PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE202005003220U1 24.08.2006
Titel Holster mit Sicherheitsbügel
Anmelder Albrecht Kind GmbH, 51645 Gummersbach, DE
Vertreter Freischem und Kollegen, 50667 Köln
DE-Aktenzeichen 202005003220
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.08.2006
Registration date 20.07.2006
Application date from patent application 01.03.2005
IPC-Hauptklasse F41C 33/04(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Holster zum Tragen einer Faustfeuerwaffe am Körper, mit einer Tasche zur Aufnahme der Faustfeuerwaffe, mit einem an der Tasche angebrachten Sicherheitsbügel, der von einer Schließposition in eine Öffnungsposition verschwenkbar ist, wobei der Sicherheitsbügel die Faustfeuerwaffe in der Schließposition teilweise umgreift und in der Tasche sichert und wobei der Sicherheitsbügel die Faustfeuerwaffe in der Öffnungsposition zum Ziehen aus der Tasche freigibt, wobei durch einen Betätigungsmechanismus das Verschwenken des Sicherheitsbügels freigebbar ist und der Sicherheitsbügel von einer Feder in die Öffnungsposition gedrängt wird.

Ein derartiges Holster ist beispielsweise bekannt aus der DE 103 30 676 B3. Bei diesem Holster bildet ein Bedienhebel mit einem Druckknopf den Betätigungsmechanismus für das Verschwenken des Sicherheitsbügels. Der Bedienhebel ist als flexible Kunststofflasche ausgebildet. Das an dem Bedienhebel angebrachte Druckknopfelement kann mit einem komplementären Druckknopfelement an dem Sicherheitsbügel verbunden werden, wenn dieser in der die Waffe teilweise umgreifenden Schließposition ist. Zum Öffnen muß lediglich das Druckknopfelement an dem flexiblen Bedienhebel von dem Sicherheitsbügel mit dem Daumen weggedrückt werden, und der Sicherheitsbügel schwenkt nach vorne. Das Schließen des Sicherheitsbügels ist dagegen kompliziert. Der Sicherheitsbügel muß gegen die Kraft der in Öffnungsrichtung wirkenden Feder in seine Schließposition gezogen und dort festgehalten werden, während die beiden Druckknopfelemente miteinander verbunden werden.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Handhabung eines Holsters der beschriebenen Art zu vereinfachen.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Riegelelement des Betätigungsmechanismus bei einem Zurückschwenken des Sicherheitsbügels in die Schließposition den Sicherheitsbügel selbsttätig in der Schließposition verriegelt.

Mit anderen Worten muß der Benutzer des Holsters den Sicherheitsbügel lediglich von der Öffnungsposition manuell in die Schließposition zurückschwenken. Aufgrund der automatischen Verriegelung mittels des Riegelelementes verharrt der Sicherheitsbügel in dieser Schließposition, bis er durch Betätigung des Betätigungsmechanismus wieder freigegeben wird und aufgrund der Federkraft in die Öffnungsposition schwenkt. Ein manuelles Verbinden oder Verriegeln irgendwelcher Arretierungselemente, während der Sicherheitsbügel in der Schließposition manuell festgehalten wird, ist nicht erforderlich.

Bei einer praktischen Ausführungsform kann an dem Sicherheitsbügel ein Haltekörper mit einer Riegelaufnahme befestigt sein, und das Riegelelement kann in der Schließposition des Sicherheitsbügels mittels einer Feder in diese Riegelaufnahme gedrückt werden. Durch dieses Eindrücken des Haltekörpers mittels der Federkraft wird die automatische Verriegelung in der Schließposition bewirkt.

Weiterhin kann in der Praxis das Riegelelement mit einem Druckelement gekoppelt sein, welches in Richtung des Laufs der in der Tasche aufgenommenen Faustfeuerwaffe eindrückbar ist und welches beim Eindrücken das Riegelelement aus der Riegelaufnahme bewegt. Eine derartige Betätigung des Riegelelements des Betätigungsmechanismus kann beim Ergreifen der Faustfeuerwaffe erfolgen, weil die Betätigungsrichtung des Druckelements in Greifrichtung der Hand verläuft, welche die Faustfeuerwaffe ergreift. Die Betätigungskraft des Druckelements kann sehr viel geringer sein als die für das Öffnen einer aus dem Stand der Technik bekannten Druckknopfverbindung erforderliche Kraft. Die Betätigungskraft für das Druckelement hängt im wesentlichen von der Kraft der Rückstellfeder ab, welche den Haltekörper in die Riegelaufnahme drückt.

Vorzugsweise ist das Druckelement an dem oberen Rand der dem Körper zugewandten Wand der Tasche angeordnet. Beim Ergreifen der Faustfeuerwaffe bewegt sich der Daumen der Hand, mit der die Waffe gezogen werden soll, automatisch in diese Position nahe dem oberen Rand der dem Körper zugewandten Wand der Holstertasche. Das Ergreifen der Waffe und das Betätigen des Druckelements zum Öffnen des Sicherheitsbügels kann somit im gleichen Bewegungsablauf mit der die Waffe ziehenden Hand erfolgen.

Wie ebenfalls aus dem eingangs genannten Stand der Technik bekannt, kann im Inneren der Holstertasche ferner ein Sicherungsmechanismus angeordnet sein, der die Faustfeuerwaffe gegen unbfugtes Ziehen aus der Tasche sichert.

In der Praxis kann der Sicherungsmechanismus ein ins Innere der Tasche einschwenkbares Sicherungselement aufweisen, das zur Sicherung der Faustfeuerwaffe den Abzugsschutzbügel hintergreift, wenn sich die Faustfeuerwaffe in ihrer Ruheposition innerhalb der Holstertasche befindet, und er kann ferner einen Öffnungsmechanismus aufweisen, um das Sicherungselement zum Ziehen der Faustfeuerwaffe freizugeben. Der Öffnungsmechanismus kann durch einen Schieber mit einem zweiten Druckelement gebildet werden, das mit einem Daumen des Trägers des Holsters eindrückbar ist.

Vorzugsweise ist das Druckelement zur Betätigung des Sicherungselementes unmittelbar neben dem Druckelement zur Betätigung des Riegelelementes am oberen Rand der dem Körper zugewandten Tasche angeordnet. Auf diese Weise können beide Druckelemente, nämlich das Druckelement zum Freigeben des Sicherheitsbügels, welcher die Primärsicherung der Waffe in der Holstertasche bildet, und auch das Druckelement zur Freigabe des Sicherungselementes in der Holstertasche, welcher die Sekundärsicherung der Faustfeuerwaffe gegen unbefugtes Ziehen aus der Holstertasche bildet, in einem Bewegungsablauf durch Eindrücken mittels des Daumens der die Waffe ziehenden Hand des Holsterträgers beim Ergreifen der Waffe bestätigt werden. Das erfindungsgemäße Holster hat also einen sehr effektiven, doppelten Schutz gegen ungewolltes Herausfallen oder unbefugtes Ziehen der Waffe aus der Holstertasche, verzögert aber nicht das Ziehen der Waffe, da beim Ergreifen der Waffe der Holsterträger ohne Zeitverlust die zwei separaten Druckelemente zum Freigeben der beiden Sicherungen mit dem Daumen der die Waffe ziehenden Hand betätigen kann. Gleichwohl ist es aufgrund der Trennung der Druckelemente für die zwei Sicherungen nicht möglich, daß durch ein ungewolltes oder unbefugtes Eindrücken eines der Druckelemente das Ziehen der Faustfeuerwaffe vollständig freigegeben wird.

Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnungen beschrieben. Die Zeichnungen zeigen in:

1 eine Seitenansicht der vom Körper abgewandten Seite der Holstertasche;

2 eine Rückansicht der Holstertasche aus 1;

3 eine Seitenansicht der dem Körper zugewandten Seite der Holstertasche;

4 eine Explosionszeichnung der Sekundärsicherung des Holsters aus den 13;

5 eine Zusammenstellung der Elemente der Primärsicherung des Holsters aus den 13;

6 eine der 3 entsprechende vergrößerte Darstellung des oberen Abschnitts der Holstertasche mit Sicherheitsbügel in der Öffnungsposition;

7 eine Detailansicht des Betätigungsmechanismus für den Sicherheitsbügel, wobei der Sicherheitsbügel in der Schließposition ist und

8 eine der 7 entsprechende Ansicht mit Schließbügel in der Öffnungsposition;

Das in den 13 dargestellte Holster ist zur Aufnahme einer Faustfeuerwaffe, im vorliegenden Fall einer Pistole 1 vorgesehen. Es besteht im wesentlichen aus einer Holstertasche 2, an der eine Befestigungsplatte 3 befestigt ist, mit der die Holstertasche 2 an einer Tragvorrichtung (nicht dargestellt) befestigbar ist. Die Tragvorrichtung kann beispielsweise an einem Gürtel oder an einem Schultertragriemen angeordnet sein.

In den 1 und 3 ist die Primärsicherung für die Faustfeuerwaffe 1 zu erkennen, die aus einem verschwenkbaren Sicherheitsbügel 4 besteht. In 3, welche die dem Körper des Holsterträgers zugewandte Seite der Holstertasche 2 zeigt, ist ein erstes Druckelement 5 zu erkennen. Beim Drücken des ersten Druckelements 5 schwenkt der Sicherheitsbügel 4 aus der in den 1 und 3 dargestellten senkrechten Schließposition nach vorne in die in 6 dargestellte waagerechte Öffnungsposition.

Die Funktionsweise des Betätigungsmechanismus für den Sicherheitsbügel 4 geht insbesondere aus den 58 hervor.

6 zeigt, daß ein Ende des im wesentlichen U-förmigen Sicherheitsbügels 4 in einem Gehäuse 6 aufgenommen ist, welches mit zwei Schrauben 7, 8 an der dem Körper zugewandten Seite der Holstertasche 2 befestigt ist. Das Gehäuse 6 besteht aus einem Grundkörper 9 und einem Deckel 10. In dem Grundkörper 9 ist ein Schieber 11 längsverschiebbar aufgenommen. Das obere Ende 5 des Schiebers 11 bildet das Druckelement zur Betätigung des Sicherheitsbügels 4. Das in dem Gehäuse 6 aufgenommene Ende des Sicherheitsbügels 4 ist an einem Haltekörper 12 befestigt, der die Form einer Kreisscheibe aufweist und eine abgewinkelte Aussparung 13 aufweist, die eine Riegelaufnahme bildet. Unterhalb des Schiebers 11 ist eine Druckfeder 14 angeordnet, welche den Schieber 11 nach oben drückt.

Wie in 7 zu erkennen, drückt die Feder 14 eine Ecke des Schiebers 11 in die Aussparung 13 des Haltekörpers 12. Der Schieber 11 bildet somit das Riegelelement. Wenn der Sicherheitsbügel 4 manuelle in die in den 1,3 und 7 dargestellte Schließposition verschwenkt wird, drückt die Druckfeder 14 das Riegelelement 11 in die Aussparung (Riegelaufnahme) 13, wie in 7 zu erkennen. Wird dagegen von oben manuell ein Druck auf das Druckelement 5 ausgeübt, so wird der Schieber 11, der das Riegelelement bildet, nach unten aus der Aussparung 13 herausbewegt, so daß der Sicherheitsbügel 4 frei verschwenkbar ist.

Die 5 zeigt, daß der kreisscheibenförmige Haltekörper 12 eine zentrale Bohrung 16 zur Aufnahme einer Hülse 15 und der Schraube 7 aufweist. In der zentralen Bohrung 16 ist eine Schraubenfeder 17 angeordnet. Das Ende 18 der Schraubenfeder 17 ist bei montiertem Sicherheitsbügel 4 derart an dem Grundkörper 9 des Gehäuses 6 festgelegt, daß der Sicherheitsbügel 4 durch die Schraubenfeder 17 in seine in den 6 und 8 dargestellte Öffnungsposition gedrückt wird. Wenn also durch Eindrücken des Druckelements 5 die Ecke des Schiebers 11, welche das Riegelelement bildet, aus der Aussparung 13 des Haltekörpers 12 herausbewegt wird, verdreht sich durch die Federkraft der Schraubenfeder 17 der Haltekörper 12 mit dem Sicherheitsbügel 4 relativ zum Grundkörper 9 des Gehäuses 6, bis er in die in den 6 und 8 dargestellte waagerechte Öffnungsposition gelangt. In dieser Öffnungsposition ist vorzugsweise ein Anschlag für das Verschwenken des Sicherheitsbügels 4 vorgesehen.

Das zweite Ende des Sicherheitsbügels 4 ist auf der in 1 erkennbaren Außenseite der Holstertasche 2, welche vom Körper des Trägers abgewandt ist, mittels einer Befestigungsschraube 19 schwenkbar befestigt. Die Längsachse dieser Befestigungsschraube 19 bildet die Schwenkachse für dieses zweite Ende des Sicherheitsbügels 4.

Die 4 zeigt eine Explosionszeichnung der Sekundärsicherung des erfindungsgemäßen Holsters, welche in dem Gebrauchsmuster 202 15 678.8 der Anmelderin im Detail beschrieben ist. Die Sekundärsicherung besteht im wesentlichen aus einem Gehäuseblock 20, der zwischen die Seitenwände der Holstertasche 2 geschraubt ist und den hinteren Abschluß der Holstertasche 2 bildet (siehe 2). Die untere Mulde 21 des Gehäuseblocks 20 bildet die Führung für das vordere Ende des Laufs der Faustfeuerwaffe 1. Auf der dem Körper des Holsterträgers zugewandten Seite weist der Gehäuseblock 20 eine Führung 22 für einen Schieber 23 auf, dessen oberes Ende mit einem zweiten Druckelement 24 versehen ist. Der Schieber 23 wirkt mit einem verschwenkbaren Sicherungselement 24 zusammen, dessen Sperrnase 26 bei in die Holstertasche 2 eingeschobener Faustfeuerwaffe 1 den Abzugsschutzbügel der Faustfeuerwaffe 1 hintergreift. Durch Eindrücken des Druckelements 24 wird die Schwenkbewegung des Sicherungselements 25 freigegeben, und die Faustfeuerwaffe 1 kann aus der Holstertasche herausgezogen werden. Beim Einschieben und Ausziehen ist der Abzugsschutzbügel der Faustfeuerwaffe 1 in dem hierfür vorgesehenen Aufnahmekanal 27 in dem Gehäuseblock 20 geführt.

Die 3 und 6 zeigen, daß das Druckelement 24 zur Betätigung des Sicherungselements 25 unmittelbar neben dem Druckelement 5 zur Betätigung des Riegelelementes, nämlich des Schiebers 11, der den Sicherheitsbügel 4 in der Schließposition hält, angeordnet ist. Zur Entnahme der Waffe führt der Holsterträger in der Regel seine rechte Hand zum Griff der Faustfeuerwaffe 1, wobei sich der Daumen dieser Hand in die Nähe der zwei Druckelemente 5 und 24 bewegt. Der Träger des Holsters drückt zunächst das Druckelement 5 nach unten, wodurch der Sicherheitsbügel 4 aufgrund der Kraft der Feder 17 automatisch nach vorne in die in 6 erkennbare Position verschwenkt. Anschließend bewegt sich der Daumen der die Waffe ziehenden Hand nach unten auf das Druckelement 24. Das Druckelement 24 wird nach unten gedrückt, so daß das Sicherungselement 25, welches den Abzugsschutzbügel hintergreift, entriegelt wird und die Waffe 1 aus dem Holster gezogen werden kann. Diese Bewegungsbahn des Daumens der die Waffe ziehenden Hand ergibt sich nahezu automatisch beim Ergreifen des Griffs der Waffe 1, so daß das betätigen beider Druckelemente 5 und 24 zum Entriegeln der beiden Waffensicherungen nahezu ohne zusätzlichen Zeitaufwand während des Ziehens der Waffe erfolgt.

Beim Ziehvorgang selbst kann sich der Daumen der die Waffe ziehenden Hand auf dem Druckelement 24 abstützen, wodurch die Zugkraft, die der Holsterträger mit den Fingern auf den Griff der Faustfeuerwaffe 1 aufbringt, gesteigert wird.

Beim Zurückstecken der Waffe wird diese in üblicher Weise in die Holstertasche 2 eingesteckt. Dabei verschwenkt auf den letzten Millimetern der Einsteckbewegung der Waffe 1 das Sicherungselement 25, so daß dessen Sperrnase 26 den Abzugsschutzbügel hintergreift. Anschließend ergreift der Holsterträger den Sicherheitsbügel 4 mit den Fingern und zieht ihn in die in den 1 und 3 dargestellte senkrechte Position, in der er – wie beschrieben – automatisch einrastet.

1Pistole, Faustfeuerwaffe 2Tasche 3Befestigungsplatte 4Sicherheitsbügel 5erstes Druckelement 6Gehäuse 7Schraube 8Schraube 9Grundkörper 10Deckel 11Schieber, Riegelelement 12Haltekörper 13Aussparung, Riegelaufnahme 14Druckfeder 15Hülse 16zentrale Bohrung 17Schraubenfeder 18Ende der Schraubenfeder 19Befestigungsschraube 20Gehäuseblock 21Mulde 22Führung 23Schieber 24Druckelement 25Sicherungselement 26Sperrnase 27Aufnahmekanal

Anspruch[de]
  1. Holster zum Tragen einer Faustfeuerwaffe (1) am Körper, mit einer Tasche (2) zur Aufnahme der Faustfeuerwaffe, mit einem an der Tasche (2) angebrachten Sicherheitsbügel (4), der von einer Schließposition in eine Öffnungsposition verschwenkbar ist, wobei der Sicherheitsbügel (4) die Faustfeuerwaffe (1) in der Schließposition teilweise umgreift und in der Tasche (2) sichert und wobei der Sicherheitsbügel (4) die Faustfeuerwaffe (1) in der Öffnungsposition zum Ziehen aus der Tasche (2) freigibt, wobei durch einen Betätigungsmechanismus das Verschwenken des Sicherheitsbügels (4) freigebbar ist und der Sicherheitsbügel (4) von einer Feder (17) in die Öffnungsposition gedrängt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Riegelelement (11) des Betätigungsmechanismus bei einem Zurückschwenken des Sicherheitsbügels (4) in die Schließposition den Sicherheitsbügel (4) selbsttätig in der Schließposition verriegelt.
  2. Holster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Sicherheitsbügel (4) ein Haltekörper (12) mit einer Riegelaufnahme (13) befestigt ist und das Riegelelement (11) in der Schließposition des Sicherheitsbügels (4) mittels einer Feder (14) in die Riegelaufnahme (13) gedrückt wird.
  3. Holster nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Riegelelement (11) mit einem Druckelement (5) gekoppelt ist, welches in Richtung des Laufes der in der Tasche (2) aufgenommenen Faustfeuerwaffe (1) eindrückbar ist und welches beim Eindrücken das Riegelelement (11) aus der Riegelaufnahme (13) bewegt.
  4. Holster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckelement (5) an dem oberen Rand der dem Körper zugewandten Wand der Tasche (2) angeordnet ist.
  5. Holster nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren der Tasche (2) ein Sicherungsmechanismus angeordnet ist, der die Faustfeuerwaffe (1) gegen unbefugtes Ziehen aus der Tasche (2) sichert.
  6. Holster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsmechanismus ein ins Innere der Tasche (2) einschwenkbares Sicherungselement (25) aufweist, das zur Sicherung der Faustfeuerwaffe (1) den Abzugschutzbügel hintergreift, wenn sich die Faustfeuerwaffe (1) in ihrer Ruheposition in der Tasche (2) befindet, und daß der Sicherungsmechanismus einen Öffnungsmechanismus aufweist, um das Sicherungselement (25) zum Ziehen der Faustfeuerwaffe (1) freizugeben.
  7. Holster nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsmechanismus ein zweites Druckelement (24) umfaßt, das mit einem Daumen eindrückbar ist.
  8. Holster nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckelement (24) zur Betätigung des Sicherungselementes (25) unmittelbar neben dem Druckelement (5) zur Betätigung des Riegelelementes (11) an dem oberen Rand der dem Körper zugewandten Wand der Tasche (2) angeordnet ist.
  9. Holster zum Tragen einer Faustfeuerwaffe (1) am Körper, mit einer Tasche (2) zur Aufnahme der Faustfeuerwaffe, mit einem an der Tasche (2) angebrachten Sicherheitsbügel (4), der von einer Schließposition in eine Öffnungsposition verschwenkbar ist, wobei der Sicherheitsbügel (4) die Faustfeuerwaffe (1) in der Schließposition teilweise umgreift und in der Tasche (2) sichert und wobei der Sicherheitsbügel (4) die Faustfeuerwaffe (1) in der Öffnungsposition zum Ziehen aus der Tasche (2) freigibt, wobei durch einen Betätigungsmechanismus das Verschwenken des Sicherheitsbügels (4) freigebbar ist und der Sicherheitsbügel (4) von einer Feder (17) in die Öffnungsposition gedrängt wird, und wobei im Inneren der Tasche (2) ein Sicherungsmechanismus angeordnet ist, der die Faustfeuerwaffe (1) gegen unbefugtes Ziehen aus der Tasche (2) sichert, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Betätigungsmechanismus als auch der Sicherungsmechanismus jeweils ein Druckelement (5 bzw. 24) aufweisen, welches zum Freigeben der Waffe mit einem Daumen der die Waffe ziehenden Hand eindrückbar ist, wobei die beiden Druckelemente (5, 24) an dem oberen Rand der dem Körper zugewandten Wand der Tasche (2) angeordnet sind.
  10. Holster nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß es gemäß mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 8 ausgebildet ist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com