Dokumentenidentifikation |
DE102005007931A1 24.08.2006 |
Titel |
Steckverbinder und elektronisches Bauteil |
Anmelder |
Valeo Schalter und Sensoren GmbH, 74321 Bietigheim-Bissingen, DE |
Erfinder |
Brunner, Erhard, 86720 Nördlingen, DE; Felber, Franz, 86681 Fünfstetten, DE |
Vertreter |
Dreiss, Fuhlendorf, Steimle & Becker, 70188 Stuttgart |
DE-Anmeldedatum |
10.02.2005 |
DE-Aktenzeichen |
102005007931 |
Offenlegungstag |
24.08.2006 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.08.2006 |
IPC-Hauptklasse |
H01R 12/18(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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IPC-Nebenklasse |
H01R 13/193(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder zur elektrischen Verbindung von Leiterplattenkontakten mit Steckern, mit wenigstens einem ein Gehäuseteil durchragenden und/oder in das Gehäuseteil eingeformten Kontaktelement, welches einen als Steckerabgang ausgebildeten Stiftteil und einen elastisch nachgiebigen, einstückig mit dem Stiftteil ausgebildeten Federkontaktteil umfasst, wobei der Federkontaktteil einen Kontaktabschnitt zur Kontaktierung eines Leiterplattenkontakts und einen Abstützabschnitt zur Abstützung an einer gehäuse- oder gehäuseteilfesten Schulter derart aufweist, dass in einer Endmontageposition der Kontaktabschnitt unter einer Vorspannung gegen den Leiterplattenkontakt zwangsbeaufschlagt wird. Die Erfindung betrifft außerdem ein elektrischen Bauteil mit einem solchen Steckverbinder.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder zur elektrischen Verbindung
von Leiterplattenkontakten mit Steckern sowie ein elektronisches Bauteil, aufweisend
einen derartigen Steckverbinder.
Aus dem Stand der Technik sind beispielsweise Steckverbinder bekannt,
die aus Metallstiften bestehen, die zur elektrischen Kontaktierung an der Leiterplatte,
beziehungsweise an Leiterplattenkontakten, fest angeordnet sind. Die Anordnung wird
dabei in der Regel durch eine Lötverbindung hergestellt.
Bei diesem Stand der Technik hat sich die Lötung immer wieder als
problematisch herausgestellt, weil dazu besondere Prozessvoraussetzungen vorzusehen
sind. Ferner kann ein Prüfen des Schaltkreises der Leiterplatte erst nach dem Auflöten
der Metallstifte erfolgen. Durch das Auflöten der Metallstifte können Beschädigungen
im Schaltkreis auftreten und die Leiterplatte kann dabei unbrauchbar werden.
Die Erfindung betrifft ferner elektrische Bauteile, die einen derartigen
Steckverbinder umfassen. Solche elektrischen Bauteile können beispielsweise Steuergeräte
für elektronische Systeme von Kraftfahrzeugen sein. Gerade Steuergeräte für Kraftfahrzeuge
müssen hohen Anforderungen genügen. Sie müssen unter extremen Bedingungen, wie beispielsweise
starken Vibrationen und verschiedenen Umwelteinflüssen, eine dauerhafte Kontaktierung
der Kontaktelemente gewährleisten.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Steckverbinder
und zugehörige elektrische Bauteile bereitzustellen, bei denen die genannten Nachteile
nicht auftreten können. Insbesondere soll ein Steckverbinder, beziehungsweise ein
elektrisches Bauteil, bereitgestellt werden, das zum einen einen funktionssicheren
Steckerabgang aufweist und zum anderen störunanfällig mit Leiterplattenkontakten
kontaktiert werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Steckverbinder zur elektrischen
Verbindung von Leiterplattenkontakten mit Steckern, mit einem Gehäuse, mit wenigstens
einem ein Gehäuseteil durchragenden und/oder in das Gehäuseteil eingeformten Kontaktelement,
welches einen als Steckerabgang ausgebildeten Stiftteil und einen elastisch nachgiebigen,
einstückig mit dem Stiftteil ausgebildeten Federkontaktteil umfasst, wobei der Federkontaktteil
einen Kontaktabschnitt zur Kontaktierung eines Leiterplattenkontakts und einen Abstützabschnitt
zur Abstützung an einer gehäuse- oder gehäuseteilfesten Schulter derart aufweist,
dass in einer Endmontageposition der Kontaktabschnitt unter einer Vorspannung gegen
den Leiterplattenkontakt zwangsbeaufschlagt wird.
Derartige Steckverbinder haben den Vorteil, dass sie einen Steckerabgang
für Leiterplattenkontakte realisieren, bei denen keine Verlötung des Kontaktelements
mit der Leiterplatte erforderlich ist. Vielmehr können an der Leiterplatte vorgesehene
Leiterplattenkontakte durch die zwangsweise Federbeaufschlagung des Federkontaktteils
elektrisch kontaktiert werden. Der dem Federkontaktteil abgewandte Stiftteil bildet
dann den Steckerabgang des Steckverbinders, auf welchen ein Gegenstecker aufsteckbar
ist. Bei derartigen Steckverbindern können die mit dem Steckverbinder zu kontaktierenden
Leiterplatten geprüft werden, bevor sie mit dem Steckverbinder in Kontakt gebracht
werden. Dies vereinfacht die Handhabung der Leiterplatten, insbesondere in der Großserie.
Dabei können die überprüften Leiterplatten mit dem Steckverbinder dauerhaft verbaut
werden. Der Steckverbinder samt Leiterplatte kann dann über vorzugsweise mehrere
vorgesehene Stiftteile endmontiert werden, beispielweise mit einem Gegenstecker
versteckt werden. Die Montagegruppe Steckverbinder samt Leiterplatte kann störunanfällig
und sicher transportiert werden, insbesondere wenn der Steckverbinder ein entsprechendes,
die Leiterplatte schützendes Gehäuse umfasst.
Aufgrund des Vorsehens des Abstützabschnitts am Federkontaktteil wird
eine dauerhafte Zwangsbeaufschlagung und damit Zwangskontaktierung des Kontaktabschnitts
mit einem entsprechenden Leiterplattenkontakt auf einfache Art und Weise realisiert.
Die Zwangsbeaufschlagung wird durch die Abstützung des Abstützabschnitts an einer
gehäuse- oder gehäuseteilfesten Schulter erreicht.
Dadurch, dass der Stiftteil und der Federkontaktteil als einstückiges
Kontaktelement ausgebildet wird, entfallen zusätzliche Bauteile. Mit einem Bauteil,
dem Kontaktelement, können folglich mehrere Aufgaben, nämlich zum einen das sichere
Kontaktieren der Leiterplattenkontakte durch Zwangsbeaufschlagung des Abstützabschnitts
und zum anderen das Bilden eines Steckerabgangs, realisiert werden.
Ferner entfällt im Gegensatz zum vorbekannten Stand der Technik ein
aufwändiger, unter bestimmten Prozessvoraussetzungen durchzuführender Lötprozess.
Die sichere Überwachung eines Lötprozesses ist sehr aufwändig, da insbesondere schwer
festzustellende kalte Lötstellen zu identifizieren sind. Insgesamt wird durch die
Erfindung auch ein Ausschuss verringert, da aufgrund des wegfallenden Lötvorgangs
eine Qualitätsverbesserung eintritt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist der Federkontaktteil
derart gebogen ausgebildet, dass er einen der Leiterplatte zugewandten Kontaktabschnitt
und einen der Leiterplatte abgewandten Abstützabschnitt umfasst. Der Kontaktabschnitt
und der Abstützabschnitt können dabei in einer senkrecht zur Ebene der Leiterplatte
verlaufenden Linie liegen. Zur Zwangsbeaufschlagung des Kontaktabschnitts gegen
die Leiterplatte stützt sich der Abstützabschnitt an der gehäuse- oder gehäuseteilfesten
Schulter ab. Der gebogene Abschnitt des Federkontaktteils kann sich dabei über einen
Winkel von mehr als 180°, und insbesondere über einen Winkel von cirka 270°,
erstrecken.
Der gebogene Abschnitt kann dabei in nicht beaufschlagtem Zustand
wenigstens weitgehend kreisabschnittartig, oval oder ellipsenartig ausgebildet sein.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Kontaktelement
durchgehend aus dem gleichen Material hergestellt. Als Material kommt insbesondere
ein metallisches Material in Betracht, beispielsweise ein entsprechend geformtes
Blech.
Ferner kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass der Stiftteil und
der Federkontaktteil stoffschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden
sind. Eine derartige Verbindung kann insbesondere durch Löten, Schweißen und/oder
Pressen realisiert sein. Ein derartiges Kontaktelement kann in einem eigenen Herstellungsprozess
gefertigt werden und kann dann in ein Gehäuse des Steckverbinders eingebracht werden.
Der Stiftteil kann dabei einen runden oder eckigen Querschnitt aufweisen. Der Federkontaktteil
kann insbesondere einen gebogenen Kontaktabschnitt zur Anlage an einen entsprechenden
Leiterplattenkontakt vorsehen.
Um ein besonders vorteilhaftes Anliegen des Kontaktabschnitts des
Federkontaktteils zu realisieren, kann vorgesehen sein, dass der Federkontaktteil
im Bereich seines freien Endes einen in Längsrichtung verlaufenden Schlitz aufweist.
Hierdurch werden zwei Kontaktstellen gebildet, die beide unter Vorspannung den jeweiligen
Leiterplattenkontakt beaufschlagen.
Erfindungsgemäß kann ebenfalls vorgesehen sein, dass der Federkontaktteil
im Bereich des Kontaktabschnitts eine der Leiterplatte zugewandte Spitze aufweist.
Die Spitze ist dabei vorteilhafterweise so ausgebildet, dass sie zum Einschneiden
in den Leiterplattenkontakt geeignet ist, derart, dass sich vorteilhafterweise eine
Kontaktierungsriefe bildet. Aufgrund einer derartigen Spitze kann eine sichere dauerhafte
Kontaktierung erfolgen.
Ferner kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass mehrere Kontaktelemente
einander gegenüberliegen und/oder entlang einer Linie angeordnet sind. Hierdurch
kann eine Art Kontaktleiste mit mehreren Kontaktelementen realisiert sein. Die Kontaktelemente
können dabei an einem gemeinsamen Trägerelement angeordnet sein, wobei dann die
Kontaktelemente mit dem Trägerelement eine Art Stiftleiste bilden.
Durch einander gegenüberliegende Kontaktelemente kann eine Leiterplatte
beispielsweise von zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils mit einem Kontaktelement
beaufschlagt sein.
Die gehäuseseitige und/oder gehäuseteilseitige Schulter kann insbesondere
von einem parallel zur eingesteckten Leiterplatte verlaufenden Steg gebildet sein.
Dadurch ergibt sich eine vorteilhafte Herstellung der einzelnen Schultern, nämlich
als ein gemeinsamer Bauteilabschnitt in Form des Stegs.
Ferner kann das Gehäuse und/oder das Gehäuseteil auf der dem Federkontaktteil
zugewandten Innenseite Führungs- und/oder Halterungsvorsprünge zur Führung und/oder
Halterung der Leiterplatte aufweisen. Hierdurch kann ein sicheres Einführen und/oder
Haltern der Leiterplatte erreicht werden, derart, dass die Leiterplattenkontakte
mit dem jeweils zugehörigen Federkontaktteil in Kontakt treten kann.
Dabei können vorteilhafterweise die Führungs- und/oder Halterungsvorsprünge
an den Steg angeformt sein. Insgesamt ergibt sich hierdurch lediglich ein Bauteilabschnitt,
der die Vorsprünge und den Steg umfasst.
Vorteilhafterweise sind mehrere Kontaktelemente entlang einer Linie
nebeneinander angeordnet. Dabei ist ebenfalls denkbar, dass Kontaktelemente entlang
zwei parallel verlaufenden Linien vorgesehen sind, und zwar derart, dass eine Leiterplatte,
die auf beiden Seiten entsprechende Leiterplattenkontakte aufweist, zwischen die
beiden Linien mit Kontaktelementen einsteckbar ist. Die Leiterplatte wird dann von
beiden Seiten mit entsprechenden Kontaktelementen sicher kontaktiert.
Um ein besonders einfaches, und dennoch funktionssicheres Kontaktelement
herzustellen, kann dieses zu seiner Mittellängsachse spiegelsymmetrisch ausgebildet
sein.
Das Gehäuse des Steckverbinders kann einstückig oder aus mehreren
Gehäuseteilen bestehen. Es kann auch rahmenartig ausgebildet sein und die Kontaktelemente
entsprechend umgeben. Die Kontaktelemente können dabei in das Gehäuse eingesteckt,
eingeformt oder eingegossen sein.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist denkbar,
dass das Gehäuse in der Endmontageposition völlig verschlossen ist. Hierdurch kann
die Leiterplatte im Gehäuse des Steckverbinders sicher untergebracht sein. Das Gehäuse
kann dabei kassettenartig aufgebaut sein, wobei es eine offene Seite aufweist. Diese
offene Seite kann von einem Gehäuseteil verschlossen sein, dass die jeweilige Schulter
aufweist und die Kontaktelemente trägt. Andererseits ist denkbar, dass das Gehäuse
durch einen beispielsweise klappbaren Deckel verschließbar ist, wobei dann die Kontaktelemente
vorteilhafterweise auf der dem Deckel gegenüberliegenden Seite das Gehäuse durchragen.
Die entsprechenden Schultern sind dann ebenfalls auf der dem Deckel gegenüberliegenden
Seite des Gehäuses angeordnet.
Die Erfindung betrifft außerdem ein elektronisches Bauteil, umfassend
ein Gehäuse, eine Leiterplatte und einen erfindungsgemäßen Steckverbinder. Ein solches
elektronisches Bauteil ist insbesondere ein Steuergerät für ein elektronisches System
für ein Kraftfahrzeug. Das Steuergerät kann dabei insbesondere für ein Einparkhilfesystem
und/oder für ein Regensensorsystem sein.
Derartige Bauteile müssen hohen mechanischen Anforderungen entsprechen.
Aufgrund der Federkontaktteile kann eine sichere Kontaktierung des Kontaktelements
an den Leiterplattenkontakten dauerhaft gewährleistet werden.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, die die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
der Erfindung näher erläutert und beschreibt.
Es zeigen:
1 einen Längsschnitt durch eine erste
erfindungsgemäße Ausführungsform;
2 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts
II aus 1;
3 und 4
zwei verschiedene Kontaktelemente;
5 eine perspektivische Ansicht auf Kontaktelemente
eines erfindungsgemäßen Steckverbinders; und
6 einen Längsschnitt durch eine zweite
erfindungsgemäße Ausführungsform.
In der 1 ist ein erfindungsgemäßer Steckverbinder
10 dargestellt, der zur elektrischen Verbindung von Leiterplattenkontakten
einer Leiterplatte 12 mit einem nicht dargestellten Gegenstecker dient.
Der Steckverbinder 10 umfasst dabei mehrere einstückig ausgebildete, metallische
Kontaktelemente 14, die jeweils einen der Leiterplatte 12 abgewandten
Stiftteil 16 und einen der Leiterplatte 12 zugewandten, die Leiterplatte
12 kontaktierenden Federkontaktteil 18, umfassen.
Die Kontaktelemente 14 sind dabei an einem Gehäuseteil
20 angeordnet, dass den Deckel eines einseitig offenen, kassettenartigen
Gehäuses 22 bildet. Am Gehäuseteil 20 sind Aufnahme- beziehungsweise
Führungsabschnitte 24 für den nicht dargestellten Gegenstecker angeformt.
Wie aus der Vergrößerung der 1 gemäß
2 deutlich wird, weisen die einander gegenüberliegenden
Federkontaktteile 18 jeweils einen Kontaktabschnitt 26 zur Kontaktierung
von Leiterplattenkontakten 28 auf. Ferner weisen die Federkontaktteile
18 Abstützabschnitte 30 auf, die sich an Schultern 32
des Gehäuseteils 20 abstützen. Wie im Schnitt der 2
deutlich wird, sind die Federkontaktteile 18 rund gebogen ausgebildet,
und zwar derart, dass die Kontaktabschnitte 26 und die Abstützabschnitte
30 auf einer weitgehend senkrecht zur Ebene der Leiterplatte
12 liegenden Geraden angeordnet sind. Der gebogene Abschnitt der Federkontaktteile
erstreckt sich dabei über einen Winkel von etwa 270°.
Die Federkontaktabschnitte sind derart ausgebildet, dass sie aufgrund
der Abstützung an den Schultern 32 unter einer Vorspannung gegen die Leiterplattenkontakte
dauerhaft zwangsbeaufschlagt sind. Hierdurch wird eine dauerhafte, auch unter Extrembedingungen
vorhandene Kontaktierung gewährleistet.
In den 3 und 4,
die verschiedene Kontaktelemente in verschiedenen Ansichten zeigen, wird deutlich,
dass die Kontaktelemente einstückig ausgebildet sind, und jeweils einen Stiftteil
16 und einen Federkontaktteil 18 umfassen.
Das in der 3 gezeigte Kontaktelement
weist im Bereich des Kontaktabschnitts 26 einen in Längsrichtung verlaufenden
Schlitz 34 auf. Dadurch ergeben sich zwei Kontaktanlagen an der Leiterplatte.
Hierdurch wird eine sichere Kontaktierung gewährleistet.
Bei der Ausführungsform gemäß 4 weist
das Kontaktelement im Bereich des Kontaktabschnitts 26 eine scharfe Spitze
36 auf, die sich beim Einführen der Leiterplatte 12 in den Leiterplattenkontakt
28 zur dauerhaften und sicheren Kontaktierung eingräbt.
Aus der 5 wird deutlich, dass mehrere
Federkontaktteile 14 einander gegenüberliegend angeordnet sein können,
derart, dass eine beidseitig kontaktierbare Leiterplatte zwischen die Kontaktabschnitte
26 der jeweiligen Kontaktelemente 14 eingeschoben werden kann.
Zur Abstützung der jeweiligen Abstützabschnitte der Kontaktabschnitte
26 sind insgesamt zwei einander gegenüberliegende Stege 38 vorgesehen,
die die einzelnen Schultern für die Abstützabschnitte 30 bilden.
Zwischen jeweils zwei Federkontaktteilen 18 ist ein Halte-
und Führungsabschnitt 40 für die Leiterplatte 12 vorgesehen. Um
ein besseres Einführen der Leierplatte zu ermöglichen, weisen die Abschnitte
40 Anfasungen 42 auf. Die Halte- und Führungsabschnitte
40 sind dabei an die Stege 38 angeformt, die ihrerseits an das
Gehäuse beziehungsweise ein Gehäuseteil angeformt sind.
In der 6 ist ein zweiter erfindungsgemäßer
Steckverbinder 50 dargestellt, wobei Bauteile, die dem Steckverbinder
10 entsprechen, mit entsprechenden Bezugszeichen versehen sind.
Der Steckverbinder 50 unterscheidet sich vom Steckverbinder
10 im Wesentlichen dadurch, dass die einzelnen Kontaktelemente
14 an einem Trägerteil 52 angeordnet sind. Dies hat den Vorteil,
dass die Kontaktelemente 14 samt dem Trägerteil 52 mit der Leiterplatte
12 vormontiert werden können. In einem nächsten Montageschritt wird die
Leiterplatte 12 samt Trägerteil 52 und Kontaktelemente
14 in das Gehäuse 22 derart eingeführt, dass die Stiftteile
16 der Kontaktelemente 14 durch am Gehäuse vorgesehene Öffnungen
54 hindurchragen. An der Gehäuseinnenseite sind Stege 38 beziehungsweise
Schultern 32 angeformt, derart, dass die Abstützabschnitte 30
sich derart an den Schultern 32 abstützen, dass die Kontaktabschnitte
26 der Federkontaktteile 18 unter einer Vorspannung gegen die
Leiterplattenkontakte der Leiterplatte 12 dauerhaft zwangsbeaufschlagt
werden.
Das Gehäuse 22 gemäß 6 sieht
einen über ein Filmscharnier am Gehäuse 22 angeordneten Deckelabschnitt
54 vor, mit dem das Gehäuse 22 vollständig verschlossen werden
kann.
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Anspruch[de] |
- Steckverbinder (10, 50) zur elektrischen Verbindung
von Leiterplattenkontakten (28) mit Steckern, mit wenigstens einem ein
Gehäuseteil (20, 22) durchragenden und/oder in das Gehäuseteil
eingeformten Kontaktelement (14), welches einen als Steckerabgang ausgebildeten
Stiftteil (16) und einen elastisch nachgiebigen, einstückig mit dem Stiftteil
(16) ausgebildeten Federkontaktteil (18) umfasst, wobei der Federkontaktteil
(18) einen Kontaktabschnitt (26) zur Kontaktierung eines Leiterplattenkontakts
(24) und einen Abstützabschnitt (30) zur Abstützung an einer gehäuse-
oder gehäuseteilfesten Schulter (32) derart aufweist, dass in einer Endmontageposition
der Kontaktabschnitt (26) unter einer Vorspannung gegen den Leiterplattenkontakt
(24) zwangsbeaufschlagt wird.
- Steckverbinder (10, 50) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Federkontaktteil (18) derart gebogen ausgebildet
ist, dass er einen der Leiterplatte zugewandten Kontaktabschnitt (26) und
einen der Leiterplatte abgewandten Abstützabschnitt (30) umfasst.
- Steckverbinder (10, 50) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (14) durchgehend aus dem gleichen
Material hergestellt ist.
- Steckverbinder (10, 50) nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stiftteil (16) und der Federkontaktteil
(18) stoffschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden sind,
insbesondere durch Löten, Schweißen und/oder Pressen.
- Steckverbinder (10, 50) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Federkontaktteil (18) im Bereich
des Kontaktabschnitts (26) einen in Längsrichtung verlaufenden Schlitz
(34) aufweist.
- Steckverbinder (10, 50) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Federkontaktteil (18) im Bereich
des Kontaktabschnitts (26) eine dem Leiterplattenkontakt (28)
zugewandte Spitze (36) aufweist.
- Steckverbinder (10, 50) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kontaktelemente (14) einander
gegenüberliegend und/oder entlang einer Linie angeordnet sind.
- Steckverbinder (10, 50) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kontaktelemente (14) an
einem Trägerteil (52) angeordnet sind.
- Steckverbinder (10, 50) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schulter (32) von einem parallel
zur eingesteckten Leiterplatte (12) verlaufenden Steg (38) gebildet
wird.
- Steckverbinder (10, 50) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (22) oder das Gehäuseteil
(20) auf der dem Federkontaktteil zugewandten Innenseite
Führungs- und/oder Halterungsvorsprünge (40) zur Führung und/oder zur Halterung
der Leiterplatte (12) aufweist.
- Steckverbinder (10, 50) nach Anspruch 9 und 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die Führungs- und/oder Halterungsvorsprünge (40)
an den Steg (38) angeformt sind.
- Steckverbinder (10, 50) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (22) in der Endmontageposition
vollständig verschlossen ist.
- Elektronisches Bauteil, insbesondere Steuergerät für ein elektronisches
System eines Kraftfahrzeugs, umfassend einen Steckverbinder (10,
50) mit einem verschließbaren Gehäuse (22) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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Patent Zeichnungen (PDF)
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