Üblicherweise werden Lautsprecher an Monitore (z.B. Fernsehapparate)
festinstalliert oder gar nicht angebracht und benötigen dann eine externe Lösung
(z.B. PC-Monitore).
Platzsparende Monitore haben Lautsprecher oft an der Seite montiert,
so daß der Lautsprecher nicht direkt dem Hörer zugewandt ist.
Hochwertigere Mono- und Stereolautsprecher haben den Anspruch eine
hohe Klangeffizienz zu erzeugen und sind in der Regel seitlich oder unterhalb des
Bildschirrms angebracht.
Das Problem bei diesem Stand der Technik ist, daß entweder die
Klangqualität durch platzsparende Lautsprecher mangelhaft ist oder daß
hochwertige Lautsprecher einen sehr großen Raum einnehmen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, wie in Schutzanspruch
1 angegeben, eine bewegliche bzw. schwenkbare Anbringung für Monitorlautsprecher
zu schaffen, die sowohl platzsparende und klangliche Verbesserungen vervorbringt.
Das zugrundeliegende Problem wird konkret durch ein schwenkbares Verbindungselement
(z.B. Scharnier oder Kugelgelenk) gelöst.
Eine Lautsprecheranbringung im Sinne der vorliegenden Erfindung (Schutzanspruch
1) ist ein schwenkbares Vorrichtung für Lautsprecher, die auf- und zuklappbar
ist und den Durchmesser des Gesamtapparates (Fernseher, Monitor) verringert, so
daß Transport und Verpackung erleichtert wird. Desweiteren ergeben sich auch
flexiblere Möglichkeiten beim Aufstellen des Gerätes in Ecken und Nischen.
Durch die Schwenkmöglichkeit der Lautsprecher ergibt sich auch eine klangliche
Verbesserung für den Hörer.
Eine vorteilhafte Ausführung der Erfindung ist in Schutzanspruch
2 dargestellt. Das Zuklappen der Lautsprecheranbringung schützt den Monitor
vor Staub, Schmutz und auch harten Einschlägen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Lautsprecheranbringung ist
eine Anbringung an beiden Seiten des Monitors, das heißt links und rechts,
die auch bei Monoausführungen die Möglichkeit bietet, dem zweiten Schwenkgehäuse
ohne Lautsprecher Platz für andere Funktionen zu bieten, wie in Schutzanspruch
3 dargestellt.
Gemäß Schutzanspruch 4 kann die Lautsprecheranbringung in
einer bevorzugten Variante durch ein Kugelgelenk am Monitor befestigt sein, so das
flexiblere Drehbewegungen der Lautsprecheranbringung möglich sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform (Schutzanspruch
5) kann die erfindungsgemäße Lautsprecheranbringung im zugeklappten Zustand
abschließbar sein und somit einen weiteren Schutz vor unbefugter Benutzung
bieten.
Zudem ist bevorzugt, daß die Lautsprecheranbringung zusätzlich
Platz bietet, um weitere technische Geräte und Schalter zu installieren, die
dann nicht am Monitorgehäuse angebracht werden müssen, um so optische
und platzsparende Verbesserungen zu erzielen. Diese Variante der erfindungsgemäßen
Ausführung bezieht sich auch auf eine Haltevorrichtung für Fernbedienungen
(Schutzanspruch 6 und 7).
1. zeigt einen Monitor (2) mit schwenkbarer
Lautsprecheranbringung (1) in einer Ausführung, die den Monitor (2)
beim Zuklappen komplett schützt und zusätzliche Funktionen bereit hält,
wie hier im Beispiel einen DVD-Player (7).
2 zeigt einen Monitor (2) mit Lautsprecheranbringung
(1) mit Kugelgelenk (4) als Verbindungselement in Stereoausführung
und Haltevorrichtung für die Fernbedienung (8).
In den Figuren beziehen sich gleiche Bezugszahlen auf die gleichen
Merkmale. Die Zuordnung der Bezugszahlen zu den Merkmalen ist wie folgt:
- 1
- Lautsprecheranbringung
- 2
- Monitor
- 3
- schwenkbares Element
- 4
- Kugelgelenk
- 5
- Lautsprecher
- 6
- Schließvorrichtung
- 7
- Platz für eingebaute Zusatzgeräte, wie DVD-Player, Kartenlesegerät
etc.
- 8
- Haltevorrichtung für Fernbedienung