Die Erfindung betrifft eine Notstromquelle, wie Batterie, für Mobiltelefone
und Digitalkameras mit auf elektrochemischer Basis arbeitendem, wiederaufladbarem
Stromspeicher, wie Akkumulator, und mit einer Ladebuchse für den Anschluss eines
Ladegerätes.
Ein Mobiltelefon (Handy) ist auf eine vom Stromnetz unabhängige, tragbare
Versorgung mit elektrischer Energie angewiesen. Diese Energie wird dem Mobiltelefon
von einem wiederaufladbaren Speicher, einem Akkumulator, zur Verfügung gestellt.
Wenn der Akkumulator geladen ist, kann das Mobiltelefon mitgenommen und ortsunabhängig
benutzt werden.
Ist die im Akkumulator gespeicherte Energie verbraucht, so muss dieser
wieder neu gefüllt werden. Für dieses von Zeit zu Zeit notwendige Aufladen des Akkumulators
eines Mobiltelefons werden Ladegeräte eingesetzt, die mit dem Stromnetz verbindbar
sind und die ausgangsseitig über eine Steuerungselektronik elektrische Energie zum
Aufladen des Akkumulators abgeben können. Hierzu wird das Mobiltelefon in der Regel
für einige Stunden mit dem Ladegerät verbunden. Übliche Ladegeräte haben die Form
einer Tischladestation, in welche das Mobiltelefon für den Ladevorgang eingestellt
werden kann. Neben der Tischladestation sind auch Verbindungskabel von der Steckdose
zum Mobiltelefon zum Aufladen des Akkumulators bekannt.
Mobiltelefone werden naturgemäß häufig auf Reisen mitgenommen und
verwendet. Bei längeren Reisen stellt sich dabei das Problem, dass das Mobiltelefon
unterwegs von Zeit zu Zeit wieder aufgeladen werden muss. Für diesen Zweck sind
sogenannte Schnellladegeräte oder Reiseladegeräte angeboten worden. Hierbei handelt
es sich prinzipiell um übliche Ladegeräte der oben erläuterten Art, welche Ihrerseits
elektrische Energie aus einem öffentlichen Stromnetz entnehmen. Reiseladegeräte
verfügen dabei zusätzlich über eine automatische Spannungsanpassung von 90 bis 270
V, damit sie bei Reisen ins Ausland an die dort vorherrschenden verschiedenen Spannungsniveaus
öffentlichen Stromnetzes angepasst werden können.
Darüber hinaus gibt es für das Aufladen von Mobiltelefonen die Möglichkeit,
das Mobiltelefon über ein geeignetes Kabel mit der Batterie eines Kraftfahrzeuges
zu verbinden, um dieser die notwendige Ladeenergie zu entnehmen. Typischerweise
erfolgt dabei die Kupplung mit der Autobatterie über den Zigarettenanzünder im Pkw.
Voraussetzung für diese Lademöglichkeit ist, dass ein Pkw zur Verfügung steht.
Nachteilig bei den oben genannten Ladegeräten für Mobiltelefone ist,
dass diese die Zugänglichkeit zu einem öffentlichen Stromnetz oder zu einem Kraftfahrzeug
voraussetzen. Bei Reisen, bei denen diese Möglichkeit nicht gegeben ist, können
daher die Akkumulatoren des Mobiltelefons nicht wieder aufgeladen und das Mobiltelefon
somit im Endeffekt nicht benutzt werden. Der Benutzer kann allenfalls versuchen,
mehrere aufgeladene Akkumulatoren oder Batterien mitzunehmen, was jedoch aufwendig,
teuer und immer mit Unsicherheiten belastet ist.
Für das Aufladen von Akkumulatoren von Mobiltelefonen sind verschiedene
Möglichkeiten offenbart worden. Die WO 98/42060 A beschreibt ein Mobiltelefon mit
einem integrierten Ladegerät, das aus einem handbetriebenen Dynamo besteht, der
durch Bewegen einer Handtaste quer zur Längsrichtung des Mobiltelefons betätigt
wird.
Der EP-A-0 409 819 ist eintragbares Endgerät der Nachrichtentechnik,
d. h. Handmobiltelefon, zu entnehmen, dessen Stromversorgung mittels Batterien erfolgt.
Für den Fall, dass die Batterien verbraucht sind und keine Möglichkeit besteht,
neue Batterien zu erhalten, ist das Mobiltelefon für ein batterieunabhängiges Arbeiten
mit einem Handdynamo als Stromversorgungseinrichtung jedoch nicht für das Wiederaufladen
der Batterien ausgestattet, um eine Notversorgung des Mobiltelefons zu gewährleisten.
Da der Handdynamo mit Muskelkraft betrieben wird, ist die Betriebsdauer des Mobiltelefons
nur durch die Ausdauer der Bedienungsperson begrenzt.
Die DE 295 20 719 offenbart
eine Vorrichtung zum Nachladen von Akkumulatoren-Batterien im Zusammenhang mit der
Nutzung der Photo-Video-Technik, um die auf diesem Gebiet eingesetzten Geräte ständig
einsatzbereit zu halten. Durch manuelle Betätigung soll elektrische Energie zum
Auf- bzw. Nachladen der Batterie-Akkumulatoren zur Verfügung gestellt werden. Hierzu
besteht die Vorrichtung aus einer Dynamomaschine, die über eine Handkurbel angetrieben
wird, wobei zwischen der Handkurbel und der Dynamomaschine ein Getriebe und eine
Gleichrichterdiode zwischen der Dynamomaschine und den Ladekontakten für die Akkumulatoren-Batterien
vorgesehen sind. Die Kontaktstellen sind direkt an dem Gehäuse, in dem die Dynamomaschine
untergebracht ist, angeordnet, so dass für den Aufladevorgang die Akkumulatoren-Batterien
aufgesetzt werden müssen. Durch die Anordnung der Dynamomaschine und der Getriebeübersetzung
wird eine unhandliche Aufladevorrichtung geschaffen, die schon vom Gewicht her einen
Einsatz in Verbindung mit einem Handmobiltelefon erschwert, wobei hinzukommt, dass
bei dieser bekannten Vorrichtung keine Kontrollmöglichkeit für den Ladezustand der
Akkumulatoren-Batterien vorgesehen ist. Hinzukommt, dass dieses Ladegerät mit beiden
Händen bedient werden muss, denn mit der einen Hand ist das Gerät in
Stellung zu halten und mit der anderen Hand muss der Kordelantrieb getätigt werden.
Eine Einhandbedienung ist nicht möglich.
Alle diese Vorrichtungen für das Aufladen der Akkumulatoren in Mobiltelefonen
sind unhandlich, oftmals schwierig zu bedienen und können auch nicht immer mitgeführt
werden. Steht ein Ladegerät nicht zur Verfügung und wurde das Aufladen der Akkumulator-Batterie
in einem Mobiltelefon vergessen, so ist oftmals dann das Mobiltelefon nicht einsatzbereit.
Für die Notstromversorgung von Mobiltelefonen ist es durch die
DE 201 19 406 U1 bekannt, die Mobiltelefone
mit einer Ersatzakkuvorrichtung zu versehen, die aus einem Akkuraum und einer Mehrheit
von in diesem Akkuraum eingesetzten Ersatzakku besteht, da diese Ersatzakkuvorrichtung
in das Gehäuse des Mobiltelefons integriert wird, ist eine besondere Ausgestaltung
und Formgebung des Gehäuses des Mobiltelefons erforderlich. Die Ersatzakkuvorrichtung
ist deshalb nicht universell für Mobiltelefone einsetzbar.
Die DE 201 01 671 U1
offenbart eine nicht wieder aufladbare Notstromversorgung für Mobiltelefone, das
hierfür vorgesehene Gerät besteht aus einem Gehäuse mit in dessen Innenraum angeordneten
Batterien, wobei für den Anschluss an die Mobiltelefone eine Steckerverbindung vorgesehen
ist, wobei der Stecker auch Adapterfunktion haben kann.
Dieses Notstromversorgungsgerät kann auch nach der DE
201 01 659 U1 mit wiederaufladbaren Batterien betrieben werden.
In Anpassung an den jeweiligen Mobiltelefontyp wird das Notstromversorgungsgerät
mit einer Anzahl von Batterien versehen, die der erforderlichen Spannung und Voltzahl
des jeweiligen Mobiltelefontyps entsprechen, so dass beispielsweise der Besitzer
von mehreren Mobiltelefonen unterschiedlichen Typs auch auf die jeweiligen Typen
abgestimmte Notstromversorgungsgeräte besitzen muss, da die bekannten Notstromversorgungsgeräte
nicht mit einer konstanten Anzahl von Batterien versehen sind, die auf die jeweilige
erforderliche Spannung und Voltzahl des jeweiligen Mobiltelefons automatisch herunterladbar
sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine handliche Stromquelle
mit kleinsten Abmessungen für Mobiltelefone und Digitalkameras zu schaffen, mit
der es möglich ist, entladene Akkumulatoren von Mobiltelefonen und Digitalkameras
in sekundenschnelle so aufzuladen, dass eine weitere vorübergehende Benutzung des
Mobiltelefons oder der Digitalkamera möglich ist, wobei auch während des Aufladevorganges
telefoniert oder die Digitalkamera bedient werden kann.
Des weiteren soll mit der Erfindung eine Notstromquelle, d. h. ein
Notstromgerät für Mobiltelefone und Digitalkameras, geschaffen werden, das mit einer
konstanten Anzahl von Batterien versehen ist, die auf die Spannung und Voltzahl
auf die für das jeweils zu versorgende Mobiltelefon oder Digitalkamera erforderliche
Spannung mit Voltzahl herunterladbar sind, so dass die Voltzahl und Spannung des
jeweils zu versorgenden Mobiltelefons oder Digitalkameras angepasst werden kann
und dadurch eine vielseitig verwendbare Notstromquelle geschaffen wird.
Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Notstromquelle gemäß der eingangs
beschriebenen Art mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
Eine erfindungsgemäß ausgebildete Notstromquelle für Mobiltelefone
und Digitalkameras besteht aus einem in etwa halbe Scheckkartengröße aufweisenden
geschlossenen Gehäuse, in dessen Innenraum mindestens eine, bevorzugterweise vier,
Lithium-Knopfbatterien angeordnet sind, wobei die Lithium-Knopfbatterien elektrisch
mit einem auf einer der vier Seitenwände des Gehäuse herausgeführten Anschlussstecker
verbunden sind, der mit der Ladebuchse des Mobiltelefons oder der Digitalkamera
kompatibel ist.
Das Gehäuse der Notstromquelle weist eine etwa quadratische Form und
eine Höhe auf, die der Höhe einer Lithium-Knopfbatterie entspricht, so dass das
Gehäuse der Notstromquelle kleinste Abmessungen aufweist, so dass es aufgrund dieser
Ausgestaltung jederzeit von dem Benutzer eines Mobiltelefons oder einer Digitalkamera
mitgeführt werden kann. Diese Notstromquelle wird lediglich an die Ladebuchse des
Mobiltelefons oder der Digitalkamera angeschlossen. Sobald der Anschluss erfolgt
ist, beginnt der Ladevorgang. Sollte die Akkumulator-Batterie komplett entleert
sein, kann es bis zu 2 Minuten dauern, ehe die Ladekontrollanzeige im Display zu
arbeiten beginnt. Jedoch bereits nach wenigen Sekunden kann weiter telefoniert oder
die Digitalkamera in Betrieb genommen werden. Auch während des Ladevorganges kann
telefoniert und die Digitalkamera bedient werden, da aufgrund der kleinen Abmessungen
des Gehäuses der Notstromquelle die Handhabung des Mobiltelefons während des Telefonierens
und während des Aufladevorganges in keiner Weise beeinträchtigt oder erschwert wird,
was auch bei der Bedienung einer Digitalkamera zutrifft.
Die Notstromquelle mit ihren Lithium-Knopfbatterien kann mehrmals
benutzt werden, bis die Batterien verbraucht sind. Eine verbrauchte Notstromquelle
wird dann in Analogie zu den normalen Batterien recycelt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
So ist der Anschlussstecker der Notstromquelle so ausgebildet, dass
der Anschlussstecker mit entsprechenden Ladebuchsen der Mobiltelefone oder Digitalkameras
in elektrische Wirkverbindung bringbar ist. Der Anschlussstecker der Notstromquelle
kann nach einem Ausführungsbeispiel stiftartig für zylindrische Ladebuchsen ausgebildet
sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Anschlussstecker mit einem Adapter
zu verbinden, der mit der Ladebuchse eines bestimmten Mobiltelefontyps oder Digitalkameratyps
kompatibel ist, wobei der Adapter austauschbar ist gegen Adapter, die mit den Ladebuchsen
anderer Mobiltelefontypen oder Digitalkameratypen kompatibel sind.
Die vier Lithium-Knopfbatterien sind in dem Innenraum des Gehäuses
der Notstromquelle in zwei Reihen nebeneinanderliegend angeordnet und dicht bei
dicht gepackt, wobei die einzelnen Lithium-Knopfbatterien gegeneinander isoliert
sind. Durch diese Anordnung der Lithium-Knopfbatterien sind die Batterien gegen
verschieben gesichert und das Gehäuse der Notstromquelle kann somit kleinste Abmessungen
aufweisen.
Das Gehäuse ist nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
mit einer optischen Spannungsanzeigeeinrichtung zur Anzeige des Ladezustandes der
Notstromquelle versehen. Als optische Anzeige kann beispielsweise eine LED-Leuchte
eingesetzt werden.
Des weiteren sind die Lithium-Knopfbatterien mit einer Einrichtung
elektrisch verbunden, die ein Herunterladen der Spannung und der Voltzahl in Anpassung
an die jeweilige Spannung und Voltzahl des zu versorgenden Mobiltelefontyps oder
Digitalkameratyps ermöglicht.
Die Erfindung ist nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen für
ein Mobiltelefon dargestellt und erläutert. Es zeigen:
1 eine schaubildliche Darstellung eines
Mobiltelefons mit einer Notstromquelle in Form einer Batterie vor der Herstellung
einer wirksamen elektrischen Verbindung,
2 eine Vorderansicht des Gehäuses der
Notstromquelle in natürlicher Größe,
3 das Gehäuse der Notstromquelle mit
vier Lithium-Knopfbatterien, teils in Vorderansicht, teils in einem waagerechten
Schnitt,
4 das Gehäuse der Notstromquelle mit
vier Lithium-Knopfbatterien, teils in Rückansicht, teils in einem senkrechten Schnitt,
5 das Gehäuse der Notstromquelle mit
einer Spannungsanzeigeeinrichtung und
6 und 7
das Gehäuse der Notstromquelle mit einer optischen Anzeigeeinrichtung als Ladekontrolle
für die Batterien in dem Gehäuse.
Das in den 1 und 2
dargestellte Mobiltelefon 100 besteht aus einem Telefongehäuse
10 mit der Vorderwand 11, der Rückwand 12, Betätigungstasten
20, einer Einschalttaste 21 und einer Ausschalttaste
22. Des weiteren ist in der Vorderwand 11 des Telefongehäuses
10 ein Display 25 vorgesehen. Im Innenraum 10a des Telefongehäuses
10 ist mindestens eine wiederaufladbare Akkumulatoren-Batterie
26 angeordnet, die mit einer Ladebuchse 30 elektrisch verbunden
ist. Das Mobiltelefon ist ansonsten in an sich bekannter Weise ausgebildet.
Zum Aufladen der Akkumulator-Batterie 26 in dem Mobiltelefon
100 ist eine Notstromquelle 40 vorgesehen, die ein eigenständiges
Bauelement bildet und nicht fest integrierter Bestandteil des Mobiltelefons ist.
Diese Notstromquelle 40 besteht aus einem Gehäuse
41 mit den Seitenwänden 42 und mit in dem Innenraum
41a des Gehäuses 41 angeordneten Lithium-Knopfbatterien
50. Das Gehäuse 41 weist eine in etwa eine halbe Scheckkartengröße
auf und ist völlig geschlossen ausgebildet (1,
2 und 3).
Das in 3 dargestellte Gehäuse 41 der Notstromquelle
40 weist Normalgröße auf und ist aus diesem Grunde leicht zu handhaben
und mitnehmbar. Die Höhe des Gehäuses 41 entspricht in etwa der Höhe einer
Lithium-Knopfbatterie.
Im Innenraum 41a des Gehäuses 41 sind mindestens
zwei, bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel bevorzugterweise vier, Lithium-Knopfbatterien
50 angeordnet, wobei auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Leistung eine
Lithium-Knopfbatterie auch nur eine einzige Lithium-Knopfbatterie zum Einsatz gelangen
kann.
Jede Lithium-Knopfbatterie 50 ist mit einer ringförmigen
Isolierung 51 aus einem geeigneten Kunststoff umgeben, so dass kein direkter
Kontakt zwischen den Lithium-Knopfbatterien 50 untereinander im Innenraum
41a des Gehäuses 41 entstehen kann.
Die Lithium-Knopfbatterien 50 sind elektrisch mit einem aus
einer der vier Seitenwände 42 des Gehäuses herausgeführten Anschlussstecker
60 verbunden, der mit der Ladebuchse 30 des Mobiltelefons kompatibel
ist. Durch die in etwa quadratische Ausgestaltung des Gehäuses 41 passt
sich das Gehäuse 41 im Ladezustand in etwa dem Gehäuse des Mobiltelefons
100 an. Die Höhe des Gehäuses 41 entspricht der Höhe einer Lithium-Knopfbatterie
50.
Die Lithium-Knopfbatterien 50 sind in erforderlicher Weise
über Verbindungskontakte 52 miteinander verbunden, wie dies in
4 und 5 dargestellt
ist. Die Verbindungskontakte 52 stehen über elektrische Zuführleitungen
53 mit dem Anschlussstecker 60 in Verbindung (5).
Der Anschlussstecker 60 des Gehäuses 41 der Notstromquelle
40 ist so ausgebildet, dass der Anschlussstecker 60 mit den Ladebuchsen
der Mobiltelefone in elektrische Wirkverbindung bringbar ist (2).
Wie in den Figuren dargestellt ist der Anschlussstecker
60 stiftartig 61 für zylindrische Ladebuchsen 30 ausgebildet.
Um einen derart ausgebildeten Anschlussstecker 60 auch in andersartig gestaltete
Ladebuchsen 30 einstecken zu können, ist der Anschlussstecker
60 mit einem Adapter verbindbar, der mit der Ladebuchse eines bestimmten
Mobiltelefontyps kompatibel ist, wobei der Adapter austauschbar ist und zwar gegen
Adapter, die mit den Ladebuchsen anderer Mobiltelefontypen verbunden werden können.
Die vier Lithium-Knopfbatterien 50 in dem Innenraum
41a des Gehäuses 41 sind wie in 2
und 3 dargestellt in zwei Reihen nebeneinanderliegend
angeordnet und dicht bei dicht gepackt, wobei die einzelnen Lithium-Knopfbatterien
gegeneinander isoliert sind und zwar durch die Isolierringe 51, die die
einzelnen Lithium-Knopfbatterien umgeben. Durch diese Anordnung der Lithium-Knopfbatterien
50 im Innenraum 41a des Gehäuses 41 wird eine kompakte
Bauweise des Gehäuses 41 und darüber hinaus auch noch erreicht, dass die
Lithium-Knopfbatterien in dem Gehäuseinnenraum gegen Verschieben gesichert sind.
Die Lithium-Knopfbatterien 50 stehen mit einer elektrischen
Spannungs-/Voltzahlanpassungseinrichtung 90, wie Widerstand o. dgl., in
Verbindung, damit die Lithium-Knopfbatterien auf die jeweils erforderliche Spannung
und Voltzahl in Anpassung an die Spannung und Voltzahl des jeweils zu versorgenden
Mobiltelefons herunterladbar sind. Diese elektrische Einrichtung kann beispielsweise
von Hand betätigbar sein, um die erforderliche Spannung einstellen zu können (5).
Bei dem in 6 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist das Gehäuse 41 der Notstromquelle 40 mit einer optischen Spannungs-/Voltzahlzustandsanzeigeeinrichtung
70 zur Anzeige des jeweiligen Ladezustandes der Notstromquelle versehen.
Zur Überprüfung der jeweiligen Spannung kann auch eine optische Anzeigeeinrichtung
80 in dem Gehäuse 41 vorgesehen sein, die z. B. als LED-Leuchte
81 ausgebildet sein kann, die auf der Vorderwand des Gehäuses
41 angeordnet ist (7).
100- Mobiltelefon
10- Telefongehäuse
10a- Innenraum
11- Vorderwand
12- Rückwand
20- Betätigungstasten
21- Einschalttaste
22- Ausschalttaste
25- Display
26- wiederaufladbarer Akkumulator
30- Ladebuchse
40- Notstromquelle
41- Gehäuse
41a- Innenraum
42- Seitenwände
50- Lithium-Knopfbatterien
51- Isolierringe
52- Verbindungskontakte
53- Zuführungsleitung
60- Anschlussstecker
61- stiftartig
70- Spannungs-/Voltzahlzustandsanzeigeeinrichtung
80- optische Batterie-Ladezustandsanzeigeeinrichtung
81- LED-Leuchte
90- Spannungs-/Voltzahlanpassungseinrichtung