Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung für
Fluidleitungen, mit deren Hilfe es möglich ist, eine Fluidieitung an eine fluidtechnische
Komponente, beispielsweise einen fluidbetätigten Antrieb anzuschließen.
Eine aus der DE 200 08 129 U bekannte Anschlussvorrichtung für Fluidleitungen
enthält ein längliches, nach Art einer Hohlschraube ausgebildetes Befestigungsteil,
das an einem ersten Endbereich einen Arbeitsanschluss aufweist, der in die zugeordnete
fluidtechnische Komponente eingeschraubt werden kann. Ein auf das Befestigungsteil
drehbar aufgestecktes Schwenkteil enthält einen Speiseanschluss, an dem eine Fluidleitung
festlegbar ist, die Druckluft heranführt. Der Speiseanschluss repräsentiert gleichzeitig
einen Entlüftungsanschluss, da über ihn auch die aus der fluidtechnischen Komponente
zurückströmende Druckluft abgeführt wird. Das Befestigungsteil ist mit einem Rückschlagventil
und einer Abluftdrossel ausgestattet, wobei das Rückschlagventil dafür sorgt,
dass die von der fluidtechnischen Komponente zurückströmende Druckluft nur über
die Abluftdrossel hinweg ausströmen kann.
Die bekannte Anschlussvorrichtung hat einen an den geschilderten
Verwendungszweck speziell angepassten Aufbau. Dies führt dazu, dass für andere
Anwendungsfälle komplett andere Bauarten von Anschlussvorrichtungen benötigt werden.
So verwendet man in Fällen, bei denen keine Abluftdrosselung erforderlich ist,
Anschlussvorrichtungen der beispielsweise in der DE 94 15 871 U1 beschriebenen
Bauart, die ein von einer Hohlschraube gebildetes Befestigungsteil aufweisen, das
keine Abluftdrossel enthält und somit einen freien Fluiddurchgang gewährleistet.
Wie im Falle der DE 200 08 129 U verfügt die Anschlussvorrichtung gemäß DE 94
15 871 U1 auch nur über zwei Anschlüsse für die Zufuhr und Abfuhr des Druckmediums.
Dadurch sind zusätzlich aufwendige Steuerventile erforderlich, wenn das Druckmedium
in zwei Richtungen durch die Anschlussvorrichtung hindurchgeleitet werden soll.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anschlussvorrichtung
für Fluidleitungen zu schaffen, deren Aufbau eine Verwendung für unterschiedliche
Anwendungsfälle ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Anschlussvorrichtung für Fluidleitungen,
mit einer Basiseinheit, die ein längliches Befestigungsteil mit einander entgegengesetzten
ersten und zweiten Endbereichen aufweist, auf das ein Schwenkteil drehbar aufgesteckt
ist, das einen Speiseanschluss aufweist, der zum Anschließen einer ein Druckmedium
einspeisenden Fluidleitung vorgesehen ist, mit einem am ersten Endbereich des Befestigungsteiles
vorgesehenen Arbeitsanschluss zum Verbinden mit einer fluidtechnischen Komponente
und einem am zweiten Endbereich des Befestigungsteiles vorgesehenen Entlüftungsanschluss,
wobei das Schwenkteil mit einem in die Verbindung zwischen den drei Anschlüssen
eingeschalteten Schnellentlüftungsventil ausgestattet ist, und mit einer dem Entlüftungsanschluss
zugeordneten ersten Schnittstelle am Befestigungsteil, die vorgesehen ist, um
wahlweise unterschiedliche Typen von Entlüftungseinheiten zu befestigen, unter
denen sich wenigstens eine Entlüftungseinheit mit Abluftdrossel und wenigstens
eine Entlüftungseinheit ohne Abluftdrossel befindet und die jeweils mit einer
zu der ersten Schnittstelle komplementären zweiten Schnittstelle versehen sind.
Die am Entlüftungsanschluss des Befestigungsteiles vorgesehene Schnittstelle
ermöglicht es, dem jeweiligen Anwendungszweck entsprechend unterschiedliche Arten
von Entlüftungseinheiten zu installieren. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche
Bauformen der Anschlussvorrichtung unter Verwendung einer großen Anzahl von Gleichteilen
realisieren. In Verbindung mit dem am Schwenkteil vorgesehenen Schnellentlüftungsventil
kann zudem die vom Arbeitsanschluss zurückströmende Druckluft über die von Fall
zu Fall vorgesehene spezielle Entlüftungseinheit gesondert und ohne Verwendung
des Speiseanschlusses abgeführt werden. Die ermöglicht die Realisierung von Entlüftungsquerschnitten,
die nicht an den Querschnitt der am Speiseanschluss angeschlossenen Fluidleitung
gebunden sind, so dass eine sehr schnelle Entlüftung stattfinden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
Bei der dem Entlüftungsanschluss zugeordneten ersten Schnittstelle
handelt es sich zweckmäßigerweise um eine Schraub-Schnittstelle, an der sich die
für den Einsatzzweck gewünschte Entlüftungseinheit sehr einfach im Rahmen eines
Schraubvorganges fixieren lässt.
Wenn die erste Schnittstelle zur lösbaren Befestigung der Entlüftungseinheiten
ausgebildet ist, kann ein- und dieselbe Basiseinheit sehr einfach nachträglich
für unterschiedliche Anwendungszwecke umgerüstet werden.
Mindestens eine der Entlüftungseinheiten enthält zweckmäßigerweise
einen Schalldämpfer zur Dämpfung des Schalls der austretenden Luft. Ein solcher
Schalldämpfer kann sowohl bei einer mit einer Abluftdrossel ausgestatteten Entlüftungseinheit
als auch bei einer keine Abluftdrossel enthaltenden Entlüftungseinheit vorteilhaft
verwendet werden.
Um am Einsatzort der Anschlussvorrichtung ein durch ausströmende
Druckluft erzeugtes Geräusch zu verhindern, kann die Anschlussvorrichtung an der
am Befestigungsteil vorgesehenen ersten Schnittstelle mit einer Entlüftungseinheit
bestückt werden, die einen Fluidleitungsanschluss aufweist, an dem sich eine zur
gefassten Luftabfuhr dienende Fluidleitung anschließen lässt. Der Fluidleitungsanschluss
ist zweckmäßigerweise mit Steckanschlussmitteln ausgestattet, die eine lösbare
Steckverbindung der Fluidleitung ermöglichen.
Um eine bedarfsgemäße Positionierung der von der Entlüftungseinheit
abgehenden Fluidleitung zu ermöglichen, ist die zur gefassten Luftabfuhr dienende
Entlüftungseinheit zweckmäßigerweise mit einer zur Verbindung mit dem Befestigungsteil
vorgesehenen Hohlschraube und einem drehbar auf die Hohlschraube aufgesteckten
Schwenkteil ausgestattet, wobei das Schwenkteil den Fluidanschluss aufweist.
Von Fall zu Fall kann der Speiseanschluss für den Anschluss der zugeordneten
Fluidleitung mit Steckanschlussmitteln oder mit Schraubanschlussmitteln ausgestattet
sein.
Auf jeden Fall ist es vorteilhaft, wenn das Schwenkteil zur drehbaren
Lagerung am Befestigungsteil über einen Schwenkteil-Grundkörper verfügt, an dem
ein den Speiseanschluss aufweisender Speiseanschlusskörper befestigt ist. In diesem
Zusammenhang besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Typen von Speiseanschlusskörpern
bereitzustellen, die in Abhängigkeit vom Anwendungsfall wahlweise am Schwenkteil-Grundkörper
festlegbar sind. Es lassen sich dadurch nicht nur verschiedene Bauarten der Anschlussmittel,
sondern auch verschiedene Anschlussgrößen variabel vorsehen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigen:
- Figur 1
- eine bevorzugte Bauform der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung im Längsschnitt,
wobei mehrere alternativ an der Basiseinheit der Anschlussvorrichtung festlegbare
Entlüftungseinheiten schematisch strichpunktiert angedeutet sind,
- Figur 2
- eine Draufsicht auf die Basiseinheit der Anschlussvorrichtung aus Figur 1,
- Figur 3
- eine Längsschnittdarstellung der Anschlussvorrichtung aus Figur 1, ausgestattet
mit einer einen Schalldämpfer und eine Abluftdrossel enthaltenden Entlüftungseinheit,
wobei strichpunktiert ein Ausschnitt einer fluidtechnischen Komponente illustriert
ist, an der die Anschlussvorrichtung festlegbar ist,
- Figur 4
- in Längsschnittdarstellung die Anschlussvorrichtung aus Figur 1, ausgestattet
mit einer Entlüftungseinheit ohne Abluftdrossel, jedoch mit Schalldämpfer, und
- Figur 5
- eine Längsschnittdarstellung der Anschlussvorrichtung aus Figur 1, ausgestattet
mit einer Entlüftungseinheit ohne Abluftdrossel und mit einem Fluidleitungsanschluss
zur gefassten Luftabfuhr.
Die in ihrer Gesamtheit mit Bezugsziffer 1 bezeichnete Anschlussvorrichtung
ist beim Ausführungsbeispiel vorgesehen, um bei der Zufuhr und Abfuhr von Druckluft
in einen bzw. aus einem fluidbetätigten Antrieb mitzuwirken, der in Figur 3 partiell
angedeutet und mit Bezugsziffer 2 versehen ist. Anstelle des fluidbetätigten Antriebes
2 kann aber auch jede beliebige andere fluidtechnische Komponente mit der Anschlussvorrichtung
ausgestattet werden, beispielsweise ein Ventil oder ein Druckbehälter.
Die Anschlussvorrichtung 1 setzt sich im wesentlichen aus einer Basiseinheit
3 und einer Entlüftungseinheit 4 zusammen, wobei die Basiseinheit 3 eine erste
Schnittstelle 5 aufweist, an der die Entlüftungseinheit 4 mit einer komplementären
zweiten Schnittstelle 6 festlegbar ist.
Durch die Realisierung der an der Basiseinheit 3 vorgesehenen ersten
Schnittstelle 5 besteht die vorteilhafte Möglichkeit, wahlweise unterschiedliche
Typen von Entlüftungseinheiten 4 an der Basiseinheit 3 zu montieren, in Abhängigkeit
von den Gegebenheiten des jeweiligen Anwendungsfalles. In Figur 1 sind drei mögliche
Entlüftungseinheiten angedeutet, die über voneinander abweichende fluidtechnische
Ausstattungen verfügen und die zur besseren Unterscheidung ergänzend mit den Bezugsziffern
4a, 4b und 4c versehen sind.
Die Figuren 3 bis 5 zeigen die Anschlussvorrichtung 1 in den unterschiedlichen
Ausstattungsvarianten, wobei die Basiseinheit 3 in Figur 3 mit der ersten Entlüftungseinheit
4a, in Figur 4 mit der zweiten Entlüftungseinheit 4b und in Figur 5 mit der dritten
Entlüftungseinheit 4c ausgestattet ist.
Die Basiseinheit 3 verfügt über ein längliches Befestigungsteil 7
mit einander entgegengesetzten ersten und zweiten Endbereichen 8, 9. Am ersten
Endbereich 8 ist ein Arbeitsanschluss 12 vorgesehen, am zweiten Endbereich 9 ein
Entlüftungsanschluss 13.
Auf das Befestigungsteil 7 ist ein Schwenkteil 14 drehbar aufgesteckt.
An ihm ist ein seitwärts ragender Speiseanschluss 15 vorgesehen.
Die erste Schnittstelle 5 befindet sich an dem Entlüftungsanschluss
13 und ermöglicht das erwähnte wahlweise Anschließen der Entlüftungseinheiten
4, wobei gleichzeitig eine mechanische und eine fluidische Verbindung zwischen
der Basiseinheit 3 und der betreffenden Entlüftungseinheit 4 hergestellt wird.
Der Arbeitsanschluss 2 dient zum Verbinden der Anschlussvorrichtung
1 mit der schon erwähnten fluidtechnischen Komponente 2. Beim Ausführungsbeispiel
verfügt der Arbeitsanschluss 12 über ein Anschlussgewinde 16, mit dem er in ein
komplementäres Befestigungsgewinde 17 des fluidtechnischen Bauteiles 2 unter Herstellung
einer sowohl mechanischen als auch fluidischen Verbindung einschraubbar ist (Figur
3).
Der Speiseanschluss 15 ist zum Anschließen einer in Figur 3 strichpunktiert
angedeuteten Fluidleitung 18 vorgesehen, über die das für den Betrieb der fluidtechnischen
Komponente 2 erforderliche Druckmedium - hier: Druckluft - von einer Druckquelle
zugeführt wird. Das Anschließen der Fluidleitung 18 kann durch eine einfache Steckverbindung
geschehen, zu welchem Zweck der Speiseanschluss 15 mit geeigneten Steckanschlussmitteln
22 ausgestattet ist. Die eingesteckte Fluidleitung 18 wird unter Abdichtung festgehalten.
Bei Bedarf kann die Fluidleitung 18 durch entsprechende Betätigung der Steckanschlussmittel
22 jederzeit wieder herausgezogen werden.
Alternativ kann der Speiseanschluss 15 für den Anschluss der Fluidleitung
18 auch Schraubanschlussmittel 23 aufweisen, wie sie in Figur 1 strichpunktiert
angedeutet sind. Es handelt sich hier insbesondere um ein Innengewinde, in das
sich eine mit einem Außengewinde versehen Fluidleitung unter Abdichtung einschrauben
lässt.
Das Schwenkteil 14 ist mit einem Schnellentlüftungsventil 24 ausgestattet,
das in die Verbindung zwischen den drei Anschlüssen 12, 13, 15 eingeschaltet ist.
Es ist ähnlich einem sogenannten Wechselventil aufgebaut. Als Ventilglied ist eine
bewegliche Dichtmanschette 25 vorgesehen, die in das Schwenkteil 14 integriert
ist.
Das Schwenkteil 14 enthält einen Schwenkteil-Grundkörper 26, der
einen Ringkörper 27 aufweist, der koaxial auf das Befestigungsteil 7 aufgesteckt
ist. Von dem Ringkörper 27 ragt ein Rohrstück 28 des Schwenkteil-Grundkörpers 26
quer zur Längsachse 32 des Befestigungsteiles 7 weg, in das vom freien Ende her
ein den Speiseanschluss 15 aufweisender Speiseanschlusskörper 33 eingesetzt ist.
Bevorzugt ist der Speiseanschlusskörper 33 in das Rohrstück 28 unter Abdichtung
eingeschraubt.
Die Dichtmanschette 25 ist zwischen dem Schwenkteil-Grundkörper 26
und dem Speiseanschlusskörper 33 gefangen, wobei sie aber in Längsrichtung des
Speiseanschlusskörpers 33 zwischen zwei Endstellungen bewegbar ist.
Die Dichtmanschette 25 sitzt in einem Aufnahmeraum 34, den sie in
eine erste Kammer 35 und eine zweite Kammer 36 unterteilt. In die erste Kammer
mündet ein mit dem Speiseanschluss 15 kommunizierender erster Fluidkanal 37. In
die dem Befestigungsteil 7 zugeordnete zweite Kammer 36 mündet ein mit dem Arbeitsanschluss
12 kommunizierender zweiter Fluidkanal 38 sowie ein mit dem Entlüftungsanschluss
13 kommunizierender dritter Fluidkanal 39. Die beiden letztgenannten Fluidkanäle
38, 39 münden jeweils andernends stirnseitig am zugeordneten ersten bzw. zweiten
Endbereich 8, 9 aus und enthalten jeweils einen zwischen dem Außenumfang des Befestigungsteils
7 und dem Innenumfang des Ringkörpers 27 definierten Ringkanal 42 bzw. 43, von
dem ein in die erste Kammer 35 führender Zweigkanal 44 bzw. 45 des Schwenkteils
14 abgeht.
Die Dichtmanschette 25 enthält einen Zentralkörper 46, an dem eine
umlaufende Dichtlippe 47 angeformt ist.
Wird über den Speiseanschluss 15 Druckluft eingespeist, verschiebt
diese die Dichtmanschette 25, so dass der Zentralkörper 46 die Ausmündung des
dritten Fluidkanals 39 verschließt. Gleichzeitig wird die Dichtlippe 47 nach innen
verformt, so dass die Druckluft an der Dichtmanschette 25 vorbei in den zweiten
Fluidkanal 38 und somit zum Arbeitsanschluss 12 strömen kann. Von dort tritt sie
in die angeschlossene fluidtechnische Komponente 2 ein.
Um in der fluidtechnischen Komponente 2 befindliche Druckluft abströmen
zu lassen, wird die Druckluftzufuhr über die Fluidleitung 18 zum Speiseanschluss
15 unterbrochen und am Speiseanschluss 15 zweckmäßigerweise atmosphärischer Druck
angelegt. Hierzu kann ein nicht näher dargestelltes Ventil verwendet werden. Auf
diese Weise ist die am Arbeitsanschluss 12 anstehende Druckluft in der Lage, die
Dichtmanschette 25 bis zur Anlage am Speiseanschlusskörper 33 zurückzuschieben,
wobei gleichzeitig die Dichtlippen 47 nach außen in dichtenden Kontakt mit dem
Schwenkteil-Grundkörper 26 gedrückt werden. Die Druckluft kann nun vom Arbeitsanschluss
12 durch die erste Kammer 35 hindurch zum Entlüftungsanschluss 13 ausströmen.
Die Art und Weise, wie die Druckluft ausströmen soll variiert in
Abhängigkeit von der Art der fluidtechnischen Komponente und den Einsatzbedingungen
der Gesamtanordnung. Die Anschlussvorrichtung 1 gestattet es, durch die wahlweise
Kombination der Basiseinheit 3 mit einer der zur Verfügung gestellten Entlüftungseinheiten
4 den jeweiligen Gegebenheiten optimal Rechnung zu tragen. Je nachdem, welche Entlüftungsart
gewünscht ist, wird die entsprechende Entlüftungseinheit 4 mit ihrer zweiten Schnittstelle
6 an der am zweiten Endbereich 9 des Befestigungsteiles 7 vorgesehenen ersten Schnittstelle
5 befestigt.
Die Figur 3 zeigt die Anschlussvorrichtung 1 im mit der eingangs
erwähnten ersten Entlüftungseinheit 4, 4a ausgestatteten Zustand. Diese erste Entlüftungseinheit
4, 4a ist mit einer Abluftdrossel 48 und mit einem Schalldämpfer 51 ausgestattet.
Die vorzugsweise variabel einstellbare Abluftdrossel 48 ermöglicht eine Beeinflussung
der Abströmgeschwindigkeit der Druckluft, was im Zusammenhang mit fluidbetätigten
Antrieben insbesondere dazu verwendet wird, die Geschwindigkeit des Antriebsteiles,
beispielsweise ein Kolben, zu beeinflussen. Durch den der Abluftdrossel 48 in Ausströmrichtung
nachgeordneten Schalldämpfer 51 wird der Schall der austretenden Luft und somit
das Betriebsgeräusch der Anschlussvorrichtung 1 gedämpft.
Die Figur 4 zeigt die Anschlussvorrichtung 1 im mit der zweiten Entlüftungseinheit
4, 4b ausgestatteten Zustand. Diese enthält keine Abluftdrossel 48 und ermöglicht
ein uneingeschränktes Abströmen der Druckluft. Allerdings ist auch hier ein Schalldämpfer
51 zur Geräuschreduzierung vorgesehen.
Im Falle der Figur 5 schließlich ist die Anschlussvorrichtung 1 im
mit der dritten Entlüftungseinheit 4, 4c ausgestatteten Zustand abgebildet. Wie
bei der Bauform gemäß Figur 4 enthält die Entlüftungseinheit 4c keine Drosselmittel.
Darüber hinaus ist aber auch kein Schalldämpfer vorhanden. Statt dessen ist ein
Fluidleitungsanschluss 52 vorgesehen, an den sich eine strichpunktiert angedeutete
weitere Fluidleitung 53 anschließen lässt, so dass die Abluft gefasst abgeführt
werden kann und nicht im unmittelbaren Umgebungsbereich der Anschlussvorrichtung
1 ausströmt. Der Fluidleitungsanschluss 52 ist zweckmäßigerweise mit Steckanschlussmitteln
54 versehen, die unter Abdichtung eine lösbare Steckverbindung der weiteren Fluidleitung
53 ermöglichen.
Bevorzugt sind die erste und zweite Schnittstelle 5, 6 als Schraub-Schnittstellen
ausgebildet. Sie ermöglichen eine Befestigung der jeweiligen Entlüftungseinheit
4 im Rahmen eines Schraubvorganges. Hierzu kann die erste Schnittstelle 5 in einer
Erweiterung des dritten Fluidkanals 39 ein Innengewinde enthalten, in das die Entlüftungseinheit
4 mit einem ein Außengewinde aufweisenden Befestigungsfortsatz 55 einschraubbar
ist.
Der Befestigungsfortsatz 55 ist Bestandteil einer Hohlschraube 56
der betreffenden Entlüftungseinheit 4. Diese hat an dem dem Befestigungsfortsatz
55 entgegengesetzten Ende eine z.B. von einem Mehrkant gebildete Betätigungspartie
57, an der sich die Hohlschraube 56 handhaben lässt, wenn sie in das Befestigungsteil
7 eingeschraubt oder aus diesem herausgeschraubt wird.
In der Hohlschraube 56 befindet sich ein Entlüftungskanal 58. Dieser
mündet einenends im Bereich der zweiten Schnittstelle 6 aus, so dass er bei installierter
Entlüftungseinheit 4 mit dem dritten Fluidkanal 39 der Basiseinheit 3 in fluidischer
Verbindung steht.
Andernends mündet der Entlüftungskanal 58 zum Außenumfang der Hohlschraube
56 aus, was über mehrere umfangsmäßig verteilte Zweigkanäle 59 geschehen kann.
Bei den Ausgestaltungen der Figuren 3 und 4 hat der Schalldämpfer
51 eine hülsenartige Gestalt. Er ist koaxial auf die Hohlschraube 56 aufgesteckt
und auf Höhe der Ausmündungen der Zweigkanäle 59 platziert. Koaxial zwischen dem
Schalldämpfer 51 und dem Außenumfang der Hohlschraube 56 befindet sich ein Ringraum
63, in dem sich die ausströmende Luft verteilen kann, bevor sie durch den Schalldämpfer
51 hindurchtritt.
Der Schalldämpfer 51 besteht aus an sich bekanntem Schalldämpfmaterial,
beispielsweise ein Sintermaterial, und hat einen porösen Aufbau, der der Luft
ein Hindurchströmen mit gleichzeitiger Geräuschminderung ermöglicht.
Im Falle der Figuren 4 und 5 sind die Hohlschrauben identisch ausgebildet.
Insgesamt unterscheidet sich die bei der Anordnung gemäß Figur 5 verwendete dritte
Entlüftungseinheit 4, 4c von der bei der Anordnung gemäß Figur 4 eingesetzten zweiten
Entlüftungseinheit 4b nur dadurch, dass anstelle des Schalldämpfers 51 ein weiteres
Schwenkteil 64 auf der Hohlschraube 56 drehbar angeordnet ist, das den Fluidleitungsanschluss
52 aufweist und das einen internen Fluidkanal 65 enthält, der den Fluidleitungsanschluss
52 mit dem Ringraum 63 verbindet.
Zwischen dem weiteren Schwenkteil 64 und der Hohlschraube 56 sind,
axial beidseits des Ringraumes 63, Dichtungen 66 vorgesehen. Vergleichbare Dichtungen
67 befinden sich axial beidseits der beiden an der Basiseinheit 3 vorgesehenen
Ringräume zwischen dem Befestigungsteil 7 und dem Schwenkteil 14.
Durch die beiden Schwenkteile 14, 64 ist es möglich, den Speiseanschluss
22 und den Fluidleitungsanschluss 52 durch Verdrehen unabhängig voneinander drehwinkelmäßig
bezüglich der Längsachse 32 zu positionieren.
Die erste Entlüftungseinheit 4a gemäß Figur 3 unterscheidet sich
von der zweiten Entlüftungseinheit 4b gemäß Figur 4 durch das zusätzliche Vorhandensein
einer Abluftdrossel 48. Die Abluftdrossel 48 enthält zweckmäßigerweise ein die
Betätigungspartie 57 koaxial durchsetzendes Drosselglied 68, das in den Entlüftungskanal
58 eintaucht. Das Drosselglied 68 ist relativ zur Hohlschraube 56 verstellbar und
positionierbar, um unterschiedliche Eintauchtiefen und somit unterschiedliche
Drosselungsintensitäten zu erhalten. Zum Einstellen ist das Drosselglied 68 am
äußeren Ende mit einem Betätigungsabschnitt 69 versehen.
Zweckmäßigerweise ermöglichen die beiden Schnittstellen 5, 6 eine
lösbare Befestigung der jeweiligen Entlüftungseinheit 4. Auf diese Weise ist zu
jeder Zeit eine Umrüstung der Anschlussvorrichtung 1 auf einen anderen Typ von
Entlüftungseinheit 4 möglich.
Der oben erwähnte Speiseanschlusskörper 33 ist an einer Schnittstelle
73 des Schwenkteil-Grundkörpers 26 montiert. Diese Schnittstelle 73 ermöglicht
zweckmäßigerweise die wahlweise Befestigung von Speiseanschlusskörpern unterschiedlichen
Typs. So können von Fall zu Fall wahlweise Speiseanschlusskörper montiert werden,
die sich in der Ausgestaltung des Speiseanschlusses 15 unterscheiden. Dies ermöglicht
beispielsweise die Installation von Speiseanschlüssen 15 mit unterschiedlichen
Anschlussgrößen oder mit unterschiedlich gearteten Anschlussmitteln, beispielsweise
in Gestalt von Steckanschlussmitteln 22 oder von Schraubanschlussmitteln 23. Auf
diese Weise ergibt sich eine hohe Variabilität auch in Bezug auf die Anschlussmöglichkeiten
für die die Druckluft zuführende Fluidleitung 18.