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Dokumentenidentifikation DE60025620T2 19.10.2006
EP-Veröffentlichungsnummer 0001145531
Titel GERÄT FÜR FREISPRECHBETRIEB MIT ZWEI SCHALLWANDLERN
Anmelder Koninklijke Philips Electronics N.V., Eindhoven, NL
Erfinder KLEIN, Erich, NL-5656 AA Eindhoven, NL
Vertreter Volmer, G., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 52066 Aachen
DE-Aktenzeichen 60025620
Vertragsstaaten AT, DE, FR, GB
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 07.08.2000
EP-Aktenzeichen 009564105
WO-Anmeldetag 07.08.2000
PCT-Aktenzeichen PCT/EP00/07689
WO-Veröffentlichungsnummer 2001017201
WO-Veröffentlichungsdatum 08.03.2001
EP-Offenlegungsdatum 17.10.2001
EP date of grant 18.01.2006
Veröffentlichungstag im Patentblatt 19.10.2006
IPC-Hauptklasse H04R 5/04(2006.01)A, F, I, 20060131, B, H, EP
IPC-Nebenklasse H04M 1/60(2006.01)A, L, I, 20060131, B, H, EP   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.

Ein solches Gerät wurde unter den Typenbezeichnungen AEG9080 und AEG9082 in den Handel gebracht und ist daher bekannt. Im Zusammenhang mit einem solchen Gerät ist zusätzlich auch noch auf das Patentdokument WO 97/47117 A1 zu verweisen. Bei dem bekannten Gerät ist in dem Aufnahmeraum, der in dem Patentdokument WO 97/471 17 A1 als hintere Kammer 32 bezeichnet ist, nur ein einziger elektroakustischer Wandler zum Erzeugen von Schall aufgenommen, was zur Folge hat, daß bei dem bekannten Gerät nur eine relativ geringe maximale Lautstärke erzielbar ist, was insbesondere in der Vom-Ohr-Betriebsart ungünstig ist. Weiterhin ist bezüglich des bekannten Gerätes festzuhalten, daß der Aufnahmeraum von einer von dem elektroakustischen Wandler abgewandt liegenden hinteren Begrenzungswand begrenzt wird, in der mehrere hintere Durchgangslöcher vorgesehen sind, die mit einem akustischen Reibungsmaterial abgedeckt sind. Diese Hilfsmittel sind vorgesehen, um in der Am-Ohr-Betriebsart einen möglichst guten Frequenzgang für den abgegebenen Schall zu erreichen. Diese hinteren Durchgangslöcher in der hinteren Begrenzungswand des Aufnahmeraums haben aber auch zur Folge, daß in der Vom-Ohr-Betriebsart die erzielbare Lautstärke unerwünscht stark reduziert wird, und zwar durch die über die hinteren Durchgangslöcher abgegebenen gegenphasigen Schallwellen, die die abgegebenen Nutzschallwellen deutlich abschwächen. Weiterhin ist noch zu erwähnen, daß bei dem bekannten Gerät der Frequenzgang für den abgegebenen Nutzschall nur mit Hilfe des einzigen elektroakustischen Wandlers beeinflußbar ist, was zu Einschränkungen im Hinblick auf einen gewünschten Frequenzgang führen kann.

Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die vorstehend angeführten Schwierigkeiten bzw. Einschränkungen auf einfache Weise zu vermeiden und ein verbessertes Gerät zum Abgeben von Schall zu realisieren.

Zur Lösung der vorstehend angeführten Aufgabe sind bei einem Gerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 entsprechend der Erfindung die Merkmale gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 vorgesehen.

Durch das Vorsehen der Merkmale gemäß der Erfindung wird auf relativ einfache und auch relativ preiswerte Weise erreicht, daß als Folge des gegenphasigen Ansteuerns der beiden Wandler ein guter, nämlich ein möglichst konstanter Frequenzgang für den in das Ohr abgegebenen Nutzschall erhalten wird. Außerdem ist durch das gegenphasige Ansteuern der beiden Wandler in der Am-Ohr-Betriebsart ein hoher Schutz für die Vertraulichkeit gegeben, weil durch das gegenphasige Ansteuern der beiden Wandler die hierbei erzeugten Schallwellen, die über den zwischen der Begrenzungswand und der Außenwand liegenden Zwischenraum und die mindestens eine von dem Zwischenraum ausgehende äußere Zusatzschalldurchtrittsöffnung hindurch in den akustischen Freiraum abgegeben werden, sich mit nur einem relativ geringen Schalldruck in den akustischen Freiraum fortpflanzen, so daß diese Schallwellen nach ihrem Austritt in den akustischen Freiraum relativ rasch auf ein solch starkes Maß abgeschwächt werden, daß bereits in einer relativ kurzen Entfernung von dem schallabgebenden Gerät der abgegebene Schall, also beispielsweise wiedergegebene Wörter, für einen eventuellen Mithörer nicht mehr ausreichend deutlich wahrnehmbar sind. Darüber hinaus wird bei dem Gerät der Erfindung auf einfache Weise und ohne weitere separate Mittel erreicht, daß bei in der Vom-Ohr-Betriebsart betriebenem Gerät, hierbei jedoch an ein Ohr eines Benutzers gehaltenem Gerät kein zu hoher Schalldruck in dem Ohr des Benutzers auftritt und somit einem eventuellen Gehörschaden mit Sicherheit vorgebeugt ist. Weiterhin wird hierbei erreicht, daß der Aufnahmeraum außer der mindestens einen inneren Schalldurchtrittsöffnung und der mindestens einen inneren Zusatzschalldurchtrittsöffnung akustisch dicht ausgebildet werden kann, also keine hinteren Durchgangslöcher aufweist, wie dies bei dem eingangs beschriebenen bekannten Gerät der Fall ist, so daß auch keine durch solche hintere Durchgangslöcher verursachte Schwierigkeiten auftreten können.

Bei einem Gerät gemäß der Erfindung können innere Schalldurchtrittsöffnungen beispielsweise die Form von quer zu der Begrenzungswand verlaufenden Bohrungen haben, die mit ihren von dem zweiten Wandler abgewandten Enden in den Zwischenraum münden. Als sehr vorteilhaft hat es sich aber erwiesen, wenn bei einem Gerät gemäß der Erfindung zusätzlich die Merkmale gemäß Anspruch 2 vorgesehen sind. Eine solche Ausbildung zeichnet sich durch weniger Verluste aus, wodurch eine höhere Lautstärke in der Vom-Ohr-Betriebsart erzielbar ist.

Bei einem Gerät gemäß der Erfindung hat es sich weiterhin als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die Merkmale gemäß Anspruch 3 vorgesehen sind. Durch diese Ausbildung, bei der die Relativposition der mindestens einen äußeren Schalldurchtrittsöffnung in bezug auf die beiden Wandler dem Bedarf entsprechend wählbar ist, kann die in der Am-Ohr-Betriebsart in ein Ohr abgegebene Lautstärke leicht und einfach gewünschten Verhältnissen angepaßt werden.

Bei einem Gerät der Erfindung hat es sich weiterhin als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich das Merkmal gemäß Anspruch 4 vorgesehen ist. Auf diese Weise kann ein gewünschter Summenfrequenzgang auf relativ einfache Weise realisiert werden.

Die vorstehend angeführten Aspekte und weitere Aspekte der Erfindung gehen aus dem nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel hervor und werden anhand dieses Ausführungsbeispiels erläutert.

Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben, auf das die Erfindung aber nicht beschränkt ist.

1 zeigt in einem Schnitt und zum Teil schematisch einen Teil eines Gerätes gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.

2 zeigt in Form eines Blockschaltbildes einen Teil der elektrischen Schaltung des Gerätes von 1.

In 1 ist ein Teil eines Gerätes 1 dargestellt, bei dem es sich um ein mobiles Telefon handelt. Das Gerät 1 ist zum Abgeben von Schall ausgebildet, nämlich zum Abgeben von Schall, der mit dem Gerät 1 empfangenen Sprachsignalen entspricht, und von Schall, der einem mit dem Gerät 1 erzeugbaren Rufsignal entspricht. Das Gerät 1 ist zum Verwenden in einer Am-Ohr-Betriebsart und in einer Vom-Ohr-Betriebsart ausgebildet. In der Am-Ohr-Betriebsart wird das Gerät 1 von einem Benutzer unmittelbar an eine Ohrmuschel des Benutzers angelegt gehalten. In der Vom-Ohr-Betriebsart ist das Gerät 1 von den Ohren eines Benutzers relativ weit entfernt, beispielsweise kann das Gerät 1 in dieser Betriebsart in einer Halteeinrichtung für das Gerät 1 festgehalten sein oder auf der Platte eines Schreibtisches oder eines anderen Möbelstückes liegen. Die Am-Ohr-Betriebsart wird oft auch „Handset"-Betriebsart genannt. Die Vom-Ohr-Betriebsart wird häufig auch als „Handsfree"-Betriebsart bezeichnet.

Das Gerät 1 weist ein Gehäuse 2 mit Gehäusewänden auf, welches Gehäuse 2 in 1 nur teilweise dargestellt ist. Das Gehäuse weist eine vordere Außenwand 3 und eine linke Seitenwand 4 und eine rechte Seitenwand 5 auf.

Das Gerät 1 ist weiterhin mit einem Aufnahmeraum 6 ausgerüstet, der in dem Gehäuse 2 untergebracht ist und der mit Hilfe von insgesamt sechs Begrenzungswänden begrenzt ist, von denen in 1 aufgrund der Schnittdarstellung nur fünf Begrenzungswände sichtbar sind. Bei diesen fünf Begrenzungswänden handelt es sich um eine vordere Begrenzungswand 7 und eine hintere Begrenzungswand 8 sowie eine untere Begrenzungswand 9 und um die linke Seitenwand und die rechte Seitenwand 5 des Gehäuses. Die hintere Begrenzungswand 8 ist im vorliegenden Fall durch eine Printplatte gebildet, die die elektrischen Bestandteile des Gerätes 1 trägt. In der vorderen Begrenzungswand 7 sind mehrere innere Schalldurchtrittsöffnungen vorgesehen, von denen in 1 nur zwei solche inneren Schalldurchtrittsöffnungen 10 und 11 sichtbar sind.

Wie aus 1 ersichtlich ist, liegt die vordere Außenwand 3 des Gehäuses 2 mit Abstand von der vorderen Begrenzungswand 7 des Aufnahmeraumes 6. Der Abstand zwischen den beiden Wänden 3 und 7 weist einen Wert von etwa 1,0 mm auf. Der Abstand zwischen den beiden Wänden 3 und 7 wird durch stiftförmige bzw. rippenförmige Distanzhalter bestimmt, von welchen Distanzhaltern in 1 zwei Distanzhalter 12 und 13 sichtbar sind. Die vordere Begrenzungswand 7 und die vordere Außenwand 3 begrenzen gemeinsam einen Zwischenraum 14. In der vorderen Außenwand 3 sind mehrere äußere Schalldurchtrittsöffnungen vorgesehen, von denen in 1 zwei äußere Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 sichtbar sind. Wenn ein Benutzer das Gerät 1 in der Am-Ohr-Betriebsart verwendet, sollten die äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 dem Innenbereich der Ohrmuschel des Benutzers gegenüberliegend gehalten werden, was zur Folge hat, daß ein von dem Gerät 1 in der Am-Ohr-Betriebsart abgegebener Schall über die äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 in das Ohr eines Benutzers gelangt.

Im Bereich der dem Aufnahmeraum 6 zugewandten Enden eines Teils der inneren Schalldurchtrittsöffnungen, die unmittelbar benachbart zu der inneren Schalldurchtrittsöffnung 10 liegen, ist mit der vorderen Begrenzungswand 7 ein Gewebestück 17 verbunden, das ein akustisches Reibungsmaterial bildet und dementsprechend als akustische Reibung dient. Auf analoge Weise ist mit der vorderen Außenwand 3 in dem Bereich der dem Zwischenraum 14 zugewandten Enden der äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 ein zweites Gewebestück 18 verbunden, das ebenso eine akustische Reibung bildet. Die beiden Gewebestücke 17 und 18 sind zur Frequenzgangbeeinflussung vorgesehen.

Das Gerät 1 weist weiterhin zwischen der vorderen Begrenzungswand 7 des Aufnahmeraumes 6 und der Außenwand 3 des Gehäuses 2 eine äußere Zusatzschalldurchtrittsöffnung 19 auf, die durch einen sich zwischen den beiden Seitenwänden 4 und 5 des Gehäuses 2 erstreckenden Schlitz gebildet ist. Durch die äußere Zusatzschalldurchtrittsöffnung 19 sind Schallwellen in im wesentlichen parallel zu der vorderen Begrenzungswand 7 und zu der vorderen Außenwand 3 verlaufenden Richtungen abgebbar.

Das Gerät 1 enthält weiterhin einen ersten elektroakustischen Wandler 20 zum Erzeugen von Schall. Der erste Wandler 20 ist in dem Aufnahmeraum 6 aufgenommen, wofür in dem Aufnahmeraum 6 ein von der vorderen Begrenzungswand 7 abstehender erster hohlzylindrischer Haltering 21 vorgesehen ist, in dem der erste Wandler 20 festgehalten wird. Mit dem ersten Wandler 20 sind Schallwellen erzeugbar, die durch die inneren Schalldurchtrittsöffnungen 10 und 11 hindurch in den Zwischenraum 14 und von dem Zwischenraum 14 sowohl durch die äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 hindurch als auch durch die eine äußere Zusatzschalldurchtrittsöffnung 19 hindurch heraustreten können.

Bei dem Gerät 1 ist vorteilhafterweise in der vorderen Begrenzungswand 7 des Aufnahmeraumes 6 eine innere Zusatzschalldurchtrittsöffnung 22 vorgesehen. Im vorliegenden Fall ist die innere Zusatzschalldurchtrittsöffnung 22 ein parallel zu der vorderen Begrenzungswand 7 verlaufender Kanal in der Begrenzungswand 7, der mit seinem einen Ende 23 in den Aufnahmeraum 6 und mit seinem anderen Ende 24 in den akustischen Freiraum mündet. In dem Aufnahmeraum 6 des Gerätes 1 ist vorteilhafterweise ein zweiter elektroakustischer Wandler 25 zum Erzeugen von Schall aufgenommen. Hierfür ist in dem Aufnahmeraum 6 ein von der vorderen Begrenzungswand 7 abstehender zweiter hohlzylindrischer Haltering 26 vorgesehen, in dem der zweite Wandler 25 festgehalten wird. Mit dem zweiten Wandler 25 sind Schallwellen erzeugbar, die durch die innere Schalldurchtrittsöffnung 11 in den Zwischenraum 14 und von dem Zwischenraum 14 über die äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 in den akustischen Freiraum abgebbar sind. Mit dem zweiten Wandler 25 sind weiterhin Schallwellen erzeugbar, die durch die innere Zusatzschalldurchtrittsöffnung 22 hindurch in den akustischen Freiraum abgebbar sind.

Auf die bauliche Ausbildung der beiden Wandler 20 und 25 wird hier nicht näher eingegangen. In diesem Zusammenhang sei auf die beiden Patentdokumente WO 98/38832 A1 und WO 98/38834 A1 verwiesen.

In 2 sind zusätzlich zu dem ersten Wandler 20 und dem zweiten Wandler 25 des Gerätes 1 einige im vorliegenden Zusammenhang wesentliche elektrische Bestandteile des Gerätes 1 dargestellt, worauf nachfolgend näher eingegangen werden soll. Das Gerät 1 enthält eine erste Signalquelle 30, der auf nicht näher dargestellte Weise mit dem Gerät 1 empfangene Sprachsignale an zwei Eingängen 31 und 32 zuführbar sind und die zum Verarbeiten dieser Sprachsignale ausgebildet ist und die schließlich zum Abgeben der verarbeiteten Sprachsignale an zwei Ausgängen 33 und 34 ausgebildet ist. Das Gerät 1 enthält weiterhin eine zweite Signalquelle 35, mit deren Hilfe ein Rufsignal erzeugbar ist und die zum Abgeben des erzeugten Rufsignals an zwei Ausgängen 36 und 37 ausgebildet ist. Die beiden Signalquellen 30 und 35 sind zum Speisen der beiden elektroakustischen Wandler 20 und 25 mit dem abgegebenen Sprachsignal bzw. mit dem abgegebenen Rufsignal vorgesehen.

Das Gerät 1 enthält weiterhin Zuführmittel 38, mit deren Hilfe ein dem ersten Wandler 20 zuzuführendes Nutzsignal stets in einer ersten Phasenlage dem ersten Wandler 20 zuführbar ist und mit deren Hilfe ein dem zweiten Wandler 25 zuzuführendes Nutzsignal ebenfalls in einer ersten Phasenlage, aber auch in einer zu der ersten Phasenlage entgegengesetzten zweiten Phasenlage dem zweiten Wandler 25 zuführbar ist. Die Zuführmittel 38 bestehen hierbei aus zwei zweipolig ausgebildeten Umschaltern 39 und 40, die je aus einer neutralen Mittenposition in entgegengesetztem Sinn in eine von zwei Umschaltpositionen umschaltbar sind und die auf die in 2 dargestellte Weise eingangsseitig mit den Ausgängen 33 und 34 der ersten Signalquelle 30 und den Ausgängen 36 und 37 der zweiten Signalquelle 35 und ausgangsseitig mit den beiden Wandlern 20 und 25 verbunden sind. Die Beschaltung des ersten Umschalters 39 ist hierbei so gewählt, daß in seinen beiden Umschaltpositionen ein Nutzsignal stets in einer ersten Phasenlage weitergeleitet wird. Die Beschaltung des zweiten Umschalters 40 ist so gewählt, daß in der einen Umschaltposition ein Nutzsignal in einer ersten Phasenlage und in der anderen Umschaltposition ein Nutzsignal in einer zu der ersten Phasenlage entgegengesetzten zweiten Phasenlage weitergeleitet wird. In der neutralen Mittenposition der zwei Umschalter 39 und 40 ist die Verbindung zwischen den beiden Signalquellen 30 und 35 und den beiden Wandlern 20 und 25 unterbrochen. Wenn eine solche Möglichkeit zur Unterbrechung der Verbindung zwischen den Signalquellen 30 und 35 und den beiden Wandlern 20 und 25 nicht erforderlich ist, kann der erste Umschalter 39 entfallen und durch zwei leitende Verbindungen ersetzt sein.

Das Gerät 1 weist weiterhin Steuermittel 41 auf, die im vorliegenden Fall durch einen schematisch dargestellten Schalter gebildet sind, der zwischen drei Schaltstellungen verstellbar ist und der entsprechend seiner drei Schaltstellungen die beiden Umschalter 39 und 40 in eine ihrer Umschaltpositionen oder in ihre Mittenposition umschaltet. Die Steuermittel 41 sorgen in der Vom-Ohr-Betriebsart für ein Zuführen eines Nutzsignals zu dem zweiten Wandler 25 in der ersten Phasenlage, und zwar dadurch, daß die Steuermittel 41 den zweiten Umschalter 40 in seine in 2 dargestellte Umschaltposition umschaltet. In der Am-Ohr-Betriebsart sorgen die Steuermittel 41 für ein Zuführen eines Nutzsignals zu dem zweiten Wandler 25 in der zweiten Phasenlage, und zwar dadurch, daß die Steuermittel 41 den zweiten Umschalter 40 in seine in 2 nicht dargestellte zweite Umschaltposition umschalten.

Wie aus 1 ersichtlich ist, sind die äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 bei dem Gerät 1 in der Weise in der vorderen Außenwand 3 des Gehäuses 2 vorgesehen, daß in einer im wesentlichen senkrecht auf die vordere Außenwand 3 und die vordere Begrenzungswand 7 des Aufnahmeraumes 6 verlaufenden Richtung betrachtet die äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 zwischen den zwei Wandlern 20 und 25 liegen.

Bezüglich der zwei Wandler 20 und 25 ist noch festzuhalten, daß die zwei Wandler 20 und 25 vorteilhafterweise unterschiedliche akustische Eigenschaften aufweisen. Bei dem Gerät 1 wird auf einfache und preiswerte Weise erreicht, daß in der Am-Ohr-Betriebsart als Folge des gegenphasigen Ansteuerns der beiden Wandler 20 und 25 ein guter, also ein im wesentlichen innerhalb eines Nutzfrequenzbereiches zwischen etwa 300 Hz und 3200 Hz konstanter Frequenzgang für den in ein Ohr abgegebenen Nutzschall erhalten wird ist. Außerdem ist durch das gegenphasige Ansteuern der beiden Wandler 20 und 25 in der Am-Ohr-Betriebsart ein hoher Schutz für die Vertraulichkeit bei Telefongesprächen gegeben. Weiterhin ist bei dem Gerät 1 ein sehr guter Schutz für die Ohren eines Benutzers gegeben, weil der Schalldruck von über die äußeren Schalldurchtrittsöffnungen 15 und 16 abgegebenen Schallwellen mit Sicherheit auf ein ungefährliches Maß begrenzt ist. Zudem wird bei dem Gerät 1 erreicht, daß die beiden Wandler 20 und 25 zugleich auch zum Wiedergeben eines Rufsignals genutzt werden können, wobei die beiden Wandler mit einem Rufsignal gleicher Phase angesteuert werden und folglich eine hohe Lautstärke gewährleistet ist. Weiterhin hat das Gerät 1 den Vorteil, daß der Aufnahmeraum 6 abgesehen von den inneren Schalldurchtrittsöffnungen 10 und 11 und der inneren Zusatzschalldurchtrittsöffnung 22 akustisch dicht ausgebildet werden kann, was im Hinblick auf eine möglichst hohe erzielbare Lautstärke vorteilhaft ist.

Die Erfindung ist nicht auf das Gerät 1 gemäß dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel beschränkt. Beispielsweise kann eine oder können mehrere innere Zusatzschalldurchtrittsöffnungen vorgesehen sein, die durch quer zu der vorderen Begrenzungswand 7 verlaufende Bohrungen gebildet sind. Anstelle der mit Hilfe von Umschaltern 39 und 40 gebildeten Zuführmittel 38 können auch elektronisch ausgebildete Zuführmittel vorgesehen sein. Anstelle eines mit der Hand verstellbaren Schalters als Steuermittel 41 können auch andere Steuermittel vorgesehen sein, nämlich sogenannte Näherungsdetektoren, mit denen detektierbar ist, ob ein Gerät gemäß der Erfindung an ein Ohr angenähert gehalten wird oder ob das Gerät sich in einer vom Kopf eines Benutzers entfernten Position befindet.


Anspruch[de]
Gerät (1),

das zum Abgeben von Schall ausgebildet ist und

das zum Verwenden in einer Am-Ohr-Betriebsart und in einer Vom-Ohr-Betriebsart ausgebildet ist und

das ein Gehäuse (2) mit Gehäusewänden aufweist und

das mit einem Aufnahmeraum (6) ausgerüstet ist, der in dem Gehäuse (2) untergebracht ist und der mit einer Begrenzungswand (7) begrenzt ist, in der mindestens eine innere Schalldurchtrittsöffnung (10, 11) vorgesehen ist, und

das eine Außenwand (3) aufweist, die mit Abstand von der Begrenzungswand (7) liegt und die gemeinsam mit der Begrenzungswand (7) einen Zwischenraum (14) begrenzt und in der mindestens eine äußere Schalldurchtrittsöffnung (15, 16) vorgesehen ist, die beim Verwenden des Gerätes (1) durch einen Benutzer in der Am-Ohr-Betriebsart dem Innenbereich der Ohrmuschel des Benutzers gegenüberliegend zu halten ist, und

das zwischen der Begrenzungswand (7) und der Außenwand (3) mindestens eine äußere Zusatzschalldurchtrittsöffnung (19) aufweist, durch welche Durchtrittsöffnung Schallwellen in im wesentlichen parallel zu der Begrenzungswand (7) und zu der Außenwand (3) verlaufenden Richtungen heraustreten können, und

das einen elektroakustischen Wandler (20) zum Erzeugen von Schall enthält, welcher Wandler in dem Aufnahmeraum (6) aufgenommen ist und mit dem Schallwellen erzeugbar sind, die durch die mindestens eine innere Schalldurchtrittsöffnung (10, 11) hindurch in den Zwischenraum (14) und von dem Zwischenraum (14) durch die mindestens eine äußere Schalldurchtrittsöffnung (15, 16) hindurch und durch die mindestens eine äußere Zusatzschalldurchtrittsöffnung (19) hindurch abgebbar sind, und

das mindestens eine Signalquelle (30, 35) enthält, die zum Speisen des elektroakustischen Wandlers (20) mit mindestens einem Nutzsignal vorgesehen ist,

dadurch gekennzeichnet,

daß in der Begrenzungswand (7) mindestens eine innere Zusatzschalldurchtrittsöffnung (22) vorgesehen ist und

daß in dem Aufnahmeraum (6) ein zweiter elektroakustischer Wandler (25) zum Erzeugen von Schall aufgenommen ist, mit welchem zweiten elektroakustischen Wandler Schallwellen erzeugbar sind, die durch die mindestens eine innere Zusatzschalldurchtrittsöffnung (22) hindurch abgebbar sind, und

daß das Gerät Zuführmittel (38) umfaßt, mit deren Hilfe dem ersten Wandler (20) ein Nutzsignal in einer ersten Phasenlage zuführbar ist und dem zweiten Wandler (25) das Nutzsignal in einer ersten Phasenlage oder in einer zu der ersten Phasenlage entgegengesetzten zweiten Phasenlage zuführbar ist, und

Steuermittel (41), die ausgebildet sind, in der Vom-Ohr-Betriebsart für ein Zuführen des Nutzsignals zu dem ersten Wandler (20) in der ersten Phasenlage und dem zweiten Wandler (25) in der ersten Phasenlage und in der Am-Ohr-Betriebsart für ein Zuführen des Nutzsignals zu dem ersten Wandler (20) in der ersten Phasenlage und dem zweiten Wandler (25) in der zweiten Phasenlage zu sorgen.
Gerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Zusatzschalldurchtrittsöffnung (22) ein parallel zu der Begrenzungswand (7) verlaufender Kanal in der Begrenzungswand (7) ist, der mit seinem von dem zweiten Wandler (25) abgewandten Ende (24) in den akustischen Freiraum mündet. Gerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, in einer im wesentlichen senkrecht zur Außenwand (3) und zur Begrenzungswand (7) verlaufenden Richtung betrachtet, die mindestens eine äußere Schalldurchtrittsöffnung (15, 16) zwischen den zwei Wandlern (20, 25) liegt. Gerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Wandler (20, 25) unterschiedliche akustische Eigenschaften aufweisen.






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