Ein Verfahren zum Entwerfen und Herstellen von Schleifwerkzeugen und
einzigartige, mit diesem Verfahren hergestellte Schleifwerkzeugen sind entwickelt
worden. In diesem Verfahren einzelne Schleifkörner in einer kontrollierten, räumlich
zufälligen Anordnung so angeordnet, dass die einzelnen Körner nicht-angrenzend sind.
Wenn eine abrasive bzw. abschleifende Oberfläche eines Schleifwerkzeugs eine zufällige,
jedoch kontrollierte Anordnung von Schleifkörnern aufweist, kann man optimale Abschleifwirkung
erzielen, dabei die Effizienz verbessern und durchwegs planare Oberflächen von Werkstücken
erzeugen.
Hintergrund der Erfindung
Es ist erkannt worden, dass eine einheitliche, gemusterte Bestückung
von Schleifkörnern auf vielfältigen Kategorien von Schleifwerkzeugen die Leistungsfähigkeit
eines Schleifwerkzeugs verbessert. Eine derartige Kategorie von Werkzeugen, die
für feine präzise Schleifvorgänge entworfenen "technisierten" oder "strukturierten"
beschichteten Schleifwerkzeuge, sind im Laufe des vergangenen Jahrzehnts kommerziell
verfügbar geworden. Typische Entwürfe für diese beschichteten Schleifwerkzeuge sind
in den US-Patent-Schriften Nr. A-5,014,468, A-5,304,223, A-5,833,724, A-5,863,306
und 6,293,980 B beschrieben. In diesen Werkzeugen werden kleine, geformte, zusammengesetzte
Strukturen, beispielsweise dreidimensionale Pyramiden, Diamanten, Linien und hexagonale
Rippen, die eine Vielzahl von mit einem Klebstoff-Material gehaltenen Schleifkörnern
enthalten, als eine einzelne Schicht in einem regulären Muster auf der Oberfläche
eines flexiblen Unterschichtbogens repliziert. Es wurde gefunden, dass diese Werkzeuge
beim freien Schneiden eingreifen und dass die offenen Zwischenräume zwischen den
Korn-Verbunden ein kühleres Schleifen und eine verbesserte Entfernung von Ablagerungen
ermöglichen. Ähnliche Werkzeuge in der Kategorie der super-schleifenden Werkzeuge
mit einer starren, geformten Scheibe oder Kern als Unterschicht sind in US-Patent
Nr. 6,096,107 offenbart.
Es sind Schleifwerkzeuge entwickelt worden, die eine einzelne Schicht
von Schleifkörnern aufweisen, die in einem gleichförmigen Gittermuster aus Quadraten,
Kreisen, Rechtecken, Hexagons oder anderen wiederholten geometrischen Mustern entworfen
sind, und diese Werkzeuge sind in einer Vielzahl von Anwendungen in der hochgenauen
Endbearbeitung verwendet worden. Ein Muster kann einzelne Körner oder Parzellen
von Schleifkörnern in einer einzelnen Schicht, welche Parzellen durch offene Zwischenräume
zwischen den Parzellen beabstandet sind, umfassen. Insbesondere wird bei den super-schleifenden
Werkzeugen angenommen, dass gleichförmige Muster von Schleifkörnern planarere, glattere
Endbearbeitungen von Oberflächen ergeben, als sie mit zufälliger Anordnung von Schleifkörnern
auf dem Schleifwerkzeug erzielt werden können. Derartige Werkzeuge werden beispielsweise
in den US-Patenten Nr. 6,537,140 B1, A-5,669,943, A-4,925,457, A-5,980,678, A-5,049,165,
6,368,198 B1 und A-6,159,087 offenbart.
So sind vielfältige Schleifwerkzeuge nach hochgenauen, für das gleichförmige
Abschleifen von halbfertigen Werkstücken erforderlichen Spezifikationen entworfen
und hergestellt worden. Als ein Beispiel für derartige Werkstücke in der Elektronikindustrie
müssen halbfertige, integrierte Schaltkreise abgeschliffen oder poliert werden,
um überschüssige keramische oder metallische Materialien, die selektiv in mehreren
Oberflächenschichten, mit oder ohne Ätzen, auf den Wafern (beispielsweise Silicium
oder anderem keramischen oder Glassubstrat-Materialien) aufgebracht worden sind,
zu entfernen. Die Einebnung von neu geformten Oberflächenschichten in den halbfertigen
integrierten Schaltkreisen wird ausgeführt mit chemischmechanischen Einebnungs-
bzw. Planarisations-Prozessen (CMP), die Schleifschlämme und Polymer-Kissen benutzen.
Die CMP-Kissen müssen kontinuierlich oder periodisch mit einem Schleifwerkzeug "konditioniert"
werden. Das Konditionieren eliminiert die Verhärtung oder Verglasung der Kissen,
die durch die Kompression von angesammeltem Abrieb und Schleifschlamm-Partikeln
in der polierenden Oberfläche der Kissen bewirkt wird. Der Konditionierungsvorgang
muss gleichförmig über die Oberfläche der Kissen ausgeführt werden, so dass die
konditionierten Kissen die halbfertigen Wafer noch einmal über die gesamte Oberfläche
der Wafer planarisieren können.
Die Lage der Schleifkörner auf dem Konditionierungswerkzeug wird kontrolliert,
um gleichförmige Riefenmuster auf der Polieroberfläche der Kissen zu bewirken. Eine
vollständig zufällige Anordnung der Schleifkörner auf einer zweidimensionalen Ebene
des Werkzeugs wird allgemein als für das Konditionieren von CMP-Kissen nicht geeignet
angesehen. Es ist vorgeschlagen worden, die Lage der Schleifkörner auf CMP-Konditionierwerkzeugen
zu kontrollieren, indem jedes Korn entlang eines bestimmten gleichförmigen Gitters
auf der Schleifoberfläche des Werkzeugs angeordnet wird (siehe beispielsweise US-Patent
Nr. 6,368,198 B1). Jedoch weisen Werkzeuge mit gleichförmigen Rastern bestimmte
Beschränkungen auf. Beispielsweise erzeugt ein gleichförmiges Raster eine Periodizität
in der Schwingung, die von der Bewegung des Werkzeugs herrührt,
die wiederum eine Welligkeit oder periodische Furchen auf dem Kissen oder. ungleiche
Abnutzung des Schleifwerkzeugs oder des Polierkissens verursachen kann, die schließlich
zu minderwertigen Oberflächen auf den halbfertigen Werkstücken führen.
Ein Verfahren zum Erzeugen eines nicht-gleichförmigen Rastermusters
von Schleifkörnern in einer einzelnen Schicht auf dem Substrat eines Schleifwerkzeugs
ist im JP-Patent Nr. 2002-178264 offenbart. Das Herstellen dieser Werkzeuge beginnt
damit, dass ein virtuelles Raster mit einem gleichförmigen, zweidimensionalen Muster,
wie eine Reihe von Quadraten, definiert wird, indem an den Kreuzungspunkten der
Linien auf dem Raster Körner angeordnet werden. Dann wählt man zufällig einige Kreuzungspunkte
auf dem Raster aus und versetzt Körner von diesen Kreuzungspunkten, wobei die Körner
um einen Abstand von weniger als dreimal dem mittleren Korndurchmesser verschoben
werden. Dieses Verfahren betrifft das Sicherstellen der Anordnung einzelner Körner
in einer numerischen Reihenfolge entlang der x- oder y-Achse, und versagt daher
darin, sicherzustellen, dass die resultierende Werkzeugoberfläche eine gleichförmige
Schleifwirkung liefert, ohne signifikante Lücken oder Inkonsistenzen in der Kontaktfläche,
wenn das Werkzeug einen linearen Weg über ein Werkstück ablegt. Das Verfahren versagt
ebenfalls darin, einen definierten ausschließenden Bereich um jedes Schleifkorn
sicherzustellen und lässt somit sowohl Bereiche mit konzentrierten bzw. gehäuften
Körnern als auch Bereiche mit Lücken zwischen den Körnern zu, was eine nicht-gleichförmige
Oberflächenqualität in den endbearbeiteten Werkstücken bewirken kann.
Die vorliegende Erfindung weist keine dieser Nachteile des JP-Patents
Nr. 2002-178264 auf und ermöglicht, Schleifwerkzeuge herzustellen mit einem definierten,
ausschließenden Bereich um jedes Schleifkorn herum in einer zufälligen, jedoch kontrollierten
zweidimensionalen Anordnung. Weiterhin können Werkzeuge hergestellt werden, die
eine zufällig verteilte numerische Reihenfolge von Schleifkornpositionen entlang
der x- und/oder y-Achsen der Schleifoberflächen des Werkzeugs aufweisen, um so eine
gleichmäßige Schleifwirkung zu erzielen, ohne signifikante Lücken oder Inkonsistenzen
in der Kontaktfläche, wenn das Werkzeug einen linearen Pfad auf dem Werkstück ablegt.
Schleifwerkzeuge nach dem Stand der Technik, die hergestellt sind
mit einer gleichförmigen Rasteranordnung von Körnern, die angeordnet worden sind,
indem einzelne Schleifkörner in die Zwischenleerstellen eines als Vorlage dienenden
Drahtschirms oder eines perforierten Bogens (beispielsweise wie in US-Patent Nr.
A-5,620,489) angeordnet werden, sind auf die statischen, gleichförmigen strukturellen
Abmessungen eines derartigen Rasters begrenzt. Diese Drahtschirme und gleichförmig
perforierten Böden können nur einen Werkzeugentwurf mit einem Raster von regulärer
bzw. normaler Abmessung (häufig ein Quadrat oder Diamantgitter) hervorbringen. Im
Gegensatz dazu können Werkzeuge nach der Erfindung nichtgleichförmige Abstände in
einer Vielzahl von Abständen zwischen dem abrasiven Streugut verwenden. Auf diese
Weise kann eine Schwingungsperiodizität vermieden werden. Von Vorlage-Schirmabmessungen
befreit können die Schneidoberflächen der Werkzeuge eine höhere Konzentration der
Schleifkörner enthalten und können viel feinere abrasive Streugutgrößen verwenden,
während die Anordnung der Körner immer noch kontrolliert ist. Für die Konditionierung
von CMP-Kissen wird angenommen, dass je höher die Konzentration der Schleifkörner
auf dem Schleifwerkzeug ist, die Anzahl der Schleifpunkte im Kontakt mit dem Kissen
umso größer ist und die Effizienz des Entfernens von angesammeltem Oxidabfallstoff
und anderen verglasenden Materialien von der Polieroberfläche der Kissen umso höher
ist. Weil die CMP-Kissen relativ weich sind, sind kleine Schleifkorngrößen für den
Einsatz in dieser Anwendung geeignet, und man kann relativ höhere Konzentrationen
von Schleifkörnern mit einer kleineren Streugutgröße verwenden.
Weiters wird beim Umfangsschleifen, was mit dem Werkzeug nach der
Erfindung ausgeführt werden, jedes Korn in der gesteuerten, zufälligen Anordnung
der nicht angrenzenden Schleifkörner verschiedene, selbstvermeidende Pfade oder
Kurven auf der Oberfläche des Werkstücks ablegen, während es (das Werkzeug) sich
in einer linearen Weise bewegt. Dies hebt sich vorteilhaft von Werkzeugen nach dem
Stand der Technik, die eine gleichförmige Rasteranordnung der Schleifkörner aufweisen,
ab. In einem gleichförmigen Raster wird jedes Korn, das dieselbe x- oder y-Abmessung
in dem Raster aufweist, entlang der Oberfläche des Werkstücks auf demselben Pfad
oder derselben Kurve laufen, die von anderen, auf derselben x- oder y-Abmessung
liegenden Körnern, die das Kissen ebenfalls überziehen. Auf diese Weise haben Werkzeuge
mit gleichförmigen Rastern nach dem Stand der Technik die Neigung, auf der Oberfläche
der Werkstücke "Furchen" zu erzeugen. Die Werkzeuge nach der Erfindung minimalisieren
diese Probleme. Werkzeuge, die in einer drehenden Weise anstatt in einer linearen
Weise betrieben werden, führen zu einer anderen Situation. Bei einem "Flächen-"
oder Oberflächen-Schleifwerkzeug, weisen regelmäßige Anordnungen von Körnern mehrfache
Drehsymmetrien auf (beispielsweise weist ein quadratisch-gleichförmiges Raster eine
vierfache Drehsymmetrie auf, hexagonal weist sechsfache Drehsymmetrie auf, usw.),
während das Werkzeug nach der Erfindung nur eine einfache Drehsymmetrie aufweist.
Daher ist der Wiederholungszyklus des Werkzeugs nach der Erfindung
viel länger (beispielsweise viermal länger als der eines quadratischen, gleichförmigen
Rasters) mit dem Nettoergebnis, dass das Werkzeug nach der Erfindung die Erzeugung
von regulären Mustern auf dem Werkstück im Vergleich zu Werkzeugen, die eine reguläre
gleichförmige Anordnung von Schleifkörnern aufweisen, minimalisieren kann.
Über die beim Umfangsschleifen und Konditionieren von CMP-Kissen realisierten
Vorteile bietet das Schleifwerkzeug der Erfindung Vorteile in vielfältigen Herstellungsvorgängen.
Diese Vorgänge umfassen beispielsweise das Abschleifen von anderen elektronischen
Bauteilen, beispielsweise das Zurückschleifen von keramischen Wafern, das Endbearbeiten
von optischen Bauteilen, das Endbearbeiten von durch plastische Umformung gekennzeichneten
Materialien, und das Abschleifen von "langspanenden" Materialien, beispielsweise
Titan, Inconel-Legierungen, hochzugfestem Stahl, Messing und Kupfer.
Während die Erfindung beim Herstellen von Werkzeugen mit einer einzelnen
Schicht von Schleifkörnern auf einer ebenen Arbeitsfläche besonders nützlich ist,
kann eine zweidimensionale Kornanordnung in einem hohlen, dreidimensionalen Zylinder
gebogen oder ausgebildet werden und dabei zur Verwendung auf Werkzeugen, die als
eine zylindrische, dreidimensionale Anordnung von auf der Oberfläche des Werkzeugs
gehaltenen Schleifkörnern aufgebaut sind (beispielsweise angetriebene Abdreh- bzw.
Abricht-Werkzeuge), angepasst werden. Die Schleifkornanordnung kann von einem zweidimensionalen
Bogen in eine feste, dreidimensionale Struktur umgewandelt werden durch Aufrollen
des Bogens, wobei die befestigte Schleifkornanordnung in eine konzentrische Rolle
gebracht wird, wodurch eine Spiralstruktur erzeugt wird, in der jedes Korn von jedem
benachbarten Korn in der z-Richtung zufallsbasiert beabstandet ist und alle Körner
in der x-, y- und z-Richtung nicht angrenzend sind. Die Erfindung ist beim Herstellen
von vielen anderen Arten von Schleifwerkzeugen ebenfalls nützlich. Diese Werkzeuge
umfassen beispielsweise Oberflächen-Schleifscheiben, Umfangsschleifwerkzeuge mit
einem Riemen von Schleifkörnern um den Umfang eines Kerns oder einer Nabe eines
Schleifwerkzeugs, und Werkzeuge mit einer Einzelschicht von Schleifkörnern oder
Schleifkorn-/Haft- bzw. Bindungsstoff-Verbunden auf einem flexiblen Unterschicht-Bogen
oder -Film umfassen.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Schleifwerkzeugen
mit einem definieren, ausschließenden Bereich um jedes Schleifkorn herum, umfassend
die Schritte:
(a) Definieren einer zweidimensionalen planaren Fläche mit einer festgelgten
Größe und Form;
(b) Definieren einer gewünschten Schleifkorn-Korngröße und -Konzentration für
die planare Fläche;
(c) zufälliges bzw. zufallsbasiertes Erzeugen einer Reihe von zweidimensionalen
Koordinatenwerten;
(d) Beschränken jedes Paares der zufällig bzw. zufallsbasiert erzeugten Koordinatenwerte
auf Koordinatenwerte, die sich von benachbarten Koordinatenwertpaaren um einen Mindestwert
(k) unterscheiden;
(e) Erzeugen einer Anordnung der beschränkten, zufällig erzeugten Koordinatenwerte
mit ausreichend vielen Paaren, aufgetragen als Punkte in einer grafischen Darstellung,
um die gewünschte Schleifkorn-Konzentration für die festgelegte, zweidimensionale
planare Fläche und die festgelegt Schleifkorn-Korngröße zu erbringen; und
(f) Zentrieren eines Schleifkorns auf jedem Punkt der Anordnung.
Die Erfindung bezieht sich auf ein zweites Verfahren zum Herstellen
von Schleifwerkzeugen mit einer definierten, ausschließenden Zone um jedes Schleifkorn
herum, umfassend die Schritte:
(a) Definieren einer zweidimensionalen, planaren Fläche mit einer festgelegten
Größe und Form;
(b) Definieren einer gewünschten Schleifkorn-Korngröße und -Konzentration für
die planare Fläche;
(c) Definieren einer Reihe von Koordinatenwertepaaren (x1, y1),
so dass die Koordinatenwerte entlang mindestens einer Achse beschränkt sind auf
eine numerische Folge, wobei jeder Wert sich vom nächsten Wert um einen konstanten
Betrag unterscheidet;
(d) Entkoppeln von jedem definierten Koordinatenwertepaar (x1, y2)
zum Erbringen eines Satzes von definierten x-Werten und eines Satzes von definierten
y-Werten;
(e) zufälliges Auswählen aus den Sätzen der x- und y-Werte einer Reihe von zufälligen
Koordinatenwertepaaren (x, y), wobei jedes Paar Koordinatenwerte aufweist, die sich
von den Koordinatenwerten von jedem benachbarten Koordinatenwertepaar um einen Mindestwert
(k) unterscheiden;
(f) Erzeugen einer Anordnung von zufällig ausgewählten Koordinatenwertepaaren
mit ausreichend vielen Paaren, aufgetragen als Punkte in einer grafischen Darstellung,
zum Erbringen der gewünschten Schleifkorn-Konzentration für die definierte, zweidimensionale
planare Fläche und die definierte Schleifkorn-Korngröße; und
(g) Zentrieren eines Schleifkorns auf jedem Punkt der Anordnung.
Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Schleifwerkzeug mit Schleifkörnern,
einer Verbindung und einem Träger, wobei die Schleifkörner einen definierten maximalen
Durchmesser und einen definierten Größenbereich aufweisen und wobei die Schleifkörner
in einer einzelnen Schichtanordnung auf dem Substrat durch die Verbindung befestigt
sind, dadurch gekennzeichnet dass:
(a) die Schleifkörner in der Anordnung entsprechend eines nicht gleichförmigen
Rasters mit einer ausschließenden Zone um jedes Schleifkorn herum orientiert sind,
und
(b) jeder ausschließende Bereich einen Mindestradius aufweist, der den maximalen
Radius der definierten Schleifkorn-Korngröße übersteigt.
Beschreibung der Figuren
1 ist eine Darstellung eines Schaubildes
einer Kornverteilung eines Werkzeugs nach dem Stand der Technik, die zufällig erzeugten
x-, y-Koordinatenwerten entsprechen, die eine unregelmäßige Verteilung entlang der
x- und y-Achsen zeigt.
2 ist eine Darstellung eines Schaubildes
einer Kornverteilung eines Werkzeugs nach dem Stand der Technik, die einem gleichförmigen
Raster von x-, y-Koordinatenwerten entsprechen und die regelmäßige Lücken zwischen
aufeinander folgenden Koordinatenwerten entlang der x- und y-Achsen zeigt.
3 ist eine Darstellung eines Schaubildes
einer Schleifkornanordnung nach der Erfindung, die eine zufällige Anordnung von
x-, y-Koordinatenwerten zeigt, die beschränkt worden sind, so dass jedes Paar der
zufällig erzeugten Koordinatenwerte sich von dem nächstgelegenen Koordinatenwertepaar
um einen definierten Mindestbetrag (k) unterscheiden, um einen ausschließende Bereich
um jeden Punkt in dem Schaubild zu erzeugen.
4 ist eine Darstellung eines Schaubildes
einer Schleifkornanordnung nach der Erfindung, die eine Anordnung zeigt, die entlang
der x- und y-Achsen auf numerische Folgen beschränkt worden ist, wobei sich jeder
Koordinatenwert auf einer Achse von dem nächsten Koordinatenwert um einen konstanten
Betrag unterscheidet. Die Anordnung ist weiters durch Entkoppeln der Koordinatenwertepaare
und zufälliges bzw. zufallsbasiertes Wiederzusammensetzen der Paare begrenzt worden,
so dass jedes zufällig wieder zusammengesetzte Paar der Koordinatenwerte von dem
nächsten Paar der Koordinatenwerte um einen bestimmten Mindestbetrag beabstandet
ist.
5 ist eine Darstellung eines Schaubildes
einer Schleifkornanordnung nach der Erfindung, aufgetragen mit r, &thgr; Polarkoordinaten
in einer ringförmigen, ebenen Fläche.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
Das Herstellen der Werkzeuge nach der Erfindung beginnt mit dem Erzeugen
eines zweidimensionalen grafischen Ausdruck, um die Anordnung des Mittelpunkts der
längsten Abmessung jedes Schleifkorns auf einem Punkt auf einer kontrollierten,
zufälligen, räumlichen Anordnung, die aus nicht-angrenzenden Punkten besteht, zu
leiten. Die Abmessung der Anordnung und die Anzahl der für die Anordnung definierten
Punkte, sind vorgeschrieben durch die gewünschte Schleifkorn-Korngröße und -Konzentration
auf der zweidimensionalen, planaren Fläche einer Schleif- oder Polierfläche des
herzustellenden Schleifwerkzeugs. Der grafische Ausdruck kann durch jedes bekannte
Mittel zum Erzeugen eines zweidimensionalen Ausdrucks, einschließlich beispielsweise
mathematischer Berechnungen von Hand, CAD-Zeichnungen und Computer-Algorithmen (oder
"Makros") erzeugt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform wird ein Makro, das
in einem Microsoft®Excel®-Softwareprogramm läuft,
verwendet zum Erzeugen des grafischen Ausdrucks.
Erzeugen eines Schaubildes einer selbstvermeidenden Anordnung von
Schleifkörnern.
In einer Ausführungsform wurde das folgende Makro, das in der Microsoft
Excel Software (Version 2000) erzeugt worden ist, verwendet, zum Erzeugen der Punkte
auf einem zweidimensionalen Raster, das die Anordnung der Punkte zum Platzieren
einzelner Schleifkörner auf einer in 3 veranschaulichten
Werkzeugoberfläche auszubilden.
Makro zum Erzeugen der Figur 3
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wurde das folgende
Makro, das mit der Microsoft Excel Software (Version 2000) erzeugt worden ist, verwendet,
zum Erzeugen der Punkte auf einem zweidimensionalen Raster, das die Anordnung von
Punkten zum Platzieren einzelner Schleifkörner auf einer in 4
veranschaulichten Werkzeugoberfläche ausbildet. In dieser Veranschaulichung wurden
die Koordinatenwerte in einer numerischen Reihenfolge sowohl entlang der x- als
auch entlang der y-Achsen ausgewählt.
Makro zum Erzeugen der Figur 4
1 veranschaulicht eine zufällige bzw.
zufallsbasierte Verteilung nach dem Stand der Technik mit 100 Punkten auf einem
10 × 10 planaren Raster, das mit einer Zufallszahlenfunktion eines Microsoft®Excel®
2000 Softwareprogramm erzeugt worden ist. Entlang der x- und y-Achsen (veranschaulicht
als Diamantformen) sind die Stellen, wo die Koordinatenpunkte (veranschaulicht als
kreisförmige Formen) die Achsen schneiden. Beispielsweise würde der (x, y) Punkt
(3.4, 8.6) auf der x-Achse bei (3.4, 0.0) und auf der y-Achse bei (0.0, 8.6) darstellt.
Es ist zu sehen, dass es Bereiche gibt, wo diese Punkte angehäuft sind, und Bereiche
ohne Punkte. Dies ist die Eigenheit einer Zufallsverteilung.
2 zeigt eine vollständig geordnete Punktanordnung
nach dem Stand der Technik, mit Punkten, die in gleichen Intervallen sowohl entlang
der x- als auch der y-Achse beabstandet sind, um eine Rasteranordnung von Quadraten
zu erzeugen. In diesem Fall sind die diamantförmigen Punkte entlang der x- und y-Achsen
gleichförmig beabstandet, obwohl sie einen großen Abstand voneinander getrennt sind.
Eine erhebliche Verbesserung kann erreicht werden, indem die Teilchenanordnung ein
wenig entlang einer diagonalen Richtung in Bezug auf die x- und y-Achsen versetzt
werden. In einem derartigen Fall wird jedes Kornteilchen so versetzt, dass in der
Quadrat-Anordnung der Punkt (x, y) jetzt zu (x+0.1y, y+0.1x) wird. Dies verbessert
die "Punktedichte" entlang beider Achsen um einen Faktor von x 10, die Punkte sind
jetzt x 10 dichter aneinander. Jedoch ist die Anordnung immer noch geordnet und
wird als solche die ungewünschten, periodischen Schwingungen beim
Betreiben des Schleifwerkzeugs erzeugen.
3, die eine Ausführungsform der Erfindung
darstellt und mit dem oben beschriebenen Makro erzeugt worden ist, zeigt eine Verteilung
von 100 zufällig definierten Koordinatenpunkten auf einem 10 × 10-Raster,
das eine Beschränkung dahingehend aufweist, dass keine zwei Punkte dichter als 0.5
aneinander sein sollen. Die Anzahl der Zufallspunkte, die auf einem 10 × 10-Raster
als eine Funktion des minimal erlaubten Punktabstandes angeordnet werden können,
ist in Tabelle 1 gezeigt.
Tabelle 1
Die Anzahl der Punkte, die als eine Funktion des minimalen Punktabstands
angeordnet sind. Wenn 1000 aufeinander folgende Versuche, einen Punkt anzuordnen,
fehlgeschlagen sind, wurden die Berechnungen beendet.
Es ist zu beachten, das der Raum in der 3
nicht voll ist und dass er nur 100 Punkte zeigt, jedoch kann der Raum (im Mittelwert)
noch weitere 157 Punkte mit einem minimalen Punktabstand von 0.5 aufnehmen. Nachdem
der größte Durchmesser der Schleifkörner definiert worden ist, kann die maximale
Kornkonzentration für eine vorgegebene planare Fläche leicht bestimmt werden.
4 veranschaulicht eine andere Ausführungsform
der Erfindung und zeigt eine aufgetragene Anordnung, die mit dem oben beschriebenen
Makro erzeugt worden ist. Das Raster der in 4 gezeigten
kartesischen Koordinatenpunkte erzeugt eine gleichförmige Punktdichte entlang der
x- und y-Achsen. Die Punkte sind aus zwei Sätzen von entkoppelten Koordinatenpunktwerten
(x) und (y) zufällig ausgewählt, wobei die x-Achsenwerte einer geordneten, nummerierten
Folge und die y-Achsenwerte einer geordneten, nummerierten Folge folgen. Da sie
aus entkoppelten und zufällig wieder zugeordneten Paaren von x-, y-Werten erzeugt
worden ist, stellt diese Raumanordnung eine bedeutende Abweichung von sowohl der
geordneten Gitteranordnung als auch einer zufälligen Anordnung dar. Das Schaubild
in 4 enthält die weitere Beschränkung einer Anforderung
eines ausschließenden Bereichs, wobei keine zwei Punkte innerhalb eines bestimmten
Abstandes zueinander sein sollen, in diesem Fall 0.7.
Die in 4 gezeigte Punktverteilung wurde
wie folgt erzielt:
a) Eine Liste von x-Punkten und eine Liste von y-Punkten wurde hergestellt.
In diesem Fall waren beide 0.0, 0.1, 0.2, 0.3, ..., 9.9.
b) Eine Zufallszahl wurde jedem x- und jedem y-Wert zugeordnet. Die Zufallszahlen
wurden in einer abnehmenden Reihenfolge zusammen mit ihren zugeordneten x- oder
y-Werten sortiert. Dieser Schritt ordnet die x-Punkte und die y-Punkte lediglich
zufallsbasiert an.
c) Der erste (x, y) Punkt wurde ausgewählt und auf dem Raster angeordnet. Ein
zweiter (xi, yi) Punkt wurde ausgewählt.
f) Der Punkt (xi, yi) wurde dem Gitter nur dann hinzugefügt,
wenn er weiter als ein bestimmter spezifizierter Abstand von einem beliebigen bestehenden
Punkt in dem Gitter entfernt war.
g) Wenn der Punkt (xi, yi) dem Abstandskriterium nicht
entsprach, wurde er zurückgewiesen und der Punkt (xi, yj)
ausprobiert. Ein Gitter wurde nur als akzeptabel angesehen, wenn alle diese Punkte
angeordnet werden konnten.
Mit einem auf 0.1 gesetzten Schrittabstand in x und y wurde herausgefunden,
dass ein Gitter im ersten Versuch akzeptiert wurde, wenn der minimale Punktabstand
0.4 oder weniger war. Wenn der minimale Punktabstand 0.5 oder 0.6 war, war eine
Anzahl von Versuchen notwendig, um alle Punkte zu platzieren. Der maximale
Abstand, der es ermöglichte, alle Punkte zu platzieren, war 0.7, und häufig waren
mehrere hundert Versuche notwendig, bevor alle Punkte platziert waren.
5 veranschaulicht eine andere Ausführungsform
der Erfindung, erzeugt mit einem Makro ähnlich dem Makro, das zum Erzeugen der
4 benutzt wurde; jedoch wurde die Verteilung der Punkte
in 5 mit Polarkoordinaten r, &thgr; erzeugt. Ein Ring
wurde als die planare Fläche ausgewählt, und Punkte wurden in der Anordnung so platziert,
dass eine beliebige, von dem Mittelpunkt (0.0) gezogene radiale Linie eine gleichförmige
Punktverteilung durchschneidet.
Weil die radiale Dimension die Anordnung von mehr Punkten in der Nähe
des Mittelpunktes des Ringes liegt und weniger Punkte in der Nähe des Umfangs des
Rings und weil der Umfang eine größere Fläche als den Mittelpunkt umspannt, ist
die Dichte der Punkte pro Einheitsfläche nicht gleichförmig. In einem Werkzeug,
das mit einer derartigen Anordnung hergestellt wird, werden die näher am Umfang
angeordneten Schleifkörner eine größere Fläche zu schleifen haben und werden sich
rascher abnutzen. Um einen derartigen Nachteil zu vermeiden und um eine gleichmäßig
dichte Schleifkornverteilung zu erzeugen, kann eine zweite, kartesische Anordnung
erzeugt werden und der Anordnung in Polarkoordinaten überlagert werden. Ein Makro
und eine Anordnung von der in 3 veranschaulichten Art
kann für diesen Zweck verwendet werden. Mit der Beschränkung des ausschließenden
Bereichs wird die überlagerte kartesische Anordnung es vermeiden, Punkte in der
dicht besetzten mittleren Fläche des Rings anzuordnen, sondern wird die offenen
Flächen näher am Umfang gleichförmig ausgefüllt.
Die relativen Verteilungen der geschnittenen Werte, die als Diamantformen
in den verschiedenen, in den Figuren gezeigten Schaubildern gezeigt sind, können
miteinander verglichen werden, um die Werkzeug-Leistungsfähigkeit für Schleifwerkzeuge,
die beim Schleifen in einem linearen Pfad bewegt werden, vorherzusagen. Ein Schleifwerkzeug
mit mehreren Körnern, die auf einem (oder mehreren) identischen Schnittwerten liegen,
werden einen Pfad mit unausgeglichener Abdeckung ablegen (beispielsweise das Werkzeug
aus dem Stand der Technik der 2). Es werden sich Lücken
einstreuen in der Schleifwirkung mit Schleifspuren, die zu tiefen Gräben geworden
sind und als Folge davon dieselbe Stelle überqueren. Daher weisen die diamantförmigen
Punkte entlang der Achsen in den 1 bis 4
darauf hin, wie Schleifwerkzeuge arbeiten bzw. was sie leisten, wenn sie in einer
linearen Richtung über die Ebene eines Werkstücks bewegt werden. Die 1
und 2, die Werkzeuge nach dem Stand der Technik
darstellen, weisen Klumpen und Lücken unter den diamantförmigen Schnittwerten auf.
Die 3 bis 4,
die die Erfindung veranschaulichen, weisen relativ wenige, falls überhaupt, Klumpen
oder Lücken unter den diamantförmigen Schnittwerten auf. Aus diesem Grund können
Werkzeuge, die mit der in den 3 bis 5
gezeigten Schleifkornanordnungen hergestellt sind, Oberflächen auf einen glatten,
gleichförmigen, relativ fehlerfreien Oberflächen- Zustand schleifen.
Die Größe des ausschließenden Bereichs um jedes Korn herum kann von
Korn zu Korn variieren und braucht nicht derselbe Wert zu sein (das heißt der Mindestwert
(k), der den Abstand zwischen dem Mittelpunkt von benachbarten Körnern festlegt,
kann eine Konstante oder eine Variable sein). Um einen ausschließenden Bereich zu
erzeugen, muss der Mindestwert (k) den maximalen Durchmesser des gewünschten Größenbereichs
der Schleifkörner übersteigen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Mindestwert
(k) mindestens 1,5-mal der maximale Durchmesser des Schleifkorns. Der Mindestwert
(k) muss jeden Oberflächenkontakt von Korn-zu-Korn vermeiden und Kanäle zwischen
den Körnern bereitstellen, die in ihrer Größe ausreichend groß dimensioniert sind,
um das Entfernen von Schleifrückständen von den Körnern und der Werkzeugoberfläche
zu ermöglichen. Die Abmessung der ausschließenden Zone wird durch die Art des Schleifvorgangs
vorgegeben, wobei Arbeitsmaterialien, die große Späne erzeugen, Werkzeuge mit größeren
Kanälen zwischen benachbarten Schleifkörnern und größeren Abmessungen des ausschließenden
Bereichs benötigen als Arbeitsmaterialien, die feine Späne erzeugen.
Herstellen eines Schleifwerkzeugs unter Verwendung
eines Schaubilds einer selbstvermeidenden Anordnung
Die zweidimensionale Anordnung der gesteuerten Zufallspunkte kann
auf einen Werkzeugträger oder auf eine Vorlage für die Anordnung von Schleifkörnern
durch eine Vielzahl von Techniken und Apparaten übertragen werden. Diese schlossen
beispielsweise ein: automatisierte Robotersysteme zum Orientieren und Anordnen von
Objekten, grafische Bilder (beispielsweise CAD-Entwürfe), Übertragungen auf Laserschneide-
oder chemische Photolack-Ätz-Apparatur zum Herstellen von Vorlagen oder Modellformen,
Laser- oder Photolack-Apparatur für Direktaufbringungen der Anordnung auf einem
Werkzeugträger, einer automatisierten Klebepunkt-Verteil- bzw. -Abgabe-Apparatur,
einem mechanischen Stanz-Apparatur und dergleichen.
Wie in dieser Druckschrift verwendet, bezeichnet "Werkzeugträger"
eine mechanische Unterschicht, Trägerkörper oder Rand bzw. Randzone, auf der die
Anordnung der Schleifkörner angehaftet wird. Ein Werkzeugträger kann aus vielfältigen
Vorformen von starren Werkzeugen und flexiblen Unterschichten ausgewählt werden.
Substrate, die Vorformen von starren Werkzeugen sind, weisen vorzugsweise eine geometrische
Form mit einer Dreh-Symmetrieachse auf. Die geometrische Form kann einfach sein
oder sie kann komplex sein, dadurch dass sie eine Vielzahl von geometrischen Formen,
die entlang der Drehachse zusammengesetzt sind, enthalten kann. In diesen Kategorien
von Schleifwerkzeugen umfassen bevorzugte geometrische Formen oder Arten von Vorformen
von starren Werkzeugen Scheiben, Randzonen, Ringe, Zylinder und stumpfkegelige Formen,
zusammen mit Kombinationen von diesen Formen. Diese Vorformen von starren Werkzeugen
können hergestellt sein aus Stahl, Aluminium, Wolfram oder anderen Metallen und
Metalllegierungen und Zusammensetzungen von diesen Materialien mit beispielsweise
keramischen oder polymerischen Materialien und anderen Materialien mit ausreichender
Abmessungs-Stabilität zur Verwendung beim Herstellen von Schleifwerkzeugen.
Flexible Unterschicht-Substrate enthalten Beläge, Folien, Gewebe,
Vliesstoff-Bögen, Netzgewebe, Siebe, perforierte Streifen und Laminate sowie Kombinationen
aus diesen, zusammen mit jeder anderen Art von Unterschichten, die im Stand der
Technik zum Herstellen von Schleifwerkzeugen bekannt sind. Die flexiblen Unterschichten
können in der Form von Riemen, Scheiben, Bögen, Kissen, Rollen, Bändern oder anderen
Formen, so wie die beispielsweise für beschichtete Schleif(Sandpapier)Werkzeuge
sein. Diese flexiblen Unterschichten können aus flexiblem Papier, Polymer- oder
Metallbögen, Folien oder Laminaten aufgebaut sein. Schleifkörner können an dem Werkzeugträger
durch eine Vielzahl von Schleifverbindungsmaterialien angehaftet sein, so wie sie
in der Herstellung von verbundenen oder beschichteten Schleifwerkzeugen bekannt
sind. Bevorzugte abrasive Verbindungsmaterialien enthalten Klebstoff-Materialien,
Hartlöt-Materialien, Galvanik-Materialien, elektromagnetische Materialien, elektrostatische
Materialien, verglaste Materialien, Metallpulver-Verbundmaterialien, Polymer-Materialien
und Harz-Materialien, sowie Kombinationen aus diesen.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Anordnung von nichtangrenzenden
Punkten auf den Werkzeugträger angewendet oder aufgedruckt werden, so dass die Schleifkörner
direkt mit dem Träger verbunden sind. Eine direkte Übertragung der Anordnung auf
das Substrat kann ausgeführt werden, indem eine Anordnung von Klebetropfen oder
metallische Lötpastentropfen auf dem Substrat angeordnet werden und dann auf jedem
Tropfen ein Schleifkorn zentriert wird. In einer alternativen Technik kann ein Roboterarm
benutzt werden, um eine Anordnung von Schleifkörnern aufzunehmen, wobei ein einzelnes
Korn an jedem Punkt der Anordnung gehalten wird, und dann kann der Roboterarm die
Anordnung der Körner auf einer Werkzeugoberfläche, die mit einer Oberflächenschicht
aus Klebstoffpaste oder metallischer Lötpaste vorbeschichtet worden ist, platzieren.
Die Klebstoffpaste oder die metallische Lötpaste fixiert die Schleifkörner vorübergehend
auf ihrer Position bis das Bauteil weiterverarbeitet worden ist, um den Mittelpunkt
jedes Schleifkorns auf jedem Punkt der Anordnung permanent zu befestigen.
Geeignete Klebstoffe für diesen Zweck umfassen beispielsweise Epoxy,
Polyurethan, Polyimid und Acrylat-Zusammensetzungen und Modifizierungen und Kombinationen
aus diesen. Bevorzugte Klebstoffe weisen nicht-Newton'sche Eigenschaften (Struktur-Viskose)
auf, um während des Platzierens der Tropfen oder Beschichtungen einen ausreichenden
Fluss zu erlauben, und dennoch den Fluss zu hemmen, um die Lagegenauigkeit der Schleifkornanordnung
aufrecht zu erhalten. Die Merkmale der offenen Wartezeit beim Kleben können so gewählt
werden, dass sie an den Zeitablauf der verbleibenden Herstellungsschritte angepasst
sind. Schnell aushärtende Klebstoffe (beispielsweise mit einem UV-Strahlungshärter)
werden für die meisten Herstellungsvorgänge bevorzugt.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Microdrop®-Apparatur,
die von der Microdrop GmbH, Norderstedt, Deutschland, erhältlich ist, verwendet
werden, um eine Anordnung von Klebetropfen auf der Oberfläche des Werkzeugträgers
niederzuschlagen.
Die Oberfläche des Werkzeugträgers kann eingekerbt oder angeritzt
sein, um die direkte Anordnung der Schleifkörner auf den Punkten der Anordnung zu
unterstützen.
In einer Alternative um die Bestückung der Anordnung auf dem Werkzeugträger
zu führen, kann die Anordnung auf eine Vorlage übertragen oder aufgedruckt werden
und Schleifkörner auf die Anordnung der Punkte auf der Vorlage angehaftet werden.
Die Körner können durch permanente oder vorübergehende Mittel auf der Vorlage angehaftet
werden. Die Vorlage dient entweder als ein Halter für Körner, die auf der Anordnung
ausgerichtet werden, oder als ein Mittel für die permanente Anordnung der Körner
in dem endgültigen Bauteil des Schleifwerkzeugs.
In einem bevorzugten Verfahren wird auf der Vorlage eine Anordnung
von Vertiefungen oder Perforierungen entsprechend der gewünschten Anordnung eingeschrieben,
und Schleifkörner werden auf der Vorlage vorübergehend befestigt mittels eines vorübergehenden
Haftvermittlers oder durch Anlegen eines Vakuums oder durch eine elektromagnetische
Kraft oder durch eine elektrostatische Kraft, oder durch andere Mittel, oder durch
eine Kombination oder eine Reihe von Mitteln. Die Schleifkorn-Anordnung kann von
der Vorlage auf die Oberfläche des Werkzeugträgers entfernt werden und die Vorlage
dann entfernt werden, während sichergestellt wird, dass die Körner an ausgewählten
Punkten der Anordnung zentriert bleiben, so dass das gewünschte Raster der Punkte
auf dem Träger erzeugt wird.
In einer zweiten Ausführungsform kann eine gewünschte Punktanordnung
von Positionsklebern (beispielsweise ein wasserlöslicher Kleber) auf einer Vorlage
erzeugt werden (mittels einer Maske oder einer Anordnung von Mikrotröpfchen) und
dann kann auf jedem Punkt des Positionsklebers ein Schleifkorn zentriert werden.
Die Vorlage wird dann auf einem mit einem Verbindungsmaterial (beispielsweise einem
wasserunlöslichen Klebstoff) beschichteten Werkzeugträger platziert und das Korn
wird von der Vorlage abgelöst. In dem Fall einer aus einem organischen Material
hergestellten Vorlage kann der Zusammenbau bzw. das Bauteil thermisch behandelt
werden (beispielsweise bei 700 bis 950°C) um die Metallverbindung, die zum Anhaften
der Körner auf dem Träger verwendet wird, zu löten oder zu sintern, wobei die Vorlage
und der Positionsklebstoff durch thermischen Abbau entfernt wird.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann die Anordnung der
Körner, die auf der Vorlage angehaftet sind, gegen die Vorlage angedrückt werden,
um die Kornanordnung entsprechend der Höhe gleichförmig auszurichten und dann kann
die Anordnung mit dem Werkzeugträger verbunden werden, so dass die Spitzen der verbundenen
Körner auf einer im Wesentlichen gleichförmigen Höhe gemessen von dem Werkzeugträger
sind. Geeignete Techniken zum Ausführen dieses Vorganges sind im Stand der Technik
bekannt und beschrieben, beispielsweise in den US-Patent-Nr. A-6,159,087, A-6,159,286
und 6,368,198 B1.
In einer alternativen Ausführungsform werden Schleifkörner auf der
Vorlage permanent befestigt und das Schleifkorn/Vorlagebauteil wird auf dem Werkzeugträger
mit einer Klebeverbindung, Lötverbindung, galvanischen Verbindung oder durch andere
Mittel montiert. Geeignete Techniken zum Ausführen dieses Vorganges sind im Stand
der Technik bekannt und offenbart, beispielsweise in den US-Patent-Nr. A-4,925,475,
A-5,131,924, A-5,817,204, A-5,980,678, A-6,159,286, 6,286,498 B1 und 6,368,198 B1.
Andere geeignete Techniken zum Montieren von Schleifwerkzeugen, die
mit der selbst-vermeidenden Schleifkornanordnungen nach der Erfindung hergestellt
werden, sind in den US-Patent-Nr. A-5,380,390 und A-5,620,489 offenbart.
Die oben beschriebenen Techniken zum Herstellen von Schleifwerkzeugen,
die in kontrollierten, zufälligen Raumanordnungen angeordnete, nicht-angrenzende
Schleifkörner eingebaut haben, können bei der Herstellung von vielen Kategorien
von Schleifwerkzeugen eingesetzt werden. Unter diesen Werkzeugen sind Abdreh- bzw.
Abrichtwerkzeuge oder Konditionierungswerkzeuge für CMP-Kissen, Werkzeuge für den
Rückschliff von elektronischen Bauteilen, Schleif- und Polierwerkzeuge für Augenvorgänge
wie die Endbearbeitung von Linsenoberflächen und Rändern, Abrichträder und Scheibenabrichter
zum Aufpolieren der Arbeitsfläche von Schleifrädern, Schleifmühlenwerkzeuge, komplexe
geometrische super-abrasive Werkzeuge (beispielsweise galvanisierte CBN-Kornräder
für Hochgeschwindigkeits-Kriechgang-Schleifen), Schleifwerkzeuge für grobes Schleifen
von "kurzspanenden" Materialien, wie Si3N4, die eine Tendenz aufweisen, feine, leicht
zusammengepackte Abschleifpartikel zu erzeugen, die Schleifwerkzeuge verstopfen,
und Schleifwerkzeuge, die zum Endbearbeiten von "langspanenden" Materialien verwendet
werden wie Titan, Inconel-Legierungen, hoch-zugfeste Stähle, Messing und Kupfer,
die eine Tendenz aufweisen, gummiartige Späne auszubilden, die die Oberfläche des
Schleifwerkzeugs verschmieren.
Derartige Werkzeuge können mit beliebigen im Stand der Technik bekannten
Schleifkörnern hergestellt werden, einschließlich beispielsweise Diamant, kubisches
Bor-Nitrit (CBN), Bor-Suboxid, verschiedenartige Aluminiumkörner wie Elektrokorund,
gesinterte Tonerde, entkernte oder nicht-entkerntes gesintertes Sol-Gel-Aluminium-Tonerde,
mit oder ohne zugefügten Modifikatoren, Ton-Zirkon-Erde-Körner, Oxy-Nitrit-Tonerde-Körner,
Silizium-Karbid, Wolfram-Karbid und Modifikationen und Kombinationen aus diesen.
Wie hierin verwendet, bezeichnet "Schleifkorn" ein einzelnes abschleifendes
Korn bzw. Schrot, Schneidpunkte und Zusammensetzungen, die eine Vielzahl von abschleifenden
Körnern umfassen, und Kombinationen aus diesen. Jede beim Herstellen von Schleifmitteln
verwendete Verbindung kann eingesetzt werden, um die Anordnung der Schleifkörner
mit der Werkzeugoberfläche oder der Vorlage zu verbinden. Beispielsweise
umfassen geeignete Metallverbindungen, wie Bronze, Nickel, Wolfram, Kobalt, Eisen,
Kupfer, Silber und Legierungen und Kombinationen aus diesen. Metallverbindungen
können in der Form einer Lötung, einer galvanisierten Schicht, einem Presskörper
oder einer Matrix aus gesintertem Metallpulver, einem Lötmetall, oder Kombinationen
aus diesen, zusammen mit optionalen Zusatzstoffen wie einem sekundären Infiltranten,
Hartfüllteilchen und anderen Zusatzstoffen zum Verbessern der Herstellung oder der
Leistungsfähigkeit sein. Geeignete Harze oder organische Verbindungen enthalten
Epoxy-, Phenol-, Polyimid- und andere Materialien, und Kombinationen aus Materialien,
die im Stand der Technik von befestigten und beschichteten Schleifkörnern zum Herstellen
von Schleifwerkzeugen verwendet werden. Verglaste Verbindungsmaterialien, wie Glasvorstufen-Mischungen,
pulverförmige glasartige Weißporzellanmasse, keramische Pulver und Kombinationen
aus diesen, können in Kombination mit einem Klebverbindungsmaterial verwendet werden.
Diese Mischung kann als eine Abdeckschicht auf einem Werkzeugträger aufgebracht
oder als eine Matrix von Tropfen auf dem Substrat aufgebracht werden, beispielsweise
in der Art und Weise, die in JP 99201524
beschrieben ist, deren Inhalt hiermit durch Verweis aufgenommen wird.
Beispiel 1
Ein CMP-Kissen-Konditionierwerkzeug mit selbst-vermeidender Schleifkornanordnung
wird hergestellt, indem zunächst ein scheibenförmiges Stahlsubstrat (runde Platte
mit 4 inch Durchmesser, 0.3 inch dick) mit einer Lötpaste beschichtet wird. Die
Lötpaste enthält ein Löt-Füllmaterial-Legierungspulver (LM Nicrobraz®,
bezogen von Wall Colmonoy Corporation) und ein lösemittelfreies, flüchtiges, organisches
Bindemittel (Vitta Löt-Gel-Bindemittel, Englisch: Braze-Gel binder, bezogen von
Vitta Corporation), der 85 Gew.% Binder und 15 Gew.% Tripropylenglykol enthält.
Die Lötpaste enthält 30 Vol.% Bindemittel und 70 Vol% Metallpulver. Lötpaste wird
auf der Scheibe mit einer gleichförmigen Dicke von 0.008 inch mittels einer Schaberplatte
beschichtet.
Diamantschleifkörner (100/200 Maschenweite, FEPA Größe D 151, MBG
660 Diamant, bezogen von GE Corporation, Worthington, Ohio) wird auf einen mittleren
Durchmesser von 151/139 Mikrometer gesiebt. Ein Vakuum wird auf einen Hebearm, der
mit einer 4 inch, scheibenförmigen Stahlvorlage, die das in 4
veranschaulichte, selbst-vermeidende Anordnungsraster trägt, ausgestattet ist, angewendet.
Das Raster ist als eine Anordnung von Perforierungen, die in ihrer Größe 40 –
50 % kleiner ausgelegt sind als der mittlere Durchmesser der Schleifkörner, ausgebildet.
Die auf dem Hebearm montierte Vorlage wird über den Diamantkörnern positioniert,
ein Vakuum wird angewendet zum Anhaften der Diamantkörner an jeder Perforation,
überschüssige Körner werden von der Vorlagenoberfläche abgebürstet, so dass nur
ein Diamant in jeder Perforierung übrig bleibt und die Diamanten tragende Vorlage
wird über dem mit Lötmittel beschichteten Werkzeugträger positioniert. Das Vakuum
wird ausgeschaltet, nachdem jeder Diamant mit der Oberfläche der Lötpaste berührt
worden ist, während die Paste immer noch nass ist, wodurch die Anordnung der Diamanten
auf die Lötpaste übertragen wird. Die Paste bindet die Anordnung der Diamanten vorübergehend,
wobei die Körner für weitere Verarbeitung am richtigen Ort befestigt werden. Das
zusammengesetzte Werkzeug wird dann bei Raumtemperatur getrocknet und in einem Vakuumofen
für 30 Minuten auf einer Temperatur von etwa 980 – 1060°C gelötet, um
die Anordnung der Diamanten permanent mit dem Substrat zu verbinden.
Beispiel 2
Ein Diamant-Rad (Typ 1A1-Rad; 100 mm Durchmesser, 20 mm dick mit einer
25 mm-Bohrung) für Augen-Grobschleif-vorgänge mit einer pseudo-zufälligen Verteilung
einer einzelnen Schicht von Diamantschleifkörnern entsprechend den in
3 veranschaulichten, selbst-vermeidenden Anordnungsmuster
wird in der folgenden Art und Weise hergestellt. Eine von zwei Methoden wird für
die Übertragung der Anordnung auf den Werkzeugträger (Vorform) verwendet.
Verfahren A:
Unter Verwendung des Abdrucks der Schleifkornanordnung der
3 werden in einem klebenden Abdeckband (wasserlöslich)
durch Photolack-Technologie Löcher mit einem bis zu 1,5-mal größerem Durchmesser
als dem mitteleren Korndurchmesser erzeugt und dann wird das Band auf der Arbeitsoberfläche
einer scheibenförmigen Vorform eines Werkzeugs aus rostfreiem Stahl, das mit einem
(wasserunlöslichen) Klebstoff beschichtet worden ist, befestigt, so dass der wasserunlösliche
Klebstoff durch die Löcher der Maske bloßliegt. Schleifkörner aus Diamant (FEPA
D251; 60/70 US Maschenweite Korngröße; mittlerer Durchmesser von 250 Mikrometern;
Diamanten bezogen von GE Corporation, Worthington, Ohio) werden in die Löcher des
Abdeckbandes angeordnet und mittels des bloßliegenden, wasserunlöslichen Klebstoffs,
der die Vorform beschichtet, angehaftet. Das Abdeckband wird dann von der Vorform
abgewaschen.
Der Trägerkörper wird auf einem Schaft aus rostfreiem Stahl montiert
und elektrisch kontaktiert. Nach Kathoden-Entfettung wird das Bauteil in einem galvanischen
Beschichtungsbad eingetaucht (ein Nickelsulfat enthaltendes Watt's Elektrolyt).
Eine Metallschicht wird elektrolytisch bis zu einer mittleren Dicke von 10 –
15 % des Durchmessers der angehafteten Schleifkörner aufgebracht. Das Bauteil wird
dann aus dem Behälter entfernt und in einem zweiten Galvanisierschritt wird eine
allumfassende Nickelschichtdicke von 50 – 60 % der mittleren Korngröße aufgebracht.
Der Zusammenbau wird abgespült und das überzogene Werkzeug mit einer einzelnen Schicht
von pseudo-zufälligen Verteilung von Schleifkörnern wird von dem Schaft aus rostfreiem
Stahl entfernt.
Verfahren B
Die Werte des Koordinatensatzes in 3
werden direkt auf eine scheibenförmige Vorform eines Werkzeugs in der Form einer
Anordnung von klebenden Micro-Tröpfchen übertragen. Die Vorform des Werkzeugs wird
auf einem Positioniertisch angeordnet, der mit einer Drehachse ausgestattet ist
(Microdrop Apparatur, bezogen von Microdrop GmbH, Norderstedt, Deutschland), der
zum exakten Platzieren von Klebetropfen (einer UV-härtenden, modifizierten Acrylat-Zusammensetzung)
durch ein Mikro-Dosier-System entworfen ist, wie in EP
1208945 A1 beschrieben. Jeder Klebetropfen hat einen Durchmesser, der kleiner
ist als der mittlere Durchmesser (250 Mikrometer) der Schleifkörner aus Diamant.
Nachdem die Mitte eines Diamantkorns auf jeden Tropfen des Klebstoffs platziert
worden ist und der Klebstoff aushärten gelassen worden ist und die Kornanordnung
auf der Vorform angehaftet ist, wird die Werkzeug-Vorform auf einem Schaft aus rostfreiem
Stahl montiert und elektrisch kontaktiert. Nach Kathoden-Entfettung wird der Zusammenbau
eingetaucht in ein elektrolytisches Beschichtungsbad (ein Nickelsulfat enthaltendes
Watt's Elektrolyt) und eine Metallschicht mit einer mittleren Dicke von 60 % des
Durchmessers der angehafteten Korngröße wird aufgebracht. Der Werkzeugzusammenbau
wird dann aus dem Behälter entfernt, gespült, und ein galvanisch beschichtetes Werkzeug
mit einer Einzelschicht von Schleifkörnern, die in der in 3
gezeigten Anordnung angeordnet sind, wird von dem Schaft aus rostfreiem Stahl entfernt.
Zusammenfassung
Schleifwerkzeuge umfassen Schleifkörner, die in einer Anordnung nach
einem nichtgleichförmigen Muster mit einer ausschließenden Zone um jedes Schleifkorn
herum angeordnet sind, und die ausschließende Zone weist eine Mindestabmessung auf,
die den maximalen Durchmesser des gewünschten Strahlgut-Größenbereichs für die Schleifkörner
übersteigt. Verfahren zum Entwerfen einer derartigen selbstvermeidenden Anordnungen
von Schleifkörnern und zum Übertragen einer derartigen Anordnung auf ein Schleifwerkzeugteil
werden beschrieben.
Anspruch[de]
Ein Verfahren zum Herstellen von Schleifwerkzeugen mit einem definierten,
ausschließenden Bereich um jedes Schleifkorn herum, umfassend die Schritte:
(a) Definieren einer zweidimensionalen, planaren Fläche mit einer festgelegten Größe
und Form;
(b) Definieren einer gewünschten Schleifkorn-Korngröße und -Konzentration für die
planare Fläche;
(c) zufälliges bzw. zufallsbasiertes Erzeugen einer Reihe von zweidimensionalen
Koordinatenwerten;
(d) Beschränken jedes Paares der zufallsbasiert erzeugten Koordinatenwerte auf Koordinatenwerte,
die sich von beliebigen benachbarten Paare von Koordinatenwerten um einen Mindestwert
(k) unterscheiden;
(e) Erzeugen einer Anordnung der beschränkten, zufallsbasiert erzeugten Koordinatenwerte
mit ausreichend vielen Paaren, als Punkte in einer grafischen Darstellung aufgetragen,
um die gewünschte Schleifkorn-Konzentration für die festgelegte, zweidimensionale,
planare Fläche und die festgelegte Schleifkorn-Korngröße zu erbringen; und
(f) Zentrieren eines Schleifkorns auf jedem Punkt in der Anordnung.
Das Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend den Schritt des Verbindens
der Anordnung der Schleifkörner mit einem abrasiven Verbindungsmaterial, um an jedem
Punkt der Anordnung ein Schleifkorn zu befestigen.
Das Verfahren nach Anspruch 2, ferner umfassend den Schritt des Verbindens
der Anordnung der Schleifkörner mit einem Substrat, zum Ausbilden eines Schleifwerkzeugs.
Das Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Substrat ausgewählt ist aus
der Gruppe umfassend: eine Vorform eines starren Werkzeugs und eine flexible Unterschicht,
und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 4, wobei die Vorform des starren Werkzeugs
eine geometrische Form mit einer Dreh-Symmetrieachse aufweist.
Das Verfahren nach Anspruch 4, wobei die geometrische Form der Vorform
des starren Werkzeugs ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Scheibe, Randzone,
Ring, Zylinder und stumpfkegelige Formen, und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 4, wobei die flexible Unterschicht ausgewählt
ist aus der Gruppe umfassend Beläge, Folien, Gewebe, Vliesstoff-Bögen, Netzgewebe,
Siebe, perforierte Bögen, Laminate und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 7, wobei die flexible Unterschicht umgewandelt
wird in eine Form, die ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Riemen, Scheiben,
Bögen, Kissen, Rollen und Bänder.
Das Verfahren nach Anspruch 2 umfassend die Schritte:
(a) Aufdrucken der Anordnung der beschränkten, zufällig erzeugten Koordinatenwerte,
aufgetragen als Punkte in einer grafischen Darstellung, auf einen Werkzeugträger;
und
(b) Befestigen eines Schleifkorns an jedem Punkt der Anordnung auf dem Werkzeugträger
mit einem abrasiven Verbindungsmaterial.
Das Verfahren nach Anspruch 2, umfassend die Schritte:
(a) Aufdrucken der Anordnung der beschränkten, zufällig erzeugten Koordinatenwerte,
aufgetragen als Punkte in einer grafischen Darstellung, auf eine Vorlage;
(b) Befestigen eines Schleifkorns an jedem Punkt der Anordnung auf der Vorlage zum
Ausbilden einer Schleifkornanordnung;
(c) Übertragen der Schleifkornanordnung auf einen Werkzeugträger; und
(d) Anhaften der Schleifkornanordnung auf dem Werkzeugträger mit einem abrasiven
Verbindungsmaterial.
Das Verfahren nach Anspruch 10, ferner umfassend den Schritt des Entfernens
der Vorlage von dem Werkzeugträger.
Das Verfahren nach Anspruch 10, ferner umfassend den Schritt des Verbindens
der die Anordnung der Schleifkörner tragenden Vorlage mit dem Werkzeugträger zum
Ausbilden des Schleifwerkzeugs.
Das Verfahren nach Anspruch 2, wobei das abrasive Verbindungsmaterial
ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Klebstoff-Materialien, Hartlöt-Materialien,
Galvanik-Materialien, elektromagnetische Materialien, elektrostatische Materialien,
verglaste Materialien, Metallpulver-Verbundmaterialien, Polymer-Materialien und
Harz-Materialien, und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Anordnung durch einen Satz
kartesischer Koordinaten (x, y) festgelegt ist.
Das Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Anordnung durch einen Satz
von Polar-Koordinaten (r, &thgr;) festgelegt ist.
Das Verfahren nach Anspruch 15, wobei die Anordnung ferner durch einen
Satz kartesischer Koordinaten (x, y) festgelegt ist.
Das Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Mindestwert (k) den maximalen
Durchmesser der Schleifkörner übersteigt.
Das Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Mindestwert (k) mindestens
1,5-mal der maximale Durchmesser der Schleifkörner ist.
Das Verfahren nach Anspruch 2, ferner umfassend den Schritt des Umwandelns
der Schleifkornanordnung von einer zweidimensionalen Struktur in eine dreidimensionale
Struktur durch Aufrollen der Schleifkornanordnung zu einer konzentrischen Rolle.
Ein Verfahren zum Herstellen von Schleifwerkzeugen mit einem definierten,
ausschließenden Bereich um jedes Schleifkorn herum, umfassend die Schritte: (a) Definieren einer zweidimensionalen planaren Fläche mit einer
festgelegten Größe und Form;
(b) Definieren einer gewünschten Schleifkorn-Korngröße und -Konzentration für die
planare Fläche;
(c) Definieren einer Reihe von Koordinatenwertepaaren (x1, y1),
so dass die Koordinatenwerte entlang mindestens einer Achse auf eine numerische
Folge beschränkt sind, wobei sich jeder Wert von dem nächsten Wert um einen konstanten
Betrag unterscheidet;
(d) Entkoppeln jedes definierten Koordinatenwertepaares (x1, y1)
zum Erbringen eines Satzes von definierten x-Werten und eines Satzes von definierten
y-Werten;
(e) zufälliges bzw. zufallsbasiertes Auswählen aus den Sätzen der x- und y-Werte
einer Reihe von zufälligen Koordinatenwertepaaren (x, y), wobei jedes Paar Koordinatenwerte
aufweist, die sich von den Koordinatenwerten von jedem beliebigen benachbarten Koordinatenwertepaar
um einen Mindestwert (k) unterscheiden;
(f) Erzeugen einer Anordnung von zufällig ausgewählten Koordinatenwertepaaren mit
ausreichend vielen Paaren, aufgetragen als Punkte in einer grafischen Darstellung,
zum Erbringen der gewünschten Schleifkorn-Konzentration für die festgelegte zweidimensionale
Fläche und die festgelegte Schleifkorn-Korngröße; und
(g) Zentrieren eines Schleifkorns auf jedem Punkt der Anordnung.
Das Verfahren nach Anspruch 20, ferner umfassend den Schritt des Verbindens
der Anordnung von Schleifkörnern mit einem abrasiven Verbindungsmaterial, um an
jedem Punkt der Anordnung ein Schleifkorn zu befestigen.
Das Verfahren nach Anspruch 20, ferner umfassend den Schritt des Verbindens
der Anordnung der Schleifkörner mit einem Träger zum Ausbilden eines Schleifwerkzeugs.
Das Verfahren nach Anspruch 22, wobei der Träger ausgewählt ist aus
der Gruppe umfassend: eine Vorform eines starren Werkzeugs und eine flexible Unterschicht
und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 23, wobei die Vorform des starren Werkzeugs
eine geometrische Form mit einer Dreh-Symmetrieachse aufweist.
Das Verfahren nach Anspruch 23, wobei die geometrische Form der Vorform
eines starren Werkzeugs ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend: Scheibe, Randzone,
Ring, Zylinder und stumpfkegelige Formen, und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 23, wobei die flexible Unterschicht ausgewählt
ist aus der Gruppe umfassend Beläge, Folien, Gewebe, Vliesstoff-Bögen, Netzgewebe,
Siebe, perforierte Bögen, Laminate und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 23, wobei die flexible Unterschicht umgewandelt
wird in eine Form, die ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Riemen, Scheiben,
Bögen, Kissen, Rollen und Bänder.
Das Verfahren nach Anspruch 21, umfassend die Schritte:
a) Aufdrucken der Anordnung der beschränkten, zufallsbasiert erzeugten Koordinatenwertepaare,
aufgetragen als Punkte einer grafischen Darstellung, auf einem Werkzeugträger; und
b) Befestigen eines Schleifkorns an jedem der Anordnung auf dem Werkzeugträger mit
einem abrasiven Verbindungsmaterial.
Das Verfahren nach Anspruch 21, umfassend die Schritte:
a) Aufdrucken der Anordnung der begrenzten, zufällig erzeugten Koordinatenwerte,
aufgetragen als Punkte einer grafischen Darstellung, auf einer Vorlage;
b) Befestigen eines Schleifkorns an jedem Punkt der Anordnung auf der Vorlage zum
Ausbilden einer Schleifkornanordnung;
c) Übertragen der Schleifkornanordnung auf einen Werkzeugträger; und
d) Anhaften der Schleifkornanordnung auf dem Werkzeugträger mit einem abrasiven
Verbindungsmaterial.
Das Verfahren nach Anspruch 29, ferner umfassend den Schritt des Entfernens
der Vorlage von dem Werkzeugträger.
Das Verfahren nach Anspruch 29, ferner umfassend den Schritt des Verbindens
der die Anordnung der Schleifkörner tragenden Vorlage auf dem Werkzeugträger zum
Ausbilden des Schleifwerkzeugs.
Das Verfahren nach Anspruch 21, wobei das abrasive Verbindungsmaterial
ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Klebstoff-Materialien,
Hartlöt-Materialien, Galvanik-Materialien, elektromagnetische Materialien, elektrostatische
Materialien, verglaste Materialien, Metallpulver-Verbundmaterialien, Polymer-Materialien
und Harz-Materialien, und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Anordnung durch einen Satz
kartesischer Koordinaten (x, y) festgelegt ist.
Das Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Anordnung durch einen Satz
von Polarkoordinaten (r, &thgr;) festgelegt ist.
Das Verfahren nach Anspruch 34, wobei die Anordnung ferner durch einen
Satz kartesischer Koordinaten (x, y) festgelegt ist.
Das Verfahren nach Anspruch 20, wobei der Mindestwert (k) den maximalen
Durchmesser der Schleifkörner übersteigt.
Das Verfahren nach Anspruch 36, wobei der Mindestwert (k) mindestens
1,5-mal der maximale Durchmesser der Schleifkörner ist.
Das Verfahren nach Anspruch 21, ferner umfassend den Schritt des Umwandelns
der Schleifkornanordnung von einer zweidimensionalen Struktur in eine dreidimensionale
Struktur durch Aufrollen der Schleifkornanordnung zu einer konzentrischen Rolle.
Das Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Schleifkorn ausgewählt ist
aus der Gruppe umfassend: einzelne abrasive Strahlgüter, Bearbeitungspunkte und
Gemische mit einer Vielzahl von Strahlgütern, und Kombinationen davon.
Das Verfahren nach Anspruch 20, wobei das Schleifkorn ausgewählt ist
aus der Gruppe umfassend: einzelne abrasive Strahlgüter, Bearbeitungspunkte und
Gemische mit einer Vielzahl von abrasiven Strahlgütern, und Kombinationen davon.
Ein Schleifwerkzeug mit Schleifkörnern, einer Verbindung und einem
Träger, wobei die Schleifkörner einen ausgewählten maximalen Durchmesser und einen
definierten Größenbereich aufweisen und wobei die Schleifkörner in einer einzigen
Schichtanordnung durch die Verbindung auf dem Träger angehaftet sind, dadurch gekennzeichnet
dass:
(a) die Schleifkörner in der Anordnung entsprechend eines nicht gleichförmigen Musters
mit einem ausschließenden Bereich um jedes Schleifkorn herum orientiert sind, und
(b) jeder ausschließende Bereich einen Mindestradius aufweist, der den maximalen
Radius der gewünschten Schleifkorn-Korngröße übersteigt.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 41, wobei jedes Schleifkorn angeordnet
ist auf einem Punkt der Anordnung, die durch Begrenzen einer zufällig ausgewählten
Reihe von Punkten auf einer zweidimensionalen Ebene festgelegt worden ist, so dass
jeder Punkt von jedem anderen Punkt durch einen Mindestwert (k), der mindestens
1,5-mal dem maximalen Durchmesser der Schleifkörner ist, beabstandet ist.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 41, wobei jedes Schleifkorn angeordnet
ist auf einem Punkt der Anordnung, die definiert worden ist durch:
(a) Begrenzen einer Reihe von Koordinatenwertepaaren (x1, y1),
so dass die Koordinatenwerte entlang mindestens einer Achse begrenzt sind auf eine
numerische Folge, wobei jeder Wert sich vom nächsten Wert um einen konstanten Betrag
unterscheidet;
(b) Entkoppeln jedes definierten Koordinatenwertepaar (x1, y1)
zum Erbringen eines Satzes ausgewählter x-Werte und eines Satzes ausgewählter y-Werte;
(c) zufälliges bzw. zufallsbedingtes Auswählen aus dem Satz der x- und y-Werte einer
Reihe von zufälligen Koordinatenwertepaaren (x, y), wobei jedes Paar Koordinatenwerte
aufweist, die sich von den Koordinatenwerten von jedem benachbarten Koordinatenwertepaar
um einen Mindestwert (k) unterscheiden; und
(d) Erzeugen einer Anordnung der zufällig gewählten Koordinatenwertepaare mit ausreichend
vielen Paaren, aufgetragen als Punkte in einer grafischen Anordnung, zum Erbringen
der ausschließenden Zone um jedes Schleifkorn herum.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 41, wobei der Träger ausgewählt
ist aus der Gruppe umfassend eine Vorform eines starren Werkzeugs
und eine flexible Unterschicht und Kombinationen davon.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 44, wobei die Vorform des starren
Werkzeugs eine geometrische Form mit einer Dreh-Symmetrieachse aufweist.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 45, wobei die geometrische Form
der Vorform des starren Werkzeugs ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend: Scheibe,
Randzone, Ring, Zylinder und stumpfkegelige Formen, und Kombinationen davon.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 44, wobei die flexible Unterschicht
ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Beläge, Folien, Gewebe, Vliesstoff-Bögen,
Netzgewebe, Siebe, perforierte Bögen, Laminate und Kombinationen davon.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 47, wobei die flexible Unterschicht
in eine Form umgewandelt worden ist, die ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend:
Riemen, Scheiben, Bögen, Kissen, Rollen und Bänder.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 41, wobei die Verklebung ausgewählt
worden ist aus der Gruppe umfassend Klebstoff-Materialien, Hartlöt-Materialien,
galvanische Materialien, elektromagnetische Materialien, elektrostatische Materialien,
verglaste Materialien, Metallpulver-Verbundmaterialien, Polymer-Materialien und
Harz-Materialien, und Verbindungen davon.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 42, ferner umfassend den Schritt
des Umwandelns der Schleifkornanordnung von einer zweidimensionalen Struktur in
eine drei-dimensionale Struktur durch Rollen der Schleifkornanordnung zu einer konzentrischen
Rolle.
Das Schleifwerkzeug nach Anspruch 41, wobei das Schleifkorn ausgewählt
worden ist aus der Gruppe umfassend einzelne abrasive Strahlgüter, Bearbeitungspunkte
und Gemische mit einer Vielzahl von abrasiven Strahlgütern, und Kombinationen davon.