TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung gehört unter die Verfahren und Systeme zur Organisation
von Dienstleistungen zum bezahlten Parken, insbesondere unter die Verfahren und
Systeme, die eine mobile Datenübertragungseinrichtung verwenden, um für Parkdienstleistungen
zu bezahlen und eine Anzahl anderer Transaktionen durchzuführen.
STAND DER TECHNIK
Die Mehrheit der Städte und Großstädte hat eine bestimmte Art von
bezahltem Parken. Es wurden unterschiedliche Bezahlsysteme erfunden. Normalerweise
muss der Kunde die zum Parken benötigte Zeit abschätzen und eine Vorauszahlung an
einer Zahlstation leisten, oder sich im voraus einen Parkschein an einem Zeitungskiosk
beschaffen. Gleichfalls muss er/sie den Parkschein an einer sichtbaren Stelle anbringen,
so dass der Parkkontrolleur in der Lage ist, ihn nachzuprüfen. Solche Systeme sind
durch große Investitions- und Betriebskosten gekennzeichnet, hauptsächlich darum,
weil die Zahlstationen teuer sind und häufige Wartung benötigen. Die Kosten für
die Ausgabe von vorbezahlten Parkscheinen sind hoch und diese Parkscheine können
gefälscht werden.
Das Dokument WO00/11616 offenbart ein Verfahren zum Handhaben eines
Parksystems, umfassend Zahlungsstellen, die unter Verwendung eines GSM-Protokolls
miteinander kommunizieren.
Aufgrund der Entwicklung von mobilen Datenübertragungssystemen wurden
Parkverfahren und -systeme entwickelt, die mobile Kommunikationssysteme zum Bezahlen
von Parkdienstleistungen in öffentlichen Bereichen verwenden. Bei diesen Systemen
sendet zum Beispiel die Person (Kunde), die beabsichtigt, ein Fahrzeug zu parken,
Daten bzgl. des Parkbereichs, des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs und der persönlichen
Identifizierung an seinen ihren Mobiltelefonbetreiber. Die Parkrechnung wird später
der normalen Telefonrechnung zugeordnet.
Das Verfahren versetzt die Person, die die Berechtigung überprüft,
an einer bestimmten Stelle zu parken (Parkkontrolleur) in die Lage, unter Verwendung
eines tragbaren Computers auf die Datenbank des Parkplatzbetreibers zuzugreifen,
wobei auf einem Grafikbildschirm ein Überblick über die Fahrzeuge gegeben wird,
die für das Parken bezahlt haben (Patentanmeldung WO93/20539).
Der Nachteil eines solchen Verfahrens oder Systems ist die Tatsache,
dass man Parkkontrolleure mit den tragbaren Computern ausstatten und die Datenübertragung
zwischen dem Computer und der Datenbank des Mobilnetzwerkbetreibers sicherstellen
muss. Die Verwendung von Computern und mobilen Datenübertragungseinrichtungen macht
ein solches System zu einem teuren. Ein anderer Nachteil ist die Bedingung, dass
diese Art von System entweder durch einen nationalen oder regionalen Mobilnetzwerkbetreiber
verwaltet werden muss und lediglich registerierte Kunden des Mobilbetreibers diesen
Service benutzen können, was in einer Region mit vielen Mobilbetreibern nicht wünschenswert
ist.
Als ein Fortschritt der oben beschriebenen Lösung wurden ein Verfahren
und ein System entwickelt (Patentanmeldung WO96/34366), in deren Fall die Identität
des Kunden automatisch auf der Basis der Kommunikationseinrichtung, die er/sie verwendet,
festgestellt wird. Beim Überprüfen der Berechtigung, an einer bestimmtem Stelle
parken zu dürfen, sendet der Parkkontrolleur unter Verwendung bspw. eines Mobiltelefons
eine entsprechende Anfrage zur Datenbank des Mobilnetzwerkbetreibers und erhält
eine Antwort auf einer speziellen Kontrolleinrichtung. Gemäß diesem System muss
der Kunde ebenfalls der Kunde (Abonnent) des Mobilnetzwerkbetreibers sein. Diese
Lösung kann als die bzgl. des Technologiestandes nächstkommende angesehen werden.
Der Nachteil der beschriebenen Lösung ist die komplizierte Verarbeitung
von Kontrollanfragen, die das System unbrauchbar für den praktischen Gebrauch macht.
Das System unterbindet die Verwendung von vorbezahlten GSM-Karten zur Parkbezahlung,
da ihre Verwendung grundsätzlich anonym ist und sie keinerlei Rechnungen von dem
Mobilbetreiber erhalten. Gleichfalls schließt das System die Kunden anderer mobiler
Netzwerkbetreiber davon aus, für Parkdienstleistungen zu bezahlen.
OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung ist in den Patentansprüchen 1–7 offenbart.
Das Ziel dieser Erfindung ist es, ein flexibles und benutzerfreundliches
Verfahren und System für die Organisation von bezahlten Parkdienstleistungen durch
Vermeidung der Unzulänglichkeiten der oben erwähnten Lösungen hervorzubringen, die
von allen Personen verwendet werden können, die eine mobile Verbindungseinrichtung
besitzen, ungeachtet dessen, bei welchem Betreiber eine solche Person Kunde ist,
und die ein Nachprüfen der Parkberechtigung unter Verwendung einer mobilen Standarddatenübertragungseinrichtung
ermöglicht.
Um das Ziel der Erfindung zu erreichen wurden die Datenbanken des/der
Mobilnetwerkbetreiber(s) und des Parkplatzbetreibers voneinander getrennt,
d.h., der Mobilnetzwerkbetreiber muss nicht als Betreiber oder Verwalter von Parkdienstleistungen
handeln. Dies erlaubt die Verbindung der Datenbanken aller Mobilnetzwerkbetreiber,
die in dem Bereich arbeiten, mit der Datenbank des Parkplatzbetreibers. Ein Kunde
kann die Dienste des Systems nutzen wenn er/sie ein Kunde (Abonnent) eines der Mobilnetzwerkbetreiber
geworden ist, die dem Parksystem beigetreten sind, oder wenn er/sie eine vorbezahlte
Telefonkarte eines solchen Mobilnetzwerkbetreibers verwendet.
Um das mobile Parkbezzahlsystem zu nutzen wählt der Kunde eine von
dem Mobilnetzwerkbetreiber zugeordnete Telefonnummer mit einem speziellen Tarif.
Dadurch öffnet der Kunde ein Parkkonto für sich und lädt eine Vorauszahlung für
Parkdienstleistungen auf dieses Konto, d.h., das Vorauszahlungskonto wird eingerichtet,
wenn die erste Einzahlung getätigt wird. Danach erhält der Kunde eine gesprochene
Mitteilung, die den Betrag, der auf das Vorauszahlungskonto transferiert wurde,
bestätigt. Ebenso wird dem Kunde eine SMS (Short Messaging Service)-Nachricht zugeschickt,
die den hinzugefügten Betrag und den Kontostand des Vorauszahlungskontos nennt.
Durch öfteres Wählen der Nummer kann dem Konto mehr Geld hinzugefügt werden. Jede
dieser Einlagen fügt der nächsten Mobiltelefonrechnung des Kunden den entsprechenden
festen Betrag hinzu. Um das Parken zu beginnen wählt der Kunde eine IVR (Interactive
Voice Response)-Nummer oder sendet eine SMS-Nachricht oder verwendet den WAP (Wireless
Access Protocol)-Browser des Mobiltelefons, um den Parkplatzcode und das amtliche
Kennzeichen des Fahrzeugs anzugeben. Um das Parken zu beenden tätigt der Kunde einen
Anruf zu einer speziellen Telefonnummer. Jede Mitteilung des Kunden bekommt eine
Rückmeldung in Form einer SMS-Nachricht, die zum Mobiltelefon des Kunden gesendet
wird.
Die Berechtigung, an einer bestimmten Stelle zu parken, wird auf der
Grundlage der Datenbank des Parkplatzbetreibers überprüft, die Rechnung für Parkdienstleistungen
wird zusammen mit der Rechnung, die durch den Mobilnetzbetreiber im Umfang der auf
das Vorauszahlungskonto getätigten Vorauszahlung ausgeliefert. Die Person (Parkkontrolleur),
die die Berechtigung, an einer bestimmten Stelle zu parken, überprüft, kann durch
die Vermittlung des Parkplatzbetreibers unter Verwendung von entweder SMS-Nachrichten
oder IVR Anfragen an die Datenbank des Parkplatzbetreibers bzgl. des amtlichen Kennzeichens
des parkenden Fahrzeugs richten. Die Antwort auf die Anfrage wird auch entweder
durch IVR oder mit einer Rückmeldungs-SMS-Nachricht zum Mobiltelefon des Parkkontrolleurs
gegeben, der die Parkberechtigung überprüft.
BEISPIEL
Das Verfahren schließt wenigstens einen mit einem eindeutigen Code
bezeichneten Parkplatz (1) und wenigstens eine mobile Datenübertragungseinrichtung
(2), die Datenbank des Mobilnetzwerkbetreibers (3), die Datenbank
des Parkplatzbetreibers (4), die mobile Datenübertragungseinrichtung (5)
des Parkkontrolleurs, das die Datenbanken verbindende Computernetzwerk (6),
das im Falle dieses Ausführungsbeispiels das öffentliche Computernetzwerk (das Internet)
ist, und die Datenbank einer Bank (7) ein.
Gemäß dem Verfahren kann eine Person parken wenn er/sie ein eingerichtetes
Vorauszahlungskonto (41) in der Datenbank des Parkplatzbetreibers (4)
besitzt. Um das Vorauszahlungskonto einzurichten und Geld auf das Vorauszahlungskonto
zu transferieren, wählt der Parker eine Telefonnummer mit einem speziellen Tarif.
Der Anruf wird registriert und die Transaktion wird an die Datenbank des Parkplatzbetreibers
(4) weitergeleitet. Dann wird in der Datenbank des Parkplatzbetreibers
ein Vorauszahlungskonto (41) für den Kunden eingerichtet, und es wird Geld
entweder von dem Bankkonto des Kunden, dem vorausbezahlten Konto des Mobilbetreibers
oder durch Gutschrift eines Abonnenten eines Mobilnetzwerkbetreibers auf dieses
Konto transferiert. Der Kunde hat das Recht, für den auf das Vorauszahlungskonto
transferierten Betrag zu parken und dem Kunden wird eine Mitteilung geschickt, die
ihn/sie über den dem Vorauszahlungskonto hinzugefügten Betrag informiert (zum Beispiel
„Ihrem Konto wurden N Kronen hinzugefügt").
Folglich muss der Kunde, um das Parken beginnen zu können, den Code
des Parkplatzes (1) kennen und genügend Geld auf seinem/ihrem Vorauszahlungskonto
(41) haben, um für die Dienstleistung bezahlen zu können. Der Kunde kann
den Kontostand des Vorauszahlungskontos durch Wählen einer Telefonnummer zu einem
speziellen Tarif oder Senden einer SMS-Nachricht zu einer speziellen Kurzwahlnummer
oder durch Verwendung von WAP oder IVR überprüfen. Der Parkplatzcode kann durch
am Parkplatz angezeigte Informationen, durch verteiltes Informationsmaterial oder
durch Anwählen einer Kurzwahlnummer mit einem speziellen Tarif bestimmt werden.
Im letzteren Fall wird die Parkzone entweder durch ein in der Nähe des Parkplatzes
gelegenes Objekt (die Straße, eine Hausnummer) oder automatisch (unter Verwendung
bspw. des Global Positioning Systems (GPS) oder Mobile Positioning Systems (MPS))
aufgefunden.
Der Beginn des Parkens muss registriert werden. Dazu sendet der Kunde
eine SMS-Nachricht, die den Parkzonencode (1) oder -namen (zum Beispiel
123) und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs (zum Beispiel 345ABC),
getrennt durch ein Zeichen, das nicht in amtlichen Kennzeichen verwendet wird (zum
Beispiel „*" oder Leerzeichen) enthält, an die gleiche Spezialtarif-Telefonnummer.
So kann die SMS-Nachricht beispielsweise die folgende Form aufweisen: 345ABC*123.
Die Registrierung kann auch über WAP oder IVR durchgeführt werden. Der Kunde erhält
eine Rückmeldungsnachricht (zum Beispiel „Fahrzeugnummer 345ABC, Parken begann
in Zone X, Kontostand x Kronen wenn Sie vorher beenden wollen, rufen Sie 5678 an").
Wenn der Betrag des Vorauszahlungskontos aufgebraucht ist, wird kurz
vor Ende der bezahlten Parkdauer (zum Beispiel 5 Minuten) ein Warnhinweis an die
mobile Datenübertragungseinrichtung des Kunden gesendet, was den Kunden in die Lage
versetzt, entweder dem Vorauszahlungskonto Geld hinzuzufügen oder den Parkplatzbereich
zu verlassen.
In einer anderen Ausführungsform wird die Parkgebühr innerhalb eines
festgesetzten Limits berechnet, um zu vermeiden, unnötig Geld für das Parken auszugeben.
So vergaßen zum Beispiel viele Dienstleistungsnutzer, das Parken zu beenden, wenn
sie die Parkzone verließen, und gaben daher das gesamte Geld aus, das sie auf dem
Vorauszahlungskonto eingezahlt hatten. Eine Mehrheit der Leute erinnerten sich daran,
dass sie vergessen hatten, das Parken zu beenden, als sie eine SMS-Nachricht erhielten,
die sie darüber informierte, dass das auf dem Konto deponierte Geld im Begriff war,
zur Neige zu gehen.
Damit der Kunde nicht die gesamte auf das Vorauszahlungskonto eingezahlte
Menge verliert, wenn er vergisst, das Parken zu beenden, wurden gewisse Grenzen
für die Parkdienstleistung angesetzt. Das bedeutet, dass die Parkgebühr innerhalb
eines gewissen Limits berechnet wird. Der Grenzbetrag unterscheidet sich von Parkzone
zu Parkzone, und er ist im Allgemeinen zum Beispiel auf eine Vier-Stunden-Parkgebühr,
die vom Parkplatzbetreiber bestimmt wird, eingeschränkt. Bevor er das Limit erschöpft,
erhält der Parkdienstleistungsnutzer eine SMS-Nachricht, der ihn warnt, dass das
Parkguthaben bald endet. Falls der Kunde wünscht, das Parken fortzusetzen, gibt
es eine Option, das Limit mittels Durchlaufen des Parkinitialisierungsverfahrens
zu erhöhen: entweder durch Senden einer SMS-nachricht oder Starten des Parkens über
WAP oder über IVR. Wenn bereits bekannt ist, dass das Parken sich „über vier
Stunden hinaus ausdehnen wird", kann die Parkinitialisierungs-SMS-Nachricht zwei-
oder mehrfach gesendet werden: das Parklimit erhöht sich dementsprechend. Während
der Initialisierung des Parkens über WAP ist es möglich, den passenden Betrag auf
dem WAP-Bildschirm auszuwählen, über IVR-Interface kann man analog zur SMS-Initialisierung
oder durch Verwendung von DTMF-Auswahlen.
Der Kunde muss als Parkdienstleistungsnutzer berücksichtigen, dass
die Grenze nicht dem auf das Vorauszahlungskonto eingezahlten Betrag gleichkommt
und diese beiden nicht zueinander in Beziehung stehen. Wenn zum Beispiel das Parken
in der Innenstadt stattfindet, beträgt die Grenze vier Stunden oder einen bestimmten
Geldbetrag (48 Kronen). Wenn 12 Kronen auf das Vorauszahlungskonto eingezahlt sind,
wird der Kunde eine halbe Stunde später eine Warnnachricht erhalten, dass das Geld
bald erschöpft sein wird. Um das Parken fortzusetzen muss durch Wählen der Spezialtarif-Telefonnummer(n)
zusätzliches Geld auf das Konto eingezahlt werden.
Um das Parken zu beenden, bevor der Betrag auf dem Vorauszahlungskonto
erschöpft ist, wählt der Kunde eine durch den Mobilnetzwerkbetreiber vergebene Spezialtarif-Telefonnummer.
Der Kunde erhält eine Rückantwortnachricht, die ihn/sie über das Parkende und auch
den Kontostand des Vorauszahlungskontos informiert (zum Beispiel „Das Parken
des Fahrzeugs 345ABC ist beendet, Ihr Kontostand beträgt X Kronen"). Der auf dem
Vorauszahlungskonto verbleibende Betrag kann später zu jeder Zeit zum Parken verwendet
werden.
Ein Vertragskunde (Abonnent) eines Mobilnetzwerkbetreibers zahlt für
das Parken gemäß der durch den Mobilnetzwerkbetreiber zugestellten Mobiltelefonrechnung.
Um die Berechtigung eines Fahrzeugs, an einer bestimmten Stelle zu
parken, zu überprüfen, sendet der Parkkontrolleur entweder eine Nachricht an eine
spezielle vom Betreiber der Parkdatenbank festgelegte Telefonnummer (zum Beispiel
Mobilnetzwerkbetreiber, Parkplatzbetreiber, etc.), wobei die Nachricht das amtliche
Kennzeichen des parkenden Fahrzeugs (zum Beispiel 345ABC) enthalten muss, oder verwendet
zum Beispiel eine spezielle, mit einem Touchscreen ausgestalte Datenstation unter
Verwendung von General Packet Radio Servive (GPRS)- Datenübertragungstechnik oder
Spracherkennung. Der Mobilnetzwerkbetreiber übermittelt die Antwort entweder zu
der mobilen Datenübertragungseinrichtung des Parkpkontrolleurs unter Verwendung
einer SMS-Mitteilung, WAP oder Spracherkennung.
Es ist für den Fachmann auf diesem Gebiet naheliegend, dass ein System
gemäß dieses Verfahrens unter Beachtung der in dem Patentanspruch dargelegten Charakterisika
der Erfindung auch in modifizierter Form aufgebaut werden kann. Zum Beispiel können
Datenbanken von unterschiedlichen Mobilnetzwerkbetreibern (zum Beispiel 31) mit
der Datenbank des Parkplatzbetreibers verbunden sein. In diesem Fall können die
Kunden aller Mobilnetzwerkbetreiber unter Verwendung einer mobilen Datenübertragungseinrichtung
(zum Beispiel 21) durch Tätigen eines Anrufs zu einer vom Mobilnetzwerkbetreiber,
dessen Kunde die in Frage stehende Person ist, festgelegten Telefonnummer (oder
unter Verwendung von WAP oder unter Verwendung von IVR) für Parkdienstleistungen
bezahlen. Der Kunde zahlt für Parkdienstleistungen an den Mobilnetzwerkbetreiber,
dessen Kunde er/sie ist, und der Mobilnetzwerkbetreiber wiederum zahlt an den Parkplatzbetreiber
(3). Man kann auch unterschiedliche Datenübertragungseinrichtungen und
Systeme verwenden.
Die Übertragung von Daten zwischen der/den Datenbanke(n) des/der Mobilnetzwerkbetreiber(s)
und der Datenbank des Parkplatzbetreibers kann entweder unter Verschlüsselung über
das öffentliche Computernetzwerk (das Internet) oder über ein privates Computernetzwerk
durchgeführt werden.
Die Überweisung von Geld vom mobilen Parkbezahlsystem unter Verwendung
des Bankkontos zu dem Vorauszahlungskonto wird durch Tätigen eines Anrufs zu einer
Kurzwahlnummer eines speziellen Tarifs durchgeführt. Nach Anrufen der Kurzwahlnummer
wird der Kunde unter Verwendung von IVR identifiziert, und der vom Kunden ausgewählte
Geldüberweisungsbetrag wird ausgeführt. Dazu muss der Nutzer einen Vertrag mit der
Bank abschließen. Beim Abschluss eines Vertrages mit der Bank kann der Kunde Zahlungsbeträge
festsetzen und dann die gewünschte Zahlung auswählen, wenn er den Anruf an die Kurzwahlnummer
tätigt. Die Bank wiederum führt die festgelegte Zahlung auf das Bankkonto des Mobilnetzwerkbetreibers
(3) durch, der die Dienstleistung bewerkstelligt, und leitet die entsprechende
Information (in Echtzeit) an die Datenbank des Parkplatzbetreibers (4)
und das Vorauszahlungskonto (41) des Kunden weiter.
Das Aufladen des Vorauszahlungskontos mit unterschiedlichen Geldbeträgen
kann unter Verwendung lediglich einer Kurzwahlnummer durchgeführt werden. Wenn zum
Beispiel der Kunde einen Anruf an die Kurzwahlnummer tätigt, antwortet ein IVR „Wenn
Sie 100 Kronen hinzufügen wollen, drücken Sie 1, wenn Sie 200
Kronen hinzufügen wollen, drücken Sie 2,"etc. Der Kunde kann durch Drücken
der entsprechenden Taste auf der Tastatur des Telefons unter Verwendung der Dual-Tone
Multi-Frequency (DTMF)-Technik den Betrag wählen, den er/sie als Vorauszahlung auf
das Vorauszahlungskonto überweisen will.
Es ist bereits bekannt, dass ein Benutzer Geldbeträge von einem Bankkonto
auf ein Vorauszahlungskonto dadurch übertragen kann, dass er einen normalen Geldzahlungauftrag
von einer Bankfiliale oder einer Internetbank oder über einen anderen möglichen
Bankabgabekanal tätigt.