersteigt. Insbesondere bei sehr dünnwandigen
Schaftstäben kann dadurch eine Beschädigung des Schaftstabs vermieden werden. Weder
ist zu lockerer Sitz der Kupplungseinrichtung und dadurch ein Lösen von Schaftstab
und Seitenstütze voneinander zu befürchten, noch ist zur Betätigung der Kupplungseinrichtung
ein Drehmomentschlüssel oder ein anderes Kraft- oder Drehmoment kontrollierendes
Werkzeug erforderlich.
Das Klemmglied ist vorzugsweise als Keilelement ausgebildet, das z.B.
einen linearen Verstellweg hat. Dabei ist es vorzugsweise quer zu der Seitenstütze
beweglich gelagert. Es kann dadurch zwei Elemente in einer parallel zu der Seitenstütze
orientierten Richtung voneinander weg drängen, um das Festklemmen der Kupplungseinrichtung
in dem Aufnahmeraum des Schaftstabs zu bewirken. Die genannten Elemente können beispielsweise
die zueinander parallel orientierten Schenkel einer Fassung sein, in der das Klemmglied
sitzt, wobei die Schenkel voneinander weg spreizbar sind. Die Spreizbewegung ist
vorzugsweise quer zu der Bewegungsrichtung der Klemmelemente, d.h. ungefähr rechtwinklig
zu den Druckflächen der Klemmelemente gerichtet. Die Fassung ist beispielsweise
ein Kunststoffkörper, der eine gewisse elastische Verformbarkeit aufweist. Die Fassung
kann außerdem einen Aufnahmeraum für ein Koppelelement aufweisen, das mit der Seitenstütze
vorzugsweise unlösbar verbunden ist. Die Verbindung wird wiederum vorzugsweise durch
ein Gelenk gebildet, das zumindest eine geringe Schwenkbewegung des Koppelelements
zu der Seitenstütze zulässt. Etwa in der Mitte des Schwenkbereichs steht das Koppelelement
ungefähr rechtwinklig zu der Seitenstütze. Die Gelenkachse des zwischen dem Koppelelement
und der Seitenstütze vorgesehenen Gelenks liegt vorzugsweise in der Seitenstütze.
Dadurch wird die Erzeugung von Biegemomenten an der Seitenstütze weitgehend verhindert.
Die Seitenstütze wird im Wesentlichen auf Zug und Druck beansprucht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Kupplungseinrichtung sind
mehrere Klemmglieder verwendet, die beispielsweise in Form von Keilelementen ausgebildet
sind. Die Klemmglieder werden vorzugsweise gegensinnig bewegt, um sie von der Klemmstellung
in Freigabestellung und zurück zu überführen. Vorzugsweise werden die Klemmglieder
durch ein und dasselbe Federelement vorgespannt, das beispielsweise als Biegefeder
ausgebildet sein kann. Es können jedoch auch mehrere gesonderte und anderweitig
ausgebildete Federelemente vorsehen werden, um die Klemmglieder in ihre Klemmstellung
vorzuspannen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist dem Klemmglied (bzw. den Klemmgliedern)
zumindest eine Löseeinrichtung zugeordnet, die in der Lage ist, die von dem Federelement
aufgebrachte Vorspannkraft zu überwinden und dadurch das Klemmglied (die Klemmglieder)
in Freigabestellung zu überführen. Als Löseeinrichtung kommt vorzugsweise ein drehbar
gelagerter Nocken zur Anwendung, der mit den Klemmgliedern in Eingriff steht. Mittels
Ausnehmungen in den Klemmelementen in die der Nocken einrastet, nachdem er die Vorspannkraft
des Federelements überwunden hat, wird sichergestellt, dass die Position, in der
das Koppelelement gelöst werden kann, stabil gehalten ist. Zudem entsteht eine taktile
Rückmeldung für diese Position. Vorzugsweise ist die Anordnung derart getroffen,
dass das Federelement die Klemmglieder aufeinander zu vorspannt, während der zwischen
beiden Klemmgliedern angeordnete Nocken bei entsprechender Drehung die Klemmglieder
voneinander weg treibt. Diese Anordnung ist prinzipiell jedoch auch umkehrbar.
Vorzugsweise ist eine zwischen dem Koppelelement und der Fassung wirksame
Rasteinrichtung vorgesehen, die beim Einschieben des Koppelelements in eine entsprechende
Ausnehmung der Fassung einen definierten Rastpunkt festlegt. Dies hat den Vorzug,
dass die korrekte Positionierung der Seitenstütze und des Schaftstabs zueinander
hergestellt werden kann bevor die Kupplungseinrichtung in Klemmstellung überführt
wird. Beim Festklemmen der Kupplungseinrichtung wird dann jeweils die gewünschte
richtige Relativposition beibehalten. Dem Monteur gibt die Rasteinrichtung ein taktil
fühlbares Signal über das Erreichen der richtigen Relativposition beim Einfügen
des Koppelelements in die im Inneren des Schaftstabs sitzende Fassung.
Die Fassung, das oder die Klemmglieder und gegebenenfalls auch das
Koppelelement können aus Kunststoff, und wenn gewünscht, auch in einem gemeinsamen
Herstellungsschritt als zusammenhängendes Teil ausgebildet werden. Die Verbindung
zwischen der Fassung und dem oder den Klemmgliedern kann durch einen oder mehrere
vorzugsweise flexible Verbindungsstege gebildet sein.
Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand der Zeichnungen, der Beschreibung oder von Ansprüchen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht.
Es zeigen:
1 einen Webschaft in schematisierter
Frontalansicht,
2 eine Kupplungseinrichtung zum Anschluss
einer Seitenstütze an einen Schaftstab des Webschafts nach 1,
in perspektivischer Darstellung,
3 die Seitenstütze und den Schaftstab
nebst Kupplungseinrichtung, in schematisierter ausschnittsweiser, teilweise geschnittener
Darstellung,
4 einen Schaftstab und eine Seitenstütze
einer abgewandelten Ausführungsform eines Webschafts, in ausschnittsweiser perspektivischer
Darstellung, und
5 die Seitenstütze und den Schaftstab mit
Kupplungseinrichtung in einer abgewandelten Ausführungsform, in ausschnittsweiser
geschnittener Darstellung.
In 1 ist ein Webschaft 1 mit
oberem und unterem Schaftstab 2, 3 sowie Seitenstützen
4, 5 veranschaulicht, die die Schaftstäbe 2,
3 miteinander verbinden und im Abstand parallel zueinander halten. An den
Schaftstäben 2, 3, sind an nicht weiter veranschaulichten Litzentragschienen
Weblitzen 6 gehalten, durch deren Fadenösen 7 die Kettfäden laufen.
Zur Fachbildung wird der Webschaft 1 in schneller Folge auf und ab bewegt.
Zu verschiedenen Zwecken, beispielsweise zum Auswechseln der Weblitzen
6, muss zumindest eine der Seitenstützen 4, 5 von dem
Webschaft 1 abgenommen werden. Die Verbindung zwischen den Seitenstützen
4, 5 und den Schaftstäben 2, 3 ist deshalb lösbar.
Zur Verbindung dienen an allen vier Ecken Kupplungseinrichtungen,
wobei in 2, stellvertretend für alle anderen Kupplungseinrichtungen
die Kupplungseinrichtung 8 veranschaulicht ist, die an der linken unteren
Ecke des Webschafts 1 an der Verbindungsstelle zwischen der Seitenstütze
4 und dem Schaftstab 3 angeordnet ist. Sie verbindet die durch
ein U-profilförmig gebogenes Stahlblech gebildete Seitenstütze 4 mit dem
aus einem Aluminiumstrangpressprofil bestehenden Schaftstab 3 und ist in
dessen Aufnahmeraum 9 eingeschoben, der aus 3
ersichtlich ist. Der Aufnahmeraum 9 weist einen im Wesentlichen rechteckigen
Querschnitt auf und erstreckt sich als Hohlraum durch die gesamte Länge des Schaftstabs
3. Der Querschnitt der Kupplungseinrichtung 8 ist, wie
2 erkennen lässt, ebenfalls etwa rechteckig. Die in
2 vertikal zu messende Höhe der Kupplungseinrichtung
8 stimmt im Wesentlichen mit dem Abstand zwischen den aus 3
ersichtlichen Stegen 10, 11 des Schaftstabs 3 überein.
Die Kupplungseinrichtung 8 weist eine Fassung 12
auf, die als Kunststoffkörper ausgebildet ist. Sie enthält zwei Schenkel
13, 14, die in Benutzung an den Stegen 10,
11 anliegen und die untereinander durch einen Verbindungsabschnitt
15 geringfügig federnd verbunden sind.
Die Schenkel 13, 14 weisen an ihren zu den Stegen
10, 11 hin gewandten Seiten jeweils streifenförmige durchgehende
oder unterbrochene Anlageflächen 16, 17 auf, mit denen sie flächig
an den Stegen 10, 11 anliegen. Zwischen einander lassen die Schenkel
13, 14 einen Zwischenraum frei, der zur Aufnahme von wenigstens
einem im vorliegenden Ausführungsbeispiel jedoch zwei Klemmgliedern 18,
19 zur Aufnahme eines Koppelelements 20 und zur Aufnahme einer
Löseeinrichtung 21 dient.
Die Klemmglieder 18, 19 sind vorzugsweise und wie
in den 2 und 3
dargestellt als Keilelemente 22, 23 ausgebildet, die zwei im spitzen
Winkel zueinander stehende Gleitflächen aufweisen. Entsprechend ist der anliegende
Schenkel 14 mit einer ersten Schrägfläche 24 und mit einer zweiten
Schrägfläche 25 versehen, die den Keilelementen 22,
23 zugewandt sind und an denen die Keilelemente 22,
23 anliegen. Die Schrägflächen 24, 25 sind jeweils vorzugsweise
ebene Flächen. Sie können jedoch auch nach Art einer Rinne oder einer Rippe profiliert
sein.
Die Keilelemente 22, 23 weisen jeweils eine Druckfläche
26, 27 auf, die dem Schenkel 13 gegenüber liegt. Somit
ist zwischen dem Schenkel 13 und den Keilelementen 22,
23 ein Zwischenraum ausgebildet, in den sich das Kuppelelement
20 erstreckt. Dieses ist beispielsweise durch einen Metallschaft mit rechteckigem
und entlang seiner Längserstreckung im Wesentlichen konstanten Querschnitt gebildet.
Die Keilelemente 22, 23 bestehen beispielsweise
aus Kunststoff oder auch einem Metall. Sie können, wie aus 2
und 3 ersichtlich, mit einem zu ihren Flachseiten
parallelen Längsschlitz 50 versehen sein, in dem an den Schenkel
14 bzw. den Verbindungsabschnitt 15 angeformte Führungsplatten
28, 29 greifen. Diese weisen eine Dicke auf, die geringer ist,
als die Dicke der Keilelemente 22, 23. Die Dicke der Keilelemente
22, 23 stimmt vorzugsweise im Wesentlichen mit der Dicke der Schenkel
13, 14 sowie des Verbindungsabschnitts 15 überein, die
wiederum gleich der Dicke des Koppelelements 20 ist. Die Dicke wird dabei
in 3 senkrecht zur Zeichenebene und somit quer zu dem
Schaftstab 3 gemessen. Die Dicke ist so bemessen, dass die Fassung
12 den Aufnahmeraum 9 in seiner Breite ausfüllt.
Die Keilelemente 22, 23 sind durch ein Federmittel,
zu dem wenigstens ein Federelement 30 gehört, auf ihre Klemmstellung hin,
d.h. für das vorliegende Ausführungsbeispiel aufeinander zu vorgespannt. Das Federelement
30 wird durch eine Biegefeder in Form eines Federdrahtbügels gebildet,
der einen in dem Schenkel 14 gefassten Abschnitt 31 aufweist.
Von diesem erstrecken sich Arme 32, 33 in entsprechende Ausnehmungen
der Keilelemente 22, 23 hinein, um die Keilelemente
22, 23 aufeinander zu zu drücken. Die Ausnehmungen die die Arme
32, 33 des Federelements 30 aufnehmen liegen in etwa
auf der Diagonalen der Keilelemente 22, 23. Vorzugsweise schließt
diese Ausnehmung mit der Schrägfläche 24, 25 einen spitzen Winkel
ein, der zu der schmalen Stirnfläche des jeweiligen Keilelements 22,
23 hin geöffnet ist. Die Kraft mit der ein Keilelement 22,
23 gespannt wird weist etwa in Richtung der Winkelhalbierenden zwischen
der Stirnfläche des Keilelementes 22, 23 und der Schrägfläche
24, 25 des Schenkels 14 bzw. in Richtung
der Diagonalen eines Keilelementes 22, 23. Damit wird nicht nur
die Bewegung der Keilelemente 22, 23 ausgelöst, sondern auch eine
Haltefunktion erzeugt, die die Keilelemente 22, 23 für den Fall,
dass sich kein Koppelelement 20 im Zwischenraum zwischen dem Schenkel
13 und den Druckflächen 26, 27 befindet, auf den Schrägflächen
24, 25 des Schenkels 14 halten.
Alternativ können zwischen den Keilelementen 22,
23 ein oder mehrere Zugfederelemente gespannt sein. Auch können stattdessen
Druckfederelemente vorgesehen werden, die sich jeweils mit einem Ende an den Keilelementen
22, 23 und mit ihrem jeweiligen anderen Ende an der Fassung
12 abstützen.
Den Keilelementen 22, 23 ist eine Löseeinrichtung
21 zugeordnet, um sie gegen die Kraft des Federelements 30 in
Freigabestellung zu überführen. Bei der vorliegenden Ausführungsform sitzt die Löseeinrichtung
21 in Form eines drehbar gelagerten Nockens 34 zwischen den aufeinander
zu weisenden Stirnseiten der Keilelemente 22, 23. Der Nocken
34 kann an einem an dem Schenkel 14 ausgebildeten in
3 verdeckten und somit nicht weiter dargestellten Vorsprung
drehbar gelagert sein. Er weist eine Öffnung 35 zum Ansatz eines Werkzeugs,
wie beispielsweise eines Innensechskantschlüssels, auf. Der Nocken 34 ist
so bemessen, dass er in der in 3 veranschaulichten
Position mit den Stirnseiten der Keilelemente 22, 23 nicht in
Eingriff steht, sondern einen Abstand zu diesen hält. Wird er um 90° gedreht,
drängt er die Keilelemente 22, 23 jedoch gegen die Kraft des Federelements
30 voneinander weg.
Das Koppelelement 20 ist Teil eines Verbindungsgelenks, das
die Seitenstütze 4 gelenkig mit dem Schaftstab 3 verbindet. Es
weist einen sich in die Seitenstütze 4 hinein erstreckende Abschnitt
36 auf, der mit einer Lageröffnung 37 versehen ist. In dieser
sitzt ein mit der Seitenstütze 4 vorzugsweise fest verbundener Lagerbolzen
38, der das Koppelelement 20 spielarm und geringfügig schwenkbar
lagert. Er legt eine Schwenkachse für das so gebildete Scharnier fest, die innerhalb
der Seitenstütze 4 liegt.
Die Seitenstütze 4 ist, wie insbesondere 3
erkennen lässt, an einem geeigneten Ende, beispielsweise an ihrem unteren Ende mit
einer Verbindungseinrichtung 39 versehen, die zum Anschluss einer Antriebseinrichtung
dient. Die Verbindungseinrichtung kann beispielsweise durch einen zwischen den beiden
Flachseiten der Seitenstütze 4 gehaltenen Profilkörper gebildet sein, der
fest oder drehbar gelagert ist. Im Ausführungsbeispiel ist der Profilkörper ein
Sechseckprofil, das in gerader Verlängerung der Seitenstütze 4 angeordnet
ist. Die Krafteinleitung in die Seitenstütze erfolgt somit im Wesentlichen ohne
Generierung von Knick- oder Biegemomenten in der Seitenstütze. Das Koppelelement
20 kann, wie in 2 dargestellt, als einfaches
Scharnierelement oder gem. 3 als zweiarmiger Hebel
ausgebildet sein. In letzterem Fall weist es einen sich längs zu der Seitenstütze
4 erstreckenden Schenkel 40 auf, der bedarfsweise an seinem Ende
mit einem Kunststoffkörper 41 versehen sein kann. Dieser dient als Puffer
und begrenzt den Schwenkwinkel des Koppelelements 20. Außerdem kann er
mit einem Fortsatz 51 versehen sein, der sich zu der Litzentragschiene
hin erstreckt und als Litzenstopper dient.
Der Schenkel 13 der Fassung 12 kann außerdem mit
einer Rasteinrichtung 42 versehen sein, die mit dem Koppelelement
20 zusammenwirkt. Die Rasteinrichtung 42 sichert dabei die für
den Zusammenbau gewünschte Axialposition des Koppelelements 20 in dem Fassungskörper
12. Z.B. wird die Rasteinrichtung 42 durch eine an dem Schenkel
13 beidends gehaltene und von einem Hohlraum 43 hinterschnittene
Brücke 44 gebildet, die einen nockenartigen Vorsprung 45 tragen
kann. Dieser greift in eine entsprechende Ausnehmung des Koppelelements
20. Anstelle der Brücke kann auch eine Zunge vorgesehen sein.
Die insoweit beschriebene Kupplungseinrichtung 8 funktioniert
wie folgt:
3 veranschaulicht die Kupplungseinrichtung
8 in Klemmstellung. Der Nocken 34 hat die Keilelemente
22, 23 frei gegeben. Das Federelement 30 drückt mit seinen
Armen 32, 33 die Keilelemente 22, 23 aufeinander
zu. Die an den Schrägflächen 24, 25 anliegenden Keilelemente
22, 23 drücken deshalb mit ihren Druckflächen 26,
27 gegen das Koppelelement 20, das sich seinerseits an dem Schenkel
13 abstößt. Auf diese Weise drängen die Keilelemente 22,
23, die Schenkel 13, 14 auseinander und klemmen zugleich
das Koppelelement 20 zwischen den Keilelementen 22,
23 und dem Schenkel 13 fest. Die Schenkel 13,
14 finden ihre feste Anlage an den Stegen 10, 11. Dadurch
wird letztendlich die Fassung 12 reibschlüssig fest zwischen den Stegen
10, 11 gehalten. Ebenso wird das Koppelelement 20 reibschlüssig
zwischen dem Schenkel 13 und dem Keilelementen 22, 23
gehalten. Die Klemmkraft wird durch das Federelement 30 bestimmt und begrenzt.
Sie ist so bemessen, dass eine ausreichend sichere reibschlüssige Verbindung zwischen
der Seitenstütze 4 und dem Schaftstab 3 mittels der Kupplungseinrichtung
8 gegeben ist und das andererseits keine Verformung des Schaftstabs
3 auftritt.
Eine auf das Koppelelement 20 längs zu dem Schaftstab
3 einwirkende Zug- oder Druckkraft kann nicht zum Herausziehen des Koppelelements
20 aus der Fassung 12 führen, denn in beiden Richtungen wird
jeweils entweder das Keilelement 22 oder das Keilelement 23 weiter
festgezogen, wenn eine solche Axialbewegung droht. Vorzugsweise sind die Klemmkräfte
jedoch so bemessen, dass eine Axialbewegung des Koppelelements 20 durch
die in Betrieb des Webschafts 1 auftretenden Kräfte ohnehin ausgeschlossen
ist.
Zum Lösen der Kupplungseinrichtung 8 wird der Nocken
34, beispielsweise durch eine in dem Schaftstab 3 vorgesehene
Öffnung 46 (1), die mit der Öffnung
35 fluchtet, um einen geeigneten Betrag von beispielsweise 90° gedreht.
Zur Sicherung dieser an sich labilen Drehposition können die Stirnseiten der Keilelemente
22, 23 mit entsprechenden Rastausnehmungen versehen sein, in die
der Nocken 34 dann einfährt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Position,
in der das Koppelelement 20 gelöst werden kann, stabil gehalten ist. Zudem
entsteht eine taktile Rückmeldung für diese Position. Der Nocken 34 drängt
die Keilelemente 22, 23, bei seiner Drehung gegen die Kraft des
Federelements 30 auseinander und hält diese in Spreizposition. Dadurch
ist das Koppelelement 20 frei gegeben. Es kann ohne nennenswerten Widerstand
aus der Fassung 12 herausgezogen werden. Es ist dabei lediglich die eher
geringe Rastkraft der Rasteinrichtung 42 zu überwinden.
Bedarfsweise kann auch die Fassung 12 aus dem Aufnahmeraum
9 herausgezogen werden. Durch das Herausziehen des Koppelelements
20 aus der Fassung 12 oder das Herausziehen der Fassung
12 aus dem Aufnahmeraum 9 ist die Seitenstütze 4 von
dem Schaftstab 3 getrennt.
Optional kann die Fassung 12 über Verbindungsmittel
52 mit dem Schaftstab 3 lösbar verbunden sein. Dadurch wird sichergestellt,
dass bei der Demontage der Seitenstütze das Koppelelement 20 aus der Fassung
12 entnommen wird, wobei die Fassung 12 im Aufnahmeraum
9 des Schaftstabs 3 verbleibt. Die Fassung 12 kann z.B.
mittels eines Spannstiftes mit dem Schaftstab 3 verbunden sein. Es sind
aber auch andere bekannte Verbindungsarten möglich.
Sollen die Seitenstütze 4 und der Schaftstab 3 wieder
miteinander verbunden werden, wird das Koppelelement 20 in die in dem Aufnahmeraum
9 sitzende Fassung 12 eingeführt. Der Bediener spürt dabei einen
fühlbaren Rasteffekt, wenn der Vorsprung 45 der Rasteinrichtung
42 in die ihm zugeordnete Ausnehmung des Koppelelements 20 rastet.
Der Bediener weiß dadurch, dass die Seitenstütze 4 und der Schaftstab
3 die richtige Position zueinander haben. Er setzt nun ein geeignetes Werkzeug
in die Öffnung 35 ein und dreht mit diesem den Nocken 34 um etwa
90°. Dadurch gibt er die Keilelemente 22, 23 frei, die nunmehr
unter der Wirkung des Federelements 30 aufeinander zu bewegt werden und
das Koppelelement 20 in der Fassung 12 und zugleich die Fassung
12 in dem Aufnahmeraum 9 festklemmen.
Der Nocken 34 muss nicht Teil der Kupplungseinrichtung
8 sein. Es ist auch möglich, die Keilelemente 22, 23
zum Lösen des Koppelelementes 20 durch ein geeignetes Werkzeug auseinander
zu drängen. Z.B. kann ein entsprechender Nocken unmittelbar an dem Werkzeug ausgebildet
oder Teil desselben sein. Dies hat den Vorteil, dass das Koppelelement
20 sicher gespannt ist, wenn kein Werkzeug in die Kupplungseinrichtung
8 eingeführt ist.
Die 4 und 5
veranschaulichen eine abgewandelte Ausführungsform der Kupplungseinrichtung
8 unter Benutzung der gleichen Bezugszeichen, die vorstehend zur Beschreibung
des Ausführungsbeispiels nach den 1 bis 3
eingeführt worden sind und die hier die gleiche oder sinngemäße Bedeutung haben.
Deshalb gilt die vorstehende Beschreibung mit Ausnahme der nachfolgend erwähnten
Besonderheiten entsprechend.
Abweichend von dem Koppelelement 20 ist das Koppelelement
20 bei der Ausführungsform gemäß 4 und
5 nicht parallelflankig (d.h. in Seitenansicht
rechteckig), sondern trapezförmig ausgebildet. Auch ist lediglich ein einziges Keilelement
22 vorgesehen. Dieses stützt sich mit seiner Keilfläche an einer Schrägfläche
47 des Koppelelements 20 ab. Die Fassung 12 weist wiederum
zwei allerdings nunmehr wesentlich schlanker ausgebildete Schenkel 13,
14 auf, zwischen denen das Keilelement 22 und das Koppelelement
20 liegen. Das Federelement 30 drückt mit einem Arm
32 gegen das Keilelement 22, während es sich mit seinem anderen
Arm 33 an dem Koppelelement 20 abstützt. Der Schenkel
13 der Fassung 12 ist über das Rastmittel 42 nunmehr
fest mit dem Koppelelement 20 verbunden und von der übrigen Fassung
12 getrennt. Außerdem ist an dem Schenkel 13 ein Rastvorsprung
48 angeformt, der in eine in dem Steg 10 vorgesehene Ausnehmung
greift, um die Axialposition des Koppelelements 20 festzulegen und zu sichern.
Zur Betätigung des Keilelements 22, d.h. um dieses in Freigabestellung
zu überführen, ist die Öffnung 46 des Schaftstabs 3 als Langloch
ausgebildet. Durch dieses hindurch kann ein Werkzeug in eine entsprechende in dem
Keilelement 22 vorgesehene Öffnung 49 geführt werden, um das Keilelement
22 in Löseposition zu überführen. Das Keilelement 22 stößt dabei
an den Schenkel 14 an und schiebt diesen etwas aus dem Schaftstab
3 heraus. Eine an dem Schenkel 14 ausgebildete Nase
54 rastet dabei an einem Vorsprung 55 des Koppelelements ein.
Das Keilelement 22 ist gegen den Schenkel 14 nur begrenzt beweglich.
Das in einer Tasche des Schenkels 14 und somit der Fassung 12
liegende Keilelement 22 kann deshalb nicht mehr in seine
Spannposition zurück rutschen. Es bleibt in Lösestellung. Soll das Keilelement wieder
klemmen, wird die Rastverbindung zwischen der Nase 54 und dem Vorsprung
55 durch entsprechende Betätigung des Fortsatzes 56 gegen die
Kraft eines flexiblen Verbindungssteges 57 zwischen der Nase
54 bzw. dem Fortsatz 56 und dem Schenkel 14 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Webschaft 1 dient eine Kupplungseinrichtung
8 zur Verbindung der Seitenstütze 4 und des Schaftstabs
3, die ein federvorgespanntes Klemmglied 18 aufweist. Dieses dient
zum reibschlüssigen Halten eines Koppelements 20 in dem Schaftstab
3. Bedarfsweise kann das Klemmglied 18 gegen die Kraft des Federelements
30 in Löseposition überführt werden, um das Koppelelement 20 freizugeben,
so dass dieses allein oder gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Teilen der Kupplungseinrichtung
8 aus dem Schaftstab 3 herausgezogen werden kann. Die Bedienung
dieser Kupplungseinrichtung ist besonders einfach und erfordert weder besondere
Handfertigkeit noch besondere Aufmerksamkeit. Die Kupplungseinrichtung
8 eignet sich für Leichtbauschaftstäbe.
1- Webschaft
2, 3- Schaftstab
4, 5- Seitenstützen
6- Weblitzen
7- Fadenösen
8- Kupplungseinrichtung
9- Aufnahmeraum
10, 11- Stege
12- Fassung
13, 14- Schenkel
15- Verbindungsabschnitt
16, 17- Anlageflächen
18, 19- Klemmglieder
20- Koppelelement
21- Löseeinrichtung
22, 23- Keilelemente
24, 25- Schrägflächen
26, 27- Druckflächen
28, 29- Führungsplatten
30- Federelement
31- Abschnitt
32, 33- Arme
34- Nocken
35- Öffnung
36- Abschnitt
37- Lageröffnung
38- Lagerbolzen
39- Verbindungseinrichtung
40- Schenkel
41- Kunststoffkörper
42- Rasteinrichtung
43- Hohlraum
44- Brücke
45- Vorsprung
46- Öffnung
47- Schrägfläche
48- Rastvorsprung
49- Öffnung
50- Längsschlitz
51- Fortsatz
52- Verbindungsmittel
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| Anspruch[de] |
- Webschaft (1)
mit einem Schaftstab (3), der einen Aufnahmeraum (9) aufweist,
mit einer Seitenstütze (4), die mit dem Schaftstab (3) zu verbinden
ist,
mit einer Kupplungseinrichtung (8) zur Verbindung des Schaftstabs (3)
mit der Seitenstütze (4),
wobei die Kupplungseinrichtung (8) ein zwischen einer Klemmstellung und
einer Freigabestellung beweglich gelagertes Klemmglied (18) zum Festklemmen
eines mit der Seitenstütze (4) verbundenen. Koppelelementes (20)
in dem Innenraum (9) aufweist und
wobei das Klemmglied (18) durch ein Federmittel (30) auf eine
Klemmstellung hin vorgespannt ist.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmglied
(18) als Keilelement (22) ausgebildet ist.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmglied
(18) quer zu der Seitenstütze (4) beweglich gelagert ist.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zu der Kupplungseinrichtung
(8) eine Fassung (12) gehört, in der das Klemmglied (18)
gelagert ist und die zwei zueinander im Wesentlichen parallel orientierte Schenkel
(13, 14) aufweist, zwischen denen das Klemmglied (18)
gehalten ist und die quer zu der Bewegungsrichtung des Klemmgliedes (18)
voneinander weg spreizbar sind.
- Webschaft nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel
(13, 14) über einen elastisch verformbaren Verbindungsabschnitt
(15) miteinander verbunden sind.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtung
(8) mehrere Klemmglieder (18, 19) aufweist.
- Webschaft nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmglieder
(18, 19) jeweils Keilelemente (22, 23) sind.
- Webschaft nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Keilelemente
(22, 23) zueinander gegensinnig in Klemmstellung
und in Freigabestellung überführbar sind.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel
(30) eine Biegefeder beinhaltet, die sich mit zumindest einem Arm (32)
an dem Keilelement (18, 22, 23) abstützt.
- Webschaft nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, das das Federmittel
(30) eine das Keilelement (22) an eine Schrägfläche (24)
andrückende Kraftkomponente erzeugt.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel
mehrere Federelemente (30) aufweist.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Klemmglied
(18) eine Löseeinrichtung (21) zugeordnet ist.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löseeinrichtung
(21) ein drehbar gelagerter Nocken (34) ist.
- Webschaft nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Nocken
(34) mit einer quer zu der Bewegungsrichtung des Klemmglieds (18)
orientierten Stirnfläche in Eingriff überführbar ist.
- Webschaft nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnfläche
des Klemmgliedes (18) eine Ausnehmung aufweist, in die der Nocken (34)
einrasten kann.
- Webschaft nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement
(20) über eine Rasteinrichtung (42) mit der Fassung (12)
verbunden ist.
- Webschaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Koppelelement
(20) mit der Seitenstütze (4) gelenkig verbunden ist
- Webschaft nach Anspruch 4 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass an
der Fassung (12) wenigstens eine Anlagefläche für die Seitenstütze (4)
zur Begrenzung deren Schwenkwinkels ausgebildet ist.
- Webschaft nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassung
(12) mit dem Schaftstab (2, 3) mittels eines Verbindungsmittels
(52) lösbar verbunden ist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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