Dokumentenidentifikation |
DE102004062021A1 13.07.2006 |
Titel |
System zur Nutzung freier Parklücken |
Anmelder |
Robert Bosch GmbH, 70469 Stuttgart, DE |
Erfinder |
Danz, Christian, 70469 Stuttgart, DE; Schmid, Dirk, 75397 Simmozheim, DE; Lehner, Philipp, 75417 Mühlacker, DE; Schaaf, Gunther, 70806 Kornwestheim, DE |
DE-Anmeldedatum |
23.12.2004 |
DE-Aktenzeichen |
102004062021 |
Offenlegungstag |
13.07.2006 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.07.2006 |
IPC-Hauptklasse |
G08G 1/14(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Bei einem System zur Nutzung freier Parklücken ermitteln Verkehrsteilnehmer (6) Lage und Abmessungen freier Parklücken während ihrer Vorbeifahrt. Die so gesammelten Daten werden zu einer Zentrale (2) übertragen. Parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmern (6) werden nach Registrierung bei der Zentrale (2) diese Daten nach Aufprägen eines Zeitstempels zur Verfügung gestellt. Im Erfolgsfall werden dem parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmer Gebühren in Rechnung gestellt.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung geht aus von einem System zur Nutzung freier Parklücken,
wobei Verkehrsteilnehmer Lage und Abmessung freier Parklücken während der Vorbeifahrt
ermitteln und die so gesammelten Daten zu einer Zentrale übertragen. Diese Daten
/werden von der Zentrale parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Ein Verfahren für ein solches System wurde in der DE
102 00 40 18 204.3 vorgeschlagen.
Es sind Reservierungssysteme von Stellplätzen beispielsweise aus der
DE 100 19 202 A1 bekannt. Mittels
Ultraschallsensoren an jedem Stellplatz wird ein Belegtzustand in einem Parkhaus
detektiert und Parkplatzsuchenden bei der Einfahrt ins Parkhaus angezeigt.
Aus der DE 196 16 447 C2
ist ein Verfahren zur Ermittlung der Länge von Parklücken bekannt. Die ermittelte
Länge wird angezeigt und wenn sie eine vorgewählte Mindestlänge überschreitet, kann
der Fahrer sein Fahrverhalten darauf einstellen und die Bereitschaft zum Einparken
anzeigen.
Vorteile der Erfindung
- – Verkehrsteilnehmer ermitteln kontinuierlich Lage und Abmessungen freier
Parklücken während ihrer Vorbeifahrt,
- – die so gesammelten Daten werden zu einer Zentrale übertragen,
- – parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmern werden nach Registrierung bei
der Zentrale diese Daten nach Aufprägen eines Zeitstempels zur Verfügung gestellt,
- – im Erfolgsfall, d.h. beispielsweise auf der Basis der Positionsbestimmung
des parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmers nach dem Einparken oder aufgrund einer
Nutzungspauschale, z.B. in Form eines Abonnements, werden diesem Gebühren in Rechnung
gestellt,
- – ist eine Kartographierung von Parklücken möglich, die zeitnah parkplatzsuchenden
Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Mit den Maßnahmen gemäß Anspruch 1, d.h.
Eine Gebührenzahlung muss nur im Erfolgsfall erfolgen. Außerdem kann
eine anteilige Gebührenrückerstattung erfolgen, wenn ein Verkehrsteilnehmer selbst
zur Vermittlung von Parklücken beigetragen hat. Die Kartographierung der Parklücken
kann über GPS und ein Navigationssystem bei einer Fahrt im Hintergrund mitlaufen,
ohne dass ein Verkehrsteilnehmer eingreifen muss oder abgelenkt wird. Die Abrechnung
der Gebühren kann ohne großen Aufwand erfolgen, z.B. über ein e-Cash-Konto oder
zusammen mit der Inanspruchnahme externer kostenverursachender Navigationsdienste
wie Übermittlung von Mehrwertsdiensten (Aktualisierung bordeigener Navigationsdaten,
Anzeige vorausgewählter POIs (Points of Interest) usw. Auch kann die Abrechnung
einfach aufgrund einer Nutzungspauschale, z.B. in Form eines Abonnements, erfolgen.
Für die Datenübertragung kann auf sowieso vorhandene Kommunikationseinrichtungen
wie GSM- oder UMTS-Geräte zugegriffen werden.
Die zunehmende Verkehrsdichte und verstärkte Bebauung freier Flächen
engen den Verkehrsraum insbesondere in Ballungszentren kontinuierlich ein. Der zur
Verfügung stehende Parkraum verringert sich und die Suche nach einer geeigneten
Parklücke belastet den Fahrer zusätzlich zum immer mehr zunehmenden Verkehr. Hier
unterstützt die Funktion Parklückenvermessung (PLV) in Verbindung mit der erfindungsgemäßen
Parklückenvermittlung den Fahrer bei der Suche nach einer ausreichend großen Parklücke.
Anschließend hilft der semiautonome Einparkassistent (SPA = semitautonomous parking
assitant) zügig in die Parklücke einzufahren. Somit werden lange und/oder erfolglose
Einparkvorgänge vermeidbar.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen aufgezeigt.
Zeichnungen
Die 1 zeigt ein Übersichtsbild für das
erfindungsgemäße System zur Nutzung freier Parklücken.
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
Ein Verkehrsteilnehmer 6 mit einer Einrichtung
5 zur Vermessung von Parklücken ist beispielsweise mit sechs Ultraschallsensoren
im Frontbereich und sechs Ultraschallsensoren im Rückbereich ausgerüstet, um den
Parkraum vor dem Einparken zu vermessen und während des Einparkens zu überwachen.
Während der Vorbeifahrt an einer Packlücke werden Daten mit den Seitensensoren erfasst.
Mittels des Parklücken-Steuergerätes 1 wird die Berechnung der Länge einer
Parklücke durchgeführt. Die vom Navigationsgerät 4 zur Verfügung gestellten
Informationen werden vom Parklücken-Steuergerät 1 genutzt, um die Gültigkeit
der ermittelten Parklücke zu bewerten (Ausblendung von Parkverbotszonen, etc.).
Die gemessenen Parklücken werden eine gewisse Zeit im Parklücken-Steuergerät
1 oder im Navigationsgerät 4 zwischengespeichert und dann gesammelt
en bloc zur Zentrale 2 bzw. Server über beispielsweise GSM oder UMTS-Kommunikationsverbindungen
3 übertragen.
Die ultraschallbasierte Parklückenvermessung läuft für die ganze Zeit
einer Fahrt im Hintergrund mit, d.h. es werden kontinuierlich freie Parklücken ermittelt
auf der Basis von GPS und dem Navigationsgerät bis zu einem Geschwindigkeitsbereich
von ca. 50 km/h oder bei Einsatz eines sogenannten „Blind-Spot-Detection"-System
sogar höher.
Die zum Datenserver 2 übertragenen Daten werden dort in einer
Datenbank mit einem Zeitstempel versehen und gegebenenfalls gekennzeichnet, z.B.
mit einem Urhebervermerk zur Gebührenberechnung bzw. erstattung, und anschließend
gespeichert. Von dort können parkplatzsuchende Verkehrsteilnehmer 6 nach
Registrierung bei der Zentrale 2 Informationen über in ihrer Nähe vorhandene
freie Parklücken gegen eine Gebühr über beispielsweise einen UMTS-Downlink beziehen.
Fahrzeugspezifische Daten insbesondere die Länge des eigenen Fahrzeuges werden bei
der Auswahl von passenden Parklücken beispielsweise schon bei der Registrierung
bei der Zentrale berücksichtigt. Die freien Parklüchen werden dem parkplatzsuchenden
Verkehrsteilnehmer fahrzielbezogen beispielsweise auf dem Display seines Navigationsgeräts
in einer Karte gekennzeichnet (Darstellung wie bei üblichen POIs). Per Navigation
kann sich der Verkehrsteilnehmer mittels bordeigener Navigationsdaten oder durch
von der Zentrale 2 zusätzlich übermittelter Daten zur Parklücke führen
lassen. Eine Bezahlung der Dienstleistung Parklücke muss nur im Erfolgsfall erfolgen.
Der Erfolgsfall kann beispielsweise auf der Basis der Positionsbestimmung des Fahrzeuges
nachgewiesen werden, wenn die angebotene Parklücke dann auch noch wirklich befahrbar
war. Anstelle der Gebührenerhebung über einzelne Nutzungsgebühren kann auch eine
einmalige Bezahlung an den Betreiber des Servers bei Aktivierung der Funktion im
Fahrzeug oder ein zeitlich definiertes „Abonnement" dieses Dienstes mit Kündigungsmöglichkeit
durch den Verkehrsteilnehmer erfolgen. Die Abrechnung der Gebühren kann per e-Cash-Konto
erfolgen, vorteilhafter Weise zusammen mit anderen kostenpflichtigen Mehrwertdiensten,
wie zuvor beschrieben.
Für die Vermittlung von freien Parklücken können den Verkehrsteilnehmern
anteilige Erlöse erstattet werden, zweckmäßiger Weise auf dem gleichen e-Cash-Konto,
von dem aus die Nutzungsgebühren für die Parklückenvermittlung in Rechnung gestellt
werden.
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Anspruch[de] |
- System zur Nutzung freier Parklücken mit folgenden Merkmalen:
– Verkehrsteilnehmer (6) ermitteln kontinuierlich Lage und Abmessungen
freier Parklücken während ihrer Vorbeifahrt,
– die so gesammelten Daten werden zu einer Zentrale (2) übertragen,
– parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmern (6) werden nach Registrierung
bei der Zentrale (2) diese Daten nach Aufprägen eines Zeitstempels zur
Verfügung gestellt,
– im Erfolgsfall, d.h. beispielsweise auf der Basis der Positionsbestimmung
des parkplatzsuchenden Verkehrsteilnehmers (6) nach dem Einparken oder
aufgrund einer Nutzungspauschale, z.B. in Form eines Abonnements, werden diesem
Gebühren in Rechnung gestellt.
- System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten von
der Zentrale (2) gekennzeichnet werden, insbesondere zum Zweck einer Gebührenberechnung
bzw. -erstattung.
- System nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
eine anteilige Gebührenerstattung an jenen Verkehrsteilnehmer erfolgt, aufgrund
dessen gemeldeter Daten einer Vermittlung einer Parklücke zustande kam.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die zur Zentrale (2) übertragenen Daten als gültige Parklücken bewertet
werden.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die von der Zentrale (2) zur Verfügung gestellten Daten gekennzeichnet
werden, insbesondere zur Gebührenberechnung bzw. -erstattung.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
ein parkplatzsuchender Verkehrsteilnehmer (6) die von der Zentrale (2)
zur Verfügung gestellten Daten auf sein Fahrziel bezogen in seinem Navigationsgerät
(4) angezeigt erhält, z.B. in einer Karte als Parklücke gekennzeichnet.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
ein parkplatzsuchender Verkehrsteilnehmer (6) fahrzeugspezifische Daten
wie insbesondere die Länge des eigenen Fahrzeugs bei der Zentrale (2) registrieren
lässt, damit ihm diese nur solche Daten überträgt, die für ihn nutzbar sind.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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