| Dokumentenidentifikation |
DE202006009656U1 05.10.2006 |
| Titel |
Verbindungselement für den Einsatz im untertägigen Berg- und Tunnelausbau |
| Anmelder |
SZ Schacht- und Streckenausbau GmbH, 45661 Recklinghausen, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202006009656 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
05.10.2006 |
| Registration date |
31.08.2006 |
| Application date from patent application |
19.06.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
E21D 11/34(2006.01)A, F, I, 20060619, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein nach drei Seiten anzubauendes Verbindungselement,
welches unter Einbeziehung des klassischen Bogenausbaus im Bereich des Streb-Streckenübergangs
für den untertägigen Bergbau zum Einsatz kommt.
Im Untertagebergbau sind der Ausbau eines Streb-Streckenübergangs
oder eine nachträgliche Streckenerweiterung sehr schwierige Probleme, welche
nur mit sehr aufwendigen Stützmitteln gelöst werden können. Zum Ausbau
der Strecken wird häufig der Bogenausbau angewendet. Die Tragfähigkeit
des Bogens ist aber nur gewährleistet, wenn der Ausbau komplett gestellt und
abgestützt ist. Um in den Streb zu gelangen, wird der Bogenausbau einseitig
zum Kohlenstoß hin freigelegt. Durch das Auslösen des Stoßsegments
wird der Zwickel freigelegt, was eine Schwächung des Ausbauwiderstands zur
Folge hat. Die dadurch entstehende Instabilität des Ausbaus stellt eine Gefährdung
der Mannschaft dar. Zur Absicherung der Bergleute ist es bei der herkömmlichen
Methode des Ausbaus nötig, aufwendige Unterzüge und zusätzliche Abstempelungen
anzubringen. Damit sind erhebliche zusätzliche Lohnkosten und Materialkosten
verbunden. Die verwendeten Einzelstempel und Profilträger haben ein hohes Gewicht
und müssen mit entsprechendem Zeit-, Material- und Arbeitsaufwand manuell eingebracht
werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verbindungselement zum Ausbau des
Streb-Streckenübergangs für den untertägigen Berg- und Tunnelausbau
zu schaffen, das einfach und ohne Verlust des Ausbauwiderstands flexibel zu handhaben
ist und an dem zu einem späteren Zeitpunkt problemlos die Strecke geöffnet
werden kann.
Diese Aufgabe wird mit dem in Schutzanspruch 1 beschriebenen Verbindungselement
gelöst.
Das Verbindungselement hat den Vorteil, daß es direkt bei der
Auffahrung formschlüssig unterstempelt werden kann und somit der Kraftverlauf
des Bogenausbaus nicht unterbrochen wird. Weiterhin entspricht die mechanische Belastbarkeit,
durch die Verwendung gleichartiger Profile, der Belastbarkeit des Bogenausbaus,
so daß das Verbindungselement in die Ausbauberechnung mit einbezogen werden
kann. Ein späteres Einbringen der Strebkappe ist ohne großen Aufwand möglich,
da die Anschlüsse am Verbindungselement bereits vorhanden sind. Hinzu kommt,
daß das Verbindungselement in Einzelteilen transportiert und vor Ort montiert
und eingebaut werden kann.
Herzstück des neuen Verbindungselements ist ein Profilstück,
vorzugsweise bestehend aus einem im Untertagebereich bekannten GI-Profil in genockter
Ausführung. Auf dieses Profil ist eine Grundplatte geschweißt, die zur
Aufnahme des Bogensegments dient. Die Länge des Segments wird vom Querschnitt
der Strecke und von der Strebhöhe vorgegeben. Als Mindestlänge ist vorzugsweise
vom Mindesten der üblichen Profilüberlappung von 600 mm auszugehen. Die
Form des Segments und das Metergewicht des Profils ergeben sich aus dem Bogenverlauf
und seiner Profilklasse. Vor Kopf des Profilstückes werden ebenfalls über
eine Grundplatte zwei dickwandige Augenbleche geschweißt, welche das Gegenstück
zu einem mehrschnittigen Gelenk bilden. Die Fortsetzung des Verbindungselements
ist die Strebkappe, ein ebenfalls auf eine Grundplatte geschweißtes Augenblech,
das dann mit einem Steg- oder Rinnenprofil verbunden ist. Die Länge der Strebkappe
ist frei wählbar und wird durch die Öffnungsgröße der Streckenerweiterung
vorgegeben. Vorzugsweise hat das Anschlußprofil eine Mindestlänge, welche
der Länge der Klammerlaschenverbindung oder der Profilüberlappung entspricht.
Das gesamte Verbindungselement wird dann durch eine Einzelstütze
abgefangen. Dies kann ein hydraulischer Einzelstempel oder vorzugsweise eine Einzelstütze
aus Rinnenprofilen. Die Einzelstütze ist kopfseitig entweder als Kronenkopf
mit Klemmvorrichtung oder als Klemmbackengelenk ausgestaltet.
Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dabei
ist auszugehen von dem Profilstück (1). Hierfür wird vorzugsweise
ein genocktes GI-Profil verwendet. Auf dem Profilstück (1) ist eine
Grundplatte (2) angeschweißt, welche mit dem Anschlußsegment
(3) verbunden ist. Das Anschlußsegment (3) ist dem Bogenverlauf
entsprechend schräg gesägt. Der Anstellwinkel wird über Bogenverlauf
und Strebhöhe ermittelt. An das Profilstück (1) wird vor Kopf
eine weitere Grundplatte (4) angeschweißt. Diese erhält mittig
zwei Augenbleche (5), die beispielsweise eine Stärke von 25 mm und
eine Bohrung von 46 mm haben. Auf einer weiteren Grundplatte (6) wird ebenfalls
ein Augenblech (7) geschweißt. Das Augenblech hat beispielsweise eine
Stärke von 30 mm und ist mit einer Bohrung von 46 mm versehen. Zur Montage
werden die Augenbleche ineinander geschoben und vorzugsweise mit einem Bolzen und
Mutter verbunden. An die weitere Grundplatte (6) wird das weitere Profilstück
(8), vorzugsweise ein gerades genocktes GI-Profil geschweißt. Die
Länge des weiteren Profilstücks (8) ist wählbar. Vorzugsweise
wird ein kurzes Stück mit maximal der Länge der Klammerlaschenlochung
gewählt, um später relativ leicht anlaschen zu können, falls weiter
ausgebaut werden soll. Es kann aber auch beispielsweise die von der Schachtanlage
üblicherweise benutzte Profillänge benutzt werden. Formschlüssig
abgefangen werden soll das gesamte Verbindungselement durch eine Einzelstütze
(9). Diese kann vorzugsweise ein hydraulischer Einsatzstempel oder eine
verstellbare Profilstütze sein. Ein klemmbarer Kronenkopf (10) verhindert
ein Umfallen der Stütze bei der Auffahrung beziehungsweise beim Schießen.
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| Anspruch[de] |
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Verbindungselement für den Einsatz im untertägigen Berg- und
Tunnelausbau, bestehend aus einem Profilstück (1), auf dem eine Grundplatte
(2) angebracht ist, welche mit einem Anschlußsegment (3)
verbunden ist, wobei das Anschlußsegment (3) dem Bogenverlauf entsprechend
schräg gesägt ist, und an das Profilstück (1) vor Kopf eine
weitere Grundplatte (4) angebracht ist, welche mit zwei Augenblechen (5)
versehen ist und das Profilstück (1) mit einem weiteren Profilstück
(8) verbunden ist, indem auf das weitere Profilstück (8)
eine weitere Grundplatte (6) angebracht ist, worauf ein Augenblech (7)
angebracht ist und die Augenbleche ineinander geschoben und befestigt sind und das
Verbindungselement durch eine Einzelstütze (9) abgefangen wird, indem
die Einzelstütze (9) mit dem Profilstück (1) verbunden
wird
Verbindungselement nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Profilstück (1) aus einem genockten GI-Profil besteht.
Verbindungselement nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Anschlußsegment (3) aus einem RP-Profil besteht.
Verbindungselement nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Anschlußsegment (3) eine Länge von mindestens 600 mm aufweist.
Verbindungselement nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die ineinander geschobenen Augenbleche (5) und (7) durch einen
Bolzen und Mutter verbunden sind.
Verbindungselement nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Strebkappe aus einem weiteren Profilstück (8) besteht, welches
aus einem geraden GI-Profil oder Th-Profil gebildet wird.
Verbindungselement nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelstütze (9) durch eine Klemmvorrichtung (10) mit
dem Profilstück (1) formschlüssig verbunden ist.
Verbindungselement nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelstütze (9) durch einen klemmbaren Kronenkopf mit dem Profilstück
(1) verbunden ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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