Die Erfindung betrifft einen Grubenstempel für Schildausbaugestelle
im untertägigen Bergbau, mit einem eine Stempelkopfbasis aufweisenden Stempelkopf,
der mittels Verbindungsmitteln lösbar am Stangenende einer Kolbenstange befestigt
ist, wobei die Stempelkopfbasis und das Stangenende einander überlappend ineinanderfassen
und die Verbindungsmittel im Überlappungsbereich von Stempelkopfbasis und Stangenende
angeordnet sind. Die Erfindung betrifft ferner auch die Stempelkopfbasis und die
Kolbenstange für den Grubenstempel.
Ein gattungsgemäßer Grubenstempel ist aus der DE
91 16 604 U1 bekannt. Der bekannte Grubenstempel ist als mehrstufiger hydraulischer
Stempel ausgeführt, wobei die innerste bzw. oberste Stufe mittels einer Kolbenstange
aus Vollprofil gebildet ist, deren Stangenende mit einem Zapfenvorsprung versehen
ist, der in eine Vertiefung in der Stempelkopfbasis eines einen kugelkalottenförmigen
Kopf aufweisenden Stempelkopfs eingreift. Als lösbare Verbindungsmittel zwischen
dem Stempelkopf und der Kolbenstange können entweder im Überlappungsbereich Ringnuten
vorgesehen sein, die im Deckungszustand einen gemeinsamen Ringkanal bilden, durch
den ein Drahtstift geführt wird; alternativ könnte jedoch auch eine Schweißverbindung
gewählt werden, die für Reparaturzwecke abgestochen wird oder es könnte eine konische
oder zylinderförmige Schraubverbindung durch Gewindegänge an der Innenseite des
Kragens und der Außenseite des Zapfenvorsprungs zur Anwendung kommen. Zum Lösen
der Schraubverbindung muss, bei Korrodierungen ggf. mit Hilfe eines Schlagwerkzeugs,
die Verbindung zuerst angelöst werden, bevor die Teile getrennt werden können.
Aus der DE 1 956 911 ist ein
Verlängerungsstück für hydraulische Grubenstempel bekannt, welches durch hydraulische
Druckbeaufschlagung von einer Kolbenstange gelöst werden kann. Um einen Druckraum
zu bilden, ist das Verlängerungsstück in seinem Endabschnitt offen und mittels einer
Muffe umschlossen, sodass die Kolbenstange mit ihrem Kolbenfuß in die mittels der
Muffe gebildete Vertiefung eintauchen und dann das obere, offene Ende des Verlängerungsstücks
abschließen kann. Im Verlängerungsstück ist eine Zwischenplatte eingeschweißt, um
bei eingesetzter Kolbenstange einen Druckraum zwischen der Unterseite der Kolbenstange
und der eingeschweißten Zwischenplatte zu erzeugen, wobei in diesen Druckraum ein
Anschlussstutzen führt, über den ein Druckmittel wie ein hydraulisches Fett zum
Lösen der Verbindung zugeführt werden kann. Die Arretierung erfolgt mittels Sicherungsstücken
wie Drahtstiften, die zwischen der Innenseite der Muffe und einem Fußstück der Kolbenstange
in sich im Deckungszustand ergebende Ringnuten eingeschlagen werden. Die Sicherungsstifte
müssen weiterhin mittels Hammerschlägen oder dergleichen gelöst werden. Das Trennen
von Kolbenstange und Verlängerungsstück hingegen kann mittels hydraulischer Beaufschlagung
äußerst einfach und vor Ort durchgeführt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Grubenstempel mit Kolbenstange
und lösbarem Stempelkopf zu schaffen, dessen Verbindungsmittel auf einfache Weise
vor Ort, ggf. sogar im Einbauzustand des Grubenstempels, gelöst werden können.
Diese sowie weitere Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die Verbindungsmittel wenigstens ein hydraulisch verstellbares Riegelelement
aufweisen, das im Riegelzustand in eine Aussparung im Überlappungsbereich eingreift.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung erfolgt die Verriegelung bzw. Sicherung zwischen
Stempelkopf und Kolbenstange nicht mehr mittels Stiften oder Drähten, die im Deckungszustand
in Ringkanäle oder dergleichen eingeschlagen werden, sondern als Verbindungsmittel
kommt ein Riegelelement zum Einsatz, das hydraulisch in eine Riegelstellung sowie
in eine Lösestellung, in der ein Lösen von Stempelkopf und Kolbenstange möglich
ist, verschoben werden kann. Bei der erfindungsgemäßen Lösung besteht daher keine
Gefahr mehr, dass durch unbedachte Hammerschläge die Kolbenstange oder der Stempelkopf
beschädigt werden könnten. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Kolbenstange
und/oder der Stempelkopf mit einer korrosionsmindernden Oberflächenbeschichtung
wie z.B. einer Bronzierung od. dgl. versehen sind, da diese Beschichtung dann nicht
mehr der Gefahr unterliegt, durch die mechanischen Hammerschläge beschädigt zu werden.
Bei der bevorzugten Ausgestaltung ist das Riegelelement durch hydraulische
Beaufschlagung radial verstellbar. Die Verstellrichtung des Riegelelementes ist
dann senkrecht zu derjenigen Richtung, in der Stempelkopf und Kolbenstange getrennt
bzw. zusammengesetzt werden, wenn die Riegelelemente sich nicht in der Riegelstellung
sondern in der Lösestellung befinden. Die Aussparung besteht vorzugsweise aus einer
umlaufenden Nut. Dies hat den Vorteil, dass bei der Montage von Stempelkopf und
Kolbenstange keine bestimmte Ausrichtung zwischen den zusammenzusetzenden Teilen
eingehalten werden muss, um zu gewährleisten, dass das Riegelelement in die Aussparung
vollständig einfasst.
Zwar kann es grundsätzlich ausreichen, nur ein Riegelelement zu verwenden.
Vorzugsweise bestehen die Verbindungsmittel allerdings aus mehreren hydraulisch
verstellbaren Riegelelementen, die vorzugsweise gleichmäßig umfangsverteilt angeordnet
sind. Bei der besonders bevorzugten Ausgestaltung sind die Riegelelemente im Stempelkopf
angeordnet und greifen in eine am Stangenende der Kolbenstange
ausgebildete Nut ein. Dies hat, wie weiter unten noch erläutert werden wird, erhebliche
Handhabungsvorteile, da der gesamte Hub der Kolbenstange ausgenutzt werden kann
und gleichzeitig Montage bzw. Demontage des Stempelkopfs unabhängig vom Ausfahrzustand
der Kolbenstange erfolgen können. Die Riegelelemente könnten jedoch auch im Stangenkopf
angeordnet sein und in eine Nut im Stempelkopf eingreifen. Bei der bevorzugten Ausgestaltung
mit Riegelelementen im Stempelkopf ist besonders vorteilhaft, wenn das Stangenende
als zylindrischer Kragen ausgebildet ist, in den die Stempelkopfbasis einfasst und
der an seiner Innenseite die Nut aufweist. Weiter vorzugsweise kann der Stempelkopf
dann mit einem ersten Hydraulikleitungssystem zum Bewegen der/des Riegelelemente/s
in den Riegelzustand und mit einem zweiten Hydraulikleitungssystem zum Zurückbewegen
der/des Riegelelementes in die Lösestellung, in welcher Stempelkopf und Kolbenstange
gelöst werden können, versehen sein. Die beiden Hydrauliksysteme sind vorzugsweise
getrennt ausgeführt und können insbesondere von axial und radial verlaufenden Bohrungen
gebildet werden. Um die Verstellkraft aufbringen zu können, sind vorzugsweise das
erste und zweite Hydraulikleitungssystem jeweils als geschlossenes System ausgeführt.
Weiter vorzugsweise wird das Riegelelement von einem Kolbenkörper
und einem Riegelkörper gebildet, die z.B. lösbar zusammengesetzt sind und getrennt
gefertigt werden. Besonders vorteilhaft ist dann, wenn Kolbenkörper und Riegelkörper
mittels einer Schraube miteinander verbunden sind, die im Montagezustand des Riegelelementes
mit ihrem Schraubenkopf über eine äußere Mantelfläche des Riegelkörpers hinausragt
und zwischen dem Grund der Ausnehmung bzw. Nut und der Mantelfläche für das Zurückbewegen
des Riegelkörpers einen Spaltraum erzeugt. Dies hat den Vorteil, dass die Nut auf
einfachste Weise gefertigt werden kann und es für das zweite Hydraulikleitungssystem
ausreichend ist, dass dieses an beliebiger Stelle in die Nut bzw. Aussparung mündet.
Weiter vorzugsweise kann die Stempelkopfbasis für jedes Riegelelement ein radial
ausgerichtetes Sackloch zur Aufnahme des Kolbenkörpers der Riegelelemente aufweisen,
in welches Sackloch das erste Hydraulikleitungssystem mit einer Stichleitung mündet.
Um nicht nur das Verriegeln sondern auch das Trennen von Stempelkopf
und Kolbenstangen auf einfache Weise zu ermöglichen, kann weiter vorzugsweise der
Stempelkopf mit einem dritten Hydraulikleitungssystem zum Trennen von Stempelkopf
und Kolbenstange versehen sein. Das dritte Hydraulikleitungssystem ist vorzugsweise
derart ausgeführt, dass es eine zur Unterseite der Stempelkopfbasis offene Leitungsbohrung
aufweist. Wird dann das dritte Hydraulikleitungssystem mit Hydraulikmittel, welches
beispielsweise mit einer Hydraulikpresse eingespeist wird, beaufschlagt, entsteht
zwischen der Unterseite der Stempelkopfbasis des Stempelkopfes und dem Grund der
die Stempelkopfbasis aufnehmenden Vertiefung im Kolbenstangenende ein Druckraum,
in den das über das dritte Hydraulikleitungssystem eingespeiste Hydraulikmittel
hineingepresst wird und hierdurch den Stempelkopf anhebt und von der Kolbenstange
löst. Der gesamte Lösungsvorgang erfolgt hierbei ohne Werkzeuge und absolut verschleißfrei.
Besonders zweckmäßig ist, wenn Anschlussstutzen oder Anschlussmittel
für einige oder alle Hydraulikleitungssysteme im Boden von sacklochartigen Aufnahmeaussparungen
im kugelkalottenförmigen Stempelkopf angeordnet sind. Entsprechende Aufnahmeaussparungen
dienen zur Aufnahme von Befestigungszapfen zum Befestigen des Stempelkopfes an Anbauteilen
eines Schildausbaugestells. Ein Anschlussstutzen oder Anschlussmittel für z.B. das
dritte Hydraulikleitungssystem kann jedoch auch in einer separaten Vertiefung am
Umfang des Stempelkopfes angeordnet sein.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von schematisch in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispielen
für einen erfindungsgemäßen Grubenstempel. In der Zeichnung zeigen:
1 schematisch eine Kolbenstange mit montiertem
Stempelkopf eines Grubenstempels gemäß einem ersten Ausführungsbeispiels, teilweise
aufgebrochen;
2 eine Detailansicht des Stangenendes
der Kolbenstange und des Stempelkopfes zusammen mit den Riegelelementen entlang
II-II in 1;
3 eine Schnittansicht entlang III-III
in 2; und
4 schematisch eine Kolbenstange mit montiertem
Stempelkopf eines Grubenstempels gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiels, teilweise
aufgebrochen;
In der Zeichnung ist von den Grubenstempeln nur eine Kolbenstange
1 sowie ein lösbar mit dieser verbundener Stempelkopf 10 dargestellt.
Die Kolbenstange 1 kann die einzige Stufe eines einstufigen Grubenstempels
oder aber die letzte Stufe eines mehrstufigen hydraulischen Grubenstempels bilden,
wobei die erfindungsgemäßen Grubenstempel, wie dem Fachmann bekannt ist, an ebenfalls
nicht dargestellten Schildausbaugestellen zum Einsatz kommen, um eine Hangendkappe
relativ zu den Liegendkufen abzustützen und damit den Gewinnungsstreb für die Gewinnungsarbeit
mit einer Gewinnungsmaschine freizuhalten. Die Kolbenstange
1 wird mit ihrem Stangenschaft 2 und dem Stangenfuß
3 in ein nicht dargestelltes Zylinderrohr eingeschoben, um durch Druckbeaufschlagung
auf den Stangenfuß 3 die Kolbenstange 1 hydraulisch auszufahren.
Der Stempelkopf 10 umfasst einen kugelkalottenförmigen Kopf 11
sowie eine Stempelkopfbasis 12, die aus Vollmaterial z.B. als Drehteil
ausgebildet sind, wobei die Stempelkopfbasis 12 gegenüber dem Kopf
11 über eine Stufe 13 abgesetzt ist. Die Stempelkopfbasis
12 ist vollständig in eine mittels eines konzentrisch umlaufenden Kragens
4 gebildete Vertiefung 5 im Stangenende der Kolbenstange
1 eingeschoben und dort mittels der in den 2
und 3 dargestellten Riegelelemente
20 gegen Lösen gesichert. Die Riegelelemente 20 fassen im Riegelzustand
in eine umlaufende und an der Innenseite 7 des Kragens 4 ausgebildete
Nut 8 ein und die Stufe 13 am Stempelkopf 11 liegt an
einem Anschlag 9 an der Stirnseite des Kragens 4 an. Oberhalb
der Stufe 13 des Kopfes 11 ist eine Dichtung 15 angeordnet,
die im dargestellten Montagezustand von Stempelkopf 10 und Kolbenstange
1 den Überlappungsbereich zwischen Stempelkopfbasis 12 und Kragen
4 gegen Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz schützt. Für die hydraulische
Verriegelung der in 2 gezeigten Riegelelemente
20 ist der Stempelkopf 11 mit einem ersten Hydraulikleitungssystem
30 und einem zweiten Hydraulikleitungssystem 40 versehen. Das
erste Hydraulikleitungssystem 30 dient zur Verschiebung der Riegelelemente
20 in die in 2 gezeigte Riegelstellung und
umfasst eine auf der Mittelachse A des Stempelkopfs 10 angeordnete Axialbohrung
31 und eine Radialbohrung 32, deren Durchgang zum Boden
18 einer seitlich am Kopf 11 ausgebildeten Aufnahmeaussparung
17 für die Befestigungszapfen mit einem Anschlussstutzen 33 verschlossen
ist, an welchem z.B. eine Fett- oder Hydraulikpresse angesetzt wird, um die Riegelelemente
20 in die Riegelposition gemäß 2 zu verschieben,
wie nun zuerst erläutert wird.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel kommen zur Verriegelung des Stempelkopfes
11 in der Vertiefung 5 in der Kolbenstange 1 zwei Riegelelemente
20 zum Einsatz. Jedes Riegelelement 20 umfasst hierbei einen Kolbenkörper
21, der mit geringem Bewegungsspiel und abgedichtet mittels Dichtungen
22 in einer radial ausgerichteten Sacklochbohrung 19 in der Stempelkopfbasis
20 des Stempelkopf 11 geführt ist. Eine zweite Radialbohrung
34 des ersten Hydraulikleitungssystems mündet als Stichleitung in die zentrale
Axialleitung 31, um den Kolbenkörper 21 an seiner Rückseite vom
Boden des Sacklochs 19 her mit dem Hydraulikmittel zu beaufschlagen und
den Kolbenkörper 21 radial nach außen durch hydraulische Druckbeaufschlagung
zu verstellen. Da jeweils für beide bzw. alle Riegelelemente 20 ein Kolbenkörper
21, eine Sacklochbohrung 19 und eine Radialleitung 34
vorgesehen sind, werden alle Riegelelemente 20 bei Druckbeaufschlagung
des ersten Hydrauliksystems 30 simultan radial nach außen bewegt. Zur Verriegelung
und Sicherung des Riegelzustandes zwischen dem Stempelkopf 11 und dem Kragen
4 am Stangenende der Kolbenstange 1 ist jedes Riegelelement
20 ferner mit einem Riegelkörper 23 versehen, der ringsegmentartig
ausgebildet ist und sich etwa mit der Nutbreite der Nut 8 über einen Winkelbereich
von 5° bis 15° erstreckt. Der Riegelkörper 23 ist mittels einer
Befestigungsschraube 24 an der Stirnseite des Kolbenkörpers 21
befestigt, wobei der Schraubenkopf 25 der Befestigungsschraube
24 über die äußere Mantelfläche 26 des Riegelkörpers
23 geringfügig hinausragt, damit, wie insbesondere der 3
zu entnehmen ist, auch im Riegelzustand zwischen der Mantelfläche 26 und
dem Nutgrund 8' der Nut 8 im Kragen 4 ein kleiner Spaltraum
verbleibt, in das Hydraulikmittel zum Bewegen der Riegelelemente 20 in
eine Löse- bzw. Entsperrstellung eingespeist werden kann. Die Druckbeaufschlagung
der Riegelelemente 20 für deren Zurückbewegung aus der Riegelstellung in
die Lösestellung, in der der Stempelkopf 11 und die Kolbenstange
1 getrennt werden können, erfolgt über das in 1
dargestellte zweite Hydraulikleitungssystem 40 im Stempelkopf
10, welches wiederum eine axial, allerdings außermittig angeordnete Leitungsbohrung
41 sowie eine radial verlaufende Leitungsbohrung 42, welche im
Bereich der Nut 8 endet, sowie eine zweite radiale Leitungsbohrung
44 umfasst, die in den Boden 18A einer zweiten, gegenüberliegenden
Aufnahmeaussparung 17A mündet und dort mittels eines weiteren Anschlussstutzen
43 verschlossen ist. An diesem kann wiederum eine Hydraulik- oder Fettpresse
angesetzt werden, um das zweite Hydraulikleitungssystem 40 mit dem Druck
des Hydraulikmittels zu beaufschlagen und die Riegelelemente derart zurückzubewegen,
dass sie versenkt in einer umlaufenden Nuteinziehung 16 in der Stempelkopfbasis
12 liegen. Die zentrale Axialleitung 31 und die axiale Leitungsbohrung
41 sind jeweils an ihrem Durchbruch zur Unterseite 14 der Stempelkopfbasis
12 mittels eines eingeschweißten Stopfens 36 verschlossen.
4 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel
mit einem Stempelkopf 100, der an einer Kolbenstange 1 befestigt
ist, die identisch zum ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet ist. Gleiche Bauteile
sind in 4 mit denselben Bezugszeichen wie beim Ausführungsbeispiel
nach den 1–3
gekennzeichnet. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel weist der Stempelkopf
100 in der Stempelkopfbasis 112 ein drittes Hydraulikleitungssystem
50 auf, welches über eine außermittige Axialleitung 51 und eine
Radialleitung 52 verfügt, die in eine Vertiefung 54 am Übergang
des kugelkalottenförmigen Kopfes 111 und der Stempelkopfbasis
112 mündet und dort mit einem Anschlussstutzen 53 zum Ansetzen
einer Hydraulik- oder Fettpresse verschlossen ist. Die Axialleitung 51
ist, im Gegensatz zu den beiden anderen Axialleitungen
31, 41 des ersten und zweiten Hydraulikleitungssystem
30, 40, zur Unterseite 114 der Stempelkopfbasis
112 nicht mittels eines Dichtungsstopfens 36 verschlossen sondern
offen, so dass an der Unterseite 114 Hydraulikmittel, das am Anschlussstutzen
53 eingespeist wird, austritt. Am Umfang der Stempelkopfbasis
112 zwischen den Nuteinziehungen 16 und der Unterseite
114 ist eine weitere, z.B. von einem O-Ring gebildete Dichtung
55 angeordnet, um durch Druckbeaufschlagung des dritten Hydraulikleitungssystems
50 mit dem an der Unterseite 114 ausströmenden Hydraulikmittel,
sofern die Riegelelemente sich nicht im Riegelzustand sondern in Lösestellung befinden,
den Stempelkopf 100 relativ zur Vertiefung 5 hydraulisch anzuheben
und aus der Vertiefung 5 in der Kolbenstange 1 heraustreiben.
Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung
zahlreiche Modifikationen, die in den Schutz der anhängenden Ansprüche fallen sollen.
Die Anordnung der Hydraulikleitungssysteme und Leitungen wie die Formgebung der
Riegelkörper und die Anzahl der Riegelelemente kann variiert werden. Das gesamte
Hydraulikleitungssystem könnte auch der Kolbenstange zugeordnet werden, wobei dann
die Stempelkopfbasis mit geringerem Durchmesser ausgeführt werden könnte, um im
Kragen der Kolbenstange ausreichend Querschnitt zur versenkten Aufnahme der Riegelelemente
zu schaffen.