Dokumentenidentifikation |
DE10122621B4 27.07.2006 |
Titel |
Verfahren zum Bestimmen einer Referenztaktphase aus bandbegrenzten digitalen Datenströmen |
Anmelder |
Infineon Technologies AG, 81669 München, DE |
Erfinder |
Renner, Martin, 40822 Mettmann, DE; Duda, Thomas, 47269 Duisburg, DE; Hinz, Torsten, 41468 Neuss, DE |
Vertreter |
PAe Reinhard, Skuhra, Weise & Partner GbR, 80801 München |
DE-Anmeldedatum |
10.05.2001 |
DE-Aktenzeichen |
10122621 |
Offenlegungstag |
21.11.2002 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
27.07.2006 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.07.2006 |
IPC-Hauptklasse |
H04L 7/027(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
|
IPC-Nebenklasse |
H03M 5/18(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
|
Beschreibung[de] |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Wiedergewinnen
eines digitalen Datenstroms, und betrifft insbesondere ein Verfahren zum Wiedergewinnen
einer Referenztaktphase aus dem digitalen Datenstrom.
Datenströme werden beispielsweise als AMI-Datenströme (AMI = Alternate
Mark Inversion) übertragen, wobei bei dem AMI-Datenübertragungsverfahren zwei Leitungen
gleichstromfrei zur Übertragung von Datenströmen bereitgestellt werden, wobei die
analogen Signale auf einer Leitung gegenüber den analogen Signalen auf der anderen
Leitung invertiert sind.
Als logische Signale werden im Folgenden Signale bezeichnet, deren
Signalpegel sich von einem logischen Zustand in einen andern logischen Zustand ändern,
wobei die Signale einen Datenstrommiximalwert, einen Basislinienwert oder einen
Datenstrommaximalwert annehmen können. Hierbei wird der Datenstromminimalwert als
eine logische "–1" bezeichnet, während der Wert einer Basislinie als eine
logische "0" bezeichnet wird und der Datenstrommaximalwert eine logische "+1" darstellt.
Übergänge können zwischen sämtlichen dieser Signalwerte stattfinden, d.h. es existieren
0/1-Datenübergänge, 1/0-Datenübergänge, 0/–1-Datenübergänge, –1/0-Datenübergänge,
die im Folgenden als einstufige Datenübergänge bezeichnet werden. Weiterhin existieren
–1/1-Datenübergänge und 1/–1-Datenübergänge, die im Folgenden als doppelstufige
Datenübergänge bezeichnet werden.
Die zu übertragende Information wird derart digitalisiert, dass digitale
Datenströme mit einer Vielzahl o.a. Datenübergängen bereitgestellt werden. Für den
Empfang und eine Weiterverarbeitung von digitalen Datenströmen ist es erforderlich,
dass ein Referenztaktsignal direkt aus dem digitalen Datenstrom ableitbar ist.
In herkömmlicher Weise wird als Referenztaktsignal ein Taktsignal
bereitgestellt, dass direkt aus erfassten Datenübergängen, beispielsweise von einem
Basislinienwert zu einem Datenstromaximalwert oder zu einem Datenstromminimalwert,
bzw. ein Übergang von einem Datenstromminimalwert zu einem Datenstrommaximalwert
oder umgekehrt abgeleitet wird.
In der Praxis wird eine Referenztaktrückgewinnung direkt aus dem Datenstrom
dadurch erschwert, dass die empfangenen digitalen Datenströme verjittert sind, d.h.
im allgemeinen verrauscht sind, und "AMI-Code-Verletzungen" ("bipolar Violations")
aufweisen.
In herkömmlicher Weise wird beispielsweise als Zeitpunkt eines 0/1-Datenübergangs
ein Zeitpunkt angenommen, zu dem ein Datenstrom einen festen Schwellwert überschreitet.
Ein Nachteil dieser herkömmlichen Verfahren besteht darin, dass eine
bitmusterabhängige Verzerrung vermieden werden muss, was zur Folge hat, dass das
Frequenzspektrum des Datenstroms auch Frequenzkomponenten oberhalb einer Schwerpunktfrequenz
des Nutzsignals beinhalten muss.
Dies führt zu dem weiteren Nachteil, dass Rauschanteile mitgeführt
und verstärkt werden, die das Nutzsignal verfälschen und den Phasenjitter erhöhen
können.
2 zeigt ein herkömmliches Verfahren zum
Bestimmen eines Referenztaktes RT aus einem empfangenen digitalen Datenstrom DS.
In einem Datenstromempfänger E wird ein digitaler Datenstrom DS empfangen, wobei
das Empfangssignal einer Flankenpositionserfassungseinrichtung F zugeleitet wird,
welcher von einer Schwellwerteinstelleinrichtung S ein Schwellwert zugeführt wird.
Dieser Schwellwert kann als ein positiver Wert oder als ein negativer Wert bereitgestellt
werden, wobei der Wert vorzugsweise zwischen einem Datenstromminimalwert und einem
Datenstrommaximalwert liegt. Überschreitet oder unterschreitet der der Flankenpositionserfassungseinrichtung
F zugeführte empfangene digitale Datenstrom diesen Schwellwert, so wird ein Schwellwertschnittpunkt
zwischen beispielsweise einem 0/1-Datenübergang (oder einem anderen der o.a. genannten
Datenübergänge) und dem eingestellten Schwellwert als Referenztaktphase RT ausgegeben.
Weiterhin wirken sich Störungen wie Jitter, d.h. im allgemeinen Rauschen,
Bandbegrenzungen aufgrund des Übertragungskanals etc. in nachteiliger Weise auf
eine Bestimmung einer Referenztaktphase RT aus, die deshalb bei einer derartigen
herkömmlichen Bestimmung mit großen Fehlern behaftet ist.
In der DE 689 20 692 T2
ist eine Phasenkorrekturtaktschaltung zur Erzeugung eines Taktausgabesignals offenbart,
wobei ein mit einem analogen Informationssignal synchronisiertes Taktsignal bereitgestellt
wird. Dabei ist es aber unzweckmäßig, dass Phasenfehlerausgaben vorzugsweise integriert
werden. Hierdurch ergibt sich in nachteiliger Weise eine reduzierte Genauigkeit
bei der Erfassung eines einzelnen Phasenübergangs.
Die DE 689 08 579 T2
betrifft einen Empfänger für ein Datensymbolübertragungssystem mit vorgegebener
Baudgeschwindigkeit, wobei mit Hilfe einer Phasensteuereinrichtung
ein Fehlersignal einer Phasendifferenz zwischen einer Referenzphase und einer Sollphase
Schritt für Schritt verringert wird.
Die DE 692 24 872 T2
offenbart ein Verwenden von vorangegangenen Datenübergängen in einer Phasenregelschleife
bzw. einer "phasenverriegelten Schleife", wobei eine Momentanphasen-Erfassungseinrichtung
mit einer Phasenwert-Vorhersageeinrichtung und einer Datenvorhersageeinrichtung
kombiniert ist, um einen momentanen Phasenwert für eine Modifizierung eines Ausgangsphasenwertes
eines digitalen Schleifenfilters zu verwenden.
Die JP03-27438A beschreibt, wie ein Phasen-Jitter bei einer Ausgabe
eines Zeitgebungssignals unterdrückbar ist, indem ein Korrekturwert entsprechend
einer Polarität eines AMI-Signals vorgegeben wird.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Referenztaktphase
aus einem empfangenen digitalen Datenstrom wiederzugewinnen, wobei eine Phasenkorrektur
für einen aktuellen Datenübergang bereitgestellt wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen
Datenstroms, bei welchem eine Referenztaktphase aus dem digitalen Datenstrom wiedergewonnen
wird, nach Anspruch 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen
Datenstroms, bei welchem eine Referenztaktphase aus dem digitalen Datenstrom wiedergewonnen
wird, nach Anspruch 1, und die Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 weisen
folgende Vorteile auf.
In vorteilhafter Weise wird ein empfangener digitaler Datenstrom tiefpassgefiltert,
um unerwünschte Störanteile zu eliminieren.
Kern der Erfindung ist ein Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen
Datenstroms, bei welchem eine Referenztaktphase aus dem digitalen Datenstrom wiedergewonnen
wird und ein erhaltenes Flankenpositionssignal nach Maßgabe einer Bestimmung eines
Datenübergangs mit einem Phasenkorrekturwert korrigiert wird.
In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte Weiterbildungen und
Verbesserungen des jeweiligen Gegenstandes der Erfindung.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird
der Schwellwert so eingestellt, dass er einen Wert zwischen einem Basislinienwert
(logisch "0") und einem Datenmaximalwert (logisch "1") annimmt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung
wird der Schwellwert derart eingestellt, dass er einen Wert zwischen dem Basislinienwert
und einem Datenstromminimalwert (logisch "–1") annimmt.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird der Schwellwert variabel einstellbar.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird der empfangene digitale Datenstrom mit einer variablen Frequenz tiefpassgefiltert.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird ein Absolutwert eines Phasenkorrekturwertes abhängig von einer Grenzfrequenz
der Tiefpassfiltereinrichtung und des Datenübertragungskanals bereitgestellt.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird ein Absolutwert eines Phasenkorrekturwertes abhängig von einem einstellbaren
Schwellwert bereitgestellt.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung wird die Tendenz
der letzten Regelabweichung für eine Bestimmung eines Flankenpositionssignals verwendet.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung wird der jeweils
vorangehende Datenübergang für eine Bestimmung eines Flankenpositionssignals eines
zuletzt erfassten Datenübergangs verwendet.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird ein beliebiger vorangehender Datenübergang (n-2, n-3, ...) verwendet,
wobei n der zuletzt erfasste Datenübergang ist.
Zeichnungen
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung wird ein variabler
Schwellwert verwendet, der von einer Spitzenamplitude des Datenstroms abgeleitet
wird, indem die Spitzenamplitude des Datenstroms mit einem vorgebbaren Faktor kleiner
als 1 multipliziert wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt
und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
1 ein Augendiagramm eines bandbegrenzten
digitalen Datenstroms mit einstufigen und doppelstufigen Datenübergängen;
2 eine Anordnung zum Wiedergewinnen einer
Referenztaktphase aus einem digitalen Datenstrom nach dem Stand der Technik;
3 ein Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Wiedergewinnen eines Referenztaktphasensignals
aus einem digitalen Datenstrom; und
4 ein Blockdiagramm, das die zur Bestimmung
eines Referenztaktphasensignals benötigten Schritte aufzeigt, die in einer Phasenkorrektureinrichtung
gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden.
1 zeigt ein Augendiagramm eines bandbegrenzten
digitalen Datenstroms mit einstufigen und doppelstufigen Datenübergängen.
Bei dem in 1 gezeigten Augendiagramm
ist ein digitaler Datenstrom erkennbar, wobei beispielsweise Datenübergänge gezeigt
sind, die einen einstufigen 0/1-Datenübergang 101, einen einstufigen 0/–1-Datenübergang
103, einen einstufigen –1/0-Datenübergang 103a, einen einstufigen
1/0-Datenübergang 101a, einen doppelstufigen –1/1-Datenübergang
102 und einen doppelstufigen 1/–1-Datenübergang 104 darstellen.
Die Datenübergänge sind beispielhaft als Übergänge zwischen einem
Basislinienwert 105 und einem Datenstrommaximalwert 106 bzw. einem
Datenstromminimalwert 107 oder zwischen einem Datenstromminimalwert
107 und einem Datenstrommaximalwert 106 dargestellt. Hierbei ergibt
ein variabel einstellbarer Schwellwert 108 verschiedene Schnittpunkte mit
Datenübergängen, wobei beispielhaft zwei Schnittpunkte dargestellt sind, ein 0/1-Schwellwertschnittpunkt
109 als Schnittpunkt eines 0/1-Datenübergangs 101 mit dem Schwellwert
108 und ein –1/1-Schwellwertschnittpunkt 110 mit dem doppelstufigen
–1/1-Datenübergang 102.
Wie aus 1 erkennbar ist, ist die Flankensteilheit
des –1/1-Datenübergangs 102 größer als die Flankensteilheit des 0/1-Datenübergangs
101. Die entsprechenden Schnittpunkte, d.h. der 0/1-Schwellwertschnittpunkt
109 und der –1/1-Schwellwertschnittpunkt 110 fallen dementsprechend
nicht zusammen, sondern liegen um einen Phasenkorrekturoffset 111 auf der
Zeitachse auseinander. Durch die Bandbegrenzung des empfangenen digitalen Datenstroms
ergibt sich das in 1 gezeigte Augendiagramm, was auch
zur Folge hat, dass zwischen einstufigen und doppelstufigen Datenübergängen unterschieden
werden muss, um Fehler bei einer Wiedergewinnung eines Referenztaktphasensignals
zu vermeiden.
3 veranschaulicht ein Blockdiagramm des
erfindungsgemäßen Verfahrens zum Wiedergewinnen eines Referenztaktphasensignals
aus einem digitalen Datenstrom.
Bei dem in 3 gezeigten Blockdiagramm
wird ein digitaler Datenstrom 301 von einem Datenstromempfänger
302 empfangen, wobei das Ausgangssignal des Datenstromempfängers
302 einer Tiefpassfiltereinrichtung 303 zugeführt wird. In der
Tiefpassfiltereinrichtung 303 wird eine Tiefpassfilterung mit einer vorgebbaren
Grenzfrequenz durchgeführt, wobei eine Grenzfrequenz derart eingestellt wird, dass
ungewünschte Störanteile und ein Rauschen aus dem Nutzsignal herausgefiltert werden.
Des tiefpassgefilterte Datenstrom weist die unter Bezugnahme auf
1 erläuterten Eigenschaften auf, insbesondere findet
sich das bei einer Darstellung erkennbare Augendiagramm. Der tiefpassgefilterte
Datenstrom 305 wird einerseits einer Phasenkorrektureinrichtung
307 und andererseits einer Flankenpositionserfassungseinrichtung
304 zugeführt. In der Flankenpositionserfassungseinrichtung 304
wird ein Schnittpunkt eines Datenübergangs (einstufig oder doppelstufig) mit einem
Schwellwert 108, der mittels einer Schwellwerteinstelleinrichtung
306 vorgebbar ist und der Flankenpositionserfassungseinrichtung
304 zugeführt wird, verglichen. Das Ergebnis des Vergleichs ist ein Flankenpositionssignal
309, das ebenfalls der Phasenkorrektureinrichtung 307 zugeführt
wird. In der Phasenkorrektureinrichtung 307 wird eine Phasenkorrektur,
vorgenommen. Der Phasenkorrekturwert 111 setzt sich zusammen aus einem
im wesentlichen konstanten Phasenkorrekturoffset 111b und einer variablen
Phasenabweichung 111a. Die Phasenabweichung 111a ist der Abstand
zwischen dem Flankenpositionssignal 309 und dem Zielzeitpunkt der Regelung
310.
Die Verfahrensschritte zur Ermittlung des Phasenkorrekturwertes
111 werden unter Bezugnahme auf 4 untenstehend
erklärt. Als Ergebnis der Phasenkorrektur in der Phasenkorrektureinrichtung
307 wird am Ausgang der Phasenkorrektureinrichtung 307 ein Referenztaktphasensignal
308 bereitgestellt, welches dem empfangenen Datenstrom optimal folgt.
4 verdeutlicht ein Ablaufdiagramm, das
die zur Bestimmung eines Referenztaktphasensignals benötigten Schritte, welche in
einer Phasenkorrektureinrichtung 307 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden.
Das in 4 gezeigte Ablaufdiagramm erläutert,
wie die Phasenkorrektureinrichtung 307 den Phasenkorrekturwert
111 ermittelt.
Zur Bestimmung der Phasenabweichung 111a wird die Differenz
zwischen dem Flankenpositionssignal 309 und dem Regelungszielwert
310 gebildet.
Anschließend schreitet die Verarbeitung zu einem Schritt S402 fort,
in welchem der zuletzt erfasste Datenübergang bestimmt wird. Es sei angenommen,
dass der in dem vorangehenden Schritt bestimmte Datenübergang ein 0/1- bzw. ein
1/0-Datenübergang, d.h. ein einstufiger Datenübergang war. Ist der zuletzt erfasste
Datenübergang ebenfalls ein 0/1- bzw. ein 1/0-Datenübergang, so wird als Phasenkorrekturwert
111 die Pasenabweichung 111a direkt verwendet und die Verarbeitung
schreitet zu einem Ausgabeschritt S403 fort.
Wird bestimmt, dass der zuletzt erfasste Datenübergang kein 0/1- bzw.
1/0-Datenübergang ist, so schreitet die Verarbeitung zu einem Phasenkorrekturwert-Bestimmungsschritt
S404 fort, in welchem ein wie obenstehend ermittelter Phasenkorrekturwert
111 bei der Berechnung des Referenztaktphasensignals berücksichtigt wird,
indem bei einem –1/1-Datenübergang 102 beispielsweise der Phasenkorrekturoffset
111b zu der Phasenabweichung 111a in einem nachfolgenden Korrekturschritt
S405 addiert wird. Anschließend schreitet die Verarbeitung zu dem Ausgabeschritt
S403 fort.
Es ist klar erkennbar, dass das in 4
dargestellte Ablaufdiagramm entsprechend bereitgestellt wird, wenn ein vorangehender
Datenübergang ein doppelstufiger Datenübergang war und mit einem zuletzt erfassten
Datenübergang verglichen wird. Hierbei ändert sich die Abfrage in einem Abfrageschritt
S406 dahingehend, dass eine Abfrage "0/1- bzw. 1/0-Datenübergang?" durch eine Abfrage
"–1/1- bzw. 1/–1-Datenübergang?" ersetzt wird, d.h. es wird untersucht,
ob anstelle eines einstufigen Datenübergangs ein doppelstufiger Datenübergang vorliegt.
Weiterhin ist es möglich, die in 4 gezeigte
Abfrage auf mindestens einen beliebigen zurückliegenden Datenübergang zu beziehen.
Obwohl die vorliegende Erfindung vorstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Weise
modifizierbar.
101- 0/1-Datenübergang
101a- 1/0-Datenübergang
102- –1/1-Datenübergang
103- 0/–1-Datenübergang
103a- –1/0-Datenübergang
104- 1/–1-Datenübergang
105- Basislinienwert
106- Datenstrommaximalwert
107- Datenstromminimalwert
108- Schwellwert
109- 0/1-Schwellwertschnittpunkt
110- –1/1-Schwellwertschnittpunkt
111- Phasenkorrekturwert
111a- Phasenabweichung
111b- Phasenkorrekturoffset
301- Digitaler Datenstrom
302- Datenstromempfänger
303- Tiefpassfiltereinrichtung
304- Flankenpositionserfassungseinrichtung
305- Tiefpassgefilterter Datenstrom
306- Schwellwerteinstelleinrichtung
307- Phasenkorrektureinrichtung
308- Referenztaktphasensignal
309- Flankenpositionssignal
310- Zielzeitpunkt der Regelung
S401- Eingabeschritt
S402- Datenübergangs-Bestimmungsschritt
S403- Ausgabeschritt
S404- Phasenkorrekturwert-Bestimmungsschritt
S405- Korrekturschritt
S406- Abfrageschritt
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Anspruch[de] |
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301),
bei welchem eine Referenztaktphase (308) aus dem digitalen Datenstrom (301)
wiedergewonnen wird, mit den folgenden Schritten:
a) Empfangen des digitalen Datenstroms (301) in einem Datenstromempfänger
(302);
b) Tiefpassfiltern des empfangenen digitalen Datenstroms (301) in einer
Tiefpassfiltereinrichtung (303);
c) Einstellen eines Schwellwertes (108) in einer Schwellwerteinstelleinrichtung
(306);
d) Bestimmen eines Flankenpositionssignals (309) durch einen Vergleich
einer Amplitude des tiefpassgefilterten Datenstroms (305) mit dem Schwellwert
(108) in einer Flankenpositionserfassungseinrichtung (304);
d1) Berechnen einer Flankensteilheit und Zuordnung der Flanke nach größter Ähnlichkeit
mit einem vorangehenden Datenübergang;
e) Bestimmen eines Phasenkorrekturwerts (111) aus einer zeitlichen Differenz
zwischen einem 0/1-Schwellwertschnittpunkt (109) des Schwellwertes (108)
mit einem 0/1-Datenübergang (101) und einem –1/1-Schwellwertschnittpunkt
(110) des Schwellwertes (108) mit einem –1/1-Datenübergang (102)
in einer Phasenkorrektureinrichtung (307);
f) Korrigieren des Flankenpositionssignals (309) mit dem Phasenkorrekturwert
(111) in der Phasenkorrektureinrichtung (307); und
g) Ausgeben eines Referenztaktphasensignals (308) aus der Phasenkorrektureinrichtung
(307).
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwellwert (108) zwischen
einem Datenstromminimalwert (107) und einem Datenstrommaximalwert (106)
liegt.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder beiden der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Phasenkorrekturwert
(111) gleichermaßen für positive Schwellwerte (108), die einen
Wert zwischen einem Basislinienwert (105) und einem Datenstrommaximalwert
(106) annehmen, wie für negative Schwellwerte (108), die einen
Wert zwischen dem Basislinienwert (105) und einem Datenstromminimalwert
(107) annehmen, bereitgestellt wird.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schwellwert (108) so eingestellt wird, dass er einen Wert zwischen einem
Basislinienwert (105) (logisch "0") und einem Datenstrommaximalwert (106)
(logisch "1") annimmt.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schwellwert (108) so eingestellt wird, dass er einen Wert zwischen einem
Basislinienwert (105) (logisch "0") und einem Datenstromminimalwert (107)
(logisch "–1") annimmt.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schwellwert (108) variabel einstellbar bereitgestellt wird.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der
empfangene digitale Datenstrom (301) mit einer vorgebbaren Grenzfrequenz
in einer Tiefpassfiltereinrichtung (303) tiefpassgefiltert wird.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Absolutwert eines Phasenkorrekturwertes (111) abhängig von einer Grenzfrequenz
der Tiefpassfiltereinrichtung (303) bereitgestellt wird.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
jeweils vorangehende Datenübergang zur Bestimmung eines Flankenpositionssignals
(309) eines zuletzt erfassten Datenübergangs bereitgestellt wird.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Tendenz der letzten Regelabweichung zur Bestimmung eines Flankenpositionssignals
(309) eines zuletzt erfassten Datenübergangs bereitgestellt wird.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein
beliebiger vorangehender Datenübergang (n-2, n-3, ...), wobei n der zuletzt erfasste
Datenübergang ist, zur Bestimmung eines Flankenpositionssignals (309) eines
zuletzt erfassten Datenübergangs bereitgestellt wird.
- Verfahren zum Wiedergewinnen eines digitalen Datenstroms (301)
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein
variabler Schwellwert (108) bereitgestellt wird, der von einer Spitzenamplitude
des Datenstroms (301) abgeleitet wird, indem die Spitzenamplitude des Datenstroms
(301) mit einem vorgebbaren Faktor kleiner als 1 multipliziert wird.
- Vorrichtung zur Wiedergewinnung eines digitalen Datenstroms (301)
mit:
a) einem Datenstromempfänger (302) zur Erfassung des digitalen Datenstroms
(301);
b) einer Tiefpassfiltereinrichtung (303) zur Tiefpassfilterung des erfassten
digitalen Datenstroms (301);
c) einer Schwellwerteinstelleinrichtung (306) zur Einstellung eines Schwellwertes
(108);
d) einer Flankenpositionserfassungseinrichtung (304) zur Bestimmung eines
Flankenpositionssignals (309) durch einen Vergleich einer Amplitude des
tiefpassgefilterten Datenstroms (305) mit dem Schwellwert (108),
und
d1) zur Berechnung einer Flankensteilheit und Zuordnung der Flanke nach größter
Ähnlichkeit mit einem vorangehenden Datenübergang;
und
e) einer Phasenkorrektureinrichtung (307) zur Bestimmung eines Phasenkorrekturwerts
(111) aus einer zeitlichen Differenz zwischen einem 0/1-Schwellwertschnittpunkt
(109) des Schwellwertes (108) mit einem 0/1-Datenübergang (101)
und einem –1/1-Schwellwertschnittpunkt (110) des Schwellwertes (108)
mit einem –1/1-Datenübergang (102), und zur Korrektur des Flankenpositionssignals
(309) mit dem Phasenkorrekturwert (111).
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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