Die vorliegende Erfindung kommt aus dem Bereich der Aquakultur, insbesondere
wird ein Verfahren zum aquakulturellen Aufziehen von im Wasser lebenden Arten mit
Beuteorganismen bereitgestellt, die mit hochgradig ungesättigten Fettsäuren (HUFAs),
insbesondere Docosahexaensäure (DHA) angereichert sind, was hohe Überlebensraten
während des Larvenstadiums der Fische bereitstellt.
TECHNISCHER HINTERGRUND UND STAND DER TECHNIK
Der Verzehr von Meeresfrüchtearten, für die eine hohe Verbrauchernachfrage
besteht, wie etwa Lachs, Forelle, Heilbutt und Aal, nimmt zu, und aufgrund dieser
hohen Nachfrage und begrenzter natürlicher Vorräte wird viel Aufwand zur Entwicklung
kostenwirksamer Aquakulturverfahren zur Zucht solcher Arten betrieben. Ein besonders
ernstes Problem ist es, eine hohe Überlebensrate der geschlüpften Larven der kultivierten
Arten zu gewährleisten.
Die Ausweitung der aquakulturellen Industrie erfordert das Angehen
verschiedener Probleme, wobei eines der signifikantesten die Schwierigkeit der Zulieferung
lebender Beuteorganismen ist, die ein zur Ernährung der Larven angemessenes Futter
bereitstellen. Wilde Fischlarven konsumieren eine Mischpopulation von phytoplanktonischen
Beuteorganismen, die eine ausgewogene Ernährung bereitstellen. Das Sammeln von Phytoplankton
in ausreichenden Mengen, um den Bedarf in einer Aquakultur zu befriedigen, ist jedoch
nicht durchführbar. Alternativ werden derzeit ausgewählte Arten von Beuteorganismen,
insbesondere Rotiferen und Artemia-Arten kultiviert und als Futter verwendet.
Im allgemeinen weisen solche künstlich kultivierten Beuteorganismen
jedoch, obwohl sie angemessene Mengen an Protein und Energie bereitstellen, eine
Lipidzusammensetzung auf, die nicht angemessen ist, um den Bedarf an bestimmten
HUFAs, insbesondere DHA und EPA (Eicosapentaensäure) zu decken, die für optimales
Überleben Wachstum und Entwicklung der Larven essentiell sind. Es wurde speziell
gezeigt, dass ein hoher Gehalt an DHA benötigt wird und dass das Verhältnis von
DHA zu EPA in den Beuteorganismen mindestens 1:1 und vorzugsweise mindestens 2:1
sein sollte.
Dieses Problem wird derzeit durch Kultivierung der Beuteorganismen
in Gegenwart von Anreicherungszusammensetzungen angegangen, was eine Anreicherung
der Organismen hinsichtlich dieser essentiellen Fettsäuren erlaubt. Derzeit zu diesem
Zweck im Handel erhältliche Zusammensetzungen, wie etwa Produkte, die unter dem
Warennamen SelcoTM verkauft werden, erfüllen die obigen Anforderungen
jedoch nicht, da der DHR Gehalt relativ niedrig und/oder das Verhältnis DHA:EPA
nicht hoch genug ist. Bei Verwendung solcher Zusammensetzungen wurde von Artemia
Anreicherungsgehalten von 3–5 % DHA des Gesamtlipidgehalts berichtet (McEvoy
et al. Aquaculture 163 (1998) 237–250) und 12 bis 15 % Überlebensrate von
Fischen, die mit solchen Artemia gefüttert wurden (McEvoy et al. supra; Navarro
et al. J. Fish Biol. 43 (1993) 503–515). In diesem Zusammenhang werden Überlebensraten
definiert als der Überlebensprozentsatz vom ersten Füttern durch die Metamorphose
hindurch. Für eine kostenwirksame aquakulturelle Produktion sollte eine larvale
Überlebensrate von 50 % und vorzugsweise höher erreicht werden.
WO 99/37166 offenbart ein Verfahren zur Anreicherung von lebendigen
Beuteorganismen mit Nährstoffen, die für Fischlarven essentiell sind, welches auf
der Verwendung von trockenen Seifenpulvern von HUFAs beruht, die aus dem Abflussstrom
der Ölextraktion aus marinen Algen erhalten werden. Es werden Artemia DHA Anreicherungsniveaus
von etwa 2,7 % des Trockengewichts offenbart, jedoch werden die Verwendung zur Aquakultur
und die Wirksamkeit hinsichtlich des Überlebens von Fischlarven nicht offenbart.
Ein weiteres zur Verwendung bei der Aquakultur beabsichtigtes Material
wird in WO 99/06585 beschrieben. Die Beispiele offenbaren einen Gehalt an DHA von
24 Gew.%, der Phospholipidgehalt wird jedoch nicht offenbart. Das Material enthält
jedoch einen hohen Anteil freier Fettsäuren (etwa 32–37 Gew.%) und einen hohen
Gehalt von Nicht-Lipidmaterial, was die Effizienz der Lipidaufnahme von Beutetieren
verringern kann. Ein hoher Gehalt an freien Fettsäuren wird im allgemeinen als schädlich
für junge Fische angesehen.
Keines der beiden zuletzt beschriebenen Materialien wird aus Fisch
hergestellt und es mangelt ihnen an vielen HUFAs, die in Fisch vorkommen, wie etwa
EPA und weitere n-3 Fettsäuren, die für junge Fische wünschenswert sind.
In einem kürzlichen Bericht von Sargent et al. (Aquaculture 179 (1999)
217–229) wir betont, dass Fischlarven zusätzlich zum Bedarf an HUFAs einen
Ernährungsbedarf für Phospholipide aufweisen und es wird hervorgehoben, dass die
ideale Ernährung für Fischlarven eine Nahrung ist, die eine Zusammensetzung aufweist,
welche ähnlich der des Dotters von Eiern ist. Nach diesen Autoren enthält Fischeidotter
etwa 10 Gew.% Phospholipide (auf Trockensubstanzbasis), die etwa 17 Gew.% DHA und
etwa 9 Gew.% EPA enthalten. Die Autoren schlussfolgern in ihrem Bericht, dass das
Problem bestehen bleibt, wie eine solche Ernährung im Handelsmaßstab aus derzeit
erhältlichen Materialien zu bilden sei.
Es konnte nunmehr gefunden werden, dass es möglich ist, angereicherte
aquakulturelle Beuteorganismen bereitzustellen, die in Hinsicht auf HUFAs und Phospholipide
eine Zusammensetzung aufweisen, die der von Fischeidotter sehr nahe kommt. Durch
Verwendung der erfindungsgemäßen Beuteorganismen ist es möglich, optimales Überleben,
Wachstum, Pigmentierung und Morphogenese der Larven der im Wasser lebenden Organismen,
wie etwa Heilbuttlarven, sicher zu stellen. Wie hierin gezeigt, stellt die Erfindung
wesentlich höhere Überlebensraten während des Larvenstadiums und verbesserte Qualitätsparameter
bereit, als zuvor für Fische, wie etwa Heilbutt, offenbart, womit eine aquakulturelle
Zucht vieler Fischarten, für die eine hohe Nachfrage besteht, wirtschaftlich und
gewerblich praktikabler wird.
KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung wird in Anspruch 1 offenbart.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die erfindungsgemäße Verwendung zur Zucht von im Wasser lebenden Arten
umfasst das Füttern der im Wasser lebenden Arten während mindestens einem Teil des
Larven- und/oder des Post-Larven-Stadiums mit Beuteorganismen, die in ihrem Gesamtlipidgehalt
einen DHA Gehalt von mindestens 15 Gew.%, vorzugsweise mindestens 17 Gew.%, besonders
bevorzugt mindestens 20 Gew.%, wie etwa mindestens 25 Gew.% aufweisen.
Die Beuteorganismen weisen ebenfalls eine signifikante Menge an Phospholipiden
auf, wie etwa z. B. im Bereich von 5–35 Gew.% des Gesamtlipidgehalts, wie
etwa im Bereich von 5–25 Gew.%, einschlieißlich des Bereiches von 10–20
Gew.% der Gesamtlipide.
Die Beuteorganismen stellen weitere HUFAs bereit, die für Fischlarven
und junge Fische wünschenswert sind, wie etwa EPA und weitere für Fische charakteristische
n-3 HUFAs, wie etwa 18:3, 18:4, 20:4 und 22:5.
Die Erfinder haben entdeckt, dass solche Beuteorganismen für das erfindungsgemäße
Verfahren durch Anreicherung mit DHA angereicherten Lipidmaterialien erhalten werden
können, vorzugsweise Materialien, die aus Quellen auf Grundlage von Fisch herrühren.
Die Beuteorganismen sollten vorzugsweise keinen zu hohen Gehalt an
freien Fettsäuren aufweisen, da diese im allgemeinen als in größeren Mengen schädlich
für Fischlarven und junge Fische angesehen werden. Vorzugsweise stellen freie Fettsäuren
weniger als etwa 10 Gew.% der Gesamtlipide der erfindungsgemäßen Beuteorganismen
dar.
Im vorliegenden Zusammenhang bezieht sich die Bezeichnung „Beuteorganismen"
auf beliebige Meeresorganismen, die als Lebendfutter für Larven von im Wasser lebende
Arten, welche in aquakulturellen Einrichtungen hergestellt werden, verwendet werden
können. Eine allgemeine Übersicht solcher Beuteorganismen findet sich in Lavens
& Sorgeloos (Herausg.) „Manual on the production and use of live food for
aquaculture" herausgegeben durch FAO (1995), welche hierin durch Querverweis einbezogen
ist. Demgemäß umfassen die am gängigsten verwendeten Beuteorganismen verschiedene
Klassen und Gattungen von Mikroalgen, Rotiferen, Artemia, Zooplankton einschließlich
Copepoden, Cladoceranen, Nematoden und Trochophoralarven.
Wie hierin verwendet muss die Bezeichnung „im Wasser lebende
Arten" im weitesten Sinne aufgefasst werden und umfasst sowohl limnobiotische als
auch Meeresarten, einschließlich Fischarten, wie etwa Lachs, Forelle, Karpfen, Wolfsbarsch,
Brasse, Steinbutt, Zackenbarsch, Seezunge, Milchfisch, graue Meeräsche, Zackenbarsch,
Goldbrasse, Heilbutt, Flunder, japanische Flunder und Mönchsfisch; Krustaceen, wie
etwa Shrimps, Hummer, Languste und Krabben; sowie Mollusken, wie etwa zweischalige
Weichtiere.
Ein gemeinsames Merkmal dieser im Wasser lebenden Arten ist es, dass
der Lebenszyklus ein oder mehrere Larvenstadien umfasst, die einen sehr spezifischen
Ernährungsbedarf aufweisen können, und demgemäß ist die Bereitstellung von lebendigen
Beuteorganismen, welche diesen Bedarf decken, ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche
aquakulturelle Produktion. Wie im obigen erwähnt ist ein solcher spezifischer Bedarf
ein hoher Gehalt an der essentiellen Fettsäure DHA, wobei die Bezeichnung „essentiell"
bedeutet, dass die Beuteorganismen nicht zu einer de novo Synthese solcher Verbindungen
befähigt sind.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung umfasst die Zucht von
Heilbuttarten, jedoch umfasst die Erfindung auch andere im Wasser lebende Arten,
wie beispielsweise die im obigen erwähnten.
Ein hauptsächlicher Nutzen der Erfindung ist es, dass wesentlich höhere
Überlebensraten für Fischlarven erzielt werden können, als dies bislang durch irgendein
anderes Verfahren für die Arten Heilbutt und viele andere unseres Wissens nach erreicht
wurde. Wie in den angeführten Beispielen gezeigt, können beständige Überlebensraten
für Heilbutt während des Larvenstadiums von 65–80 % und sogar darüberhinaus
bei der erfindungsgemäßen Fischzucht im Großmaßstab erzielt werden, und weitere
Qualitätsparameter, wie etwa eine korrekte Pigmentierung, sind exzellent.
Bei einer nützlichen Ausführungsform der Erfindung werden die Beuteorganismen
den im Wasser lebenden Arten, wie etwa Heilbutt, in einem Larvenstadium gefüttert,
vorzugsweise so, dass mindestens 30 % der Larven am Ende des Larvenstadiums lebendig
sind, bevorzugt so, dass mindestens 50 % der Larven am Ende des Larvenstadiums lebendig
sind, einschließlich mindestens 60 %, insbesondere so, dass mindestens 70 % der
Larven am Ende des Larvenstadiums lebendig sind, einschließlich dass mindestens
80 % am Ende des Larvenstadiuns lebendig sind.
Eine korrekte Pigmentierung der gewachsenen Kulturarten ist ein wesentliches
Merkmal hinsichtlich des Marktwertes. Ein normal pigmentierter Heilbutt weist eine
gefärbte Augenseite und eine weiße, nicht pigmentierte blinde Seite auf. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zeigen mindestens 70 % der jungen Heilbutte
(frisch metamorphosierte Larven) eine korrekte Pigmentierung, bevorzugt mindestens
80 %, insbesondere mindestens 90 %, wie etwa 95 %, einschließlich, dass im wesentlichen
sämtliche Jungtiere eine korrekte Pigmentierung zeigen.
Bei bestimmten Ausführungsformen stellt die Erfindung ein Verfahren
zum Aufziehen von im Wasser lebenden Arten bereit, die nicht in erster Linie zum
Verzehr gezüchtet werden, wie etwa Zierfischarten und Aquariumfischarten.
Verfahrensgemäß können die zum Füttern der im Wasser lebenden Arten
verwendeten Beuteorganismen aus beliebigen Beuteorganismen ausgewählt sein, die
gezüchtet und in Aquakultur verwendet werden können, wobei die Beuteorganismen bei
nützlichen Ausführungsformen eine Krustazeenart darstellen, wie etwa Artemia, Copepoda,
Daphnia, oder Moina Arten; eine Rotifera Art einschließlich Brachionus plicatilis,
Brachionus rotundiformis und Brachionus rubens; oder eine Brachiopoda Art.
Die Ausführungsformen, welche Artemia Arten umfassen, sind besonders
nützlich. Die Artemia Arten können erfindungsgemäß im Nauplien-, Metanauplien- oder
Adultstadium kultiviert und verwendet werden.
Bei bestimmten Ausführungsformen der Erfindung werden die im Wasser
lebenden Organismen in einer Meeresumgebung aufgezogen. Eine Meeresumgebung wird
hierin zur Beschreibung eines wässrigen Mediums verwendet, das Meerwasser oder simuliertes
Meerwasser umfasst, wie etwa ein wässriges Medium, dem Salz, z.B. Natriumchlorid,
beigefügt wurde.
Erfindungsgemäß können die Beuteorganismen den im Wasser lebenden
Arten in beliebiger Form gefüttert werden, z.B. als eine die Beuteorganismen umfassende
Zusammensetzung. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Organismen dieser
Zusammensetzung einen DHA Gehalt von 20 Gew.% des Gesamtlipidgehalts der Organismen
auf, insbesondere mindestens 25 Gew.% des Gesamtlipidgehalts der Organismen, wie
etwa mindestens 30 Gew.% des Gesamtlipidgehalts der Organismen.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Zusammensetzung
im Wasser lebende Fischfutterorganismen, die einen Gehalt an DHA von mindestens
15 Gew.% des Gesamtlipidgehalts der Organismen aufweist, wobei die Zusammensetzung
eine wässrige Phase von mindestens 50 Gew.% umfasst. Bei einer besonderen Ausführungsform
umfasst die wässrige Phase der Zusammensetzung mindestens 0,5 Gew.% Natriumchlorid.
Die Zusammensetzung ist bei anderen Ausführungsformen teilweise trocken,
so dass sie einen Wassergehalt von weniger als 50 Gew.%, wie etwa höchstens 40 Gew.%,
einschließlich höchstens 25 Gew.%, wie etwa höchstens 10 Gew.%, einschließlich höchstens
5 Gew.% Wasser aufweist. Eine solche Zusammensetzung kann eine beliebige Form annehmen,
einschließlich einer pulvrigen Form, Granula und in Form von Flocken.
Wie aus dem obigen zu entnehmen ist, beträgt der Gesamtlipidgehalt
der Beuteorganismen mindestens 20 Gew.% auf Trockengewichtsbasis, einschließlich
mindestens 25 Gew.% und vorzugsweise mindestens 30 Gew.%, damit die Zusammensetzung
eine signifikante Zuteilung an DHA bereitstellen kann.
BEISPIEL 1: Herstellung einer Anreicherungszusammensetzung
für Beuteorganismen für Fischlarven
Durch Kombination und Mischung der folgenden Bestandteile wurde eine
Zusammensetzung für Beuteorganismen, wie etwa Artemia Arten, hergestellt:
Der phospholipidreiche Bestandteil wird dementsprechend hergestellt:
Zerhackter Tintenfisch (150 kg) wurde zu 300 L Isopropanol hinzugefügt
und die Mischung wurde ziemlich kräftig 4–6 h lang geschüttelt und über Nacht
stehen gelassen. Die Mischung wurde anschließend filtriert, und dem Filtrat wurden
300 L Hexan zugefügt und gemischt. Dies führte zu zwei Phasen, welche trennen gelassen
wurden. Die obere Phase, die hauptsächlich aus Hexan und Isopropanol bestand, wurde
abgetrennt und einer Destillation in mehreren Durchgängen im Vakuum unterworfen,
wobei ein 50 L Rotationsverdampfer verwendet wurde, was insgesamt 2,2 kg einer mit
Phospholipiden angereicherten Fraktion als braungelblicher Wachs ergab, die einen
Phospholidgehalt von etwa 65 Gew.% und einen Gesamtgehalt an DHA von etwa 40 Gew.%
aufwies.
Das in der Zusammensetzung als DHA-reicher Bestandteil verwendete
TG 4010 Material wird von auf Fischöl basierendem Material abgeleitet, welches DHA
angereichert ist, es umfasst 40 Gew.% DHA, etwa 10 Gew.% EPA und etwa 10 Gew.% weitere
n-3 HUFAs. Die Fettsäuren liegen vorwiegend in Form von Triglyzeriden vor, und das
Material weist einen sehr niedrigen Gehalt freier Fettsäuren auf.
Es wurden weitere Materialien als Quellen eines DHA-reichen Bestandteils
getestet, wie etwa TG 5010 (ebenfalls von Croda), das einen DHA Gehalt von etwa
50 Gew.% aufweist, sowie enzymatisch synthetisierte mit DHA hoch angereicherte Triglyzeride.
BEISPIEL 2: Kultivierung von angereicherten Artemia zum
Aufziehen von im Wasser lebende Arten
Artemia Bläschen wurden unter optimalen Bedingungen ausgebrütet (in
Meerwasser, 27–29 °C, pH etwa 8, Sauerstoffgehalt über 4 mg/L). Die frisch
geschlüpften naupliaren Artemia wurden gespült und in einen 250 L Behälter in einer
Dichte von 200000/L überführt. Die Temperatur wurde auf 25–28 °C eingestellt,
der Sauerstoffgehalt auf 5–6 mg/L und der pH bei 7,5 mit Natriumbicarbonat
(2g/L) gepuffert. Die Behälter wurden dadurch belüftet, dass atmosphärische Luft
durch perforierte Schläuche am Boden der Behälter geleitet wurde. Die in Beispiel
1 beschriebene Anreicherungszusammensetzung wurde den Behältern zu einer Konzentration
von 0,2 g/L zugefügt, und dieselbe Menge wurde 10 h später zugegeben. 24 h nach
der ersten Zugabe der Anreicherungszusammensetzung weist Artemia die folgende Lipidzusammensetzung
auf (31 % Gew.Tr. (Trockengewicht) Lipide, die Zahlen in der äusserst linken Spalte
beziehen sich auf die Anzahl an Kohlenstoffen und Doppelbindungen in den Fettsäuren
der Lipidbestandteile, DHA ist 22:6 und EPA 20:5):
Die so erhaltene Artemia weist eine hochgradig angereicherte Gesamtkonzentration
an DHA auf und ist zur Fütterung von Fischlarven, wie etwa erfindungsgemäßen Heilbuttlarven,
sehr geeignet.
BEISPIEL 3: Kultivierung von Artemia mit einer alternativen
Anreicherungszusammensetzung
Frisch geschlüpfte Artemia wurden in 250 L Behälter überführt und
unter denselben Bedingungen wie in Beispiel 2 beschrieben. Den Artemia wurde eine
Lipidzusammensetzung mit 2 Gew.% Chremophore A25 Emulgator gemischt gefüttert. Die
Lipidzusammensetzung enhielt 50 Gew.% des Phospholipidbestandteils der Zusammensetzung
aus Beispiel 1; 25 Gew.% "DHA-80", im wesentlichen Triglyzeride, die 80 Gew.% DHA
umfassen, enzymatisch synthetisiert aus Glyzerin und DHA Fettsäure unter Verwendung
von Lipase aus Candida antarctica (wie beschrieben in US
5,604,119); sowie 25 Gew.% Lysi-22 (TM) (Lysi hf, Island), ein Fischöl
mit 22 Gew.% DHA. Die Futterzusammensetzung wurde den Behältern zu einer Konzentration
von 0,2 g/L zugefügt und dieselbe Menge wurde 12 h später zugegeben. 24 h nach der
ersten Zugabe der Anreicherungszusammensetzung weist Artemia die folgende Lipidzusammensetzung
auf (34 Gew.Tr. Lipide):
Die erhaltene Artemia weist erfindungsgemäß eine sehr hochgradig angereicherte
Gesamtkonzentration an DHA (9,5 % Gew.Tr.) auf sowie weitere für Fische charakteristische
n-3 HUFAs und eignet sich somit besonders zum Füttern von Fischlarven, wie etwa
Heilbuttlarven.
BEISPIEL 4: Verwendung einer Anreicherungszusammensetzung
zur Kultivierung von Rotiferen (Brachionus plichatilis)
Rotiferen wurden unter ähnlichen Bedingungen wie in Beispiel 2 beschrieben
aufgezogen, sie wurden mit Isochrysis-Plankton und Hefe gefüttert und 6 h lang bei
27 °C mit einer wie in Beispiel 2 beschriebenen Anreicherungszusammensetzung
angereichert, mit der Ausnahme, dass Croda 50 anstelle von Croda 40 verwendet wurde,
wobei Croda 50 etwa 50 Gew.% DHA enthält. Die Rotiferen wiesen die folgende Lipidzusammensetzung
auf (22 % Gew.Tr. Lipide):
Die erhaltenen Rotiferen weisen eine sehr hohe Gesamtkonzentration
an DHA sowie einen sehr hohen Phospholipidgehalt auf und sind somit zum erfindungsgemäßen
aquakulturellen Aufziehen in hohem Maße geeignet.
BEISPIEL 5: Verwendung von mit HUFA und Phospholipiden angereicherter
Artemia zum Aufziehen von Heilbutt in Aquakultur
Heilbuttlarven wurden zum ersten Mal bei 230–250 °d gefüttert
("°d": Multiplikationsfaktor der Temperatur (°C) und den Tagen seit dem
Schlüpfen). Es wurden kreisförmige Aufzuchtbehälter verwendet, entweder 3,5 oder
7 m3. Die Larven wurden allmählich an eine Aufzuchttemperatur von 11
°C und eine Lichtintensität von 300–500 Lux gewöhnt. Die Larven wurden
zweimal am Tag mit Artemia gefüttert, am Morgen und am späten Nachmittag. Die Artemia
wurde mit einer Anreicherungszusammensetzung 24 h vor der Morgenfütterung angereichert,
daraufhin bei 13–15 °C weitere 7–8 h für die Nachmittagsfütterung
aufbewahrt. Die Futterzuteilungen wurden so angepasst, dass eine gute Verdauung
der Artemia gestattet wurde. Dem Aufzuchtwasser wurden Mikroalgen (Isocrysis sp.)
hinzugefügt, um Stress zu vermindern und maximale Nahrungsaufnahmeraten zu begünstigen.
In der Mitte der Behälter wurde eine leichte Durchlüftung angewandt, um die Wasserqualität
und die Futterpartikel zu homogenisieren. Mit dem Einfluss wurde eine leichte kreisförmige
Strömung zur Verteilung der Larven erlangt. Der Wasseraustausch wurde von anfangs
1,2-fach pro 24 h auf bis zu 3,3-fach pro 24 h am Ende gesteigert. Die Aufzuchtbehälter
der Larven wurden täglich gereinigt.
Es wurden Überlebensraten von über 80 % in einem Behälter von Beginn
der Fütterung bis zum Ende des Larvenstadiums beobachtet (90 % ausschließlich "Gaffern":
Larven mit einer Kieferdeformierung), und regelmäßig wurden Überlebensraten zwischen
65 und 75 % beobachtet. Im Durchschnitt zeigten etwa 80 % der Jungfische eine korrekte
Pigmentierung, es wurden jedoch bis zu 96 % mit korrekter Pigmentierung in einem
Behälter beobachtet. Eine korrekte Pigmentierung ist als normale Pigmentierung auf
der Augenseite und keine Pigmentierung auf der blinden Seite definiert. Im Durchschnitt
ungefähr 65 % der Jungfische, jedoch bis zu 80 % in einem Behälter zeigten eine
korrekte Augenwanderung, was bedeutet, dass sich beide Augen auf der Augenseite
befinden. Laufende Experimente deuten darauf hin, dass sogar höhere durchschnittliche
Überlebens- und Pigmentierungsraten erhältlich sind.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich erfindungsgemäße, mit DHA angereicherte
Beuteorganismen hinsichtlich hoher Überlebensraten und Qualität besonders zum Auf
ziehen von im Wasser lebenden Arten, wie etwa Heilbutt, eignen.
Anspruch[de]
Verwendung von Beuteorganismen, deren Gesamtlipidgehalt einen DHA-Gehalt
von mindestens 15 Gew.-% aufweist und die n-3-HUFAs liefern, die 18:3-, 18:4-, 20:4-
und 22:5-Fettsäuren aufweisen, wobei die Organismen Phospholipide im Bereich von
5–35 Gew.-% des Gesamtlipidgehalts umfassen und einen Gesamtlipidgehalt von
mindestens 20 Gew.-% auf Trockengewichtsbasis aufweisen, zum Herstellen einer Zusammensetzung
zum Aufziehen einer im Wasser lebenden Art, indem die im Wasser lebende Art während
mindestens einem Teil des Larven- und/oder des Post-Larven-Stadiums mit der Beuteorganismuszusammensetzung
gefüttert wird.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei der DHA-Gehalt in dem Gesamtlipidgehalt
der Beuteorganismen mindestens 20 Gew.-% beträgt.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei die Beuteorganismen aus der Gruppe
ausgewählt sind, die aus einer Krustazeenart besteht, einschließlich Artemia-, Copepoda-,
Daphnia- und Moina-Arten, Rotifera-Arten und Brachiopoda-Arten.
Verwendung nach Anspruch 3, wobei die Krustazeenart eine Artemia-Art
ist.
Verwendung nach Anspruch 4, wobei die Artemia-Art in dem wässrigen
Medium in einem Nauplien-, Metanauplien- oder Adultstadium gezüchtet wird.
Verwendung nach Anspruch 3, wobei die Krustazeenart eine Rotifera-Art
oder eine Brachiopoda-Art ist.
Verwendung nach Anspruch 6, wobei die Rotifera-Art aus einer Gruppe
ausgewählt ist, die Brachionus plicatilis, Brachionus rotundiformis und Brachionus
rubens aufweist.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei die aufgezogene, im Wasser lebende
Art eine Heilbuttart ist.
Verwendung nach Anspruch 8, wobei die Beuteorganismuszusammensetzung
der Heilbuttart in ihrem Larvenstadium gefüttert wird.
Verwendung nach Anspruch 9, wobei mindestens 30% der gefütterten Larven
am Ende des Larvenstadiums lebendig sind.
Verwendung nach Anspruch 10, wobei mindestens 50% der gefütterten
Larven am Ende des Larvenstadiums lebendig sind.
Verwendung nach Anspruch 11, wobei mindestens 70% der gefütterten
Larven am Ende des Larvenstadiums lebendig sind.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei die gefütterte, im Wasser lebende
Art aus einer Gruppe ausgewählt ist, die aus Fischen wie Lachs, Forelle, Karpfen,
Wolfsbarsch, Brasse, Steinbutt, Seezunge, Milchfisch, graue Meeräsche, Zackenbarsch,
Flunder, Seebarsch, Dorsch, Schellfisch, japanischer Flunder, Aal, Krustazeen wie
Schrimp, Hummer, Languste und Krabben, Mollusken wie zweischaligen Weichtieren besteht.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei die gefütterte, im Wasser lebende
Art aus einer Zierfischart und einer Aquariumfischart ausgewählt ist.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei der im Wasser lebende Organismus
in einer Meeresumgebung aufgezogen wird.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei die Beuteorganismen einen DHA-Gehalt
von mindestens 25 Gew.-% des Gesamtlipidgehalts der Organismen haben.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung eine wässrige
Phase von mindestens 50 Gew.-% umfasst.
Verwendung nach Anspruch 17, wobei die wässrige Phase mindestens 0,5
Gew.-% NaCl umfasst.
Verwendung nach Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung einen Wassergehalt
aufweist, der weniger als 50 Gew.-%, einschließlich höchstens 10 Gew.-%, beträgt.
Verwendung nach Anspruch 19, wobei die Zusammensetzung in einer Form
vorliegt, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Pulver, Granula und Flocken
besteht.