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Dokumentenidentifikation DE102005016526B3 21.09.2006
Titel Absperrvorrichtung für einen Abwasserkontrollschacht
Anmelder Giehl, Klaus Ulrich, 57629 Heimborn, DE
Erfinder Giehl, Klaus Ulrich, 57629 Heimborn, DE
DE-Anmeldedatum 08.04.2005
DE-Aktenzeichen 102005016526
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 21.09.2006
Veröffentlichungstag im Patentblatt 21.09.2006
IPC-Hauptklasse E03F 7/06(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
IPC-Nebenklasse E03F 7/02(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE   E03F 5/02(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE   E03F 7/04(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Absperrvorrichtung für einen Abwasserkontrollschacht, mit der sowohl das Eindringen von Ratten und/oder als auch das Eindringen von durch Rückstau bedingtem Abwasser, insbesondere in die Grundstücksentwässerung, verhindert werden soll.
Zur Vermeidung von Funktionsstörungen durch Feststoffablagerungen ist die Absperrvorrichtung erfindungsgemäß mit einem Magnetverschluss versehen, der das Sperrelement nach einem Abflussereignis in der Sperrstellung gegen die Zulauföffnung dichtend festhält, so dass das sporadisch zulaufende Abwasser vor dem Sperrelement gesammelt und eingestaut wird. Bei einem definierten Stauziel löst sich der Magnetverschluss über den auf das Sperrelement wirkenden Wasserdruck und gibt das Sperrelement und somit die Zulauföffnung für den Abwasserfluss schlagartig frei.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Absperrvorrichtung für einen Abwasserkontrollschacht nach der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art, mit der sowohl das Eindringen von Ratten und/oder als auch das Eindringen von durch Rückstau bedingtem Abwasser, insbesondere in die Grundstücksentwässerung, verhindert werden soll.

Ratten haben sich in den Kanalisationsanlagen von Siedlungen zu einer Plage entwickelt. Nicht selten dringen sie sogar über die Grundstücksentwässerung bis in die Wohngebäude vor. Als Seuchenträger und Verbreiter von Infektionskrankheiten stellen die Ratten zunehmend ein Gefahrenpotential für den Menschen dar.

Hinzu kommt, dass Kanalnetze vielerorts bei Starkregenereignissen hydraulisch überlastet sind, wobei sich dann die in der Kanalisation aufstauenden Wassermengen über die Grundstücksentwässerungsanlagen bis in die Gebäude als sog. Rückstau fortpflanzen und dort zu Überflutungen führen. Um einer drohenden Flutwelle im Kanalnetz zu entfliehen werden die Grundstücksentwässerungsanlagen als die am höchsten gelegenen Teile der Kanalisation von den Ratten bevorzugt auch als Zufluchtsstätte aufgesucht.

Mit der ressourcenschonenden Einsparung beim Trinkwasserverbrauch und der getrennten Regenwasserableitung nehmen auch die Feststoffablagerungen infolge einer Verdickung des Abwassers in den Grundstücksentwässerungsanlagen zu. Die Feststoffe locken dann als Nahrungsquelle die Ratten verstärkt an und führen darüber hinaus nicht selten zu Geruchsbelästigungen und zu Verstopfungen.

Um sich gegen ein Vordringen der Ratten aus den öffentlichen Kanalisationsanlagen zu schützen, sind selbsttätige Rattendurchgangssperren bekannt geworden, die im Durchflussgerinne von Abwasserkontrollschächten der Grundstücksentwässerungsleitungen fungieren. Es handelt sich dabei um Sperrelemente, die im Bereich des Rohrscheitels vor der Zulauföffnung um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert sind und aus einem Gitter, aus Einzelstäben oder aus einer Platte bestehen.

Damit das Sperrelement dem Abwasserfluss einen möglichst geringen Widerstand entgegenstellt und somit leicht aufgeschwungen werden kann, wird das Sperrelement mit möglichst geringem Eigengewicht und ggf. mit Gegengewichtsunterstützung konzipiert. Dadurch ergibt sich der Nachteil, dass das Sperrelement aufgrund des geringen Gewichtes von den Ratten mühelos angehoben werden kann.

Zum Schutz gegen Rückstau aus den öffentlichen Kanalisationsanlagen sind Absperrvorrichtungen in Kontrollschächten der Grundstücksentwässerung in Form von Rückstauklappen bekannt geworden, die analog zum v. g. Funktionsprinzip wie bei der Rattendurchgangssperre, vor der Zulauföffnung angeordnet werden. Dabei wird über das in der Sperrstellung befindliche Sperrelement die Zulauföffnung über den Druck des zurückströmenden Wassers dichtend verschlossen.

In beiden Fällen geht der theoretische Funktionsablauf von der Vorstellung aus, dass das Sperrelement zur Freigabe der Zulauföffnung unter der Strömungskraft des zulaufenden Abwassers in Fließrichtung nach oben aufschwingt; bei nachlassendem Abwasserfluss schwingt das Sperrelement über dessen Eigengewicht wieder nach unten in die Sperrstellung zurück. Mit der Sperrstellung ist die zur Zulauföffnung gerichtete unterste Position des Sperrelementes gemeint.

Der beispielsweise bei einer Toilettenspülung ausgelöste noch relativ große Abwasserschwall vergleichmäßigt sich auf dem Fließweg in der Entwässerungsleitung und verliert dabei bis zum Ende des Abflussereignisses stetig an Strömungskraft.

Hierbei ergibt sich das Problem, dass die im Abwasser mitgeführten gröberen Feststoffe bei geringer Wasserführung aufgrund der damit verbundenen relativ geringen Strömungskraft an dem Sperrelement bzw. auf der Kanalsohle Ablagerungen bilden, die nach dem Abflussereignis eine vollständige Rückführung des Sperrelementes in die Sperrstellung verhindern. Das Sperrelement bleibt dann unkontrolliert in einer Offenstellung stehen, die die Ratten dazu veranlasst, das Sperrelement anzuheben und dann unter diesem hindurch zu kriechen.

Das gleiche Problem ergibt sich auch bei den bekannten Absperrvorrichtungen mit gleichermaßen schwenkbar gelagerten Rückstauklappen, die Grundstücke bzw. Gebäude gegen Rückstau sichern sollen. Wenn auch hierbei Feststoffe die vollständige Rückführung der Rückstauklappe in die Sperrstellung verhindern, dann ist die Dichtfunktion gegen die Zulauföffnung gestört und die Rückstausicherung somit wirkungslos.

Bei den bekannten Absperrvorrichtungen ist somit von Nachteil, dass bei einem konventionellen Abflussereignis infolge einer zu geringen Strömungskraft die sich bildenden Feststoffablagerungen zu den v. g. Funktionsstörungen führen.

Eine Absperrvorrichtung der eingangs genannten Art ist durch die US 5113901 bekannt.

Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine derartige Absperrvorrichtung für einen Abwasserkontrollschacht zu schaffen, mit der die v. g. Nachteile vermieden werden und die sowohl als Rattendurchgangssperre und/oder Rückstausicherung als auch zur selbsttätigen Spülung bzw. zur Reinigung der Kanalleitung einsetzbar ist.

Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt nach den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1; besondere Weiterbildungen sind in den kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche aufgeführt.

Erfindungsgemäß ist die Absperrvorrichtung mit einem Magnetverschluss versehen, der das Sperrelement nach einem Abflussereignis oder bei sehr geringem Abwasserfluss in der Sperrstellung gegen die Zulauföffnung dichtend festhält, so dass das sporadisch zulaufende Abwasser, in Fließrichtung gesehen, vor dem Sperrelement gesammelt und eingestaut wird. Bei einem definierten Stauziel löst sich der Magnetverschluss über den auf das Sperrelement wirkenden Wasserdruck und gibt das Sperrelement und somit die Zulauföffnung für den Abwasserfluss schlagartig frei. Das zurückgehaltene Abwasser fließt jetzt schwallartig ab, wobei infolge der daraus resultierenden relativ starken Strömungskraft Feststoffablagerungen im Bereich der Absperrvorrichtung weggeschwemmt werden und die Absperrvorrichtung somit störungsfrei fungieren kann.

Des weiteren können die Ratten Erfindungsgemäß das von dem Magnetverschluss in der Sperrstellung festgehaltene Sperrelement nicht mehr anheben.

Die im Inneren eines Abwasserkontrollschachtes angeordnete Absperrvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem vorzugsweise klappenförmig ausgebildetem Sperrelement, welches, gegen die Fließrichtung gesehen, vor der Zulauföffnung um eine horizontal angeordnete, ortsfeste Drehachse in einem zur Führung des Abwasserflusses zwischen der Zulauf- und der Ablauföffnung befindlichen oben offenen Gerinne schwenkbar ist.

Ein vorzugsweise außerhalb des Durchflussquerschnittes angeordneter Magnetverschluss besteht zum einen Teil aus dem eigentlichen Magnet und zum anderen Teil aus einem auf magnetische Anziehungskraft reagierenden Gegenpol. Der eine Teil des Magnetverschlusses ist ortsfest im Bereich der Zulauföffnung angeordnet und der andere Teil ist mit dem Sperrelement verbunden, wobei das Sperrelement selbst auch den Gegenpol bilden kann.

Die Anordnung des Magnetverschlusses am Sperrelement kann unter konstruktiven und funktionellen Gesichtspunkten beliebig festgelegt werden. Eine bevorzugte Stelle ist der Bereich außerhalb des Durchflussquerschnittes.

Vorzugsweise ist zwischen der Frontseite der Zulauföffnung und dem Sperrelement ein Dichtungselement vorgesehen, das entweder mit der Zulauföffnung und/oder mit dem Sperrelement fest verbunden ist. Ein am Sperrelement angeordnetes Dichtungselement ist ebenfalls denkbar.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform bedeckt beispielsweise das klappenförmige Sperrelement in der Sperrstellung die Frontseite der Zulauföffnung. Dabei zieht der Magnetverschluss das Sperrelement dichtend gegen die Zulauföffnung. Bei einer definierten in Fließrichtung auf das Sperrelement wirkenden Wasserdruckkraft lässt der Magnetverschluss das Sperrelement schlagartig wieder los.

Das vorzugsweise in leichter Bauweise konzipierte und evtl. sogar mit einem Schwimmkörper oder mit einem Gegengewicht versehene Sperrelement wird von der schwallartig ablaufenden Abwasserwelle nach oben aufgeschwungen und während des Abflussvorgangs von der Abwasserwelle getragen, bis die Strömungskraft wieder nachlässt und sich das Sperrelement über dessen Eigengewicht wieder zur Zulauföffnung hin zurück bewegt. Bei einem entsprechenden Abstand zwischen Sperrelementes und Zulauföffnung setzt die Anziehungskraft des Magnetverschlusses wieder ein, zieht das Sperrelement wieder dichtend gegen die Zulauföffnung und der Zyklus beginnt von Neuem.

Nach einer Weiterbildung der Absperrvorrichtung wird zur Verstärkung der Strömungskraft im Inneren des Abwasserkontrollschachtes, in Fließrichtung gesehen, die Kanalsohle vor und die Gerinnesohle hinter dem Sperrelement rampenartig geneigt ausgebildet.

Zu diesem Zweck wird der Zulaufkanal bzw. die Zulauföffnung in einem definierten Bereich in den Innenraum des Abwasserkontrollschachtes geführt.

Damit das Sperrelement vor der Zulauföffnung frei schwenkbar ist, weist das Gerinne im Bereich des Sperrelementes im Vergleich zur Zulauföffnung eine Querschnittserweiterung auf.

Der erfindungsgemäß sich einstellende intervallartige Abflussschwall hat außerdem den Vorteil, dass hiermit auch ein hydraulischer Reinigungseffekt für die vor und hinter dem Abwasserkontrollschacht befindliche Kanalleitung verbunden ist. Dieser Reinigungseffekt wird im Zulaufkanal oberhalb der Absperrvorrichtung durch den Ablaufsunk und unterhalb der Absperrvorrichtung durch den Abflussschwall bewirkt.

Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist vorstellbar, dass zur Erleichterung bei Wartungsarbeiten die Absperrvorrichtung mittels einer am Schachtbauwerk angebrachten Führung, z. B. als Führungsschiene o. ä., von oben in den Kontrollschacht eingebracht, an der Führung arretiert und wieder herausgenommen werden kann.

Eine bevorzugte Ausführungsform wird nachfolgend unter Hinweis auf die Zeichnungen näher erläutert.

Es zeigen:

1: Absperrvorrichtung in einem Abwasserkontrollschacht in der Sperrstellung als Schnitt in Fließrichtung

2: Absperrvorrichtung nach 1 als Schnitt quer zur Fließrichtung Sicht gegen die Fließrichtung

3: Absperrvorrichtung nach 1 in der Draufsicht

4: Absperrvorrichtung in einem Abwasserkontrollschacht bei freigegebenem Sperrelement als Schnitt in Fließrichtung

Die Figuren zeigen einen Abwasserkontrollschacht 1, der für den Abwasserfluss in seinem Inneren ein oben offenes Gerinne 2 mit einer Zulauföffnung 3 und einer Ablauföffnung 4 aufweist, wobei der zur Zulauföffnung 3 führende Zulaufkanal 10 in den Innenraum des Kontrollschachtes 1 hineinragt.

Vor der Zulauföffnung 3 ist ein klappenförmiges Sperrelement 5 angeordnet, dass um eine horizontale Drehachse 7 in Fließrichtung nach oben aufschwingbar ist. Die Drehachse 7 ist in einer Konsole 11 gelagert, die an dem Kontrollschacht 1 befestigt ist. An der Konsole 11 ist eine Lasche 12 angebracht, an der der Magnetteil des Magnetverschlusses 6 befestigt ist.

Nach dem Ausführungsbeispiel ist vorzugsweise das Sperrelement 5 aus Metall hergestellt und bildet somit gleichermaßen den auf magnetische Anziehungskraft reagierenden Gegenpol.

Auf der Frontseite der Kanalwandung der Zulauföffnung 3 ist beispielhaft ein ringförmiges Dichtungselement 8 befestigt, gegen das das Sperrelement 5 in der Sperrstellung durch die magnetische Anziehungskraft des Magnetverschlusses 6 dichtend angepresst wird.

Die Kanalsohle 13 des Zulaufkanals 10 ist in Fließrichtung gesehen vor dem Sperrelement 5 und die Gerinnesohle 14 hinter dem Sperrelement 5 rampenartig geneigt.

Im Bereich des Sperrelementes 5 weist das Gerinne 2 zur Zulauföffnung 3 hin eine Querschnittsaufweitung auf, so dass das Sperrelement 5 innerhalb des Durchflussquerschnittes des Gerinnes 2 frei schwenkbar ist.

Die 1 bis 3 zeigen die Absperrvorrichtung mit dem vom Magnetverschluss 6 in der Sperrstellung dichtend festgehaltenen Sperrelement 5.

Die 4 zeigt das Sperrelement 5 mit dem von der Strömungskraft des Abflussschwalls aufgeschwungenen Sperrelement 5 bei zugleich freigegebener Zulauföffnung 3.


Anspruch[de]
  1. Absperrvorrichtung für einen Abwasserkuntrollschacht (1), der für den Abwasserfluss in seinem Inneren ein oben offenes Gerinne (2) mit einer Zulauföffnung (3) und einer Ablauföffnung (4) aufweist, bestehend aus einem vor der Zulauföffnung (3) angeordnetem Sperrelement (5), das über die Strömungskraft des Abwasserflusses nach oben aufschwingbar ist und von einem Magnetverschluss (6) festhalt- und loslassbar ist dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetverschluss (6) das Sperrelement (5) in der Sperrstellung gegen die Zulauföffnung (3) dichtend festhält und es bei einem auf es in Fließrichtung wirkenden definierten Wasserdruck zur Freigabe der Zulauföffnung (3) loslässt.
  2. Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetverschluss (6) innerhalb des Durchflussquerschnittes angeordnet ist.
  3. Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, das die Frontseite der Zulauföffnung (3) mit einem Dichtungselement (8) versehen ist.
  4. Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Kanalsohle (13) vor und die Gerinnesohle (14) hinter dem Sperrelement (5) in Fließrichtung gesehen rampenartig geneigt ist.
  5. Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrvorrichtung über eine Führung von oben in den Kontrollschacht eingebracht, arretiert und wieder herausgenommen werden kann.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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