Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft einen Versandumschlag für den Versand von kreisförmigen
Datenträgern wie bspw. CDs, DVDs oder dergleichen auf zwei Postwegen.
Hintergrund der Erfindung
In den letzten Jahren hat die DVD als Datenträger zum Abspielen von
Spielfilmen oder dergleichen mehr und mehr herkömmliche Videokassetten ersetzt.
Neben geringeren Ausmaßen und geringerem Gewicht bietet die DVD den weiteren Vorteil
einer häufigeren Abspielbarkeit praktisch ohne Qualitätsverlust. Hieraus hat sich
ein Geschäftsmodell von Online-DVD-Vermietdiensten etabliert, bei welchen Kunden
des Vermietdienstes DVDs auf dem Postweg zugesendet erhalten und nach Gebrauch wieder
an den Vermietdienst zurücksenden. Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 20 2004
010 844 U1 ist ein derartiger Versandumschlag zum Versand von kreisförmigen Datenträgern
auf zwei Postwegen bekannt, der einen rechteckförmigen Rückseitenabschnitt, dessen
kürzere Seite (Höhe) an den Durchmesser des kreisförmigen Datenträgers angepasst
ist, einen an den Rückseitenabschnitt angeformten Vorderseitenabschnitt, der mit
dem Rückseitenabschnitt eine Tasche zur Aufnahme des kreisförmigen Datenträgers
bildet sowie eine Verschlusslasche zum Verschluss des Versandumschlages aufweist.
Die Verschlusslasche ist durch eine querverlaufende Perforation in zwei Segmente
unterteilt, wobei auf der Außenseite des äußeren Segments eine Hinsendeadresse aufgedruckt
ist. Dieses äußere Segment wird vor der Rücksendung des Versandumschlages vom Kunden
mittels der Perforation entfernt und der Versandumschlag mit dem inneren Segment
der Verschlusslasche geschlossen. Dabei kommt die auf der Außenseite des Oberseitenabschnitts
vorher aufgedruckte Rücksendeadresse und ggf. ein Freimachungsvermerk zum Vorschein.
Ein derartiger, im Gebrauchsmuster DE 20 2004 010 844 U1 beschriebener
Zweiwege-Versandumschlag erlaubt es, die Rücksendeadresse sowie das Rücksendeporto
bereits durch den Vermietdienst aufzudrucken, so dass der Kunde die Rücksendeadresse
oder das Rücksendeporto nicht aufbringen muss. Ein derartiger Zweiwege-Versandumschlag
ist daher sehr komfortabel in der Handhabung für den Kunden.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass beim Postversand viele
der Datenträger beschädigt werden, was für den Mieter ärgerlich ist (wenn die Beschädigung
auf dem Hinweg auftritt) und für den Vermietdienst mit finanziellen Verlusten verbunden
ist. Insbesondere auf dem Hinsendeweg durchläuft der Umschlag eine Vielzahl von
automatische Postsortieranlagen hintereinander, wobei besonders die rechtsseitige
Kante, die in der Sortiermaschine die Vorderkante bildet, starken Belastungen ausgesetzt
ist.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass sich bei der automatischen
Postsortierung aufeinanderfolgende Umschläge in den durch die Verschlusslasche gebildeten
seitlichen Öffnungen verkkeilen können und so die maschinelle Verarbeitung beeinträchtigen.
Zusammenfassung der Erfindung
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Versandumschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern auf zwei Postwegen
vorzuschlagen, der für den Kunden komfortabel handhabbar und stabil ist, den Datenträger
auf dem Hin- und Rücksendeweg in automatischen Postsortieranlagen ausreichend schützt
und insbesondere ein Verkeilen aufeinanderfolgender Umschläge verhindert.
Gelöst wird die Aufgabe durch den in Anspruch 1 beschriebenen Versandumschlag
für den Versand kreisförmiger Datenträger auf zwei Postwegen, aufweisend einen rechteckförmigen
Rückseitenabschnitt, einen an den Rückseitenabschnitt angeformten Vorderseitenabschnitt,
der über den Rückseitenabschnitt geklappt und mit diesem verklebt ist, so dass sich
eine Tasche für den Datenträger mit einem oberen Entnahmespalt ergibt, und eine
an den Rückseitenabschnitt angeformte Verschlusslasche, die einen sich an den Rückseitenabschnitt
anschließenden oberen Teilabschnitt und einen sich daran anschließenden entfernbaren
unteren Teilabschnitt aufweist, wobei in einem verschlossenen Hinsendezustand im
wesentlichen der gesamte Verschlusslaschenabschnitt den Versandumschlag verschließt
und in einem verschlossenen Rücksendezustand der untere Teilabschnitt entfernt ist
und nur der obere Teilabschnitt den Versandumschlag verschließt, und wobei die Breite
(längere Seite) b des Vorderseitenabschnitts kleiner als die Breite a des Rückseitenabschnitts
und die Breite c der Verschlusslasche wiederum kleiner als diejenige des Vorderseitenabschnitts
ist.
Auf dem Hinsendeweg ist der Umschlag derart gefaltet, dass die erste
Verschlusslasche den Vorder- und Rückseitenabschnitt abdeckt und die Oberseite des
Umschlags mit Adressaufdruck bildet, so dass der Umschlag auf dem besonders kritischen
Hinsendeweg besonders verstärkt ist. Durch die abnehmende Breite der aufeinanderliegenden
Lagen Rückseitenabschnitt, Vorderseitenabschnitt und Verschlusslasche ergibt sich
ein sogenannter „Treppenschnitt", d.h. beide Seitenkanten sind in ihrer Dicke treppenförmig
abgeschrägt. Dadurch wird ein Einfädeln aufeinanderfolgender Umschläge in automatischen
Postsortiermaschinen verhindert. Außerdem sind die beiden Kanten dadurch flexibler
und passen sich den durch die Walzen automatischer Sortiermaschinen erzwungenen
Krümmungen besser an.
Der obere Verschlusslaschen-Teilabschnitt kann vorzugsweise einen
ersten Verklebungsabschnitt zum Verkleben mit der Außenseite des Vorderseitenabschnitts
zum Verschließen des Umschlages auf dem Rücksendeweg und der untere Verschlusslaschen-Teilabschnitt
einen zweiten Verklebungsabschnitt zum Verkleben mit der Außenseite des Vorderseitenabschnitts
oder des Rückseitenabschnitts zum Verschließen des Umschlages auf dem Hinsendeweg
aufweisen. Der erste Verklebungsabschnitt kann für den Hinsendeweg mit einer entfernbaren
Schutzfolie abgedeckt sein. Alternativ können der erste und zweite Verklebungsabschnitt
jedoch auch mit einem mehrfach verklebbaren, rückstandsfrei entfernbaren Klebemittel
versehen sein. Diese Variante ist besonders vorteilhaft, weil der erste Verklebungsabschnitt
dann für Hin- und Rücksendeweg genutzt werden kann und der Umschlag so auf dem Hinsendeweg
eine zusätzliche Verklebung im Flächenbereich aufweist, so dass sich kein seitlicher
Schlitz öffnen kann. Das wiederverschließbare Klebemittel ist bevorzugt, da es rückstandsfrei
und besonders benutzerfreundlich ist.
Die Verschlusslasche ist vorzugsweise an der oberen Kante des Rückseitenabschnitts
angeformt, wobei zur zusätzlichen Stabilisierung der beiden Seitenkanten (in der
Postsortiermaschine also der Vorder- und Hinterkante) am Rückseitenabschnitt beidseitig
Seitenlaschen angeformt sein können, die mit dem Rückseitenabschnitt verklebt sind.
Alternativ kann die Verschlusslasche an der rechten oder linken Kante des Rückseitenabschnitts
angeformt sein.
Vorzugsweise ist auf der Außenseite der ersten Verschlusslasche eine
Hinsendeadresse ggf. mit einem Freimachungsvermerk sowie Datamatrixcode und auf
der Außenseite des Vorderseitenabschnitts eine Rücksendeadresse ggf. mit Freimachungsvermerk
sowie Datamatrixcode angebracht.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen im Detail erläutert.
1 zeigt den Zuschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags.
2 zeigt die Rückseite des in
1 dargestellten Versandumschlags.
3 zeigt den Versandumschlag von
1 in geöffnetem Zustand mit Datenträger.
4 zeigt die Vorderseite des Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags im verschlossenen Hinsendezustand.
5 zeigt die Vorderseite des Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags im verschlossenen Rücksendezustand.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
1 zeigt den Zuschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags.
Der insgesamt mit 20 bezeichnete Versandumschlag weist einen
Rückseitenabschnitt 21 und einen an dessen Unterkante daran angeformten
Vorderseitenabschnitt 22 auf, der über den Rückseitenabschnitt
21 geklappt wird und eine Tasche für den zu versendenden Datenträger
10 (CD, DVD, Blu-Ray Disc etc.) mit einem Entnahmeschlitz 38 bildet,
der beispielsweise in 3 gezeigt ist. Vorder- und Rückseitenabschnitt
können über Verklebungsabschnitte 25 (alternativ Seiten- oder Verstärkungslaschen
32, siehe 3) miteinander verklebt werden,
um den Datenträger in seiner lateralen Position zu fixieren. Dadurch kann ein Hin-
und Herrutschen des Datenträgers sowie eine damit verbundene Beschädigung des Umschlags
vermieden werden. Zur Versteifung der rechten und linken Kanten des Umsachlags ist
der Verklebungsabschnitt vorzugsweise beidseitig ausgebildet und erstreckt sich
vorzugsweise bis fast an den oberen Rand des Umschlags. Eine mittige Position des
Datenträgers kann aus Gründen der guten Stapelbarkeit besonders vorteilhaft sein.
Vorzugsweise hat der Datenträger 10 zur Seite hin einen Spielraum von wenigstens
3 mm, besser ca. 5 mm. Der Spielraum verhindert eine Beschädigung des Umschlags
durch den starren Datenträger in automatischen Postsortieranlagen, wo der Umschlag
durch Umlenkrollen oder dgl. gekrümmt wird.
An den Rückseitenabschnitt 21 ist eine Verschlusslasche
23 angeformt, die einen oberen Teilabbschnitt 23a, der an den
Rückseitenabschnitt 21 angeformt ist, sowie einen daran anschließenden
unteren Abschnitt 23b aufweist. Die Perforation 30 teilt den Verschlusslaschenabschnitt
23 so in einen oberen Teilabschnitt 23a und einen unteren Teilabschnitt
23b, wobei der untere Teilabschnitt zum Zurücksenden des Umschlags an der
Perforation 30 entfernt wird und der Umschlag mittels eines ersten Klebeabschnitts
24a wieder verklebt wird. Die Verschlusslasche weist weiterhin zum Verschließen
des Umschlags auf dem Hinsendeweg einen zweiten Verklebungsabschnitt
24b auf, der mit der Außenseite des Vorder- oder des Rückseitenabschnitts
verklebt wird. Beide Klebeabschnitte 24a, 24b können mit einem
mehrfach verklebbaren, rückstandsfrei entfernbaren Klebemittel versehen sein. Der
erste Verklebungsabschnitt kann dann für Hin- und Rücksendeweg genutzt werden, so
dass der Umschlag auf dem Hinsendeweg eine zusätzliche Verklebung im Flächenbereich
aufweist und sich kein seitlicher Schlitz mehr öffnen kann. Durch das rückstandsfrei
entfernbare Klebemittel verbleiben auch keine störenden Klebemittelreste auf dem
Umschlag.
2 zeigt die Rückseite des in
1 dargestellten Versandumschlags. Die auf der Verschlusslasche
23 angebrachte Hinsendeadresse 26 mit Freimachungsvermerk
27 sowie die auf dem Vorderseitenabschnitt 22 angebrachte Rücksendeadresse
26 mit Freimachungsvermerk 27 sind gut zu erkennen.
4 zeigt die Vorderseite des Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags im verschlossenen Hinsendezustand. Aus der
Figur wird ersichtlich, dass die Breite a der Verschlusslasche 23 kleiner
ist als die Breite b des Vorderseitenabschnitts 22 und die Breite b des
Vorderseitenabschnitts 22 wiederum kleiner ist als die Breite c des Rückseitenabschnitts
21. Durch die abnehmende Breite der aufeinanderliegenden Lagen Rückseitenabschnitt,
Vorderseitenabschnitt und Verschlusslasche ergibt sich ein sogenannter „Treppenschnitt",
d.h. die Dicke des Umschlags ist an beiden Seitenkanten treppenförmig abgeschrägt.
Dadurch wird ein Einfädeln aufeinanderfolgender Umschläge in automatischen Postsortiermaschinen
verhindert. Außerdem sind die beiden Kanten dadurch flexibler und passen sich den
durch Walzen oder Umlenkrollen automatischer Sortiermaschinen erzwungenen Krümmungen
des Umschlags besser an.
Der Kunde erhält den Datenträger in dem in den 4
gezeigten geschlossenen Umschlag. Er öffnet diesen durch Aufreißen der Verschlusslasche
23. Aus dem in 3 dargestellten geöffneten
Umschlag kann der Kunde dann über den Entnahmeschlitz 38 den Datenträger
10 entnehmen. Auf dem durch den Kunden entfernbaren unteren Verschlusslaschen-Teilabschnitt
23b kann wie in 3 gezeigt ein Gutscheinaufdruck
zu Werbezwecken oder dgl. aufgebracht sein.
Zum Zurücksenden des Datenträgers entfernt der Kunde den unteren Verschlusslaschen-Teilabschnitt
23b an der Perforation 30 und verschließt den Umschlag mittels
des ersten Verklebungsabschnitts 24a so, dass die auf der Außenseite des
Vorderseitenabschnitts aufgebrachte Rücksendeadresse 28 ggf. mit Freimachungsvermerk
27 und Datamatrixcode (nicht dargestellt) sichtbar wird, wie aus
5 ersichtlich ist, die den Umschlag 20 im
verschlossenen Rücksendezustand zeigt. Wie der erste Verklebungsabschnitt
24a ist auch der zweite Verklebungsabschnitt 24b rechteckförmig
ausbebildet und vollflächig mit Klebstoff versehen.
Die vorliegende Erfindung schlägt so einen für den maschinellen Postversand
ausgelegten Zweiwege-Versandumschlag vor, der stabil ist, den zu versendenden Datenträger
sicher vor Beschädigungen schützt und in automatischen Postsortiermaschinen ein
Einfädeln aufeinanderfolgender Umschläge verhindert.