Dokumentenidentifikation |
DE102004061670A1 13.07.2006 |
Titel |
Falzapparat einer Druckmaschine |
Anmelder |
MAN Roland Druckmaschinen AG, 63075 Offenbach, DE |
Erfinder |
Rumesz, Franz, 86157 Augsburg, DE |
DE-Anmeldedatum |
22.12.2004 |
DE-Aktenzeichen |
102004061670 |
Offenlegungstag |
13.07.2006 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.07.2006 |
IPC-Hauptklasse |
B41F 13/56(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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IPC-Nebenklasse |
B41F 13/004(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft einen Falzapparat einer Druckmaschine, mit Zugwalzenpaare (21, 22, 23) bildenden Zugwalzen (20), wobei die Zugwalzen (20) bzw. die Zugwalzenpaare (21, 22, 23) einen in einem Falztrichter (11) vorgefalzten, bahnförmigen Bedruckstoff (15) in Richtung auf einen mit einem Schneidmesserzylinder (12) zusammenwirkenden Falzmesserzylinder (13) transportieren, wobei am Schneidmesserzylinder (12) Exemplare vom bahnförmigen Bedruckstoff (15) abtrennbar sind und wobei abgetrennte Exemplare vom Falzmesserzylinder (13) in Richtung auf einen Falzklappenzylinder (14) bewegbar und unter Ausbildung eines Falzes an den Falzklappenzylinder (14) übergebbar sind. Erfindungsgemäß sind die Zugwalzen (20) mindestens eines Zugwalzenpaars (21, 22, 23) mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten oder Drehzahlen antreibbar.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Falzapparat einer Druckmaschine nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Falzapparate dienen der Ausbildung von Falzen an Bedruckstoffen, wobei
nach dem Stand der Technik zur Falzbildung ein bahnförmiger Bedruckstoff zuerst
durch einen sogenannten Falztrichter geführt wird, um so am bahnförmigen sowie noch
nicht durchtrennten Bedruckstoff einen ersten Falz, nämlich einen Längsfalz, auszubilden.
Ausgehend vom Falztrichter wird der bahnförmige Bedruckstoff über mehrere Zugwalzen
in Richtung auf einen Schneidermesserzylinder sowie einen mit dem Schneidmesserzylinder
zusammenwirkenden Falzmesserzylinder transportiert, wobei am Schneidmesserzylinder
vom bahnförmigen Bedruckstoff Exemplare abgetrennt werden, die mithilfe des Falzmesserzylinders
in Richtung auf einen Falzklappenzylinder bewegt werden. Das am Schneidermesserzylinder
vom bahnförmigen Bedruckstoff abgetrennte Exemplar, welches vom Falzmesserzylinder
in Richtung auf den Falzklappenzylinder bewegt wird, wird unter Ausbildung eines
weiteren Falzes, nämlich eines Querfalzes, vom Falzmesserzylinder an den Falzklappenzylinder
übergeben.
Die Zugwalzen, die den bahnförmigen Bedruckstoff ausgehend vom Falztrichter
auf den Schneidermesserzylinder bewegen, bilden Zugwalzenpaare, wobei der bahnförmige
Bedruckstoff zwischen den Zugwalzen der Zugwalzenpaare hindurch bewegt wird. Nach
dem Stand der Technik werden die Zugwalzen des Falzapparats von Motoren angetrieben,
die mit den Zugwalzen über Zahnriemen bzw. Getriebe gekoppelt sind. Hierdurch ergibt
ein hoher konstruktiver Aufwand. Des weiteren werden nach dem Stand der Technik
die Zugwalzen eines Zugwalzenpaares stets mit der gleichen Drehzahl angetrieben,
wodurch die Funktionalität des Falzapparats beschränkt wird.
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde,
einen neuartigen Falzapparat einer Druckmaschine zu schaffen.
Dieses Problem wird durch einen Falzapparat einer Druckmaschine gemäß
Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß sind die Zugwalzen mindestens eines Zugwalzenpaars
mit unterschiedlichen Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten antreibbar.
Im Sinne der hier vorliegenden Erfindung wird ein Falzapparat vorgeschlagen,
wobei die Zugwalzen mindestens eines Zugwalzenpaares des Falzapparats mit unterschiedlichen
Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten antreibbar sind. Durch die Einstellung
einer Differenzdrehzahl zwischen den Zugwalzen eines Zugwalzenpaares, d.h. durch
unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeiten an den Zugwalzen eines Zugwalzenpaares,
kann sich ändernden Dicken des zu transportierenden, bahnförmigen Bedruckstoffs
einfach Rechnung getragen werden. Hierdurch wird es möglich, bahnförmige Bedruckstoff
unterschiedlicher Dicken sicher in Richtung auf den Schneidmesserzylinder zu transportieren.
Vorzugsweise ist jedes Zugwalzenpaar von zwei Zugwalzen gebildet,
wobei der bahnförmige Bedruckstoff zwischen den Zugwalzen jedes Zugwalzenpaars hindurch
bewegbar ist, wobei in beide Zugwalzen mindestens eines Zugwalzenpaars jeweils ein
Antriebsmotor integriert ist, und wobei mindestens einer der Antriebsmotoren drehzahlvariabel
ausgebildet ist.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Drehzahldifferenz,
bzw. die Differenz der Umfangsgeschwindigkeiten, zwischen den Zugwalzen mindestens
eines Zugwalzenpaars einerseits von der Umschlingung der Zugwalzen durch den bahnförmigen
Bedruckstoff und andererseits von der Dicke des zwischen den Zugwalzen hindurch
zu bewegenden, bahnförmigen Bedruckstoffs abhängig.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird,
ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
1: eine schematisierte Darstellung eines
Falzapparats;
2: ein Zugwalzenpaar eines erfindungsgemäßen
Falzapparats; und
3: einen schematisierten Querschnitt
durch eine Zugwalze des Zugwalzenpaars der 2.
Nachfolgend wird die hier vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf
1 bis 3 in größerem
Detail beschrieben.
Die prinzipielle Funktionsweise von Falzapparaten ist dem hier angesprochenen
Fachmann grundsätzlich bekannt und bedarf daher keiner detaillierten Erläuterung.
An dieser Stelle sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass ein Falzapparat
10 für eine Druckmaschine in der Regel einen Falztrichter 11,
einen Schneidmesserzylinder 12, einen Falzmesserzylinder
13 sowie einen Falzklappenzylinder 14 umfasst. Der Schneidermesserzylinder
12 sowie der Falzklappenzylinder 14 drehen sich gleichsinnig sowie
gegensinnig zum Falzmesserzylinder 13. Durch den Falzapparat
10 wird ein Bedruckstoff 15 bewegt bzw. geführt, wobei ein erster
Falz bzw. ein sogenannter Längsfalz im Bereich des Falztrichters 11 und
ein zweiter Falz bzw. ein sogenannter Querfalz im Bereich zwischen dem Falzmesserzylinder
13 sowie einen Falzklappenzylinder 14 erzeugt wird. Der Schneidmesserzylinder
12 umfasst mindestens ein Schneidmesser 16. Mit Hilfe des Schneidmessers
16 sind vom im Bereich des Falztrichters 11 mit dem Längsfalz
vorgefalzten Bedruckstoff 15 Exemplare abtrennbar. Der Falzmesserzylinder
13 umfasst vorzugsweise drei Falzmesser 17 sowie drei Punktureinrichtungen
18. Die drei Falzmesser 17 sind jeweils mit einem Winkel von 120°
voneinander beabstandet gleichverteilt am Umfang des Falzmesserzylinders
13 positioniert. Die drei Punktureinrichtungen 18 sind ebenfalls
jeweils mit einem Winkel von 120° voneinander beabstandet gleichverteilt am
Umfang des Falzmesserzylinders 13 positioniert, wobei zwischen zwei Falzmessern
17 jeweils eine Punktureinrichtung 18 angeordnet ist. Der Falzklappenzylinder
14 verfügt vorzugsweise über drei Falzklappen 19, die auch mit
einem Winkel von 120° voneinander beabstandet gleichverteilt am Umfang des Falzklappenzylinders
14 positioniert sind. Zur Bereitstellung des Querfalzes wirken Schneidmesserzylinder
12, Falzmesserzylinder 13 sowie Falzklappenzylinder
14 derart zusammen, dass beim Abtrennen eines Exemplars vom Bedruckstoff
15 mithilfe eines Schneidmessers 16 des Schneidmesserzylinders
12 das abgetrennte Exemplar am Blattanfang von einer Punktureinrichtung
18 gehalten und unter Drehung des Falzmesserzylinders 13 weiterbewegt
wird. Hierdurch wird das abgetrennte Exemplar in eine für die Bildung des Querfalzes
definierte Relativposition zwischen Falzmesserzylinder 13 und Falzklappenzylinder
14 bewegt, wobei dann, wenn diese Relativposition erreicht ist, ein Falzmesser
17 des Falzmesserzylinders 13 das Exemplar zwischen geöffnete
Falzklappen 19 des Falzklappenzylinders 14 drückt, wohingegen
die Punktureinrichtung 18 das Exemplar freigibt. Das so vom Falzklappenzylinder
14 gehaltene Exemplar wird dann unter Drehung des Falzklappenzylinders
14 weiterbewegt und an einer geeigneten Position vom Falzklappenzylinder
14 zur Weiterverarbeitung freigegeben.
Wie 1 entnommen werden kann, wird der
bahnförmige Bedruckstoff 15 ausgehend vom Falztrichter 11 über
mehrere Zugwalzen 20 in Richtung auf den Schneidmesserzylinder
12 bzw. Falzmesserzylinder 13 bewegt, wobei die Zugwalzen
20 in der schematisierten Darstellung der 1
drei Zugwalzenpaare 21, 22 und 23 bilden. Wie
1 entnommen werden kann, wird der bahnförmige Bedruckstoff
15 zwischen den beiden Zugwalzen 20 eines jeden Zugwalzenpaares
21, 22 und 23 hindurch bewegt.
Aus dem Stand der Technik ist es bereits bekannt, die Zugwalzen
20 der Zugwalzenpaare 21, 22 und 23 über Motoren
anzutreiben. Im Sinne der hier vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, die Zugwalzen
20 mindestens eines Zugwalzenpaares mit unterschiedlichen Drehzahlen bzw.
Umfangsgeschwindigkeiten anzutreiben. Hierdurch ist es möglich, Bedruckstoffe
15 mit unterschiedlichen Dicken optimal zu transportieren.
2 zeigt das Zugwalzenpaar 22
in größerem Detail, wobei eine der beiden Zugwalzen 20, im gezeigten Ausführungsbeispiel
die linke Zugwalze 20, ortfest und die rechte Zugwalze 20 um ein
Drehgelenk 24 im Sinne des Pfeils 25 schwenkbar gelagert ist.
Die Schwenkbewegung der rechten Zugwalze 20 wird über einen Kolben
26 realisiert.
Wie bereits erwähnt, liegt es im Sinne der hier vorliegenden Erfindung,
die Zugwalzen 20 des Zugwalzenpaares 22 mit unterschiedlichen
Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten anzutreiben. So wird gemäß 2
die linke Zugwalze 20 mit der Drehzahl n1 und die rechte Zugwalze
20 mit der Drehzahl n2 angetrieben. Eine Differenzdrehzahl &Dgr;n
zwischen den beiden Drehzahlen n1 sowie n2 der beiden Zugwalzen
20 ist dabei im Sinne der hier vorliegenden Erfindung einerseits von der
Umschlingung der Zugwalzen 20 vom Bedruckstoff 15 sowie andererseits
von der Dicke des Bedruckstoffs 15 abhängig. So zeigt 2,
dass die linke Zugwalze 20, die mit der Drehzahl n1 angetrieben
wird, stärker vom bahnförmigen Bedruckstoff 15 umschlungen wird als die
rechte Zugwalze 20, die mit der Drehzahl n2 angetrieben ist.
Es liegt dabei im Sinne der Erfindung, die Zugwalze 20 des Zugwalzenpaars
22, die stärker vom Bedruckstoff 15 umschlungen ist, mit einer
geringeren Drehzahl anzutreiben als die andere Zugwalze 20 des Zugwalzenpaars
22. Im Ausführungsbeispiel der 2 würde dies
bedeuten, dass die Drehzahl n1 kleiner ist als die Drehzahl n2.
Je stärker die Umschlingung der linken Zugwalze 20 zunimmt, desto stärker
wird die Drehzahl n1 relativ zur Drehzahl n2 reduziert. Wird
der bahnförmige Bedruckstoff 15 derart zwischen den beiden Zugwalzen
20 des Zugwalzenpaares 22 hindurchbewegt, dass, wie in
1 gezeigt, die Umschlingung für beide Zugwalzen
20 identisch ist, so entspricht die Drehzahl n1 der Drehzahl
n2, d.h. in diesem Fall werden die beiden Zugwalzen 20 des Zugwalzenpaares
22 mit der gleichen Drehzahl angetrieben.
Es sei darauf hingewiesen, dass jedes der Zugwalzenpaare
21, 22 und 23 über Zugwalzen 20 verfügen kann,
die mit unterschiedlichen Drehzahlen antreibbar sind.
Es liegt weiterhin im Sinne der hier vorliegenden Erfindung, zumindest
in die Zugwalzen 20 der Zugwalzenpaare, die mit unterschiedlichen Drehzahlen
antreibbar sind, die Antriebsmotoren zum Antreiben der Zugwalzen 20 in
dieselben zu integrieren. So ist für das in 2 gezeigte
Zugwalzenpaar 22 in beide Zugwalzen 20 jeweils ein Antriebsmotor
integriert, wobei zur Realisierung einer Differenzdrehzahl zwischen den beiden Zugwalzen
20 des Zugwalzenpaares 22 lediglich ein Antriebsmotor drehzahlvariabel
ausgebildet sein muss. Es können jedoch auch die Antriebsmotoren beider Zugwalzen
20, die in die Zugwalzen 20 integriert sind, drehzahlvariabel
ausgebildet sein. 3 zeigt einen stark schematisierten
Querschnitt durch eine Zugwalze 20, in die ein Antriebsmotor
27 in Form eines Außenläufermotors integriert ist. Über eine Spindel
28 ist die Zugwalze 20 an einem Gestell bzw. Rahmen
29 des Falzapparats 10 gelagert.
Im Sinne der hier vorliegenden Erfindung wird demnach vorgeschlagen,
die Zugwalzen mindestens eines Zugwalzenpaares mit unterschiedlichen Drehzahlen
anzutreiben, wobei die Drehzahldifferenz der Zugwalzen einerseits von einer Umschlingung
der Zugwalzen durch den Bedruckstoff und andererseits von der Dicke des Bedruckstoffs
abhängig ist. Antriebsmotoren zum Antreiben der Zugwalzen sind in die Zugwalzen
integriert. Jede Zugwalze eines Zugwalzenpaares wird demnach mit einem separaten
Motor angetrieben, der in die jeweilige Zugwalze integriert ist. Hierdurch kann
mit einfachen technischen Mitteln eine Drehzahldifferenz zwischen den Zugwalzen
eines Zugwalzenpaares etabliert werden. Weiterhin entfallen Getriebezüge bzw. Riemenzüge
zwischen einem Motor und den Zugwalzen, wodurch sich die Konstruktion des Falzapparats
vereinfacht. Durch die Integration der Antriebsmotoren in die Zugwalzen können die
Zugwalzen fliegend gelagert werden. D.h. die feststehende Spindel 28 der
Zugwalze 20 kann einseitig am feststehenden Gestell oder Rahmen
29 befestigt sein.
10- Falzapparat
11- Falztrichter
12- Schneidmesserzylinder
13- Falzmesserzylinder
14- Falzklappenzylinder
15- Bedruckstoff
16- Schneidmesser
17- Falzmesser
18- Punktureinrichtung
19- Falzklappe
20- Zugwalze
21- Zugwalzenpaar
22- Zugwalzenpaar
23- Zugwalzenpaar
24- Drehgelenk
25- Pfeil
26- Kolben
27- Antriebsmotor
28- Spindel
29- Rahmen
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Anspruch[de] |
- Falzapparat einer Druckmaschine, mit Zugwalzenpaare (21,
22, 23) bildenden Zugwalzen (20), wobei die Zugwalzen
(20) bzw. die Zugwalzenpaare (21, 22, 23) einen
in einem Falztrichter (11) vorgefalzten, bahnförmigen Bedruckstoff (15)
in Richtung auf einen mit einem Schneidmesserzylinder (12) zusammenwirkenden
Falzmesserzylinder (13) transportieren, wobei am Schneidmesserzylinder
(12) Exemplare vom bahnförmigen Bedruckstoff (15) abtrennbar sind,
und wobei abgetrennte Exemplare vom Falzmesserzylinder (13) in Richtung
auf einen Falzklappenzylinder (14) bewegbar und unter Ausbildung eines
Falzes an den Falzklappenzylinder (14) übergebbar sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zugwalzen (20) mindestens eines Zugwalzenpaars (21,
22, 23) mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten oder Drehzahlen
antreibbar sind.
- Falzapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens
eine Zugwalze (20) mindestens eines Zugwalzenpaars (21,
22, 23) ein drehzahlvariabler Antriebsmotor (27) integriert
ist.
- Falzapparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes
Zugwalzenpaar (21, 22, 23) von zwei Zugwalzen (20)
gebildet ist, zwischen denen der bahnförmige Bedruckstoff (15) hindurch
bewegbar ist, wobei in beide Zugwalzen (20) mindestens eines Zugwalzenpaars
(21, 22, 23) jeweils ein Antriebsmotor (27)
integriert ist, und wobei mindestens einer der Antriebsmotoren (27) drehzahlvariabel
ausgebildet ist.
- Falzapparat nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Drehzahldifferenz zwischen den Zugwalzen (20)
mindestens eines Zugwalzenpaars (21, 22, 23) von der
Umschlingung der Zugwalzen (20) durch den bahnförmigen Bedruckstoff (15)
abhängig ist.
- Falzapparat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass diejenige
Zugwalze (20) eines Zugwalzenpaars (21, 22,
23), die stärker vom Bedruckstoff (15) umschlungen ist, mit einer
geringeren Umfangsgeschwindigkeit antreibbar ist als die andere Zugwalze (20)
dieses Zugwalzenpaars (21, 22, 23).
- Falzapparat nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Umfangsgeschwindigkeitsdifferenz oder
Drehzahldifferenz zwischen den Zugwalzen (20) mindestens eines Zugwalzenpaars
(21, 22, 23) von der Dicke des zwischen den Zugwalzen
(20) hindurch zu bewegenden, bahnförmigen Bedruckstoffs (15) abhängig
ist.
- Falzapparat nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Spindel (28) der Zugwalze (20) einseitig
an einem Rahmen (29) befestigt ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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