| Dokumentenidentifikation |
DE10120824B4 05.10.2006 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung von Trockenfutter, Trockenfutter und Vorrichtung zum Mischen und Trocknen |
| Anmelder |
Ludwig, Andy, 98617 Meiningen, DE |
| Erfinder |
Ludwig, Andy, 98617 Meiningen, DE |
| Vertreter |
Schulz, M., Dipl.-Ing. (FH), Pat.-Anw., 87700 Memmingen |
| DE-Anmeldedatum |
27.04.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10120824 |
| Offenlegungstag |
07.11.2002 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
05.10.2006 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.10.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
A23K 1/14(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A23N 17/00(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Trockenfutter
wie z. B. Futterpellets, Trockenfutter bzw. Futterpellets selbst und eine Vorrichtung
zum Mischen und Trocknen von Trockenfutter, beispielsweise in Form von Futterpellets.
Die Fütterung von Tieren in der Tierhaltung, insbesondere bei
der Tierhaltung von Wiederkäuern und in der Geflügelzucht, bereitet immer
dann Probleme, wenn Frischfutter nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung
steht. Insbesondere in den Wintermonaten bereitet dies regelmäßig Probleme.
Nicht zuletzt deshalb ist man in den letzten Jahren verstärkt auf den Einsatz
von sogenanntem Kraftfutter ausgewichen. Dabei sind diesem Kraftfutter auch insbesondere
Bestandteile, wie Tiermehl, zugemischt worden, die einer natürlichen Ernährung
der zuvor genannten Tierarten widersprechen. Die in letzter Zeit in verschärfter
Form auftretenden Tierkrankheiten führen auch in der Großviehhaltung zum
Umdenken. Dabei geht es wieder darum, eine artgerechte Ernährung der Tiere
zu gewährleisten, um die Seuchengefahr wieder auf ein normales Maß zurückzudrängen.
Eine natürliche Futterbereitstellung in der Großtierhaltung
insbesondere in der Zeit des Jahres, in der nicht ausreichend Frischfutter zur Verfügung
steht, scheiterte in der Vergangenheit regelmäßig an Kostenfragen. Es
ist bisher nicht gelungen, auf natürlichen Produkten basierendes Trockenfutter
in ausreichenden Mengen und mit geringem Kostenaufwand herzustellen. So sind Verfahren
zur Herstellung von dem bereits erwähnten Kraftfutter bekannt. Es ist auch
bekannt, bestimmte zur Fütterung geeignete Produkte, wie z. B. Kartoffeln,
Rüben, Getreideerzeugnisse zu lagern. Dabei entstehen in der Regel jedoch enorme
Kosten für die Lagerung dieser Produkte. Denkt man beispielsweise an Kartoffeln
oder Rüben, die entweder mit sehr hohem Aufwand gelagert werden müssen,
damit ein Verderben, durch Fäulnis, durch Einwirken von Frost sicher verhindert
werden kann, oder in aufwendigen Verfahren haltbar gemacht werden müssen. Auch
Silagesilos stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung, wobei Silage
sicher auch nur in begrenztem Umfang als Futter in der Großviehhaltung einsetzbar
ist.
Es ist weiter bekannt, in sehr aufwendigen Verfahren Trockenfutter
herzustellen. Dies ist auch sehr kostenintensiv und birgt die Gefahr, dass unnatürliche
Futterbestandteile zum einen als Konservierungsstoff und zum anderen als Bestandteile
mit sehr hohem Eiweißgehalt dem Trockenfutter bei der Herstellung hinzugegeben
werden.
Es ist seit langer Zeit bekannt, beispielsweise Brennnesseln frisch
und in zerkleinerter Form dem Futter insbesondere von Geflügel hinzuzugeben.
Dabei ist der Einsatz jedoch auch auf den Zeitraum der Wachstumsperiode von Brennnesseln,
insbesondere im Frühjahr, bisher beschränkt.
Aus der Druckschrift DE 196 49 309
ist ein Verfahren gemäß des Oberbegriffs des Patenanspruchs 1 bekannt.
Ausgehend von diesem bekannten Stand der Technik ist es Aufgabe der
Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung von Trockenfutter, wie Futterpellets, Trockenfutter
für die Tierhaltung selbst und eine Vorrichtung zum Mischen und Trocknen für
die Herstellung dieses Trockenfutters in Form von beispielsweise Futterpellets anzugeben,
die es ermöglichen, Trockenfutter mit geringem Aufwand unter Verwendung natürlicher
Futtermittel herzustellen, die insbesondere über lange Zeit lagerfähig
sind und die geeignet sind solche Futterstoffe wie Tiermehl zu ersetzen.
Die Erfindung geht von dem zuvor erwähnten Stand der Technik
aus und schlägt zur Lösung dieser Aufgabe die in den Kennzeichen der unabhängigen
Patentansprüche 1 und 15 angegebenen Merkmale vor.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Trockenfutter,
wie Futterpellets für die Tierhaltung schlägt erfindungsgemäß
im unabhängigen Patentanspruch 1 folgende Verfahrensschritte vor:
Brennnesselpflanzen werden sofort nach dem Abernten grün zerkleinert, anschließend
mit einem gedämpften Futterfüllstoff in einem Mengenverhältnis von
mindestens 25 Prozent, vorzugsweise 30 bis 50 Prozent, Brennnesseln und 75 Prozent
Futterfüllstoff, vorzugsweise 50 bis 70 Prozent, gemischt, anschließend
mittels einer Presse, vorzugsweise einer nach dem Fleischwolfprinzip arbeitenden
Presse, zu einer homogenen Masse gepresst, in einem weiteren Verfahrensschritt mittels
einer Schneidvorrichtung zerkleinert, also beispielsweise zu Pellets bzw. Pelletnudeln
verarbeitet und danach die so zerkleinerte Masse vorzugsweise mittels einer Trocknungseinrichtung
getrocknet. Dabei ist es bevorzugt, wenn die Trocknung schonend erfolgt.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird erreicht, dass
der Futterfüllstoff durch die Inhaltsstoffe der Brennnessel angereichert wird
und dass gleichzeitig die leichtflüchtigen und Zersetzung bewirkenden Inhaltstoffe
der Brennnessel im Trocknungsprozess entweichen können. Die konservierungsbewirkenden
Inhaltsstoffe der Brennnessel verbleiben in dem Gemisch, so dass
der Futterfüllstoff inklusiv aller zugegebenen weiteren Bestandteile konserviert
wird. In dem Gemisch verbleiben selbstverständlich auch die nahrungsverbessernden
und bestimmte Heilwirkungen hervorrufende Inhaltsstoffe der Brennnessel. Das so
entstandene Trockenfutter ist über lange Zeit, zumindest ein Jahr lang haltbar.
Es ist leicht zu lagern und zur Lagerung werden keine derart großen Behältnisse
wie z. B. Silos für Silage benötigt. Auch das Abfüllen in Säcke
oder ähnliche geeignete Behältnisse ist leicht möglich. Vor der Fütterung
vor allem in der Geflügelzucht können die Pellets bzw. Pelletnudeln gebrochen
bzw. zerkleinert werden, wodurch die Nahrungsaufnahme erleichtert wird. Auch ein
Ansetzen des Trockenfutters mit Wasser oder anderer geeigneter Flüssigkeit
ist möglich. Dadurch steht ein leichter aufnehmbarer und leichter zu verwertender
Futterstoff zur Verfügung.
Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung wird der Futterfüllstoff
aus Kartoffeln, vorzugsweise gedämpften Kartoffeln, gebildet.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Futtertüllstoff
aus Rüben, wie Futter-, Kohl-, Zuckerrüben, gebildet wird. Dabei ist es
ebenfalls bevorzugt, wenn die Rüben vor der Verarbeitung gedämpft werden.
Erfindungsgemäß wurde ebenfalls gefunden, dass der Futterfüllstoff
aus Möhren gebildet wird. Auch hier ist es von Vorteil, zumindest einen Teil
der Möhren vor der Verarbeitung zu dämpfen.
In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen, dass
der Futterfüllstoff aus Mais bzw. Maisschrot gebildet wird. Dabei hat es sich
als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Mais vor der Verarbeitung üblicherweise
gequollen wird.
Es ist erfindungsgemäß jedoch auch möglich, dass der
Futtertüllstoff aus einer Mischung aus Kartoffeln und/oder Rüben und/oder
Möhren und/oder Mais bzw. Maisschrot gebildet wird.
Gemäß einem weiteren Aspekts der Erfindung werden dem Futterfüllstoff
weitere Binde- und/oder Veredlungsmittel, wie Getreide, Kleie etc. zugeführt.
Besonders bevorzugt ist es, wenn dem Gemisch aus Brennnesseln und
Futterfüllstoff vor dem Pressen und Zerkleinern zu Pellets Kräuterpflanzen,
insbesondere Heilkräuter in frischem oder getrocknetem Zustand in einem prozentualen
Anteil an der Gesamtmenge von 1 bis 25 Prozent hinzugegeben werden.
Gemäß dem selbständigen Anspruch 14 betrifft die Erfindung
Trockenfutter, vorzugsweise Futterpellets, die mittels eines Verfahrens gemäß
der zuvor vorgestellten Lösungsmöglichkeiten hergestellt sind. Die Pellets
können dabei auch mittels anderer geeigneter Verfahren hergestellt werden.
Es ist lediglich die Zusammensetzung der Pellets entscheidend.
Die Erfindung schlägt auch eine Vorrichtung zum Mischen und Trocknen
von Futterpellets vor. Diese Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Presse,
vorzugsweise eine nach dem Fleischwolfprinzip arbeitende Presse, wie einer Pelletpresse
an der Produktaustrittsseite mit einer Zerkleinerungseinrichtung, die das austretende
Produktgemisch zerkleinert, verbunden ist, dass in Betriebsstellung gesehen unterhalb
der Austrittsöffnung der Pelletpresse oder Zerkleinerungseinrichtung mindestens
eine Fördereinrichtung, wie z. B. ein Gitterlaufband angeordnet ist, welche
über Rollen umgelenkt wird, so dass sie z. B. als Endlosband läuft, dass
über der Fördereinrichtung mindestens ein Warmluftstaublech und unter
dem Gitterlaufband mindestens ein Heißluftgebläse angeordnet ist, und
dass in Arbeitsrichtung hinter dem Gitterlaufband eine Verpackungseinrichtung oder
ein Sammelbehälter für das getrocknete Produkt angeordnet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung trägt das Warmluftstaublech mindestens einen Heizstrahler, der
auf der zum zu trocknenden Produkt weisenden Seite des Warmluftstaublechs angeordnet
ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
und einer Zeichnung weiter beschrieben.
Es zeigt: - 1 eine schematisierte Darstellung
des Verfahrens und der Vorrichtung zur Herstellung von Trockenfutter
- 1. Gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels wurden Brennnesselpflanzen
sofort nach dem Abernten grün zerkleinert, anschließend mit einem gedämpften
Futterfüllstoff in einem Mengenverhältnis von mindestens 25 Prozent, vorzugsweise
30 bis 50 Prozent, Brennnesseln und 75 Prozent Futterfüllstoff, vorzugsweise
50 bis 70 Prozent, gemischt. In diesem Fall wurde als Futterfüllstoff eine
Mischung aus gedämpften Kartoffeln und gequollenem Mais in einem Mischungsverhältnis
von 70 Prozent Kartoffeln und 30 Prozent Mais bezogen auf die Menge des Futterfüllstoffs
eingesetzt. Das Gemisch aus Futterfüllstoff und Brennnesseln wurde anschließend
mittels einer Presse, vorzugsweise einer nach dem Fleischwolfprinzip arbeitenden
Presse, zu einer homogenen Masse gemischt und gepresst. In einem weiteren Verfahrensschritt
ist dann die so entstandene Masse mittels einer an der Austrittsöffnung der
Presse angeordneten Form zu beispielsweise Pellets bzw. Pelletnudeln
oder ähnlichen Gestaltungen geformt und gleichzeitig mittels einer ebenfalls
dort angeordneten Schneidvorrichtung zerkleinert worden. Die zerkleinerte Masse
in Form von Pelletnudeln oder Pellets wurde anschließend vorzugsweise mittels
einer Trocknungseinrichtung getrocknet. Die getrockneten Pellets bzw. Pelletnudeln
sind danach in geeigneten Lagerbehältnissen, wie z. B. Säcke, Fässer
oder Kleinsilos abgefüllt worden, in denen sie entweder gelagert oder zum Verbraucher
transportiert werden können. Wie bereits zuvor beschrieben, wird durch dieses
Verfahren erreicht, dass der Futterfüllstoff durch die Inhaltsstoffe der Brennnessel
angereichert wird. Gleichzeitig können die leicht flüchtigen und eine
Zersetzung bewirkenden Inhaltstoffe der Brennnessel entweichen, wobei jedoch die
konservierungsbewirkenden Inhaltsstoffe der Brennnessel in dem Gemisch verbleiben,
so dass der Futterfüllstoff inklusiv aller zugegebenen weiteren Bestandteile
konserviert wird. In dem Gemisch verbleiben selbstverständlich auch die nahrungsverbessernden
Inhaltsstoffe der Brennnessel. Von Vorteil ist es auch, dass die Bestanteile bzw.
Wirkstoffe der Brennnesselpflanze in dem Trockenfutter verbleiben, die eine gewisse
heilende und/oder homöopathische Wirkung besitzen. Dadurch können sowohl
heilende als auch vorbeugende gesundheitsstabilisierende Wirkungen bei der Fütterung
ohne Zugabe von Medikamenten erreicht werden. Das so entstandene Trockenfutter ist
über lange Zeit, zumindest ein Jahr lang haltbar. Es ist leicht zu lagern und
zur Lagerung werden keine derart großen Behältnisse wie z. B. Silos für
Silage benötigt. Auch das Abfüllen in Säcke oder ähnliche geeignete
Behältnisse ist leicht möglich. Die getrockneten Pellets oder Pelletnudeln
können vor der Verfütterung noch einmal mittels einer dafür geeigneten
Brechvorrichtung gebrochen werden, damit die Nahrungsaufnahme insbesondere bei der
Geflügelfütterung erleichtert wird.
Mit einem Trockenfutter, wie es zuvor beschrieben wurde, sind in der Rinderhaltung
und in der Geflügelaufzucht sehr gute Ergebnisse erzielt worden. In der Rinderzucht
hat es sich als ein Vorteil erwiesen, wenn das Trockenfutter vor dem Füttern
mit Wasser angequollen wird. Dadurch wird die Nahrungsaufnahme erleichtert und die
Verträglichkeit des Futters weiter verbessert.
- 2. Weitere Varianten der Zusammensetzung des erfindungsgemäßen Trockenfutters
sind zuvor bereits beschrieben. An dem Verfahren zur Herstellung ändert sich
dabei jeweils lediglich die Zusammensetzung des Futtertüllstoffs und/oder der
Anteil an Brennnesseln und/oder der Anteil an Binde- und/oder Veredlungsmitteln
und/oder der Anteil an Heilkräutern. Für den Einsatz von Heilkräutern
ist gefunden worden, dass ein Anteil an der Gesamtmenge des Futters zwischen 1 und
7% sich als günstig erwiesen hat. Im Rahmen der vorteilhaften Weiterbildungen
der erfindungsgemäßen Lösung ist eine große Bandbreite von Zusammensetzungen
möglich, die je nach vorhanden Einsatzstoffen und je nach zu fütternder
Tierart variierbar ist.
- 3. In 1 ist ein schematisierter Ablauf des erfindungsgemäßen
Verfahrens dargestellt. Gleichzeitig stellt dieses Schema die Hauptbestandteile
der Vorrichtung zum Mischen und Trocknen vor. Mit dem Bezugszeichen 1 ist
die Presse bezeichnet. Schematisch ist dargestellt, dass es sich dabei um eine nach
dem Fleischwolfprinzip arbeitende Presse handelt. „A" bezeichnet die Eingangsöffnung,
in die das Gemisch aus Brennnesselpflanzen und Futterfüllstoff mittels dafür
geeigneter Werkzeuge manuell, bzw. mittels Fördereinrichtungen etc. auch automatisch
eingefüllt wird. Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn die Brennnesseln
vor dem Einfüllen in die Presse zerkleinert und mit dem Futterfüllstoff
bereits vermischt sind. In der Presse 1 wird das zu einer homogenen Masse
gepresste Gemisch an der Produktausgangsseite der Presse mittels einer Formeinrichtung
2, wie einem Formblech, in Form gebracht und anschließend mit Hilfe
der Schneideinrichtung 3 auf Länge geschnitten, so dass beispielsweise
Pellets entstehen. „B" bezeichnet den Produktstrom, in dem sich die geformte
und geschnittene Masse weiterbewegt. Wie dargestellt gelangen die Pellets
8 auf ein unterhalb der Austrittsöffnung angeordnetes Gitterlaufband
4. Die Pellets 8 werden mittels des Gitterlaufbands
4 in definierter Geschwindigkeit in mit „I" bezeichneter Richtung
unterhalb eines Warmluftstaublechs 5 transportiert. Mit Hilfe eines Heißluftgebläses
6 gelangt erhitzte Luft in den Raum zwischen Gitterlaufband 4
und Warmluftstaublech 5, wodurch die Pellets 8 getrocknet werden.
Die Temperatur der Heiß- bzw. Warmluft ist dabei so gewählt, dass die
Pellets 8 schonend getrocknet werden. In einer hier nicht dargestellten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung sind in Richtung
der zu trockneten Masse in Form von Pellets unterhalb des Warmluftstaublechs
5 Heizstrahler angeordnet, die in Zusammenwirken mit der Warmluft aus dem
Heißluftgebläse 6 oder ohne Unterstützung durch diese Einrichtung
zur Trocknung der Pellets eingesetzt werden können. Die Trocknungseinrichtung
gemäß des Patentanspruchs 1 wird danach in der hier vorgestellten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Lösung durch das Gitterlaufband 4,
das Warmluftstaublech 5 und das Heißluftgebläse 6 gebildet.
Das Gitterlaufband 4 wird über Umlenkrollen 7 geführt.
Die getrockneten Pellets 8 gelangen in der mit „C" bezeichneten
Richtung aus der Trocknungseinrichtung entweder direkt in die zur Abfüllung
bereitstehenden Behältnisse oder aber in eine dort angeordnete Verpackungseinrichtung.
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| Anspruch[de] |
Verfahren zur Herstellung von Trockenfutter, wie z. B. Futterpellets,
für die Tierhaltung, wobei Futterfüllstoffe gedämpft und zu einer
homogenen Masse mittels einer Presse gemischt bzw. gepresst und an der Produktausgangsseite
der Presse gleichzeitig in zur Weiterverarbeitung geeignete Formen, wie Nudeln in
runder oder flacher Ausbildung, geformt bzw. geschnitten werden, danach die so geformte
und geschnittene Masse mittels einer Trocknungseinrichtung getrocknet wird,
dadurch gekennzeichnet, dass dem gedämpften Futterfüllstoff Brennnesselpflanzen
sofort nach dem Abernten grün zerkleinert, in einem Mengenverhältnis von
mindestens 25 Prozent, bezogen auf die Gesamtmenge des Gemisches hinzugegeben werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Brennnesselpflanzen
in einem Mengenverhältnis von 30 bis 50 Prozent, bezogen auf die Gesamtmenge
des Gemisches hinzugegeben werden
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Futterfüllstoff aus Kartoffeln gebildet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Futterfüllstoff aus gedämpften Kartoffeln gebildet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Futterfüllstoff aus Rüben, wie Futter-, Kohl-, Zuckerrüben,
gebildet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Futterfüllstoff aus Möhren gebildet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Futterfüllstoff aus Mais bzw. Maisschrot gebildet wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Futtertüllstoff
aus einer Mischung aus Kartoffeln und/oder Rüben und/oder Möhren und/oder
Mais bzw. Maisschrot gebildet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass dem Futterfüllstoff weitere Bindeund/oder Veredlungsmittel, zugeführt
werden.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass dem Gemisch vor dem Pressen zu Pellets Kräuterpflanzen in frischem oder
getrocknetem Zustand in einem prozentualen Anteil an der Gesamtmenge von 1 bis 25
Prozent hinzugegeben werden.
Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Kräuterpflanzen
Heilkräuter in frischem oder getrocknetem Zustand hinzugegeben werden
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die geformte Masse schonend getrocknet wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass als Presse eine nach dem Fleischwolfprinzip arbeitenden Presse verwendet wird.
Futterpellets, hergestellt nach einem der Verfahren und mit einer Zusammensetzung
gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13.
Vorrichtung zum Mischen und Trocknen von Futterpellets zur Durchführung
des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Presse umfasst, wobei an der Produktaustrittsseite
eine Form zur Formung der gemischten Masse und eine Zerkleinerungseinrichtung, die
das austretende Produktgemisch zerkleinert, angeordnet ist,
dass in Betriebsstellung gesehen unterhalb der Austrittsöffnung der Presse
bzw. Zerkleinerungseinrichtung mindestens eine Fördereinrichtung, welche über
Rollen umgelenkt wird, so dass sie als Endlosband läuft,
dass über der Fördereinrichtung mindestens ein Warmluftstaublech und unter
dem Gitterlaufband mindestens ein Heißluftgebläse angeordnet ist, und
dass in Arbeitsrichtung hinter dem Gitterlaufband eine Verpackungseinrichtung oder
ein Sammelbehälter für das getrocknete Produkt angeordnet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Warmluftstaublech
mindestens einen Heizstrahler trägt, der auf der zum zu trocknenden Produkt
weisenden Seite des Warmluftstaublechs angeordnet ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 und 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung eine nach dem Fleischwolfprinzip arbeitende Presse umfasst.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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