Die bekannten Anlagen sind auf den jeweiligen Bedarfsfall, wie z.B.
Trinkwasserversorgung, Betriebswasserversorgung u.a., hin ausgelegt. Dies bedingt
einen großen technischen und Kostenaufwand. Weiterhin ermöglichten die bekannten
technischen Lösungen nicht, dass größere Wassermengen in Kleinbehältern über einen
freien Auslauf eingespeist oder größere Wassermengen aus einem Kleinbehälter ohne
Zuführung von Fremdenergie abgeleitet werden.
Wenn größere Wassermengen im Rahmen eines mittelbaren Anschlusses
nachgespeist werden, so nutzt man überdimensionierte Zwischenbehälter, die eine
Auslegung als Kompaktanlage nicht möglich machen. Deshalb müssen beispielsweise
Pumpanlagen und Vorratsbehälter getrennt voneinander aufgestellt werden.
Dabei sind Vorlagebehälter mit großer Speicherkapazität erforderlich.
Einen Behelf, um die Vorlagebehälter zu verkleinern, hatte man über das Summenlinienverfahren
gefunden. Diese aus der Siedlungswasserwirtschaft bekannte Lösung ließ sich nicht
auf die Erfordernisse der allgemeinen Versorgungswirtschaft anwenden. Letzteres
deshalb, da die stark schwankenden Verbrauchswerte von einzelnen Gebäuden nicht
mit den trägen öffentlichen Großnetzen vergleichbar sind.
Man hat sich geholfen, indem große Vorlagebehälter eingesetzt wurden,
die letztendlich Kompaktanlagen für Betriebswasserversorgung nur bis zu einem Spitzenvolumenstrom
von 16 m3/h ermöglichen. Mittelbare Trink- und Löschwasserversorgungsanlagen konnten
deshalb bisher nicht als Kompaktanlage angeboten werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zu schaffen,
die die mittelbare Betriebs- und Löschwasserversorgung, bestehend aus mehreren Komponenten,
zu einer Kompaktanlage vereinigt und große Wassermengen, z.B. bei Versagen der Anlagentechnik,
ohne Zuhilfenahme von Fremdenergie ableitet.
Die Aufgabe wird, wie in den Schutzansprüchen ausgeführt, gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die gesamte Anlagentechnik auf
zwei Hauptkomponenten reduziert werden kann. Eine Zisterne, in der Betriebs- und
Löschwasser bevorratet wird, und eine Regelungsanlage mit Zwischenbehälter im jeweiligen
Gebäude. Mittels Speicher wird allgemeines Betriebswasser, wie z.B. Regen- und Löschwasser,
bevorratet. Im Standardfall erfolgt die Versorgung der allgemeinen Betriebswasserverbraucher,
wie z.B. WC, mit dem Speichervorrat des Betriebswassers. Die Löschwassermenge bleibt
in diesem Bedarfsfall konstant. Eine vollständige Entleerung des Speichers, einschließlich
der Löschwasserbevorratung, findet im Brandfall statt.
Beinhaltet der Speicher im Standardfall eine ausreichende Betriebswassermenge,
wird diese über eine Pumpanlage in einen Zwischenspeicher, vorzugsweise im Gebäude,
befördert. Ist dieses Reservoir erschöpft, wird Wasser aus dem öffentlichen Netz
(Stadtwasser) in den Vorlagebehälter nachgespeist. Muss eine Löschwasserentnahme
stattfinden, so erfolgt die Versorgung in umgekehrter Reihenfolge. Vorrangig wird
Stadtwasser in den Vorlagebehälter nachgespeist. Ist die nachgespeiste Stadtwassermenge
geringer als die gefördert Löschwassermenge, sinkt der Füllstand im Vorlagebehälter,
und es wird Löschwasser aus der Zisterne entnommen und in den Vorlagebehälter befördert.
Dies ermöglicht eine verlängerte und optimale Bereitstellung des objektbezogenen
Löschwasservolumens. Bei Nachspeisung von Trinkwasser in den offenen Behälter wird
eine Luftstrecke zwischen maximalen Wasserstand des Betriebswassers im Vorlagebehälter
und der Trinkwassereinspeiseöffnung geschaffen. Dies beispielsweise über einen freien
Ausschnitt im Behälter. Damit aus dem Ausschnitt beim Nachspeisen des Trinkwassers
der freie Austritt von Spritzmengen vermieden wird, wurde eine Stauscheibe in den
Deckel des Vorlagebehälters angeordnet. Verdrängte Luftmengen durch eine zusätzliche
Entlüftungsöffnung, in der Unterdruck erzeugt werden kann, abgeführt. Der Einsatz
einer oder mehrerer Stauscheiben ermöglicht die Bildung eines Überdruckes im hinteren
Bereich des Behälters. Letzterer wird genutzt, um auftretendes Spritzwasser beim
Einspeisen von Trinkwasser in den Kleinbehälter durch einen zusätzlichen Entlüftungsabgang
abzuleiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Ausschnitt am Klein- bzw.
Vorlagebehälter durch einen Luftschleier zu verschließen, der durch einen Luftüberdruck
das Austreten von Spritzwasser verhindert. Um eine erhebliche Reduzierung des Fassungsvermögens
der Vorlagebehälter zu erreichen, wird zufließendes Wasser dauerhaft größer als
die abgegebene Wassermenge bemessen. Dies ermöglicht die Ausführung des Vorlagebehälters
als Kleinstbehälter.
Um gegebenenfalls die in größeren Mengen anfallenden Betriebswässer
im Notfall ableiten zu können, waren bekannte Freispiegelentwässerungen nicht einsetzbar.
Im Gegensatz zu diesen, bei denen die Rohre nur eine Teilfüllung besitzen, wird
in der gefundenen Anlage die abgehende Notentwässerung vollständig mit Wasser gefüllt.
Ein Unterdruck aufgebaut und durch erhöhte Fließgeschwindigkeiten
ein höherer Abtransport der anfallenden Wassermengen gewährleistet.
Die gefundene Anlage lässt sich auch als Trenn- und Druckstation verwenden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 dargestellt.
Ein Ausführungsbeispiel wird anhand der 1
erläutert. Die Anlagentechnik ist auf zwei Hauptkomponenten reduziert, einen Speicher
1, in dem Betriebswasser 2 und Löschwasser 3 bevorratet
wird, und einer Regelungsanlage mit Zwischenbehälter im Gebäude. Im Speicher
1 wird allgemeines Betriebswasser 2, wie z.B. Regenwasser, und
Löschwasser 3, bevorratet. Dabei ist es so, dass im Standardfall die allgemeinen
Betriebswasserverbraucher, wie z.B. WC, über die Betriebswasserdruckleitung
8 mit dem Speichervorrat Betriebswasser 2 versorgt werden. Die
Löschwassermenge bleibt in diesem Fall unangetastet. Erst im Brandfall wird der
Speicher 1 bis auf die Löschwasserbevorratung entleert. Befindet sich im
Standardfall ausreichend Betriebswasser 2 im Speicher 1, wird
dieses durch eine Pumpenanlage über eine Wasserleitung 4 in den Vorlagebehälter
5, der in der Regel im Gebäude befindlich ist, befördert. Ist dieses Reservoir
erschöpft, wird Stadt- bzw. Trinkwasser aus dem öffentlichen Wassernetz in den Vorlagebehälter
5 nachgespeist. Wenn Löschwasser 3 benötigt wird, erfolgt die
Versorgung in umgekehrter Abfolge. Vorrangig wird Stadtwasser in den Vorlagebehälter
5 nachgespeist. Ist die nachgespeiste Stadt- und Trinkwassermenge geringer
als die geförderte Löschwassermenge, sinkt der Füllstand im Vorlagebehälter
5 so weit ab, dass dann aus dem Speicher 1 Löschwasser
3 entnommen und in den Vorlagebehälter 5 befördert wird. Dies
ermöglicht eine verlängerte und optimale Bereitstellung des objektbezogenen Löschwasservolumens.
Bei Nachspeisung von Trinkwasser in den Vorlagebehälter
5 ist eine "Luftstrecke" zwischen maximalem Wasserstand des Betriebswassers
im Vorlagebehälter 5 und der Trinkwassereinspeisung herzustellen. Dies
wird beispielhaft realisiert über einen freien Ausschnitt im Vorlagebehälter
5. Um aus diesem Ausschnitt beim Nachspeisen des Trinkwassers Spritzwassermengen
zu vermeiden, ist eine Stauscheibe 7 im Deckel des Vorlagebehälters
5 angeordnet.
Verdrängte Luftmengen werden durch eine zusätzliche Entlüftungsöffnung,
in der optional zusätzlich Unterdruck erzeugt werden kann, abgeleitet. Durch den
Einsatz der Stauscheibe 7 bildet sich ein Luftpolster bzw. ein Überdruck
im hinteren Bereich des Vorlagebehälters 5. Selbiger wird genutzt, um auftretendes
Spritzwasser beim Einspeisen von Trinkwasser durch einen zusätzlichen Entlüftungsgang
abzuleiten. Weiterhin besteht optional die Möglichkeit, den Ausschnitt am Vorlagebehälter
5 mittels Luftschleier zu verschließen, der durch Überdruck das Austreten
von Spritzwassermengen verhindert. Um eine erhebliche Reduzierung des Fassungsvolumens
des Vorlagebehälters 5 zu erreichen, wird die zufließende Wassermenge dauerhaft
größer als die abgehende Wassermenge bemessen. Dies ermöglicht, den Vorlagebehälter
5 als Kleinstbehälter auszuführen.
Um die größeren anfallenden Betriebswassermengen im Notfall abzuleiten,
findet keine der bekannten Freispiegelentwässerungen statt. Im Gegensatz zu herkömmlichen
Entwässerungen, bei der die Rohre nur eine Teilfüllung besitzen, wird in der beschriebenen
Anlage die abgehende Notentwässerung vollständig mit Wasser gefüllt, so dass ein
Unterdruck aufgebaut wird und durch erhöhte Fließgeschwindigkeiten ein höherer Abtransport
der anfallenden Wassermengen gewährleistet ist.
1- Speicher
2- Betriebswasser
3- Löschwasser
4- Wasserleitung
5- Vorlagebehälter
6- Trinkwasserzuleitung
7- Stauscheibe
8- Betriebswasserdruckleitung